Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsunfall

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Waisenrente / 2 Unfallversicherung

Bei Tod durch Arbeitsunfall oder einer zum Tode führenden Berufskrankheit steht den Kindern des Versicherten vom Todestag an Waisenrente zu. Der anspruchsberechtigte Personenkreis ist mit dem der Rentenversicherung identisch. Die Waisenrente wird bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, darüber hinaus bis grundsätzlich längstens zum 27. Lebensjahr bei Schul- oder Berufsausbildung. Die ...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 23 Das Berufungsgericht hatte rechtsfehlerhaft wegen der Möglichkeit einer Leistungsklage die Feststellungsklage hinsichtlich der Sachschäden mangels eines rechtlichen Interesses an der Feststellung i.S.d. § 256 Abs. 1 ZPO als unzulässig abgewiesen, weil der Kläger nicht dargetan habe, dass ihm eine Bezifferung der unfallursächlichen Sachschäden nicht möglich sei. Dabei ...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / a) Der Fall

Rz. 38 Der Kläger nahm den Beklagten zu 2 als Haftpflichtversicherer des an einem Unfall beteiligten Lkw auf Zahlung von Schmerzensgeld sowie auf Feststellung der Ersatzpflicht für weitere materielle und immaterielle Schäden in Anspruch. Rz. 39 Der Kläger und der Beklagte zu 1 waren als Lkw-Fahrer für verschiedene Arbeitgeber tätig, für die sie am 10.5.1999 Asphalt zur Erneue...mehr

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§ 3 Sonstige Haftungsaussch... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 62 Die Voraussetzungen des § 110 Abs. 1 SGB VII lagen nach Auffassung des Berufungsgerichts vor: Der Unfall des Sohnes des Beklagten am 10.3.2010 ist als Arbeitsunfall anerkannt; die Haftung des Beklagten für Personenschäden aus dem Unfall ist gemäß § 104 Abs. 1 SGB VII ausgeschlossen. Er hat den Versicherungsfall unstreitig nicht vorsätzlich herbeigeführt. Ein Forderungs...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / a) Der Fall

Rz. 559 Die Klägerin, eine Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung, nahm die Beklagten auf Ersatz von Aufwendungen wegen eines Unfalls des bei ihr versicherten Kindes B. in einer Kindertagesstätte in Anspruch. Am 6.3.2008 hielt sich das versicherte Kind mit anderen Kindern auf dem Außengelände der Kindertagesstätte auf. Die Kordel des Anoraks des Kindes verhakte sich in...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 591 Die Revision hatte keinen Erfolg. Das Berufungsgericht war zutreffend davon ausgegangen, dass die klagende Bundesagentur für Arbeit kein Sozialversicherungsträger i.S.d. § 110 Abs. 1 SGB VII und daher nicht anspruchsberechtigt ist. Rz. 592 Den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführende Personen, deren Haftung nach den §§ 104 bis 107 SGB VII besc...mehr

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§ 1 Problematische Personen... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 179 Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung können durch ein Geschehen ausgelöste psychische Störungen von Krankheitswert eine Gesundheitsverletzung i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB darstellen. Handelt es sich bei den psychisch vermittelten Beeinträchtigungen nicht um schadensausfüllende Folgewirkungen einer Verletzung, sondern treten sie haftungsbegründend durch die ps...mehr

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§ 6 Erwerbsschaden und Rent... / a) Der Fall

Rz. 50 Die Klägerin nahm die Beklagte zu 1 als Haftpflichtversicherer eines Zugfahrzeugs und die Beklagte zu 2 als Tierhalterin auf Ersatz von Verdienstausfallschaden in Anspruch. Rz. 51 Die Klägerin half am 30.7.1999 beim Verladen eines Turnierpferds auf einen Pferdeanhänger mit Zugfahrzeug. Das Pferd riss sich beim Verladen los und trat der Klägerin in den Bauchraum. Hierbe...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 149 Die Revision hatte keinen Erfolg. Rz. 150 Ohne Rechtsfehler hatte das Berufungsgericht einen gemäß § 116 SGB X auf die Klägerin übergegangenen Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB sowie § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 229 StGB verneint. Dem Beklagten kam das Haftungsprivileg gemäß § 105 Abs. 1 SGB VII i.V.m. § 106 Abs. 1 Nr. 1 und § 2 Abs. 1 Nr. 8b SGB VII zugute. Rz. 151 Das Beruf...mehr

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Arbeitsunfall

Zusammenfassung Begriff Arbeitsunfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Sie werden auch als Berufsunfälle bzw. Werksunfälle oder Betriebsunfälle bezeichnet. Bei Unfallereignissen muss ein Bezug zu einer Tätigkeit gegeben sein, die unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ...mehr

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Arbeitsunfall / 3 Ausschluss des Arbeitsunfalls

3.1 Gelegenheitsursache Sind mehrere Ursachen für das Unfallereignis maßgebend (z. B. Sturz während der Arbeitszeit infolge eines Herzinfarkts), ist nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu entscheiden, ob ein Arbeitsunfall eingetreten ist.[1] Wenn das versicherte Unfallereignis die wesentliche Bedingung für die Unfallfolgen ist und der Gelegenheitsursache keine überrag...mehr

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Arbeitsunfall / 1 Feststellung des Arbeitsunfalls

Die Feststellung, ob ein Arbeitsunfall gemäß § 8 SGB VII gegeben ist und in welchem Umfang und von welchem Träger der Unfallversicherung die Leistungen zu gewähren sind, obliegt den Sozialversicherungsträgern. Diese Feststellungen sind auch für das Arbeitsgericht bindend, wenn ein Arbeitgeber oder ein Betriebsangehöriger wegen eines Arbeitsunfalls in Anspruch genommen wird.[1]mehr

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Arbeitsunfall / 1 Arbeitsunfall

Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3 oder 6 SGB VII begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit).[1] Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen (Unfallereignis).[2] Ein Arbeitsunfall erfordert, dass der Versicherte zum Kreis der...mehr

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Arbeitsunfall / Zusammenfassung

Begriff Arbeitsunfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Sie werden auch als Berufsunfälle bzw. Werksunfälle oder Betriebsunfälle bezeichnet. Bei Unfallereignissen muss ein Bezug zu einer Tätigkeit gegeben sein, die unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht (versiche...mehr

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Arbeitsunfall / 1.2 Zeitlich begrenztes Ereignis

Das Ereignis muss zeitlich begrenzt sein. Es wird nur bejaht, wenn es eine Arbeitsschicht nicht überschritten hat.[1] Bei länger einwirkenden Ereignissen kommt u. U. eine Berufskrankheit in Betracht.mehr

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Arbeitsunfall / 1.1 Gesundheitsschaden

Gesundheitsschäden sind sowohl regelwidrige Zustände des Körpers als auch des Geistes und der Seele. Als Gesundheitsschaden gilt auch der Verlust eines Hilfsmittels.[1]mehr

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Arbeitsunfall / 3.1 Gelegenheitsursache

Sind mehrere Ursachen für das Unfallereignis maßgebend (z. B. Sturz während der Arbeitszeit infolge eines Herzinfarkts), ist nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu entscheiden, ob ein Arbeitsunfall eingetreten ist.[1] Wenn das versicherte Unfallereignis die wesentliche Bedingung für die Unfallfolgen ist und der Gelegenheitsursache keine überragende Bedeutung zukommt,...mehr

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Arbeitsunfall / 2.5 Befördern/Reparieren von Arbeitsgeräten

Arbeitnehmer üben eine versicherte Tätigkeit aus, wenn sie ein Arbeitsgerät oder eine Schutzausrüstung verwahren, befördern, instand halten und erneuern oder sich ein Arbeitsgerät oder eine Schutzausrüstung auf Veranlassung durch den Unternehmer erstmals beschaffen.mehr

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Arbeitsunfall / Arbeitsrecht

1 Feststellung des Arbeitsunfalls Die Feststellung, ob ein Arbeitsunfall gemäß § 8 SGB VII gegeben ist und in welchem Umfang und von welchem Träger der Unfallversicherung die Leistungen zu gewähren sind, obliegt den Sozialversicherungsträgern. Diese Feststellungen sind auch für das Arbeitsgericht bindend, wenn ein Arbeitgeber oder ein Betriebsangehöriger wegen eines Arbeitsun...mehr

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Arbeitsunfall / 2.4 Homeoffice/Mobiles Arbeiten

2.4.1 Begriffe Homeoffice und mobiles Arbeiten sind flexible Arbeitsmodelle außerhalb einer festen Betriebsstätte. Homeoffice bezeichnet den Arbeitsplatz im Haushalt des Arbeitnehmers. Mobiles Arbeiten ist ortsunabhängig. Dabei wird geeignetes Arbeitsgerät (z. B. Laptop, Internetverbindung) benutzt. Grundlage der unfallversicherten Tätigkeit ist dabei stets eine Vereinbarung ...mehr

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Arbeitsunfall / 3.4 Besondere Sachverhalte

Ein Eigenverschulden (Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit) des Versicherten ist in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Annahme eines Versicherungsfalls ohne Bedeutung. Auch bei eigenem Verschulden liegt ein Wegeunfall vor, wenn die übrigen Voraussetzungen für einen Arbeitsunfall erfüllt sind. War jedoch Trunkenheit, Rauschgift- oder Tablettenmissbrauch die rechtl...mehr

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Arbeitsunfall / 2 Entgeltfortzahlung, Verletztengeld

Generell zahlt der Arbeitgeber bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch bei einem Arbeitsunfall für die Dauer von 6 Wochen das Arbeitsentgelt fort.[1] Ist der Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig erkrankt, hat der Arbeitnehmer unter den Voraussetzungen der §§ 45 ff. SGB VII Anspruch auf Verletztengeld. Dieses wird von der Berufsgenossenschaft bzw....mehr

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Arbeitsunfall / 4 Mitbestimmung

Schwere Arbeitsunfälle müssen gemäß § 193 Abs. 1 SGB VII beim Unfallversicherungsträger angezeigt werden. Die Anzeige ist auch vom Betriebs- oder Personalrat zu unterzeichnen.[1] Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat eine Durchschrift der Anzeige aushändigen.[2] Bei leichteren Arbeitsunfällen, die nicht anzeigepflichtig sind, ergibt sich der Anspruch des Betriebsrats auf Unte...mehr

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Arbeitsunfall / 3.2 Eigenwirtschaftliche Tätigkeit

Wenn der Unfallverletzte zum Unfallzeitpunkt höchst persönliche Verrichtungen (wie z. B. Essen) oder eigenwirtschaftliche Verrichtungen (wie z. B. Einkaufen) ausgeführt hat, dann fehlt es am sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit; ein Arbeitsunfall ist ausgeschlossen.[1] Eigenwirtschaftliche Tätigkeiten unterbrechen die versicherte Tätigkeit und damit auch de...mehr

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Arbeitsunfall / 3.4.3 Vollrausch

Vollrausch und Leistungsausfall liegen dann vor, wenn der Versicherte so hochgradig betrunken ist, dass er zum Unfallzeitpunkt bzw. in naher Zukunft das Wesentliche seiner eigentlichen Tätigkeit nicht oder nur grob fehlerhaft verrichten kann.[1] Konkret ist die Situation des Leistungsausfalls gegeben. Es liegt dann der Zustand der Volltrunkenheit vor, der zu einer Lösung vom...mehr

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Arbeitsunfall / 3.3 Gemischte Tätigkeit

Gibt der Verletzte für sein Handeln sowohl versicherte als auch private Gründe an (gemischte Tätigkeit; gemischte Motivationslage), ist zur Beurteilung des sachlichen Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und der Verrichtung zur Zeit des Unfalls darauf abzustellen, ob die Verrichtung hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn die privaten Gründe des Han...mehr

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Arbeitsunfall / 3.4.1 Alkohol

Ein Arbeitsunfall ist dann nicht gegeben, wenn die alkoholische Beeinflussung für den Eintritt des Unfalls derart bedeutsam war, dass demgegenüber die betrieblichen Umstände in den Hintergrund gedrängt und bedeutungslos werden. Ein typischer Fall der alkoholbedingten Herabsetzung der Leistungsfähigkeit ist die eingeschränkte Fahrtüchtigkeit von Kraftfahrern, weil der Alkohol...mehr

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Arbeitsunfall / 2.4.2 Tätigkeit im dienstlichen Interesse

Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst auch versicherte Tätigkeiten im Haushalt des Versicherten (Homeoffice) oder an einem anderen Ort (Mobiles Arbeiten, Mobile Working).[1] Unabhängig vom Ort des Geschehens setzt ein Arbeitsunfall voraus, dass die Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit und nicht dem eigenwirtschaftlichen Interesse des A...mehr

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Arbeitsunfall / 3.4.2 Drogen

Ähnlich wie beim Alkoholgenuss beseitigt die Einnahme von legalen oder illegalen Drogen den sachlichen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der Verrichtung zur Zeit des Unfalls, wenn sie zu einer Lösung vom Betrieb geführt hat.[1] Cannabiskonsum ist die wesentliche Ursache eines Unfalls, wenn ein THC-Wert von mindestens 1 ng/ml im Blut festgestellt wurde und ...mehr

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Arbeitsunfall / 6 Haftungsausschluss

Personen, die durch eine betriebliche Tätigkeit einen Versicherungsfall von Versicherten desselben Betriebs verursacht haben, sind zum Ersatz des Personenschadens nur verpflichtet, wenn sie den Versicherungsfall vorsätzlich oder auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1–4 SGB VII versicherten Weg herbeigeführt haben.[1] Das gleiche Haftungsprivileg genießt der Unternehmer, in dessen B...mehr

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Arbeitsunfall / 1.3 Von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis

Das Ereignis muss von außen einwirken. Das Merkmal wird insgesamt weit ausgelegt. "Von außen" bringt zum Ausdruck, dass sog. innere Ursachen (z. B. epileptischer Anfall, Herzinfarkt, Schlaganfall) nicht als Unfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung anzusehen sind.[1] Allerdings kann die innere Ursache ihrerseits durch einen äußeren Vorgang hervorgerufen worden sein...mehr

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Arbeitsunfall / 2.4.1 Begriffe

Homeoffice und mobiles Arbeiten sind flexible Arbeitsmodelle außerhalb einer festen Betriebsstätte. Homeoffice bezeichnet den Arbeitsplatz im Haushalt des Arbeitnehmers. Mobiles Arbeiten ist ortsunabhängig. Dabei wird geeignetes Arbeitsgerät (z. B. Laptop, Internetverbindung) benutzt. Grundlage der unfallversicherten Tätigkeit ist dabei stets eine Vereinbarung zwischen Arbei...mehr

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Arbeitsunfall / 2.2 Betriebssport

Betriebssport ist eine versicherte Tätigkeit, wenn dadurch ein Ausgleich zur einseitigen beruflichen Belastung geschaffen werden soll.[1] Dies setzt einen zeitlichen Zusammenhang mit der Arbeit und eine gewisse Regelmäßigkeit voraus. Erforderlich ist zusätzlich eine betriebsbezogene Organisation und ein im Wesentlichen auf den Betrieb bezogener Teilnehmerkreis. Bei der einzelnen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunfall / 2.3 Gemeinschaftsveranstaltungen

Eine Teilnahme an Betriebsfesten, Betriebsausflügen oder ähnlichen betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen kann der versicherten Beschäftigung ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen zugerechnet werden[1]: Der Arbeitgeber will die Veranstaltung als eigene betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung zur Förderung der Zusammengehörigkeit der Beschäftigten untereinander durchf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunfall / 2.4.3 Unfälle auf dienstlichen Wegen

Versichert sind Unfälle auf Wegen im Haushalt, um zum häuslichen Arbeitsplatz zu gelangen.[1] Ebenso versichert sind Wege zur Toilette oder zur Nahrungsaufnahme. Hinweis Nahrungsaufnahme/Aufenthalt auf der Toilette Nahrungsaufnahme oder der Aufenthalt auf der Toilette stehen nicht unter dem Schutz der Unfallversicherung.[2]mehr

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Arbeitsunfall / 4 Beweislast des Versicherten

Der Unfallversicherungsträger hat den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln.[1] Nach dem Grundsatz der objektiven Beweislastverteilung geht die Unbeweisbarkeit eines anspruchsbegründenden Tatbestands zulasten des Versicherten.[2]mehr

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Arbeitsunfall / Sozialversicherung

1 Arbeitsunfall Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3 oder 6 SGB VII begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit).[1] Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen (Unfallereignis).[2] Ein Arbeitsunfall erfordert, dass der Versichert...mehr

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Arbeitsunfall / 2 Versicherte Tätigkeit

Als versicherte Tätigkeit gilt eine den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3 oder 6 SGB VII begründende Tätigkeit. Im Kern geht es dabei um die Entscheidung, ob das Handeln einer Person noch vom Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst wird. Unstrittig ist dies bei Beschäftigten, insbesondere für die unmittelbar im Arbeitsvertrag geschuldete Tätigkeit. 2.1 ...mehr

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Arbeitsunfall / 5 Anzeigepflicht des Unternehmers

Unternehmer sind nach § 193 SGB VII verpflichtet, einen Arbeits- oder Wegeunfall dann anzuzeigen, wenn ein Beschäftigter getötet oder so schwer verletzt wird, dass er für mehr als 3 Tage arbeitsunfähig ist. Ein Exemplar ist an den zuständigen Unfallversicherungsträger zu senden. Ein Exemplar dient der Dokumentation im Unternehmen. Unterliegt das Unternehmen der allgemeinen A...mehr

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Arbeitsunfall / 2.1 Dienstreise/-weg

Unfallversicherungsschutz besteht immer dann, wenn Versicherte Tätigkeiten nachgehen, die für den Antritt der dienstlich veranlassten Auswärtstätigkeit maßgeblich sind.[1] Nicht versichert sind Tätigkeiten, die eindeutig der Privatsphäre zuzuordnen sind und denen man sich beliebig zuwenden kann (z. B. Besichtigungen oder Ausflüge). Arbeitnehmer stehen auch unter dem Schutz de...mehr

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Arbeitsunfall / 3 Haftpflicht

Durch die gesetzliche Unfallversicherung wird die Haftung des Arbeitgebers wegen eines durch einen Arbeitsunfall herbeigeführten Personenschadens nach den §§ 104 ff. SGB VII eingeschränkt.[1] Nach der Intention des Gesetzgebers soll der Betriebsfrieden geschützt und daher jede rechtliche Auseinandersetzung über Verschulden und Haftungsfragen innerhalb des Betriebs vermieden ...mehr

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Bildschirmarbeit / 4 Mitbestimmung

Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG das Recht, bei Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz mitzubestimmen. Vor der Einrichtung oder Änderung von Bildschirmarbeitsplätzen hat der Betriebsrat ein Recht auf Unterrichtung und Beratung durch den Arbeitgeber, das in § 90 BetrVG geregelt ist. Nach § 87 Abs...mehr

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Betriebliche Gesundheitsför... / 2 Ausgangspunkt: Zusammenhänge von Krankheiten und Arbeitsbedingungen erkennen

Ausgangspunkt um mögliche BGF-Maßnahmen einzuleiten, sind meist äußere Anlässe in Form aktueller Problemstellungen oder das überzeugende Angebot eines betrieblichen Akteurs, in einem Themenbereich aktiv zu werden. In die Analyse fließen verschiedene vorhandene Daten ein: Arbeitsunfähigkeitsdaten der Krankenkassen (Gesundheitsberichte der Krankenkassen) Daten über Berufskrankhe...mehr

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Betriebliche Gesundheitsför... / Zusammenfassung

Begriff Mit der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) sollen die mit der Beschäftigung verbundenen gesundheitlichen Beanspruchungen und Belastungen der Beschäftigten abgemildert und die Arbeitskraft erhalten werden. Sie umfasst dabei Maßnahmen, die sowohl auf das Verhalten der Beschäftigten abzielen als auch auf die Gestaltung der Arbeitstätigkeit sowie der Arbeitsbedingu...mehr

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Mitarbeiterbindung erfolgre... / 3.2 Die Verantwortlichen für Mitarbeiterbindung

Verantwortlich und somit auch zuständig für die Mitarbeiterbindung sind grundsätzlich alle am betrieblichen Geschehen Beteiligten – von der Unternehmensleitung bis zu den Mitarbeitern selbst. Es müsste nämlich im allseitigen Interesse liegen, dass Führungskräfte und Mitarbeiter gesund und hoch motiviert in einem gesunden Unternehmen ihre Aufgaben erfüllen. Da diese allgemeine...mehr

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Personenbedingte Kündigung:... / 5 Arbeitsunfall

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall seine Gesundheit in Verrichtung seiner geschuldeten Tätigkeit verlor, gelten hier ganz besonders strenge Maßstäbe. Dies beginnt zunächst bei der Frage der anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit.[1] Der Arbeitgeber muss im Fall eines Arbeitnehmers mit Behinderung durch Arbeitsunfall einen frei...mehr

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Schweiz / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaats.[1]mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (7) Checkliste: Vorbereitung der Verhandlung über eine Betriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung und deren Durchführung

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / m) Anhörung des BR gem. § 102 BetrVG zur ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung

Rz. 867 Bei einer Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen muss der Arbeitgeber dem BR die Fehlzeiten des Arbeitnehmers in der Vergangenheit benennen und – soweit bekannt – auch die Art/en der Erkrankung/en mitteilen[2191] sowie die daraus folgende negative Gesundheitsprognose.[2192] Waren Arbeitsunfälle für krankheitsbedingte Fehlzeiten ursächlich, ist der BR auch hiervon ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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