Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / IV. Vorteile und Nachteile

Rz. 81 Die Vor- und Nachteile des Mahnverfahrens im Vergleich zur Klageerhebung stellen sich wie folgt dar:mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 19 Menschenrechtsbeschwerde, Prozesskostenhilfe [Rdn 233]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 24 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Allgemeines [Rdn 323]

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.4 Mehr- bzw Minderabführung mit Verursachung in vororganschaftlicher Zeit

Tz. 975 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wegen des Begriffs der Mehr- bzw Minderabführung s Tz 905ff. Wegen des Begriffs der organschaftlichen Zeit s Tz 931ff. Bezogen auf den Anwendungsbereich des § 14 Abs 3 KStG ergibt sich uE eine Mehr- bzw Minderabführung insoweit, als durch eine zulässige Bilanzierung in der vororganschaftlichen Zeit Aufwendungen bzw Erträge lt H-Bil für stlic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Einkommensermittlung bei partieller und voller Steuerpflicht

Tz. 29 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 In Fällen der partiellen StPflicht sind bei der Ermittlung des Einkommens aus den nichtbegünstigten Tätigkeiten in der Praxis folgende Grundsätze zu beachten: Für Vermietungsgen liegen hinsichtlich dieses stpfl Bereichs in vollem Umfang Eink aus Gew vor (s Schr des BMF v 22.11.1991, aaO Rn 32). Die Höhe der stpfl Einnahmen (BE) steht grds eben...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.3.1 Fehlverwendung der Zuwendung

Tz. 271 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Veranlasserhaftung erfasst Fehlverhalten des Empfängers in Zusammenhang mit der Verwendung der Zuwendung (s Urt des BFH v 24.04.2002, BStBl II 2003, 128). Eine Fehlverwendung ist nicht gegeben, wenn der Empfänger die Zuwendung zu dem in der Bestätigung angegebenen st-begünstigten Zweck verwendet hat, auch wenn er im KSt-Veranlagungsverf...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 37 Verfahrensgebühr, Allgemeines [Rdn 456]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 4 Anfechtung von Justizverwaltungsakten (§§ 23 ff. EGGVG) [Rdn 46]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 12 Berufung, Zusätzliche Verfahrensgebühr (Nr. 4141 VV RVG) [Rdn 119]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 10 Berufung, Terminsgebühr [Rdn 103]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 14 Dienstaufsichtsbeschwerde, Gebühren [Rdn 158]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 49 Zurückverweisung [Rdn 664]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 16 Einspruch, Strafbefehlsverfahren [Rdn 173]

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AGS 09/2024, Anforderungen ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG Brandenburg ist bei der gegebenen Sachlage zuzustimmen. 1. Grundsätzlich immer zu begründen Kostenfestsetzungsbeschlüsse sind – wie grds. jede gerichtliche Entscheidung – zu begründen. Allerdings richtet sich der Umfang der Begründung nach den Umständen des Einzelfalls. Eine Begründung ist jedenfalls dann und insoweit erforderlich, wenn die Sach- und R...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 22 Klageerzwingungsverfahren, Gebühren [Rdn 257]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 20 Grundgebühr, Allgemeines [Rdn 233]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 32 Terminsgebühr, Abgeltungsbereich [Rdn 407]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 30 Revision, Verfahrensgebühr [Rdn 392]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 36 Verfahrensgebühr, Abgeltungsbereich [Rdn 445]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 42 Vergütungsfestsetzung, Weitere Beschwerde [Rdn 558]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 44 Wertfestsetzung, weitere Beschwerde [Rdn 596]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 7 Anträge auf gerichtliche Entscheidung, Abrechnung [Rdn 67]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 46 Wiederaufnahmeverfahren, Bußgeldverfahren, Gebühren [Rdn 624]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 48 Wiedereinsetzungsverfahren, Abrechnung [Rdn 656]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 11 Berufung, Verfahrensgebühr [Rdn 110]

Rdn 111 Literaturhinweise: Burhoff, Die Verfahrensgebühr in Straf- bzw. Bußgeldverfahren (Vorbem. 4 Abs. 2 und Vorbem. 5 Abs. 2 VV) – ein Update, AGS 2022, 1 ders., Der (Haft-)Zuschlag nach Vorbem. 4 Abs. 4 VV RVG, AGS 2023, 147 s. i.Ü. die Hinw. bei → Allgemeine Gebührenfragen, Allgemeines, Teil D Rdn 2, und bei → Berufung, Gebühren, Teil D Rdn 88. Rdn 112 1. Für seine Tätigke...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 15 Einspruch, Bußgeldverfahren [Rdn 165]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 166 Literaturhinwe...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 17 Gegenvorstellung, Gebühren [Rdn 180]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 19 Grundgebühr, Abgeltungsbereich [Rdn 221]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 21 JGG-Verfahren, gebührenrechtliche Besonderheiten [Rdn 246]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 25 Menschenrechtsbeschwerde, Abrechnung [Rdn 329]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 29 Revision, Terminsgebühr [Rdn 385]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 33 Terminsgebühr, Allgemeines [Rdn 415]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 31 Revision, Zusätzliche Verfahrensgebühr (Nr. 4141 VV RVG) [Rdn 401]

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.1.2 Ableitung des Gewinns des persönlich haftenden Gesellschafters aus der Bilanz der KGaA

Tz. 54 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Gewinn der phG ist unmittelbar aus dem Jahresabschluss der KGaA abzuleiten. Dabei ist str, ob hr-lich von einer dualistischen Gewinnermittlung (Aufstellung von zwei Bil: zunächst eine Bil nach KG-Recht, aus der die Gewinnanteile der phG zu errechnen sind, danach eine zweite Bil nach Aktienrecht für die Gewinnanteile der Kommanditaktionär...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / 2. Berechnung der wirtschaftlichen Voraussetzungen

Rz. 154 Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist eine Art Sozialhilfe. In Bezug auf den Prozess-/Verfahrenskostenhilfeantrag ist das Formular gemäß § 117 Abs. 3 und 4 ZPO auszufüllen. Dort sind die persönlichen Daten anzugeben, des Weiteren die Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Es ist mit der Einreichung zu erklären, dass die Angaben vollständig und richtig sind sowie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ib) Die Herstellungs-"Typen"

Rn. 561 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 In S 1 von § 255 Abs 2 HGB sind drei "Typen" der Herstellung und damit des Entstehens von HK abzuleiten (s Rn 263): Herstellung iSv Neuschaffung, Erweiterung, über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung. Auf dieser Gesetzesgrundlage beruht die ganze umfangreiche BFH-Rspr (s Rn 285) zur Abgrenzung von Herstellungs- und...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / V. Widerspruch

Rz. 82 Der Antragsgegner kann gegen den Mahnbescheid oder Teile davon schriftlich Widerspruch einlegen, §§ 694, 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Ein Widerspruch ist unbedingt einzulegen, soweit die geltend gemachte Forderung wegen zwischenzeitlicher Zahlung erloschen ist. Der Widerspruch kann auch auf die Nebenforderungen, beispielsweise auf die behaupteten vorgerichtlichen Auslagen od...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Ausschließliche Privatnutzung durch ArbN

Rz. 4/5 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Vorsteuerabzug: Bezieht der ArbG das Gerät im Wissen, es dem ArbN zur ausschließlichen Privatnutzung zu überlassen, ist der Vorsteuerabzug aus dem Erwerb und den Verbindungskosten des Geräts unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 Abs 1 UStG zulässig, wenn keine Ausschlussgründe nach § 15 Abs 2 iVm § 15 Abs 3 UStG vorliegen. Umsatzverste...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Die Bruttomethode

Tz. 20 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Für den Regelungsinhalt des § 15 S 1 Nr 2 KStG (und auch für den des nachträglich wieder eingefügten § 15 S 2 KStG; dazu s Tz 103ff) hat sich die Bezeichnung "Bruttomethode" eingebürgert. Was damit gesagt werden soll, ist Folgendes: Für die Einkommensermittlung der OG gilt, da die OG zwingend eine Kap-Ges sein muss, stets KSt-Recht. Für die ...mehr

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AGS 09/2024, Erstattungsfäh... / II. Arbeit mit elektronischer Akte ist Standard

Das SG führt aus: Streitig sei allein die Dokumentenpauschale nach Nr. 7000 Nr. 1a) VV. Vorbem. 7 Abs. 1 S. 1 VV stelle klar, dass mit den Gebühren auch die allgemeinen Geschäftskosten entgolten sind. Die Pauschale für die Herstellung und Überlassung von Dokumenten betrage nach Nr. 7000 Nr. 1a) VV für Kopien und Ausdrucke aus Behörden- und Gerichtsakten, soweit deren Herstel...mehr

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AGS 09/2024, Cannabisgesetz... / a) Einstellung gem. § 206b StPO

Wird ein Strafgesetz, das bei Beendigung der Tat gilt, vor der Entscheidung geändert und hat ein gerichtlich anhängiges Strafverfahren eine Tat zum Gegenstand, die nach dem bisherigen Recht strafbar war, nach dem neuen Recht aber nicht mehr strafbar ist, so stellt das Gericht gem. § 206b StPO (Einstellung des Verfahrens wegen Gesetzesänderung außerhalb der Hauptverhandlung) ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.5.3 Die Rechtsauffassung der Finanz-Verwaltung

Tz. 42c Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Praxis der Fin-Verw ist bislang uneinheitlich und reicht von einer strikten "intransparenten" über vd Mischlösungen bis zu einer ebenso strikten "transparenten" Besteuerung. Nach R 9 Abs 2 S 1 KStR 2022 sind die Aufwendungen iSd § 9 Abs 1 Nr 1 KStG bereits bei der Eink-Ermittlung zu berücksichtigen. Zu der Folge dieser Verw-Auff für die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2.1 Das dem Organträger zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft und damit zusammenhängende andere Besteuerungsgrundlagen (§ 14 Abs 5 S 1 KStG)

Tz. 1531 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gesondert festzustellen ist das dem OT zuzurechnende Organeinkommen. Damit gemeint ist nicht das von der OG selbst zu versteuernde Einkommen, welches außer bei der Leistung von Az stets null beträgt, sondern das Einkommen, das sich unter Berücksichtigung des § 15 KStG (sog Bruttomethode) vor Zurechnung zum OT ergibt (glA s Frotscher, in F/...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Drensek, Grundsatzentscheidung zur Abgrenzung Erhaltungs-/Herstellungsaufwand bei Generalüberholung, FG 1995, 745; Pezzer, Die Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden nach jüngsten Rspr des BFH, DB 1996, 849; Spindler, Zur Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand bei Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden, DStR 1996, 765; Stuhrmann, Abgrenzun...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.1.2 Anwendung des Aktivkatalogs im Allgemeinen

Rz. 115 Um die – im System der Hinzurechnungsbesteuerung – unschädlichen (aktiven) von den schädlichen (nicht aktiven und daher passiven) Einkünfte abzugrenzen, bedient sich der Gesetzgeber eines Aktivkatalogs. Folglich werden die aktiven Tätigkeiten und Einkünfte abschließend aufgelistet.[1] Alle nicht unter den Katalog subsumierbaren Einkünfte sind automatisch passiv.[2] D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Herzig, Konkurrenz von Rückstellungsbildung und Teilwertabschreibung bei Altlastenfällen, WPg 1991, 618; Bartels, Bilanzielle Berücksichtigung von Altlastenfällen, WPg 1992, 74; Rautenberg, Die bilanzielle Behandlung von Altlasten – Rückstellung oder Teilwertabschreibung?, WPg 1993, 265; Herzig, Das magische Dreieck der Umweltschutzbilanzierung, FS Moxter, 1994, 229; Groh, Altla...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1.6 Werbungskosten

Rz. 43 Werbungskosten sind in § 9 Abs. 1 EStG legaldefiniert. Danach sind Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Bei Anwendung des § 16 AStG kann auch auf diese Definition Bezug genommen werden.[1]mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / is) Lebensversicherungen

Rn. 243 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Sofern Lebensversicherungen zum BV zählen (s §§ 4,5 Rn 196 (Briesemeister)), stellen die Aufwendungen für den angesammelten Sparanteil die AK dar (BFH v 03.03.2011, IV R 45/08, BStBl II 2011, 552). Dieser speist sich aus einem Teilbereich der gezahlten Prämien zuzüglich der garantierten Verzinsung. Daraus errechnet sich das geschäftsplanmäß...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.1 Allgemeines

Tz. 367 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Höchstbetrag der Gewinnabführung iS des § 301 AktG ist der ohne die Gewinnabführung sich ergebende Bil-Gewinn (dazu ausführlich s Tz 382ff). Ein Bil-Verlust ist vom OT auszugleichen (s § 302 AktG). Der Bil-Gewinn bzw Bil-Verlust wird ausgehend vom Jahresüberschuss bzw Jahresfehlbetrag ermittelt (s § 275 HGB, § 158 Abs 1 AktG). Jahresüber...mehr

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Rückstellung für unterlasse... / 1 Instandhaltungsrückstellung: Die Voraussetzungen

Neben einer ausreichenden Kenntnis des Sachverhalts und einer vernünftigen Vorbereitung ist auch eine systematische Vorgehensweise bei der Bildung der Rückstellung für unterlassene Instandhaltung notwendig. Die rechtliche Grundlage für die Rückstellung für unterlassene Instandhaltung ist der § 249 HGB Abs. 1 S. 2 Nr. 1. Der Inhalt der Rückstellung muss interpretiert werden, ...mehr