Fachbeiträge & Kommentare zu Außenprüfung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 6.2.2 Feststellung des Einkommens und damit zusammenhängender Besteuerungsgrundlagen (Abs. 5 S. 1)

Rz. 926 Gesondert festgestellt werden das dem Organträger zuzurechnende Einkommen und damit zusammenhängende andere Besteuerungsgrundlagen. Der Feststellungsbescheid enthält damit keine ausdrückliche Feststellung, dass ein steuerlich anzuerkennendes Organschaftsverhältnis vorliegt. Allerdings beruht die verfahrensrechtliche Feststellung des dem Organträger zuzurechnenden Ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.7.3 Bildung und Auflösung einer Rücklage

Rz. 921 Nach § 34 Abs. 6e S. 15 KStG kann der Ertrag, der bei Abzug des Betrages eines negativen Ausgleichspostens von dem Buchwert der Beteiligung, nach S. 13 entsteht, durch Bildung einer steuerfreien Rücklage neutralisiert werden. Dadurch soll die Versteuerung dieses Betrages zeitlich gestreckt werden. Dem Stpfl. steht damit ein doppeltes Wahlrecht zu, wenn der Minderungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.2 Abführung des "ganzen Gewinns" bei Leistung von Ausgleichszahlungen (Abs. 2).

Rz. 365a Werden an außenstehende Gesellschafter Ausgleichszahlungen geleistet, stellt sich die Frage, ob dann noch der "ganze Gewinn" an den Organträger abgeführt wird, da durch die Ausgleichszahlungen ein Teil des Gewinns (vor Ergebnisabführung) an die außenstehenden Gesellschafter übertragen wird.[1] Unschädlich ist dabei jedenfalls eine Ausgleichszahlung, die dem Mindestb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.4 Umfang der Ergebnisabführung nach Handelsrecht

Rz. 372 Das AktG geht davon aus, dass auch bei Ergebnisabführungsverträgen der Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt. Das bedeutet, dass die Parteien des Ergebnisabführungsvertrags grds. die Möglichkeit haben, den Umfang der Gewinnabführung selbst zu bestimmen. Aus aktienrechtlichen Grundsätzen, insbes. wegen der Erhaltung des Grundkapitals und des Gläubigerschutzes bestimmt §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.2 Ergebnisabführung und Gewinnausschüttung

Rz. 553 Die handelsrechtliche Ergebnisabführung aufgrund des Gewinnabführungsvertrags ist keine Gewinnausschüttung. Es handelt sich weder um Leistungen nach § 27 Abs. 3 KStG noch um Gewinnausschüttungen nach § 37 Abs. 2 KStG, § 38 Abs. 2 KStG. Das gilt auch, wenn handelsrechtlich Gewinne aus der Zeit des Bestehens des Ergebnisabführungsvertrags nach dessen Beendigung abgefüh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.1 Zu Lebzeiten des Erblassers entstandene Verbindlichkeiten

Rz. 133 Die vom Erblasser herrührenden Schulden sind zunächst solche, die schon zu seinen Lebzeiten entstanden sind. Dazu gehören alle gesetzlichen, vertraglichen und außervertraglichen Verpflichtungen des Erblassers, z. B. aus Kauf, Miete oder unerlaubten Handlungen. Die Verbindlichkeiten müssen dabei zum Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht voll wirksam entstanden sein. Zu de...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2 Hauptanwendungsfall: Unternehmen mit Routinefunktion (§ 1 Abs. 3b Satz 3 AStG)

Die Norm führt die Regelung des § 2 Abs. 2 Satz 1 FVerlV a. F. fort.[1] Hiernach wird unterstellt, dass im Fall, dass das übernehmende Unternehmen die übergehende Funktion ausschließlich gegenüber dem verlagernden Unternehmen ausübt und das für die Ausübung der Funktion und die Erbringung der entsprechenden Leistungen anzusetzende Entgelt nach der Kostenaufschlagsmethode zu e...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8 Weiterführende Literatur

Baumhoff/Ditz/Greiner, Auswirkungen des U-RefG 2008 auf die Besteuerung grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen, DStR 2007, S. 1649; Baumhoff/Puls, Der OECD-Diskussionsentwirf zu Verrechnungspreisaspekten von "Business Restructurings" – Analyse und erster Vergleich mit den deutschen Funktionsverlagerungsregeln nach § 1 Abs. 3 AStG, IStR 2009, S. 73; BDI, Die Verschärfung ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1 Anlass und Entstehungsgeschichte

Die Besteuerung von Funktionsverlagerungen wird häufig auch als betriebliche Wegzugsbesteuerung bezeichnet, denn sie betrifft die Besteuerung der Auslagerung von Aktivitäten sowohl durch internationale Konzerne als auch mittelständische Unternehmen, die betriebliche Funktionen wie Produktion, Forschung und Entwicklung oder Vertrieb bei ausländischen Tochter- und Enkelgesells...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.3.2 Endpreis des nächstansässigen Abnehmers

Rz. 216 Bietet der Arbeitgeber (Hersteller, Großhändler) die Waren oder Dienstleistungen nicht fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr an, sind die Letztverbraucherpreise des dem Abgabeort nächstansässigen Abnehmers im allgemeinen Geschäftsverkehr maßgebend. Abgabeort ist dort, wo die Vorkehrungen für die Rabattgewährung getroffen werden.[1] Entscheidend is...mehr

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Krisenleitfaden für die Buc... / 2.2 Werthaltigkeit der Forderungen feststellen und dokumentieren

Die Buchhaltung muss bei Annahme einer Krisensituation handeln, da gegen die betroffenen Kunden noch Forderungen offen sein können. Diese sind auf den Forderungskonten verbucht und als Vermögensposition "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" in der Bilanz ausgewiesen. Jetzt gilt es, die Werthaltigkeit dieser Forderungen festzustellen und in den Büchern zu korrigieren, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 77 Altmann, Befreiung von der Versicherungspflicht, B+P 2022, 206. Deutsche Rentenversicherung Bund, Rundschreiben zum Befreiungsrecht von Syndikusanwälten und Vertrauensschutz für Altfälle – Informationen zur Umsetzung der Rechtsprechung des BSG vom 3.4.2014, NZA 2015, 29. Freudenberg, Befreiung von der Rentenversicherung wegen Mitgliedschaft im Versorgungswerk, B+P 2019,...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kostenerstattungen eines kirchlichen Arbeitgebers für erweiterte Führungszeugnisse kein Arbeitslohn

Leitsatz Kostenerstattungen eines kirchlichen Arbeitgebers an seine Beschäftigten für die Erteilung erweiterter Führungszeugnisse, zu deren Einholung der Arbeitgeber zum Zwecke der Prävention gegen sexualisierte Gewalt kirchenrechtlich verpflichtet ist, führen nicht zu Arbeitslohn. Normenkette § 9 Abs. 1 Satz 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 38 Abs. 3 Satz 2, § 40 Abs. 1 Satz 1...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsrevisionen durch Ge... / 1 Wichtige Begriffsklärungen

Bevor der Beitrag sich den einzelnen Themenfeldern zuwendet, sollen grundlegende Begriffe erläutert werden. Betriebsrevisionen: Umgangssprachlich werden die Inspektionen durch die Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft entweder als Betriebsprüfung, Betriebsbesichtigung, Betriebskontrolle oder Betriebsbegehung bezeichnet – oft auch von den Prüfern selbst. Im Amtsdeutsch dage...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Digitalisierung als Basis n... / 1.3 Digitalen und automatisierten Datenfluss beratend begleiten

Der Daten- und Informationenaustausch zwischen Steuerberater und Unternehmen sollte strukturiert und kontrolliert stattfinden. Um das zu gewährleisten, kann man sich bildlich am Straßen- und Schienenverkehr orientieren. Damit diese Verkehrsmittel optimal funktionieren, müssen gewisse Grundvoraussetzungen geschaffen werden, wie z. B. der Bau von Autobahnen oder Gleisen sowie ...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 2.3 2.3 Betriebsprüfung oder abgekürzte Außenprüfung?

Abb. 1: Wer bei den unterschiedlichen Prüfungsarten geprüft wird Wer und was werden durch eine abgekürzte Außenprüfung überprüft? Geprüft werden können: Gewerbebetriebe und Freiberufler Privatpersonen Land- und Forstwirte Die Prüfung kann sich erstrecken auf: Punktuell bestimmte Einkunftsarten wie beispielsweise Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünfte und sonstig...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 1.1 Begrenzung der Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist (§ 171 Abs. 4 AO)

§ 171 Abs. 4 Satz 3 AO sieht nunmehr vor, dass die an den Beginn einer Außenprüfung anknüpfende Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 Satz 1 AO künftig spätestens fünf Jahre nach Ablauf des Kalenderjahrs endet, in dem die Prüfungsanordnung bekanntgegeben wurde. Damit wird die bislang fehlende zeitliche Begrenzung aufgehoben. Wird auf Antrag des Steuerpflichtigen der Beginn der Auße...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 1.2 Bekanntgabe der Prüfungsanordnung (§ 197 AO)

In einem neuen Abs. 3 des § 197 AO wird geregelt, dass mit der Prüfungsanordnung künftig die Vorlage von aufzeichnungs- oder aufbewahrungspflichtigen Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist verlangt werden kann. Sind diese Unterlagen mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt worden, sind die Daten in einem maschinell auswertbaren Format an die Finanzbehörde zu...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 4.1 Diese Angaben muss die Prüfungsanordnung enthalten

Die Prüfungsanordnung muss diese Angaben zwingend enthalten; das gilt analog auch für die Lohnsteuer- und Umsatzsteuerprüfung: Die erlassende Behörde; dies ist das Finanzamt, von dem der Prüfer kommt. Dies ist häufig ein anderes Finanzamt als das, bei dem Sie Ihre Steuererklärung abgeben. Das hängt damit zusammen, dass zentrale Betriebsprüfungsstellen für mehrere Ämter zustän...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 8 Ihre Rechte und Pflichten während einer Betriebsprüfung

8.1 Ihre Rechte oder die Pflichten des Prüfers Der Prüfer hat sich an Recht und Gesetz und damit an bestimmte Gesetzmäßigkeiten und Abläufe zu halten. Im Einzelnen muss er beachten: Er muss sich bei seinem Fragen und seinem Handeln an Recht und Gesetz halten. Er muss nicht nur zu Ihren Ungunsten, sondern auch zu Ihren Gunsten prüfen. Er sollte Sie während der Prüfung über getrof...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 15 Checkliste Betriebsprüfung, Lohnsteuerprüfung und Umsatzsteuerprüfung

Diese Checkliste soll Ihnen als Gedächtnisstütze dienen, damit Sie beruhigt einer Prüfung entgegensehen können. Praxis-Checkliste: Soforthelfer Betriebsprüfungmehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 12 Wie läuft eine Betriebsprüfung im Allgemeinen ab?

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 1.7 Verbindliche Zusage (§ 204 Abs. 2 AO)

Verbindliche Zusagen können bereits vor dem Abschluss der Außenprüfung erteilt werden, soweit ein Teilabschussbescheid erlassen wurde. Die Rechtssicherheit, die ein Teilabschlussbescheid für die Vergangenheit ermöglicht, wirkt damit auch für die Zukunft. Zugesagt werden kann, wie dieser Sachverhalt in Zukunft steuerlich behandelt wird. Die Erteilung der Zusage steht im Ermess...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / Zusammenfassung

Überblick Es gibt kaum einen Betriebsinhaber, der einer Betriebsprüfung nicht mit gemischten Gefühlen entgegensieht. Richtig ist: In den meisten Prüfungen wird der eine oder andere Tatbestand aufgegriffen, der dann tatsächlich zu einer höheren Steuer führt. Das kann durchaus auch ein Thema sein, das bei einer früheren Betriebsprüfung vom Prüfer "ausgelassen" wurde. Dieser Be...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 1.8 Vorlage von Aufzeichnungen (§ 90 Abs. 3 und 4 AO)

§ 90 AO wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit neu gegliedert. Der neue Abs. 4 regelt die Modalitäten zur Vorlage der Aufzeichnungen nach § 90 Abs. 3 AO. Im Falle einer Außenprüfung sind Aufzeichnungen zur Verrechnungspreisdokumentation ohne vorherige Aufforderung vorzulegen. Nach wie vor können jedoch Dokumentationen auch außerhalb von Außenprüfungen angefordert werden, z....mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 1.11 Anzeigepflicht nach § 153 AO

Nach § 153 AO trifft den Steuerpflichtigen in den in der Vorschrift genannten Fällen eine Anzeige- und Berichtigungspflicht. Diese Anzeige- und Berichtigungspflicht besteht nach einem neuen Abs. 4 des § 153 AO künftig auch dann, wenn Prüfungsfeststellungen einer Außenprüfung unanfechtbar in einem Steuerbescheid, einem Feststellungsbescheid nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO o...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 14.1.3 Datenzugriff

Die Finanzbehörde hat gem. § 147 Abs. 6 AO das Recht, die elektronisch erstellten und aufbewahrungspflichtigen Unterlagen durch Datenzugriff zu prüfen. Grundsätzlich steht das Recht auf Datenzugriff jedoch nur im Rahmen einer Außenprüfung oder einer Nachschau zu (gesetzliche Regelung). Als aufbewahrungspflichtige Unterlagen gelten insbesondere die Finanzbuchhaltung, die Anla...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 2 Prüfdienste der Finanzämter

Die Finanzbehörden sichern den Steueranspruch durch die verschiedensten Prüfarten bzw. -dienste. Der reguläre Prüfdienst ist die Betriebsprüfung. Sie prüft in einem bestimmten Turnus. Alle anderen Prüfdienste zählen zu den Sonderprüfungen. Sie werden in der Regel nur dann tätig, wenn ein konkreter Bedarf besteht. Eine Ausnahme wiederum ist hier die Lohnsteuerprüfung. Sie übe...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer

Zusammenfassung Überblick Es gibt kaum einen Betriebsinhaber, der einer Betriebsprüfung nicht mit gemischten Gefühlen entgegensieht. Richtig ist: In den meisten Prüfungen wird der eine oder andere Tatbestand aufgegriffen, der dann tatsächlich zu einer höheren Steuer führt. Das kann durchaus auch ein Thema sein, das bei einer früheren Betriebsprüfung vom Prüfer "ausgelassen" w...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 3 Gründe für eine Betriebsprüfung

Das Finanzamt sucht sich die zu prüfenden Betriebe i. d. R. nach folgenden 9 Kriterien aus: Der persönliche Prüfungsturnus überschreitet den durchschnittlichen Prüfungsturnus erheblich. Der Betrieb wurde noch nie geprüft. Nach dem Zufallsprinzip. Auffällige Sachverhalte der Steuererklärung bedürfen der Aufklärung. Bestimmte Sachverhalte wurden in der Steuererklärung nicht ausreic...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 14.1 Grundsätze zum Datenzugriff

Die Vorschrift des § 147 Abs. 6 AO räumt der Finanzbehörde das Recht ein, Ihre elektronische Buchführung (inkl. aller relevanten Unterlagen und Belege) durch Datenzugriff zu prüfen. Diese Prüfungsmethode löst die herkömmlichen Prüfungen ab. Dabei ist zu beachten, dass das Recht auf Datenzugriff der Finanzbehörde nur im Rahmen steuerlicher Außenprüfungen zusteht. 14.1.1 Umfang...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 13.1 Umsatzsteuernachschau – ohne Vorwarnung möglich

Aufgrund des § 27b UStG können mit der Umsatzsteuer betraute Amtsträger (in der Regel Umsatzsteuerprüfer) bei Ihnen ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer regulären Prüfung eine sog. Umsatzsteuernachschau durchführen. Die Umsatzsteuernachschau kann zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Umsatzsteuer vorgenommen werden. Sie erfolgt ohne vor...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 1.3 Vereinbarung von Rahmenbedingungen der Mitwirkung des Steuerpflichtigen (§ 199 AO)

Nach dem neuen Satz 2 des § 199 Abs. 2 AO kann die Finanzbehörde mit dem Steuerpflichtigen vereinbaren, in regelmäßigen Abständen Gespräche über die im Rahmen der Außenprüfung festgestellten Sachverhalte und deren mögliche steuerliche Auswirkungen zu führen. Nach dem neuen Satz 3 in § 199 Abs. 2 AO können im Einvernehmen mit dem Steuerpflichtigen Rahmenbedingungen für dessen...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 13.3 Kassennachschau – Überprüfung ohne vorherige Ankündigung möglich

Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016 wurden weitere Maßnahmen zum Schutz vor Manipulationen bei elektronischen Aufzeichnungssystemen in Gesetzes-Form gefasst. Geändert wurden § 146 Abs. 1, § 147 Abs. 6 und § 379 Abs. 1 Satz 1 AO sowie neu eingefügt die §§ 146a und 146b AO sowie die Kassensicherungsverordnung, Stand 30...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 1.5 Teilabschlussbescheid (§ 180 Abs. 1a AO)

Mit der neu in die AO aufgenommenen Regelung des § 180 Abs. 1a AO können im Rahmen einer Außenprüfung für den Prüfungszeitraum ermittelte und abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen durch einen Teilabschlussbescheid gesondert festgestellt werden. Teilabschlussbescheide entwickeln nach § 182 AO Bindungswirkung für den Steuer- oder Feststellungsbescheid, für den die im Teilabschluss...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 5.3 Prüfungsgrundsätze: Was die Betriebsprüferordnung vorschreibt

Die Betriebsprüfungsordnung (BpO) schreibt vor, dass die Außenprüfung auf das Wesentliche abzustellen ist. Der Prüfer sollte ihre Dauer auf das notwendige Maß beschränken. In der Regel hat sie sich auf solche Sachverhalte zu erstrecken, die endgültige Steuerausfälle, Steuererstattungen oder -vergütungen beinhalten. Gewinnverlagerungen sollten danach nur aufgegriffen werden, ...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 13.2 Lohnsteuernachschau – ohne Vorankündigung möglich

Auch im Bereich der Lohnsteuer kann es zu einer Nachschau kommen. Die Nachschau im Bereich der Lohnsteuer dient der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer. Geprüft werden können alle, die als lohnsteuerlicher Arbeitgeber gelten. Der Gesetzgeber spricht von gewerblich oder beruflich Tätigen. Praxis-Tipp Durchführung einer Nachschau Die Vo...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 10 Lohnsteuerprüfung

Die Lohnsteuerprüfung kann dann ins Haus stehen, wenn in Lohnsteueranmeldungen oder anderen lohnsteuerlich relevanten Unterlagen vom Finanzamt "Ungereimtheiten" entdeckt werden. Eine Lohnsteuerprüfung kann aber auch dann stattfinden, wenn der Betrieb schon längere Zeit nicht geprüft wurde. Ab einer bestimmten Betriebsgröße sollten die Prüfungen lückenlos sein. Zur Anmeldung, ...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 11 Umsatzsteuerprüfung

Abb. 3: Umsatzsteuerprüfung Die Anmeldung, die Terminvereinbarung und die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung erfolgt analog der Betriebsprüfung. 11.1 Was führt zu einer Umsatzsteuerprüfung? Eine Umsatzsteuerprüfung wird nie "zufällig" angeordnet. Einer Prüfung liegen immer gewisse Merkmale und Gegebenheiten zugrunde. Fallen die Daten bei diesen Kriterien aus dem üblichen betrieb...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 11.2.1 11.2.1.Diese Zeiträume werden bei der Umsatzsteuerprüfung geprüft

Umsatzsteuerprüfungen können einzelne Voranmeldungszeiträume (z. B. der Monat oder das Quartal) oder ganze Besteuerungszeiträume (Jahre) umfassen. Im Extremfall können Umsatzsteuerprüfungen bis zu 10 Jahre umfassen. Die Umsatzsteuerprüfung ist an keine festen Prüfungszeiträume wie die Betriebsprüfung (3 Jahre) gebunden.mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 1.4 Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen und Verzögerungsgeld (§ 200a AO)

Durch die Neuregelungen im neu geschaffenen § 200a AO wird ein qualifiziertes Mitwirkungsverlangen im Rahmen von Außenprüfungen eingeführt. Die Regelung gilt nur für Steuerpflichtige, die ihren Mitwirkungspflichten nach § 200 AO nicht oder nicht hinreichend nachkommen. Vor Erlass eines qualifizierten Mitwirkungsverlangens soll daher in der Regel bereits ein Mitwirkungsverlan...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 1.13 Erprobung von Prüfungserleichterungen bei Einsatz eines internen Kontrollsystems

In einem neuen § 38 des Art. 97 EGAO wird eine befristete Erprobungsregelung eingeführt. Die Finanzbehörden können Prüfungserleichterungen für künftige Betriebsprüfungen zusagen, wenn die laufende Betriebsprüfung des internen Kontrollsystems (IKS) dessen Wirksamkeit bei der Einhaltung der steuerlichen Vorschriften bestätigt hat. Systemprüfungen von Steuerkontrollsystemen und ...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 5.2 Klein- und Kleinstbetriebe werden komplett geprüft

In Klein- und Kleinstbetrieben werden in der Regel keine Prüfungsschwerpunkte gebildet, weil der Prüfungsumfang so gering ist, dass der Prüfer sämtliche Tatbestände ohne größeren Zeitaufwand durchsehen kann. Praxis-Tipp Vorsicht, wenn Steuerbescheide unter Vorbehalt der Nachprüfung stehen Eine bevorstehende Betriebsprüfung wird in der Regel daran erkannt, dass die Steuerbesche...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 8.1 Ihre Rechte oder die Pflichten des Prüfers

Der Prüfer hat sich an Recht und Gesetz und damit an bestimmte Gesetzmäßigkeiten und Abläufe zu halten. Im Einzelnen muss er beachten: Er muss sich bei seinem Fragen und seinem Handeln an Recht und Gesetz halten. Er muss nicht nur zu Ihren Ungunsten, sondern auch zu Ihren Gunsten prüfen. Er sollte Sie während der Prüfung über getroffene Feststellungen informieren. Er muss die st...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 11.4.1 Was gehört zu einer förmlichen Schlussbesprechung?

Auch im Rahmen einer Umsatzsteuerprüfung kann es eine förmliche Schlussbesprechung geben. Für eine förmliche Schlussbesprechung im Sinn der Betriebsprüfungsordnung (BpO) müssen seitens des Finanzamts folgende Personen teilnehmen: der Prüfer, der Sachgebietsleiter des Prüfers, der Sachgebietsleiter der Veranlagungsstelle im Innendienst. Wünscht der Unternehmer keine Schlussbespre...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 9.1 Die verbindliche Zusage bindet die Finanzverwaltung rechtlich

Voraussetzungen für eine verbindliche Zusage Die Betriebsprüfung muss stattgefunden haben. Der Sachverhalt muss auch geprüft worden sein. Der Sachverhalt muss im Prüfungsbericht dargestellt sein. Ein Antrag auf verbindliche Zusage muss gestellt werden. Die Kenntnis und Sicherheit des geprüften Sachverhalts müssen in seiner steuerlichen Würdigung für die geschäftliche Maßnahme vo...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 8.2 Ihre Pflichten als Geprüfter

Auch Sie als Geprüfter haben eine ganze Reihe von Pflichten, denen Sie zum Zweck der Prüfungsdurchführung nachkommen müssen: Sie müssen die Prüfung dulden und die hierfür notwendigen Unterlagen dem Prüfer zur Verfügung stellen. Die Unterlagen umfassen insbesondere die Belege, die Buchhaltungsunterlagen (Sachkonten, Personenkonten, Summen-Saldenlisten), die Abschlussunterlagen...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 1 Überblick: Gesetzliche Rechtsänderungen ab 1.1.2023 und 1.1.2025

Wesentlicher Bestandteil der ab 1.1.2023 bzw. ab 1.1.2025 geltenden gesetzlichen Neuerungen ist die Verbesserung der Kooperation zwischen Finanzverwaltung und Unternehmen. Dies betrifft zum einen für nicht kooperative Steuerpflichtige erweiterte Mitwirkungspflichten, zum anderen aber auch ein verändertes Verhalten der Finanzverwaltung durch zeitnähere Bekanntgabe von Prüfung...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 14.2 Besonderheit elektronische Aufzeichnungssysteme

Ab 1.1.2017 müssen Unterlagen im Sinne des § 147 Abs. 2 AO, die durch elektronische Registrierkassen, Waagen mit Registrierkassenfunktion, Taxametern usw. erstellt worden sind, nach bestimmten Regeln aufbewahrt werden, Diese Aufzeichnungen sind für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar archiviert werd...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 9 Wie können Sie steuerliche Tatbestände für die Zukunft absichern?

Im Steuerrecht können Sachverhalte auch für die Zukunft in ihrer steuerlichen Würdigung abgesichert werden. Hierbei gibt es 2 Möglichkeiten. 9.1 Die verbindliche Zusage bindet die Finanzverwaltung rechtlich Voraussetzungen für eine verbindliche Zusage Die Betriebsprüfung muss stattgefunden haben. Der Sachverhalt muss auch geprüft worden sein. Der Sachverhalt muss im Prüfungsberi...mehr