Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Berechtigtes Interesse.

Rn 5 Ein Auskunftsanspruch besteht nur dann, wenn der begehrende Elternteil ein berechtigtes Interesse an der Auskunft hat. Dies ist umso eher anzunehmen je weniger er die Möglichkeit hat die Informationen zu erlangen. Deshalb hat regelmäßig der Elternteil, dem die Sorge nicht zusteht und dessen Umgangsrecht eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, ein berechtigtes Interesse d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Bestandsverzeichnis.

Rn 11 Der Berechtigte kann ein Bestandsverzeichnis ( § 260 ) in Schriftform verlangen. Dieses ist trotz weitgehender inhaltlicher Übereinstimmung (BGH NJW 61, 602, 603 [BGH 02.11.1960 - V ZR 124/59]) kein Nachlassinventar (§§ 1993 ff), welches Gläubiger über Vollstreckungsmöglichkeiten aufklären soll, sondern soll – ebenso wie das das inhaltlich wesensgleiche notarielle Verzei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / J. Ehegattenunterhalt.

Rn 11 Der Auskunftsanspruch gilt über §§ 1580, 1361 IV auch für den Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verwandte in gerader Linie.

Rn 2 Einander unterhaltsverpflichtet sind Unterhaltsgläubiger und Unterhaltsschuldner, nicht aber gleichrangig Unterhaltsverpflichtete untereinander. Ein Auskunftsanspruch kann sich aber aus § 242 ergeben (BGH FamRZ 03, 1836). Allerdings ist es nicht möglich, den Ehepartner des Unterhaltsverpflichteten in Anspruch zu nehmen (BGH FamRZ 03, 1836).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtshängigkeit und Verjährungshemmung (§ 204 I Nr 1 BGB).

Rn 5 Mit der Klageerhebung (§ 261 I) werden sämtliche Ansprüche rechtshängig, auch der noch unbestimmte Zahlungsanspruch (BGH NJW 15, 1093 [BGH 13.11.2014 - IX ZR 267/13]), sogar alternative Ansprüche (BGH NJW 03, 2748). Damit wird der Ablauf der Verjährungsfrist für sämtliche Klageansprüche in jeder Höhe gehemmt (BGH NJW-RR 95, 770 [BGH 08.02.1995 - XII ZR 24/94]), auch bei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtscharakter.

Rn 2 Die Auskunftspflicht des Drittschuldners gem § 840 I ist eine aus der allgemeinen Zeugnispflicht abgeleitete staatsbürgerliche Pflicht mit einem selbständigen vollstreckungsrechtlichen Inhalt (BGH NJW 00, 651, 652 [BGH 19.10.1999 - XI ZR 8/99]; St/J/Würdinger § 840 Rz 1). Die Pflicht begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Obwohl es sich um eine vollstreckungsr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Herausgabeanspruch (Abs 2 aF).

Rn 10 Der Nacherbe hat bereits vor dem Nacherbfall einen Herausgabeanspruch nach § 2362 I neben den Rechten aus § 2361, den Auskunftsanspruch nach § 2362 II aber erst ab Eintritt des Nacherbfalls (BRHP/Siegmann/Höger Rz 18).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Höhe und Fälligkeit des Anspruchs.

Rn 2 Die Höhe und Fälligkeit des Anspruchs ergeben sich gem II aus § 25 II–IV. Eine Leistungspflicht besteht erst, wenn die Witwe/der Witwer eine Leistung bezieht. Nach § 4 I besteht hierzu ein vorrangiger Auskunftsanspruch (Borth Rz 756; BGH FamRZ 2017, 1210).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Nachlassansprüche.

Rn 3 Erfasst werden alle schuldrechtlichen, dinglichen (BGH NJW 54, 1523), erbrechtlichen (zB Auskunftsanspruch Ddorf FamRZ 15, 163) und öffentlich-rechtlichen Nachlassansprüche (zB Pflegegeld BSG SozR 4–1500 § 75 Nr 18), nicht aber die Ausübung von Gestaltungsrechten, wie Testamentsanfechtung, der Anspruch auf Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder der Anspruch gegen de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erfüllungseinwand.

Rn 12 Ein Erfüllungseinwand des Schuldners ist vom Prozessgericht im Rahmen des Verfahrens nach § 888 zu berücksichtigen (unstr, vgl nur BGH NJW-RR 13, 1336 f [BGH 06.06.2013 - I ZB 56/12], BGH NJW-RR 11, 470, 471 [BGH 20.01.2011 - I ZB 67/09], Saarbr ZEV 14, 170, Ddorf FGPrax 17, 118 [BGH 21.02.2017 - II ZB 16/15] Rz 18; LAG Köln BB 17, 1011 [LAG Köln 14.02.2017 - 12 Ta 17/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Durchsetzung.

Rn 22 Erteilt der Schuldner die erforderlichen Auskünfte nicht freiwillig, kann der Gläubiger sein Begehren nach § 836 III 2 iVm den §§ 899 ff durchsetzen. Deswegen muss die Auskunft zunächst vom Schuldner verlangt werden (AG Donaueschingen DGVZ 13, 97). Die Auskünfte sind iRd Vollstreckungsverfahrens erzwingbar. Dazu muss der Schuldner die Auskünfte verweigert, unvollständi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Art und Umfang der Auskunftsverpflichtung nach S 1.

Rn 7 Die verfahrensrechtliche Auskunftspflicht der Beteiligten gegenüber dem Gericht tritt neben die materiell-rechtlichen Auskunftspflichten. Diese ergeben sich insb für den Verwandtenunterhalt aus § 1605 I BGB und für die sich aus der Ehe ergebenden gesetzlichen Unterhaltsansprüche aus §§ 1361 IV 4 iVm 1605 I BGB bzw aus § 1580 S 2 iVm § 1605 I BGB. Für Unterhaltsansprüche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Inhalt der Auskunft.

Rn 11 Bereits nach dem Wortlaut der Vorschrift ist das Auskunftsverlangen auf die persönlichen Verhältnisse des Kindes beschränkt. Diese umfassen im Grundsatz alle für das Befinden und die Entwicklung des Kindes wesentlichen Umstände (BayObLG FamRZ 93, 1487; J/H/A/Rake § 1686 Rz 7). Der Umfang des Auskunftsanspruchs iE hängt aber von den jeweiligen Gegebenheiten ab (BayObLG ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsgehalt.

Rn 2 Voraussetzung ist ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis. Geschwisterbeziehungen fallen aufgrund des eindeutigen Wortlauts der Vorschrift nicht unter die Norm, jedoch enthält § 1791 S 1 eine entsprechende Vorschrift für Vormund und Mündel. Eine analoge Ausweitung auf andere familienrechtliche Beziehungen (Stiefeltern, gleichgeschlechtliche Lebenspartner, Großeltern) kom...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verfahren.

Rn 8 Die Auskunftsansprüche sind mit einem Antrag an das Familiengericht geltend zu machen, der idR ein selbstständiges Verfahren iSd §§ 111 Nr. 7, 217 ff FamFG einleitet (vgl BGH FamRZ 81, 533; 82, 687). In Betracht kommt auch ein Stufenantrag entspr § 254 ZPO (Frankf FamRZ 00, 99; Celle FamRZ 15, 2057). Ist ein Scheidungsverfahren anhängig, kann der Auskunftsanspruch nur i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Bestandsverzeichnis und Spezifizierung.

Rn 10 Die Auskunft hat durch Vorlage eines geordneten, nachprüfbaren stichtagsbezogenen schriftlichen Verzeichnisses zu erfolgen, § 260 (Kobl FamRZ 19, 872; Braunschw FamRZ 17, 789). Eine Folge einzelner Angaben in Schriftsätzen oder während einer Korrespondenz erfüllt den Anspruch nicht (Brandbg FamRZ 19, 1049), doch können, sofern die Übersichtlichkeit gewahrt bleibt, mehr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung.

Rn 1 Die Rechte aus §§ 402, 403 sollen den Zessionar in die Lage versetzen, die erworbene Forderung durchzusetzen. Der Zedent (bzw im Insolvenzfall der Verwalter, BGH NJW 00, 3777; Karlsr ZIP 90, 187; Köln ZIP 88, 1346) ist ihm ggü zur Auskunft (§ 402 Alt 1), Urkundenauslieferung (§ 402 Alt 2) u Beurkundung der Abtretung (§ 403) verpflichtet. Es handelt sich um Nebenpflichte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Auslegung.

Rn 3 Nach allg Auslegungsgrundsätzen kommt der sprachlichen Fassung, also Worten wie ›Erbe‹ etc, für eine Erbeinsetzung Indizwirkung zu, insb, wenn der Verfügung eine rechtliche Beratung vorausging (NK/Bock Rz 2). Für eine Pflichtteilszuwendung als Erbeinsetzung, die mangels Enterbung iSv § 2303 einen Pflichtteilsanspruch ausschließt, spricht, dass der Erblasser dem Pflichtt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Übersicht.

Rn 7 Dulden heißt grds ›Hinnehmen‹ (KG NJW-RR 88, 1420; LG Berlin ZMR 19, 275; NJW 16, 2582, 2584). Bsp: Besichtigung der Wohnung durch Dritte zur Vorbereitung der Maßnahmen (s.a. § 535 Rn 61), Betretenlassen der Wohnung (s.a. § 535 Rn 61), Ertragen von Gerüchen, Lärm, Messungen, vorbereitende Maßnahmen, Unterbrechungen der Versorgung, vorübergehende Räumung. Lagert der Verm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Weitere Ansprüche.

Rn 51 Neben dem Anspruch auf Unterlassung und/oder Beseitigung einer Störung des gemE steht der grds Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes (BGH NJW 19, 1216 Rz 7). Ferner kommen ein Anspruch auf Verschaffung des unmittelbaren Mitbesitzes am gemE aus §§ 902, 985, 1004 I BGB und/oder ein Schadenersatzanspruch aus §§ 823 I, 249 BGB gegen einen WEigtümer od...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Zu den Zuständigkeiten nach § 266 I Nr 1–5 FamFG im Einzelnen.

Rn 19 § 266 I Nr 1 FamFG erfasst Streitigkeiten ›zwischen miteinander verlobten oder ehemals verlobten Personen im Zusammenhang mit der Beendigung des Verlöbnisses‹. Erfasst sind lediglich Ansprüche im Zusammenhang mit der Beendigung des Verlöbnisses (ausf dazu Bömelburg FF 14, 232, 234f), denn aus einem Verlöbnis kann nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden, § 1297 BGB. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Ehegatten, ihre Hinterbliebenen und Erben sind verpflichtet, einander die für den Versorgungsausgleich erforderlichen Auskünfte zu erteilen. (2) Sofern ein Ehegatte, seine Hinterbliebenen oder Erben die erforderlichen Auskünfte von dem anderen Ehegatten, dessen Hinterbliebenen oder Erben nicht erhalten können, haben sie einen entsprechenden Auskunftsanspruch gegen di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Bestehende rechtliche Vaterschaft eines anderen.

Rn 4 Das Kind muss bereits einen rechtlichen Vater haben. Andernfalls kann der leibliche Vater keine Ansprüche aus § 1686a geltend machen, sondern ist darauf zu verweisen, durch Vaterschaftsanerkennung oder -feststellungsantrag die rechtliche Vaterschaft zu erlangen und so die Rechte aus §§ 1684, 1686 zu erhalten (BRDrs 666/12, 11 f; Hoffmann FamRZ 13, 1077, 1079). Denn der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Rechtsmittelstreitwert.

Rn 221 Bei Abweisung der gesamten Stufenklage richtet sich der ReS nach dem höchsten Einzelwert, idR dem des Leistungsanspruchs (BGH BeckRS 22, 13183; MDR 02, 107; Schlesw MDR 14, 494); für dessen Bewertung kommt es auf die realistischen Erwartungen des Kl an (BGH NJW 97, 1016, s.o. Rn 218, die niedriger sein können als in der Vorinstanz und daher neu zu schätzen sind; all d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anspruchsberechtigter.

Rn 17 Anspruchsberechtigt ist grds der pflichtteilsberechtigte Nichterbe (BGH NJW 90, 180 [BGH 04.10.1989 - IVa ZR 198/88]; 93, 2737 [BGH 02.06.1993 - IV ZR 259/92]) und, wie beim Auskunftsanspruch, ausnahmsweise nach § 242 der pflichtteilsberechtigte Erbe gegen den Beschenkten (Rn 2; Staud/Herzog Rz 137), wobei hier bzgl des Pflichtteilsergänzungsanspruchs anders als nach §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtsnatur und anwendbare Normen.

Rn 3 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch (§§ 2325 ff) ist ggü dem Pflichtteilsanspruch (§ 2303) ein selbstständiger Anspruch (BGH NJW 73, 2876; 96, 1743 [BGH 27.03.1996 - IV ZR 185/95]). Vom Bestand dieses Anspruchs ist er unabhängig und setzt, anders als dieser, einen Ausschluss von der Erbfolge durch Verfügung vTw nicht voraus (BGH NJW 73, 995; ZEV 00, 274). Die Ausschlagun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Weitere Rechtsfolgen.

Rn 12 Im Vorfeld des § 826 kann – unter den dafür allg geltenden Voraussetzungen (§ 259 Rn 2 f) – ein vorbereitender Auskunftsanspruch in Betracht kommen (RG JW 1928, 1210, 1211; BGH NJW 62, 731 [BGH 06.02.1962 - VI ZR 193/61]; GRUR 74, 351, 352). Hingegen lehnt die Rspr einen Anspruch auf Rechnungslegung jedenfalls bei Wettbewerbsverstößen ab (BGH GRUR 69, 292, 294; 78, 52,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Auskunftsrecht.

Rn 2 Den Auskunftsanspruch kann jeder Miterbe gegen jeden anderen Miterben geltend machen (Stuttg BWNotZ 76, 89). Er ist ein Individualrecht aus der Miterbengemeinschaft. Wegen der Ausgleichungspflicht des § 2316 I hat auch der pflichtteilsberechtigte Nichterbe ein Auskunftsrecht (Zweibr FamRZ 87, 1197). Das gleiche Recht steht dem mit der Auseinandersetzung beauftragten Tes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Auskünfte.

Rn 49 Die GdW ist entspr § 18 IV und § 51a I GmbHG verpflichtet, einem WEigtümer in Bezug auf die Verwaltung des gemE Auskunft zu erteilen (s.a. Art 15 DSGVO). Nach aA setzt ein Auskunftsanspruch voraus, dass der Anspruchsteller die gewünschten Informationen nicht bereits im Wege des Einsichtsrechtes erlangen kann (LG Frankfurt aM WuM 21, 643). Nach noch aA kann eine Auskunf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Großvereine und Vereinsverband.

Rn 14 Großvereine (Gesamtvereine, näher Reichert/Wagner Kap 1 Rz 5, Kap. 2 Rz 5563 ff; Segna NZG 02, 1048) entwickeln sich, indem sich der Verein zu einem Zentralverein mit Untergliederungen wie zB Ortsvereinen ausbildet. Diese Untergliederungen können selbstständig (dh sie sind selbst Vereine) oder unselbstständig (ohne eine Satzung und ohne eigene Vereinsorgane) sein. Bei ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Spezielle Verträge.

Rn 46 Verträge, die eine Auskunft, einen Rat oder eine Empfehlung zum Gegenstand haben, können Dienst- oder Werkverträge (BGH NJW 99, 1540) sein; bei einer Geschäftsbesorgung findet § 675 I Anwendung. Ohne Gegenleistung (unentgeltlich) kommt ein Auftrag (§ 662) in Betracht. Bei einem auf Treu und Glauben gestützten Auskunftsbegehren muss der Anspruchsberechtigte zunächst all...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1435 BGB – Pflichten des Verwalters.

Gesetzestext 1Der Ehegatte hat das Gesamtgut ordnungsmäßig zu verwalten. 2Er hat den anderen Ehegatten über die Verwaltung zu unterrichten und ihm auf Verlangen über den Stand der Verwaltung Auskunft zu erteilen. 3Mindert sich das Gesamtgut, so muss er zu dem Gesamtgut Ersatz leisten, wenn er den Verlust verschuldet oder durch ein Rechtsgeschäft herbeigeführt hat, das er oh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Leibliche Vaterschaft.

Rn 2 Anspruch auf Umgang oder Auskunft nach § 1686a I hat nur der leibliche Vater. Aus § 167a I FamFG folgt, dass dieser der Mutter des Kindes im Empfängniszeitraum beigewohnt haben muss. Es genügt aber auch die genetische Vaterschaft ohne Geschlechtsakt im Wege der Samenspende durch Heiminsemination (Becherspende) oder privater Samenspende, wenn keine konsentierte anonyme h...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Mindestangaben.

Rn 4 Mindestinhalt des verfahrenseinleitenden Antrags ist nach Abs 2 S 1 die Bezeichnung des Verfahrensziels und der betroffenen Personen. Diese Angaben dienen der Abgrenzung des Verfahrensgegenstands und sind abhängig vom materiellen Recht, also insb dem Begehren des ASt. Nach Wortlaut der Vorschrift handelt es sich jedoch lediglich um eine Soll-Vorschrift, deren Missachtun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 39 Auch für den Anwalt ist die Stufenklage eine einzige Angelegenheit. Auch für ihn gilt über § 23 I 1 RVG die Vorschrift des § 44 GKG. Hier kann es allerdings zu Stufenstreitwerten führen. Wird sowohl über die Auskunft als auch den Leistungsantrag verhandelt, entstehen die Gebühren aus dem Höchstwert. Wird nur über die Auskunft verhandelt und hiernach die Klage insgesamt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Folge der Ausschlagung.

Rn 11 Folge der Ausschlagung nach I ist, dass der Pflichtteilsberechtigte seine Erbenstellung verliert und den vollen Pflichtteilsanspruch erhält; er steht wie ein sonstiger pflichtteilsberechtigter Nichterbe (§ 2303 Rn 5; BGH 30.11.22 – IV ZR 60/22 Rz 25, 32). Die Erbschaft fällt durch Ausschlagung dem Nächstberufenen (§ 1953 II) – Kind (§ 2069), Miterbe (§ 2094) oder geset...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verjährung.

Rn 20 Der Auskunftsanspruch verjährt – wie der Pflichtteilsanspruch – nach 3 Jahren (§ 2317 Rn 11 ff). Entsprechendes gilt für den Wertermittlungsanspruch (Soergel/Dieckmann Rz 34). Der im Rahmen einer Stufenklage geltend gemachte Anspruch auf Auskunft durch Vorlage eines privatschriftlichen Nachlassverzeichnisses hemmt grds auch die Verjährung des Anspruchs auf Auskunft dur...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ausscheiden und Anwachsung.

Rn 5 Nach § 738 I 1 führt das Ausscheiden des Gesellschafters zum Anwachsen seines Anteils am Gesellschaftsvermögen bei den übrigen Gesellschaftern. Diese Rechtsfolge ist anders als die übrigen Regelungen des § 738 zwingend. Soll das erfolgte Ausscheiden rückgängig gemacht werden, bleibt nur die Neuaufnahme des ausgeschiedenen Gesellschafters unter Einräumung seiner alten Re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 34 Die Stufenklage hat mehrere Vorteile: Durch Vermeidung mehrerer Einzelprozesse Beschleunigungseffekt und Verringerung des Kostenrisikos, auch die noch unbestimmte Leistungsstufe wird rechtshängig, Eintritt der Hemmung der Verjährung auch für die Leistungsklage und die Stufenklage ist – wegen der Degression der Gebührentabelle – stets kostengünstiger als mehrere – bis z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Umfang.

Rn 3 Der Patient kann Einsicht in die vollständige Patientenakte verlangen. Grds ist das Recht auf Einsicht und Herausgabe umfassend, aber nicht unbegrenzt. So steht dem Patienten kein pauschaler Auskunftsanspruch auf Namen und Adressen sämtlicher Behandelnder in einem Krankenhaus zu (Hamm RDG 17, 317). Eine Differenzierung zwischen objektiven Feststellungen und Befunden ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abweichungsverbot.

Rn 6 Die positive Seite der Bindung besteht darin, dass das Gericht die Entscheidung im weiteren Verlauf des Verfahrens in der Instanz zugrunde legen muss und nicht von ihr abweichen darf. Dieses Abweichungsverbot betrifft praktisch va die nicht instanzabschließenden und den Streitstoff nicht umfassend erledigenden Entscheidungen, dh Teil-, Vorbehaltsurteil (Rn 11) und Zwisc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Herausgabe oder Auskunft über den Inbegriff von Gegenständen.

Rn 2 Unter den Inbegriff von Gegenständen fallen solche, die durch ein einheitliches Rechtsverhältnis und nicht durch bloße Willkür zusammengefasst werden (Staud/Bittner/Kolbe § 260 Rz 4 f). Der Begriff der Gegenstände ist im weitesten Sinne zu verstehen und beschränkt sich nicht auf körperliche, sondern bezieht auch Forderungen und Rechte ein (BGHZ 49, 11; RGZ 90, 139). Rn ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Auskunft auf Antrag (Abs 1).

Rn 2 Das Gesetz sieht für die Prozessparteien und -beteiligten (zB Nebenintervenienten) nur einen Auskunftsanspruch über die sie betreffenden Datenübermittlungen vor. Dieser Lösung liegt der Gedanke zu Grunde, dass diesem Personenkreis aufgrund der §§ 12–20 und den bereichsspezifischen Regelungen bewusst sein muss, dass eine Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten an ande...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Zeiträume.

Rn 139 Der Zwölfmonatszeitraum beginnt mit dem Monat nach der Klageerhebung, Unterhalt für den Monat der Klageeinreichung oder des PKH-Antrags zählt wegen Fälligkeit zum Monatsbeginn zu den Rückständen (Brandbg FamRZ 03, 1682; OLGR Saarbr 09, 79). Es kommt auf die ersten zwölf Monate an, für die Unterhalt gefordert wird (Hambg FamRZ 03, 1198). Nach Einreichen der Klage erfol...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Auskunfts-, Feststellungs- und Zahlungsklage.

Rn 24 Es besteht kein klagbarer Auskunftsanspruch, und zwar unabhängig davon, ob die Drittschuldnererklärung als nicht einklagbare Pflicht oder als prozessuale Last verstanden wird (Rn 2). Eine Auskunftsklage ist abzuweisen (BGHZ 91, 126, 129; BGH NJW 1999, 2276, 2278; NJW-RR 06, 1566 Rz 11; krit Baur/Stürner/Bruns Rz 30.20; G/S/B-E § 55 Rz 17). Durch eine negative Feststell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unterhalt (Abs 1 Alt 1).

Rn 7 § 246 I Alt 1 enthält die Befugnis des Gerichts, durch einstweilige Anordnung die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt zu regeln. Die Vorschrift schafft keine eigenständige Anspruchsgrundlage, sondern setzt das Bestehen eines Anspruchs nach materiellem Recht voraus. Im Wege der einstweiligen Anordnung können Ansprüche auf Zahlung von Verwandtenunterhalt gem § 1601 BG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verfahren.

Rn 14 Zur Darlegung des Getrenntlebens in der Ehewohnung reicht allein die Behauptung, die Wohnung sei zwischen den Ehegatten aufgeteilt, nicht aus (Bremen OLGR 99, 441). Erforderlich ist vielmehr, dass substantiiert dazu vorgetragen wird, welche Räume innerhalb der Wohnung von den Ehegatten allein und welche gemeinsam genutzt werden, ob getrennt geschlafen wird, ob die Mahl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 22 Durch den Auskunftsanspruch aus III soll der Mieter va erfahren, ob ein Ausnahmetatbestand nach § 556f vorliegt oder ob ein Überschreiten der nach § 556d I zulässigen Miete gerechtfertigt ist (Siegmund PiG 110, 23, 33). Der Anspruch ist nicht davon abhängig, auf welchen Tatbestand der Vorschriften der §§ 556d ff sich der Vermieter zur Rechtfertigung der vereinbarten Mi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abs 1 Nr 2: Berechtigtes Interesse und kein Widerspruch zum Kindeswohl.

Rn 7 Das Auskunftsrechtsrecht des leiblichen Vaters hat gem I Nr 2 noch eine zusätzliche Voraussetzung. Für die Auskunft muss ein berechtigtes Interesse vorliegen und ihre Erteilung darf dem Wohl des Kindes nicht widersprechen. Dies entspricht der Regelung des § 1686 (dort Rn 5 ff).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Auskunftserteilung.

Rn 4 Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Beauftragte über den Stand des Geschäfts Auskunft zu erteilen. Der Anspruch besteht im Gegensatz zur Benachrichtigungspflicht auch, wenn keine neuen erheblichen Umstände eingetreten sind. Neben Einzelfragen (typischerweise Inhalt der Benachrichtigung) kann das Auskunftsbegehren auf die Abgabe eines Gesamtberichts gerichtet sein. I...mehr