Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 5.1.1 Abgrenzung zu Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte

Für alle Fahrten, die nicht zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erfolgen, können die Reisekostensätze abgezogen bzw. vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden.[1] Reisekosten stellen danach insbesondere die Aufwendungen für folgende Fahrten im Rahmen von beruflichen Auswärtstätigkeiten dar: Fahrten von der Wohnung oder ersten Tätigkeitsstätte zur auswärtigen Tätigk...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Bürgschaft

Leistungen des Arbeitnehmers aus einer Bürgschaftsverpflichtung können bei nachweislich beruflicher Veranlassung Werbungskosten sein. Werbungskosten liegen erst vor, wenn der Arbeitnehmer als Bürge aus der von ihm eingegangenen Bürgschaft tatsächlich in Anspruch genommen worden ist. Abziehbar sind sowohl Zinsen als auch Tilgungsleistungen auf die verbürgte Schuld. Zum Werbun...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Ehrenamt

Aufwendungen, die einem Arbeitnehmer in Wahrnehmung eines Ehrenamts entstehen, können Werbungskosten sein, wenn das Amt nachweislich ausschließlich aus beruflichen Gründen übernommen worden ist.[1] Mitgliedsbeiträge an einen Interessenverband sollen Werbungskosten sein, wenn dieser als Berufsverband auch die spezifischen beruflichen Interessen des Arbeitnehmers vertritt.[2] ...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Schuldzinsen

Schuldzinsen sowie andere Finanzierungskosten, z. B. das Damnum, sind Werbungskosten, soweit sie mit Einkünften wirtschaftlich zusammenhängen. Maßgebend für die Beurteilung sind der Zweck der Schuldaufnahme und die entsprechende Verwendung der Darlehensmittel.[1] Praxis-Beispiel Finanzierungskosten für Pkw-Anschaffung können Werbungskosten sein Schuldzinsen für einen Kredit zu...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.2.5 Auswärtstätigkeit ohne Übernachtung

Ein Zusammenrechnen der Abwesenheitszeiten ist in bestimmten Fällen auch für Auswärtstätigkeiten zulässig, die sich ohne Übernachtung auf 2 Tage verteilen. Die bisherige sog. Mitternachtsregelung wurde gesetzlich festgeschrieben.[1] Die zutreffende Verpflegungspauschale bestimmt sich bei Kalendertag übergreifenden Arbeiten nicht nach dem einzelnen Kalendertag, sondern durch ...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.4.1 Anforderungen an die Arbeitgeberbewirtung

Zu beachten ist, dass die nachfolgenden Ausführungen zur steuerlichen Behandlung der Arbeitgeberbewirtung nicht nur für unmittelbar vom Arbeitgeber gewährte Verpflegung anzuwenden sind, sondern auch für Bewirtungsleistungen während einer beruflichen Auswärtstätigkeit, an der der Arbeitgeber selbst nicht teilnimmt, aber die Mahlzeit durch einen Dritten auf Veranlassung des Ar...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 4 Abziehbare Werbungskosten

Für sämtliche dienstliche Tätigkeiten außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte gibt es die einzige und einheitliche Reisekostenart "berufliche Auswärtstätigkeit". Es gelten deshalb dieselben Abzugsbeträge, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer eine normale Dienstreise unternimmt, ausschließlich als Berufskraftfahrer unterwegs ist oder an wechselnden Einsatzstell...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 7.4 Umfang der abzugsfähigen Werbungskosten

Der Höhe nach dürfen nur solche Schäden am Reisegepäck abgezogen werden, für die der Arbeitnehmer einen entsprechenden Kostennachweis führen kann. Reparaturaufwendungen anlässlich eines reisetypischen Schadens dürfen deshalb nur insoweit als Werbungskosten angesetzt werden, als der Arbeitnehmer die entsprechenden Rechnungsbelege vorlegt. Beim Diebstahl tritt an ihre Stelle d...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Stille Beteiligung

Beteiligt sich ein Arbeitnehmer als stiller Gesellschafter am Handelsgewerbe seines Arbeitgebers, wird der spätere wirtschaftliche Verlust seiner Einlageforderung – anders als der Verlust einer Darlehensforderung – nicht als Werbungskosten anerkannt.[1] Gleiches gilt bei einer typisch stillen Beteiligung eines Arbeitnehmers am Besitzunternehmen seines Arbeitgebers.[2] Hiervon...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 3.2 Weiträumiges Tätigkeitsgebiet

Der Begriff des weiträumigen Tätigkeitsgebiets ist auch im Reisekostenrecht 2014 von Bedeutung, allerdings mit anderen inhaltlichen Rechtswirkungen. Leider hat es der Gesetzgeber versäumt, eine gesetzliche Definition für diesen von der Rechtsprechung geprägten Arbeitsstättenbegriff einzuführen. Aus diesem Grund ist an den bisherigen Abgrenzungskriterien festzuhalten. Zu unte...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 9.1.3 Auslandsübernachtungsgelder

Bei dienstlichen Reisen ins Ausland kann der Arbeitnehmer nicht mehr zwischen Auslandspauschbeträgen und dem Einzelnachweis wählen, im Gegensatz zum Arbeitgeber, der beim steuerfreien Ersatz zwischen dem Ansatz der Pauschbeträge und dem Einzelnachweis wählen darf. Der Arbeitnehmer muss wie bei Inlandsreisen die im Ausland anfallenden Übernachtungskosten durch geeignete Beleg...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.3.1 Berechnung der 3-Monatsfrist

Für die Berechnung des 3-Monatszeitraums gelten die bisherigen Grundsätze weiter. Der 3-Monatszeitraum wird vom Beginn der auswärtigen Tätigkeit an gerechnet. Das gilt auch dann, wenn er sich über das Jahresende hinweg erstreckt. Ein neuer 3-Monatszeitraum beginnt also nicht jeweils am 1.1. Nimmt der Arbeitnehmer während der fortlaufenden auswärtigen Beschäftigung Urlaub, hat...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 2.4.2 Quantitative (= zeitliche) Zuordnung

Fehlt es an einer dauerhaften Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer betrieblichen Einrichtung durch dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegung nach den vorstehenden Kriterien oder ist die getroffene Festlegung nicht eindeutig, ist die dauerhafte Zuordnung nach der zeitlichen Zuordnungsregel zu prüfen. Das Merkmal der Dauerhaftigkeit muss auch in Bezug auf die zeitlichen Kriter...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 3.3 Leiharbeitsverhältnisse

Wegen der bei Leiharbeitsverhältnissen bestehenden Besonderheit, dass der tatsächliche Einsatzort und der Ort des Verleiharbeitgebers auseinanderfallen, ist die Prüfung der ersten Tätigkeitsstätte nicht nur arbeitgeberbezogen, sondern auch entleiherbezogen vorzunehmen. Die erste Tätigkeitsstätte kann der Leiharbeitnehmer zum einen bei der Verleihfirma begründen, wenn er sein...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 9.1.1 Auslandstagegelder

Die gesetzliche Regelung der steuerlichen Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen umfasst auch berufliche Auswärtstätigkeiten, die im Ausland ausgeübt werden.[1] Danach gelten die bisherigen Ausführungen zu den inländischen Verpflegungskosten ebenfalls für den Ansatz von Auslandsreisekosten. Insbesondere sind Verpflegungsmehraufwendungen nur in Form von Pauschbeträ...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Verlust von Privatgegenständen/ Vermögensverluste

Aufwendungen wegen des Verlusts von Arbeitsmitteln bei einer beruflichen Tätigkeit sind regelmäßig Werbungskosten. Der Verlust von Gegenständen, die kein Arbeitsmittel darstellen, kann nur ausnahmsweise zu Werbungskosten führen, wenn der Verlust bei Verwendung des Gegenstands für berufliche Zwecke oder aus in der Berufssphäre des Arbeitnehmers liegenden Gründen eintritt[1], ...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 2.2 Ortsfeste betriebliche Einrichtung

Nach der vom Gesetzgeber vorgenommenen Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte kommen hierfür nur ortsfeste betriebliche Einrichtungen infrage. Ortsfeste Einrichtungen sind räumlich zusammengefasste Sachmittel, die der Tätigkeit des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten dienen und mit dem Erdboden fest verbunden bzw. dazu b...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Musikinstrumente

Aufwendungen für Musikinstrumente sind bei deren ausschließlicher oder nahezu ausschließlicher Nutzung für berufliche Zwecke Werbungskosten.[1] So hat das FG München den Flügel einer Musiklehrerin mit Anschaffungskosten von 30.000 EUR als Arbeitsmittel[2] anerkannt.[3]mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.4 Unentgeltliche Verpflegung – Arbeitgeberbewirtung

Wenn der Arbeitnehmer während seiner beruflichen Auswärtstätigkeit durch den Arbeitgeber verpflegt wird, werden die Verpflegungspauschbeträge gekürzt.[1] Die folgende Übersicht veranschaulicht die für Arbeitgeberbewirtungen geltende schwierige Rechtslage mit ihren zahlreichen Fallvarianten. 6.4.1 Anforderungen an die Arbeitgeberbewirtung Zu beachten ist, dass die nachfolgenden ...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Rechtsschutzversicherung

Beiträge zu dieser Versicherung sind Werbungskosten, wenn und soweit der Vertragsabschluss beruflich veranlasst ist. Dies ist der Fall, wenn die Aufwendungen, welche die Versicherung deckt, im Nichtversicherungsfall Werbungskosten sind. Bei Kfz-Rechtsschutzversicherungen sind die Beiträge im Verhältnis der beruflichen und privaten Nutzung des Kfz aufzuteilen (bei Arbeitnehme...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Versicherungsbeiträge, Werbungskosten

Die steuerliche Behandlung von Versicherungsbeiträgen hängt insbesondere vom Anlass der Versicherung sowie von dem versicherten Risiko ab. Beiträge zu Versicherungen, mit denen private Risiken abgesichert werden oder Kapital angesammelt werden soll, gehören zu den Kosten der privaten Lebensführung und sind allenfalls gem. § 10 EStG als Sonderausgaben abziehbar, z. B. Kranken...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Leasing

Bei geleasten Arbeitsmitteln (auch Pkw) ist neben den laufenden monatlichen Leasingraten auch die bei Leasingbeginn zu erbringende Sonderzahlung i. H. d. anteiligen beruflichen Nutzung des Pkw zum Werbungskostenabzug zuzulassen.[1] Der BFH wird sich in einem Revisionsverfahren erneut mit diesem Thema beschäftigen müssen.[2] Der sofortige steuerliche Abzug der Leasingsonderzah...mehr

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Arbeitsmittel: Abziehbare K... / 3.2 Eigene Aufwendungen

Als abziehbare Aufwendungen kommen z. B. die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Arbeitsmittel, die Aufwendungen zu deren Erhaltung, insbesondere Reparatur-, Instandsetzungs- und Reinigungskosten in Betracht. Wie bei anderen Werbungskosten darf der Steuerpflichtige den Umfang seiner Aufwendungen für Arbeitsmittel selbst bestimmen. Aufwendungen des Arbeitnehmers für ein ...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Schadensersatzleistungen

Beruflich veranlasste Schadensersatzleistungen sind abziehbar. Voraussetzung ist, dass das auslösende Ereignis im Wesentlichen unmittelbare Folge der beruflichen Betätigung ist. Der Werbungskostenabzug scheidet aus, wenn der Arbeitnehmer gegen Straf- und Dienstvorschriften verstoßen und mit seinem Verhalten eine Schädigung des Arbeitgebers bewusst oder doch billigend in Kauf...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Kindergarten

Aufwendungen berufstätiger Eltern hierfür sind keine Werbungskosten. Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen sind jedoch steuerfrei.[1] Den nicht schulpflichtigen Kindern stehen schulpflichtige Kin...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.5.2 Obergrenze bei langfristiger Auswärtstätigkeit im Inland

Um eine Gleichstellung langfristiger beruflicher Auswärtstätigkeiten mit der doppelten Haushaltsführung für den Bereich der Unterbringungskosten zu erreichen, führt der Gesetzgeber nach Ablauf von 48 Monaten einer Reisekostentätigkeit am selben auswärtigen Beschäftigungsort im Inland eine Begrenzung der steuerlich begünstigten Unterbringungskosten ein. Es gilt dieselbe Oberg...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 7.3 Reisetypische Schäden

Der steuerliche Ersatz ist nur für reisetypische Schäden zulässig. Zu den typischen Gefahren bei Reisen zählen insbesondere Diebstahl-, Transport- oder Unfallschäden hinsichtlich des Reisegepäcks. Wird dagegen gelegentlich während einer solchen Reise der Anzug beim Mittagessen verschmutzt, dürfen die entstehenden Reinigungskosten nicht steuerfrei vergütet werden. Den Nachwei...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 5 Fahrtkosten

Arbeitnehmer, die keine erste Tätigkeitsstätte haben, aufgrund der Anweisung des Arbeitgebers aber dauerhaft ­denselben Ort aufsuchen müssen, um von dort typischerweise die arbeitstägliche berufliche Tätigkeit aufzunehmen, dürfen für diese Fahrten nur die einschränkenden Regelungen der Entfernungspauschale anwenden.[1] Praxis-Tipp Prüfung der unzutreffenden Besteuerung entfäl...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.3.3 3-Monatsfrist bei großräumigem Betriebsgelände

Eine Tätigkeit innerhalb eines großräumigen Betriebs- bzw. Werksgeländes gilt – unabhängig davon, ob unterschiedliche Gebäude aufgesucht werden – durchgehend als Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte.[1] Anders verhält es sich, wenn der Arbeitnehmer innerhalb des Werksgeländes zu einer anderen ortsfesten betrieblichen Einrichtung wechselt, die einem anderen Auftraggeber bz...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Gruppenreise

Für eine Gruppenreise kann ein beruflicher Anlass gegeben sein, wenn die Organisation und Durchführung der Reise zu den Dienstaufgaben des Arbeitnehmers gehören.[1] Die Reise muss sich von einer allgemeintouristisch geprägten Gruppenreise unterscheiden.[2] Neben einer fachlichen Organisation ist für eine berufliche Veranlassung vor allem maßgebend, dass das Programm auf die ...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 2 Die Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte

Die Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte wird vorrangig durch den Arbeitgeber im Rahmen dessen Direktionsrecht bestimmt und dient damit der Vereinheitlichung von arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Reisekostenvergütungen. Gesetzlich ausdrücklich geregelt ist, dass jeder Arbeitnehmer pro Dienstverhältnis maximal eine erste Tätigkeitsstätte haben kann.[1] 2.1 Die gesetzl...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Parkgebühren

Arbeitnehmer, die bei Auswärtstätigkeit ein eigenes Fahrzeug benutzen[1], können neben den für diese Fahrten geltenden Kilometerpauschbeträgen auch die hierbei entstandenen Parkgebühren als Werbungskosten geltend machen. Dagegen sind Parkgebühren für einen Pkw-Abstellplatz in der Nähe der ersten Tätigkeitsstätte nicht neben der Entfernungspauschale[2] als Werbungskosten abzi...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.3 Gesetzliche 3-Monatsfrist

Die gesetzliche 3-Monatsfrist besagt, dass der Werbungskostenabzug von Verpflegungsmehraufwendungen bei einer längerfristigen Auswärtstätigkeit am selben auswärtigen Beschäftigungsort auf einen Zeitraum von längstens 3 Monaten begrenzt ist.[1] Sie gilt nach der Rechtsprechung mit Ausnahme der Fahrtätigkeit für alle Verpflegungspauschalen, also auch bei Arbeitnehmern, die aus...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Verpflegungsmehraufwendungen

Verpflegungsaufwendungen sind i. H. d. gesetzlichen Pauschalen [1] als Werbungskosten abziehbar, soweit sie bei einer Auswärtstätigkeit oder anlässlich einer doppelten Haushaltsführung entstehen, sowie unter engen Voraussetzungen bei Fortbildungsveranstaltungen.[2] Es besteht ein Rechtsanspruch auf die Berücksichtigung der Verpflegungspauschalen; sie dürfen nicht wegen fehlen...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Prozesskosten

Prozesskosten sind Werbungskosten, wenn der Rechtsstreit durch Vorgänge veranlasst ist, die mit der Erzielung oder Erhaltung von Einnahmen zusammenhängen. Prozesskosten teilen als Folgekosten die einkommensteuerrechtliche Qualifikation derjenigen Aufwendungen, die Gegenstand des Prozesses sind.[1] Werbungskosten sind insbesondere die Kosten eines Arbeitsgerichtsprozesses, z....mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Krankheitskosten

Aufwendungen zur Verminderung oder Behebung gesundheitlicher Störungen, die typischerweise mit der betreffenden Berufstätigkeit verbunden sind, können Werbungskosten sein, wenn es sich um eine typische Berufskrankheit handelt oder der Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Beruf eindeutig feststeht.[1] Entsprechendes gilt für Kurkosten, wenn sie nachweisbar zur Beseiti...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Sammelbeförderung

Bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte: Die Entfernungspauschale gilt nicht für Strecken mit steuerfreier Sammelbeförderung nach § 3 Nr. 32 EStG. In anderen Fällen der Sammelbeförderung kann die Entfernungspauschale in Anspruch genommen werden. Für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung: Bei entgeltlicher Sammelbeförderung durch den Arbeitgeber s...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Beschädigung

Wird ein privater Gegenstand eines Arbeitnehmers aus Gründen, die im Beruf liegen, zerstört, beschädigt oder gestohlen, können i. H. d. Wertverlusts Werbungskosten vorliegen.[1] Bei Beschädigung, Verlust usw. von Arbeitsmitteln wird ein Werbungskostenabzug auch dann zugelassen, wenn das schadenauslösende Ereignis außerhalb der beruflichen Sphäre in einem neutralen Bereich ei...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Betriebssport

Aufwendungen der Arbeitnehmer für die Ausübung des Betriebssports sind regelmäßig nicht als Werbungskosten abziehbar, anders dann, wenn z. B. ein Polizeibeamter durch eine Anweisung seines Dienstherrn zur Ausübung des Dienstsports während der Dienstzeit verpflichtet ist.[1] Das FG Rheinland-Pfalz hat die Aufwendungen eines Polizeibeamten für die Ausübung eines als dienstlich...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 7.2 Reisenotwendiges Gepäck

Steuerfreier Ersatz kommt nur für Schäden an solchen Gegenständen infrage, deren Mitnahme nach Anlass und Dauer der beruflichen Auswärtstätigkeit erforderlich ist. Nicht begünstigt ist aus diesem Grund der Verlust von Abendkleidung oder hohen Geldbeträgen, die ausschließlich der Freizeitgestaltung im Rahmen der Dienstreise dienen. Anders dürfte es sich bei den übrigen Bargel...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Auslandsdienstbezüge

Bezieht ein im Ausland Beschäftigter neben seinem Grundgehalt zusätzlich nach § 3 Nr. 64 EStG steuerfreie Auslandszulagen, sind seine Werbungskosten regelmäßig zu dem Teil nicht abziehbar [1], der dem Verhältnis der steuerfreien zu den gesamten Einnahmen entspricht.[2] Das Verbot der Abzugsfähigkeit von Werbungskosten, die durch steuerfreie Auslandseinkünfte veranlasst sind, ...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Haftung

Aufwendungen eines Steuerpflichtigen aus der Haftung als Geschäftsführer, leitender Angestellter, Vermögensverwalter usw. können als Werbungskosten zu berücksichtigen sein, auch soweit für eigene Lohnsteuer gehaftet wird.[1] Zahlungen aufgrund Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung Dritter können beim GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer zu Werbungskosten führen.[2]mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Bußgelder

Bußgelder jeglicher Art sind vom Steuerabzug ausgeschlossen, ebenso Zahlungen aufgrund eines berufsgerichtlichen Verfahrens.[1]mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Statusfeststellungsverfahren

Aufwendungen im Zusammenhang mit einem sog. Statusfeststellungsverfahren stellen Werbungskosten dar.[1]mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Strafen

Strafen sind weder als Werbungskosten noch unter sonstigen Gesichtspunkten steuerlich abziehbar.[1]mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Krankentagegeldversicherung

Aufwendungen für die Krankentagegeldversicherung sind bei der Einkünfteermittlung nicht abziehbar. Dies gilt auch, wenn die Versicherung zur Aufrechterhaltung des Betriebs im Fall der Erkrankung des Betriebsinhabers geschlossen worden ist.[1]mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Arbeitsgerichtsprozess

Die Kosten eines Kündigungsschutzprozesses, auch eines Folgeprozesses, sind Werbungskosten.[1] Einzelheiten s. "Prozesskosten".mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Klassenfahrt

Aufwendungen von Lehrern für eine Klassenfahrt, auch ins Ausland, sind Werbungskosten[1]; kein Werbungskostenabzug, wenn sich eine Vorbereitungsreise nicht von einer regulären, allein touristisch geprägten Reise unterscheidet und konkrete Auswirkungen auf die spätere Klassenfahrt nicht erkennbar sind.[2]mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Fahrrad

Ein Fahrrad kann bei ausschließlich oder fast ausschließlich beruflicher Nutzung Arbeitsmittel sein. Abziehbar sind die anteiligen tatsächlichen Aufwendungen.mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Urlaubsverzicht wegen Fortbildung

Mangels Vermögensminderung stellt der Urlaubsverzicht im Zusammenhang mit einem Fortbildungsstudium keine zu Werbungskosten führende Ausgabe in Geldeswert dar.[1]mehr