Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsunfall

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.29 Jugendvertretung

Rz. 89 Vgl. Betriebsrat Rz. 50 und Gewerkschaft Rz. 85.mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.4 Beweisgrundsätze

2.2.4.1 Vollbeweis Rz. 28 Die anspruchsbegründenden Tatsachen müssen grundsätzlich voll nachgewiesen sein. Dies bedeutet, dass der Unfallversicherungsträger sich grundsätzlich die volle Überzeugung von den beweiserheblichen Tatsachen verschaffen muss. Anspruchsbegründende Tatsachen sind die Tatsachengrundlagen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls (das Unfallereignis und die...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.31 Kindertagesstätte

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.37 Rehabilitationsmaßnahme

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.39 Schlägerei

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.41 Schwimmen

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.45 Überfall

Rz. 106 Vgl. Streit Rz. 104. Vgl. ferner Rz. 113a Vergewaltigung, sexuelle Übergriffe.mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.5 Arbeitsbereitschaft

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.52 Waschen

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.20 Geschäftseröffnung/Geschäftsaufgabe

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.1 Innerer Zusammenhang

2.2.1.1 Grundlagen Rz. 10 Der Unfall muss sich gemäß Abs. 1 Satz 1 infolge einer versicherten Tätigkeit ereignet haben. Dabei handelt es sich im Kern nicht um einen Kausalzusammenhang, sondern um eine sachlich-rechtliche Beziehung zu der versicherten Tätigkeit, die in Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend als innerer (oder sachlicher) Zusammenhang bezeichnet wird. Die...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.18 Duschen

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.22 Geschäftsreise

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.1.4 Sonderfälle

Rz. 8 Die verschiedentlich aufgeworfene Frage, ob nur eine unfreiwillige Handlung des Verletzten ein (Arbeits-)Unfallereignis zu begründen vermag, ist kein letztlich taugliches Abgrenzungskriterium. Ein Unfallereignis ist ohnehin nicht die Handlung des Versicherten, die zur Verletzung führt, sondern die äußere Einwirkung, die im Zusammenhang damit steht. Bei einer willentlic...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.4 Ankleiden/Umkleiden

Rz. 42 Das Anziehen der Kleidung und das Umkleiden stellt grundsätzlich eine dem eigenwirtschaftlichen Bereich zuzurechnende unversicherte Tätigkeit dar. Der innere Zusammenhang besteht ausnahmsweise dann, wenn Schutzkleidung angelegt wird, die vor Arbeitsunfällen schützen soll (BSG, Urteil v. 31.1.1980, 8a RU 46/79), oder wenn die Kleidung bei der Tätigkeit üblich oder vorg...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.4.2 Hinreichende Wahrscheinlichkeit

Rz. 29 Für den Nachweis des ursächlichen Zusammenhangs zwischen Arbeitsunfall und Erstschaden und Folgeschäden gelten zugunsten der Versicherten reduzierte Beweisanforderungen. Würde man hier den Vollbeweis verlangen, so würde dies i. d. R. zur Verweigerung des sozialen Schutzes führen. Daher lässt die Rechtsprechung für die haftungsbegründende und für die haftungsausfüllend...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 3 Literatur

Rz. 167 Becker, Zur Unfallkausalität, SGb 2012, 691. ders., Unterschiedliche Kausalitätsprüfungen im Zivilrecht und im Sozialrecht am Beispiel neuerer BGH-Urteile zum Sudeck-Syndrom, MedSach 2011, 32. ders., Die wesentliche Bedingung – aus juristischer Sicht, MedSach 2007, 92. ders., Der Arbeitsunfall, SGb 2007, 721. ders., 50 Jahre BSG-Rechtsprechung zum Unfallversicherungsrech...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.4.1 Vollbeweis

Rz. 28 Die anspruchsbegründenden Tatsachen müssen grundsätzlich voll nachgewiesen sein. Dies bedeutet, dass der Unfallversicherungsträger sich grundsätzlich die volle Überzeugung von den beweiserheblichen Tatsachen verschaffen muss. Anspruchsbegründende Tatsachen sind die Tatsachengrundlagen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls (das Unfallereignis und die versicherte Tätig...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.1.4 Gemischte Tätigkeit

Rz. 14 In einer Vielzahl von Fällen dient die zum Unfall führende Verrichtung untrennbar gleichzeitig betrieblichen als auch privaten Zwecken. Dies wird als gemischte Tätigkeit bezeichnet und setzt (zumindest) 2 gleichzeitig ausgeübte untrennbare Verrichtungen voraus, von denen (wenigstens) eine den Tatbestand einer versicherten Tätigkeit erfüllt. Dann muss wertend ermittelt...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.32 Körperreinigung

Rz. 92 Die Körperreinigung gehört grundsätzlich zum privaten unversicherten Bereich. Nur dann, wenn besondere betriebliche Umstände (z. B. starke Verschmutzung) es zumindest wesentlich mitbestimmt haben, unmittelbar nach dem Ende der Arbeitsschicht die körperliche Reinigung an der Betriebsstätte vorzunehmen, besteht Versicherungsschutz (BSG, Urteil v. 29.10.1980, 2 RU 41/78)...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.2 Ursächlicher Zusammenhang

Rz. 16 Als ursächlicher Zusammenhang wird der Ursachenzusammenhang zwischen dem unfallbringenden Verhalten, d. h. der versicherten Tätigkeit, und dem Unfallereignis (haftungsbegründende Kausalität) sowie zwischen dem Versicherungsfall und einem Gesundheitsschaden (Erstschaden oder auch Folgeschaden, Spätschaden) oder dem Tod des Versicherten (haftungsausfüllende Kausalität) ...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.3.3 Unfall infolge einer selbst geschaffenen Gefahr

Rz. 27 Hier stellt sich die Frage nach dem inneren Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall. Der Zusammenhang entfällt nur dann, wenn der Betreffende aufgrund einer selbstgeschaffenen Gefahrenlage verunfallt ist. Der Begriff der "selbstgeschaffenen Gefahr" ist eng auszulegen und nur mit größter Zurückhaltung anzuwenden (BSG, Urteil v. 5.9.2006, B 2 U 2...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.30 Kinder

Rz. 90 Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung liegt bei Unfällen von Kindern oder Jugendlichen durch Spielerei in der Schule oder am Arbeitsplatz grundsätzlich vor, wenn es sich bei dem Verletzten um ein Kind oder einen jugendlichen Arbeitnehmer – i. d. R. bis zu 18 Jahren – handelt, der durch die Gestaltung der Betriebsverhältnisse, insbesondere durch un...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.26 Hochschulsport

Rz. 86a Eine von der Hochschule den Studierenden angebotene und im Verantwortungsbereich der Hochschule durchgeführte sportliche Betätigung steht als studienbezogene Verrichtung unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie für die Studierenden zum Zweck der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der Sportförderung durch geführt wird (BSG, Urteil v. 27.11.2018,...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.1.1 Sonderfall: Straßenverkehr

Rz. 38 Bei Arbeits- und Wegeunfällen im Straßenverkehr sind Feststellungen zur Fahruntüchtigkeit von besonderer Bedeutung. Wird Fahruntüchtigkeit festgestellt, so spricht der erste Anschein nach der Erfahrung des täglichen Lebens dafür, dass dies die rechtlich wesentliche Ursache für den Unfall war, soweit nicht sonstige Ursachen deutlich erkennbar sind (sog. Anscheins- oder...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.5 Beschädigung oder Verlust eines Hilfsmittels (Abs. 3)

Rz. 166 Die Vorschrift stellt eine Einwirkung, die lediglich einen Sachschaden begründet, (ausnahmsweise) einem Körperschaden gleich. Damit wird allerdings kein gesonderter Versicherungsfall normiert. Vielmehr wird der Verlust oder die Beschädigung des Hilfsmittels als "Gesundheitsschaden" fingiert (BSG, Urteil v. 9.11.2010, B 2 U 24/09 R). Daher müssen alle übrigen Vorausse...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.38 Richtfest

Rz. 97 Versichert sind alle, die bis zum Richtfest am Bau wesentlich mitgearbeitet haben (BSG, Urteil v. 31.7.1964, 2 RU 3/62; Urteil v. 30.7.1981, 8/8a RU 58/80) oder der, der kraft betrieblicher Anordnung teilnehmen muss. Die Bezeichnung der Veranstaltung ist nicht entscheidend. Versichert sind bei einer Dankveranstaltung einer Kirchengemeinde auch die ehrenamtlichen Helfe...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.42 Spielerei

Rz. 102 Zwar stehen Spielerei und Neckerei grundsätzlich nicht im inneren Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit (BSG, Urteil v. 29.5.1962, 2 RU 113/60; Urteil v. 24.7.1985, 9b RU 58/84). Gleichwohl lässt sich kaum eine höchstrichterliche Entscheidung finden, mit der der innere Zusammenhang unter diesem Gesichtspunkt letztlich verneint worden wäre. Dafür ist Folgendes ...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.2 Allgemeingefahr

Rz. 40 Allgemeingefahren treffen alle Menschen, die sich in dem betreffenden Gebiet aufhalten, gleichermaßen. Sie stehen daher zunächst einmal nicht im inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit. Dazu gehören Naturkatastrophen wie Erdbeben oder Überschwemmungen, ferner kriegerische Ereignisse, Unruhen, Epidemien usw. Der innere Zusammenhang besteht nur dann, wenn de...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.6 Arbeitspapiere

Rz. 44 Die Abgabe bzw. das Abholen der Arbeitspapiere zu Beginn und am Ende des Arbeitsverhältnisses gehört zur versicherten Tätigkeit (BSG, Urteil v. 30.8.1963, 2 RU 68/60). Die Beantragung und das Abholen der Arbeitserlaubnis (§ 285 SGB III) sollen nur dann zur versicherten Tätigkeit gehören, wenn dies auf betriebliche Veranlassung geschieht (BSG, Urteil v. 12.10.1973, 2 R...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.9 Arztbesuch/Ärztliche Untersuchung

Rz. 46 Grundsätzlich gehören alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Diagnose und der Behandlung von Erkrankungen, Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit zum unversicherten privaten Bereich. Der innere Zusammenhang besteht jedoch bei Impfungen, die aus besonderen betrieblichen Gründen erforderlich werden (vgl. Rz. 87). Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn der ...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.13 Betriebsrat

Rz. 50 Unfälle bei Tätigkeiten der Betriebsräte oder der Mitglieder von Jugendvertretungen in Ausübung ihrer Rechte und Pflichten nach dem BetrVG sind versichert. Diese Tätigkeiten werden grundsätzlich als betriebsdienlich angesehen (BSG, Urteil v. 20.5.1976, 8 RU 76/75; Urteil v. 20.2.2001, B 2 U 7/00 R). Dazu gehören Sitzungen des Betriebsrats und der Jugendvertretung, Tät...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.51 Vorstellung bei einem Arbeitgeber

Rz. 116 Die Vorstellung bei einem Unternehmen und der damit verbundene Weg sind nur dann versichert, wenn unmittelbar anschließend die Arbeitsaufnahme vorgesehen ist (BSG, Urteil v. 31.1.1974, 2 RU 169/72). Darüber hinaus kommt lediglich eine versicherte Tätigkeit nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 in Betracht, falls die Satzung des Unfallversicherungsträgers dies vorsieht. Danach sind P...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.1.1 Grundlagen

Rz. 10 Der Unfall muss sich gemäß Abs. 1 Satz 1 infolge einer versicherten Tätigkeit ereignet haben. Dabei handelt es sich im Kern nicht um einen Kausalzusammenhang, sondern um eine sachlich-rechtliche Beziehung zu der versicherten Tätigkeit, die in Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend als innerer (oder sachlicher) Zusammenhang bezeichnet wird. Die Unfallversicherun...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.23 Gewerkschaft

Rz. 85 Ehrenamtliche Tätigkeiten für eine Gewerkschaft oder einen Berufsverband sind nur dann versichert, wenn sie den Interessen eines bestimmten Unternehmens zu dienen bestimmt sind (BSG, Urteil v. 30.1.1970, 2 RU 197/67; Urteil v. 29.1.1971, 2 RU 253/68). Das ist auch dann der Fall, wenn bei einer Veranstaltung Wissen vermittelt wird, das für den Betrieb von Nutzen ist. N...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.1.3 Eigenwirtschaftliche Tätigkeit

Rz. 13 Tätigkeiten, die von der Handlungstendenz her dem privaten unversicherten Bereich zuzuordnen sind, werden als eigenwirtschaftliche Tätigkeit bezeichnet. Typischerweise gehören dazu die Nahrungsaufnahme, die Verrichtung der Notdurft, die körperliche Reinigung sowie Betätigungen, die der Erholung oder der Vergnügung dienen. Doch darf nicht allein auf die Art der Betätig...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.3 Kausalitätslehre von der rechtlich wesentlichen Bedingung

Rz. 17 Ebenso wie im Zivil- und Strafrecht hat auch die Kausalitätsbeurteilung im Sozialrecht und speziell in der gesetzlichen Unfallversicherung die Kausalität im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne als Ausgangspunkt. Danach besteht der Ursachenzusammenhang dann, wenn eine Ursache (die Bedingung) nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass die Wirkung (der Erfolg) en...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.27 Impfungen

Rz. 87 Ebenso wie Arztbesuche und ärztliche Behandlung bei Erkrankung, das Besorgen von Medikamenten in der Apotheke usw. sind auch Arztbesuche zur Impfung grundsätzlich unversicherte eigenwirtschaftliche Betätigungen. Dies gilt auch dann, wenn die Impfung, z. B. Grippeschutzimpfung, vom Unternehmen her erwünscht ist und die Kosten übernommen werden (BSG, Urteil v. 31.1.1974...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.33 Krankmeldung

Rz. 93 Wege, die der Versicherte zurücklegen muss, um sich krank zu melden, sind versichert, weil er dazu arbeitsvertraglich verpflichtet ist. Ansonsten steht das Aufsuchen des behandelnden Arztes oder der vertrauensärztlichen Dienststelle durch einen arbeitsunfähigen Arbeitnehmer mit der versicherten Tätigkeit i. d. R. nicht in einem rechtlich wesentlichen ursächlichen Zusa...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.1.5 Unterbrechung des inneren Zusammenhangs

Rz. 15 Wird die versicherte Tätigkeit unterbrochen, so entfällt während der Dauer der Unterbrechung grundsätzlich der innere Zusammenhang und damit der Versicherungsschutz. Lediglich eine geringfügige Unterbrechung führt nicht zum zeitweiligen Wegfall des inneren Zusammenhangs. Dabei kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Jedenfalls darf die Unterbrechung zeitlich nur...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.35 Pausen

Rz. 95 Während der regelmäßig vorgesehenen Pausen oder auch während einer durch eine Betriebsstörung eingetretenen Arbeitspause besteht weiterhin Versicherungsschutz. Verunglückt ein Versicherter unter ungeklärten Umständen an seinem Arbeitsplatz, wo er zuletzt betriebliche Arbeit verrichtet hatte, so entfällt der Versicherungsschutz nur dann, wenn bewiesen wird, dass er die...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.4.4 Anscheinsbeweis

Rz. 31 Der Anscheinsbeweis oder auch prima-facie-Beweis wird als Tatsachenvermutung oder auch als Methode der mittelbaren Beweisführung bezeichnet. Voraussetzung ist stets, dass ein Erfahrungssatz vorhanden ist, der dafür streitet, dass nach der Lebenserfahrung ein typischer Geschehensablauf aufgrund einer bestimmten Ursache zu einer bestimmten Folgewirkung führt. Diese Kons...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.1.2 Sonderfall: Alkoholkonsum im betrieblichen Interesse

Rz. 39 Ist der Unfall rechtlich wesentlich auf Alkoholkonsum zurückzuführen, so besteht Versicherungsschutz ausnahmsweise dann, wenn der Alkoholkonsum im betrieblichen Interesse erfolgte oder wenn der Versicherte sich dem aus betrieblichen Gründen nicht entziehen konnte. Das kommt nur bei wenigen Tätigkeiten in Betracht, z. B. bei Weinverkostern, Barmixern, Propagandisten fü...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.8 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Rz. 45a Mit dem Gang zum Postbriefkasten, der mit der objektivierten Handlungstendenz zurückgelegt wird, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Arbeitgeber zu übermitteln, erfüllt der Arbeitnehmer eine arbeitsvertragliche (Neben-)Pflicht und befindet sich daher auf einen Betriebsweg gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 (BSG, Urteil v. 30.3.2023, B 2 U 1/21 ...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.3 Alltägliche Gefahr/Unfälle des täglichen Lebens

Rz. 41 Auch solche Gefahren wie z. B. Stolpern, Stürzen, Ausrutschen sind grundsätzlich versichert. Der Unfall hätte sich nämlich nicht in gleicher Weise ereignet, wenn der Betreffende nicht an dieser Stelle der betrieblichen Tätigkeit nachgegangen wäre. Das gilt auch bei einer Verletzung durch einen Insektenstich am Arbeitsplatz (BSG, Urteil v. 22.8.1990, 8 RKn 5/90). Ander...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.7 Arbeitssuche

Rz. 45 Betätigungen im Zusammenhang mit der Arbeitsuche sind grundsätzlich unversichert, es sei denn, der Betreffende kommt seiner Meldepflicht bei der heutigen Agentur für Arbeit nach (BSG, Urteil v. 31.1.1974, 2 RU 169/72; Urteil v. 30.1.1986, 2 RU 1/85). Inzwischen ist jedoch der am 1.1.2005 in Kraft getretene § 2 Abs. 1 Nr. 14 zu beachten, wonach der Arbeitsuchende dann ...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.12 Bescheinigungen

Rz. 49 Das Einholen und die Abgabe von Bescheinigungen, die auf Veranlassung des Arbeitgebers erfolgen, sind versichert (BSG, Urteil v. 29.1.1986, 9b RU 76/84). Gleiches gilt, wenn ein ausländischer Arbeitnehmer auf betriebliche Anordnung sich zum Arbeitsamt begibt, um die Verlängerung der Arbeitserlaubnis zu beantragen (BSG, Urteil v. 20.10.1983, 2 RU 77/82). Betätigungen i...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 definiert den Versicherungsfall des Arbeitsunfalls in der Weise, dass Satz 1 auf die Versicherteneigenschaft und auf die versicherte Tätigkeit hinweist. Satz 2 normiert den von der Rechtsprechung entwickelten Unfallbegriff. Damit werden zugleich die im Unfallversicherungsrecht grundlegenden Begriffe des innen Zusammenhangs und des rechtlich wesentlichen Zusammen...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3 Wegeunfall

Rz. 118 Der Versicherungsschutz für Unfälle auf dem Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit wurde erstmals durch das Gesetz v. 14.7.1925 (RGBl. I S. 97) normiert. Damit ist der Gesetzgeber aus sozialpolitischen Gründen von dem Grundsatz der Haftungsersetzung abgewichen. Ursprünglich sollte die durch Beiträge der Unternehmer finanzierte Unfallversicherung dazu dienen, bei Arbe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.1.2 Versicherte Tätigkeit

Rz. 12 Abs. 1 Satz 1 definiert die versicherte Tätigkeit als die den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3 oder 6 begründende Tätigkeit. Damit ist insbesondere die Beschäftigung als Arbeitnehmer nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, aber auch alle übrigen kraft Gesetzes oder Satzung oder aufgrund freiwilliger Versicherung erfassten Tätigkeiten gemeint, nicht zuletzt auch die Tätigkeiten wie die...mehr