Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Entscheidung über den Anspruchsgrund (Abs 2 S 1 Nr 4).

Rn 29 Eine Zurückverweisung ist möglich, wenn im Fall eines nach Grund und Betrag streitigen Anspruchs durch das angefochtene Urt über den Grund des Anspruchs vorab entschieden oder die Klage abgewiesen ist, es sei denn, dass der Streit über den Betrag des Anspruchs zur Entscheidung reif ist. Unmittelbar anwendbar ist Nr 4 damit auf die unbegründete Berufung gegen ein (statt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 10. Zwangsvollstreckung.

Rn 17 Im Zwangsvollstreckungsverfahren muss zwischen den einzelnen Vollstreckungsmaßnahmen unterschieden werden. Maßgeblich ist, ob die beabsichtigte Zwangsvollstreckungsmaßnahme unter Berücksichtigung der persönlichen Fähigkeiten des Antragstellers besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist. Das gilt auch im Fall der eingeschränkten Pauschalbewilligung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO D

Danværn/Otterbeck 328 ZPO 15 Darlegungslast 712 ZPO 4 sekundäre 138 ZPO 11 DashCams 284 ZPO 33 Datenträgerarchiv 299a ZPO 1 Datenübermittlungen 12 EGGVG 5; 21 EGGVG 2 Dauerpfändung 753 ZPO 7 Dauerwohnrecht 857 ZPO 39 Derogation 40 ZPO 1 Devolutiveffekt 567 ZPO 1 Dienstaufsicht 23 EGGVG 11; 154 GVG 7 Dienstaufsichtsbeschwerde 567 ZPO 7; 753 ZPO 15 Dienstaufsichtsbeschwerden 24 EGGVG 4 Die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Begriff der Unterhaltspflicht.

Rn 13 Gemeint sind sämtliche durch Ehe begründeten Unterhaltsansprüche, auch wenn die Ehe geschieden, aufgehoben oder für nichtig erklärt worden ist (§§ 1360, 1361, 1569 ff BGB), sowie durch Verwandtschaft begründete Unterhaltspflichten (§§ 1601 ff, 1615a, 1615l–n BGB), auch wenn die Unterhaltsforderungen kraft Gesetzes auf Dritte übergegangen sind (Bremen FamRZ 1984, 511), ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Rechtsmittelstreitwert.

Rn 58 Die Beschwer des Kl richtet sich nach Rn 56 (BGH NJW 16, 714 [BGH 16.12.2015 - XII ZB 405/15], MDR 16, 348); betr Abweisung der Stufenklage s dort. Für die Beschwer des Bekl ist dessen Abwehrinteresse (§ 3 Rn 4) maßgeblich, dh das Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen (BGH MDR 14, 591; 921; 16, 1106; NJW-RR 14, 834: auch betr Einkünfte wegen Unterhaltspflich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / K. Sonderfälle.

Rn 75 Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren. Es ist die Sonderregelung des § 83a ArbGG zu beachten, wonach das Verfahren nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen ohne Kostenentscheidung einzustellen ist (§ 83a II 1). Aus dem Wesen des Beschlussverfahrens und der fehlenden prozessualen Kostentragungspflicht ergeben sich Besonderheiten: Die Zustimmung eines Beteiligten ...mehr

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Grundbesitz bei Vor- und Na... / 4.3 Auskunftsrechte

Auskunftsanspruch Dem Informations- und Kontrollbedürfnis des Nacherben trägt das Gesetz Rechnung. So muss ihm der Vorerbe auf Verlangen ein aktuelles Verzeichnis des Nachlassbestands vorlegen; die Kosten fallen der Erbschaft zur Last (§ 2121 BGB).[1] Diese Bestandsaufnahme empfiehlt sich alsbald nach Eintritt des Erbfalls. In der Folgezeit hat der Nacherbe – auch mehrfach – ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung / 5.2 Anspruchsumfang

§ 615 BGB sichert dem Arbeitnehmer den Anspruch auf die nach § 611a BGB an sich geschuldete Vergütung als Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag. Eine Nachleistung der Tätigkeit seitens des Arbeitnehmers ist dafür keine Voraussetzung und wird auch vom Arbeitnehmer nicht geschuldet. Die Berechnung des Anspruchs erfolgt grundsätzlich nach dem Entgeltausfa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 8... / 4.2 Auskunftsanspruch

Rz. 9 Der Arbeitnehmer kann seinen Urlaub so verbringen, wie er will und ist auch nicht zur Erholung verpflichtet. Daher kommt ein Auskunftsanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer nur in Betracht, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür sprechen, dass der Arbeitnehmer eine verbotswidrige Erwerbstätigkeit plant, die der Arbeitgeber bei Erlangung der erforderlichen Kenntnis...mehr

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Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.9 Auskunftsanspruch (§ 28e Abs. 3c)

Rz. 71 Um eine mögliche Generalunternehmerhaftung geltend machen zu können, verpflichtet Abs. 3c Satz 1 den Arbeiter (Nach- bzw. Subunternehmer) auf Verlangen der Einzugsstelle dazu, Namen und Anschrift des auftragserteilenden Unternehmers zu benennen. Ist dieser Auskunftsanspruch nicht durchsetzbar, so hat der Hauptunternehmer nach Satz 2 seinerseits alle von ihm mit Baulei...mehr

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Jung, SGB VIII § 68 Soziald... / 2.3 Recht auf Kenntnis (Abs. 3)

Rz. 6 Nach Abs. 3 Satz 1 hat derjenige, der unter Beistandschaft, Amtspflegschaft oder Amtsvormundschaft gestanden hat, nach Vollendung des 18. Lebensjahres ein Recht auf Kenntnis der zu seiner Person in Akten oder auf sonstigen Datenträgern gespeicherten Informationen, soweit nicht berechtigte Interessen Dritter entgegenstehen. Der Betroffene hat damit einen Rechtsanspruch,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff Datenschutz umschreibt den Schutz des Persönlichkeitsrechts vor Verletzungen durch die missbräuchliche Verwendung personenbezogener Daten bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung. Dabei tritt das Grundrecht des Arbeitnehmers auf informationelle Selbstbestimmung nur ausnahmsweise gegenüber einem begründeten und verhältnismäßigen Informationsinteresse des Arb...mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / 10.5 Auskunft über Einsichtnahmen

Seit dem 1.1.2020 kann der wirtschaftlich Berechtigte, vom Transparenzregister Auskunft über die erfolgten Einsichtnahmen verlangen (§ 23 Abs. 8 GwG). Der Betroffene kann – maximal einmal pro Quartal - unter Nennung der Vereinigung/Rechtsgestaltung nach § 20 oder § 21 GwG und Nachweis seiner Eigenschaft als wirtschaftlich Berechtigter dieser Vereinigung/Rechtsgestaltung den Aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter: Entlastungs-Besc... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat keinen Erfolg! Nach überwiegender Auffassung komme der Entlastung die Wirkung eines negativen Schuldanerkenntnisses im Sinne von § 397 Abs. 2 BGB zu. Damit seien zumindest Ansprüche, welche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bekannt gewesen seien, ausgeschlossen. Unstreitig widerspreche ein Entlastungs-Beschluss daher jedenfalls dann einer ordnungsmäßig...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.2.2 Informationspflichten von Lieferanten

Damit der Vermieter eines Gebäudes die Aufteilung im Rahmen der Heizkostenabrechnung berechnen kann, erlegt das CO2KostAufG dem Lieferanten von Brennstoffen oder Wärme verschiedene Informationspflichten auf (§ 3 CO2KostAufG). § 3 Abs. 1 CO2KostAufG (1) Brennstofflieferanten haben auf Rechnungen für die Lieferung von Brennstoffen oder von Wärme folgende Informationen in allgem...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anwendung der DSGVO im Bereich der Steuerverwaltung; Voraussetzungen und Reichweite des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO

Leitsatz 1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Finanzverwaltung unterfällt dem Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Auf eine Differenzierung nach der Art der Aktenführung, der Art der Dokumente oder der Form der Bearbeitung kommt es nicht an. 2. Art. 2 Abs. 2 Buchst. a DSGVO beschränkt die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung nicht a...mehr

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Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 2.1.1 Grundsätze nach Satz 1

Rz. 6 Nach § 65 Abs. 1 Satz 1 werden Sozialdaten, die zum Zwecke persönlicher und erzieherischer Hilfe anvertraut worden sind, besonders geschützt (Salgo/Kepert, ZKJ 2020, 333, 338) und dürften nur unter den weiteren Voraussetzungen der Nr. 1 bis 6 weitergegeben oder übermittelt werden. § 65 normiert damit einen besonderen Vertrauensschutz (LG Koblenz, Beschluss v. 15.9.2022...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 34 Bieresborn, Sozialdatenschutz für Behördeninformanten? – Anm. zu: OVG Münster, Beschluss v. 22.2.2021, 12 E 36/20, jurisPR-SozR 18/2021 Anm. 6; DIJuF-Rechtsgutachten v. 24.1.2022, SN_2021_1603 Ho – Vaterschaftsfeststellung und Wille der minderjährigen Mutter, JAmt 2022, 324; DIJuF-Rechtsgutachten v. 29.11.2021, SN_2021_0155 Gö – Heranziehung von Akten des Allgemeinen So...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.2 Verwaltungsakt

Rz. 12 Die Abkürzung der Sperrfrist nach § 18 Abs. 1 KSchG ist ein begünstigender Verwaltungsakt [1] mit privatrechtsgestaltender Wirkung[2]. Es gelten die Regelungen der §§ 31 ff. SGB X. Die Entscheidung der Arbeitsverwaltung wird mit Bekanntgabe an den Arbeitgeber wirksam (§§ 39 Abs. 1 Satz 1, 37 Abs. 1 Satz 1 SGB X). Der zu entlassende Arbeitnehmer ist zwar mittelbar von d...mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.6 Weitergabe von Daten an Behörden und Datenschutz nach der Datenschutz-Grundverordnung und dem BDSG

Die dem Betriebsrat obliegende Pflicht, die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden zu unterstützen, berechtigt ihn nicht stets und einschränkungslos, den Aufsichtsbehörden die z. B. vom Arbeitgeber elektronisch erfassten tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten der Arbeitnehmer namensbezogen mitzuteilen. Aus Gründen des Datenschutzes muss er vielmehr im Einzelfall die Erfor...mehr

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Zeitmietvertrag / 2.2.1 Eigenbedarf

Wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will.[1] Die Mitteilung des Vermieters über seine geplante Verwendungsabsicht muss einen konkreten Lebenssachverhalt darlegen, der eine Unterscheidung von anderen Interessen und eine spätere Überprüfung ermöglicht. Die Wiedergabe des G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.6.1 Hinweis- und Benachrichtigungspflichten

Rz. 73 Die bis zum 17.8.2007 geltende Gesetzesfassung sah noch keine Hinweis- und Benachrichtigungspflichten vor. Die Steuerverwaltung wurde jedoch durch AEAO zu § 93 verpflichtet, den Betroffenen – wenn auch unter bestimmten Umständen erst nachträglich – in jedem Fall über einen durchgeführten Kontenabruf in Kenntnis zu setzen. Dies galt unabhängig davon, ob durch den Konte...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1.1.2 Auskunftsanspruch des § 1379 Abs. 1 BGB

Rz. 32 In den Fällen der Beendigung des Güterstandes oder bei Beantragung der Scheidung, Aufhebung der Ehe oder bei Beantragung des vorzeitigen Zugewinnausgleichs bzw. der vorzeitigen Aufhebung der Zugewinngemeinschaft entsteht gemäß § 1379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB ein umfassender Auskunftsanspruch hinsichtlich des Anfangs- und Endvermögens. Der Auskunftsanspruch nach § 1379 ...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1.1.4 Auskunftsanspruch des § 242 BGB

Rz. 36 § 1379 BGB regelt die Auskunftspflicht im Zugewinnausgleichsverfahren umfassend; daneben ist für einen Auskunftsanspruch aus § 242 BGB grundsätzlich kein Raum.[1] In besonders gelagerten Einzelfällen kann jedoch infolge eines verfrüht rechtshängig gemachten Scheidungsantrags eine Schutzlücke entstehen. In solchen Fällen kann es gemäß § 242 BGB gerechtfertigt sein, aus ...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1.1.3 Auskunftsanspruch des § 1379 Abs. 2 BGB

Rz. 34 Bereits mit der Trennung (§ 1567 Abs. 1 BGB) entsteht ein wechselseitiger Auskunfts- und Beleganspruch gemäß § 1379 Abs. 2 BGB. Danach kann jeder Ehegatte von dem anderen Ehegatten Auskunft über dessen Vermögen zum Trennungszeitpunkt verlangen. Mit der Einführung dieses Auskunftsanspruchs soll den Ehegatten ein Instrument an die Hand gegeben werden, um Vermögensversch...mehr

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Erbprozessrecht / 10.3.1 Auskunftsanspruch nach §§ 2050 ff., 2316 BGB

Da der Pflichtteilsberechtigte überwiegend nicht in der Lage sein wird die Höhe und den Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalls sowie die lebzeitigen Zuwendungen des Erblassers und damit seines Zahlungsanspruches zu beziffern, hat ihm der Gesetzgeber umfassende Auskunftsansprüche gegen die Erben zuerkannt. Den Abkömmlingen, die gesetzliche Erben sind oder nach § 2052 BGB te...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1.1.1 Auskunftsanspruch vor der Trennung

Rz. 31 Bereits vor der Trennung der Ehegatten besteht eine wechselseitige Unterrichtungsverpflichtung mit dem Inhalt, sich gegenseitig in groben Zügen über Vermögensbewegungen oder die Verwendung des Einkommens zu unterrichten.[1] Diese Unterrichtungsverpflichtung wird aus § 1353 Abs. 1 BGB hergeleitet. Belege und ausführliche Verzeichnisse können nicht verlangt werden. Empf...mehr

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Erbprozessrecht / 10.3.5 Verteidigungsvorbringen gegen den Auskunftsanspruch

Die Einrede der Erfüllung steht dem Beklagten zu, sobald er ein vollständiges Nachlassverzeichnis vorgelegt hat und auch den übrigen geltend gemachten Anforderungen nachgekommen ist, wie z. B. der Hinzuziehung des Pflichtteilsberechtigten bei der Aufnahme des Verzeichnisses. Obwohl noch nicht richterlich entschieden, spricht die herrschende Meinung dem Auskunftspflichtigen an...mehr

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Erbprozessrecht / 10.3.3 Auskunftsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben gemäß § 242 BGB

Dem pflichtteilsberechtigten Erben steht ein Auskunftsanspruch gegen den Beschenkten nur unter den Voraussetzungen des § 242 BGB zu. Mit anderen Worten: Er darf in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Schenkung keine Kenntnis besitzen und muss gerade aus diesem Grunde auf die Mithilfe des Beschenkten angewiesen sein. Auch darf der Beschenkte hierdu...mehr

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Erbprozessrecht / 10.3.2 Auskunftsanspruch des Nichterben nach § 2314 BGB

Sollte zunächst nur Auskunft über den Bestand des Nachlasses gewünscht oder erforderlich sein, so kann ein Nichterbe gemäß § 2314 BGB wahlweise die Vorlage eines privaten Nachlassverzeichnisses nach Abs. 1 Satz 2, 1. Alt. oder eines amtlichen Bestandsverzeichnisses nach Abs. 1 Satz 3 verlangen und nach Abs. 1 Satz 2, 1. Alt. sogar seine Hinzuziehung bei der Errichtung erreic...mehr

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Erbprozessrecht / 9.2 Auskunftsansprüche im Einzelnen

Relevante gesetzlich geregelte Auskunftsansprüche finden sich nicht nur in erbrechtlichen Normen, sondern auch im schuldrechtlichen Teil des BGB. Zudem gibt es darüber hinaus eine Reihe von durch Richterrecht anerkannten Auskunftsansprüchen. Auch das Familienrecht hält eine nicht zu vernachlässigende Zahl von Auskunftsansprüchen mit erbrechtlicher Bedeutung parat. Im Einzelne...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1.1 Die einzelnen Auskunftsansprüche

Rz. 30 Die einzelnen Auskunftsansprüche bestehen zu unterschiedlichen Zeitpunkten. 3.1.1.1 Auskunftsanspruch vor der Trennung Rz. 31 Bereits vor der Trennung der Ehegatten besteht eine wechselseitige Unterrichtungsverpflichtung mit dem Inhalt, sich gegenseitig in groben Zügen über Vermögensbewegungen oder die Verwendung des Einkommens zu unterrichten.[1] Diese Unterrichtungsve...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1.10 Durchsetzung des Auskunftsanspruchs

Rz. 51 In der Praxis ist es in der Regel zweckmäßig – sofern nicht allein eine Auskunft bezogen auf das Trennungsvermögen begehrt wird –, den Auskunftsanspruch im Wege des Stufenantrages zu verfolgen. Der Antrag besteht dann aus folgenden Stufen: Stufe 1: Auskunft, ggf. Wertermittlung und Belegvorlage Stufe 2: ggf. Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Stufe 3: unbezifferter...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1.10.2 Hemmung der Verjährung bei Auskunftsanträgen und Verjährung des Auskunftsanspruchs

Rz. 53 Ein isolierter Auskunftsantrag führt keine Hemmung der Verjährung gemäß § 204 BGB herbei; nur der Weg über den Stufenantrag führt zu einer Hemmung der Verjährung. Ein Stufenantrag hemmt die Verjährung auch dann, wenn im Auskunftsantrag für die Berechnung des Endvermögens ein falscher Stichtag genannt ist.[1] Die Verjährungshemmung endet jedoch automatisch sechs Monate...mehr

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Erbprozessrecht / 10.3 Auskunftsansprüche

10.3.1 Auskunftsanspruch nach §§ 2050 ff., 2316 BGB Da der Pflichtteilsberechtigte überwiegend nicht in der Lage sein wird die Höhe und den Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalls sowie die lebzeitigen Zuwendungen des Erblassers und damit seines Zahlungsanspruches zu beziffern, hat ihm der Gesetzgeber umfassende Auskunftsansprüche gegen die Erben zuerkannt. Den Abkömmlingen,...mehr

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Erbprozessrecht / 10.3.4 Geltendmachung der Auskunftsansprüche

Um in der Zukunft eine Vollstreckbarkeit des Anspruches sicherzustellen, ist bereits der Antrag auf Auskunftserteilung sehr sorgfältig abzufassen, da keine automatische Verpflichtung zur Offenlegung des fiktiven Nachlasses besteht. Grundsätzlich sollte der Antrag daher die folgenden Auskunftsbegehren beinhalten: Im Zeitpunkt des Erbfalls tatsächlich vorhandene Gegenstände und ...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1 Auskunfts- und Belegansprüche

Rz. 27 Damit die Ehegatten in der Lage sind, den Zugewinn des anderen Ehegatten zu ermitteln, geben ihnen das Gesetz und die Rechtsprechung diverse Auskunfts- und Belegansprüche an die Hand. Bis zum 31.8.2009 umfasste der wichtigste güterrechtliche Auskunftsanspruch des § 1379 BGB nur das Endvermögen. Die Vorlage von Belegen war nicht geschuldet. Die Reform des Zugewinnausgl...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1.4 Belegansprüche

Rz. 41 Hinsichtlich der Auskunftsansprüche zum Trennungs-, Anfangs- und Endvermögen bestehen seit dem 1.9.2009 zu Kontrollzwecken auch korrespondierende Belegansprüche. Da sich der Auskunftsanspruch auf die Zusammensetzung des Vermögens des Auskunftspflichtigen am Stichtag einschließlich der wertbildenden Faktoren richtet, sollen die vorzulegenden Belege eine Überprüfung der...mehr

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Erbprozessrecht / 10.4 Klage auf Wertermittlung

Unabhängig vom Auskunftsanspruch des § 2314 BGB erkennt Abs. 1 Satz 2, 2. Alt. dieser Norm dem pflichtteilsberechtigten Nichterben dem Erben gegenüber einen eigenständigen Anspruch auf Wertermittlung zulasten des Nachlasses zu. Nach der Rechtsprechung des BGH steht dem Pflichtteilsberechtigten nicht der Anspruch aus § 2314 BGB gegenüber dem vom Erblasser Beschenkten zu. Grund...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1.10.1 Auskunftsantrag im Scheidungsverbund

Rz. 52 Zu beachten ist, dass der Auskunftsanspruch grundsätzlich nicht isoliert im Scheidungsverbund geltend gemacht werden kann. Der Verbund ist auf die Regelung der Scheidungsfolgen bezogen und nicht auf Entscheidungen, die diese Regelung lediglich vorbereiten.[1] Innerhalb eines Verbundes muss dementsprechend immer der Weg des Stufenantrages gemäß § 113 Abs. 1 Satz 2 FamF...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1.7 Verweigerung der Auskunft

Rz. 47 Das Gesetz sieht keinerlei Einschränkungen der Auskunftspflicht vor. Selbst wenn der die Auskunft begehrende Ehegatte seinerseits Vermögenswerte verschwiegen hat oder verschweigt, kann der andere Ehegatte nicht die Auskunftserteilung verweigern. Dies gilt unabhängig davon, ob der Auskunftsanspruch aus § 1379 BGB oder aber aus dem Gesichtspunkt der illoyalen Vermögensm...mehr

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Erbprozessrecht / 10.9.1.1 Allgemeines

Der ordentliche Pflichtteilsanspruch verjährt grundsätzlich in drei Jahren, vgl. § 2332 Abs. 1 BGB. Gleiches gilt für den Pflichtteilsrestanspruch gemäß § 2305, § 2307 Abs. 1 Satz 2 BGB, den Ausgleichsanspruch i. S. d. § 2316 BGB und den Pflichtteilsergänzungsanspruch nach §§ 2325, 2329 BGB. Der Verjährungsbeginn von gegen den Erben gerichteten Ansprüchen bestimmt sich nach e...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1.6 Zurückbehaltungsrecht

Rz. 46 Keiner der Ehegatten kann unter Berufung darauf, dass der andere Ehegatte die geforderten Auskünfte bisher nicht erteilt oder die verlangten Belege bisher nicht herausgegeben hat, die eigene Auskunftserteilung oder Belegvorlage unter Berufung auf ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB verweigern. Dies entspricht der herrschenden Meinung.[1] Der Sinn und Zweck des Z...mehr

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Erbprozessrecht / 9.3.3 Erste Instanz

Über die Stufen wird gesondert mündlich verhandelt, § 128 Abs. 1 ZPO, und jeweils durch Teilurteil bzw. Teil-Versäumnisurteil entschieden, § 301 ZPO bzw. §§ 301, 331 ZPO. Erst das Schlussurteil über die letzte Stufe enthält gemäß §§ 91, 92 ZPO die Kostenentscheidung. Der Zuständigkeitsstreitwert ergibt sich gemäß § 5 ZPO aus der Summe der einzelnen Stufenstreitwerte. Der Gebü...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.6.4 Beharrliche Weigerung, über den Bestand des Vermögens zu unterrichten

Rz. 243 Ein besonders praxistauglicher Weg zur Gelangung zu einem vorzeitigen Zugewinnausgleich führt über § 1385 Nr. 4 BGB. Danach kann ein vorzeitiger Zugewinnausgleich beantragt werden, wenn der andere Ehegatte sich ohne ausreichenden Grund beharrlich weigert oder sich ohne ausreichenden Grund bis zur Erhebung des Auskunftsantrages beharrlich geweigert hat, den jeweils an...mehr

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Erbprozessrecht / 8.1 Vermächtnisanspruch

Der rein schuldrechtliche Vermächtnisanspruch aus § 2174 BGB besteht grundsätzlich den Erben gegenüber und ist entweder auf Verschaffung, Beseitigung oder auf Wertersatz gerichtet, wenn der Erblasser eine der dort genannten, beeinträchtigenden Handlungen vornimmt. Er entsteht mit dem Erbfall, soweit der Bedachte sein Vermächtnis nicht ausschlägt (§ 2176 BGB), wofür keine ges...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1.10.3 Wert der Beschwer im Auskunftsverfahren

Rz. 54 Die Bewertung einer Auskunftspflicht erlangt für die Frage der Zulässigkeit eines Rechtsmittels Bedeutung. Gemäß § 61 Abs. 1 FamFG ist eine Beschwerde nur zulässig, wenn der Beschwerdewert 600 EUR übersteigt. Rz. 55 Bei dem Auskunftsberechtigten bestimmt sich die Beschwer nach seinem Leistungsinteresse, welches in der Regel mit 1/3–1/5 des erwarteten Anspruchs festgele...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 2.2 Verfügungen über Haushaltsgegenstände

Rz. 21 Eine weitere Einschränkung der in § 1364 BGB normierten freien Vermögensverwaltung findet sich in § 1369 BGB wieder. Danach kann ein Ehegatte über ihm allein gehörende Gegenstände des ehelichen Haushalts nur verfügen, wenn der andere Ehegatte einwilligt oder die fehlende Zustimmung durch das Familiengericht ersetzt wird (§ 1369 Abs. 2 BGB). Dadurch soll verhindert wer...mehr

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FF 03/2024, Zwischenfestste... / 1 Gründe:

A. [1] Die Beteiligten streiten im Rahmen des Scheidungsverbunds in der Folgesache Güterrecht auf der Auskunftsstufe über die Wirksamkeit eines Ehevertrags und hierbei insbesondere der Vereinbarung von Gütertrennung. [2] Der Antragsteller, ein libanesischer Staatsangehöriger, und die Antragsgegnerin, deutsche Staatsangehörige, schlossen im September 1996 in Deutschland die Eh...mehr

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FF 03/2024, Rechtsprechung ... / 4 Elternunterhalt

OLG Hamm, Beschl. v. 4.9.2023 – 4 UF 164/22 1. Der Einwand der Verwirkung des Unterhaltsanspruchs gem. § 1611 BGB steht dem Auskunftsanspruch regelmäßig nicht entgegen, da die Beurteilung, ob und in welchem Umfang der Unterhaltsanspruch verwirkt ist, sich ohne Kenntnis der maßgeblichen Einkünfte nicht beurteilen lässt und sachgerecht hierrüber erst befunden werden kann, wenn ...mehr