Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Vorabentscheidung.

Rn 252 § 718. Der GeS ist nach § 3 auf die einzusparenden Kosten der Sicherheitsleistung (Hamm FamRZ 94, 248; Frankf JurBüro 96, 312; Köln KostRspr § 3 ZPO Nr 456: Avalkosten) oder bei deren Ermäßigung auf einen Bruchteil der Differenz zu schätzen (BGH KostRspr § 3 ZPO Nr 801: 1/10).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Vorläufige Vollstreckbarkeit.

Rn 10 Für vorläufig vollstreckbar (§ 708 Nr 10) kann nur der Kostenausspruch des Zwischenurteils erklärt werden. Wie sich aus § 390 ergibt, setzt die Vollstreckung des Zwischenurteils, die darin besteht, dass dem Zeugen Kosten, Ordnungsgeld und Ordnungshaft auferlegt werden, ein rechtskräftiges (und nicht nur für vorläufig vollstreckbar erklärtes) Zwischenurteil voraus (Musi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Schadensersatz.

Rn 30 Der Vermieter hat dem Mieter gem § 283a IV bei unberechtigter Sicherheitsleistung Schadensersatz zu leisten. In Betracht kommen vor allem die Kosten der Sicherheit aber auch jeder weitergehende kausale Schaden, der dem Mieter wegen der fehlenden Liquidität entstanden ist. Der Anspruch kann gesondert oder im anhängigen Verfahren gem § 717 II 2 geltend gemacht werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 6 Im Verfahren nach Abs 3 S 2 entsteht nach Nr 1622 KV eine Verfahrensgebühr iHv 2,0. Wird der Antrag zurückgenommen, ermäßigt sich die Gebühr nach Nr 1627 KV auf 1,0.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 248 ZPO – Verfahren bei Aussetzung.

Gesetzestext (1) Das Gesuch um Aussetzung des Verfahrens ist bei dem Prozessgericht anzubringen; es kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden. (2) Die Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen. Rn 1 Die Vorschrift gilt für §§ 246, 247. Für das Gesuch – Antrag oder Anregung bei einer Entscheidung vAw – besteht nach § 78 III kein Anwaltszwang, weil die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Sonstige Tätigkeiten.

Rn 36 Für sonstige Tätigkeiten, etwa Terminsvertreter, Verkehrsanwalt, Einzeltätigkeiten, sind die Nr 3400 ff VV RVG anzuwenden. Die bisher fehlende Verweisung hat der Gesetzgeber mit dem 2. KostRMoG nachgeholt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 19 Wird die Berufung vor Begründung zurückgenommen, ermäßigt sich die 4,0-Verfahrensgebühr auf 1,0 (Nr 1221 KV). Bei Rücknahme nach Begründung ermäßigt sich die Verfahrensgebühr auf 2,0 (Nr 1222 KV).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 12 Für den Anwalt zählt jedes Verfahren über einen Antrag und jedes Verfahren über eine Abänderung der getroffenen Anordnung als besondere Angelegenheit (§ 18 I Nr 6 RVG) und löst die Gebühren nach den Nr 3309, 3310 VV RVG aus.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO E

E-Akte 298 ZPO 1 Echtheit der Vergleichsschrift 441 ZPO 6 Beweiswürdigung 442 ZPO 1 Sachverständiger 441 ZPO 6 Echtheit durch Schriftvergleichung 441 ZPO 1 Echtheit öffentlicher Urkunden Vermutung der Echtheit 437 ZPO 2 EDV-Streitigkeit selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 5 Ehefähigkeitszeugnis 23 EGGVG 11 Ehefeindliche Tatsachen 127 FamFG 14 Ehefreundliche Tatsachen 127 FamFG 11 Eh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Testkaufkosten.

Rn 59 Testkaufkosten können erstattungsfähig sein, wenn sie Testbezogen sind (München OLGR 04, 205 = AGS 04, 363; Dresd NJW-RR 97, 573 = GRUR 97, 401).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 13 Im gerichtlichen Verfahren wird eine 0,5 Gebühr nach Nr 1623 KV erhoben.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist ein Rechtsstreit nicht anhängig, hat das Gericht nach Beendigung der Beweiserhebung auf Antrag ohne mündliche Verhandlung anzuordnen, dass der Antragsteller binnen einer zu bestimmenden Frist Klage zu erheben hat. (2) 1Kommt der Antragsteller dieser Anordnung nicht nach, hat das Gericht auf Antrag durch Beschluss auszusprechen, dass er die dem Gegner entstandenen Kos...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Das zuständige Amtsgericht (§§ 827, 853, 854) hat nach Eingang der Anzeige über die Sachlage an jeden der beteiligten Gläubiger die Aufforderung zu erlassen, binnen zwei Wochen eine Berechnung der Forderung an Kapital, Zinsen, Kosten und sonstigen Nebenforderungen einzureichen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Über Anträge, Einwendungen und Erinnerungen, welche die Art und Weise der Zwangsvollstreckung oder das vom Gerichtsvollzieher bei ihr zu beobachtende Verfahren betreffen, entscheidet das Vollstreckungsgericht. 2Es ist befugt, die im § 732 Abs. 2 bezeichneten Anordnungen zu erlassen. (2) Dem Vollstreckungsgericht steht auch die Entscheidung zu, wenn ein Gerichtsvollziehe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Wert der Hauptsache.

Rn 75 Der Streitwert ist im laufenden Rechtsstreit generell nach dem Wert der Hauptsache festzusetzen (Karlsr JurBüro 16, 368), bzw einem Teil derselben, wenn die Beweiserhebung sich hierauf beschränkt; außerhalb eines Rechtsstreits ist nach § 3 der Wert des zu sichernden Anspruchs zu schätzen (BGH NJW 04, 3488). Der fruchtlose Streit um die Frage, ob eher ein Quoten-Anteil ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Andere Entscheidungen.

Rn 10 Andere Entscheidungen – auch Beschlüsse über die Kosten nach § 91a – sind zulässig. Der nur für Urteile geltende § 251a II ist hier nicht anzuwenden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 10 Auch für den Anwalt ist die Tätigkeit durch die im Rechtsstreit verdienten Gebühren mit abgegolten (§ 19 II 2 Nr 3 RVG).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 8 Das Verfahren vor dem Amtsgericht und dem Gericht der Hauptsache gelten als ein Rechtsstreit, so dass hier die Gebühren nur einmal entstehen (Vorbem 1.4.1 S 2 KV).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 7 Die Tätigkeit gehört mit zum Rechtszug (§ 19 I 2 Nr 6).mehr

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FoVo 04/2024, Es geht los: ... / III. Das Herzstück: Die Vorlage des Titels als elektronisches Dokument

Der vereinfachte Fall wird zum Regelfall Die elektronische Antragstellung in der Zwangsvollstreckung ist für Rechtsanwälte nach § 130d ZPO bereits verpflichtend, für Inkassodienstleister nach der Einführung des eBO obligatorisch und üblich. Ungeachtet dessen kommt es zu hybriden Anträgen, weil außerhalb des Anwendungsbereichs von § 754a bzw. § 829a ZPO der Vollstreckungstitel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren.

Rn 12 Als Vollstreckungsorgan führt der GV die Herausgabe nach den §§ 758 ff und § 127 GVGA durch, indem er die im Gewahrsam (§ 808; vgl zu dessen entspr Anwendung LG Karlsruhe DGVZ 93, 141) des Schuldners oder eines zur Herausgabe bereiten Dritten (§ 809) befindliche Sache wegnimmt und dem Gläubiger oder dem aus dem Vollstreckungstitel ersichtlichen Dritten übergibt. Nur we...mehr

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§ 23 Güteverhandlung / IV. Klagerücknahme

Rz. 14 Die Klage kann bis zum Stellen der Anträge ohne Einwilligung des Beklagten zurückgenommen werden, § 54 Abs. 2 S. 1 ArbGG. In diesem Fall entstehen keine Gerichtskosten. Eine Kostenerstattungspflicht hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten besteht gem. § 12a Abs. 1 ArbGG nicht. Deswegen ist in aller Regel ein Beschluss über die Kostentragungspflicht nach Klagerückna...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 10 Für den Anwalt entstehen die Gebühren des erstinstanzlichen Verfahrens (s § 253 Rn 27).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 5 Das Verfahren zählt nach § 16 Nr 10 RVG zum Rechtszug. Als Einzeltätigkeit erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr nach Nr 3327 VV RVG und unter den Voraussetzungen der Vorbem 3 III VV RVG eine Terminsgebühr nach Nr 3332 VV RVG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / X. Gegenansprüche innerhalb einer Schiedsvereinbarung.

Rn 24a Der Antragsteller muss im Verfahren nach § 1060 die Rüge der Schiedsvereinbarung aus § 1032 erheben, wenn der Antragsgegner Gegenansprüche geltend macht, die von einer Schiedsvereinbarung erfasst werden. Das gilt auch, wenn nach der Parteivereinbarung über den Gegenanspruch ein neu zu bildendes Schiedsgericht zu entscheiden hat (BGH 6.5.21 – I ZB 71/20, juris Rz 15). ...mehr

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FF 04/2024, Die Entpflichtu... / Einführung

Der folgende, sehr knappe Beschluss ist weder aufgrund der Rechtsausführungen noch wegen des Sachverhaltes bemerkens- bzw. beachtenswert. Nein – dass diesem Beschluss einige erläuternde Worte angefügt werden, rechtfertigt sich allein aus pragmatisch-praktischen Erwägungen, weil sich anhand dieses Beschlusses sehr schön die Voraussetzungen, die (Kosten-) Folgen und das Verfah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 5 Das Verfahren zählt nach § 16 Nr 9 RVG zum Rechtszug. Als Einzeltätigkeit erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr nach Nr 3327 VV RVG und unter den Voraussetzungen der Vorbem 3 III VV RVG eine Terminsgebühr nach Nr 3332 VV RVG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Eidesstattliche Versicherung.

Rn 102 Bei der Klage aus §§ 259 II, 260 II BGB bemessen sich ZuS, GeS und ReS für das Rechtsmittel des Kl nach dessen Interesse an der Abgabe, § 3. Die Rspr nimmt einen Bruchteil des Leistungsinteresses, idR 1/20 bis 1/4 (BGH KostRspr ZPO § 3 Nr 113; Celle MDR 03, 55; Bambg FamRZ 1997, 40; gegen eigenständigen Wertansatz neben dem Auskunftswert OLG Frankfurt JurBüro 1973, 76...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Inhalt des Urteils.

Rn 10 Der Inhalt des Vorbehalts folgt der Unterscheidung von Rn 1. Die Formulierung sollte sich am Gesetzeswortlaut ausrichten. Das Urt ist Endurteil, kein Vorbehaltsurteil. Kosten und vorläufige Vollstreckbarkeit richten sich nach allgemeinen Regeln.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Der Sachwalter muss schon aus Transparenzgründen die für das Umsetzungsverfahren bestimmten Gelder (kollektiver Gesamtbetrag und vorläufig festgesetzte Kosten) getrennt von seinem eigenen Vermögen halten; in der Praxis wird er dafür ein besonderes Bankkonto einrichten. Dieses genießt gegenüber Gläubigern des Sachwalters Pfändungsschutz gem Abs 4.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 17 Für den Anwalt löst das Verfahren nach § 18 I Nr 8 RVG eine gesonderte Angelegenheit aus, in der er die Gebühren nach den Nr 3309, 3310 RVG erhält.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Ist das Versäumnisurteil in gesetzlicher Weise ergangen, so sind die durch die Versäumnis veranlassten Kosten, soweit sie nicht durch einen unbegründeten Widerspruch des Gegners entstanden sind, der säumigen Partei auch dann aufzuerlegen, wenn infolge des Einspruchs eine abändernde Entscheidung erlassen wird.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.4 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Rz. 55 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem maltesischen Umsatzsteuergesetz gilt für Gegenstände, die nicht nur einmalig genutzt werden, grundsätzlich ein Vorsteuerberichtigungszeitraum von fünf Jahren bzw. für Grundstücke, Gebäude und verwandte Wirtschaftsgüter ein Zeitraum von zwanzig Jahren. Wirtschaftsgüter mit Kosten bis 1.160 EUR unterfallen nicht den Berichtigungsregelu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 9 Für den Anwalt zählt die Tätigkeit mit zum Rechtszug (§ 19 II 2 Nr 1, 3 RVG). Im Beschwerdeverfahren entstehen die Gebühren nach Nr 3500 ff VV RVG und im Verfahren der Rechtsbeschwerde nach Nr 3502, 3503, 3516 VV RVG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 87 enthält mehrere unterschiedliche Regelungen über die Durchführung des Vollstreckungsverfahrens. Abs 1 befasst sich mit der Einleitung von Verfahren vAw. Abs 2 stellt Voraussetzungen für den Vollstreckungsbeginn auf. Abs 3 regelt die Befugnisse des Gerichtsvollziehers iRd Vollstreckung und Abs 4 die Beschwerdemöglichkeit gegen gerichtliche Entscheidungen im Vollstre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Die gerichtliche Ermessensentscheidung.

Rn 2 Nach § 243 entscheidet das Gericht über die Kostenverteilung in Unterhaltssachen nach billigem Ermessen. Während in den Familienstreitsachen iSv § 112 Nr 2, 3 gem § 113 I 2 iVm §§ 91 ff über die Kosten zu entscheiden ist, ermöglicht § 243 in Unterhaltssachen eine flexibler und weniger formal zu treffende Kostenentscheidung. Hierzu besteht nach der Vorstellung des Gesetz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wertbemessung.

Rn 37 Anzusetzen ist regelmäßig der objektive Verkehrswert der Leistung am Erfüllungsort, also nicht der Wert der tatsächlichen Nutzung, doch muss dabei den Umständen des Einzelfalls angemessen Rechnung getragen werden. Bezieht der ArbN Sachleistungen zu vergünstigten Mitarbeiterkonditionen, ist deren Wert monatlich zu ermitteln und nachlaufend im Folgemonat als Sachbezug zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Keine Kostenentscheidung.

Rn 9 Nach Abs 4 ergeht im Verweisungsbeschluss keine Kostenentscheidung. Die entstandenen Kosten sind bei der Endentscheidung des durch die Verweisung zuständig gewordenen Gerichts (§ 81) zu berücksichtigen (Begr zu § 3 RegE in BTDrs 16/6308, S 175).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 24 EuGFVO – Information.

Gesetzestext Die Mitgliedstaaten arbeiten insbesondere im Rahmen des gemäß der Entscheidung 2001/470/EG eingerichteten Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen zusammen, um die Öffentlichkeit und die Fachwelt über das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen, einschließlich der Kosten, zu informieren.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 46 Die Zulässigkeit eines Rechtsmittels setzt nicht notwendig einen bestimmten Antrag voraus, solange das Ziel des Rechtsmittels in bestimmter Weise erkennbar wird (BGH NJW-RR 17, 1341 [BGH 01.06.2017 - III ZB 77/16]). Ein Mangel wegen eines unbestimmten Klageantrags kann noch nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsnachfolger.

Rn 9 Rechtsnachfolger ist derjenige, der bei Tod der Partei deren Rechtsstellung erlangt, dh grds derjenige, der Inhaber der streitbefangenen Rechtsposition wird (BGH NJW 12, 3642 [BGH 29.08.2012 - XII ZR 154/09]; Anders/Gehle/Becker ZPO § 239 Rz 11; MüKoZPO/Stackmann § 239 Rz 25; vgl a. § 239 Rn 4 – Übergang der Prozessführungsbefugnis nach § 265 II). Das ist grds der Erbe ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 16 Für den Anwalt entstehen die Gebühren des erstinstanzlichen Verfahrens (s § 253 Rn 27).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verstrickung (§ 126 II).

Rn 11 Das Nebeneinander der beiden Antragsrechte führt dazu, dass auch dann, wenn der Anwalt einen Kostenfestsetzungsantrag im Namen der Partei stellt, ein späterer Kostenfestsetzungsantrag auf den eigenen Namen nicht ausgeschlossen ist. Im Antrag auf Festsetzung auf den Namen der Partei ist kein Verzicht auf das eigene Beitreibungsrecht des Anwalts zu sehen. Das Kostenerstat...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2.3 Selbstständigkeit

Rz. 32 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Begriff der Selbstständigkeit wird weder im UStG, noch in der MwStSystRL definiert, obwohl es sich um einen Schlüsselbegriff handelt. Vgl. dazu aber Abschn. 2.2. UStAE. Art 10 MwStSystRL grenzt den Begriff negativ ab. Danach werden Personen von der (Umsatz-) Besteuerung ausgeschlossen, die hinsichtlich ihrer Arbeitsbedingungen und des Arb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Erteilung von Ausfertigungen, Auszügen und Abschriften (Abs 3).

Rn 10 § 13 Abs 3 S 1 erstreckt das Recht auf Akteneinsicht auf die Erteilung von Ausfertigungen, Auszügen und Abschriften (Kosten: § 34 Abs 3 S 2).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Persönlicher Anwendungsbereich.

Rn 6 § 99 I betrifft grds nur die Parteien des Rechtsstreits, da nur zwischen ihnen eine Kostenentscheidung ergehen kann. Entsprechend anzuwenden ist § 99 I aber auch für den Nebenintervenienten, dem zwar keine Kosten auferlegt werden können, zu dessen Gunsten aber eine Kostenerstattung unter den entsprechenden Voraussetzungen auszusprechen ist (§ 101).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 6 Erhoben wird im Verfahren nach Abs 1 S 2 eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr 1624 KV.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 21 AVAG – Versteigerung beweglicher Sachen.

Gesetzestext Ist eine bewegliche Sache gepfändet und darf die Zwangsvollstreckung nicht über Maßregeln zur Sicherung hinausgehen, so kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag anordnen, dass die Sache versteigert und der Erlös hinterlegt werde, wenn sie der Gefahr einer beträchtlichen Wertminderung ausgesetzt ist oder wenn ihre Aufbewahrung unverhältnismäßige Kosten verursach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Bedürftige Partei.

Rn 21 Insoweit ist das verfassungsrechtliche Gebot der Chancengleichheit von bemittelten und mittellosen Parteien zu beachten (BGH NJW 93, 732). Die bedürftige Partei darf sich grds darauf beschränken, innerhalb der Rechtsmittelfrist einen Prozesskostenhilfeantrag für das beabsichtigte Rechtsmittel unter Beifügung vollständiger PKH-Unterlagen einzureichen. Wird der PKH-Antra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. RA.

Rn 12 Keine zusätzlichen Gebühren (§ 19 I 2 Nr 6 RVG). Ist der RA nur für das Ergänzungsverfahren tätig, so erhält er eine 0,8-Gebühr nach VV 3403.mehr