Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung / Zusammenfassung

Begriff Die Änderungskündigung ist eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers, mit der das Arbeitsverhältnis gekündigt und gleichzeitig die Fortsetzung eines neuen Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen angeboten wird. Die Änderungskündigung besteht daher aus 2 Willenserklärungen. Zusätzlich zur Kündigungserklärung muss ein bestimmtes bzw. bestimmbares Angebot zur Fo...mehr

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Kündigungsschutz außerhalb ... / 3.8 Kündigungsschutz bei Betriebsübergang

Geht ein Betrieb oder ein Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.[1] Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers durch den bisherigen Arbeitgeber oder durch den neuen Inhaber wegen des Übergangs eines Betriebs- oder eine...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 4.5 Betriebliches Eingliederungsmanagement

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt nach § 167 Abs. 2 SGB IX der Arbeitgeber mit Zustimmung des Arbeitnehmers mit Behinderung gemeinsam mit der betrieblichen Interessenvertretung, gegebenenfalls Schwerbehindertenvertretung, Integrationsamt, gemeinsamen Servicestellen sowie Werks- oder Betriebsärzte...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 4.6 Interessenabwägung

Bei der Interessenabwägung ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber die Störung im Arbeitsverhältnis billigerweise hinnehmen muss oder ob die Kündigung aus der Sicht eines verständigen Arbeitgebers als billigenswert und angemessen erscheint. Bei der krankheitsbedingten Kündigung sind nach herrschender Meinung strenge Maßstäbe anzulegen. Schließlich ist dem Arbeitnehmer in der Regel...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 4.4.2 Weiterbeschäftigung durch Änderungskündigung

Besteht für einen Arbeitnehmer, der an seinem Arbeitsplatz aus krankheitsbedingten Gründen nicht mehr oder nicht mehr in bisherigem Umfang weiterbeschäftigt werden kann, eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen Arbeitsplatz, der Tätigkeiten voraussetzt, die arbeitsvertraglich nicht geschuldet sind, und ist eine einvernehmliche Änderung des Arbeitsvertrags nicht...mehr

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Kündigungsschutz außerhalb ... / 2 Der verfassungsrechtliche Mindestkündigungsschutz

Greift der allgemeine Kündigungsschutz nach dem KSchG nicht, z. B. in Kleinbetrieben gemäß § 23 KSchG oder vor Erfüllung der Wartefrist gemäß § 1 Abs. 1 KSchG, oder ein besonderer Kündigungsschutz (z. B. Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsräte), bedarf die arbeitgeberseitige Kündigung grundsätzlich keines Grundes oder Rechtfertigung. Egal ob betriebs-, personen- und verha...mehr

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Änderungskündigung / 4.2 Änderungsschutzklage

Der Arbeitnehmer hat bei einer Änderungskündigung durch den Arbeitgeber neben der oben beschriebenen Möglichkeit, die Änderungskündigung als Ganze im Klagewege anzugreifen, auch die Möglichkeit, das Arbeitgeberangebot für die geänderten Arbeitsbedingungen unter dem Vorbehalt anzunehmen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht i. S. d. § 1 KSchG sozial ungerechtfertigt...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 5.4 Kündigung wegen völliger Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit

Die völlige Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit wird der dauernden Leistungsunfähigkeit gleichgestellt, weil auch hier der Arbeitgeber auf unabsehbare Zeit daran gehindert ist, sein Direktionsrecht auszuüben. Negative Prognose Auch hier ist wieder streitig, ob die frühere Dauer der Arbeitsunfähigkeit ein Indiz für weitere Arbeitsunfähigkeit darstellt. Bei e...mehr

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Mobiles Arbeiten / 2 Unfallversicherung

§ 8 Abs. 1 SGB VII definiert die versicherte Tätigkeit als "die den Versicherungsschutz ... begründende Tätigkeit". Was eine solche Tätigkeit ist, wird durch das jeweilige Arbeitsverhältnis bzw. den Arbeitsvertrag, auf dem es beruht, vorgegeben. Dabei ist nicht nur der schriftliche Arbeitsvertrag relevant, sondern auch mündliche Absprachen und praktizierte Arbeitsabläufe prä...mehr

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Änderungskündigung / 1.2 Vorrang der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung

Änderungskündigungen sind zulässig. Sie haben nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Vorrang vor der Beendigungskündigung.[1] Kann ein Arbeitnehmer auf dem bisherigen Arbeitsplatz nicht mehr weiterbeschäftigt werden und kann ein neuer Arbeitsplatz im Rahmen des Direktionsrechts nicht zugewiesen werden, ist der Ausspruch einer Änderungskündigung notwendig, falls die Weite...mehr

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Änderungskündigung / 2.1 Form

Nach § 623 BGB bedarf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderungskündigung, wobei sich das Schriftformerfordernis auch auf das Änderungsangebot erstreckt. Ein Änderungsangebot muss allerdings auch unter Berücksichtigung von § 623 BGB nur solche Arbeitsbedingungen aufführen, die zukünftig in ve...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 4.4.3 Weiterbeschäftigung nach Umschulung und Fortbildungsmaßnahme

Umschulungen und Fortbildungsmaßnahmen kommen im Rahmen einer krankheitsbedingten Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses nur dann in Betracht, wenn der aktuelle Arbeitsplatz des Arbeitnehmers mitursächlich für die Erkrankung ist und damit gerechnet werden kann, dass der Wechsel auf einen anderen, leidensgerechten Arbeitsplatz zu einer Beendigung, jedenfalls aber zu einer ...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 3 Die Kündigung als Ultima Ratio

Milderes Mittel Die Kündigung des krankheitsbedingt beeinträchtigten Arbeitsverhältnisses kommt nur in Betracht, wenn sie die Ultima Ratio ist, es also kein milderes Mittel zur Behebung der Beeinträchtigung gibt. Ein solches milderes Mittel liegt vor, wenn für den Arbeitnehmer eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit in demselben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unterneh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1.1 Arbeitgeberbegriff (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 Die Pflicht zur Bescheinigung der näher bezeichneten Daten trifft den Arbeitgeber. Aufgrund der Bezugnahme auf zu bescheinigende Daten aus dem Arbeitsverhältnis gilt der arbeitsrechtliche Arbeitgeberbegriff. Arbeitgeber ist danach, wer aufgrund eines frei geschlossenen Schuldverhältnisses (mindestens) die Leistung von Arbeit verlangen kann und zugleich Schuldner des En...mehr

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Kündigungsschutz außerhalb ... / 3.6 Tarifliche oder vertragliche Beschränkung des Kündigungsrechts

Die Einschränkung bzw. der Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts des Arbeitgebers über den gesetzlichen Kündigungsschutz hinaus durch einzelvertragliche oder kollektive Regelungen war bis zum Inkrafttreten des AGG am 18.8.2006[1] rechtlich unproblematisch. In der Praxis sehen zulasten des Arbeitgebers viele Tarifverträge solche "Unkündbarkeitsregeln" ab einem bestimmt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung / 1.1 Änderung der Arbeitsbedingungen

Die Änderungskündigung dient dem Arbeitgeber dazu, die Arbeitsbedingungen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses zu ändern. Die Kündigung lediglich einzelner Arbeitsbedingungen, z. B. des Entgelts, ist grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmsweise ist eine solche Teilkündigung zulässig, wenn sie zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbart ist, was z. B. bei einer zusätzlich...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 5.1.1 Negative Prognose

Im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung müssen objektive Tatsachen vorliegen, die die ernsthafte Besorgnis von erheblichen krankheitsbedingten Fehlzeiten in der Zukunft begründen.[1] Dabei kommt es auf den subjektiven Kenntnisstand des Arbeitgebers oder seine eigene Einschätzung nicht an.[2] Deshalb stellt die Prognoseentscheidung für den Arbeitgeber einen hohen Unsicherheitsf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung / 4.1 Kündigungsschutzklage

Das Kündigungsschutzgesetz gilt in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten auch bei Änderungskündigungen.[1] Wird die Kündigungsschutzklage nicht binnen 3 Wochen erhoben, gilt die Änderungskündigung nach § 7 KSchG als von Anfang an wirksam. Eine Änderungskündigung kann sozial gerechtfertigt sein, wenn die vom Arbeitnehmer abgelehnte Änderung der Arbeitsbedingungen entweder du...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Form und Inhalt der Bescheinigung

Rz. 16 In der Praxis geht es bei der Erteilung der Bescheinigung um eine Unterstützung der Personen, die Elterngeld beantragen. Diese haben nach § 8 BEEG das vor oder während des Bezugs von Elterngeld oder Elterngeld Plus erzielte Einkommen nachzuweisen. Soweit es um den Nachweis von Arbeitsentgelt aus einem Beschäftigungsverhältnis geht, ist der Arbeitgeber schon aus andere...mehr

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Mobiles Arbeiten / 1 Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist es nicht von entscheidender Bedeutung, an welchem Ort die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird. Wenn eine Beschäftigung an wechselnden Orten außerhalb des Betriebs ausgeübt wird, ist dies kein Indiz dafür, dass es sich um eine selbstständige Tätigkeit handeln könnte. Entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer den Weisungen ...mehr

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Kündigungsschutz außerhalb ... / 3 Spezielle Kündigungsschutzregelungen

Eine Kündigung, die nicht dem Schutz des KSchG oder dem besonderen Kündigungsschutz unterfällt, ist grundsätzlich zulässig und wirksam. Allerdings darf sie nicht gegen Treu und Glauben[1], die guten Sitten[2] oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Eine wegen eines Betriebsübergangs ausgesprochene Kündigung ist nach § 613a Abs. 4 BGB unwirksam. Eine Kündigung ist auch ...mehr

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Ordentliche Kündigung: Künd... / 1.4 Besondere Fälle

Kündigungsfrist während der Probezeit Ist vertraglich eine "Probezeit" vereinbart, hat dies zur Folge, dass die gesetzliche Mindestkündigungsfrist nach § 622 Abs. 3 BGB auf 2 Wochen verkürzt ist und ein bestimmter Kündigungstermin ("zum …") nicht zu beachten ist. Für die kurze Kündigungsfrist kommt es allein darauf an, dass die Kündigung noch während der Probezeit ausgesproch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ordentliche Kündigung: Künd... / 1.1 Grundkündigungsfrist

Nach § 622 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Kalendermonats gekündigt werden. Diese Grundkündigungsfrist verlängert sich für eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung nach § 622 Abs. 2 BGB abhängig von der Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers wie folgt:mehr

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Ordentliche Kündigung: Künd... / 3 Arbeitsvertragliche Kündigungsfristen

Im Arbeitsvertrag können nach § 622 Abs. 5 Satz 3 BGB längere als die gesetzlichen Kündigungsfristen vereinbart werden. Maßgeblich ist dann die im Arbeitsvertrag enthaltene Kündigungsfrist. In Kombination mit § 15 Abs. 5 TzBfG kann dies sogar zu einer Bindung von bis zu 5 1/2 Jahren führen. Hier liegt aber gegebenenfalls eine unangemessene Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 S...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ordentliche Kündigung: Künd... / 1.5 Spezialgesetzliche Regelungen

Die allgemeinen Kündigungsfristen und Kündigungstermine des § 622 BGB gelten, sofern keine besonderen gesetzlichen Bestimmungen einschlägig sind, etwa § 169 SGB IX (Mindestkündigungsfrist von 4 Wochen bei schwerbehinderten Arbeitnehmern), § 22 BBiG (Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses), § 113 InsO (Kündigung durch den Insolvenzverwalter), § 19 BEEG (Arbeitnehmerkü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung: Reaktio... / 5 Widerspruchslose Fortsetzung der Tätigkeit

Die widerspruchslose Fortsetzung der Tätigkeit durch den Arbeitnehmer kann eine Annahme des Änderungsangebots darstellen. Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts jedoch nur dann, wenn sich die Vertragsänderung unmittelbar im Arbeitsverhältnis auswirkt, beispielsweise bei Arbeitszeitänderungen, nicht jedoch, solange die Änderungsfolgen nicht hervortreten. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung: Reaktio... / 6 Prozessuale Fragen

Klageantrag bei Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt Nimmt der Arbeitnehmer das Änderungsangebot innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Änderungskündigung, unter dem Vorbehalt der sozialen Rechtfertigung an, lautet der Klageantrag nach § 4 Satz 2 KSchG wie folgt: "Es wird beantragt festzustellen, dass die Änderung der Arbeits...mehr

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Trainee / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Für die versicherungsrechtliche Beurteilung ist maßgeblich, ob eine Beschäftigung besteht. Eine Beschäftigung ist die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Typische Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen sowie eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.[1] Trainees können ihre Tätigkeit nic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung: Reaktio... / 4 Keine Reaktion des Arbeitnehmers

Nimmt der Arbeitnehmer das Änderungsangebot weder vorbehaltlos noch unter Vorbehalt an und erhebt er auch keine Kündigungsschutzklage, kann mit Ablauf der Klagefrist des § 4 KSchG das Vertragsangebot des Arbeitgebers erlöschen, sodass eine spätere Annahme des Angebots ausscheidet. Da eine vorbehaltlose Annahme jedoch nicht an die 3-Wochenfrist des § 2 Satz 2 KSchG gebunden i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ordentliche Kündigung: Künd... / 1.3 Berechnung von Fristbeginn und Fristende

Beginn und Ende der Kündigungsfrist sind nach Maßgabe von §§ 187 ff. BGB zu berechnen. Der Fristbeginn richtet sich nach § 187 Abs. 1 BGB, d. h. der Zugangstag der Kündigung zählt für Beginn der Frist nicht mit. Das Fristende, also der Kündigungstermin, ist regelmäßig der Ablauf des 15. bzw. des letzten Tages im Monat, sodass sich eine Berechnung erübrigt. Steht das Fristend...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ordentliche Kündigung: Künd... / 1.2 Kündigungsfristen als Mindestfristen

Die Kündigungsfristen des § 622 BGB sind Mindestkündigungsfristen. Es steht dem Kündigenden frei, mit einer längeren Frist zu kündigen. Auch muss die Kündigung nicht am letztmöglichen Tag vor dem Beginn der für ihn einzuhaltenden Kündigungsfrist erfolgen. Die Kündigung kann früher ausgesprochen werden. Allerdings darf sie nicht unter dem Vorbehalt stehen, dass der Kündigende...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trainee / 1 Arbeitnehmereigenschaft

Der Trainee ist im Rahmen eines Dienstverhältnisses tätig, da er insbesondere hinsichtlich Art, Ort und Zeit in den Betrieb eingegliedert ist. Erhält er für seine Tätigkeit eine Vergütung, stellt diese Arbeitslohn dar.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trainee / 3 Lohnsteuerabzug

Soweit der Trainee für seine Tätigkeit entlohnt wird, richtet sich dessen Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften. Der Arbeitgeber muss für Zwecke des Lohnsteuerabzugs beim Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ein erstes Dienstverhältnis annehmen, sofern der Trainee dieses erklärt. Bei fehlenden Lohnsteuerabzugsmerkmalen hat der Arbeitgeber die Lo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trainee / 2.2 Übernahme der Studienkosten im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses

Ein berufsbegleitendes Studium findet im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses statt, wenn die Ausbildungsmaßnahme Gegenstand des Dienstverhältnisses ist. Ist der Arbeitgeber in einem solchen Fall der Schuldner der Studiengebühren, wird ein eigenbetriebliches Interesse unterstellt und steuerrechtlich kein geldwerter Vorteil mit Arbeitslohncharakter angenommen.[1]mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3. Entscheidung des Personalrats

Der Personalrat hat seine Entscheidung innerhalb einer Frist von 10 Arbeitstagen dem Dienststellenleiter mitzuteilen. Die Entscheidung erfolgt durch Beschluss im Rahmen einer ordnungsgemäß einberufenen Sitzung des Personalrats,§ 39 BPersVG. Die Entscheidung kann nicht vom Vorstand als laufendes Geschäft im Rahmen von § 34 Abs. 1 Satz 4 BPersVG getroffen werden. In Gruppenange...mehr

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Anfechtung des Arbeitsverhältnisses

Zusammenfassung Begriff Die erfolgreiche Anfechtung vernichtet einen Vertrag. Dieser besteht aus 2 sich deckenden Willenserklärungen, Angebot und Annahme. Die eigene Willenserklärung, die zum Abschluss eines Arbeitsvertrags geführt hat (also das Angebot oder die Annahme), kann ggf. wegen Irrtums, arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung angefochten werden. Die erfo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Zusammenfassung Begriff Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist nicht nur auf die Möglichkeit der Kündigung beschränkt. Möglich sind auch eine Beendigung durch Zeitablauf (Befristung), eine einvernehmliche Aufhebung, eine Anfechtung oder die Beendigung durch den Tod des Arbeitnehmers. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Regelungen zur Beendigung des Arbe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 2.2 Anfechtung des Arbeitsverhältnisses wegen arglistiger Täuschung

2.2.1 Täuschung Vorspiegelung oder Entstellung von Tatsachen Ein Arbeitsvertrag kann auch durch Anfechtung wegen arglistiger Täuschung beendet werden.[1] Eine arglistige Täuschung erfordert in objektiver Hinsicht, dass der Täuschende durch Vorspiegelung oder Entstellung von Tatsachen beim Erklärungsgegner einen Irrtum erregt und ihn hierdurch zur Abgabe einer Willenserklärung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Arten und A... / 1 Arbeitsvertrag und Arbeitsverhältnis

Der Arbeitsvertrag ist ein Dienstvertrag, durch den zwischen den Parteien ein Dienstverhältnis im Sinne des § 611 BGB begründet wird. Nach der Definition in § 611a BGB verpflichtet der Arbeitsvertrag den Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit. Auf dieses Rechtsverhältnis sind grundsätzlich di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anfechtung des Arbeitsverhältnisses

Zusammenfassung Überblick Abgesehen von der Beendigung durch Kündigung oder dem Ablauf einer Befristung kann das Arbeitsverhältnis auch aus anderen Gründen, z. B. durch Anfechtung enden. In diesem Beitrag wird dieser Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses dargestellt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Für die Anfechtung eines Arbeitsvertrags gelten die allgem...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Arten und A... / 1.1.1 Dienstverhältnis eines freien Mitarbeiters (Grundsätze)

Das Arbeitsverhältnis unterscheidet sich von einem freien Dienstverhältnis durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit, in welchem der zur Dienstleistung Verpflichtete zu dem jeweiligen Dienstberechtigten steht. Während der Arbeitsvertrag gem. § 611a BGB einen Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhän...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 2.1 Anfechtung des Arbeitsverhältnisses wegen Inhalts-, Erklärungs- oder Eigenschaftsirrtums

Irrtum Zur Anfechtung des Arbeitsvertrags ist nach § 119 Abs. 1 BGB berechtigt, wer bei Abgabe seiner Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war (sog. Inhaltsirrtum, z. B. Einstellung als Hausmeister statt als Bote; Arbeitnehmer irrt sich über die Person des Arbeitgebers) oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte (sog. Erklärungsirrtum, z. B. Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Arten und A... / 2 Arten von Arbeitsverträgen und Arbeitsverhältnissen (Übersicht)

Im Arbeitsleben stellt nach wie vor der auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Vertrag (unbefristeter Arbeitsvertrag) den Regelfall dar. Auf diesen vertraglichen Grundtypus sind in der Regel die arbeitsrechtlichen Sonderregeln zugeschnitten. Das Gesetz kennt aber auch den von vornherein für einen bestimmten Zeitraum geschlossenen Dienst- und Arbeitsvertrag (befristeter Arbeitsve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 1 Wirkung der Anfechtung

Die rechtswirksame Anfechtung hat bei einem in Vollzug gesetzten Arbeitsverhältnis die gleiche Wirkung wie eine fristlose Kündigung. Sie löst das Arbeitsverhältnis, bei dem es sich dann um ein sog. faktisches Arbeitsverhältnis handelt, mit sofortiger Wirkung (ex nunc) auf. Bei einem noch nicht vollzogenen Arbeitsverhältnis hat die Anfechtung dagegen – wie grundsätzlich gemäß...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beendigung des Arbeitsverhä... / Arbeitsrecht

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag endet nicht automatisch bei Erreichen der (Regel-)Altersgrenze. Hierzu bedarf es einer Altersgrenzenregelung[1], etwa im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Arbeitsverhältnisse können zudem auf verschiedene Weise beendet werden. Eine Beendigung ist insbesondere durch Kündigung möglich, aber auch durch den Tod des ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 2.2.4 Fortwirken der Täuschung

Besondere Voraussetzung für die Wirksamkeit der Anfechtung eines Arbeitsvertrags ist jedoch, dass der Grund für die Anfechtung bei Abgabe der Anfechtungserklärung noch besteht und vor allem sich noch auf das Arbeitsverhältnis auswirkt. Im Rahmen des § 123 Abs. 1 BGB ist zwar keine Interessenabwägung vorzunehmen, es ist aber zu prüfen, ob die Rechtslage des Getäuschten durch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anfechtung des Arbeitsverhä... / Arbeitsrecht

1 Wirkung der Anfechtung Die rechtswirksame Anfechtung hat bei einem in Vollzug gesetzten Arbeitsverhältnis die gleiche Wirkung wie eine fristlose Kündigung. Sie löst das Arbeitsverhältnis, bei dem es sich dann um ein sog. faktisches Arbeitsverhältnis handelt, mit sofortiger Wirkung (ex nunc) auf. Bei einem noch nicht vollzogenen Arbeitsverhältnis hat die Anfechtung dagegen –...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beendigung des Arbeitsverhä... / Zusammenfassung

Begriff Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist nicht nur auf die Möglichkeit der Kündigung beschränkt. Möglich sind auch eine Beendigung durch Zeitablauf (Befristung), eine einvernehmliche Aufhebung, eine Anfechtung oder die Beendigung durch den Tod des Arbeitnehmers. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Regelungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisse...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anfechtung des Arbeitsverhä... / Zusammenfassung

Überblick Abgesehen von der Beendigung durch Kündigung oder dem Ablauf einer Befristung kann das Arbeitsverhältnis auch aus anderen Gründen, z. B. durch Anfechtung enden. In diesem Beitrag wird dieser Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses dargestellt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Für die Anfechtung eines Arbeitsvertrags gelten die allgemeinen Vorschrif...mehr

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Anfechtung des Arbeitsverhä... / 3 Wirkung der Anfechtung

§ 142 Abs. 1 BGB enthält als gesetzliche Grundentscheidung die Wertung, dass die erfolgreich angefochtene Willenserklärung als nicht abgegeben gilt und die Rechtslage insoweit korrigiert wird. Das gilt auch im Arbeitsverhältnis.[1] Das heißt: Während die Kündigung das Arbeitsverhältnis frühestens mit dem Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung beenden kann, wirkt die A...mehr