Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.3.2.1 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Rz. 281 Nach § 10 Abs. 3 S. 2 Halbs. 1 AStG sind sämtliche Einkünfte im Rahmen der Einkünfteermittlung der Zwischengesellschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu behandeln. Dadurch wird der Nichtanwendung des § 8 Abs. 2 KStG (s. Rz. 269) auf Ebene der Zwischengesellschaft entgegengewirkt. Die Fiktion gewerblicher Einkünfte führt zum Ausschluss möglicher steuerlicher Vortei...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.4.1.2.4 Zurechnungsquote bei mehreren Begünstigten

Rz. 1152 Bei mehreren inländischen Begünstigten ist zudem die Zurechnungsquote nach § 18 Abs. 4 i. V. m. 18 Abs. 1 S. 3 2. Halbs. AStG festzustellen. In diesen Fällen ist festzulegen, welches die zuzurechnenden Steuerbemessungsgrundlagen für die einzelnen Stpfl. sind.[1] Die Besteuerungsgrundlagen sind mangels Beteiligungsverhältnis quotal entsprechend "ihrem Anteil" zwischen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.4.2.1.1 Hintergrund

Rz. 37 Gem. § 6 Abs. 6 AStG i. d. F. vor dem ATADUmsG war es unter Umständen[1] möglich, sog. nachträgliche Wertminderungen, also eine negative Differenz zwischen einem tatsächlichen Veräußerungsgewinn und dem zuvor gem. § 6 AStG besteuerten Vermögenszuwachs zu berücksichtigen.[2] Eine festgesetzte Steuer wurde durch Änderung oder Aufhebung des Bescheids neu ermittelt. Hinte...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.5.1 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 53 Soweit die Ermittlung der Einkünfte der ausländischen Gesellschaft betroffen ist, ergibt sich kein Konflikt der Hinzurechnungsbesteuerung mit den Doppelbesteuerungsabkommen. Die Ermittlung der Einkünfte wird nicht durch das Abkommensrecht geregelt. Anders ist die Regelungslage hingegen mit der Besteuerung des Hinzurechnungsbetrags für den inländischen Steuerpflichtige...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.1.1 Überblick

Rz. 261 § 7 Abs. 1 AStG enthält sowohl die Tatbestandsvoraussetzungen in zusammengefasster Form sowie die Rechtsfolge. S. 2 nimmt mittelbare Beteiligungen aus dem Anwendungsbereich der Hinzurechnungsbesteuerung heraus, soweit diesbezüglich eine Hinzurechnungsbesteuerung bereits stattgefunden hat. S. 3 legt fest, dass für die Steuerpflicht der Einkünfte die Gewinnverteilung her...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.7.1 Beziehung

Rz. 59 Der Stpfl. ist seiner Mitwirkungspflicht erst dann nachgekommen, wenn er alle unmittelbaren oder mittelbaren Beziehungen, die zur Person im Ausland bestehen oder bestanden haben, offengelegt hat. Beziehungen sind z. B. Geschäftsbeziehungen, wobei das Berufen auf eine konkrete Geschäftsbeziehung nicht von der Offenlegung daneben bestehender verdeckter Geschäftsbeziehun...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.2.5 Vermögen, aus dem unterschiedliche Arten von Erträgen erzielt werden

Rz. 101 Vermögen kann laufende Erträge abwerfen und später veräußert werden. Beide Arten von Erträgen sind solche i. S. d. § 4 Abs. 1 AStG und damit relevant für die Prüfung, ob erweitertes Inlandsvermögen vorliegt. Die Voraussetzungen für erweitertes Inlandsvermögen i. S. d. § 4 Abs. 1 AStG sind nur dann erfüllt, wenn keinerlei Erträge zu ausländischen Einkünften führen (s....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.5.5 Verhältnis zu anderen ertragsteuerlichen Vorschriften

Rz. 90 § 10 Abs. 2 S. 1 AStG bestimmt zwar die Zugehörigkeit des Hinzurechnungsbetrags zu den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Der BFH ordnete den Hinzurechnungsbetrag aber als "Einkünfteerhöhungsbetrag eigener Art" ein.[1] Der Hinzurechnungsbetrag unterliegt weder dem Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. d) EStG, der Freistellung...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.4.5.4 Auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck

Rz. 1300 Die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte und des Vermögens einer ausländischen Familienstiftung ist ebenfalls mangels elektronischer Übermittlungsmöglichkeit in Papier abzugeben. [1] Rz. 1301 Nach § 18 Abs. 4 i. V. m. Abs. 3 S. 1 AStG in der Fassung des MindStRL-UmsG hat die Erklärungsabgabe für Geschäftsjahre der ausländischen Famili...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.2.4 Anteilige Steuern

Rz. 293 Nach § 12 Abs. 2 AStG ist in Ergänzung zu Abs. 1 auch eine auf Ebene der vermittelnden Gesellschaft bzw. Betriebsstätte im Rahmen einer vorgeschalteten Hinzurechnungsbesteuerung erhobene Steuer anrechenbar. Die von der die Beteiligung vermittelnden Gesellschaft gezahlte Steuer ist nur in dem Umfang anrechenbar, in dem sie auf die Beteiligung des inländischen Stpfl. a...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.2.2.5 Örtliche Zuständigkeit in Fällen der Organschaft

Rz. 662 In den Fällen einer Organschaft ist für die Feststellung der auf Ebene der Organgesellschaft erzielten und dem Organträger zuzurechnenden Zwischeneinkünfte das FA der Organgesellschaft örtlich zuständig, da nach § 18 Abs. 2 S. 1 AStG für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit auf die Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft abgestellt wird. Diese wird von de...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.2.2 Änderungen durch das ATADUmsG

Rz. 8 Änderungen in sachlicher Hinsicht haben sich erstmalig mit Wirkung ab 2022 durch das ATADUmsG ergeben. Nach Art. 7 Abs. 3 S. 1 der ATAD wird auf eine Hinzurechnungsbesteuerung verzichtet, wenn die hinzurechnungspflichtigen Einkünfte der ausländischen Gesellschaft 1/3 oder weniger der gesamten Einkünfte betragen.[1] Rz. 9 Die relative Freigrenze wird an die Bestimmungen ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.3.2.7 Übergang von der Altregelung

Rz. 367 Für den Übergang von der Altregelung des § 3 Nr. 41 EStG a. F. auf die Vorschrift des § 11 AStG wird eine erstmalige gesonderte Feststellung des Hinzurechnungskorrekturvolumens zum 31. Dezember 2021 angeordnet. Als Anfangsbestand des Hinzurechnungskorrekturvolumens zum 31. Dezember 2021 wird die Summe der Hinzurechnungsbeträge erfasst, die beim Steuerpflichtigen gemäß...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.5.5 Verhältnis zu § 2 ErbStG

Rz. 40 § 4 AStG erweitert das der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht unterworfene Vermögen. Die Norm ist damit nicht nur dem ErbStG zuzuordnen, sondern sie betrifft dort die in § 2 ErbStG geregelt persönliche Steuerpflicht. Rz. 41 Liegt nach § 2 Abs. 1 S. 1 ErbStG unbeschränkte Steuerpflicht vor, bleibt für § 4 AStG kein Anwendungsbereich (Rz. 18). Die Tatbestandsvoraussetzu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.6.2 Regelungsinhalt

Rz. 76 § 21 Abs. 5 AStG führt zur Lösung dieses leerlaufenden Verweises für Umwandlungen, die in einem Wirtschaftsjahr, das vor dem 1.1.2022 beginnt, erfolgen und deren steuerlicher Übertragungsstichtag nach dem 31.12.2021 liegt, eine modifizierte Fassung des § 8 Abs. 1 Nr. 10 AStG ein, die nicht mehr auf § 1 Abs. 2 UmwStG verweist. Demnach sind in Umwandlungsfällen grds. ak...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.2.2.2 Rechtsform

Rz. 199 Die vermittelnde Gesellschaft muss nach der Einordnung des deutschen Steuerrechts einer Kapitalgesellschaft entsprechen. Ob eine ausländische Rechtsform einer Personen- oder Kapitalgesellschaft entspricht, ist nach dem Rechtstypenvergleich zu bestimmen.[1] Zunächst muss es sich bei der vermittelnden Gesellschaft um eine Gesellschaft handeln, die dem Steuerpflichtigen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.3 Zielsetzung der Regelung

Rz. 16 Zielsetzung des § 11 AStG ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung, die aus der aufeinanderfolgenden oder phasengleichen Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung und der Steuerpflicht der tatsächlichen Beteiligungserträge oder Veräußerungsgewinne droht. Die Norm verknüpft dafür die Entlastung im Falle einer tatsächlichen Ausschüttung seitens der Zwischengesellschaft od...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.3.2.3 Gesamtbetrag der Anrechnungsbeträge nach Abs. 1 und 2

Rz. 362 Durch das ATADUmsG wurde die Höchstbetragsberechnung an die Änderung des § 12 Abs. 2 AStG angepasst. Nun ist gem. § 12 Abs. 3 AStG bei der Anwendung des § 34c Abs. 1 EStG (i. V. m. § 26 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 KStG) auf den Gesamtbetrag der Anrechnungsbeträge nach § 12 Abs. 1 und 2 AStG einer ausländischen Gesellschaft abzustellen. Damit werden der Höchstbetragsberechnung...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.5.1 Gleichstellung mit Veräußerung (nur) i. S. v. § 17 EStG

Rz. 159 Rechtsfolgenseitig stellt § 6 Abs. 1 S. 1 AStG die Erfüllung eines Wegzugstatbestands mit der Veräußerung zum gemeinen Wert gleich. Es handelt sich dabei um einen Rechtsfolgenverweis auf § 17 EStG.[1] Die Gleichstellung mit der Veräußerung dient dem Ziel, die Realisierung des Veräußerungsgewinns bei Wegzug sicherzustellen.[2] Dies gilt allerdings nur im Fall eines Verm...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.5.2 Auskunfts-/Informationsaustausch

Rz. 75 Die dem unbeschränkt Stpfl. eingeräumte Nachweismöglichkeit setzt die Nachprüfbarkeit durch die FinanzBeh voraus.[1] Eine solche Nachprüfung kann auf der Grundlage von § 2 Abs. 11 EUAHiG, einer großen Auskunftsklausel in einem DBA (vergleichbar mit Art 25 Abs. 1 DBA-Verhandlungsgrundlage), sog. Informationsaustauschabkommen[2] oder ggf. auch auf der Grundlage des OECD...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 7.1 Allgemeines

Rz. 220 Abs. 3c wurde in das deutsche Steuerrecht eingeführt, um spezifische "Besonderheiten" bei der Verwertung von immateriellen Werten zu adressieren. Diese Vorschrift soll die Intention des Gesetzgebers verdeutlichen, dass sich (auch) die Bewertung und Verrechnungspreisbestimmung bei immateriellen Werte an einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise orientieren sollte. Letz...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.12 Unmöglichkeit der Erfüllung der Erklärungspflicht

Rz. 836 Nach der Änderung des Beherrschungskonzepts kann sich der Stpfl. erst recht nicht mehr auf die Unmöglichkeit der Erfüllung seiner Erklärungspflicht mangels Verfügbarkeit der erforderlichen Informationen berufen. Aufgrund der Beherrschung der ausländischen Gesellschaft durch den Stpfl. ggf. gemeinsam mit ihm nahestehenden Personen hat er Einfluss auf die Entscheidunge...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.5.5 Anrechnung ausländischer Steuern

Rz. 175 Auf Rechtsfolgenebene stellt sich die Frage, ob auf die Wegzugssteuer etwaige ausländische Steuern angerechnet werden können. Dies betrifft den Fall, in dem vor dem Wegzug nur ein beschränktes deutsches Besteuerungsrecht besteht, Deutschland im Rahmen des Wegzugs gemäß § 6 AStG besteuert und in der Folge im Ausland eine tatsächliche Veräußerung besteuert wird. Dies m...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.8.5 Ausnahme: Kredit-, Wertpapier- und Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzunternehmen (Abs. 1 Nr. 7 Buchst. c)

Rz. 275 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. c AStG besteht auch für solche Bezüge eine Ausnahme von der Einordnung unter den Aktivkatalog, die bei der ausländischen Gesellschaft nach § 8b Abs. 7 KStG nicht steuerbefreit wären, wenn diese unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig wäre. Dies ist erfüllt, wenn die ausländische Gesellschaft ein Kreditinstitut (§ 1 Abs. 1 S. 1 KWG), Wer...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.1.2 Anwendungsregel

Rz. 51 Gem. § 21 Abs. 4 S. 1 AStG sind die Vorschriften über die Hinzurechnungsbesteuerung – namentlich die §§ 7–13, 15–18 und 20 – i. d. F. des ATADUmsG erstmals – soweit Einkommen- und Körperschaftsteuer betroffen sind – für den Vz oder – soweit die Gewerbesteuer betroffen ist – für den Erhebungszeitraum, für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind, die in einem Wirtscha...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.3.2.2 Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG

Rz. 286 Die Vorschrift § 10 Abs. 3 S. 2 Halbs. 2 AStG stellt die Ermittlung des Gewinns (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG) durch Anwendung des § 4 Abs. 1 EStG sicher. Infolge des durchzuführenden Betriebsvermögensvergleichs sind sog. Hinzurechnungsbilanzen für die Zwischengesellschaft aufzustellen. Die Hinzurechnungsbilanzen können unter Beachtung der nach deutschem Steuerrecht zu beac...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.1.6 Maßgeblicher Zeitpunkt für Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 317 Die Tatbestandsmerkmale der Hinzurechnungsbesteuerung (Steuerpflicht, ausländische Gesellschaft, Beherrschung) müssen allesamt am Ende des Wirtschaftsjahres der ausländischen Gesellschaft erfüllt sein (strenge stichtagsbezogene Betrachtung). Dabei ist auf das maßgebende Wirtschaftsjahr der ausländischen Gesellschaft nach ausländischem Recht abzustellen.[1] Wird die aus...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.7.2 Offenlegen

Rz. 60 Der Begriff Offenlegen normiert eine besonders umfangreiche und vorbehaltlose Auskunftspflicht. Hierzu gehören alle Tatsachen, die für eine steuerliche Beurteilung von Bedeutung sein können. Dazu gehören z. B. Gründungsvorgang, Rechtsform, Registereintragung, eigene Beteiligungen (unmittelbare und mittelbare), sonstige Gesellschaftsverhältnisse und die wirtschaftliche...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 8 AStG umfasst seit seiner Änderung durch das ATADUmsG 5 Absätze. Die Regelungsinhalte lassen sich in zwei Bereiche unterteilen. § 8 Abs. 1 und Abs. 5 definieren den allg. sachlichen Anwendungsbereich der Hinzurechnungsbesteuerung. § 8 Abs. 2 bis Abs. 4 regelt eine Ausnahme vom sachlichen Anwendungsbereich – und somit von der Hinzurechnung –, die nur in Sachverhalten...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 1.2.3 Änderung durch das ATADUmsG und das MinStRLUmsG

Rz. 14 Umfangreiche Änderungen der Hinzurechnungsbesteuerung im Allgemeinen und des § 8 AStG im Besonderen erfolgten durch das ATADUmsG.[1] Dies betraf einerseits diverse Anpassungen des Aktivkatalogs in § 8 Abs. 1 (namentlich in Nr. 3, Nr. 8-10 und Streichung der Nr. 7 a. F.). Auch die Substanzausnahme in § 8 Abs. 2 AStG wurde terminologisch angepasst und durch Vorgaben zur...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.2.1.3 Bedeutung der Rückkehrabsicht

Rz. 240 Ausweislich der auf § 6 Abs. 3 AStG übertragbaren (s. Rz. 228) BFH-Rechtsprechung ist eine Rückkehrabsicht bei Wegzug entbehrlich, wenn der Steuerpflichtige innerhalb des maßgeblichen Zeitraums wieder unbeschränkt steuerpflichtig wird.[1] Im Ergebnis genügt somit eine rechtzeitige Rückkehr; die Rückkehrabsicht hat für Zwecke des § 6 Abs. 3 S. 1 AStG keine Bedeutung.[2...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.5.3 Abzug des Kürzungsbetrages

Rz. 171 Bei einkommensteuerpflichtigen Personen wird der Kürzungsbetrag bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG) abgezogen. Bei körperschaftsteuerpflichtigen Personen stellt der steuerliche Gewinn – mit Verweis auf R 7.1 Abs. 2 S. 1 KStR – die Summe der Einkünfte dar (R 7.1 Abs. 1 S. 2 KStR 2022 Zeile 31). Nach den Ausführungen im Anwendungserlass zum ASt...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.2.2.1 Erhöhung der Gewinneinkünfte

Rz. 209 Der Hinzurechnungsbetrag gehört nach § 10 Abs. 2 S. 2 AStG zu den Gewinneinkünften, wenn die Beteiligung an der Zwischengesellschaft im steuerlichen Betriebsvermögen gehalten wird. Die Erhöhung der Einkünfte erfolgt jeweils im Rahmen der Gewinneinkünfte, in welchem die Beteiligung gehalten wird. Infrage kommen somit Einkünfte aus Land- und Fortwirtschaft (§ 13 EStG),...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.5.2 Verhältnis zu § 42 AO

Rz. 29 Durch die Rechtsprechung des BFH war das Verhältnis von § 42 AO zur Hinzurechnungsbesteuerung bis zur Neufassung des § 42 Abs. 1 S. 2 AO im Jahr 2008 weitgehend geklärt.[1] Der BFH räumte der Anwendung des § 42 AO 1977 bei der Beurteilung niedrig besteuerter ausländischer Basisgesellschaften aus logischen Gründen Vorrang vor der Anwendung der §§ 7 ff. AStG ein.[2] Rz....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 1.3.1 Sicherung von deutschem Steuersubstrat

Rz. 16 Die Bedeutung von immateriellen Werten, vornehmlich das geistige Eigentum an Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, aber auch sonstigem wertvollen Wissen (Know-how) sowie gesammelte Daten, wächst für einen nachhaltigen (internationalen) Geschäftserfolg seit Jahrzehnten und dies über die verschiedensten Branchen hinweg.[1] Dabei sind in einer immer weiter forts...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.2.1.1 Erhöhung der Kapitaleinkünfte

Rz. 188 Der Hinzurechnungsbetrag gehört nach § 10 Abs. 2 S. 1 AStG zu den Einkünften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, wenn die Beteiligung an der Zwischengesellschaft im Privatvermögen gehalten wird. Gesetzlich wird der Hinzurechnungsbetrag zwar den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet. Gleichwohl handelt es sich nach Auffassung des BFH um einen "Einkünfteerhöhungsbetra...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.1.3.1 Sachdienliche Unterlagen

Rz. 67 Unterlagen sind Schriftstücke, ggf. auch mit grafischem Inhalt und umfassen zudem auch elektronisch gespeicherte Dokumente, wenn sie anstelle von Schriftstücken verwandt werden. In § 97 Abs. 1 S. 1 AO werden Bücher, Aufzeichnungen und Geschäftspapiere im Kontext zu "anderen Urkunden" gestellt, sodass hier von einer Urkundenqualität der genannten Unterlagen auszugehen ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 3.3.1 Überblick

Rz. 51 Für den Übergang von der Freistellungsmethode zur Anrechnungsmethode bedarf es folgender Voraussetzungen: Einkünfte einer ausländischen Betriebsstätte; Unbeschränkt steuerpflichtiger Einkünftebezieher (Rechtssubjekt); Zwischeneinkunftscharakter nach §§7 bis 14 AStG und Freistellung der Einkünfte nach DBA. Unerheblichkeit eines möglichen Substanznachweises 3.3.1.1 Einkünfte ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.2.3 Änderungen durch MinBestRL-UmsG

Rz. 31 Mit dem MinBestRL-UmsG kommt der Gesetzgeber der immer wieder erhobenen Forderung einer Senkung der ASt-Niedrigsteuergrenze aufgrund von erheblichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit und Unionskonformität (zu spät) nach. In § 8 Abs. 5 AStG wir die Niedrigsteuergrenze für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung von 25 % auf 15 % gesenkt. Dies gilt erstmals für die Einko...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2 Die Vorschrift im Einzelnen

Rz. 28 Die Regelungen des § 15 AStG zur Behandlung von ausländischen Familienstiftungen lassen sich systematisch folgenden Teilbereichen zuordnen. Der erste Teilbereich umfasst die Absätze 2 und 1, nämlich den Tatbestand in seiner Grundform und die Absätze 8 und 11 in der Rechtsfolge. Die Absätze 3 und 4 erweitern den Anwendungsbereich auf Unternehmensstiftungen sowie auf an...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.5.2 Pflicht zum Ansatz des Kürzungsbetrages

Rz. 167 Der Kürzungsbetrag ist bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte bzw. der Kapitalerträge abzuziehen. Der Abzug des Kürzungsbetrages hat (zwingend) zu erfolgen und stellt kein Wahlrecht des Steuerpflichtigen dar.[1] Ebenso wenig steht der Ansatz des Kürzungsbetrages im Ermessen der Finanzverwaltung. Da der Abzug des Kürzungsbetrages zwingend durchzuführen ist, ist au...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.3.2 Börsenklausel

Rz. 119 Entsprechende Einkünfte qualifizieren nicht als solche mit Kapitalanlagecharakter, wenn mit der Hauptgattung der Aktien der Kapitalanlagegesellschaft ein wesentlicher und regelmäßiger Handel an einer Börse der in § 13 Abs. 1 S. 4 AStG genannten Art stattfindet (s. dazu unter 2.1.5). Rz. 120 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.5.2 Verhältnis zur erweiterten beschränkten Steuerpflicht

Rz. 43 Während die erweiterte beschränkte Steuerpflicht Besteuerungsfolgen im Wegzugsjahr sowie in den 10 darauffolgenden Vz nach sich ziehen kann, greift § 6 AStG zeitpunktbezogen bei Wegzug. Die Norm verfolgen unterschiedliche Ziele und können nebeneinander greifen. Rz. 44 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.5.1.2 Adressat der Mitteilung

Rz. 436 Adressat der Mitteilung nach § 6 Abs. 5 S. 1 AStG ist das "Finanzamt, das in den in Abs. 1 genannten Zeitpunkten nach § 19 AO zuständig ist". Für Einzelheiten zur Zuständigkeit s. Rz. 481 ff. Rz. 437 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.1 Erweiterung des beschränkt steuerpflichtigen Vermögens

Rz. 85 Die Rechtsfolge des § 4 Abs. 1 AStG erschöpft sich in der Erweiterung des Steuerobjekts. Neben dem im Rahmen der regulären beschränkten Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG erfassten Inlandsvermögen i. S. v. § 121 BewG wird auch das sog. "erweitere Inlandsvermögen" der beschränkten Steuerpflicht unterworfen. Weitere Rechtsfolgen ordnet die Vorschrift nicht an. R...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.3.2.3 Keine Verzinsung des gestundeten Betrags

Rz. 363 Gemäß § 6 Abs. 4 S. 3 AStG sind die Jahresraten nicht zu verzinsen. Dies ist sachgemäß, weil die Ratenzahlung einen aus der Wegzugsbesteuerung resultierenden Liquiditätsnachteil abmildert und nicht einen Liquiditätsvorteil gewährt, den es durch Verzinsung abzuschöpfen gälte. Rz. 364 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.5.1 Zielsetzung

Rz. 504 Hinzurechnungsbeträge unterliegen auf Ebene des Steuerpflichtigen nicht nur der Einkommen- bzw. der Körperschaftsteuer, sondern auch der Gewerbesteuer, sofern auf Ebene des Steuerpflichtigen Gewerbesteuerpflicht besteht. Somit entsteht die Notwendigkeit, die Doppelbesteuerung für die Bezüge des § 11 Abs. 1 S. 1 und Gewinne i. S. d. § 11 Abs. 4 AStG auch für Zwecke de...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.13.2 Umfang der Erklärungspflicht bei beschränkt Stpfl.

Rz. 859 Bei beschränkt steuerpflichtigen Anteilseignern unterliegen nur diejenigen passiven Einkünfte der Hinzurechnungsbesteuerung, die die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 S. 4 AStG erfüllen.[1] Daher sind auch nur die Angaben hierzu in die Feststellungserklärung aufzunehmen.[2] Rz. 860–869 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.2.2 Rechtsfolge

Rz. 87 Bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 17 Abs. 2 Halbs. 1 AStG ist rechtsfolgenseitig bei der Schätzung nach § 162 AO die Untergrenze i. H. v. 20 % des gemeinen Werts der von den unbeschränkten Stpfl. gehaltenen Anteilen zu beachten, wobei nach Halbs. 2 Abzugsposten zur Korrektur zugelassen werden. Die Rechtsfolge ist demnach die Durchführung der tatbestan...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.2.2.2 Möglichkeit einer Abstandnahme von der Ratenzahlung

Rz. 248 Gem. § 6 Abs. 4 S. 7 f. AStG kann die Ratenstundung in Fällen der – von vornherein beabsichtigten – Rückkehr auf Antrag des Steuerpflichtigen in eine echte Stundung ohne Erhebung von Raten gewandelt werden. Für Einzelheiten wird auf die Kommentierung in den Rz. 411 ff. verwiesen. Rz. 249 einstweilen freimehr