Fachbeiträge & Kommentare zu Aufstockung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Estland / 4. Verjährung

Rz. 31 Der Pflichtteilanspruch verjährt innerhalb von drei Jahren ab der Kenntnis des Pflichtteilberechtigten vom Erbfall und von der Verletzung seiner Rechte, aber nicht später als zehn Jahre ab dem Erbfall. Hat der Erblasser zu Lebzeiten Geschenke an Dritte mit der Absicht gemacht, den Pflichtteil zu mindern oder einem Pflichtteilberechtigten Schaden zuzufügen, ist der Pfl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalüberlassung, Arbeit... / 1 Einführung

Will der Arbeitgeber vorübergehende Personalengpässe überbrücken, so hat er – alternativ zur Einstellung von Aushilfen oder zur Aufstockung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten- die Möglichkeit, sog. "Leiharbeitnehmer" einzustellen, wenn die Voraussetzungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) erfüllt sind. Praxis-Beispiel Fällt in der Verwaltung eine Beschäftigte ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (hauptberuflich... / 4 Wahltarife

Die Krankenkasse bietet in ihrer Satzung Wahltarife zum Krankengeld an. Diese können den Anspruch zu dem in § 46 Satz 1 SGB V genannten oder einem späteren Zeitpunkt entstehen lassen. Die Höhe des Anspruchs kann sich nach § 47 SGB V richten oder auch davon abweichen.[1] Hinweis Kombination Wahlerklärung und Wahltarif können miteinander kombiniert werden. Die Wahltarife können a...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld-Spitzbetrag / 2 Übergangsgeld

Übergangsgeld wird u. a. während Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch den Rentenversicherungsträger gezahlt.[1] Ein Krankengeld-Spitzbetrag kann nicht gezahlt werden, weil es sich beim Übergangsgeld um eine Entgeltersatzleistung handelt, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gesenkt ist.[2] Dieses gilt auch für das Ü...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 17.2 Vermögenswirksame Leistungen (Absatz 2)

Die bisherige Entwicklung von § 17 Abs. 2 TV-V lässt sich der nachfolgenden Übersicht entnehmen:mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 16.2 Anspruch auf jährliche Sonderzahlung (Absatz 1 Satz 1)

Die Grundregelung ist: Jeder Arbeitnehmer, der am Stichtag 1. Dezember im Arbeitsverhältnis steht, hat Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung. Es handelt sich dabei insgesamt um zusatzversorgungspflichtiges Entgelt im Sinne des ATV-K bzw. ATV, obwohl das Urlaubsgeld nach früherem Tarifrecht nicht zusatzversorgungspflichtig war (§ 1 Abs. 3 des Tarifvertrages über ein Urlau...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 16.3 Höhe der Sonderzahlung (Absatz 1 Satz 2)

Die Höhe der Sonderzahlung beträgt mindestens 100 v. H. des dem Arbeitnehmer im Oktober zustehenden Arbeitsentgelts. Es kommt nicht auf das im Oktober tatsächlich gezahlte, sondern auf das für den Referenzmonat tatsächlich zustehende Entgelt an[1]. Dazu gehört nicht nur das Tabellenentgelt (bzw. eine individuelle Zwischenstufe), sondern alle Entgeltbestandteile, die auf dem T...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Barrierefreiheit in vermiet... / 1.4 Zusatzkaution

Nach § 554 Abs. 1 Satz 3 BGB kann der Vermieter die Erteilung der Erlaubnis von der Leistung einer angemessenen zusätzlichen Sicherheit abhängig machen. Die Sicherheit kann neben der Sicherheit nach § 551 BGB verlangt werden. Eine gesetzliche Obergrenze besteht nicht. Die Sicherheit muss aber angemessen sein. Der Begriff der Angemessenheit bezieht sich sowohl auf die Art als...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Krankenversicherung / IX. Beihilfeempfänger, § 199 VVG

Rz. 118 Das Anpassungsrecht von Beihilfeberechtigten bei Änderung oder Wegfall ihres Anspruchs auf Beihilfe, das bisher in § 178e VVG a.F. geregelt ist, wird durch § 199 VVG übernommen. Gemäß § 199 Abs. 2 VVG hat der Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Anpassung des Versicherungsschutzes im Rahmen des bestehenden Krankheitskostentarifs innerhalb von sechs Monaten – statt ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Realteilung – Rechtsfragen ... / 3. Realteilung mit Spitzenausgleich

Probleme bereiten auch die Fälle, in denen die übernommenen Wirtschaftsgüter nicht exakt dem Anteil des Gesellschafters entsprechen. Hier kommt es dann zu Ausgleichszahlungen zwischen den Gesellschaftern. Solche Zahlungen sind für die Annahme einer Realteilung unschädlich. Die Zahlung eines Spitzenausgleichs – wenn also ein Mitunternehmer aus eigenen Mitteln einen Ausgleich a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.4 Entschädigungen i. S. v. § 24 Nr. 1 (§ 34 Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 37 § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG verweist für die Bestimmung der dort angeführten außerordentlichen Einkünfte uneingeschränkt auf den Entschädigungen und Abfindungen als nachträgliche Einkünfte regelnden § 24 Nr. 1 EStG. Entschädigungen als Oberbegriff für § 24 Nr. 1 Buchst. a bis c EStG sind im Gesetz nicht geregelt. Entschädigungen können bei allen Einkunftsarten anfallen.[1]...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.2.2.1 Gesellschaftstypische Anteile

Rz. 35 Erfasst wird von § 17 EStG die Veräußerung von "Anteilen". Der Begriff der "Anteile" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der durch § 17 Abs. 1 S. 3 EStG näher erläutert wird. Diese Erläuterung ist jedoch keine abschließende Aufzählung, sondern muss sich ihrerseits mit den Begriffen "ähnliche Beteiligungen" und "Anwartschaften" wiederum auf unbestimmte Rechtsbegriffe s...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.6.1 Umbauten

Rz. 74 Steuerbefreit sind Umbauten von Seeschiffen, die dem Erwerb durch die Seeschifffahrt oder der Rettung Schiffbrüchiger zu dienen bestimmt sind. Unter Umbauten wird man jede Veränderung oder Umgestaltung eines bereits vorhandenen Wasserfahrzeugs, deren Kosten aktivierungspflichtigen Herstellungsaufwand darstellen, verstehen müssen. Darunter fallen insbesondere alle Leis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld / 3 Höhe des Elterngeldes

Elterngeld wird bis zu einer Einkommenshöhe von 1.200 EUR i. H. v. 67 % des in den 12 Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Nettoeinkommens aus einer Erwerbstätigkeit gezahlt. Dabei wird nicht das tatsächliche Mittel des Nettoeinkommens aus den Lohnbescheinigungen der zurückliegenden 12 Monate ermittelt, sondern ausgehend ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung des Ge... / 1.4.2 Grundlegende Umgestaltung

Die Frage, ob eine bauliche Veränderung die Wohnanlage grundlegend umgestaltet, bedarf stets einer Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls.[1] Bezugspunkt ist zunächst die Wohnanlage in ihrem Gesamtbestand. Maßgeblich ist, dass lediglich optische Beeinträchtigungen nicht ausreichen, um von einer grundlegenden Umgestaltung ausgehen zu können...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung des Ge... / 8.2 Anspruchsinhaber

Mit Blick auf die Beseitigung ungenehmigter baulicher Veränderungen gilt zunächst der Grundsatz, dass entsprechende Ansprüche von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausgeübt werden. Das Gemeinschaftseigentum steht zwar nicht im Eigentum der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, sondern im Eigentum aller Wohnungseigentümer als Bruchteilsgemeinschaft. Allerdings folgt der ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ergänzungsbilanzen nach EStG / 2.2 Aufstockung und Abstockung der Wirtschaftsgüter in der Ergänzungsbilanz

Rz. 15 Die Verteilung der Mehraufwendungen auf die einzelnen Wirtschaftsgüter wird gem. der sog. Stufentheorie vollzogen, welche maßgeblich auf die Rechtsprechung des BFH zurückgeführt werden kann.[1] In ihrer Reinform, wie sie durch Schmidt geprägt wurde,[2] werden in einer 1. Stufe zunächst nur die stillen Reserven in den bilanzierten materiellen und immateriellen Wirtscha...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ergänzungsbilanzen nach EStG / 2.4 Entbehrlichkeit der Ergänzungsbilanz

Rz. 26 Keine Ergänzungsbilanz ist zu erstellen, wenn die Anschaffungskosten für den Erwerb eines Gesellschaftsanteils mit den steuerlichen Buchwerten der von dem Geschäftsanteil repräsentierten Wirtschaftsgüter übereinstimmen oder wenn der Geschäftsanteil unentgeltlich übertragen wird (in letzterem Fall ist eine zwingende Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG einschlägig)...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ergänzungsbilanzen nach EStG / 2.1 Aufdeckung stiller Reserven

Rz. 10 Wird ein Mitunternehmeranteil an einen neu eintretenden Gesellschafter veräußert, kommt es nicht zum Erwerb eines besonderen Wirtschaftsguts "Beteiligung", vergleichbar der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, sondern es findet eine entgeltliche Anschaffung von Anteilen (Bruchteilen oder ideellen Anteilen) an den gesamthänderisch gebundenen Wirtschaftsgütern der ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt anhand der grundsätzlichen Leistungsvoraussetzungen den Kreis der Berechtigten, die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen können. Zugleich wird damit definiert, welchem Personenkreis der Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende verschlossen bleiben soll. Daneben regeln spezielle Bestimmungen in der Norm, wer darüber hinaus von den Leis...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 115 Leistu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Die allgemeinen Leistungen verweisen auf das standardisierte Regelinstrumentarium der Bundesagentur für Arbeit und stehen daher gleichberechtigt auch Menschen mit Behinderungen zur Verfügung. Sie sind nicht auf die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet, mit Ausnahme der Probebeschäftigung und Arbeitshilfe für Menschen mit Behinderungen in §...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gebäude im Abschluss nach H... / 3.7.4 Aufstockung eines bereits bestehenden Gebäudes

Rz. 117 Ein bebautes Grundstück ist bisher ausschließlich betrieblich genutzt worden. Das bereits bestehende Gebäude wird aufgestockt. Der aufgestockte Teil soll eigenen Wohnzwecken dienen. Es liegen jetzt 2 selbstständige Wirtschaftsgüter vor und jedes Wirtschaftsgut ist für sich dahingehend zu untersuchen, ob es zum Betriebsvermögen oder Privatvermögen gehört. Der aufgesto...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Investitionsabzugsbetrag, n... / 4 Aufstockung des Investitionsabzugsbetrags in Folgejahren

Hat ein Unternehmer/Freiberufler einen gewinnmindernden Investitionsabzugsbetrag für ein Wirtschaftsgut beantragt, kann er diesen in einem Folgejahr innerhalb des 3-jährigen Investitionszeitraums bis zum gesetzlichen Höchstbetrag aufstocken. Praxis-Beispiel Nachträgliche Bildung, aufgeteilt für 2 Jahre Bei einem Unternehmer wird in den Jahren 01, 02 und 03 eine Betriebsprüfung...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Investitionsabzugsbetrag ab... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Anspruchsberechtigung Geänderte Grenzwerte Bildung/Aufstockung Vorzeitige Auflösungmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
VII Gesellschafterwechsel –... / 1.3 Veräußerung von Kommandit- und GmbH-Anteilen

Rz. 653 Wird die Kommanditbeteiligung veräußert[1] und ergibt sich dabei ein Veräußerungsgewinn, so ist dieser als Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb zu versteuern, in die einheitliche Gewinnfeststellung der GmbH & Co. KG mit einzubeziehen und unterliegt dem begünstigten Steuersatz (§§ 16, 34 EStG).[2] Zudem wird (einmalig) ein Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG in Höhe von 45.0...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 5.2 Umwandlung vermögenswirksamer Leistungen

§ 4 Satz 2 Buchst. c. TV-EUmw/VKA sieht vor, dass auch künftige Ansprüche auf vermögenswirksame Leistungen umgewandelt werden können. Dieser Regelung liegt der Gedanke zugrunde, dass den Beschäftigten des kommunalen öffentlichen Dienstes die Entgeltumwandlung umfassend ermöglicht werden soll. Wie bei allen anderen Entgeltbestandteilen ist jedoch Voraussetzung, dass der Besch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 18 Haftung des Arbeitgebers

Den Arbeitgeber trifft bei der Entgeltumwandlung stets eine subsidiäre Ausfallhaftung gem. § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, was aber keine Bürgschaftsübernahme darstellt. Bei den Durchführungswegen Direktzusage und Unterstützungskasse ist der Arbeitgeber sogar einziger direkter Anspruchsgegner des Beschäftigten. Praxis-Tipp Der Arbeitgeber sollte eine Rückdeckungsversicherung abschl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 18 Haftung des Arbeitgebers

Den Arbeitgeber trifft bei der Entgeltumwandlung stets eine subsidiäre Ausfallhaftung gem. § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, was aber keine Bürgschaftsübernahme darstellt. Bei den Durchführungswegen Direktzusage und Unterstützungskasse ist der Arbeitgeber sogar einziger direkter Anspruchsgegner des Beschäftigten. Praxis-Tipp Der Arbeitgeber sollte eine Rückdeckungsversicherung abschl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.8.1 Tarifliche Aufstockung auf einen bestimmten Prozentsatz des Nettomonatsentgelts

Der Arbeitgeber ist bei Geltung des TV COVID tarifvertraglich nach § 5 Abs. 1 TV COVID verpflichtet, das von der Bundesagentur für Arbeit zu erwartende Kurzarbeitergeld aufzustocken und zwar für Beschäftigte der Entgeltgruppen 1 – 10 (Anlage A zum TVöD) auf 95 % für Beschäftigte der Entgeltgruppen 11 – 15 sowie 15Ü[1] (Anlage A zum TVöD) auf 90 % des Nettomonatsentgelts, das di...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.8 Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch den Arbeitgeber

Während der Kurzarbeit besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Zahlung eines Aufstockungsbetrags zum Kurzarbeitergeld durch den Arbeitgeber. Einen gesetzlichen Aufstockungsbetrag kennt man nur aus der Altersteilzeitarbeit (vgl. § 3 Abs. 1 Altersteilzeitgesetz). 4.8.1 Tarifliche Aufstockung auf einen bestimmten Prozentsatz des Nettomonatsentgelts Der Arbeitgeber ist bei Geltung ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.8.2 Ermittlung des Aufstockungsbetrags

Der Aufstockungsbetrag ergibt sich aus der Differenz zwischen dem auf 95 % bzw. 90 % gekürzten bisherigen durchschnittlichen Nettomonatsentgelt und der Summe aus dem für den jeweiligen Kalendermonat im Kurzarbeitszeitraum zu zahlenden Kurzarbeitergeld und dem bei verbleibender Arbeitszeit im Kurzarbeitszeitraum zu zahlenden Arbeitsentgelt. Ist die Kurzarbeit auf Null reduziert,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.4 Staatliche Förderung durch zinsloses Darlehen

"Tragende Säule"[1] des Gesetzes zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf in der Fassung vom 6.12.2011 ist die zinslose Refinanzierung der Entgeltaufstockung des Arbeitgebers durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (das frühere Bundesamt für den Zivildienst). Förderfähig ist die Aufstockung nur, soweit die Aufstockung über ein sog. "negatives" Wertg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.4.5 Sonderregelungen für Verkehrsflughäfen und die Luftverkehrsbranche

§ 1 Abs. 4 TV COVID enthält umfangreiche Sonderregelungen für Beschäftigte bei Verkehrsflughäfen und anderen Unternehmen in der Luftverkehrsbranche, wenn eine Betriebsvereinbarung bis zum 15.5.2020 geschlossen wurde bzw. wird oder wenn eine Betriebsvereinbarung auch zu einem späteren Zeitpunkt verlängert wird, wenn diese eine Aufstockung auf mindestens 80 % des Nettomonatsen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abb) Anlässe zur Erstellung von Ergänzungsbilanzen

Rn. 64a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zur Erstellung besonderer (Wert)-Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter zur StB der PersGes kommt es in folgenden Fällen:mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.3.5.1 Altersteilzeit im Teilzeitmodell

In betrieblichen Kurzarbeiterregelung, z. B. in Betriebsvereinbarungen, werden Altersteilzeitarbeitnehmer häufig aus dem Geltungsbereich der Kurzarbeitsvereinbarung ausgenommen. Nach TV COVID sind jedoch nur die Beschäftigten in der Freistellungsphase des Altersteilzeitblockmodells von der Kurzarbeit ausgenommen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass gegenüber Beschäftigten, ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.7 Die Vereinbarung über die Familienpflegezeit

Die für die Familienpflegezeit vor dem 1.1.2015 notwendige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten muss – sofern der Arbeitgeber die staatliche Förderung in Anspruch nehmen möchte – mindestens folgenden Inhalt haben (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 FPfZG): Umfang der Arbeitszeit vor Beginn und während der Familienpflegezeit Name, Geburtsdatum, Anschrift und Angehörigenstatus der ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.4.4 Besonderheiten bei betrieblicher Kurzarbeitsregelung vor Inkrafttreten des TV COVID

Der TV COVID gilt nicht, wenn zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Tarifvertrages eine betriebliche Vereinbarung zur Kurzarbeit gilt, die eine Aufstockung auf mindestens 80 % des Nettomonatsentgelts im Sinne des § 5 Abs. 1 regelt. Der TV COVID ist zum 1.4.2020 in Kraft getreten (§ 11 Abs. 1 TV COVID). Voraussetzung für die Nichtanwendbarkeit des TV COVID ist somit, dass die...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.3.1.1 Eintritt der Arbeitsunfähigkeit vor Beginn der Kurzarbeit

Ist die Arbeitsunfähigkeit bereits vor Beginn der Kurzarbeit eingetreten, und hat der Beschäftigte noch Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber (§§ 22 Abs. 1, 21 TVöD), so gilt: Kurzarbeit mit verkürzter Arbeitszeit Wird während der Kurzarbeit verkürzt gearbeitet, ist also keine Kurzarbeit "Null" eingeführt, hat der Beschäftigte Anspruch auf Ent...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.8.3 Steuer-, sozialversicherungs- und zusatzversorgungsrechtliche Behandlung des Aufstockungsbetrages

Der Aufstockungsbetrag ist nach der ausdrücklichen Regelung in § 5 Abs. 3 TV COVID zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. Wird die Kurzarbeit nicht auf null gesetzt, sondern kurzarbeitsbedingt verkürzt gearbeitet, ist selbstverständlich auch das gezahlte Teilzeitarbeitsentgelt zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. Hinweis Steuer- und sozialversicherungsrechtliche sowie zusatzv...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.8.5 Ungekürzte Weiterzahlung von Entgeltbestandteilen trotz Kurzarbeit

Nach § 5 Abs. 2 TV COVID werden das Urlaubsentgelt und – soweit für die Branche tarifvertraglich vorgesehen – das Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen sowie die Jahressonderzahlung bzw. Sparkassensonderzahlung ungekürzt weitergezahlt. Einzelheiten hierzu sind in Ziffer 9 (Auswirkungen der Kurzarbeit auf tarifliche Leistungen) dargestellt.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 8 Finanzielle Förderung durch Gewährung eines Darlehens

Bis zum 31.12.2014 sah das Pflegezeitgesetz einen finanziellen Ausgleich für die Pflegezeit nicht vor. Bei Vereinbarung von Familienpflegezeit hat der Arbeitnehmer nach dem FPfZG i. d. F. vom 6.12.2011 gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf eine Aufstockung des während der Familienpflegezeit erzielten Entgelts aus der Teilzeitbeschäftigung. Die Aufstockung erfolgt durch En...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.8.4 Aufstockungsbetrag kein "monatliches Entgelt"

Der Aufstockungsbetrag ist kein "monatliches Entgelt" und wird deshalb bei tariflichen Leistungen, deren Höhe vom Entgelt abhängig ist, nicht berücksichtigt (§ 5 Abs. 5 TV COVID). Die Folgerungen aus dieser Tarifregelungen, insbesondere z. B. für die Entgeltfortzahlung bei Krankheit sind bei den Sonderfällen, Ziffer 8.3.1 (Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit während der Kur...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.2.4 ESRS S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

Rz. 56 Die Angabepflichten des ESRS S1-4 verlangen von berichtspflichtigen Unternehmen die Offenlegung ihrer Maßnahmen, um wesentliche negative und positive Auswirkungen zu adressieren. Weiterhin sind Maßnahmen darzustellen, wie wesentliche Risiken und Chancen in Bezug auf die Arbeitskräfte des Unternehmens gesteuert werden. Auch die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist darzuste...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.2.1 Berechnung

Das für die reduzierte Arbeitszeit zu zahlende Arbeitsentgelt ist während der Dauer der vor dem 1.1.2015 vereinbarten Familienpflegezeit aufzustocken. Nach der Intention des Gesetzes ist das Teilzeitentgelt – vereinfacht formuliert – um die Hälfte der Differenz zwischen dem bisherigen und dem wegen der Teilzeitarbeit verringerten Entgelt aufzustocken. Beispiel (vereinfachte ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Übergangsregelung zur Entnahme von Grund und Boden: § 15 Abs 1 S 3 EStG

Rn. 116b Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Durch das StEntlG 1999/2000/2002 vom 24.03.1999, BStBl I 1999, 304, wurde Abs 1 S 3 in § 15 EStG eingefügt. Wird Grund und Boden dadurch entnommen, dass auf diesem Grund und Boden die Wohnung des StPfl oder eine Altenteilerwohnung errichtet wird, bleibt – wie schon zuvor nach der Übergangsregelung in § 52 Abs 15 S 10 und 11 EStG aF – der E...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.2.7 Staatliche Förderung durch zinsloses Darlehen

Ab 1.1.2015 besteht nach § 3 FPfZG die Möglichkeit, aufgrund der Inanspruchnahme der Familienpflegezeit zur Abfederung des Einkommensausfalls ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Angelegenheiten (BAFzA) zu beantragen. Die monatlichen Darlehensraten werden in Höhe der Hälfte der Differenz zwischen den pauschalierten monatlichen Nettoentg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.1 Einführung

Mit Wirkung ab 1.1.2012 ist das Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Familienpflegezeitgesetz – FPfZG) in Kraft getreten.[1] Mit dem Gesetz soll dem Ziel der besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf nachgekommen werden. Insgesamt sind bundesweit etwa 2,6 Millionen Menschen pflegebedürftig. Laut Statistik werden mehr als 2/3 von ihnen in den eigenen 4 Wänden verso...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) (Steuerverstrickte) Anteile nach der Sacheinlage: Sperrfrist, Siebtelung

Rn. 415 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Beim neuen Recht gem § 22 Abs 1 UmwStG idF lt SEStEG entsteht eine siebenjährige steuerliche Sperrfrist bei Einbringung zum Buchwert in die Betriebs-KapGes (ohne Folgen bleibt jedoch eine Veräußerung des erworbenen BV durch die KapGes selbst); veräußert ein Gesellschafter der Betriebs-KapGes nach der Einbringung in dieser Frist Anteile, so ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Umwandlungsgesetz

Rn. 402 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Es handelt sich um eine Verschmelzung unter Aufnahme (§ 2 Nr 1 UmwG), weil die Gesellschaft, auf die verschmolzen werden soll, bereits besteht. Bei der Verschmelzung auf einen schon bestehenden Rechtsträger wird das gesamte Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge unter Auflösung ohne Abwicklung übertragen, wobei den Anteilsinhabern des üb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bordewin, Zur Einlage von Nutzungen, DStR 1988, 227; Scheel, Unterschiedliche Einlagebegriffe im Gesellschafts- und Steuerrecht, BB 1988, 1211; Birnbaum, Die Einlagefähigkeit von Nutzungsrechten, DStR 2023, 1275. Rn. 74d Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Liegt der Nutzungsüberlassung des Gesellschafters an einem in seinem PV befindlichen WG an seine PersGes nicht ein entgeltlicher ode...mehr