Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.1 Allgemeines

Rz. 160 Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Stpfl. seine erste Tätigkeitsstätte außerhalb des Orts hat, wo er einen eigenen Hausstand unterhält, und er nicht täglich von der Arbeitsstätte zu seinem eigenen Hausstand zurückkehrt (Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte), sondern am Beschäftigungsort eine (zweite) Wohnung unterhält. Dabei ist es unerhe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 10.2 Eintägige auswärtige Tätigkeiten ohne Übernachtung

Rz. 252l Für eintägige auswärtige Tätigkeiten ohne Übernachtung kann ab einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte – ebenso wie für den An- und Abreisetag bei einer mehrtägigen Tätigkeit Rz. 252ff.) – ab Vz 2014 eine Pauschale von 12 EUR (ab Vz 2020: 14 EUR) berücksichtigt werden. Wird der Stpfl. in einem weiträumigen Tätigkeitsg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 10.4 Kürzung und Ausschluss des Werbungskostenabzugs

Rz. 252q Zur weiteren Vereinfachung sowohl des Abrechnungs- als auch des Besteuerungsverfahrens werden zukünftig im Fall der vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten zur Verfügung gestellten Mahlzeiten – im Hinblick auf den in § 8 Abs. 2 S. 9 EStG geregelten Besteuerungsverzicht – deren Wert nicht mehr als Arbeitslohn erfasst. Es erfolgt stattdessen ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.7 Veranlassungszusammenhang mit mehreren Einkunftsarten

Rz. 42a Aufwendungen können durch mehr als eine Einkunftsart veranlasst sein, z. B. bei einem Arzt, der Angestellter ist und daneben eine freiberufliche Praxis unterhält, oder bei einem angestellten Anwalt, der außerdem als freiberuflicher Rechtsanwalt tätig ist. In diesem Fall sind die beruflich veranlassten Aufwendungen in Betriebsausgaben und Werbungskosten aufzuteilen. D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.4.3 Vermögensverluste

Rz. 48 Im Bereich der Überschusseinkünfte werden reine Vermögensänderungen steuerlich grundsätzlich nicht berücksichtigt; Vermögensverluste führen also nicht zu Werbungskosten. Wertveränderungen und Veräußerungsverluste sind daher keine Werbungskosten.[1] Gehört der Vermögensverlust nicht zu den Werbungskosten, führen auch Aufwendungen zur Verhinderung eines solchen Vermögen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.2.3 Hausstand außerhalb des Tätigkeitsorts als Mittelpunkt der Lebensverhältnisse

Rz. 167 Der Grund der Anerkennung der Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung liegt darin, dass aus beruflicher Veranlassung Kosten für eine Wohnung außerhalb der (Familien-)Wohnung entstanden sind, die der Mittelpunkt der Lebensverhältnisse des Stpfl. ist. Daraus folgt, dass Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung nur dann als Werbungskosten anerkannt werden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.3.3 Kosten der Unterkunft

Rz. 206 Bis Vz 2013: Beruflich veranlasst und daher als Werbungskosten anzuerkennen sind grundsätzlich auch die Kosten der Wohnung am Beschäftigungsort.[1] Wenn an einem anderen Ort eine den Wohnbedürfnissen der Familie genügende Familienwohnung vorhanden ist, die auch weiterhin als Mittelpunkt der Lebensverhältnisse genutzt wird, ist die weitere Wohnung am Beschäftigungsort ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.3.1 Entfernungspauschale ab 2001

Rz. 136 Durch Gesetz v. 21.12.2000[1] ist ab 1.1.2001 anstelle des Ansatzes der tatsächlichen Kosten eine Entfernungspauschale getreten.[2] Die als Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen hängen danach nur von der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab, nicht mehr von der Art des benutzten Beförderungsmittels oder davon, ob überhaupt messbare Mehraufwendungen entsta...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 8 Ausdehnung auf andere Einkunftsarten

Rz. 252 Die Regeln über die Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4), über beruflich veranlasste Fahrten bei Auswärtstätigkeit (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a EStG), über die doppelte Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG) und über Übernachtungskosten (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5a EStG) sowie die Sonderregelungen für Menschen mit Behinderung (§ 9 Abs. 2 EStG) und für Verpflegun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.2.1 Begriff der Wohnung

Rz. 116 Unter § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG fallen nur die Wege zwischen "Wohnung" und erster Tätigkeitsstätte. "Wohnung" i. d. S. ist weit zu fassen; hierunter zu verstehen ist jede Art von Unterkunft, von der aus der Stpfl. zur ersten Tätigkeitsstätte geht oder fährt.[1] Die Wohnung i. d. S. braucht also nicht "Mittelpunkt der Lebensverhältnisse" zu sein (vgl. aber Rz. 119); ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.1.1 Anzuwendende Regelung

Rz. 158 Nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG sind notwendige Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung, die einem Arbeitnehmer aus beruflichem Anlass entstehen, Werbungskosten. Diese Regelung ist dem Wortlaut nach auf Arbeitnehmer beschränkt; durch § 9 Abs. 3 EStG wird sie aber auch auf die Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 Nr. 5 bis 7 EStG ausgedehnt. Für Mehraufwendungen für Ve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 10.3 Drei-Monats-Frist

Rz. 252o Die Berücksichtigung der Pauschalen für die Verpflegungsmehraufwendungen ist auf die ersten 3 Monate einer längerfristigen beruflichen Tätigkeit an ein und derselben Tätigkeitsstätte beschränkt (§ 9 Abs. 4a S. 6 EStG). Die 3-Monats-Frist ist insoweit weiterhin ein sachgerechtes Kriterium, um den beruflich veranlassten Mehraufwand für die Verpflegung von den allg. an...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.6 Verausgabung von Werbungskosten

Rz. 62 Für Werbungskosten gilt das Prinzip der Verausgabung (Abflussprinzip) nach § 11 EStG; vgl. die Erl. zu § 11 EStG. Von diesem Abflussprinzip kann auch in Sonderfällen keine Ausnahme gemacht werden.[1] Sofort abziehbare Werbungskosten können auch nicht dadurch in andere Veranlagungszeiträume als denen des Abflusses verlagert werden, dass sie (fälschlich) als Anschaffung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.3 Wohnung am Beschäftigungsort (Ort der ersten Tätigkeitsstätte)

Rz. 185 Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Stpfl. neben der Familienwohnung eine (weitere) Wohnung am Ort seiner Tätigkeit unterhält, von der aus er regelmäßig seine erste Tätigkeitsstätte aufsucht. Diese Wohnung am Tätigkeitsort darf nicht der Mittelpunkt der Lebensverhältnisse des Stpfl. sein, also nicht seine Familienwohnung, und zwar selbst dann nicht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 10 Mehraufwendungen für Verpflegung

Rz. 252g Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2012 wird ab Vz 2014 der Mehraufwand für Verpflegung in § 9 Abs. 4a EStG geregelt. Bis Vz 2013 war der Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen in § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 EStG, d. h. im Bereich der Betriebsausgaben, aufgeführt und über den Verweis in § 9 Abs. 5 EStG auch im Rahmen der Werbungskosten anwendbar.§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.1.2 Einordnung der Mobilitätskosten

Rz. 112b Zweifel an der Absetzbarkeit der Wegeaufwendungen, die hieraus fließen könnten, beseitigt das Gesetz in § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG, wonach diese Aufwendungen grundsätzlich beruflich veranlasst und daher Werbungskosten sind. Die gesetzliche Regelung erweitert somit den Begriff der Werbungskosten insoweit und stellt eine gesetzliche Ausnahme vom Abzugsverbot des § 12 Nr. 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.1 Gemischte Aufwendungen

Rz. 20 Besondere Probleme bereiten, sowohl in der praktischen Beurteilung als auch in der theoretischen Begründung, die gemischten Aufwendungen. Gemischte Aufwendungen liegen vor, wenn die Verursachung dieser Aufwendungen i. S. d. Äquivalenztheorie sowohl in der beruflichen Sphäre als auch in der steuerlich nicht zu berücksichtigenden Lebensführung liegt und keine dieser Urs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.2.4 Persönliche und finanzielle Mitwirkung des Steuerpflichtigen

Rz. 173 Schließlich muss sich der Stpfl. an dem hauswirtschaftlichen Leben in dieser Wohnung sowohl durch persönliche Mitwirkung als auch durch finanzielle Beteiligung maßgeblich beteiligen. Der Stpfl. muss in Bezug auf die Wohnung einen über den reinen Besitz hinausgehenden, auch auf das Leben in der Wohnung, umfassenden Einfluss ausüben.[1] Das Maß der erforderlichen persön...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.3.2 Vorab entstandene Werbungskosten

Rz. 27 Die Anerkennung von Aufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten setzt einen ausreichend bestimmten wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart voraus, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird.[1] Dieser Zusammenhang besteht von dem Augenblick an, zu dem sich – etwa anhand objektiver Umstände – feststellen lässt, dass ein Stpfl. end...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.5 Kausaler Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften

Rz. 52 Werbungskosten sind nach § 9 Abs. 1 S. 1 EStG Aufwendungen zur Erwerbung usw. von Einnahmen. Sie müssen daher in einer kausalen Beziehung zu den (stpfl.) Einnahmen und zu einer Einkunftsquelle stehen. Das ergibt sich auch schon aus der systematischen Stellung der Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte. Das bedeutet, dass Werbungskosten nur Aufwendungen sein kö...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 12 Abzugsverbot für eine erstmalige Berufsausbildung und Erststudium

Rz. 254 Mit der Einführung des § 9 Abs. 6 EStG durch G. v. 7.12.2011[1] stellte der Gesetzgeber klar, dass Aufwendungen des Stpfl. für seine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, keine Werbungskosten sind, wenn diese Berufsausbildung oder dieses Erststudium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinden. Das...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.2.1.4 Schuldzinsen bei nichtselbstständiger Arbeit

Rz. 97 Zinsen als Werbungskosten bei nichtselbstständiger Arbeit kommen regelmäßig kaum in Betracht. Denkbar ist, dass Arbeitsmittel auf Kredit angeschafft werden; der Zinsaufwand gehört dann zu den Werbungskosten. Ein Sonderfall liegt vor, wenn der Arbeitnehmer eine Beteiligung an der Arbeitgeber-Kapitalgesellschaft mit Kredit erwirbt. Zweifelhaft kann dann insbesondere sein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.6 Schuldhaft verursachte Aufwendungen

Rz. 42 Berufliche Veranlassung, und damit Verursachung durch die Berufssphäre, kann auch vorliegen, wenn der Stpfl. die Aufwendungen selbst schuldhaft veranlasst hat. Der Stpfl. ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den beruflichen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Auch Aufwendungen, die unnötig erscheinen, sind daher bei beruflicher Veranlassung Werbungskosten. Daher...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.3.4 Sonderregelung für Menschen mit Behinderungen (§ 9 Abs. 2 S. 3 EStG)

Rz. 149 Die Einschränkung des Ansatzes der Werbungskosten auf die Pauschbeträge des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG gilt nicht bei bestimmten Menschen mit Behinderungen; der Stpfl. kann aber nur einheitlich entweder die Entfernungspauschale oder die tatsächlichen Aufwendungen geltend machen.[1] Die Voraussetzungen der Behinderung mit mindestens 70 % oder mindestens 50 % bei erhebliche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.1.1 Systematische Einordnung der "Mobilitätskosten"

Rz. 112 Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG Werbungskosten. Es ist nicht zweifelsfrei, ob diese Aufwendungen von Natur aus Werbungskosten sind; sie haben eine ebenso starke Bindung zur "Wohnung", also dem privaten Bereich, wie zur "ersten Tätigkeitsstätte", also der Sphäre der Einkunftserzielung. Es könnte daher z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.10 Abschreibungen (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 EStG)

Rz. 235 Soweit Wirtschaftsgüter beruflich, d. h. im Rahmen der Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 Nr. 4 bis 7 EStG, genutzt werden, sind auch die Abschreibungen Werbungskosten. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 EStG enthält damit eine Ausnahme von dem sonst für Überschusseinkünfte geltenden Abflussprinzip des § 11 EStG; soweit die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts mehr als ein Jahr beträgt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.7 Nicht abziehbare Werbungskosten

Rz. 64 Sind Ausgaben dem Grunde nach Werbungskosten, sind sie regelmäßig auch abziehbar. Es besteht grundsätzlich kein Gebot, dass nur übliche, angemessene oder zweckmäßige Ausgaben als Werbungskosten abgesetzt werden können (Rz. 24). Eine Ausnahme besteht nur für die Abzugsverbote des § 4 Abs. 5 Nr. 1 bis 4, 6b bis 8a, 10, 12 und Abs. 6 EStG, die aufgrund der Verweisung in ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.6.1 Ansetzungswahlrecht zwischen tatsächlichen Kosten und pauschalen Kilometersätzen

Rz. 157a Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2012 wurde § 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG eingeführt. Dessen Regelungen gelten ab dem Vz 2014. Der Abzug von Fahrtkosten im Zusammenhang mit einer auswärtigen beruflichen Tätigkeit als Werbungskosten bleibt unverändert erhalten.[1] Der Gesetzgeber regelt hier in Abgrenzung zur Berücksichtigung der Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 S. 3 N...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.2.2 Hausstand des Steuerpflichtigen

Rz. 163 Das Unterhalten eines Hausstands außerhalb des Beschäftigungsorts setzt voraus, dass der Stpfl. über Räume verfügen kann (aufgrund von Eigentum, Miete usw.), die eine Wohnung bilden. Diese Räume müssen den, an eine Wohnung für die Stpfl. und seine Familienangehörigen zu stellenden Anforderungen, genügen (Zahl und Größe der Räume, Küche, sanitäre Anlagen). Außerdem mü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 4 Erstattung von Werbungskosten

Rz. 69 Dass Werbungskosten die Minderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Zusammenhang mit stpfl. Einnahmen abgelten sollen, ist auch zu berücksichtigen, wenn die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aus beruflichen Gründen nicht durch die Werbungskosten gemindert wird. Dies ist der Fall, wenn ein Dritter (z. B. der Arbeitgeber) aus beruflichen Gründen die Werbungsko...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.3.2 Mehraufwendungen für Verpflegung

Rz. 204 Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2012 sind die Mehraufwendungen für Verpflegung in § 9 Abs. 4a EStG geregelt. Diese Regelungen gelten ab Vz 2014 und sind nach § 9 Abs. 4a S. 12 EStG bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung anzuwenden. Dabei gelten die neuen Verpflegungspauschalen im Inland (2-stufige Regelung; 24 EUR je Kalendertag, 12 EUR bei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.3.4 Fahrtkosten

Rz. 213 Für die erste Fahrt zum Beschäftigungsort und die letzte Fahrt vom Beschäftigungsort zum Ort des eigenen Hausstands können die tatsächlichen Aufwendungen geltend gemacht werden.[1] Für die Ermittlung der Fahrtkosten ist § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 1 und 2 EStG anzuwenden. Zusätzlich können etwaige Nebenkosten berücksichtigt werden.[2] Nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 a. F. EStG wa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 § 9 mit der Regelung über Werbungskosten war bereits im EStG 1949 v. 10.8.1949[1] enthalten. S. 1 und 2 entsprachen wörtlich dem Abs. 1 S. 1 und 2 der noch geltenden Regelung. S. 3 enthielt eine Aufzählung, in der entsprechend der heute noch geltenden Regelung folgende Werbungskosten erfasst waren: Schuldzinsen, Renten und dauernde Lasten, Nr. 1 (entsprach wörtlich der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.9.1 Begriff der Arbeitsmittel

Rz. 221 Nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 EStG sind Werbungskosten auch die Aufwendungen für Arbeitsmittel (Werkzeuge und Berufskleidung). Der Zusatz "Werkzeuge und Berufskleidung" dient der Erläuterung des Begriffs der Arbeitsmittel, er stellt keine abschließende Aufzählung dar. Werkzeuge und Berufskleidung sind daher zwar wichtige Untergruppen der Arbeitsmittel, nicht jedoch die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.3.2 Sonderregelung für Benutzung eines eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftfahrzeugs

Rz. 142 Das Gesetz enthält Sonderregelungen für den Fall, dass der Stpfl. für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ein eigenes oder ihm zur Nutzung überlassenes Kfz benutzt. Ein Kfz ist ein "eigenes", wenn es im Eigentum des Stpfl. steht. Im Eigentum des Stpfl. steht das Kfz, wenn es in seinem bürgerlich-rechtlichen oder in seinem wirtschaftlichen Eigentum st...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsschutz bei Steuerbesc... / [Ohne Titel]

RiFG Prof. Dr. Roberto Bartone[*] Der Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) ist eine allseits bekannte und in der Praxis außerordentlich häufig vorkommende Nebenbestimmung zu Steuerbescheiden i.S.v. § 120 Abs. 1 AO. Die genannte Vorschrift enthält zudem eine eigenständige Korrekturvorschrift für Steuerbescheide (§ 164 Abs. 2 AO; s. dazu z.B. von Wedelstädt in Bartone/von Wedel...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Arbe... / 4.1.3 Arbeitnehmer zahlt einen Eigenanteil

Zahlt der Arbeitnehmer für die Mahlzeit ein Entgelt, mindert dieses Entgelt den geldwerten Vorteil. Es ist kein geldwerter Vorteil anzusetzen, wenn die Zahlung des Arbeitnehmers die Höhe des Sachbezugswerts erreicht oder überschreitet (Wert 2024: 2,17 EUR pro Frühstück und 4,13 EUR pro Mittagessen bzw. Abendessen). Der Arbeitnehmer darf den Betrag, den er über den Sachbezugs...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Arbe... / 7 Tätigkeiten von Arbeitnehmern ohne erste Tätigkeitsstätte

Nach § 9 Abs. 4 EStG liegt eine erste Tätigkeitsstätte vor, wenn es sich um eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten handelt und der Arbeitnehmer dieser dauerhaft zugeordnet ist. Die Zuordnung wird in der Regel durch den Arbeitgeber festgelegt. Entscheidend ist die dauerhafte Zuordnung zu einer ortsfesten betrieblich...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Arbe... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Mehrtägiges Seminar des Mitarbeiters mit Übernachtung im Jahr 2024

Ein Arbeitnehmer nimmt auf Veranlassung seines Arbeitgebers an einem zweitägigen Seminar mit Übernachtung teil. Der Arbeitnehmer hat die Hotelrechnung auf den Namen des Arbeitgebers ausstellen lassen. Der Arbeitgeber erstattet die Übernachtungskosten von 127 EUR. In diesem Betrag ist das Frühstück mit 20 EUR enthalten. Die Rechnung des Seminarveranstalters in Höhe von 571,20...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Arbe... / 3 Reisekostenabrechnung bei Arbeitnehmern: Diese Kosten können abgerechnet werden

Zu den Reisekosten des Arbeitnehmers gehören alle Aufwendungen, die ihm unmittelbar durch eine Auswärtstätigkeit entstehen. Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern die Aufwendungen anlässlich einer Auswärtstätigkeit erstatten. Zu den Aufwendungen einer Auswärtstätigkeit gehören die Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten. Voraussetzung i...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Arbe... / 3 Längerfristige Auswärtstätigkeiten von Arbeitnehmern: Auf diese Besonderheiten muss geachtet werden

Es gibt verschiedene Situationen und Anlässe, in denen der Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum auswärts tätig ist. Zunächst muss festgestellt werden, ob am neuen Tätigkeitsort auch eine neue erste Tätigkeitsstätte entsteht. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um eine Auswärtstätigkeit. Es gelten dann die Grundsätze, die bei der Abrechnung von Reisekosten anzuwende...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Arbe... / 4 Besonderheiten bei Übernachtungskosten von Arbeitnehmern im Zusammenhang mit einer längerfristigen auswärtigen Tätigkeit

Eine auswärtige Tätigkeit kann sich auch über einen längeren Zeitraum erstrecken. Das ist z. B. der Fall, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer vorübergehend in eine andere Betriebstätte abordnet. Die Kosten für die Übernachtung bzw. Wohnung am Tätigkeitsort sind als "Reisekosten Arbeitnehmer Übernachtungsaufwand" zu erfassen. Es handelt sich um beruflich veranlasste Übern...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Arbe... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Arbeitnehmer an mehreren Einsatzorten

Ein Unternehmen setzt seinen Arbeitnehmer in Dresden bei einem Kunden ein. Die Geschäftsreise beginnt am 6.9.01 (= Tag der Abreise nach Dresden). Vom 1.12.01 bis 8.12.01 wird er in Berlin für einen anderen Kunden tätig. Vom 9.12.01 bis 21.12.01 wird er wieder für den ursprünglichen Kunden in Dresden tätig. Die Tätigkeit für den ersten Kunden wird am 30.11.01 unterbrochen (6 Tage...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Arbe... / 4 Ermittlung und Erstattung des Verpflegungsmehraufwands bei Arbeitnehmern

Die Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich einer auswärtigen Tätigkeit können nicht mit den tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden. Steuerlich dürfen bei einer Auswärtstätigkeit Verpflegungsmehraufwendungen nur in Höhe der Pauschalen steuerfrei erstattet werden.mehr

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Reisekosten Inland für Arbe... / 6 Berechnung der 3-Monatsfrist beim Abzug von Verpflegungskosten von Arbeitnehmern

Bei Geschäftsreisen werden die Verpflegungspauschalen für eine zusammenhängende Tätigkeit am selben Einsatzort maximal für die Dauer von 3 Monaten gewährt.[1] Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Regelung, die zwingend einzuhalten ist. Der Beginn einer Frist ist in § 187 BGB geregelt. Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis maßgebend, wie z. B. der Beginn einer Ge...mehr

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Reisekosten Inland für Arbe... / 5 Besonderheiten Reisekosten von Leiharbeitnehmern

Der Abzug von Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist auf 0,30 EUR je Entfernungskilometer beschränkt (Entfernungspauschale). Ob eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt, richtet sich nach der arbeitsvertraglichen oder dienstrechtlichen Zuordnung durch den Arbeitgeber. Nach § 9 Abs. 4 Satz 3 EStG setzt eine erste Tätigkeitsstätte eine betriebl...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: längerfristige Auswärtstätigkeiten

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Abgrenzung zur ersten Tätigkeitsstätte Begrenzung Verpflegungskosten Kosten für die Unterkunft mögliche Beschränkung auf 1.000 EUR 1 So kontieren Sie richtig!mehr

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Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Höhe der Verpflegungspauschale Gestellung von Mahlzeiten Verpflegung als Arbeitslohn 1 So kontieren Sie richtig!mehr

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Reisekosten Inland für Arbe... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Reisekosten Inland für Arbe... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Es liegt eine auswärtige Tätigkeit vor, wenn der Arbeitnehmer vorüberg...mehr