Fachbeiträge & Kommentare zu Ausbildung

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Beurteilung i... / 2.4 Zwischenpraktikum: Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Personen sind kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei, wenn sie während der Dauer ihres Studiums als ordentliche Studierende einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind. Die Praktikanten bleiben, wenn und solange sie an einer Hochschule bzw. Fachhochschule immatrikuliert sind, ihrem Erscheinungsbild...mehr

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§ 4 Entzug der Vermögensver... / II. Unterscheidung Verwaltungstestamentsvollstreckung/Dauertestamentsvollstreckung

Rz. 14 In der letztwilligen Verfügung sollte genau erklärt werden, ob eine schlichte Verwaltungsvollstreckung oder aber eine Dauertestamentsvollstreckung gemeint ist. Vielfach lässt sich dies den letztwilligen Verfügungen nicht exakt entnehmen. Bei einer schlichten Verwaltungsvollstreckung wird dem Testamentsvollstrecker die bloße Nachlassverwaltung übertragen, ohne dass ihm ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ccb) Eine unter § 5 Abs 1 Nr 9 KStG fallende Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52–54 AO)

Rn. 968 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Allgemeines Gemeint sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen und (so der Gesetzeswortlaut; zutreffend müsste es heißen: "oder") kirchlichen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Niermann, Änderungen im Bereich der ArbN-Besteuerung ab 2000, DB 2000, 108; Seifert, Die LSt-Änderungsrichtlinien 2001, DStZ 2001, 105; Jochum, Privilegierung der Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit im Bereich der wissenschaftlichen Ausbildung und Prüfung, NJW 2002, 1983; Hutter, Ist die nebenberufliche Lehrtätigkeit an Auslandsuniversitäten steuerbegünstigt?, NWB F 6, 335...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Krankheit / 2.2.2 Nicht zu berücksichtigende Arbeitnehmer

Einige Personengruppen sind bei der Berechnung der Gesamtzahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer nicht zu berücksichtigen. Dies sind: Auszubildende, einschließlich Personen, die ein in einer Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum ausüben, und Volontäre, Teilnehmer an einem Freiwilligendienst nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz (freiw...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 8.1.1 Rechtsprechung zur Beurteilung der Entgelte

Die wesentlichen Entgeltfragen sind bereits höchstrichterlich entschieden.[1] Von der Abgabepflicht sind auch Entgelte an solche selbstständige Publizisten/Künstler erfasst, die aus der besonderen Versicherungspflicht nach dem KSVG wegen anderweitiger gesetzlicher sozialer Sicherung[2] oder beamtenrechtlicher Absicherung[3] ausgeschlossen sind. Einbezogen sind auch lediglich ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Inhalt der Reallast

Rz. 250 Art und Umfang der zu erbringenden Leistung: Gegenstand der Reallast können wiederkehrende Leistungen jeder Art sein. Die Leistungen können in Geld,[886] Naturalleistungen oder in Dienstleistungen (Handlungen) bestehen.[887] Sie müssen in keinem Zusammenhang mit dem Grundstück stehen oder aus dem Grundstück erwirtschaftet werden.[888] Die Verpflichtung des Eigentümer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / daa) Kein Übersteigen der für die Erfüllung der Forschungsaufgabe oder für die Bestreitung des Lebensunterhalts und die Deckung des Ausbildungsbedarfs erforderlichen Betrags (§ 3 Nr 44 S 3 Buchst a EStG Voraussetzung 1)

Rn. 1645 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Stipendien dürfen nicht einen für die Erfüllung der Forschungsaufgabe oder für die Bestreitung des Lebensunterhalts (vgl § 1610 BGB) und die Deckung des Ausbildungsbedarfs erforderlichen Betrag übersteigen. Daraus folgt, dass somit auch die zur Bestreitung des Lebensunterhalts dienenden Zuwendungen davon erfasst sind (BFH BStBl II 2004...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gcb) Unterstützungen und Erholungsbeihilfen an ArbN im privaten Dienst

Rn. 385 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach R 3.11 Abs 2 LStR 2023 "Unterstützungen an ArbN im privaten Dienst" müssen Unterstützungen dem Anlass nach gerechtfertigt sein, zB in Krankheits- und Unglücksfällen. Weitere Voraussetzungen für die Steuerfreiheit für Unterstützungen an ArbN im privaten Dienst sind – falls der Betrieb mehr als 5 ArbN beschäftigt – (kumulativ): die Unters...mehr

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§ 10 Gewillkürte Erbfolge / C. Letztwillige Zuwendung unter auflösender Bedingung fortbestehender Lebensgemeinschaft

Rz. 13 Nichteheliche Lebensgemeinschaften enden erfahrungsgemäß öfter durch Trennung als durch Tod. In letztwilligen Verfügungen, durch die der Lebensgefährte bedacht wird, sollte daher stets der Trennungsfall berücksichtigt werden. Hier empfiehlt sich regelmäßig die Aufnahme einer auflösenden Bedingung des Inhalts, dass alle zugunsten des Partners getroffenen Verfügungen ih...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Rechtsentwicklung

Rn. 370 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschrift gliedert sich wie folgt:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Volontär / 2 Grundsätzlich gelten die Vorschriften des BBiG

Regelmäßig handelt es sich bei einem Volontariat nicht um ein Arbeitsverhältnis. Dementsprechend zählen Volontäre zu den Auszubildenden im besonderen Ausbildungsverhältnis des § 26 BBiG. Als Folge gelten für das Volontariat die die §§ 10–16 und 17 Abs. 1, 6 und 7 BBiG sowie die §§ 18–23 und 25 BBiG mit der Maßgabe, dass die gesetzliche Probezeit abgekürzt, auf die Vertragsni...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsförderung / 2.1 Pflichten des Arbeitsuchenden

Dem Anspruch auf Beratung und Vermittlung stehen auch Pflichten des Arbeitsuchenden gegenüber. Danach sind Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, verpflichtet, sich grundsätzlich spätestens 3 Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Die Arbeitsuchendmeldung kann auch in anderer Form, insbesondere elektron...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbildung: Förderung... / 1.1 Begünstigte Personen

Das 5. Vermögensbildungsgesetz (VermBG) gilt für unbeschränkt und beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne, Auszubildende, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis dem deutschen Arbeitsrecht unterliegt und Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.[1] Im Zweifel ist eine Person Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne, wenn sie a...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Krank... / 4.1 Praktikanten

Praktikanten sind versicherungspflichtig, wenn sie kein Arbeitsentgelt beziehen und das Praktikum außerhalb des Studiums ausüben. Diese Versicherungspflicht tritt aber nur ein, wenn es sich um eine berufspraktische Tätigkeit handelt, die in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist. Die Versicherungspflicht besteht allerdings längstens bis zur Vollendung des 30....mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragspflichtige Einnahmen / 1.3 Rentenversicherung

In der gesetzlichen Rentenversicherung wird bei Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, das Arbeitsentgelt aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung zugrunde gelegt.[1] Weitere Beitragsbemessungsgrundlagen existieren nur für spezielle Personenkreise, die in den §§ 162 Nr. 2 ff. bis 166 SGB VI definiert sind.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragspflichtige Einnahmen / 1.5 Unfallversicherung

Zur Beitragsberechnung in der gesetzlichen Unfallversicherung werden die Arbeitsentgelte der Versicherten bis zur Höhe des Höchstjahresarbeitsverdienstes zugrunde gelegt.[1] Satzungsregelungen der Berufsgenossenschaften können unterschiedliche Jahresarbeitsverdienste festlegen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Krankheit / 7.1 Umlagepflichtiges Arbeitsentgelt

Die Umlagen sind grundsätzlich vom rentenversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu berechnen. Umlagebeträge zum U1-Verfahren sind nur vom laufenden Arbeitsentgelt zu berechnen. Für Arbeitnehmer, die rentenversicherungsfrei oder von der Rentenversicherung befreit sind, werden die Umlagen aus dem Arbeitsentgelt berechnet, das bei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Krank... / 3 Studenten

An staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland eingeschriebene Studenten sind versicherungspflichtig. Die Versicherungspflicht ist jedoch auf das Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird, begrenzt. Zu den Hochschulen gehören u. a. Universitäten und Fachhochschulen. Hinweis Versicherungspflicht in allen dualen Studiengängen Teilnehmer a...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragspflichtige Einnahmen / 1.2 Pflegeversicherung

In der sozialen Pflegeversicherung gelten dieselben Grundsätze wie in der gesetzlichen Krankenversicherung.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragspflichtige Einnahmen / 2.1 Arbeitseinkommen

Bei freiwillig versicherten Selbstständigen wird als beitragspflichtige Einnahme insbesondere das Arbeitseinkommen herangezogen. Es wird aber auch bei versicherungspflichtig Beschäftigten berücksichtigt, die nebenher eine selbstständige Tätigkeit ausüben und eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder Versorgungsbezüge beziehen. Auf die Art der selbstständigen Tätigke...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragspflichtige Einnahmen / 1.4 Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung gilt bei beschäftigten Personen das Arbeitsentgelt als beitragspflichtige Einnahme.[1] Sonderregelungen sind in den §§ 344 bis 345b SGB III erläutert.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sperrzeit / 1.1 Arbeitsaufgabe

Eine Arbeitsaufgabe im Sinne der Sperrzeitregelung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Dies ist gegeben, wenn er sein Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch vertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben hat. Auf die Art der Beschäftigung kommt es grundsätzli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Bsp für steuerbefreite Leistungen

Rn. 265 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Steuerfrei sind daher: die Entschädigungen für Schäden am Eigentum und am Vermögen nach §§ 142, 146 BEG (BFH BStBl II 1978, 267); die Entschädigungsleistungen nach § 38ff BEG (vgl FM NW BStBl II 1955, 110); der Härteausgleich durch Beihilfen zum Lebensunterhalt zur Durchführung eines Heilverfahrens, zum Existenzaufbau und zur Berufsausbildung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.2.1 Grundsatz: Geltung für alle Arbeitsverhältnisse

Rz. 19 Das Gesetz gilt gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 MiLoG für alle Arbeitnehmer. Arbeitnehmer ist, wer sich durch privatrechtlichen Vertrag dazu verpflichtet hat, eine unselbstständige weisungsgebundene Arbeit zu erbringen. Rz. 20 Das Gesetz gilt also nicht für solche Personen, die nicht als Arbeitnehmer tätig sind. Das bedeutet, dass das MiLoG nicht für selbstständig (d. h. durch...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragspflichtige Einnahmen / 1.1.1 Rangfolge der Einnahmearten

Nacheinander sind unter den genannten Voraussetzungen der Beitragspflicht zu unterwerfen: das Arbeitsentgelt, max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung. Wird diese nicht erreicht, dann der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, wiederum max. in Summe bis zur BBG der KV. Wird diese nicht erreicht, dann das Arbeitseinkommen, max. in Summe bis zur BBG der KV. Paralle...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung:... / 1 Grundsätzliche Geltung der Vorschriften für Arbeitnehmer

Grundsätzlich gelten Abiturienten als ganz normale Arbeitnehmer, wenn sie nach dem Schulabschluss eine weisungsgebundene Beschäftigung in persönlicher Abhängigkeit aufnehmen. Sonderregelungen gelten nur dann, wenn es sich bei dieser Tätigkeit um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes [1] handelt. Typische arbeitsrechtliche Gestaltungsformen im unmittelbaren...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Praktikant / 6 Nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum zwischen 538,01 EUR und 2.000 EUR monatlich

Sachverhalt Ein an der Universität immatrikulierter Student übt ab 1.7. ein auf 6 Monate befristetes, nicht vorgeschriebenes Praktikum aus. Sein monatliches Arbeitsentgelt beträgt 1.480 EUR, die wöchentliche Arbeitszeit 22 Stunden. Der Student ist gesetzlich krankenversichert. Der Arbeitgeber nimmt am Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) teil. Wie ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Waisenrente / 2 Unfallversicherung

Bei Tod durch Arbeitsunfall oder einer zum Tode führenden Berufskrankheit steht den Kindern des Versicherten vom Todestag an Waisenrente zu. Der anspruchsberechtigte Personenkreis ist mit dem der Rentenversicherung identisch. Die Waisenrente wird bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, darüber hinaus bis grundsätzlich längstens zum 27. Lebensjahr bei Schul- oder Berufsausbildung. Die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Beurteilung i... / 2.2 Vor- und Nachpraktikum ohne Arbeitsentgelt: Kranken- und Pflegeversicherung

Praktikanten, die kein Arbeitsentgelt erhalten, sind nicht in der Kranken- und Pflegeversicherung als zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte versicherungspflichtig. In solchen Fällen kommt die Versicherungspflicht als Praktikant[1] oder die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung zum Tragen. Für privat krankenversicherte Praktikanten ist eine Befreiung v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerkammern / 2.1 Beitragspflichtige Arbeitnehmer

Der Arbeitskammer des Saarlandes gehören alle in einem im Saarland gelegenen Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer an. Dazu zählen auch Grenzgänger, die z. B. aus Frankreich ins Saarland pendeln. Ist der Arbeitnehmer im Homeoffice tätig und liegt der vertraglich vereinbarte Leistungsort im Rahmen von Homeoffice ausschließlich oder überwiegend im Saarland, besteht ebenfalls eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragspflichtige Einnahmen / Zusammenfassung

Begriff Alle geldwerten Einnahmen der Versicherten, aus denen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen sind, werden als "beitragspflichtige Einnahmen" bezeichnet. Beitragspflichtig sind diese Einnahmen aber höchstens bis zu der für den jeweiligen Versicherungszweig relevanten Beitragsbemessungsgrenze. Daraus wird als Beitrag ein bestimmt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerkammern / 3 Saarland

Im Saarland[1] gibt es eine für Arbeiter und Angestellte einheitliche Arbeitskammer. Die Kammer ist die öffentlich-rechtliche Vertretung der Arbeitnehmer, die deren Interessen wahrzunehmen sowie Behörden und Körperschaften des Saarlands zu unterstützen und zu beraten hat. Mitglieder der Kammer sind die im Saarland beschäftigten Arbeitnehmer einschl. der zu ihrer Berufsausbildu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragspflichtige Einnahmen / 2.4 Versorgungsbezüge

Für die der Rente vergleichbaren Einnahmen wird im Recht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung der Begriff "Versorgungsbezüge" verwendet. Versorgungsbezüge werden für die Beitragsbemessung herangezogen, wenn sie wegen Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder zur Altersversorgung oder Hinterbliebenenversorgung gezahlt werden. Der Grad der Erwerbsminderung sowie das ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cfb) Übergangsgelder nach §§ 118 S 1 Nr 1, 119–121 SGB III

Rn. 117l Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Übergangsgelder nach §§ 118 S 1 Nr 1, 119–121 SGB III erhalten Menschen mit Behinderungen, wenn (§ 119 S 1 Nr 1 SGB III) – kumulativ die Voraussetzungen der Vorbeschäftigungszeit für das Übergangsgeld erfüllt ist (§§ 120, 121 SGB III) sie an einer Maßnahme der Berufsausbildung, der Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen der Behinderun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Geistliche Genossenschaften / 1 Kranken-/Pflege-/Arbeitslosenversicherung

Satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften u. Ä. sind kranken- und arbeitslosenversicherungspflichtig, wenn sie mehr als freien Unterhalt oder mehr als ein geringes Arbeitsentgelt erhalten, das nicht nur zur Befriedigung der unmittelbaren Lebensbedürfnisse – wie Wohnung, Verpflegung, Kleidung – ausreicht, sonst sind sie versicherungsfrei; wobei die Beschäftigung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage / 2.2.8 Teilnehmer an dualen Studiengängen

Teilnehmer an dualen Studiengängen gelten als zur Berufsausbildung Beschäftigte. Die Insolvenzgeldumlage ist für diesen Personenkreis aus dem Arbeitsentgelt zu berechnen. Sofern in einzelnen Phasen des dualen Studiums keine Vergütung gezahlt wird, besteht auch keine Insolvenzgeldumlagepflicht. Achtung Keine Umlagepflicht von fiktiven Arbeitsentgelten Für Menschen mit Behinderu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerkammern / Zusammenfassung

Begriff Arbeitnehmerkammern bzw. Arbeitskammern gibt es in Deutschland nur in Bremen und im Saarland. Sie haben die Aufgabe, die Interessen der Arbeitnehmer wahrzunehmen und zu fördern. Sie sollen insbesondere die Behörden und Gerichte in Fachfragen durch Gutachten und Berichte unterstützen, die Berufsausbildung fördern und Rechtsberatung betreiben. Die Aufgaben der Kammern w...mehr

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AGS 01/2024, Kostenauferleg... / I. Sachverhalt

Die Jugendkammer beim LG hat die zum Tatzeitpunkt jugendliche Verurteilte mit Urt. v. 24.4.2023 unter Anwendung von Jugendstrafrecht wegen fünf Fällen der Beihilfe zum Diebstahl mit Sachbeschädigung schuldig gesprochen, ihr eine Geldauflage i.H.v. 500,00 EUR erteilt und sie für die Dauer von einem Jahr der Aufsicht und Betreuung eines Betreuungshelfers unterstellt. Die Mitve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Waisenrente / 1.5 Einkommensanrechnung

Auf eine Waisenrente wird kein Einkommen angerechnet. Nach dem bis zum 30.6.2015 geltenden Recht, konnten Waisen nur bis zu dem Monat der Vollendung des 18. Lebensjahres unbegrenzt zu einer Waisenrente hinzuverdienen. Bestand auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres ein Anspruch auf Waisenrente, z. B. weil sich die Waise in einer Berufsausbildung befand, wurden die Einkünfte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsförderung / 5.1 Förderung für Arbeitslose/geringqualifizierte Beschäftigte

Zu dieser Zielgruppe gehören Personen, bei denen eine Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder einen beruflichen Abschluss zu erlangen.[1] Grundvoraussetzung ist zudem eine vorherige Beratung durch die Agentur für Arbeit. Die förderberechtigten Personen erhalten in der Regel einen Bildungsgut...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragspflichtige Einnahmen / 2.3 Renten aus Unfallversicherungen

Gesetzliche Unfallversicherung Nach der Rechtsprechung sind Renten der gesetzlichen Unfallversicherung eine beitragspflichtige Einnahme.[1] Bei der Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen ist jedoch der Teil der Rente nicht zu berücksichtigen, der dem pauschalen Ausgleich eines durch den Körperschaden bedingten Mehrbedarfs dient. Die aktuellste Rechtsprechung beschränkt ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenversicherung (beitrag... / 2 Arbeitnehmer im Übergangsbereich

Für versicherungspflichtige Arbeitnehmer mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs (538,01 bis 2.000 EUR) bildet eine abgesenkte Beitragsbemessungsgrundlage die beitragspflichtige Einnahme.[1] Je näher das tatsächliche Arbeitsentgelt am oberen Ende des Übergangsbereichs liegt, desto geringer wird die Minderung der Beitragsbemessungsgrun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragspflichtige Einnahmen / 1.1 Krankenversicherung

Bei versicherungspflichtig Beschäftigten werden der Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung folgende Einnahmen zugrunde gelegt: das Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, der Zahlbetrag der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Zahlbetrag der Rente vergleichbaren Einnahmen[1] das Arbeitseinkommen, soweit es neben einer Ren...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragspflichtige Einnahmen / 2 Freiwillig Versicherte in der Krankenversicherung

Die Beiträge für freiwillige Mitglieder bemessen sich nach deren wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit.[1] Alle Einnahmen (auch Einmalzahlungen) der Mitglieder sind zu berücksichtigen. Die Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder werden durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen festgelegt.[2] In der Pflegeversicherung besteht Versicherungspflicht für freiw...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Praktikant / 9 Vorgeschriebenes Nachpraktikum, kein Arbeitsentgelt

Sachverhalt Nach Beendigung seines Studiums leistet ein nicht mehr immatrikulierter gesetzlich krankenversicherter Praktikant ein in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschriebenes Nachpraktikum ab, das er zur Anerkennung seines Berufsabschlusses nach der Studienordnung benötigt. Das Praktikum wird ab 1.4. an 30 Stunden pro Woche ausgeübt und ist auf 6 Monate befristet. Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohngeld / 3.4.4 Abzug von Unterhaltsverpflichtungen

Vom Familienroheinkommen können auch Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bis zu dem in einem Unterhaltstitel, Bescheid oder einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgesetzten Betrag abgezogen werden. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, können Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen jährlich i. H. v. bi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Waisenrente / 3.1 Beitragsfreiheit bis zum 25. Lebensjahr

Für Waisen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres besteht seit 1.1.2017 Beitragsfreiheit, d. h. es fällt auf die Waisenrente nur der Beitragsanteil des Rentenversicherungsträgers an. Besteht für eine Waise vorrangig Versicherungspflicht aufgrund einer Beschäftigung, so besteht keine Beitragsfreiheit für die Waisenrente. In diesem Fall wird auch die Waise mit Beiträgen aus ih...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragspflichtige Einnahmen / 2.2 Renten der gesetzlichen Rentenversicherung

Als Renten der gesetzlichen Rentenversicherung kommen die Renten der "Deutschen Rentenversicherung" sowie der "Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See" in Betracht.[1] Diese Renten unterliegen mit ihrem Zahlbetrag der Beitragspflicht. Unter Zahlbetrag der Rente ist der – unter Anwendung aller Versagens- oder Nichtleistungsvorschriften – zur Auszahlung kommende Betra...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / caa) Pflichtversicherte

Rn. 2001 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach § 1 KSVG versichert sind selbstständige Künstler und Publizisten in der Sozialversicherung (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung), wenn sie (kumulativ)mehr