Fachbeiträge & Kommentare zu Ausschlussfrist

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4 Rechtsfolge

Rz. 4 Steht rechtskräftig fest, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen unwirksam ist, gelten die ursprünglichen Vertragsbedingungen für die Zukunft fort.[1] Rz. 5 Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer die ursprünglichen (und zukünftigen!) Arbeitsbedingungen auch rückwirkend für den Zeitraum durchsetzen, in dem er unter Vorbehalt zu den geänderten Arbeitsbedingungen tätig war...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 4.2 Anhörungsfrist

Rz. 45 Bedenken gegen eine ordentliche Kündigung sind dem Arbeitgeber unter Angabe der Gründe spätestens innerhalb einer Woche schriftlich mitzuteilen (Abs. 2 Satz 1). Liegt vor dem Ablauf der Frist eine abschließende Stellungnahme vor, so ist die Kündigung bereits dann zulässig[1]; ein Abwarten bis zum Ablauf der Frist wäre hier überflüssiger Formalismus[2]. An das Vorliege...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.8 Besonderheiten bei der außerordentlichen Kündigung (§ 174)

Rz. 25 Nach § 174 Abs. 2 SGB IX kann die Zustimmung zur Kündigung nur innerhalb von 2 Wochen ab dem Zeitpunkt beantragt werden, in dem der Arbeitgeber von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat. Für die Fristeinhaltung ist der Eingang des Antrags beim Integrationsamt maßgebend. Rz. 26 Das Integrationsamt wiederum hat seine Entscheidung innerhalb von ...mehr

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Nachzahlung von Lohn und Gehalt

Begriff Lohn- und Gehaltsnachzahlungen sind grundsätzlich lohnsteuer- und beitragspflichtig. Für die Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge ist zu unterscheiden, ob die Nachzahlung laufenden Arbeitslohn oder einen sonstigen Bezug bzw. eine Einmalzahlung in der Sozialversicherung darstellt. Um laufenden Arbeitslohn handelt es sich, wenn die Nachzahlung ...mehr

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Aufbewahrungspflichten und ... / 3.2.2 Problem: Aufbewahrungsfristen

Unklar ist, wie lange der Arbeitgeber die Unterlagen aufbewahren darf bzw. wann er die Daten spätestens zu löschen hat. Hierzu werden verschiedene Ansichten vertreten. Ausgangsüberlegung ist dabei, dass es dem Arbeitgeber zu gestatten ist, Unterlagen des Arbeitnehmers so lange aufzubewahren, bis er nicht mehr mit der Geltendmachung von Ansprüchen des Arbeitnehmers oder Dritt...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 / 1.4 Voranmeldungszeitraum

Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr.[1] Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7.500 EUR, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum.[2] Maßgebend dafür, ob die Grenze von 7.500 EUR überschritten wurde, ist allein die eigene Steuerschuld des Unternehmers. Umsätze, für die sein Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5.2 Nachträgliche Mitteilung innerhalb der 2-Wochen-Frist (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 29 Auch wenn der Arbeitgeber bei Zugang der Kündigung keine Kenntnis von der Schwangerschaft oder Entbindung hatte, so wird die Kündigung gleichwohl unzulässig, wenn die Arbeitnehmerin ihn davon noch innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Kündigung informiert. Dabei muss sich aus der Mitteilung selbst entnehmen lassen, dass die Schwangerschaft schon bei Zugang der Kündigu...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Kündigungstermine

Rz. 9 Neben einer Kündigungsfrist ist eine Kündigungserklärung – mit Ausnahme einer Kündigung innerhalb der Probezeit (s. Rz. 29 ff.) – auch an bestimmte Kündigungstermine gebunden. Hinweis Zur Vermeidung anschließender Streitigkeiten ist es in der Praxis üblich, den Beendigungszeitpunkt im Kündigungsschreiben zu erwähnen. Sinnvoll sind z. B. folgende Formulierungen: "Hiermit ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 5.3 Kündigungsrecht für Arbeitnehmer

Rz. 61 Liegt ein Vertrag i. S. v. § 15 Abs. 5 TzBfG vor, kann der Arbeitnehmer den Vertrag nach Ablauf von 5 Jahren mit einer Frist von 6 Monaten kündigen. Hierbei handelt es sich um eine gesetzlich eingeräumte Kündigungsmöglichkeit, die als vorzeitige Kündigung[1], Sonderkündigungsrecht[2], besonderes Kündigungsrecht[3] oder außerordentliche Kündigungsmöglichkeit[4] bezeich...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5 Ausschlussfrist (Abs. 2)

Rz. 72 Der Lauf der Frist des Abs. 2 beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte (Rz. 73 f.) von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt (Rz. 75 ff.). 5.1 Der Kündigungsberechtigte Rz. 73 Zur Kündigung berechtigt sind grds. nur der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreter. Bei juristischen Personen und Personengesam...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.3 Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 90 Die Anhörung des Betriebsrats nach § 102 Abs. 1 BetrVG muss der Arbeitgeber innerhalb der 2-Wochen-Frist des Abs. 2 nicht nur einleiten, sondern auch zum Abschluss bringen, sonst ist die Kündigung nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG unwirksam. Hier hilft ihm die Erklärungsfrist des § 102 Abs. 2 Satz 3 BetrVG, derzufolge der Betriebsrat seine Bedenken gegen die Kündigung d...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.5 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 95 Zu den vom Arbeitgeber darzulegenden und ggf. zu beweisenden Tatsachen gehört der Rechtsprechung zufolge im Kündigungsrechtsstreit auch die Einhaltung der Ausschlussfrist des Abs. 2, da der Kündigende auch im Übrigen die Voraussetzungen für die Unzumutbarkeit darzulegen und zu beweisen habe.[1] Es gehe zudem um Umstände, die in den Wahrnehmungs- und Kontrollbereich de...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.2.2 Dauertatbestände

Rz. 78 Treten fortlaufend neue kündigungsrelevante Tatsachen zutage (sog. Dauertatbestand), beginnt die Ausschlussfrist nicht bereits mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte erstmals zur Kündigung berechtigt wäre.[1] Vielmehr hat er die Möglichkeit, nach jedem neu auftretenden Ereignis (z. B. unentschuldigtes Fehlen) bzw. erst nach Abschluss einer länger anhalten...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.1 Der Kündigungsberechtigte

Rz. 73 Zur Kündigung berechtigt sind grds. nur der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreter. Bei juristischen Personen und Personengesamtheiten handelt es sich um diejenigen Personen, die nach den jeweils einschlägigen Vorschriften den Arbeitgeber selbst repräsentieren.[1] Hinweis Weiß der (außerordentlich) gekündigte Arbeitnehmer nicht, ob der Kündig...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.2.1 Sachverhaltsaufklärung

Rz. 76 Solange der Kündigungsberechtigte die Aufklärung des Sachverhalts durchführt, kann die Ausschlussfrist nicht beginnen. Das BAG nimmt insofern an, die Frist des Abs. 2 werde "gehemmt", solange der Kündigungsberechtigte "aus verständlichen Gründen mit der gebotenen Eile noch Ermittlungen anstellt."[1] D. h., dass der Kündigungsberechtigte sein Kündigungsrecht verliert, ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.1 Einzelvertragliche Regelungen

Rz. 97 Da es sich bei dem Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund um einen allgemeinen Rechtsgrundsatz handelt, ist dieses Recht unverzichtbar, eine entsprechende Vereinbarung daher nach § 134 BGB unwirksam.[1] Dies gilt auch für die Ausschlussfrist nach Abs. 2. Sie kann weder einzelvertraglich, noch tariflich verkürzt, verlängert oder ausgeschlossen werden....mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.2 Kenntnis der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen

Rz. 75 Die Kenntnis i. S. d. Abs. 2 setzt voraus, dass der Kündigungsberechtigte eine sichere und möglichst vollständige positive Kenntnis der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen hat.[1] Grob fahrlässige Unkenntnis genügt nicht.[2] Nicht ausreichend ist die Kenntnis des konkreten, die Kündigung auslösenden Anlasses, der einen wichtigen Grund darstellen könnte. Dem Kündig...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.2.4 Zurechnung der Kenntnisse Dritter

Rz. 86 Abs. 2 stellt auf die Kenntnis des "Kündigungsberechtigte(n)" ab. Die Frist beginnt daher nicht nur, wenn der Arbeitgeber selbst (bzw. die Mitglieder der Organe bei juristischen Personen) von dem kündigungsrelevanten Sachverhalt Kenntnis nimmt, sondern auch, wenn ein Mitarbeiter hiervon Kenntnis hat, dem der Arbeitgeber das Recht zur außerordentlichen Kündigung übertr...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 626 BGB beruht auf dem allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass sich die Parteien eines Dauerschuldverhältnisses bei unzumutbarer Belastung vom Schuldverhältnis lösen können. Dieser Grundsatz hat mittlerweile in § 314 BGB, lex generalis zu § 626 BGB, eine weitere Ausprägung erfahren. Dementsprechend gilt § 626 BGB für beide Arbeitsvertragsparteien gleichermaßen; deshalb kan...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.4 Vorgeschaltete Verwaltungsverfahren

Rz. 93 Was für Kündigungen gegenüber schwerbehinderten Menschen in § 174 Abs. 5 SGB IX gesetzlich geregelt ist, gilt auch für andere Kündigungen, denen Verwaltungsverfahren vorgeschaltet sind, etwa nach § 17 Abs. 2 MuSchG und § 18 Abs. 1 BEEG: Zum einen ist die Frist des Abs. 2 auch gewahrt, wenn die Kündigung erst sehr viel später ausgesprochen wird, der Arbeitgeber aber ei...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Überblick über Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer außerordentlichen Kündigung

Rz. 6 Eine Kündigung setzt eine wirksame Kündigungserklärung voraus. Dazu gehört, dass sie der Arbeitgeber selbst oder ein dazu Bevollmächtigter ausspricht (s. auch die §§ 174, 180 BGB), dass sie schriftlich erfolgt (§§ 623, 125 Satz 1 BGB) und unbedingt ist.[1] Sie muss dem Empfänger nach §§ 130 ff. BGB zugehen und darf nicht gegen gesetzliche Vorschriften wie etwa §§ 134, ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.2.3 Verdachtskündigung

Rz. 82 Gewissermaßen zwischen den Kategorien von Dauertatbestand und lediglich fortwirkendem Vertrauensverlust liegt die Verdachtskündigung.[1] Der Arbeitgeber muss diese innerhalb von 2 Wochen aussprechen, nachdem er die relevanten Umstände vollständig kennt, die er für eine Verdachtskündigung für notwendig erachtet.[2] Er darf mit der Kündigung nicht warten, bis der Arbeit...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.4 Kündigung ordentlich unkündbarer Arbeitnehmer

Rz. 18 Bei Arbeitnehmern, die einzel- oder tarifvertraglich ordentlich unkündbar sind (vgl. z. B. § 34 Abs. 2 TVöD [1]), kann dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses aus betriebsbedingten Gründen aufgrund dessen langer Dauer unzumutbar sein, sodass eine Kündigung aus wichtigem Grund zulässig ist (sog. Orlando-Kündigung); sie kann weder arbeits- noch tarifvert...mehr

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Umsatzsteuer im Vereinigten Königreich

Das Vereinigte Königreich gehört seit 1.1.2021 nicht mehr zur EU Austrittsabkommen Am 29.3.2017 hatte das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (VK) seine Absicht mitgeteilt, gem. Art. 50 EUV aus der Union auszutreten. Gem. Art. 50 Abs. 3 EUV finden die Verträge auf das VK ab dem Tag des Inkrafttretens eines Austrittsabkommens oder andernfalls 2 Jahre nach der ...mehr

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HeizKV: Heizkostenabrechnung / 2 Abrechnungsfristen

Über die Heizkostenvorauszahlungen hat der Vermieter jährlich abzurechnen (§ 556 Abs. 3 BGB, Abrechnungszeitraum). Dabei handelt es sich um eine Höchstzeitspanne mit der Folge, dass eine Abrechnung, die über mehr als 12 Monate geht, nicht ordnungsgemäß und somit nicht fällig ist.[1] Kürzere Abrechnungszeiträume sind im Ausnahmefall zulässig, zum Beispiel für die Zeit nach de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuernachforderung / Arbeitsrecht

Führt ein Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung zu wenig Lohnsteuer an das Finanzamt ab, so hat er gegenüber dem betroffenen Arbeitnehmer einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Freistellung von drohenden Steuernachforderungen. Hat er die fehlende Lohnsteuer nachträglich entrichtet, so verwandelt sich dieser Freistellungsanspruch in einen Erstattungsanspruch. Wird der Arbeitgeber...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Heizkostenabrechnung / 6 Einwendungen des Mieters

Der Mieter muss dem Vermieter Einwendungen gegen die Abrechnung spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Zugang der Abrechnung mitteilen (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB, Einwendungsfrist). Danach kann er keine Einwendungen mehr geltend machen (Ausschlussfrist), es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten. Der Mieter hat das Recht, die der Abrechnung zugrunde liegenden...mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 7 Vergütung/Abgeltung

Rz. 18 Die Vergütung des Zusatzurlaubs erfolgt nach den Regeln über den regulären Erholungsurlaub. Dem Arbeitnehmer steht für den Zusatzurlaub dieselbe Vergütung zu, wie für jeden Tag des Grundurlaubs.[1] Kann der Zusatzurlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht gewährt werden, muss der Arbeitgeber ihn ebenso wie den regulären Erholungsurlaub abgelten.[2] Der Abge...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 8 Ausschlussfristen und Verjährung

Rz. 123 Da das BAG den Anspruch auf Urlaubsentgelt bisher als Anspruch auf Zahlung des Arbeitsentgelts versteht, galten für die Verjährung und eventuelle Ausschlussfristen keine besonderen Regelungen. Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist nach § 195 BGB von 3 Jahren, die nach § 199 Abs. 1 BGB mit dem Ende des Kalenderjahres anläuft, in dem der Anspruch fällig geworden ist...mehr

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Jung, SGB VIII § 42d Überga... / 2.2 Verlängerung der Monatsfrist

Rz. 4 Gemäß Abs. 3 Satz 1 konnte der Verteilungsausschluss nach § 42b Abs. 4 Nr. 4 bis zum 31.12.2016 von einem Monat auf 2 Monate verlängert werden. Damit sollte verhindert werden, dass das Erstscreening zu einer unsorgfältigen, nicht dem Kindeswohl entsprechenden "Schnellprüfung" wird oder die Begleitung und Übergabe an das zuständige Jugendamt durch ungeeignete Personen e...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1 Frist und Form des Einspruchs

Rz. 6 Der Arbeitnehmer kann binnen einer Woche nach Zugang der Kündigung Einspruch beim Betriebsrat einlegen. Der Zugang richtet sich nicht nach der tatsächlichen Kenntnisnahme, sondern danach, wann der Arbeitnehmer bei normalem Verlauf von der Kündigung hätte Kenntnis nehmen können. Die Frist berechnet sich nach den §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB. Beispiel Geht die Kündigung ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 4.2 Rechtsübergang: Gegenstand und Zeitpunkt

Rz. 20 Wirtschaftlich gesehen ist die Gleichwohlgewährung von Arbeitslosengeld im Wesentlichen eine Vorleistung auf die Zahlungsverpflichtung des Arbeitgebers. Nach § 115 SGB X geht ein Anspruch auf Arbeitsentgelt oder Urlaubsabgeltung in der Höhe, in der Arbeitslosengeld geleistet wurde, auf die Agentur für Arbeit über. Dies erklärt sich aus dem allgemeinen Prinzip, wonach ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3 Ruhen wegen Urlaubsabgeltung (Abs. 2)

Rz. 9 Besteht aufgrund gesetzlicher, tarifvertraglicher oder arbeitsvertraglicher Regelungen bei Ende des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitnehmer noch ein Anspruch auf Abgeltung des Erholungsurlaubs, so ruht das Arbeitslosengeld für die Dauer der Abgeltung, wobei mit Urlaubsabgeltung nicht auch der Anspruch auf Schadensersatz wegen eines untergegangenen Urlaubsanspruchs ge...mehr

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Mindestlohn / 3.5.1 Ausschlussfristen

Aus der gesetzlichen Regelung ergibt sich, dass eine Ausschlussfrist nicht den Mindestlohn erfassen darf. Auch der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kann in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns einer Ausschlussfrist nicht unterworfen werden, obwohl er auf einer eigenen Anspruchsgrundlage beruht.[1] Dies gilt sowohl für arbeitsvertraglich vereinbarte Ausschlussfr...mehr

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Mindestlohn / 2.4.6 Ausschlussfrist

Gemäß § 5 der PflegeArbbV verfallen die Ansprüche auf den Mindestlohn, wenn diese nicht innerhalb von 12 Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden. Verhältnis zum gesetzlichen Mindestlohn Die in der PflegeArbbV festgelegten Grundsätze zur Bemessung des Mindestentgelts in der Pflegebranche gehen gem. § 1 Abs. 3 MiLoG. im Geltungsbereich der Verordnungen dem im ...mehr

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Mindestlohn / 3.5.2 Verzicht

Auch ein Verzicht auf den gesetzlichen Mindestlohn – aber nur auf diesen – ist unwirksam. Auf Vergütung, die über den gesetzlichen Mindestlohn hinausgeht, kann hingegen verzichtet werden. Das ist dann von Bedeutung, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einem Abwicklungsvertrag ihre Ansprüche abschließend regeln wolle...mehr

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Mindestlohn / Zusammenfassung

Überblick Der Gesetzgeber hat durch das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie vom 11.8.2014, in Kraft getreten am 16.8.2014, unter anderem einen gesetzlichen Mindestlohn für alle Arbeitsverhältnisse durch das Mindestlohngesetz geschaffen. Daneben hat er auch bestehende Instrumente zur Festsetzung branchenspezifischer Mindestlöhne – das Arbeitnehmerentsendegesetz, das im Bere...mehr

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Mindestlohn / 3.12 Rechtsfolgen von Verstößen gegen das MiLoG

Genügt die vertragliche Vereinbarung dem MiLoG, zahlt der Arbeitgeber den Mindestlohn jedoch tatsächlich nicht oder verspätet aus, hat der Arbeitnehmer wie bisher einen Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens und der Verzinsung des Entgeltanspruchs nach §§ 280ff. BGB. Neu ist jedoch, dass der Arbeitgeber in diesem Fall auch eine Ordnungswidrigkeit begeht, die nach § 21 Abs. ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.5.5 Verhältnis zu tarifvertraglichen Regelungen

Auch Tarifverträge haben den gesetzlichen Mindestlohn und auch die übrigen Regeln des Gesetzes, wie z. B. über Zeitkonten, zu beachten. Für sie gibt es grundsätzlich keine Ausnahme. Nach § 1 Abs. 3 MiLoG gehen die Regelungen des AEntG, des AÜG und der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen den Regelungen des MiLoG vor, allerdings nur soweit durch sie die Höhe des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Faktisches Arbeitsverhältnis / 2.1 Fehler in der Begründung des Arbeitsverhältnisses

In Betracht kommen sämtliche denkbaren Nichtigkeitsgründe (Geschäftsunfähigkeit; Formmängel, Verstoß gegen Verbotsgesetze[1], unwirksame Umgehungstatbestände[2], fehlende Erlaubnisse). Der Abschluss eines Arbeitsvertrags kann auch von einer Bedingung abhängig gemacht werden – tritt im Weiteren die Bedingung nicht ein, entsteht ebenfalls kein wirksames Arbeitsverhältnis. Unwirk...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.3 Art der vergütungspflichtigen Arbeitsleistung

Urlaubs-/Feiertagsvergütung Der gesetzliche Mindestlohn gilt nur für tatsächlich geleistete Arbeit[1], nicht aber für Entgeltfortzahlung und die Berechnung von Urlaubsentgelt.[2] Das heißt aber nicht, dass in Zeiten ohne Arbeitsleistung weniger als der Mindestlohn gezahlt werden darf. Nur die Rechtsgrundlage ist eine andere. Das ergibt sich bei Anwendung der Tarifverträge des...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.22 Ausschlussfrist, § 23 TVHöD

§ 23 TVHöD bestimmt, dass Ansprüche aus dem Studienvertrag verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Fälligkeit von den Studierenden oder von der verantwortlichen Praxiseinrichtung geltend gemacht werden. Erfasst werden nicht nur die tariflichen Ansprüche, sondern alle in Zusammenhang mit dem Studienverhältnis stehenden Ansprüche.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.4.2 Ausschlussfrist für die Antragstellung (§ 20 Abs 2 S 3 UmwStG)

Tz. 211a Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Der Antrag auf Bewertung der Sacheinlage unterhalb des gW "ist spätestens bis zur erstmaligen Abgabe der stlichen Schluss-Bil bei dem für die Besteuerung der übernehmenden Gesellschaft zuständigen FA zu stellen" (s § 20 Abs 2 S 3 UmwStG). Nach der Ges-Begr soll durch § 20 Abs 2 S 3 UmwStG klargestellt werden, "dass der Antrag auf Bw- oder Z...mehr

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FF 03/2024, Sachverhaltserm... / c) Präkludierter Sachvortrag

Eine Präklusion (§§ 296, 282 ZPO) existiert im Verfahrensregime des FamFG nicht, so dass es keine Ausschlussfrist für Sachvortrag gibt.[80]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Nachteilige Schätzung

Rz. 67 [Autor/Stand] Ungeachtet des erwähnten Auskunftsverweigerungsrechts (s. Rz. 46 f.) bleibt die FinB dazu berechtigt, die sich aus der verweigerten Mitwirkung ergebenden steuerrechtlichen Folgerungen zu ziehen[2]. Dazu gehört nach st. Rspr. des BFH [3] insbesondere die Möglichkeit, ungünstige Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen des Stpfl. (§§ 162, 88, 90 AO) vorzunehm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4 Entsprechende Anwendung des § 27 Abs 8 KStG

Tz. 62 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 29 Abs 6 S 2 KStG gilt § 27 Abs 8 KStG entspr. Nach der Begr des RegEntw (s BT-Drs 16/2710, 32) gelten bei Anwendung des § 29 Abs 6 KStG die in § 27 Abs 8 KStG normierten Verfahrensgrundsätze sinngem. Dabei ist vor allem zu beachten, dass es bei der Anwendung des § 27 Abs 8 KStG darum geht, ob eine einzelne Leistung der ausl Kö als au...mehr

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Erbprozessrecht / 8.1 Vermächtnisanspruch

Der rein schuldrechtliche Vermächtnisanspruch aus § 2174 BGB besteht grundsätzlich den Erben gegenüber und ist entweder auf Verschaffung, Beseitigung oder auf Wertersatz gerichtet, wenn der Erblasser eine der dort genannten, beeinträchtigenden Handlungen vornimmt. Er entsteht mit dem Erbfall, soweit der Bedachte sein Vermächtnis nicht ausschlägt (§ 2176 BGB), wofür keine ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.2 Rückwirkende Einbringung auf Antrag (§ 20 Abs 5 S 1 UmwStG)

Tz. 303 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 20 Abs 5 und 6 UmwStG wird für stliche Zwecke ein Einbringungsstichtag fingiert, der von den zivilrechtlichen Regelungen zur Wirksamkeit der Übertragungsvorgänge abweicht und sich an einem bis zu acht Monate vor der Reg-Anmeldung oder Abschluss des Einbringungsvertrags liegenden Stichtag orientiert. Diese antragsgebundene (s Tz 306) ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Einzelheiten

a) Keine Ermessensreduzierung auf null Rz. 62 [Autor/Stand] In Literatur und Rspr. wurde früher mitunter vertreten, dass § 396 AO bei schwierigen steuerlichen Vorfragen eine Aussetzungspflicht vorschreibe[2]. Das OLG Hamm[3] nahm in einer alten Entscheidung an, dass bei besonders komplizierten Sachverhalten eine Rechtspflicht zur Aussetzung zwecks weiterer Aufklärung besteht....mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 2.1.3 Zugang zu Sozialleistungen (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 12 Abs. 1 Nr. 3 liegt, korrespondierend mit § 9 SGB X, der Gedanke zugrunde, dass die angestrebte umfassende Verwirklichung sozialer Rechte nur zu erreichen ist, wenn sich der Zugang zu diesen Leistungen möglichst einfach gestaltet, wozu typischerweise zunächst einmal die Antragstellung oder Geltendmachung eines entsprechenden Bedarfs an Sozialleistungen gehört. Exemplar...mehr