Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 1 Berufliche Auswärtstätigkeit

1.1 Einheitliche Reisekostenart auswärtige berufliche Tätigkeit Reisekosten sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, wenn diese durch eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers entstehen. Der Gesetzgeber hält damit an der bisherigen Systematik der einzigen und einheitlichen Reisekostenart "berufliche Auswärt...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Ordnungsgelder

Aufwendungen für Ordnungsgelder sind wie Geldbußen und Geldstrafen nicht abziehbar.mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Amtseinführung

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Arztkosten

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 3 Sonderfälle der ersten Tätigkeitsstätte

3.1 Mehrere Tätigkeitsstätten Der Arbeitnehmer kann pro Dienstverhältnis maximal eine erste Tätigkeitsstätte haben. Nur wenn der Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungen ausübt, sind mehrere erste Tätigkeitsstätten möglich. Befinden sich auf einem Betriebsgelände mehrere ortsfeste betriebliche Einrichtungen, handelt es sich nur um eine Tätigkeitsstätte. Erfüllen aufgrund der zeit...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Auslandsgruppenreise

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Forderungsverluste

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Berufskrankheiten

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 9.1 Verpflegungskosten im Ausland

9.1.1 Auslandstagegelder Die gesetzliche Regelung der steuerlichen Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen umfasst auch berufliche Auswärtstätigkeiten, die im Ausland ausgeübt werden.[1] Danach gelten die bisherigen Ausführungen zu den inländischen Verpflegungskosten ebenfalls für den Ansatz von Auslandsreisekosten. Insbesondere sind Verpflegungsmehraufwendungen nur...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Bestechungsgelder

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Bewerbungskosten

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 8 Steuerfreie Erstattungen durch den Arbeitgeber

8.1 Umfang der Steuerfreiheit Der Arbeitgeber kann anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit seinen Arbeitnehmern im Normalfall dieselben Beträge steuerfrei erstatten, die der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen könnte.[1] Das Reisekostenrecht kennt nur wenige Abweichungen, die meist das Ziel verfolgen, den Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber zu vereinfachen...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Strafverteidigung

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Anzeigen

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6 Verpflegungskosten

6.1 Aufteilungsverbot für Verpflegungskosten Aufwendungen für die Ernährung gehören zu den Lebenshaltungskosten, die regelmäßig nicht steuer­mindernd geltend gemacht werden können. Entstehen jedoch aus beruflichem Anlass höhere Verpflegungsaufwendungen als bei normaler Lebensführung, können diese Mehraufwendungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Ein ...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Umschulung

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Trinkgelder

Trinkgelder sind Werbungskosten, soweit sie, wie z. B. auf Dienstreisen, beruflich veranlasst sind.mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Promotionskosten

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Rechtsberatungskosten

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Gewerkschaftsbeiträge

S. "Beiträge zu Berufsständen, Berufsverbänden und Gewerkschaften".mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 9 Auslandsreisen

9.1 Verpflegungskosten im Ausland 9.1.1 Auslandstagegelder Die gesetzliche Regelung der steuerlichen Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen umfasst auch berufliche Auswärtstätigkeiten, die im Ausland ausgeübt werden.[1] Danach gelten die bisherigen Ausführungen zu den inländischen Verpflegungskosten ebenfalls für den Ansatz von Auslandsreisekosten. Insbesondere sind...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Jubiläumsfeier

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 5.1 Begünstigte Fahrten

5.1.1 Abgrenzung zu Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte Für alle Fahrten, die nicht zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erfolgen, können die Reisekostensätze abgezogen bzw. vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden.[1] Reisekosten stellen danach insbesondere die Aufwendungen für folgende Fahrten im Rahmen von beruflichen Auswärtstätigkeiten dar: Fahrten vo...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.5.1 Umfang der begünstigten Übernachtungskosten

Unterkunfts- bzw. Übernachtungskosten sind die tatsächlichen Aufwendungen für die persönliche Inanspruchnahme einer Unterkunft zur Übernachtung. Der Werbungskostenabzug von Unterbringungskosten ist nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer die Kosten durch entsprechende Rechnungsbelege nachweist. Der Einzel­nachweis der angefallenen Aufwendungen gilt sowohl für Inlands- als auch f...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 8.1 Umfang der Steuerfreiheit

Der Arbeitgeber kann anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit seinen Arbeitnehmern im Normalfall dieselben Beträge steuerfrei erstatten, die der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen könnte.[1] Das Reisekostenrecht kennt nur wenige Abweichungen, die meist das Ziel verfolgen, den Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber zu vereinfachen. Reisekosten können im Rahme...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.2.2 An- und Abreisetage

Bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten, die eine Übernachtung beinhalten, dürfen sowohl für den An- als auch für den Abreisetag eine Verpflegungspauschale von 14 EUR als steuerfreier Spesenersatz bzw. als Werbungskosten angesetzt werden kann, ohne dass es einer zeitlichen Mindestabwesenheit an diesen Tagen bedarf.[1] An- und Abreisetage einer mehrtägigen auswärtigen Tätigkeit w...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 9.1.2 Welches Land maßgebend ist

Wird während einer Auslandsreise ausschließlich ein ausländischer Staat aufgesucht, können die Reisekostensätze für das jeweilige Land unmittelbar aus der vom BMF veröffentlichten Übersicht abgelesen werden. Die in den Lohnsteuer-Richtlinien zur Bestimmung der Verpflegungspauschale bei Auslandsreisen festgelegten Sonderregelungen gelten auch 2024, etwa wenn an einem Tag mehr...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.2.3 Maßgebende Abwesenheitszeit

Für die Berechnung der maßgebenden Abwesenheitszeit am jeweiligen Kalendertag ist zwischen Arbeitnehmer mit erster Tätigkeitsstätte und den übrigen Arbeitnehmern zu unterscheiden. Hat der Arbeitnehmer[1] am Betriebs- bzw. Firmensitz des Arbeitgebers seine erste Tätigkeitsstätte, muss die verlangte Abwesenheitsdauer bei sämtlichen beruflichen Auswärtstätigkeiten in Bezug auf ...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Übernachtungskosten

Die tatsächlichen Übernachtungskosten bei Auswärtstätigkeit werden zum Werbungskostenabzug zugelassen, wenn und soweit sie nachgewiesen sind. Soweit feststeht, dass einem Arbeitnehmer beruflich veranlasste Übernachtungskosten dem Grunde nach entstanden sind, deren Höhe jedoch nicht im Einzelnen nachgewiesen ist, sind die Übernachtungskosten in geschätzter Höhe abziehbar.[1] W...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Vertragsstrafen

Vertragsstrafen können Werbungskosten sein, wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit Überschusseinkünften gegeben ist. Dies ist z. B. der Fall bei Zahlungen, die ein Arbeitnehmer wegen Verletzung eines Wettbewerbsverbots an seinen (früheren) Arbeitgeber zu leisten hat. Auch die Zahlung einer in einem Ausbildungsverhältnis begründeten Vertragsstrafe kann zu Erwerbsaufwendun...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.2.6 Keine Zusammenrechnung mit Kalendertag übergreifender Dienstreise

Ein Kumulieren der beiden gesetzlich festgelegten Zusammenrechnungsregelungen (für mehrere Auswärtstätigkeiten an einem Tag bzw. für Kalendertag übergreifende Arbeiten) ist nicht zulässig. Der Arbeitgeber hat aber ein Wahlrecht: Er kann zwischen der Kalendertag bezogenen Addition der einzelnen Abwesenheitszeiten oder der Kalendertag übergreifenden Addition der Abwesenheitsze...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Diebstahlverlust

Der durch Diebstahl oder Unterschlagung veranlasste Verlust eines Arbeitsmittels kann im Wege der außergewöhnlichen Abnutzung für wirtschaftliche Abnutzung (AfaA) zu Werbungskosten führen, wenn die wirtschaftliche Nutzbarkeit und Verwendungsmöglichkeit des Arbeitsmittels infolge des Verlusts beseitigt sind. Nach den Umständen des Einzelfalls soll dies z. B. auch dann der Fal...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 2.4 Dauerhafte Zuordnung

Weitere Voraussetzung des Arbeitsortbegriffs "erste Tätigkeitsstätte" ist, dass der Arbeitnehmer einer der oben genannten betrieblichen Einrichtungen dauerhaft zugeordnet ist. Das Gesetz nennt dabei abschließend 2 Fallgruppen, die eine dauerhafte Zuordnung begründen können. Von einer dauerhaften Zuordnung im Sinne einer ersten Tätigkeitsstätte ist auszugehen, wenn der Arbeit...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 8.2 Kürzung der Werbungskosten

Das gesetzliche Abzugsverbot des § 3c EStG verhindert nach der Zielsetzung des Gesetzgebers eine Doppelvergünstigung durch steuerfreie Einnahmen und abzugsfähige Ausgaben. Soweit Ausgaben mit steuerfreien Einnahmen im Zusammenhang stehen, wird ihre steuermindernde Berücksichtigung bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens ausgeschlossen.[1] Der steuerfreie Arbeitgebe...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.4.3 Ansatz der amtlichen Sachbezugswerte bis 60 EUR

Stehen dem Arbeitnehmer für die berufliche Auswärtstätigkeit keine Verpflegungsmehraufwendungen zu, weil er die 8-Stundengrenze nicht erreicht oder die 3-Monatsfrist überschritten ist, und scheidet damit eine Kürzung des Werbungskostenabzugs beim Arbeitnehmer aus, verlangt der Gesetzgeber wie bisher die Besteuerung der vom Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt gewährten ...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Darlehensverlust

Der Verlust eines – auch normal verzinslichen – Arbeitnehmerdarlehens, das ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Sicherung seines Arbeitsplatzes gewährt hat, kann zu Werbungskosten führen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer den Darlehensverlust aus beruflichen Gründen bewusst in Kauf genommen hat und ein Außenstehender dem Arbeitgeber einen Kredit mit Rücksicht auf dess...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 5.1.2 Entfernung des Einsatzorts ohne Bedeutung

Die lohnsteuerlichen Reisekostensätze dürfen auch bei Arbeitnehmern, die an wechselnden Einsatzstellen tätig sind, unabhängig davon angewendet werden, wie weit der jeweilige Einsatzort von der Wohnung des Arbeitnehmers entfernt liegt. Praxis-Beispiel Kundendienstmonteur ohne erste Tätigkeitsstätte im Betrieb Ein Kundendienstmonteur einer Kälte- und Wärmetechnik GmbH ist aussch...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 5.2 Abzugsfähige Aufwendungen

Sämtliche Fahrtkosten aus Anlass einer beruflichen Auswärtstätigkeit gehören zu den Werbungskosten. Abzugsfähig sind die tatsächlich nachgewiesenen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel. Bei Benutzung eines eigenen Kfz hat der Arbeitnehmer wie bisher die Möglichkeit, die pro Kilometer angefallenen Kosten entweder einzeln nachzuweisen oder den hierfür festgelegten Kilometersa...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.5.3 Übernachtungspauschale für Berufskraftfahrer

Die Übernachtungspauschalen dürfen nicht angewendet werden, wenn eine Übernachtung im Fahrzeug (Schlafkoje usw.) stattfindet. [1]Stattdessen kann der Arbeitnehmer die in diesen Fällen anfallenden Kosten, etwa die Gebühren für die Benutzung von Dusch- und Sanitäreinrichtungen auf Rastplätzen, als Reisenebenkosten in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass der Berufskraftfahr...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.3.2 Arbeitsortbezogene Prüfung der 3-Monatsfrist

Die vom Gesetzgeber gewählte Formulierung macht eine Überprüfung entbehrlich, ob dieselbe Auswärtstätigkeit unterbrochen wird. Nach bisheriger Verwaltungsauffassung war die Anwendung der 3-Monatsfrist damit verbunden, dass es sich noch um die gleichbleibende, nämliche Auswärtstätigkeit handelt, die der Arbeitnehmer nach der Unterbrechung mit gleichem Inhalt am gleichen auswä...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Bewirtungskosten

Der BFH hat in mehreren Urteilen entschieden, dass für die Beurteilung, ob die Aufwendungen für eine Feier beruflich oder privat veranlasst sind, in erster Linie auf den Anlass der Feier abzustellen ist. Der Anlass der Feier ist aber nur ein erhebliches Indiz, nicht jedoch das allein entscheidende Kriterium für die Beurteilung der beruflichen oder privaten Veranlassung der B...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Unfallkosten

Unfallkosten (Fremd- oder Eigenschäden) sind Werbungskosten, wenn sie bei Fahrten entstehen, die beruflich veranlasst sind. In Betracht kommen z. B. Unfälle auf Dienstreisen, im Rahmen von Einsatzwechseltätigkeit, bei Fahrten zu Fortbildungsveranstaltungen sowie bei beruflich veranlassten Umzügen. Reparaturkosten infolge eines Unfalls[1] auf einer Fahrt zwischen Wohnung und ...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.3.4 Anwendungsbereich der 3-Monatsfrist

Die 3-Monatsfrist ist grundsätzlich für alle Formen von Auswärtstätigkeiten anwendbar. Nach Auffassung des BFH gilt das Prinzip, dass bei längerfristigen Auswärtstätigkeiten am selben Einsatzort die Verpflegungssätze maximal für 3 Monate angesetzt werden dürfen, auch für Tätigkeiten an wechselnden Einsatzstellen. Er knüpft diesen Grundsatz aber an die Ausübung der Arbeit an ...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.1 Aufteilungsverbot für Verpflegungskosten

Aufwendungen für die Ernährung gehören zu den Lebenshaltungskosten, die regelmäßig nicht steuer­mindernd geltend gemacht werden können. Entstehen jedoch aus beruflichem Anlass höhere Verpflegungsaufwendungen als bei normaler Lebensführung, können diese Mehraufwendungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Ein solcher Mehraufwand wird von Verwaltung und ...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Unfallversicherungsbeiträge

Aufwendungen des Arbeitnehmers für eine Unfallversicherung, die ausschließlich die Unfälle umfasst, die mit der beruflichen Tätigkeit unmittelbar zusammenhängen, sind Werbungskosten. Aufwendungen des Arbeitnehmers für eine Versicherung gegen außerberufliche Unfälle sind Sonderausgaben. Aufwendungen für eine Unfallversicherung, die das Unfallrisiko im beruflichen und im außer...mehr

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Arbeitsmittel: Abziehbare K... / 5.3 Typische Berufskleidung

Steuerfrei ist auch die typische Berufskleidung, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt überlässt.[1] Dabei ist steuerfrei[2] nicht nur die Gestellung, sondern auch die Übereignung der typischen Berufskleidung durch den Arbeitgeber. Erhält der Arbeitnehmer die Berufskleidung von seinem Arbeitgeber zusätzlich zu dem ohnehin geschuldeten Arbeitslo...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / BahnCard

Aufwendungen eines Arbeitnehmers für eine BahnCard der DB sind als Werbungskosten abziehbar. Die Möglichkeit der privaten Nutzung der BahnCard wird als von untergeordneter Bedeutung und für den Werbungskostenabzug unschädlich angesehen, wenn und soweit der Arbeitnehmer durch Einsatz seiner BahnCard seine für den Werbungskostenabzug in Betracht kommenden Aufwendungen (insbeso...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Berufshaftpflichtversicherung

Die Übernahme von Beiträgen zur Berufshaftpflichtversicherung durch den Arbeitgeber führt beim Arbeitnehmer einerseits zu Arbeitslohn; andererseits kann der Arbeitnehmer den Gegenwert zum Werbungskostenabzug geltend machen.[1] Dagegen führt die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH nicht zu Lohn bei den angestellten Anwälten.[2] Dies gilt ebenso für d...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.5 Übernachtungskosten

Muss der Arbeitnehmer während seiner beruflichen Auswärtstätigkeit in einem Hotel übernachten, gehören die Aufwendungen für die Unterbringung zu den Werbungskosten.[1] Der Werbungskostenabzug ist aber nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer die Kosten durch entsprechende Rechnungsbelege nachweist. Der verlangte Einzelnachweis gilt sowohl für Inlands- als auch für Auslandsübernac...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Zusammenfassung

Überblick Werbungskosten sind Aufwendungen, die dem Erwerb, der Sicherung und der Erhaltung von Einnahmen dienen. Arbeitnehmer können alle beruflich veranlassten Aufwendungen als Werbungskosten abziehen. Der Aufwendungsbegriff, die Frage des wirtschaftlichen Zusammenhangs von Aufwendungen mit steuerbaren Einnahmen, die Abgrenzung der Werbungskosten von den nichtabziehbaren A...mehr