Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

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Eingruppierung – Entgeltord... / 15 Darlegungs- und Beweislast in Eingruppierungsstreitigkeiten

Ist ein Beschäftigter der Auffassung, er sei zu niedrig eingruppiert, kann er seinen Anspruch durch eine Eingruppierungsfeststellungsklage geltend machen. In diesem Prozess hat der Beschäftigte diejenigen Tatsachen vorzubringen, die den Schluss darauf zulassen, dass die ihm übertragene Tätigkeit die Merkmale der von ihm in Anspruch genommenen Vergütungsgruppe/Entgeltgruppe e...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.7.5 Erfordernis einer Vorbildung oder Ausbildung

Der zunehmenden Bedeutung qualifizierter Beschäftigter und ihrer Ausbildung wurde in der Entgeltordnung mehrfach Rechnung getragen. In Teil I wird in der Entgeltgruppe 5 in der Fallgr. 1 ein zusätzliches Tätigkeitsmerkmal für Beschäftigte mit abgeschlossener mindestens 3-jähriger Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit aufgenommen. Dieser Ausbildungsbezug zieht sich dan...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.1.2 Die Entgeltgruppen 9b bis 12

Die Entgeltgruppen 9b–12 umfassen den Bereich der Tätigkeiten, die vom Niveau her einen Bachelor erfordern. Dies wird auch deutlich daran, dass erstmals zur Stärkung des Ausbildungsbezuges das personenbezogene Merkmal der Hochschulbildung vereinbart wird. So ermöglicht die Entgeltgruppe 9b Fallgr. 1 die Eingruppierung von Beschäftigten mit abgeschlossener Hochschulbildung (§...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.3.3 Atomisierungsverbot

Der Begriff Atomisierung (i. S. v. völlig zerstören, zerkleinern) wurde vom Bundesarbeitsgericht geschaffen. Atomisierung bedeutet, Arbeitsvorgänge in kleinstmögliche abgrenzbare Arbeitsleistungen zu zerstückeln mit der Folge, dass diese rechtswidrig gebildeten Bewertungseinheiten eine "schlechtere" Gesamtbewertung ermöglichen. Zu beachten ist hierbei, dass zur Vermeidung ein...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.12 Maß der Verantwortung

Das Heraushebungsmerkmal "Maß der damit verbundenen Verantwortung" ist in der Entgeltgruppe 12 enthalten. Es basiert ohne inhaltliche Änderungen auf dem Tätigkeitsmerkmal der VergGr. III Fallgr. 1a des Teils I der Anlage 1a zum BAT/BAT-O. Des Weiteren ist das Heraushebungsmerkmal in der Entgeltgruppe 15 Fallgr. 1 enthalten. Das in EG 12 angesprochene Maß der Verantwortung kan...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.6 Grundsatz: Beibehaltung der Wertigkeiten der bisherigen Tätigkeitsmerkmale – redaktionelle Änderungen

Im TV-L verfolgt die neue Entgeltordnung in erster Linie einen redaktionellen Ansatz. Auch die Entgeltordnung Bund verfolgt einen redaktionellen Ansatz. Die Tätigkeitsmerkmale sind sprachlich/redaktionell vereinheitlicht und aktualisiert worden. Die bisherigen Tätigkeitsmerkmale werden sprachlich überarbeitet, z. B. "Beschäftigte" statt "Arbeiter" und "Angestellte", "Entgeltg...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.4 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit (§ 14 TVöD)

Im Berufsalltag ergeben sich regelmäßig Situationen, in denen aus personalwirtschaftlichen/organisatorischen (sachlichen) Gründen Mitarbeitern vorübergehend für einen überschaubaren Zeitraum eine Tätigkeit übertragen wird, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als der vorliegenden Entgeltgruppe entspricht. In diesen Fällen greift nicht der Grundsatz der Tarifautomatik. J...mehr

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B. AVB D&O / XV. Ausschluss bei Schäden sofern konzerninterner Ausgleich (A-7.11 AVB D&O)

Rz. 163 Der in A-7.11 AVB D&O enthaltende Ausschluss nimmt Ansprüche wegen Vermögensschäden des Versicherungsnehmers, einer Tochtergesellschaft oder einer verbundenen Gesellschaft in der Höhe vom Versicherungsschutz aus, wie sie bei einer anderen Gesellschaft dieses Konzerns zu einem Vermögensvorteil geführt haben. Es erfolgt sozusagen eine konzerninterne Berücksichtigung ei...mehr

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B. Allgemeiner Teil / II. Einzelfälle der Gefahrerhöhung

Rz. 3 Bei der D&O-Versicherung können Umstände von Dauer eine Gefahrerhöhung begründen, die die Gefahr steigern, dass Pflichtverletzungen der Organe begangen werden. Diese sind für jeden Einzelfall festzustellen, in Betracht kommen, z.B.: Fusion oder andere Umwandlungsmaßnahmen, Börsengang des Unternehmens Änderungen des Unternehmensgegenstandes, der Händler wird z.B. zum Produz...mehr

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Vorwort

Die D&O-Versicherung hat sich seit ihrer Einführung in Deutschland Mitte der 1990er Jahre rasant verbreitet. Selbst kleine Gesellschaften und gemeinnützige Unternehmen sichern die Organhaftung mit einer Police ab. Dieser Praxiskommentar soll mit vielen Fallbeispielen dabei unterstützen, auftretende Schadensfälle sachgerecht zu bearbeiten. Dies betrifft sowohl die Haftungsfrag...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.2.3 Die Beispielsmerkmale im Einzelnen

Bei der Auslegung des Oberbegriffs "einfachste Tätigkeiten" ist die sich aus den Beispielstätigkeiten ergebende Wertungsebene zu berücksichtigen, weil die Tarifvertragsparteien mit den Tätigkeitsbeispielen Maß und Richtung für die Auslegung des maßgeblichen Oberbegriffs gegeben haben.[1] Daher wird nachfolgend deren Bedeutung und Geltungsbereich näher betrachtet. Beschäftigte...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / III. Verschulden

Rz. 22 Die Haftung wegen Masseschmälerung setzt ein Verschulden voraus. Das Verschulden muss sich auf sämtliche den Anspruch begründende Tatsachen beziehen.[1] Besonders wichtig ist hierbei das Verschulden bezüglich der Insolvenzreife. Das Verschulden wird bejaht, wenn die Insolvenzreife positiv bekannt oder erkennbar gewesen ist. Das heißt, der Geschäftsleiter handelt schul...mehr

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B. AVB D&O / 5. Anspruch des Versicherten auf eine Deckungsentscheidung

Rz. 1 In der Praxis wird der Versicherte häufig im Unklaren gelassen, ob er Versicherungsschutz erhält. Der Versicherer entscheidet sich nicht und wartet schlichtweg ab, ob der Versicherte am Ende verklagt wird. Der Versicherer kann bestrebt sein, die Frage der Eintrittspflicht bewusst offen zu lassen, da er vermutet, dass er bei weiterer Sachverhaltsaufklärung ggf. auf eine...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / VI. Haftung für Zahlungen an Anteilseigner soweit diese zur Zahlungsunfähigkeit der juristischen Person führen mussten

Rz. 30 Einen eigenen Haftungstatbestand enthält § 15b Abs. 5 Satz 1 InsO. Danach haften die Geschäftsleiter soweit sie Zahlungen an Anteilseigner vornehmen, die zur Zahlungsunfähigkeit der juristischen Personen führen mussten. Rz. 31 Beispiel: "Darlehen für Ware"[1] Die Gesellschafterin Martina Maus (M) gewährt ihrer GmbH, die mit Leiterplatten handelt, ein Darlehen über 100....mehr

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B. AVB D&O / a. Grundlagen der Verbandsgeldbußen

Rz. 146 Gegen juristische Personen können Bußgelder, nicht jedoch Kriminalstrafen verhängt werden, in vielen anderen Rechtsordnungen, auch innerhalb der EU und nach dem Strafrecht vieler US-Bundesstaaten ist dies hingegen möglich. Auch in Deutschland soll dies durch das neue Verbandssanktionengesetz (VerSanG-E) künftig möglich sein. Sobald dieses in Kraft tritt, wird der Aus...mehr

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B. AVB D&O / VII. Serienschaden (A-6.6 AVB D&O)

Rz. 65 Die Serienschadenklausel in A-6.6 AVB D&O versucht die Leistungspflicht des Versicherers zu begrenzen. Es handelt sich um eine Risikobegrenzungsklausel.[1] Die Jahreshöchstleistung bzw. die Versicherungssumme können nicht verhindern, dass jedes Jahr eine Ausschöpfung stattfinden kann. Die Serienschadenklausel führt in der Rechtsfolge dazu, dass die Ansprüche zu einem ...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 1. Überblick

Rz. 2 In jedem Einzelfall ist zunächst festzustellen, ob eine Pflichtverletzung des Geschäftsführers vorliegt. Diese muss zudem ursächlich zu dem geltend gemachten Schaden geführt haben. Rz. 3 Nach dem Wortlaut des § 43 Abs. 1 GmbHG hat der Geschäftsführer in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Aus dieser Generalkla...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / d. Einwand Zustimmungspflicht der Gesellschafterversammlung bzw. des Aufsichtsrats bzw. hypothetische Zustimmung

Rz. 36 Der Einwand der hypothetischen Zustimmung der Gesellschafterversammlung bzw. des Aufsichtsrats ist in engen Grenzen zulässig.[1] Gerade bei kleineren oder mittelständischen Gesellschaften werden häufig Zustimmungskataloge, die in der Satzung oder in einer Geschäftsordnung verankert sind, nicht praktiziert (siehe bereits die Ausführungen unter d.). Oft sind sie den Bet...mehr

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B. Allgemeiner Teil / IV. Speziell: Aufklärungsobliegenheit (B3-3.1 c AVB D&O)

Rz. 19 In B3-3.1 c AVB D&O ist vertraglich eine Aufklärungsobliegenheit verankert. Die Erfüllung der Aufklärungsobliegenheit ist für den Versicherer von zentraler Bedeutung. Durch diese wird er in die Lage versetzt den Haftungsfall und die Erfolgsaussichten einer Verteidigung zu prüfen. Genauso wichtig wie die Prüfung des geltend gemachten Ersatzanspruchs ist für den Versich...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 2. Zahlungsverbot bei Insolvenzrecht und Ausnahmen

Rz. 4 Verbotene Zahlungen sind solche, die die Insolvenzmasse zu Lasten der Insolvenzgläubiger schmälern. Dadurch wäre im ersten Schritt jeder Zahlungsausgang oder Abfluss umfasst, auch soweit vorher für die Zahlung eine Vorleistung in die Masse erfolgte.[1] Der Insolvenzverwalter, der den Anspruch geltend macht, könnte also anhand der Kontoauszüge der Gesellschaft im ersten...mehr

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B. AVB D&O / 3. Rechtschutz- und Abwehrfunktion

Rz. 5 Die Gewährung von Rechtsschutz für den Versicherten ist eine Hauptpflicht des Versicherers.[1] Der Versicherer hat gegenüber dem Versicherten zu erklären, ob er diesem Rechtschutz gewährt und die Kosten der Abwehr bzw. darüber hinausgehend, die Unterstützung bei der Abwehr bis hin zur Prozessführung übernimmt.[2] Der Versicherer ist im Rahmen seiner Hauptleistungspflic...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 5. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 264 StGB (Subventionsbetrug)

Rz. 26 Die Gesellschaft kann ggf. Subventionen für sich in Anspruch nehmen. Der Tatbestand des Subventionsbetrugs gemäß § 264 StGB kann daher durchaus eine praktische Bedeutung erlangen. Bereits bei der Beantragung können falsche Angaben getätigt werden. Auch können die Angaben zwar zutreffend sein, doch besteht von Anfang an die Absicht die sodann erhaltene Subventionen vol...mehr

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B. AVB D&O / 3. Mehrere versicherte Personen

Rz. 53 Bei mehreren versicherten Personen, die in der Haftung stehen, muss bei allen Personen der Ausschluss bejaht werden können, damit der Versicherer leistungsfrei ist. Dies folgt bereits aus dem Umstand, dass jeder Versicherte seinen eigenen Vertrag zu seinen Gunsten unterhält und innerhalb dieses Vertrags nur das Wissen und Verhalten des Versicherten und ggf. seiner Wis...mehr

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B. AVB D&O / 2. Ausschluss Geld und Wertzeichen

Rz. 54 A-1 AVB D&O legt fest, dass Sachschäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, auch solche, die sich aus solchen Schäden herleiten, wobei es heißt, dass als Sachen auch Geld und Wertzeichen gelten. Rz. 55 Beispiel: "Der Griff in die Kasse" Die Hauptkassiererin einer GmbH, die mehrere Bioläden betreibt, sammelt täglich die Bargeldeinnahmen ein, die in der Zentrale...mehr

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Literaturverzeichnis

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Finanzierung eines BGM / 1 Aufwand und Kosten eines BGM

Die Durchführung und insbesondere der Einstieg in ein BGM ist immer auch mit einem finanziellen Aufwand verbunden. Häufig starten genau deshalb viele Unternehmen – insbesondere KMU – kein BGM, da trotz Notwendigkeit dieser Thematik oftmals weder die Zeit noch finanzielle Möglichkeiten vorhanden sind. Hinzu kommt die Tatsache, dass durch das zeitliche Engagement auch interne ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Finanzierung eines BGM / 3 Kosten-Nutzen-Prognose eines BGM

Bei der Planung eines BGM gilt es nun, den möglichen, prognostizierten internen und externen Kosten einen Nutzen gegenüberzustellen. Wie bereits in Abschn. 2 dargestellt, wird der primäre Nutzen eines BGM i. d. R. über eine Reduktion der krankheitsbedingten Fehlzeiten ermittelt. Für die in Tab. 3 zuerst genannte Ausgangssituation "Probleme lösen + Risiken mindern" ist dies m...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2 Leistungen für Aufwendungen des Arbeitnehmers (Abs. 1a Satz 1)

3.2.1 Allgemeines Rz. 93 Nicht zum – fortzuzahlenden – Arbeitsentgelt nach § 4 Abs. 1 EFZG gehören Leistungen für Aufwendungen des Arbeitnehmers, soweit der Arbeitnehmer sie im Falle der Arbeitsfähigkeit nur beanspruchen kann, wenn ihm die Aufwendungen tatsächlich entstanden sind. Da diese Aufwendungen dem Arbeitnehmer folglich bei Arbeitsunfähigkeit nicht entstehen, sind sie...mehr

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Rückzahlungsklauseln: Zuläs... / 3.1 Einzelvertragliche Rückzahlungsklauseln

Einzelvertraglich vereinbarte Rückzahlungsklauseln unterliegen in größerem Umfang der gerichtlichen Inhaltskontrolle als tarifliche Rückzahlungsvereinbarungen. Dies folgt aus einer regelmäßig bestehenden strukturellen Unterlegenheit des einzelnen Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber, d. h. der ungleichen Verhandlungsstärke. Seit der Neuregelung der §§ 305 ff. BGB durch di...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 10 Dem Arbeitnehmer ist das Bruttoentgelt fortzuzahlen, das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zugestanden hätte. Abzustellen ist grundsätzlich allein auf die individuelle Arbeitszeit des erkrankten Arbeitnehmers. Es kommt darauf an, welche Arbeitszeit aufgrund der Arbeitsunfähigkeit ausgefallen ist.[1] Die individuelle Arbeitszeit folgt in erster L...mehr

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Rückzahlungsklauseln: Arten / 1 Überzahlung von Vergütung

Rückzahlungsklauseln können vereinbart werden, um den Anspruch des Arbeitgebers auf Rückerstattung überzahlter Vergütung zu sichern. Der Rückerstattungsanspruch besteht aber nur dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer irrtümlich eine zu hohe Vergütung auszahlt, z. B. wegen falscher Berechnungen oder der irrigen Annahme über das Bestehen eines Anspruchs auf Entgeltfortzah...mehr

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Rückzahlungsklauseln: Arten / 4.1.3 Unwirksamkeit von Rückzahlungsklauseln

Rückzahlungsklauseln können unwirksam sein, wenn entweder die Ausbildung, zu deren Durchführung der Arbeitgeber einen Kostenbeitrag gezahlt hat, für den Arbeitnehmer zu keinem geldwerten Vorteil geführt hat oder wenn die Rückzahlungsklausel zu einer unzulässigen Bindung des Arbeitnehmers an den Betrieb geführt hat. In der Vergangenheit hatte das BAG unwirksame Rückzahlungskla...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.3.2.1 Akkord (Einzel- und Gruppenakkord)

Rz. 111 Beim Akkordlohn handelt es sich um die wichtigste leistungsbezogene Lohnform. Bezugspunkt für die Vergütung ist hier die vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeitsmenge, die z. B. nach Stückzahl, Gewicht, Maß, Fläche oder Strecke gemessen wird, wobei der Arbeitsmengeneinheit ein Geldbetrag (Geldakkord) oder eine feste Vorgabezeit als Verrechnungsfaktor (Zeitakkord) zugeordne...mehr

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Rückzahlungsklauseln: Arten / 7 Umzugskosten

In Zusammenhang mit der Erstattung von Umzugskosten können Rückzahlungsklauseln vereinbart werden. Allerdings sind sie nur dann zulässig, wenn der Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf die Erstattung der Umzugskosten hat. Nach Ansicht des BAG besteht ein Rechtsanspruch aus einer entsprechenden Anwendung des § 670 BGB auf Erstattung der erforderlichen Aufwendungen für einen U...mehr

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Rückzahlungsklauseln: Arten / 4.1.2 Bindungsdauer und zeitliche Staffelung

Die Zulässigkeit von Rückzahlungsklauseln hängt weiterhin von der Fortbildungs- und Bindungsdauer ab. Beide müssen in angemessenem Verhältnis stehen. Die Höhe der Arbeitgeberaufwendungen hängt maßgeblich von der Dauer und den Kosten der Qualifikationsmaßnahme ab. Daneben ist die Dauer der Fortbildung ein starkes Indiz für die Qualität der erworbenen Qualifikation. Die für den ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 6.1 Tariföffnungsklausel (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 132 Zweck dieser Öffnungsklausel ist es, den Tarifvertragsparteien die Möglichkeit zu geben, in den unterschiedlichen Branchen und Beschäftigungsbereichen jeweils sachnahe und angemessene Regelungen zu vereinbaren.[1] Hinweis Eine abweichende Regelung kann nur in Tarifverträgen getroffen werden. In einer Betriebsvereinbarung ist eine Regelung nur dann zulässig, wenn eine ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 93 Nicht zum – fortzuzahlenden – Arbeitsentgelt nach § 4 Abs. 1 EFZG gehören Leistungen für Aufwendungen des Arbeitnehmers, soweit der Arbeitnehmer sie im Falle der Arbeitsfähigkeit nur beanspruchen kann, wenn ihm die Aufwendungen tatsächlich entstanden sind. Da diese Aufwendungen dem Arbeitnehmer folglich bei Arbeitsunfähigkeit nicht entstehen, sind sie im Rahmen der En...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2.2 Teilzeit (Arbeit auf Abruf, Altersteilzeit)

Rz. 24 Grundsätzlich gilt auch bei Teilzeitbeschäftigung, dass die Bestimmung der maßgeblichen regelmäßigen Arbeitszeit dann unproblematisch ist, wenn sie genau und stets wiederkehrend festgelegt ist, etwa in einem Arbeitsvertrag.[1] Rz. 25 Schwieriger ist die Bestimmung der Arbeitszeit dann, wenn die Teilzeit variabel gestaltet ist oder als sogenannte Arbeit auf Abruf oder "...mehr

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Rückzahlungsklauseln: Zuläs... / 1 Begriff

Durch eine Rückzahlungsklausel erhält der Arbeitgeber Geldmittel zurück, die er zuvor für den Arbeitnehmer aufgewandt hat. Eine Rückzahlungsklausel kann in der Weise vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer einen bestimmten Betrag an den Arbeitgeber zurückzahlt, wenn er bis zu einem bestimmten Zeitpunkt aus dem Betrieb ausscheidet. Möglich ist aber auch eine Einigung dahingehe...mehr

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Rückzahlungsklauseln: Arten / 4 Aus- und Fortbildungskosten

In der Praxis des Arbeitslebens spielen Aus-, Fort- und Weiterbildung eine erhebliche Rolle. Dementsprechend häufig sind einzelvertragliche oder tarifliche Bestimmungen, die den Arbeitnehmer zur Rückzahlung der dafür vom Arbeitgeber aufgewandten Kosten verpflichten, wenn er vor Ablauf bestimmter Fristen aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Betriebsvereinbarungen über die R...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2.3 Job-Sharing (Arbeitsplatzteilung)

Rz. 32 Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass mehrere Arbeitnehmer sich die Arbeitszeit an einem Arbeitsplatz teilen.[1] Dabei bestimmt § 13 Abs. 1 Satz 2 TzBfG, dass im Fall der Verhinderung einer dieser Arbeitnehmer an der Arbeitsleistung grundsätzlich nur dann eine Verpflichtung der anderen Arbeitnehmer zur Vertretung besteht, wenn diese der Vertretung im E...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 4 EFZG regelt umfassend die Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts. In § 4 Abs. 1 EFZG ist zunächst der allgemeine Grundsatz enthalten, dass für den in § 3 Abs. 1 EFZG bezeichneten Zeitraum das dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen ist.[1] § 4 Abs. 1a EFZG nimmt Überstunden und Aufwendungsleistu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückzahlungsklauseln: Arten / 4.2 Darlegungs- und Beweislast

Für die Tatsachen, aus denen sich die Wirksamkeit der einzelvertraglich vereinbarten Rückzahlungsklausel ergibt, trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast. Er muss die tatsächlichen Voraussetzungen vortragen, aus denen sich ergibt, dass der Arbeitnehmer durch die Weiterbildung den geforderten beruflichen Vorteil erlangt hat. Dabei richtet sich die Wirksamkeit der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2.1 Arbeitszeitkonten (Freischichtenmodell)

Rz. 21 In vielen Unternehmen kommen sog. Freischichtenmodelle zur Anwendung[1]: Diese sehen vor, dass die Arbeitnehmer über eine tariflich vorgegebene Wochenarbeitszeit hinaus täglich mehr arbeiten. Die über die tarifliche Arbeitszeit hinaus erarbeiteten Stunden werden als Freischichten oder als sog. Arbeitszeitverkürzungstage (AZV-Tage) in Freizeit ausgeglichen. Erkrankt hie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückzahlungsklauseln: Arten / 4.1 Zulässigkeit und Ausgestaltung einzelvertraglicher Rückzahlungsklauseln über Ausbildungskosten

Die Zulässigkeit und inhaltliche Ausgestaltung einzelvertraglicher Rückzahlungsklauseln über Aus- und Fortbildungskosten ist besonders durch die Rechtsprechung des BAG geprägt, da neben den soeben dargestellten keine gesetzlichen Vorgaben bestehen. Nach ständiger Rechtsprechung des BAG sind einzelvertragliche Vereinbarungen grundsätzlich zulässig, nach denen sich ein Arbeitn...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.2.2 Auslösungen

Rz. 98 Die Auslösung ist ein besonderer Ausgleich für die Mehraufwendungen, die dem Arbeitnehmer dadurch entstehen, dass er ständig oder vorübergehend außerhalb des eigentlichen Betriebssitzes auf einer auswärtigen Arbeitsstelle beschäftigt wird.[1] Ein Anspruch auf eine Auslösung kann auf einzelvertraglicher Basis gegeben sein; in der Regel jedoch ergibt sich ein solcher au...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückzahlungsklauseln: Zuläs... / 2 Form und Inhalt

Grundsätzlich kann eine Rückzahlungsvereinbarung ohne Einhaltung einer Form von den Arbeitsvertragsparteien getroffen werden. Einschränkungen bestehen nur dann, wenn die Rückzahlungsklausel nach Abschluss des Arbeitsvertrags bzw. während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses vereinbart wird und für das Arbeitsverhältnis eine konstitutive Schriftformklausel gilt. In diesem Fall...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückzahlungsklauseln: Arten / 4.3 Beispiel für eine Rückzahlungsvereinbarung für Ausbildungskosten

Eine Vereinbarung über die Rückzahlung von Ausbildungskosten könnte folgenden Inhalt haben[1]: Praxis-Beispiel Musterformulierung Durchführung einer Bildungsmaßnahme Herr/Frau … absolviert in der Zeit vom … bis … eine Ausbildung/Weiterbildung/Fortbildung zur …. Freistellung unter Vergütungszahlung sowie Kostenübernahmemehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5 Fortzuzahlendes Arbeitsentgelt bei Kurzarbeit (Abs. 3)

Rz. 122 § 4 Abs. 3 Satz 1 EFZG enthält eine Regelung für den Fall eines Zusammentreffens von Kurzarbeit und krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit (bzw. einer Arbeitsunfähigkeit nach § 3a EFZG).[1] Wird in dem Betrieb verkürzt gearbeitet und würde deshalb das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers im Fall seiner Arbeitsfähigkeit gemindert, so ist die verkürzte Arbeitszeit für ihre...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückzahlungsklauseln: Zuläs... / 4 Fälligkeit und Durchsetzung des Rückzahlungsanspruchs

Die Fälligkeit des Rückzahlungsanspruchs kann von den Arbeitsvertragsparteien frei vereinbart werden. Beruht sie auf einer tariflichen Vereinbarung, so trifft der Tarifvertrag regelmäßig eine Aussage über den Fälligkeitszeitpunkt. Der Anspruch aus Rückzahlungsklauseln wird ohne besondere Vereinbarung spätestens bei Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis fälli...mehr