Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitssicherheit

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 11.3 Mitteilung an Dritte

Darüber hinaus ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, die erhaltenen Informationen über Schwangerschaft oder Stillzeit der betroffenen Frau unbefugt an Dritte weiterzugeben (§ 27 Abs. 1 Satz 2 MuSchG). Der Arbeitgeber ist zur Weitergabe berechtigt, wenn der er ansonsten die gesetzlichen Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes nicht erfüllen könnte. Dies könnte beispielsweise di...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fachangestellte für Medien-... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Wesentliche Aufgaben des Betriebsarztes sind Beratung des Arbeitgebers zur Durchführung einer Gefährdungs- und Belastungsanalyse mit dem Ziel der Ableitung von Gestaltungsmaßnahmen zur Schaffung einer gesundheitsförderlichen Arbeits- und Unternehmenskultur (Kommunikation und Kooperation, Führungsstil, soziales Klima) möglichst in Abstimmung mit der Fachkraft für Arbeitssicher...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fachangestellte für Medien-... / 3 Tätigkeits- und Anforderungsmerkmale

Folgende Tätigkeits- und Anforderungsmerkmale sind charakteristisch: überwiegend körperlich leichte Arbeit im Sitzen, teilweise im Stehen und Gehen, Einlagern bzw. Entnahme von Büchern, teilweise verbunden mit Zwangshaltungen beim Bücken, Knien, Hocken, teilweise Überkopfarbeit, häufig Tätigkeiten bei künstlicher Beleuchtung, Allein- oder Teamarbeit, Umgang mit bibliothekstechnis...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 8.2 Ausnahmen vom Kündigungsschutz

Nach § 17 Abs. 2 MuSchG kann die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle in besonderen Fällen ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären. Hinweis Eine Auflistung der jeweils zuständigen Behörden findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Kündigung kann rechtswirksam ers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Balanced Scorecard / 4.5 Nachhaltigkeit in Balanced Scorecard einbinden

Immer wieder wird angeführt, dass die klassischen Perspektiven oder Dimensionen der Balanced-Scorecard nicht mehr genügen, um ein Unternehmen wirklich umfassend zu steuern. Es gibt bereits Ansätze, in denen weitere Dimensionen eingebunden werden, z. B. Innovationen, wenn dieses Themenfeld für den langfristigen Erfolg eines Unternehmens wichtig ist. Das gilt aber nicht für all...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 2.1 Arbeitsschutz an jedem Telearbeitsplatz?

Arbeitsschutz nach den §§ 1 ff. ArbSchG hat an allen Arbeitsplätzen des Unternehmens stattzufinden, damit selbstverständlich auch an Tele- und mobilen Arbeitsplätzen. Über die o. g. Definition hinaus schreibt § 2 Abs. 7 ArbStättV vor, dass ein Telearbeitsplatz vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet ist, "wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 2 Arbeitsschutz an Homeoffice-Arbeitsplätzen

2.1 Arbeitsschutz an jedem Telearbeitsplatz? Arbeitsschutz nach den §§ 1 ff. ArbSchG hat an allen Arbeitsplätzen des Unternehmens stattzufinden, damit selbstverständlich auch an Tele- und mobilen Arbeitsplätzen. Über die o. g. Definition hinaus schreibt § 2 Abs. 7 ArbStättV vor, dass ein Telearbeitsplatz vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet ist, "wenn Arbeitgeber und Beschä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 3.3 Überwachung des Arbeitsschutzes

Erfolgt aufgrund der Erstbeurteilung eine Unterweisung, kann diese schriftlich an den Homeoffice- oder Telearbeitnehmer erfolgen. Sie kann aber auch im Stammbetrieb persönlich erfolgen. Nach § 12 Abs. 1 ArbSchG muss die Unterweisung regelmäßig wiederholt werden, spätestens dann, wenn ein besonderes Erfordernis eintritt, wie z. B. eine Veränderung der Arbeitsbedingungen (z. B....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 3 Arbeitsschutzmaßnahmen an Telearbeitsplätzen durchsetzen

An betrieblichen Arbeitsplätzen ist es einfach, den Arbeitsschutz umzusetzen. Telearbeitsplätze sind dagegen eine echte Herausforderung, weil der Zugang, wie auch die regelmäßige Überwachung sich aus rechtlichen Gründen ausgesprochen schwierig gestalten kann. 3.1 Zugang zum Telearbeitsplatz 3.1.1 Keine gesetzlichen Vorgaben Um eine Erstbeurteilung überhaupt durchführen zu könne...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 3.1.2 Kollektive Vereinbarungen

Arbeitsschutz ist oft im Wege der betrieblichen Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG durch eine Betriebsvereinbarung nach § 77 BetrVG geregelt. Auch das "Ob" und "Wie" von Telearbeit kann Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Mit der Regelung des § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG wird das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei sog. "mobiler Arbeit" festgelegt: Will der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 3.1 Zugang zum Telearbeitsplatz

3.1.1 Keine gesetzlichen Vorgaben Um eine Erstbeurteilung überhaupt durchführen zu können, müssen der Arbeitgeber bzw. seine nach § 13 ArbSchG Verantwortlichen den Arbeitsplatz betreten und dem Arbeitnehmer Anweisung geben können, wie er den Platz optimal einrichtet. Das Gesetz bleibt verhalten, wenn es in § 2 Abs. 7 ArbStättV regelt, dass "Arbeitgeber und Beschäftigte die Be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 4 Besondere unfallversicherungsrechtliche Risiken, insbesondere der Wegeunfall

4.1 Arbeitsunfälle, insbesondere die Meldeverpflichtung Auch am Homeoffice- oder Telearbeitsplatz sind Arbeitsunfälle möglich. Wegen der Meldeverpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber der Berufsgenossenschaft muss auch der Telearbeitnehmer verpflichtet werden, diese dem Arbeitgeber zu melden, z. B. durch folgende Vereinbarung: Praxis-Beispiel Regelung "Arbeitsunfall" (1) Erlei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 2.2 Gefährdungsbeurteilungen an Telearbeitsplätzen

Arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen sind erst dann sinnvoll durchzuführen, wenn an den Arbeitsplätzen eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Abs. 1 ArbSchG bzw. § 3 ArbStättV stattgefunden hat. Diese Erstbeurteilung dient vor allem dazu, dem Arbeitgeber und seinen Arbeitsschutzverantwortlichen eine Einschätzung zu gestatten, welche besonderen gesundheitlichen Risiken vorhanden s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / Zusammenfassung

Überblick Nach dem Ende der Corona-Pandemie, die auch das Arbeitsleben erheblich beeinflusst hat, kehren alle Beteiligten zur "Normalität" zurück. Wirklich alle? Keinesfalls, denn das, was in vielen Unternehmen vor Corona noch undenkbar war, ist heute vielerorts zum Standard geworden – die mobile Arbeit, v. a. die Arbeit im Homeoffice. Statistiken sprechen von mittlerweile ü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice-Arbeitsplätzen

Zusammenfassung Überblick Nach dem Ende der Corona-Pandemie, die auch das Arbeitsleben erheblich beeinflusst hat, kehren alle Beteiligten zur "Normalität" zurück. Wirklich alle? Keinesfalls, denn das, was in vielen Unternehmen vor Corona noch undenkbar war, ist heute vielerorts zum Standard geworden – die mobile Arbeit, v. a. die Arbeit im Homeoffice. Statistiken sprechen von...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 1 Was ist eigentlich ein Homeoffice-Arbeitsplatz?

Mit der Neuordnung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) vom November 2016 (Art. 1 der VO zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen, BGBl. I 2016, S. 2681) wurde eine gesetzliche Definition von Telearbeitsplätzen in die ArbStättV eingeführt (§ 2 Abs. 7 ArbStättV). Telearbeitsplätze sind danach "vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 3.2 Arbeitszeiterfassung

Der EuGH hatte am 14.5.2019 entschieden (Az. C-55/18), dass die Mitgliedstaaten der EU die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die täglich geleistete Arbeitszeit der Beschäftigten gemessen werden kann. Bislang ist im deutschen Recht nur die Regelung des § 16 Abs. 2 ArbZG vorhanden, die den Arbeitgeber zu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 4.1 Arbeitsunfälle, insbesondere die Meldeverpflichtung

Auch am Homeoffice- oder Telearbeitsplatz sind Arbeitsunfälle möglich. Wegen der Meldeverpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber der Berufsgenossenschaft muss auch der Telearbeitnehmer verpflichtet werden, diese dem Arbeitgeber zu melden, z. B. durch folgende Vereinbarung: Praxis-Beispiel Regelung "Arbeitsunfall" (1) Erleidet der Arbeitnehmer einen Unfall bei der Arbeit, so ha...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 4.2 Wegeunfälle

Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett in sein Homeoffice stürzt, ist nach einem Urteil des BSG vom 8.12.2021 (Az. B 2 U 4/21 R) durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Damit hat das BSG seine bisherige Rechtsprechung, die Wegeunfälle im Homeoffice nicht als versichert ansah, korrigiert. Auch der Rückweg nach dem Ende der Tätigkeit i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 3.1.1 Keine gesetzlichen Vorgaben

Um eine Erstbeurteilung überhaupt durchführen zu können, müssen der Arbeitgeber bzw. seine nach § 13 ArbSchG Verantwortlichen den Arbeitsplatz betreten und dem Arbeitnehmer Anweisung geben können, wie er den Platz optimal einrichtet. Das Gesetz bleibt verhalten, wenn es in § 2 Abs. 7 ArbStättV regelt, dass "Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsv...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 3.1.3 Individuelle Vereinbarungen

Der Gesetzgeber schlägt eine individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch zu den "Bedingungen der Telearbeit" vor (vgl. Abschn. 3.1.1). Das hört sich gut an, ist aber nicht so einfach. Eine individuelle Vereinbarung kann der Arbeitsvertrag sein, allerdings auch eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag. In dieser sollen die Umstände der Tele- oder Hom...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belegschaftsbefragungen: Ei... / 1 Die Belegschaftsbefragung als Mittel der Gefährdungsbeurteilung

Gesundheitliche Belastungen am Arbeitsplatz, sowie konkrete Gefährdungen durch Arbeitsabläufe sind immer dann gut einschätzbar, wenn sie sich beobachten lassen. Die visuelle Betrachtung von Maschinen oder der Umgang mit diesen, lässt zuverlässige Rückschlüsse auf potenzielle Gefährdungen zu. Problematisch wird die Gefährdungsbeurteilung jedoch dann, wenn Belastungen nicht of...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belegschaftsbefragungen: Ei... / Zusammenfassung

Überblick Der Arbeitgeber ist für die Beurteilung der Arbeitsbedingungen der bei ihm tätigen Arbeitnehmer verantwortlich. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiger Schritt zur Einhaltung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes und es wird ermittelt, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Um diese Gefährdungen zu ermitteln, bietet es sich an, die Belegs...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 5 Arbeitsge... / 2.7 Ergänzende Regelungen

Rz. 20 Die Regelungen in Abs. 5 enthalten mehrere Klarstellungen. Gemäß Abs. 5 Satz 1 wird kein Arbeitsverhältnis und kein Beschäftigungsverhältnis i. S. der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung begründet. Da im Gesetzeswortlaut die gesetzliche Unfallversicherung nicht genannt wird, dürfte eine sog. "wie-Beschäftigung" nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII anzunehmen sein m...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.1 Gesetzlicher Auftrag, Organisation und Zuständigkeit

Rz. 30 Beratung und Vermittlung als Leistungen zur Eingliederung in Arbeit haben sich an der Intention des SGB II zu orientieren, gleichzeitig individuellere Hilfestellung für die Arbeitsuchenden und eine stärkere Forderung nach Selbsthilfe (Eigeninitiative und Eigenverantwortlichkeit) zu realisieren. Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung sind Pflichtaufgaben nach dem SGB II. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4 Verbot der unbefugten Weitergabe an Dritte (§ 27 Abs. 1 Satz 2)

Rz. 16 § 27 Abs. 1 Satz 2 verbietet ausdrücklich die unbefugte Bekanntgabe der Mitteilung der Frau über ihre Schwangerschaft bzw. das Stillen an Dritte. Die Norm stellt das klar, was nach dem BDSG, aufgrund arbeitsvertraglicher Nebenpflicht und in Anerkennung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der werdenden oder jungen Mutter ohnehin gilt: Es ist Sache der Frau zu entsche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Beteiligte Personen und Behörden, Offenbarungsverbot

Rz. 12 Zur Auskunft verpflichtet ist der Arbeitgeber. Die Auskunftspflicht ist nicht von der Betriebsgröße abhängig. Ist der Arbeitgeber eine natürliche Person, ist diese selbst zur Auskunft verpflichtet. Tritt als Arbeitgeber eine juristische Person auf, obliegt dem vertretungsberechtigten Organ die Auskunftspflicht.[1] Rz. 13 Die betreffende Arbeitnehmerin selbst trifft hin...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Erkrankungen am ... / 3 Arbeitsschutz bei psychischen Belastungen

Der Gesetzgeber hat psychische Belastungen ausdrücklich im ArbSchG als Gefährdungsfaktor genannt. Gemäß § 4 Nr. 1 ArbSchG hat der Arbeitgeber die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und psychische Gesundheit vermieden bzw. minimiert wird. § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG nennt als potenzielle Gefährdung, die im Rahmen der Gefährdungsbeurtei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Erkrankungen am ... / 3.3 Betriebsvereinbarungen

Betriebsvereinbarungen im Arbeitsschutz sind üblich. Auch und gerade das Thema "psychische Belastungen" sollte zum Gegenstand einer solchen Vereinbarung gemacht werden, die z. B. auch die Beratung betroffener Mitarbeiter durch eine arbeitgeberunabhängige Stelle zum Gegenstand haben kann.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Das Mitarbeitergespräch als... / 8 Ausgewählte Gesprächsanlässe

Ca. 90 % des Führungsalltags ist Kommunikation. Die Bandbreite formaler Anlässe von Führungskommunikation ist sehr groß. Sie reicht von Beurteilungs-, Förder- und Zielvereinbarungsgesprächen über Kritik- und Abmahnungsgespräche bis hin zur Kündigungsunterredung. In der nachfolgenden Übersicht wird eine Vielzahl von Gesprächen skizziert, die grundsätzlich in der Verantwortung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Erkrankungen am ... / 3.4 BGM bei psychischen Erkrankungen

Die Stigmatisierung psychisch Erkrankter ist rückläufig, das Thema gehört heute zum betrieblichen Alltag. Damit ist neben der Sensibilisierung Vorgesetzter vor allem das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) gefragt. Hier geht es darum, Belastungssituationen frühzeitig zu erkennen und den richtigen Umgang damit zu erlernen.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Erkrankungen am ... / 3.5 Anerkennung als Berufskrankheit

Psychische Erkrankungen sind zwar als Präventionsthema gesetzlich anerkannt (s. o.), werden von den Berufsgenossenschaften aber im Rahmen der Entschädigungen nicht anerkannt. Sie sind bislang nicht Gegenstand der Berufskrankheiten-Verordnung und werden von der Rechtsprechung der Sozialgerichte bisher nur in Ausnahmefällen als sog. "Wie-Berufskrankheit" anerkannt. Hier ist ins...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Erkrankungen am ... / 3.1 Gefährdungsbeurteilung bei psychischen Belastungen

Mechanische oder anders nachweisbare Beeinträchtigungen sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung i. d. R. ohne Probleme nachweisbar. Bei psychischen Beeinträchtigungen fehlen der Praxis zum einen Erfahrungswerte und zum anderen vor allem "greifbare" Fakten. Diese Gefährdungsbeurteilungen stellen die Praxis deswegen vor große Probleme. Grundsätzlich sind psychische Belastun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Erkrankungen am ... / Zusammenfassung

Überblick Erkrankungen im Arbeitsleben sind für Arbeitgeber in mehrfacher Hinsicht eine Belastung, sei es durch Fehl- und damit betriebliche Ausfallzeiten, sei es durch zusätzliche Kosten verbunden mit der Entgeltfortzahlung, sei es durch zusätzliche Herausforderungen im Arbeitsschutz, mit denen Krankheitstage reduziert werden sollen. Psychische Erkrankungen stellen einen Ha...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Erkrankungen am ... / 3.2 Unterweisungen bei psychischen Belastungen

Die zentralen Inhalte der Unterweisung nach § 12 ArbSchG bei psychischen Belastungen drehen sich um das richtige Führungsverhalten sowie das Erkennen und Vermindern von psychischen Belastungen. Wesentliche Zielgruppe dieser Unterweisungen sind die Führungskräfte eines Unternehmens, die möglicherweise ausgewiesene Experten ihres Fachgebiets, aber oftmals keine "Führungspersön...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ergonomische Arbeitsplatzge... / Zusammenfassung

Überblick Eine Gestaltung der Arbeitsplätze unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Ergonomie erfüllt die Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und Humanität. Die menschliche Arbeitskraft wird entsprechend den jeweiligen Leistungsvoraussetzungen genutzt und Erschwernisse durch ungünstige Körperhaltungen und -bewegungen werden vermieden. Bei der nachfolgend beschriebenen er...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Alter(n)sgerechte Arbeitsge... / 5 Vorgehensweisen

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann im Betrieb das Thema "demografischer Wandel" angemessen thematisieren. Es geht darum, in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt sowohl die Probleme als auch die Gestaltungsansätze aufzuzeigen, die sich aufgrund des demografischen Wandels ergeben. Auch die individuellen Leistungsvoraussetzungen der Beschäftigten müssen in die Beurteilung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Alter(n)sgerechte Arbeitsge... / Zusammenfassung

Überblick Eine alter(n)sgerechte Gestaltung der Arbeit zielt darauf ab, die Anforderungen der Arbeit und die Fähigkeiten der Beschäftigten aufeinander abzustimmen. Unternehmen bietet ein solcher alter(n)sgerechter Gestaltungsansatz die Möglichkeit, Arbeitsschutz- und Unternehmensinteressen in Einklang zu bringen. Aufbauend auf Analyseergebnissen zur demografischen Situation i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ergonomische Arbeitsplatzge... / 4.3 Arbeitsplatztypen

Von der Vielzahl der möglichen Arbeitsplatztypen sollen nachfolgend exemplarisch 3 Typen näher vorgestellt werden (vgl. Abb. 13). Abb. 13: Arbeitsplatztypen[1] Sitzarbeitsplatz Am Sitzarbeitsplatz müssen von den 3 Maßen Tischhöhe, Sitzhöhe, Fußstützenhöhe, 2 auf den Benutzer einstellbar sein, damit der Arbeitsplatz ergonomisch günstig verwendet werden kann. Entweder müssen Tischhöh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Alter(n)sgerechte Arbeitsge... / 2 Analyseinstrumente

Um Handlungsbedarf und Maßnahmenansätze erkennen zu können, ist eine Analyse und Beurteilung der Ausgangssituation im Unternehmen notwendig. Neben Gefährdungsbeurteilungen an einzelnen Arbeitsplätzen, die insbesondere auch die individu­ellen Leistungsvoraussetzungen berücksichtigen, sind gesamtbetriebliche Analysen notwendig. Nachfolgend werden die beiden zentralen Analysein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Mobile Ar... / 4 Umfang des Mitbestimmungsrechts

Sowohl aus dem Wortlaut des § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG, als auch aus der Gesetzesbegründung ergibt sich eindeutig, dass das Mitbestimmungsrecht nur die Ausgestaltung der mobilen Arbeit betrifft. Die Ausgestaltung betrifft das "Wie" der mobilen Arbeit, nicht aber die Frage, ob diese Möglichkeit für Arbeitnehmer überhaupt geschaffen werden soll. Die Einführung der mobilen Arbei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Warum ist eine ergonomische... / 1.2 Verantwortung des Arbeitgebers

Die Integration der Erkenntnisse der Ergonomie in die Arbeitsplatzgestaltung leitet sich aus § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ab. Danach sind bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ergonomische Arbeitsplatzge... / 4.1 Körperhaltung

Zunächst ist zu klären, ob die Arbeitsaufgabe im Sitzen und/oder Stehen ausgeführt werden kann. Tab. 2 zeigt einen Vergleich zwischen den beiden am meisten vertretenen Körperhaltungen Sitzen und Stehen.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Alter(n)sgerechte Arbeitsge... / 1.3 Arbeitsbedingungen und Gesundheit

Unternehmen schaffen durch die Gestaltung der Arbeit die Bedingungen, unter denen Beschäftigte arbeiten. Diese Bedingungen haben einen großen Einfluss auf die Beschäftigten. Abb. 7 zeigt den Zusammenhang zwischen den Arbeitsbedingungen, der psychischen und physischen Gesundheit und dem daraus resultierenden Arbeitsverhalten der Beschäftigten. Durch eine entsprechende Gestaltu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Mobile Ar... / 5 Weitere Beteiligungsrechte

Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG ist ein "Auffangtatbestand". Im Zusammenhang mit mobiler Arbeit bestehen weitere Rechte des Betriebsrats. In Betracht kommen: § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Der Betriebsrat hat bei der Gefährdungsbeurteilung und den daraus abzuleitenden Maßnahmen des Arbeitsschutzes mitzubestimmen. Auch für die mobile Arbeit ist eine Gefährdung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gefährdungsbeurteilung psyc... / 4.1.3 Praxisbeispiel 3: GPB

Ein Beispiel für ein Verfahren, welches nicht auf einer Mitarbeiterbefragung, sondern einer Expertenbeurteilung beruht, ist die Gefährdungsanalyse psychischer Belastung – GPB. Dieses wurde unter der Leitung von Prof. Dr. Karlheinz Sonntag von der Universität Heidelberg im Auftrag der Daimler AG entwickelt. Wesentliches Element dieses Verfahrens ist die Betrachtung von Merkma...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gefährdungsbeurteilung psyc... / 4.3 Beurteilung im Workshop

Unabhängig davon, ob der Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durch ein Übersichts-Screening mittels einer Befragung aller Mitarbeiter oder Prüfung der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten durch Experten unter Verwendung einer Checkliste erfolgt ist und Auffälligkeiten in bestimmten Bereichen/Abteilungen oder Tätigkeiten identifiziert worden sind, eignen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gefährdungsbeurteilung psyc... / 2 Methoden und Instrumente zur Erfassung und Bewertung psychischer Belastungen

Für die Erfassung psychischer Belastungen im betrieblichen Kontext existieren zahlreiche Verfahren, in der Mehrzahl Befragungsinstrumente zur methodischen Vorgehensweise der subjektiven Einschätzung der Belastungen durch die Beschäftigten selbst. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bietet mit der sog. "Toolbox: Instrumente zur Erfassung psychischer ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gefährdungsbeurteilung psyc... / 4.2 Nutzung von empirischen Vergleichswerten

Hier werden zur Beurteilung der eigenen Ergebniswerte Vergleichswerte herangezogen, entweder interne, wie z. B. aus anderen Abteilungen oder Organisationseinheiten/Standorten mit gleicher Tätigkeit, oder externe, z. B. Branchenwerte, oder aus anderen vergleichbaren Betrieben. Vorteil: Eine Bewertung hinsichtlich besser oder schlechter gegenüber der Branche ist möglich. Nachteil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fachkraft für Arbeitssicher... / 3 Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen (§ 6 Arbeitssicherheitsgesetz konkretisiert die Aufgaben): Beratung bei: Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen ...mehr