Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Praktikant/Werkstudent

Ein Praktikant/Werkstudent kann solche Aufwendungen als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend machen, die in konkretem Zusammenhang mit seiner von ihm ausgeübten/angestrebten Tätigkeit stehen.[1]mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Ausbildungskosten

Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung [1] sind bis zu 6.000 EUR [2] im Kalenderjahr als Sonderausgaben abziehbar. Die Nichtanerkennung als Werbungskosten ist verfassungsgemäß.[3]mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Berufswechsel

Umschulungskosten anlässlich eines Berufswechsels sind nach vorausgegangener Berufsausbildung bzw. Abschluss eines Erststudiums Werbungskosten.[1]mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Betriebsrat

Die mit der Betriebsratstätigkeit zusammenhängenden Aufwendungen sind Werbungskosten. Ebenso die Aufwendungen für kleinere Werbegeschenke zur Vorbereitung der Wahl in den Personalrat.[1]mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Kraftfahrzeugkosten

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Arbeitsmittel: Abziehbare K... / 3 Abziehbare Aufwendungen

3.1 Abflussprinzip Abziehbar sind alle Aufwendungen, die im betreffenden Veranlagungszeitraum für Arbeitsmittel entstanden sind. Es gilt das Abflussprinzip.[1] Danach sind die Aufwendungen für Arbeitsmittel grundsätzlich in dem Veranlagungszeitraum[2] als Werbungskosten abziehbar, in dem die Ausgaben erwachsen sind.[3] Durch bewusstes Terminieren der Zahlung von Anschaffungsk...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Studienreisen/Tagungen

Die Aufwendungen für eine Studienreise[1] können grundsätzlich in als Werbungskosten abziehbare sowie in privat veranlasste und damit nicht abziehbare Teile aufgeteilt werden.[2]mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.2 Vereinfachte Verpflegungspauschalen durch 2-stufige Staffelung

6.2.1 Höhe der Verpflegungspauschalen Der Werbungskostenabzug für berufliche Tätigkeiten ­außerhalb der Wohnung und außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte erfolgt bereits bisher für alle Arten von Auswärtstätigkeiten (Dienstreise, Fahr- und Einsatzwechseltätigkeit) nach einheitlichen Regeln. Der Abzug ist nur in Form von Pauschbeträgen zulässig. Für die berufliche Auswärtstäti...mehr

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Arbeitsmittel: Abziehbare K... / 5 Erstattung durch den Arbeitgeber

5.1 Allgemeines Die Erstattung der Auslagen von Arbeitnehmern für Arbeitsmittel durch den Arbeitgeber fällt systematisch unter den Begriff des Werbungskostenersatzes. Die Fälle des steuerfreien Werbungskostenersatzes sind im EStG abschließend geregelt. Danach ist die Erstattung der Auslagen für Arbeitsmittel nur noch unter den Voraussetzungen von § 3 Nr. 30 EStG (Werkzeuggeld...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Fachkongress

Aufwendungen für die Teilnahme an einem Fachkongress[1] können grundsätzlich in als Werbungskosten abziehbare sowie in privat veranlasste und damit nicht abziehbare Teile aufgeteilt werden.[2]mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Urlaubsunterbrechung

Bei einer dienstlich veranlassten Unterbrechung des Urlaubs ist der Beruf, nicht die private Lebensführung, das auslösende Moment.[1]mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Prüfungskosten

Prüfungskosten (Prüfungsgebühren) sind als Werbungskosten abziehbar, wenn die Prüfung mit der ausgeübten oder angestrebten Tätigkeit zusammenhängt; i. d. R. jedoch kein Abzug im Rahmen einer erstmaligen Berufsausbildung/des Erststudiums.mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Außendienstentschädigung

Außendienstentschädigungen sind, soweit sie die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen des § 9 Abs. 4a EStG nicht überschreiten, steuerfrei, wenn der Steuerpflichtige keine mit der Außendienstentschädigung zusammenhängenden Aufwendungen als Werbungskosten geltend gemacht hat.mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Verlorener Zuschuss eines Gesellschafter-Geschäftsführers

Gewährt der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, an der er nicht nur unwesentlich beteiligt ist, einen verlorenen Zuschuss, wird die Berücksichtigung als Werbungskosten regelmäßig abgelehnt.[1]mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Versorgungsausgleich

Ein Werbungskostenabzug kommt nicht mehr in Betracht. Ausgleichszahlungen zur Vermeidung eines Versorungsausgleichs können in Abkehr zur früheren Rechsprechung nur noch unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG, insbesondere einer korrespondierenden Besteuerung beim zustimmungspflichtigen Empfänger, als Sonderausgaben abgezogen werden.mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Fluglizenz

Entscheidend ist, ob die Aufwendungen in einem hinreichend konkreten Veranlassungszusammenhang zur nachfolgenden, auf die Erzielung von Einkünften gerichteten Berufstätigkeit[1] stehen (bejaht bei einem Verkehrsflugzeugführer/Pilot).[2]mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Geldstrafen

Geldstrafen sind nicht abziehbare Kosten der Lebensführung.[1] Abziehbar sind jedoch Kosten des Strafverfahrens, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht, sowie Wiedergutmachungsleistungen.mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Kontoführungsgebühren

Kontoführungsgebühren sind Werbungskosten, soweit sie durch beruflich veranlasste Kontobewegungen entstehen. Pauschale Kontoführungsgebühren sind ggf. nach dem Verhältnis beruflich und privat veranlasster Kontobewegungen aufzuteilen.[1] Die Finanzverwaltung erkennt i. d. R. ohne Nachweis 16 EUR pro Jahr an.mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Fortbildungskosten

Fortbildungskosten für die Weiterbildung im ausgeübten Beruf sowie Aufwendungen zur Steigerung der beruflichen Leistungen sind Werbungskosten.[1]mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Berufsunfähigkeit

Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind weder als Werbungskosten noch als Betriebsausgaben abziehbar, wenn sie dazu dient, wirtschaftlich den Ausgleich krankheitsbedingter Einnahmeausfälle abzudecken und damit zu einem nicht unwesentlichen Teil auch den privaten Lebensbereich betrifft.[1]mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 7 Reisenebenkosten

7.1 Reisenebenkosten im Einzelnen Als Nebenkosten kommen nach R 9.8 LStR in Betracht: die Beförderung, Versicherung und Aufbewahrung von Gepäck. Ferngespräche, Telegramme und Schriftverkehr beruflichen Inhalts mit dem Arbeitgeber oder mit Geschäftspartnern sowie Telefongespräche privaten Inhalts zur Kontaktaufnahme mit Angehörigen und Freunden bei mindestens einwöchiger berufli...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Habilitationskosten

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Hörgeräte/medizinische Hilfsmittel

Kosten hierfür sind ebenso wie die Aufwendungen für andere medizinische Hilfsmittel (Brillen, Einlagen usw.) keine Werbungskosten, auch wenn die Behebung oder Änderung eines körperlichen Mangels zugleich im beruflichen Interesse liegt[1]; anders nur dann, wenn es sich um die Beseitigung oder Linderung einer typischen Berufskrankheit handelt.mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Bildschirm-Arbeitsbrille

Aufwendungen hierfür können dann als Werbungskosten abziehbar sein, wenn die Sehbeschwerden auf die Tätigkeit am Bildschirm zurückgeführt werden können.[1]mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Kosmetika

Aufwendungen für Kosmetika sind auch bei einer Schauspielerin oder Fernsehansagerin nicht abziehbare Aufwendungen der privaten Lebensführung. Entsprechendes gilt für Aufwendungen zum Erwerb von Kleidungsstücken (bürgerliche Kleidung).[1]mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / Zusammenfassung

Überblick Welche Fahrt-, Verpflegungs- und ggf. Unterbringungskosten der Arbeitnehmer bei Tätigkeiten außerhalb seiner Firma als Werbungskosten ansetzen bzw. welche Beträge der Arbeitgeber für auswärtige Einsätze bei der Lohnabrechnung steuerfrei ersetzen kann, regelt das lohnsteuerliche Reisekostenrecht. Seit 1.1.2014 ergeben sich die steuerlichen Reisekosten aus dem Einkom...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Vorweggenommene Werbungskosten

Für vorweggenommene Werbungskosten hat sich der Begriff "vorab entstandene Werbungskosten" eingebürgert. Dies sind Aufwendungen, die einem Arbeitnehmer bereits vor oder mit Beginn seiner auf Einnahmen­erzielung gerichteten Tätigkeit entstehen. Sie werden zum Werbungskostenabzug anerkannt, wenn ein ausreichend klarer Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis besteht. Ein Abzug k...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.4.5 Belohnungsessen über 60 EUR

Bei vom Arbeitgeber (unmittelbar oder mittelbar) anlässlich einer beruflicher Auswärtstätigkeiten gewährten Mahlzeiten, deren Gesamtwert 60 EUR überschreitet, handelt es sich um unübliche Mahlzeiten. Bei diesen wird vom Gesetz unterstellt, dass es sich um sog. Belohnungsessen handelt. Der Ansatz der amtlichen Sachbezugswerte ist ausgeschlossen. Der geldwerte Vorteil muss in ...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 1.2 Bedeutung der ersten Tätigkeitsstätte

Mit der Ablösung der regelmäßigen Arbeitsstätte, die sich einer ständig ändernden Rechtsprechung ausgesetzt sah, erfolgt mit dem Begriff der ersten Tätigkeitsstätte auch inhaltlich eine grundlegende Neuausrichtung der vom Gesetzgeber hierfür festgeschriebenen Kriterien. Die Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte wird vorrangig durch den Arbeitgeber im Rahmen dessen Direktion...mehr

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Arbeitsmittel: Abziehbare K... / 3.3 Drittaufwand

Die Frage, ob auch Aufwendungen für Arbeitsmittel, die ein Dritter getragen hat, als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, ist in der Praxis bisher nicht weiter problematisiert worden. Im Grundsatz darf ein Steuerpflichtiger Aufwendungen eines Dritten, die nur sachlich durch die Einkunftserzielung des Steuerpflichtigen veranlasst sind, aber nicht von diesem getragen (verau...mehr

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Arbeitsmittel: Abziehbare K... / 1 Definition

Arbeitsmittel sind alle Wirtschaftsgüter, die ausschließlich – oder nahezu ausschließlich – und unmittelbar zur Erledigung der beruflichen Aufgaben dienen.[1] Hierunter fallen alle Güter, die objektiv der Ausübung des Berufs dienen und die subjektiv vom Steuerpflichtigen aus gesehen diesem Zweck gewidmet sind. Auch Rechte und tatsächliche Zustände wie der Telefon-/Internetan...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.4.4 Übliche Mahlzeiten bis 60 EUR – Bescheinigungspflicht "Großbuchstabe M"

Damit das Finanzamt eine evtl. Kürzung der Verpflegungspauschalen bei der Einkommensteuerveranlagung erkennen kann, gilt eine Bescheinigungspflicht.[1] Im Lohnkonto und in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung hat der Arbeitgeber den Großbuchstaben M aufzuzeichnen bzw. zu bescheinigen, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen einer beruflichen Auswärtstätigkeit vom Arbeitgeber o...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 7.1 Reisenebenkosten im Einzelnen

Als Nebenkosten kommen nach R 9.8 LStR in Betracht: die Beförderung, Versicherung und Aufbewahrung von Gepäck. Ferngespräche, Telegramme und Schriftverkehr beruflichen Inhalts mit dem Arbeitgeber oder mit Geschäftspartnern sowie Telefongespräche privaten Inhalts zur Kontaktaufnahme mit Angehörigen und Freunden bei mindestens einwöchiger beruflicher Auswärtstätigkeit.[1] Wichti...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Absetzungen für Abnutzung

Absetzungen für Abnutzung von Wirtschaftsgütern, insbesondere Arbeitsmitteln [1], deren Verwendung sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als 1 Jahr erstreckt, sind Werbungskosten.[2] Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind auf die Kalenderjahre der voraussichtlichen gesamten Nutzungsdauer des Arbeitsmittels zu verteilen und in jedem dieser Jahre anteilig als...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Lernarbeitsgemeinschaften

Bei Lernarbeitsgemeinschaften von Berufskollegen im häuslichen Bereich soll die Verfolgung privater Interessen der Teilnehmer regelmäßig nicht von untergeordneter Bedeutung sein.[1] Die Geltendmachung erfordert einen substantiierten und widerspruchsfreien Vortrag und die Vorlage detaillierter Aufzeichnungen über den zeitlichen und inhaltlichen Ablauf der besuchten Arbeitsgem...mehr

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Arbeitsmittel: Abziehbare K... / 2 Abgrenzung zu den Kosten der privaten Lebensführung

Normalerweise gilt nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG ein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot für gemischt veranlasste Aufwendungen. Nach der Rechtsprechung des BFH kann jedoch in einzelnen Fällen eine Ausnahme gemacht und gemischt veranlasste Aufwendungen zum Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zugelassen werden.[1] Aufwendungen für die Lebensführung sind jedoch vo...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Wahlkampfkosten

Aufwendungen für die Wahl in ein hauptberufliches kommunales Spitzenamt sind Werbungskosten, da mit Erlangung des Amts steuerpflichtige Einnahmen verbunden sind. Dies gilt auch, wenn der Bewerber nicht gewählt wird.[1] Werden zur Abgeltung des durch das Mandat veranlassten Aufwands Entschädigungen gezahlt, sind die Wahlkampfkosten wie alle mit dem Mandat verbundenen Aufwendu...mehr

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Arbeitsmittel: Abziehbare K... / 4 Nachweispflichten

Aufwendungen für Arbeitsmittel erkennen die Finanzämter als Werbungskosten grundsätzlich nur an, wenn die entstandenen Aufwendungen der Art und Höhe nach im Einzelnen bezeichnet werden. Auf Verlangen des Finanzamts sind diese nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Es muss z. B. für jedes als Fachbuch geltend gemachte Werk durch die genaue Angabe des Titels feststellbar sein,...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Schmiergelder

Das Abzugsverbot des § 9 Abs. 5 Satz 1 i. V. m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 Satz 1 EStG gilt für die Zuwendung von Vorteilen sowie damit zusammenhängender Aufwendungen, wenn die Zuwendung der Vorteile eine rechtswidrige Handlung darstellt, die den Tatbestand eines Strafgesetzes oder eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. Das Abzugsverbot betrif...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Arbeitsplatzsuche

Kosten der Arbeitsplatzsuche sind vorab entstandene Werbungskosten, und zwar unabhängig vom Erfolg. In Betracht kommen vornehmlich Kosten für Stelleninserate, Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch, Tage- und Übernachtungsgelder, Porti für schriftliche Bewerbungen, Bewerbungsmappen und sonstige Büromaterialien sowie Internetkosten. Zum Teil werden[1] auch pauschale Beträge als...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Psychoseminar/Persönlichkeitsbildende Lehrgänge

Im Rahmen einer Gesamtwürdigung sind Feststellungen zu den Lehrinhalten und ihrer konkreten Anwendung in der beruflichen Tätigkeit, zum Ablauf des Lehrgangs sowie zu den teilnehmenden Personen (homogener Teilnehmerkreis) als Indizien für die berufliche Veranlassung von besonderer Bedeutung. Dabei kann eine mehrjährige Betrachtung erforderlich sein, denn der BFH bezieht in di...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Geschenke

Aufwendungen für Geschenke an betriebsfremde Personen [1] sind bei betrieblicher Veranlassung – etwa zur Anbahnung von Geschäftsbeziehungen – bis zu einer Freigrenze von 50 EUR Werbungskosten.[2] Aufwendungen für Geschenke anlässlich persönlicher Feiern sowie Geschenke an Arbeitskollegen gehören zu den nicht abziehbaren Kosten der Repräsentation.[3] Von maßgeblicher Bedeutung...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Repräsentationskosten

Repräsentationsaufwendungen, d. h. Kosten für die Lebensführung, welche die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, werden nicht zum Abzug zugelassen, und zwar auch, soweit es sich um Kosten der Kundenpflege, der Werbung usw. handelt.[1] Praxis-Beispiel Nicht abziehbare Repräsentationskosten Teilnahme an gesellschaftlichen, kultur...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Job-Ticket/Arbeitgeberleistungen

Aufwendungen für ein Job-Ticket[1] dürfen nicht zusätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Durch die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale [2] sind sämtliche durch die Wege zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte veranlassten Aufwendungen abgegolten. Die nach § 3 Nr. 15 EStG [3] steuerfreien Arbeitgeberleistungen mindern den als Entfernungspauschale abziehbare...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Sportgeräte/-kleidung/-verein

Die Aufwendungen für Sportgeräte und Sportkleidung eines Sportlehrers sind Werbungskosten. Bei einem Diplom-Sportlehrer wurden die Aufwendungen für eine Schwimmbad-Jahreskarte sowie für die Mitgliedschaft in einem Fitnessverein nicht zum Werbungskostenabzug zugelassen.[1] Fußballschuhe sind bei Profifußballern und Trainern Arbeitsmittel.[2] Dies gilt jedoch nicht für die Spor...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Flugkosten

Sie sind bei beruflicher Veranlassung grundsätzlich in tatsächlicher Höhe abziehbar. Bei Flügen zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte greift die Beschränkung durch die Entfernungspauschale nicht ein.[1] Die Versagung der Entfernungspauschale für Flüge ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.[2]mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Führerschein

Aufwendungen für den Erwerb des Pkw-Führerscheins sind auch dann nicht abziehbare Kosten der privaten Lebensführung, wenn der Erwerb des Führerscheins im beruflichen Interesse liegt, z. B. bei einem Verkehrsrichter, oder wenn das Fahrzeug zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie auf Dienst- und Geschäftsreisen benutzt werden soll. Werbungskosten liegen au...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Strafbare Handlungen

Strafbare Handlungen, die in Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit stehen, können zu Werbungskosten führen. Dies setzt voraus, dass die die Aufwendungen auslösenden schuldhaften Handlungen noch im Rahmen der beruflichen Aufgabenerfüllung liegen und nicht auf privaten, den beruflichen Zusammenhang aufhebenden Umständen beruhen; z. B. können Zahlungen aufgrund einer Haf...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Nebenberufliche Tätigkeit

§ 3 Nr. 26 Satz 1 EStG enthält eine Freibetragsregelung, die entsprechende Einnahmen für die angeführten Tätigkeiten bis zur Höhe von insgesamt 3.000 EUR von der Steuer befreit. Eine weitere Tätigkeit für denselben Ar­beitgeber ist nach der Rechtsprechung[1] als Teil einer nichtselbstständigen Haupttätigkeit anzusehen, wenn zwischen beiden Tätigkeiten ein unmittelbarer Zusam...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Steuerberatungskosten/Mitgliederbeitrag für Lohnsteuerhilfevereine

Steuerberatungskosten[1] sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn und soweit sie bei der Ermittlung der Einkünfte anfallen. Bei Beiträgen an Lohnsteuerhilfevereine, Aufwendungen für steuerliche Fachliteratur und Software wird es nicht beanstandet, wenn diese Aufwendungen i. H. v. 50 % den Werbungskosten zugeordnet werden. Aus Vereinfachungsgründen wird der Zuordnung des Ste...mehr