Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeitgesetz

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Arbeitszeitmanagement: Schl... / Zusammenfassung

Überblick Die flexible und menschengerechte Arbeitszeitgestaltung ist heutzutage für die moderne Arbeitswelt entscheidend. In Zeiten des Fachkräftemangels muss HR Strategien und Konzepte anbieten, die sowohl den Anforderungen der Mitarbeiter gerecht werden, aber auch den stetigen Veränderungen in der Arbeitskultur und -umgebung Rechnung tragen und die Ziele des Unternehmens ...mehr

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Arbeitszeitmanagement: Schl... / 4.1 Vertrauensarbeitszeit und mehr im mittelständischen Software-Unternehmen

Das norddeutsche Software-Unternehmen hat 80 Beschäftigte und drei Standorte in Deutschland. Es ist von zwei Gründern aufgebaut und entwickelt worden. Die Unternehmenskultur ist durch Vertrauen und Transparenz geprägt. Homeoffice ist seit vielen Jahren in Kombination mit Vertrauensarbeitszeit gelebter beruflicher Alltag. Die Vertrauensarbeitszeit wird dabei sehr variabel pra...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Rah... / 2.2 Gesetze zur Vergütungsfestlegung

Auf mehreren Ebenen existieren gesetzliche und einzelvertragliche Vergütungsregelungen (siehe auch Abb. 1): Europäisches Recht Nationales Recht Tarifvertrag Betriebsvereinbarung Arbeitsvertrag Abb. 1: Rangfolge der Rechtsquellen für die Vergütung Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner erbrachten Arbeitsleistung einen Anspruch auf Vergütung hat. Dabei ist sicherzu...mehr

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Arbeitszeitmanagement: Schl... / 2.3.11 Mobile Arbeit

Neben der Flexibilisierung der Arbeitszeit zählt die Nutzung von unterschiedlichen Formen der mobilen Arbeit in vielen Bereichen zum betrieblichen Alltag. Gemeint ist hiermit die Kombination aus zeit- und ortsflexibler beruflicher Tätigkeit mit oder ohne Einsatz von mobilen Endgeräten. Mobiles Arbeiten bezeichnet grundsätzlich das Arbeiten außerhalb des Betriebes in Form von...mehr

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Arbeitszeitmanagement: Schl... / 1.5 Gesundheitsförderung im Unternehmen

Für ein gesundheitsgerechtes und innovatives Arbeiten sollten die Gestaltungsmaßnahmen zur Arbeitszeit den fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen, den rechtlichen Grundlagen und den individuellen Wünschen der Beschäftigten entsprechen. Die individuelle und organisationale arbeitsbezogene Handlungskompetenz stellt einen zentralen Erfolgsfaktor für die Umsetzung eines ges...mehr

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Arbeitszeitmanagement: Schl... / 2.3.2 4-Tage-Woche

Ein aktuell viel diskutiertes Arbeitszeitmodell ist sicherlich die 4-Tage-Woche. Erste Projekte zeigen, dass Beschäftigte durchaus einen Vorteil darin sehen, ihre Wochenarbeitszeit auf 4 statt 5 Tage zu verteilen. Allerdings gibt es hier unterschiedliche Umsetzungsbeispiele bei der Gestaltung: Variante 1: Die Wochenarbeitszeit bleibt bei gleichem Gehalt gleich. Wer beispielsw...mehr

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Arbeitszeitmanagement: Schl... / 1 Arbeits(zeit)welt im Wandel

Die Arbeitswelt unterliegt großen Veränderungen und einem stetigen Wandel. Ein effektives Arbeitszeitmanagement, das wirtschaftliche, gesellschaftliche und individuelle Interessen berücksichtigt, wird daher immer wichtiger. Arbeitszeitmanagement hat zwei Aspekte: Zum einen geht es um die institutionelle Bedeutung von Arbeitszeitmanagement. Hiermit sind die Regelungen, Vereinba...mehr

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Arbeitszeitmanagement: Schl... / 2.3.3 Schichtarbeit

Wenn die Lage der Arbeitszeit variiert, entsteht Schichtarbeit. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass ein und derselbe Arbeitsplatz von unterschiedlichen Personen zu verschiedenen Tages- und/oder Nachtzeiten besetzt sein muss. Die klassische Nacht- und Schichtarbeit existiert seit es Arbeitszeiten zur Versorgung der Gesellschaft rund um die Uhr gibt. Ob Feuerwehr, Krankenhaus...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Rah... / 3.3.3 Zuschläge für Überstunden

In gesetzlichen Vorschriften finden sich keine Vergütungsregelungen für geleistete Überstunden. Sie sind in der Regel wie normale geleistete Arbeit zu vergüten. Ein Überstundenzuschlag kann nur dann verlangt werden, wenn dieser tarif- oder arbeitsvertraglich vereinbart wurde. Als Überstundenarbeit werden Arbeitsstunden definiert, die über die tariflich vereinbarte Arbeitszei...mehr

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Arbeitszeitmanagement: Schl... / 2.2 Instrumente der Arbeitszeitgestaltung

Flexible Arbeitszeiten bieten vielerlei Möglichkeiten, sowohl betrieblichen Belangen als auch Bedürfnissen der Beschäftigten gerecht zu werden. Arbeitszeitmodelle unterscheiden sich dabei durch das Maß an individuellem Handlungs-, Orts- und Zeitspielraum. Aufgrund der Organisationsstrukturen, Produktionsabläufe, betrieblichen Erfolgsfaktoren und Mitarbeiterinteressen ergeben...mehr

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Land- und Baumaschinenmecha... / Zusammenfassung

Überblick Der Mechatroniker führt sowohl Tätigkeiten eines Mechanikers (ca. 40 %) als auch eines Elektronikers (ca. 40 %) aus. Etwa 20 % betreffen andere Fachbereiche wie Informatik, Elektromechanik u. a. Diese Fusionierung bisher getrennt geführter Berufsbilder mechanisch und elektronisch orientierter Berufe kann man sinngemäß auch auf das Berufsbild des Land- und Baumaschi...mehr

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Kurier-, Express- und Postd... / Zusammenfassung

Überblick Die klassischen Aktivitäten der Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen sind die Brief-, Päckchen- und Paketzustellung per Transportfahrzeug, Motorroller, Fahrrad, Zustellwagen oder zu Fuß. Im Schwarzwald erfolgt die Zustellung im Winter mit Langlaufskiern, im Spreewald im Sommer mit Kahn, im Winter ggf. mit Schlittschuhen und im Nordfriesischen Wa...mehr

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Fachangestellte für Bäderbe... / Zusammenfassung

Überblick Fachangestellte für Bäderbetriebe organisieren, betreuen, beaufsichtigen und kontrollieren den Badebetrieb in Frei-, Hallen-, See- und Strandbädern, in Kurbädern oder medizinischen Badeeinrichtungen von Krankenhäusern und Rehabilitationsstätten. Sie erteilen Schwimmunterricht für Kleinkinder, Schüler und Erwachsene. Sie sind aber auch verantwortlich für die Kontrol...mehr

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Kurier-, Express- und Postd... / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

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Rechtliche Due Diligence be... / 3. Arbeitsrecht

(Rest-)Urlaubsansprüche: Aktuelle Spezialthemen aus der arbeitsrechtlichen Due Diligence-Prüfung sind (Rest-)Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer. Laut BAG[10] verfallen und verjähren diese nicht, wenn der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber nicht individuell, rechtzeitig und konkret auf noch offene Urlaubsansprüche sowie auf deren Verfall hingewiesen wurde. Beraterhinweis Hier lohn...mehr

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BR-Mitbestimmung: Arbeitsze... / 5 Lage der Pausen

Mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ist auch die Festlegung der Pausen. Das Mitbestimmungsrecht bezieht sich nicht nur auf Beginn und Ende der Pausen, sondern auch auf deren Dauer. Es betrifft lediglich Ruhepausen, durch die die Arbeitszeit unterbrochen wird. Nicht erfasst sind produktionstechnisch bedingte Arbeitsunterbrechungen, die vom Arbeitgeber als Te...mehr

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BR-Mitbestimmung: Arbeitsze... / 2.1 Allgemeines

Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, ein Mitbestimmungsrecht über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. Gesetzliche Regelungen, die das Mitbestimmungsrecht unmittelbar einschränken, gibt es nicht. Das Arbe...mehr

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BR-Mitbestimmung: Arbeitsze... / Zusammenfassung

Überblick Die Lage der Arbeitszeit unterliegt grundsätzlich dem Weisungsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO. Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat der Betriebsrat mitzubestimmen bei der Festlegung von Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie der Pausen und der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage; gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG bei der vorübergehenden Verlängerung oder...mehr

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BR-Mitbestimmung: Arbeitsze... / 7 Erfassung der Arbeitszeit

Der Betriebsrat hat auch ein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Frage der Methode der Erfassung der Arbeitszeit. Das ergibt sich allerdings nicht aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, sondern aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG. Nach der Entscheidung des BAG vom 13.9.2022[1] hat der Arbeitgeber die Arbeit aus Gründen des Arbeitsschutzes nach § 3 Abs. 2 ArbSchG zu erfassen, wobei die Art ...mehr

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BR-Mitbestimmung: Arbeitsze... / 1 Ausübung und Einschränkung des Weisungsrechts

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG schränkt das Weisungsrecht des Arbeitgebers ein. Aber auch dann, wenn Weisungen des Arbeitgebers mit Zustimmung des Betriebsrats erteilt werden, müssen sie "billigem Ermessen" genügen. Der Umfang des Mitbestimmungsrechts richtet sich nach dem durch die zwingenden gesetzlichen und tariflichen Vorschriften ...mehr

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BR-Mitbestimmung: Arbeitsze... / 2.5 Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst

Ordnet der Arbeitgeber die Leistung von Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an, so unterliegt dies ebenfalls der Mitbestimmung des Betriebsrats, weil auch diese Weisung die Lage der Arbeitszeit betrifft. Beim Bereitschaftsdienst muss sich der Arbeitnehmer an einem vom Arbeitgeber bestimmten betriebsnahen Ort aufhalten, um unverzügli...mehr

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Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / 7 Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung – Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes

7.1 Gesetzgebungsstand Mit Beschluss vom 13.9.2022[1] hat der Erste Senat des BAG unter Bezugnahme auf die CCOO-Entscheidung des EuGH[2] entschieden, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmer – zu der auch die Unterbrechung der Arbeitszeit durch Pausen gehört – aufzuzeichnen. Dies gilt für Arbeitgeber bereits ohne weitere gesetzgeberisc...mehr

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Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / 7.3 Öffnung für die Tarifvertragsparteien

Regeln können die Tarifvertragsparteien in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags, die Arbeitgeber zudem mit dem Betriebs- oder Personalrat in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung, dass die Aufzeichnung der Arbeitszeit auch in nichtelektronischer Form erfolgen kann. Ebenso kann geregelt werden, dass die Aufzeichnung statt taggenau am Tag der Arbeitsleistung ...mehr

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Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / 7.1 Gesetzgebungsstand

Mit Beschluss vom 13.9.2022[1] hat der Erste Senat des BAG unter Bezugnahme auf die CCOO-Entscheidung des EuGH[2] entschieden, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmer – zu der auch die Unterbrechung der Arbeitszeit durch Pausen gehört – aufzuzeichnen. Dies gilt für Arbeitgeber bereits ohne weitere gesetzgeberische Aktivitäten auf der...mehr

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Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / 7.5 Informationsanspruch und Aushändigungspflicht

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer auf Verlangen über die aufgezeichnete Arbeitszeit zu informieren. Außerdem muss er ihm auf Verlangen eine Kopie der Aufzeichnungen zur Verfügung stellen. Nach der Entwurfsbegründung soll damit der Forderung des EuGH nachgekommen werden, dass das System der Arbeitszeiterfassung für jeden Arbeitnehmer zugänglich sein muss. Es s...mehr

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Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / 7.2 Verpflichtung zur elektronischen Erfassung

Nach dem Referentenentwurf sollen die Arbeitgeber verpflichtetet werden, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer jeweils am Tag der Arbeitsleistung "elektronisch" aufzuzeichnen. Eine bestimmte Art der elektronischen Aufzeichnung wird nicht vorgeschrieben. Nach der Begründung des Entwurfs sollen neben den bereits gebräuchlichen Zeiterfassungsgeräten ...mehr

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Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / 7.4 Modalitäten der Arbeitszeiterfassung

Die elektronische Aufzeichnung kann durch den Arbeitnehmer oder einen Dritten erfolgen; der Arbeitgeber bleibt aber für die ordnungsgemäße Aufzeichnung verantwortlich. Nach der Entwurfsbegründung muss der Arbeitgeber die Arbeitnehmer zur ordnungsgemäßen Führung der Aufzeichnungen anleiten und Aufzeichnungen durch Stichproben regelmäßig kontrollieren. Wenn die Aufzeichnung dur...mehr

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Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / Zusammenfassung

Überblick Der Jahreswechsel bringt einige Änderungen im Arbeitsrecht mit sich. Ab dem 1.1.2024 erhöhen sich der gesetzliche Mindestlohn und die Ausgleichsabgabe im Schwerbehindertenrecht. Bereits am 2.7.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses verpflichtet nun ab dem 17.12.2023 auch Arbeitgeber mit weniger als 250, jedoch mindestens 50 Beschäftigten zu...mehr

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AT-Beschäftigte / 1 Überblick

In der betrieblichen Praxis wird in Unternehmen, in denen Tarifverträge zur Anwendung kommen, der Bereich der Angestellten regelmäßig aufgegliedert in die Gruppen der Tarifangestellten, außertariflich Angestellten (zukünftig AT-Beschäftigte) und[1] leitenden Angestellten. Der Begriff des leitenden Angestellten wird dabei als Rechtsfigur des Betriebsverfassungsrechts (§ 5 Abs. 3 ...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 13.1.1 Verteilung der Arbeitszeit

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG unterliegt die Verteilung der Arbeitszeit – also das Arbeitszeitmodell – der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrats, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht. Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes regeln nur den Umfang der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit (§ 6 Abs. 1 TVöD), nicht jedoch die Verteilung d...mehr

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AT-Beschäftigte / 2.2.2 Weitere gesetzliche Regelungen

Weitere gesetzliche Regelungen enthalten im Hinblick auf die in den jeweiligen Gesetzen verfolgten Zwecke Definitionen, die teilweise von § 5 Abs. 3 BetrVG abweichen. § 14 Abs. 2 KSchG enthält eine Definition, die teilweise enger und teilweise weiter ist. Enger ist die Vorschrift, soweit eine Stellung gefordert wird, die der eines Geschäftsführers oder Betriebsleiters zuminde...mehr

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AT-Beschäftigte / 4.1 AT-Beschäftigte in Betrieben mit Betriebsrat

Da in allen Betrieben mit privatrechtlichem Unternehmen als Rechtsträger das Betriebsverfassungsgesetz gilt, gilt dies auch dann, wenn das Unternehmen vollständig im Besitz der öffentlichen Hand ist und der TVöD anzuwenden ist. Der Kreis der AT-Beschäftigten fällt in den persönlichen Geltungsbereich des BetrVG. Die AT-Beschäftigten gehören wie die übrigen Mitarbeiter mit Ausn...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.7.11 Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten nach § 80BPersVG

§ 80 BPersVG regelt Tatbestände der Mitbestimmung in organisatorischen Inhalten. Diese haben entweder kollektiv-personellen Charakter oder betreffen Fragen der Ordnung innerhalb der Dienststelle. Die Tatbestände unterliegen grundsätzlich der uneingeschränkten Mitbestimmung des Personalrats. Ausgenommen sind nach § 75 Abs. 3 BPersVG die Tatbestände der § 80 Abs. 1 Nr. 10 bis 1...mehr

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Drohnen für den Arbeitsschu... / 4 Sicherheitsmanagement beim Drohneneinsatz

Sind die richtigen Drohnen erst einmal angeschafft und die grundlegenden Sicherheitsstrukturen und -prozesse eingeführt, so können die Geräte für Arbeitsprozesse oder aber den Arbeitsschutz eingesetzt werden. Wie kann ein Unternehmen vor und während des Drohneneinsatzes selbst für genügend Sicherheit sorgen? Was muss es dabei bedenken? Grundlegende Fragen, die sich ein Untern...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.1 Gestaltung des Arbeitsplatzes – Kurzpausen

Rz. 77 Der Arbeitgeber muss nach Abs. 3 Satz 1, wenn er eine werdende oder stillende Mutter mit Arbeiten beschäftigt, Gelegenheit zu kurzen Unterbrechungen der Arbeit geben. Die Unterbrechung erfolgt nach subjektiver Einschätzung der Frau. Der Gesetzgeber regelt, dass die Unterbrechung dann erfolgt, wenn es für die Frau erforderlich ist. Die Erforderlichkeit ist als unbestim...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1 Auslage-/Aushangpflicht (§ 26 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 10 Entsprechend der Regelung des § 18 Abs. 1 MuSchG a. F. besteht nach § 26 Abs. 1 Satz 1 die Verpflichtung des Arbeitgebers, eine Kopie dieses Gesetzes an geeigneter Stelle zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen. Rz. 11 Da § 26 Abs. 1 nur von einer Kopie "dieses Gesetzes" spricht, bezieht sich die Aushangpflicht auch nur auf das MuSchG selbst, nicht dagegen auf die son...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Verbot der Mehrarbeit (§ 4 Abs. 1)

Rz. 4 § 4 Abs. 1 verbietet schwangeren und stillenden Frauen ausnahmslos jede Mehrarbeit. Der Arbeitgeber darf daher weder Mehrarbeit anordnen noch eine solche von der schwangeren oder stillenden Arbeitnehmerin freiwillig geleistete Mehrarbeit annehmen. Aufgrund des zwingenden Charakters der Vorschrift sind abweichende tarifliche oder arbeitsvertragliche Regelungen zur Arbeit...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Mutterschutzrechtliche Ruhezeit (§ 4 Abs. 2)

Rz. 11 Das Arbeitszeitgesetz sieht für alle Arbeitnehmer in § 5 ArbZG eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden vor. Allerdings sind Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen und Arbeitgeber nach den Abs. 2 und 3 möglich. Für schwangere oder stillende Frauen sieht § 4 Abs. 2 nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 St...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Nachtarbeit nach Abs. 1 Satz 1

Rz. 6 Durch die Regelung des § 5 Abs. 1 Satz 1 sollen schwangere und stillende Frauen vor den für sie mit der Nachtarbeit verbundenen besonderen Anstrengungen und den daraus entstehenden Gefahren für Leib und Leben von Frau und Kind geschützt werden. Zu diesem Zweck enthält die Regelung ein grds. Verbot der Nachtarbeit von schwangeren oder stillenden Frauen. Dadurch soll zum...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2 Zulässige Sonn- und Feiertagsarbeit (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 10 Das Gesetz lässt durch Satz 2 für alle schwangeren und stillenden Frauen unabhängig von ihrer Berufsgruppenzugehörigkeit Ausnahmen vom grds. Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit zu. Eine Sonn- und Feiertagsarbeit ist danach zulässig, wenn sich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt, eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 A...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts v. 23.5.2017[1] geschaffen. Dabei ersetzt sie die früher in § 8 MuSchG a. F. für die Sonn- und Feiertagsarbeit dieser Personengruppen enthaltenen Regelungen. Enthielt die frühere Fassung des MuSchG noch eine gemeinsame Vorschrift für die Zulässigkeit der Beschäftigung von Schwangeren und still...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 5 Die Regelung gilt für alle Frauen i. S. d. § 1 Abs. 2 MuSchG sowie des § 2 Abs. 1 MuSchG , mithin nicht nur für Frauen in einem Arbeitsverhältnis. In Abs. 2 finden sich spezielle Regelungen für Schülerinnen und Studentinnen i. S. v. § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 MuSchG. Um die Beschäftigungsverbote beachten zu können, bedarf es der Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwangers...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Verbot der Nachtarbeit (Abs. 1)

Rz. 5 § 5 Abs. 1 regelt in Satz 1 das Nachtarbeitsverbot von schwangeren und stillenden Frauen, das Gesetz sieht in Satz 2 Ausnahmen für die Arbeit zu späten Abendstunden vor. Durch diese Vorschrift kommt der deutsche Gesetzgeber seiner Verpflichtung zur Umsetzung von Art. 7 der Mutterschutz-Richtlinie (92/85/EWG) nach. Danach darf eine schwangere oder stillende Frau nicht zu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts v. 23.5.2017[1] geschaffen. Dabei ersetzt sie die vorher in § 8 MuSchG a. F. für die Mehrarbeit für diese Personengruppen enthaltenen Regelungen. Enthielt die frühere Fassung des MuSchG noch eine gemeinsame Vorschrift für die Zulässigkeit der Beschäftigung von Schwangeren und stillenden Arbeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts v. 23.5.2017[1] geschaffen. Dabei ersetzt sie die früherin § 8 MuSchG a. F. für die Nachtarbeit für diese Personengruppen enthaltenen Regelungen. Enthielt die frühere Fassung des MuSchG noch eine gemeinsame Vorschrift für die Zulässigkeit der Beschäftigung von Schwangeren und stillenden Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Aufgaben / 2.1 Zu überwachende Vorschriften

Zugunsten der Arbeitnehmer gelten die Vorschriften der meisten arbeitsrechtlichen Gesetze, z. B. das Bundesurlaubsgesetz, das Kündigungsschutzgesetz, das Teilzeit- und Befristungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz, die arbeitsrechtlichen Vorschriften des BGB, HGB und der Gewerbeordnu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2023, Faule Ausrede o... / a) Unterhaltsrechtliche Obliegenheiten

Grundsätzlich obliegt es jedem Unterhaltspflichtigen, seine Erwerbsmöglichkeiten auszuschöpfen. Für den Unterhalt sind die erzielbaren Beträge einzusetzen, soweit sie den angemessenen eigenen Unterhalt übersteigen. Damit verbunden ist die Obliegenheit, vermeidbare Ausgaben zu unterlassen, die das für den Unterhalt einsetzbare Einkommen schmälern und aus der Sicht eines objek...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 14 Nebentätigkeit

Auch ein Vollzeitarbeitnehmer ist grundsätzlich berechtigt, neben seinem Hauptarbeitsverhältnis einer Nebenbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber nachzugehen oder eine selbstständige Nebentätigkeit aufzunehmen. Er hat allerdings bei der Nebenbeschäftigung die gesetzlichen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten. Die Arbeitsvertragsparteien können (das gilt auch bei T...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.2 Überwachungsrecht, Nr. 2

Zu den wesentlichen Aufgaben der Personalvertretung gehört Nr. 2. Die Personalvertretung hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden. Sinn und Zweck ist die Sicherheit, dass Beschäftigte dienst- und arbeitsrechtlich nicht in rechtswidriger Weise ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Diskriminie... / 4.7 Technischer und sozialer Arbeitsschutz

Jeder Arbeitnehmer wird durch die zum allgemeinen Arbeitsschutz zählenden Vorschriften in sozialer Hinsicht (sozialer Arbeitsschutz) und technischer Hinsicht (Sicherheit am Arbeitsplatz) vor gesundheitlichen Gefahren durch die Arbeit geschützt. Zu den Vorschriften gehören das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitssicherheitsgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, die Betriebssicherh...mehr