Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Streitwert.

Rn 61 Bis zur einseitigen Erledigungserklärung ist der Streitwert der Hauptsache maßgeblich. Die Bemessung des Streitwerts nach einer einseitigen Erledigungserklärung ist demgegenüber sehr umstr (Überblick bei Deckenbrock/Dötsch JurBüro 03, 287). Soweit zT auf einen ggü der Hauptsache um 20–50 % geringeren Streitwert abgestellt wird (München JurBüro 95, 644; Brandbg OLGR 00,...mehr

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AGS 04/2024, Auslagenerstat... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. 1. M.E. kommt es bei der Bewertung der Entscheidung zunächst auf die vom LG angesprochenen Fragen des Entstehens der Verfahrensgebühr und der Terminsgebühr sowie die Frage der Zurückverweisung (§ 21 Abs. 1 RVG) an. Insoweit stellt das LG zutreffend dar, dass die Terminsgebühr nach Vorbem. 5. Abs. 3 VV und auch Vorbem. 4 Abs. 3 VV für die Teiln...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. WK bei Heimarbeitern

Rn. 42 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Bei Heimarbeitern iSd Heimarbeitsgesetzes (HAG) können nach R 9.13 Abs 1 LStR 2023 Aufwendungen, die unmittelbar durch ihre Heimarbeit veranlasst sind – zB Miete, Aufwendungen für Heizung und Beleuchtung der Arbeitsräume – als WK anerkannt werden, soweit sie die Heimarbeitszuschläge nach R 9.13 Abs 2 LStR 2023 übersteigen. Lohnzuschläge, die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Anwendung des § 33a EStG im Vorauszahlungs- und LSt-Ermäßigungsverfahren

Rn. 91 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die nach § 33a EStG abziehbaren Beträge finden nach § 37 Abs 3 S 4 EStG nur dann bei der Festsetzung oder Anpassung von ESt-Vorauszahlungen Berücksichtigung, wenn sie zusammen mit Aufwendungen nach §§ 33 und 33b EStG und bestimmten Sonderausgaben insgesamt EUR 600 übersteigen. Entsprechendes gilt für die Berücksichtigung als ag Belastungen im...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Belgien berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 45 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Repräsentationsaufwand, mindestens 50 % aus Leasing, Anmietung oder Kauf sowie aus Unterhaltskosten, Schmierstoffen und Kraftstoffen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Geltungsbereich

Rn. 36 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 33a EStG beinhaltet in den Abs 1–2 Vorschriften über die Ermittlung des Einkommens, Hufeld in K/S/M, § 33a EStG Rz A 2 (September 2014); Musil in H/H/R, § 33a EStG Rz 8 (Juli 2022). Es handelt sich trotz der Stellung des § 33a EStG in Abschn IV des EStG nicht um eine Tarifvorschrift; aA Endert in Frotscher/Geurts, § 33a EStG Rz 1 (Oktober ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Spanien berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 95f. Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Repräsentationsaufwand, Geschenke (ausgenommen solche mit einem sehr geringen Wert), Tabak oder Alkohol (außer bei Wiederverkäufern ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Malta berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 22 und 23 i. V. m. Schedule 10 Art. 3 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Bewirtungs- oder Repräsentationsaufwand, einschließlich solchem für Arbeitnehmer, Leasing, Anmietung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / O. Opfergrenze

Rn. 255 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Unterhaltsaufwendungen, die der StPfl leistet, werden nur insoweit als ag Belastung anerkannt, als die Aufwendungen in einem angemessenen Verhältnis zu seinem Einkommen stehen und dem StPfl nach Abzug der Unterhaltsleistungen ausreichende Mittel zur Bestreitung seines Lebensbedarfs und dem seiner Familie verbleiben, BFH vom 17.01.1984, VI R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Keine negativen Einkünfte (§ 9a S 2 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Berücksichtigung der Pauschbeträge darf nur zu Einkünften iHv 0 EUR führen, nicht zu Verlusten in der betreffenden Einkunftsart (Thürmer in Brandis/Heuermann, § 9a EStG Rz 47 (November 2023). Dabei ist jede Einkunftsart – nicht zB jedes Arbeitsverhältnis – für sich zu sehen, s bereits BFH BStBl III 1954, 302; dh, ist der Pauschbetrag bei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ermittlung u Zurechnung der Einkünfte

Rn. 203 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Mit der Wirtschaftsüberlassung geht einher, dass die laufenden Einkünfte aus der Bewirtschaftung des luf Betriebs (vergleichbar einem Pächter) grundsätzlich dem Nutzungsberechtigten zuzurechnen sind. Von den erzielten laufenden BE kann er seine BA einschließlich der AfA für von ihm angeschaffte/hergestellte WG abziehen. Dies gilt entspreche...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.1.1 Unternehmerische Tätigkeit im Zusammenhang mit Wertpapierumsätzen

Rz. 84 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Umsätzen im Geschäft mit Wertpapieren oder Gesellschaftsanteilen i. S. v. § 4 Nr. 8 Buchst. e und f UStG ist zu prüfen, ob diese Umsätze auf eine wirtschaftliche Tätigkeit zurückzuführen sind und damit i. R. d. Unternehmens erfolgen. Denn u. a. bei der erstmaligen Begebung von Aktien und Anteilen liegt grundsätzlich kein steuerbarer Umsat...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Zuschüsse

Rn. 201 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der nach § 33a Abs 1 und 2 EStG ermittelte Höchstbetrag vermindert sich ferner um die von der unterhaltenen Person als Ausbildungsbeihilfe aus öffentlichen Mitteln oder von Fördereinrichtungen, die hierfür öffentliche Mittel erhalten, bezogenen Zuschüsse. Dies gilt auch für BAföG-Zuschüsse, BFH vom 08.06.2022, VI R 45/20, BStBl II 2023, 23;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift

Rn. 20 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Nach dem Beschluss der 3. Kammer des 1. Senats des BVerfG vom 13.12.1996, 1 BvR 1474/88, DStRE 1997, 152 mit Anm Kanzler, FR 1997, 158 besteht ein verfassungsrechtliches Gebot, auch existenziell notwendige Unterhaltsaufwendungen, die der StPfl für eine andere Person leistet, von der Besteuerung auszunehmen. Das BVerfG hat allerdings die real...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anwalt in eigener Sache.

Rn 71 Vertritt sich ein Rechtsanwalt in eigener Sache selbst, so entstehen keine Gebühren und Auslagen nach dem RVG. Voraussetzung für einen Gebührenanspruch wäre ein Anwaltsvertrag, der hier aber nicht vorliegt. Der sich selbst vertretende Anwalt schließt nicht mit sich selbst einen Anwaltsvertrag. Daher sind die Vorschriften des RVG zunächst einmal nicht anwendbar. Ein Anw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erklärung.

Rn 17 Die dogmatische Einordnung der übereinstimmenden Erledigungserklärungen (prozessuale Bewirkungshandlungen, Prozessvertrag zwischen den Parteien, Klageverzicht oder privilegierte Klagerücknahme) ist umstr (vgl bereits Habscheid JZ 63, 579), hat jedoch praktisch kaum Bedeutung. Es ist nahe liegend, die übereinstimmenden Erledigungserklärungen als Rechtsinstitut eigener A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verfahren und Entscheidung.

Rn 56 Über den Feststellungsantrag ist in einem normalen Erkenntnisverfahren nach mündlicher Verhandlung durch Endurteil nach § 300 zu entscheiden. Das Feststellungsinteresse ergibt sich aus dem Kosteninteresse des Kl, der sonst die Kosten tragen müsste. Das Gericht prüft, ob die Hauptsache sich erledigt hat, ob also die ursprünglich zulässige und begründete Klage durch ein ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erledigung in der Rechtsmittelinstanz.

Rn 66 Inwieweit die Parteien den Rechtsstreit auch in der Rechtsmittelinstanz einseitig oder übereinstimmend für erledigt erklären können, ist umstr. Zumindest für die Berufungs- und Beschwerdeinstanz ist allgemein anerkannt, dass einseitige und übereinstimmende Erledigungserklärungen nach allgemeinen Grundsätzen möglich sind (LG Tübingen JurBüro 01, 157; MüKoZPO/Schulz Rz 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zeugenauslagen.

Rn 68 Soweit ein Beteiligter Auslagen eines Zeugen erbringt, sind diese Kosten erstattungsfähig. Dies gilt immer dann, wenn der Zeuge gehört worden ist, weil sich dann die Notwendigkeit bereits aus der Vernehmung ergibt. Aber auch Kosten für Zeugen, die lediglich gestellt, aber nicht gehört worden sind, können erstattungsfähig sein, wenn die Gestellung des Zeugen aus Sicht d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Terminsvertreter.

Rn 58 Die gesetzliche Vergütung eines Terminsvertreters (Nr 3401, 3402 VV RVG), der für die Partei die Vertretung in einem Termin iSd Vorb 3 III VV RVG übernimmt, ist grundsätzlich erstattungsfähig, da es sich um die gesetzliche Vergütung eines Rechtsanwalts handelt. Die Höhe der zu erstattenden Kosten kann allerdings durch § 91 II 2 beschränkt sein. Soweit sich eine Partei n...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1.7 Zuschüsse, Zuwendungen, Beihilfen und Ähnliches

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei sog. Zuschüssen stellt sich stets die Frage, ob der Zuschuss Teil des Entgelts für eine Leistung darstellt oder nicht. Bis 1998 (BFH vom 02.02.1998, Az: V R 34/97, BStBl II 1998, 695) konnte man davon ausgehen, dass die Beschäftigung mit der Abgrenzung von Zuschüssen als Teil des Entgelts oder als nicht entgeltlicher Vorgang dann unbeacht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Sachverständige Ermittlung.

Rn 12 Darüber hinaus ist § 92 II Nr 2 auch dann anwendbar, wenn der Betrag einer Forderung von der Ermittlung durch einen Sachverständigen abhängig war. Auch hier kommt es nicht darauf an, ob die Zuvielforderung verhältnismäßig geringfügig war und allenfalls geringfügige Mehrkosten ausgelöst hat. LG Nürnberg-Fürth RuS 08, 264: Hängt der Forderungsbetrag von der Ermittlung du...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 Verfahren, Gegenstand und Höhe der Vergütung des SV richten sich nach dem JVEG (s.a. § 1 I 2 JVEG; näher Ulrich/Ulrich Die SV und ihr Honorar S 327 ff). Der Begriff der Vergütung umfasst ein Honorar, Fahrtkostenersatz, Entschädigung für Aufwand sowie Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungen (§ 8 I Nr 1–4, §§ 5–12, Anl 1 zu § 9 I, Anl 2 zu § 10 I JVEG). Der Ans...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Frist.

Rn 43 Die Erinnerung ist binnen zwei Wochen bei dem Gericht, das den Kfb erlassen hat, einzulegen (iudex a quo). Da der Richter des Gerichts, dem der Rechtspfleger angehört, im Nichtabhilfefall abschließend entscheidet und damit keine höhere Instanz eröffnet ist, gilt § 569 I 1, wonach der Rechtsbehelf auch beim Beschwerdegericht (iudex ad quem) eingelegt werden kann, nicht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Einwand des Beklagten nach den §§ 574–574b BGB.

Rn 4 Des Weiteren ist erforderlich, dass sich der Beklagte zumindest auch auf ein Verlangen auf Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund der §§ 574–574b BGB berufen hat. Dies muss nicht der alleinige Grund der Klageverteidigung sein. Die Vorschrift ist daher auch anwendbar, wenn der Beklagte den Räumungsanspruch bestreitet und sich nur hilfsweise auf ein Fortsetzungsverlan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Entscheidung.

Rn 56 Diese ergeht durch Beschl, § 572 IV, der zuzustellen ist, § 329 III. Ist die sofortige Beschwerde unzulässig, wird sie verworfen, § 572 II 2. Ist die Beschwerde zulässig aber unbegründet, wird sie zurückgewiesen. Ist die Beschwerde zulässig und begründet, wird der angefochtene Kfb aufgehoben. Das Beschwerdegericht entscheidet entweder selbst – durch eine neue Kostenfes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Klage oder Widerklage auf Räumung von Wohnraum.

Rn 2 Bei dem zugrunde liegenden Verfahren muss es sich um eine Klage oder um eine Widerklage auf Räumung von Wohnraum handeln. Zwischen den Parteien muss ein Mietverhältnis bestehen oder zumindest behauptet werden, weil anderenfalls ein Einwand nach den §§ 574–574b BGB nicht möglich ist. Es muss sich um Wohnraum handeln. Für sonstige Mietverhältnisse gilt diese Vorschrift ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 7 Wird der dem Kfb zugrunde liegende Titel – ggf auch nur hinsichtlich der Kostenentscheidung (zur Unzulässigkeit der Anpassung dieser gem § 319 nach einer Streitwertänderung s BGH NJW 16, 1021, 1022 [BGH 17.11.2015 - II ZB 20/14]) – aufgehoben, ganz oder tw abgeändert oder durch eine neue Entscheidung (etwa im Rechtsmittelzug) ersetzt, wird aufgrund seiner insoweit beste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 7 Von Erledigung – genauer: Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache – spricht man, wenn eine ursprünglich zulässige und begründete Klage durch ein Ereignis nach Rechtshängigkeit (dazu Rn 51 ff) gegenstandslos (unzulässig oder unbegründet) geworden ist (BGH NJW 86, 588; BGHZ 106, 359 = NJW 89, 2885; BGHZ 155, 392 = NJW 03, 3134; krit zur Terminologie Prütting/Wesser...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zukünftige Leistung.

Rn 36 Wird zukünftige Leistung verlangt, ist auch dann von einem teilweisen Unterliegen auszugehen, wenn dieses einen streitwertmäßig nicht erfassten Zeitraum betrifft. Beim Unterliegen kommt es nicht darauf an, inwieweit die unterlegene Forderung sich beim Streitwert auswirkt (Rn 4). Beispiel: Der Kl verlangt zukünftige Mietzahlungen für die Dauer von 5 Jahren. Das Gericht s...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.3 Ausschluss

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Kein Anspruch auf Vorsteuerabzug besteht bei Leistungen (Lieferungen und Dienstleistungen) und bei der Einfuhr von Gegenständen, die für die Erbringung von Leistungen verwendet werden, die gem. Art. 21 MWSTG von der Steuer ausgenommen sind und für deren Versteuerung nicht optiert wurde (Art. 29 Abs. 1 MWSTG). Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abhilfe.

Rn 54 Nach § 11 I RPflG, § 572 hat der Rechtspfleger zu entscheiden, ob er der Beschwerde abhilft. Er darf das Rechtsmittel nicht selbst zurückweisen (München Rpfleger 01, 98). Hilft der Rechtspfleger so weit ab, dass nur noch ein Betrag unterhalb der Beschwerdesumme im Streit bleibt, wird die sofortige Beschwerde zur befristeten Erinnerung und der Richter des Gerichts, dess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Die Säumnisfälle.

Rn 2 § 95 ist zum einen anwendbar, wenn die Partei einen Termin oder eine Frist versäumt. Ein Verschulden ist hier nicht erforderlich. Unter Termin nach 95 ist jeder Termin iSd §§ 214 ff zu verstehen, also ein Verhandlungstermin, ein Gütetermin (§ 278 IV), ein Erörterungstermin, ein Termin vor dem ersuchten Richter (zB nach § 278 V), ein Beweisaufnahmetermin etc. Auch ein Ter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Übereinstimmende Hilfsanträge.

Rn 73 Dies gilt folgerichtig auch für übereinstimmende Erledigungserklärungen, die von der Begründetheit des Hauptantrages abhängig gemacht werden. Die Einräumung der Möglichkeit hilfsweiser übereinstimmender Erledigungserklärungen würde auch dem Sinn und Zweck des § 91a (Prozessökonomie) widersprechen (zutr Teubner/Prange MDR 89, 586, 587). Keine Bedenken bestehen gegen hil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Form und Frist.

Rn 51 Es gilt die Formvorschrift des § 569 II, III. Auch wenn eine Entscheidung des Rechtspflegers des LG angegriffen wird, besteht kein Anwaltszwang, § 13 RPflG, § 78 III (BGH NJW 06, 2260 [BGH 26.01.2006 - III ZB 63/05]). Die Beschwerde ist binnen zwei Wochen ab Zustellung des Kfb bei dem Gericht, dem der Rechtspfleger angehört, der die angegriffene Entscheidung erlassen h...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Klage auf Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund der §§ 574–574b BGB.

Rn 24 Bei dem zugrundeliegenden Verfahren muss es sich um eine selbstständige Klage auf Zustimmung zur Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund der §§ 574–574b BGB handeln. Daraus folgt schon, dass es sich um Wohnraum handeln muss. Für sonstige Mietverhältnisse gilt diese Vorschrift nicht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeines.

Rn 47 Hilft der Rechtspfleger nicht vollständig ab, legt er die Erinnerung dem Richter vor, § 11 II 6 RPflG. Zuständig ist der Richter des Gerichts, dessen Rechtspfleger entschieden hat; dies kann beim LG auch die Kammer bzw. beim OLG der Senat sein (§ 28 RPflG; München AGS 17, 51, 52 [OLG München 08.07.2016 - 34 Sch 11/13]; bei der sofortigen Beschwerde ist der obligatorisc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Einseitige Erledigungserklärung des Beklagten.

Rn 64 Der Bekl kann den Rechtsstreit nicht einseitig für erledigt erklären, weil der Streitgegenstand durch den Kl bestimmt wird (BGH NJW 94, 2363 [BGH 26.05.1994 - I ZB 4/94]). Ein rechtliches Interesse des Beklagten an einer solchen einseitigen Erledigungserklärung besteht auch nicht, da er im Falle der tatsächlichen Erledigung mit seinem Abweisungsantrag die Abweisung der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Keine unverzügliche Auskunft auf Aufforderung.

Rn 20 Nach § 574b I 2 BGB kann nach einem Widerspruch der Vermieter vom Mieter Auskunft über die Gründe des Widerspruchs verlangen. Die Auskunft ist unverzüglich (§ 121 I 1 BGB) zu erteilen. Fordert der Vermieter zur Begründung auf und erteilt der Mieter die Begründung nicht rechtzeitig, so dass der Kl daraufhin in gutem Glauben Räumungsklage erhebt, so sollen den Beklagten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 In dem als (selbstständigem) Annex (Köln FGPrax 10, 267, 268 [OLG Köln 15.07.2010 - 2 Wx 101/10]; Ddorf NJW-RR 96, 768 [OLG Düsseldorf 25.01.1996 - 10 W 3/96]) zum Erkenntnisverfahren ausgestalteten Kostenfestsetzungsverfahren hat der Kostengläubiger die einfache, schnelle und kostengünstige Möglichkeit, die Kostengrundentscheidung betragsmäßig zu konkretisieren und sic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erledigung zwischen den Instanzen.

Rn 65 Tritt die Erledigung nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung, aber vor Einlegung eines Rechtsmittels bzw Rechtskraft eines bereits ergangenen Urteils ein, ist zw übereinstimmenden und einseitigen Erledigungserklärungen zu unterscheiden (Hausherr MDR 10, 973). § 91a ist Ausfluss der Dispositionsmaxime (Rn 25). Daraus folgt, dass die Parteien den Rechtsstreit auc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fehlende Mitteilung oder fehlender Nachweis.

Rn 3 Erforderlich ist ferner, dass der Kl dem Beklagten vor Klageerhebung nicht mitgeteilt hat, dass der geltend gemachte Anspruch auf ihn übergegangen ist. Die Mitteilung kann formlos geschehen oder auch konkludent dadurch, dass der Anspruch vorgerichtlich geltend gemacht wird. Die bloße Mitteilung reicht dann nicht aus, wenn der Schuldner einen Nachweis des Anspruchsübergan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Widerspruch des Beklagten nach den §§ 574–574b BGB.

Rn 17 Grund für die Abweisung der Räumungsklage muss sein, dass der beklagte Mieter berechtigterweise die Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund der Vorschriften der §§ 574–574b BGB verlangt hat und dass das Gericht die Abweisung der Klage auf dieses Verlangen gestützt hat. Das Fortsetzungsverlangen muss nicht die alleinige Verteidigung gewesen sein. So reicht es auch au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Unberechtigtes Fortsetzungsverlangen aufgrund berechtigter Interessen des Klägers.

Rn 11 Das Fortsetzungsverlangen des Klägers darf im Ergebnis nicht gerechtfertigt gewesen sein. Das Gericht muss also den Fortsetzungsanspruch ganz oder tw zurückgewiesen haben. Die Zurückweisung der Klage muss darüber hinaus aufgrund berechtigter Interessen des Beklagten erfolgt sein. Wird das Fortsetzungsverlangen abgelehnt, weil es aus sich heraus nicht begründet ist, ist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Klage oder Widerklage auf Räumung von Wohnraum.

Rn 15 Bei dem zugrundeliegenden Verfahren muss es sich um eine Klage oder um eine Widerklage auf Räumung von Wohnraum handeln. Zwischen den Parteien muss ein Mietverhältnis bestehen oder zumindest behauptet werden, weil anderenfalls ein Einwand nach den §§ 574–574b BGB nicht möglich ist. Es muss sich um Wohnraum handeln. Für sonstige Mietverhältnisse gilt diese Vorschrift ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Beschränkte Erbenhaftung.

Rn 16 Beantragt der Kl, den Erben uneingeschränkt zu verurteilen und wendet dieser die beschränkte Erbenhaftung ein, so dass er nur unter dem Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung verurteilt wird, ist der Kl insoweit unterlegen. Hier kommt es darauf an, ob nur über die beschränkte Erbenhaftung gestritten wird oder auch über die Forderung. Haben die Parteien nur über die Bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Streitwert.

Rn 37 Mit Abgabe der Erledigungserklärungen reduziert sich der Streitwert und bemisst sich nur noch nach der Summe der bis dahin angefallenen Gerichts- und Rechtsanwaltskosten. Dabei bildet der Wert der Hauptsache die Obergrenze (BGH GrundE 14, 1270; Pape/Notthoff JuS 95, 1016, 1018 und § 3 Rn 124). Mit der Erledigung des Rechtsstreits ist keine Streitwertermäßigung verbunde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vollstreckbarkeit.

Rn 31 Den Ausspruch zur vorläufigen Vollstreckbarkeit teilt der Kfb mit der Kostengrundentscheidung. Ist letztere nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, gilt gleiches für den Kfb. Da aus dem Kfb vollstreckt werden kann, § 794 I Nr 2, ist die Aussage zur Vollstreckbarkeit aus der Kostengrundentscheidung zur Klarstellung in den Kfb aufzunehmen (Karlsr Rpfleger ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Klage auf Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund der §§ 574–574b BGB.

Rn 9 Bei dem zugrunde liegenden Verfahren muss es sich um eine selbstständige Klage auf Zustimmung zur Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund der §§ 574–574b BGB handeln. Daraus folgt schon, dass es sich um Wohnraum handeln muss. Für sonstige Mietverhältnisse gilt diese Vorschrift nicht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Unberechtigtes Fortsetzungsverlangen aufgrund berechtigter Interessen des Klägers.

Rn 5 Das Fortsetzungsverlangen des Beklagten nach den §§ 574–574b BGB darf im Ergebnis nicht gerechtfertigt gewesen sein. Das Gericht muss also den Fortsetzungsanspruch ganz oder tw verneint haben. Die Ablehnung des Fortsetzungsverlangens muss darüber hinaus aufgrund berechtigter Interessen des Klägers verneint worden sein. Wird das Fortsetzungsverlangen abgelehnt, weil es au...mehr