Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.4.1.2 Beschränkt Steuerpflichtige

Rz. 76 Durch die Änderungen im Rahmen des ATAD-UmsG können erstmalig auch im Inland beschränkt Stpfl. von der Hinzurechnungsbesteuerung erfasst werden. § 7 Abs. 1 S. 4 AStG erweitert den persönlichen Anwendungsbereich der regulären Hinzurechnungsbesteuerung auf beschränkt Stpfl., soweit (i) die Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar einer in...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.5.1 Ansatz des Kürzungsbetrages

Rz. 163 Liegen die Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 S. 1 AStG vor, ist ein Kürzungsbetrag bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte bzw. alternativ – bei Anwendung des § 32d EStG – bei der Ermittlung der Summe der Kapitalerträge abzuziehen. Rz. 164–166 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.5.3 Antrag auf Verlustzuordnung

Rz. 71 Die Verlustzuordnung erfolgt nur auf Antrag des Stpfl. Der Antrag ist mangels gesetzlicher Vorgaben formfrei, weshalb er auch konkludent durch Abzug der Verluste in der Feststellungserklärung für die jeweilige ausländische Untergesellschaft gestellt werden können sollte. Allerdings ist der Antrag fristgebunden und muss bis spätestens 31.7.2023 gestellt werden. Sofern ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 1.5.3 Vorschriften des UmwStG

Rz. 55 Die Vorschriften des UmwStG finden auf Rechtsfolgenebene im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung keine Anwendung (§ 10 Abs. 3 S. 4 AStG). Auf Tatbestandsebene – d. h. für die Frage, ob überhaupt Einkünfte gegeben sind, deren Einordnung in den Aktivkatalog zu erfolgen hat – sind die Regelungen des UmwStG m. E. zu beachten, weshalb z. B. beim Formwechsel einer Tochterka...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.2.7 Gemeinsame Anzeige bei Beteiligung mehrerer Stpfl.

Rz. 979 Sind mehrerer Stpfl. an der ausländischen Gesellschaft beteiligt, können sie nach § 18 Abs. 3 S. 5 AStG eine gemeinsame Anzeige abgeben.[1] Zu den Einzelheiten s. Rz. 1036. Rz. 980–984 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.5.4.3 Verhältnis zu anderen Entstrickungsvorschriften des EStG

Rz. 53 Weitere Überschneidungen mit Vorschriften des EStG sind nicht ersichtlich, weil das EStG einzig in § 17 Abs. 5 EStG eine Entstrickungsvorschrift für Kapitalgesellschaftsanteilen im Privatvermögen vorsieht. Die anderen Entstrickungsvorschriften des EStG (§ 4 Abs. 1 S. 3, § 6 Abs. 3 S. 1, § 6 Abs. 5 S. 1, § 16 Abs. 3a) gelten nur für Wirtschaftsgüter des Betriebsvermöge...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.4.5 Rechtsfolge

Rz. 474 Als Rechtsfolge ist der Kürzungsbetrag auch in diesen Fällen bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte – bzw. bei Anwendung des gesonderten Steuersatzes (§ 32d EStG) – bei der Ermittlung der Summe der Kapitalerträge abzuziehen. Die Vorschriften zur Ermittlung des Kürzungsbetrages, der gesonderten Feststellung des Hinzurechnungskorrekturvolumens sowie dessen Ermittlu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.6.1 Verhältnis zum StAbwG

Rz. 56 Mit dem StAbwG vom 25.6.2021[1] wurde in § 9 StAbwG eine verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung für Gesellschaften, die in einem nicht kooperativen Staat ansässig sind, eingeführt. Dabei ordnet § 9 S. 1 StAbwG explizit die Nichtanwendung von § 9 AStG für Zwecke der verschärften Hinzurechnungsbesteuerung an.[2] Rz. 57–60 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.6 Genaue Bezeichnung Gläubiger oder Empfänger i. S. d. § 160 AO

Rz. 56 Die Mitwirkungspflichten nehmen Bezug auf das Benennungsverlangen des FA von Gläubigern oder Empfängern in § 160 Abs. 1 S. 1 AO. Zweck des § 160 AO ist die Verhinderung von Steuerausfällen, indem sichergestellt werden soll, dass nicht nur die steuermindernde Ausgabe beim Stpfl., sondern auch die damit korrespondierende Einnahme beim Geschäftspartner erfasst werden.[1]...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.2.1.4 Schätzungsvoraussetzungen

Rz. 84 Die Tatbestandsvoraussetzungen der Schätzung gem. § 162 AO müssen vollständig vorliegen, da § 17 Abs. 2 AStG nicht die Schätzungsvoraussetzungen regelt. Eine Schätzung muss auch "vorzunehmen" sein, d. h. die FinBeh kann die Besteuerungsgrundlage nicht anders ermitteln oder berechnen. Rz. 85–86 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 29 Die Steueranrechnung erfolgt nach § 12 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 AStG bei dem Stpfl. nur auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer, die auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt. Eine Anrechnung auf die Gewerbesteuer scheidet nach dem eindeutigen Wortlaut der Regelung auch im neuen Recht aus (s. dazu Rz. 100f. und Rz 188ff.). Rz. 30–34 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 5.1 Allgemeines

Rz. 177 Abs. 3a wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (AbzStEntModG) am 2. Juni 2021 neu in das Gesetz eingefügt[1] und gilt für Veranlagungszeiträume ab dem Jahr 2022 (§ 21 Abs. 1 AStG). Diese Regelung übernimmt im Wesentlichen die Inhalte des bisherigen § 1 Abs. 3 Satz 3–8 und spiegelt die bisherige Verwaltungsauffassung wider, wie sie auch s...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3.1.5 ErbStG

Rz. 18 Die Zurechnungsbesteuerung ist ertrag- und vermögensteuerlicher Natur und lässt die Erbschaft- und Schenkungsteuer unberührt (§ 15 Abs. 1 S. 2 AStG). Relevant sind im hier interessierenden Kontext der Familienstiftung einerseits freigiebige Zuwendungen (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) sowie Erwerbe aufgrund einer Zwischenberechtigung (§ 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 2 ErbStG). Satzungsg...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.2.3 Halten, Verwaltung, Werterhaltung oder Werterhöhung

Rz. 102 Zur Definition von Einkünften mit Kapitalanlagecharakter ist erforderlich, dass die Einkünfte aus dem Halten, der Verwaltung, der Werterhaltung oder der Werterhöhung der in § 13 Abs. 2 Halbsatz 1 AStG aufgeführten Vermögenswerte stammen. Rz. 103 Halten Ein Stpfl. hält Vermögenswerte, wenn diese dem Stpfl. nach Maßgabe der §§ 39 ff. AO steuerlich zuzurechnen sind. Eine ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.6.1 Hintergrund

Rz. 75 Gem. § 21 Abs. 4 S. 1 AStG finden die neuen Vorschriften über die Hinzurechnungsbesteuerung erstmals für Wirtschaftsjahre Anwendung, die nach dem 1.1.2022 beginnen. Im Fall eines abweichenden Wirtschaftsjahrs einer ausländischen Gesellschaft gelten die Neuregelungen folglich erst für das Wirtschaftsjahr 2022/2023. Soweit im Wirtschaftsjahr 2021/2022 der ausländischen ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.6.2.7 Unionsrechtskonformität der Nichtberücksichtigung nachträglicher Wertminderungen

Rz. 113 Anders als nach § 6 Abs. 6 AStG a. F. können nach dem Wegzug eintretende Wertminderungen nicht im Inland berücksichtigt werden. Dies begegnet nach hier vertretener Auffassung keinen unionsrechtlichen Bedenken. [1] Die jüngere EuGH-Rechtsprechung[2] bestätigt dies[3] und weicht insoweit von früheren Entscheidungen ab.[4] Soweit die Entscheidung des EuGH in Jacob/Lassus...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.2.1.2 Zeitpunkt des Ansatzes im Privatvermögen

Rz. 201 Der Hinzurechnungsbetrag gilt in dem Veranlagungszeitraum als zugeflossen, in dem das maßgebende Wirtschaftsjahr der ausländischen Gesellschaft endet. Nach altem Recht galt der Hinzurechnungsbetrag dagegen erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres der ausländischen Gesellschaft als zugeflossen. Die Änderung geht auf die Vorgaben in Art. 8 Abs. 4 ATAD zurück, der eine ph...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.5.4 Keine Berücksichtigung nachträglicher Wertminderungen

Rz. 172 Gem. § 6 Abs. 6 AStG a. F. war die Berücksichtigung von nach dem Wegzug eintretenden Wertminderungen möglich, sofern diese nicht im Zuzugsstaat berücksichtigt worden sind.[1] Diese Vorschrift wurde mit Wirkung für Veräußerungen nach dem 24. März 2021 aufgehoben (§ 21 Abs. 3 S. 2 AStG). Die Berücksichtigung von Wertminderungen ist somit nach geltendem Recht ausgeschlos...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.3.3 Fehlende Vorschrift für spätere Gewinnausschüttungen

Rz. 194 Wenngleich das Gesetz die Veräußerung der Anteile und die Vornahme wesentlicher Gewinnausschüttungen – für Zwecke des Ausschlusses eines Entfallens der Wegzugssteuer bei Rückkehr sowie für Zwecke des Widerrufs der Ratenstundung – im Rahmen der Wegzugsbesteuerung gleichstellt, wird diese Gleichstellung zulasten des Stpfl. nicht konsequent verfolgt. Der Wegzugsbesteuer...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 3.3 Erklärungs, Anzeige- und Mitwirkungspflichten

Rz. 477 Das Gesetz sieht außerhalb des § 6 Abs. 5 AStG keine besonderen Pflichten des Stpfl. vor. Die Erklärungspflicht basiert auf den allgemeinen Regelungen. Es gelten die erweiterten Mitwirkungspflichten für Auslandssachverhalte (§ 90 Abs. 2 AO). Rz. 478 § 6 Abs. 5 S. 1 und S. 3 AStG auferlegen dem Stpfl. Mitteilungspflichten (s. Rz. 430 ff.). Da deren Verletzung drastisch...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.6.3 Anrechnung bei Beteiligung über Personengesellschaften

Rz. 226 Bei der Beteiligung eines im Inland Stpfl. über eine Personengesellschaft an der Zwischengesellschaft wird über die Steueranrechnung im Rahmen der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerveranlagung des Beteiligten entschieden.[1] Nach bisherigem Recht wurden die nach § 12 AStG anrechenbaren Steuern in dem Verfahren zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der die Be...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.4.3 Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG

Rz. 149 § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG verweist auf Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG, nämlich Investmenterträge gemäß § 16 InvStG. Erfasst sind die folgenden Investmentbeträge: Ausschüttungen des Investmentfonds nach § 2 Abs. 11 InvStG (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 InvStG) sowie Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen nach § 19 InvStG (§ 16 Abs. 1 Nr. 3 InvStG). Rz. 150 Auf ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.3 Zweck

Rz. 46 Die im Jahr 1972 eingeführte Hinzurechnungsbesteuerung sollte verhindern, dass Gewinne durch die Gründung einer intransparenten, rechtlich selbständigen Gesellschaft im niedrig besteuerten Ausland der Besteuerung in Deutschland entzogen werden. Dieses Ziel wird lt. Gesetzesbegründung des ATAD-UmsG auch heute noch verfolgt („Verhinderung steuerlich indizierter Verlager...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.4 Abgabe einer Feststellungserklärung auf Verlangen (Abs. 3 S. 4)

Rz. 1020 Das FA kann nach § 18 Abs. 3 S. 4 AStG auch in den Fällen des § 18 Abs. 3 S. 2 AStG die Abgabe einer Feststellungserklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (s. dazu Rz. 729 ff.) verlangen.[1] Insoweit steht dem FA ein Ermessen zu.[2] Rz. 1021 Das Gesetz lässt offen, in welchen Fällen eine Feststellungserklärung angefordert werden kann. Aus der Gesetzesbegründu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.5.4 Zeitpunkt für Beherrschung

Rz. 436 Die Beherrschungskriterien gem. § 7 Abs. 2 AStG müssen stichtagsbezogen "am Ende des Wirtschaftsjahres der ausländischen Gesellschaft, in dem diese die Einkünfte nach Absatz 1 erzielt hat (maßgebendes Wirtschaftsjahr)", gegeben sein.[1] Weder Art. 7 noch Art. 8 ATAD legt fest, zu welchem Zeitpunkt eine Beherrschung vorliegen muss. Eine strenge stichtagsbezogene Betrac...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.6.2.6 Unionsrechtliche Würdigung der Forderung von Sicherheitsleistungen

Rz. 111 Gem. § 6 Abs. 4 S. 2 AStG soll dem Antrag auf Ratenstundung in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung stattgegeben werden. Auch insoweit stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Erhebung der Wegzugssteuer. Nach der Rechtsprechung des EuGH haben Sicherheitsleistungen beschränkenden Charakter, weil sie den Steuerpflichtigen an der Nutzung der geleisteten...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.5.3 Antragsgebundener Verzicht auf elektronische Übermittlung (S. 4)

Rz. 461 Ab dem Vz 2025 sieht § 6 Abs. 5 S. 1 AStG eine elektronische Mitteilung der Verwirklichung eines Widerrufstatbestands vor. Als Ausnahme dazu sieht § 6 Abs. 2 S. 4 AStG die Möglichkeit für die Finanzbehörde vor, auf Antrag zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung zu verzichten. Die Mitteilung hat dann nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.5.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 47 Gegen § 11 AStG in der aktuellen Fassung bestehen derzeit (im Schrifttum) keine verfassungsrechtlichen Bedenken.[1] Hingegen war die Vorgängerregelung des § 3 Nr. 41 EStG, insbesondere der zeitlichen Einschränkung der Sieben-Jahres-Frist, verfassungsrechtlicher Kritik ausgesetzt.[2] Rz. 48–50 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.1.3.5 Keine Gewährung von DBA-Vorteilen bei fiktivem Direktbezug

Rz. 57 Soweit im Schrifttum[1] die Auffassung vertreten wird, eine Zurechnung könne im Hinblick auf eine fiktive Anwendung des DBA Deutschland mit dem Quellenstaat der Einkünfte der Stiftung, der Zurechnung entgegenstehen (insb. im Fall von im Ausland mit DBA-Freistellung belegenen Grundvermögens bei Vermietungseinkünften bzw. Betriebsstätteneinkünften bei einer gewerblichen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.6 Anrechnung auf die Steuer, die auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt

Rz. 196 Die Anrechnung erfolgt nach § 12 Abs. 1 S. 1 AStG auf die deutsche Einkommen- oder Körperschaftsteuer, die bei dem im Inland steuerpflichtigen Beteiligten auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt. D.h. die Anrechnung ist der Höhe nach auf die deutsche Einkommen- oder Körperschaftsteuer, die auf den für das jeweilige Wirtschaftsjahr festgestellten Hinzurechnungsbetrag aus...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.3.3 Nichtanwendung von § 10 Nr. 2 KStG (Satz 3)

Rz. 301 Nach § 10 Abs. 3 S. 3 AStG ist die Vorschrift § 10 Nr. 2 KStG auf eine von der ausländischen Gesellschaft zu entrichtende Vermögensteuer nicht anzuwenden. Ausländische Vermögensteuern bleiben mithin abzugsfähig. Der Abzug von Vermögensteuern kann auch zu einem Verlust führen oder diesen erhöhen (s. Rz. 316). Zu den abziehbaren Vermögensteuern zählen nur die Steuern, ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.2.8 Nettoansatz des steuerpflichtigen Erwerbs in Form von erweitertem Inlandsvermögen

Rz. 109 Die Bewertung des steuerpflichtigen Erwerbs folgt den allgemeinen Vorschriften, die im Rahmen des ErbStG gelten (Rz. 44). Es können somit auch gem. § 10 Abs. 6 S. 2 ErbStG Schulden und Lasten bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs zum Abzug gebracht werden, soweit diese mit dem erweiterten Inlandsvermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.[1] Das erwe...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.4.2 Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Rz. 143 In § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AStG werden Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannt. Dies sind insbesondere Gewinnanteile und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus Anteilen an einer GmbH, an Genossenschaften sowie an optierenden Gesellschaften i. S. d. § 1a KStG (§ ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.4.1 Hintergrund

Rz. 63 Die Hinzurechnungsbesteuerung führt aus Sicht des Stpfl. zu einer Quasi-Ausschüttung[1], für die allerdings Beteiligungsprivilegien nicht zur Anwendung kommen. Durch die volle Steuerbelastung des Hinzurechnungsbetrags droht im Fall einer späteren Ausschüttung der zugrunde liegenden Gewinne eine (wirtschaftliche) Doppelbesteuerung. Nach altem Recht wurde die Vermeidung...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.4.4 Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 3a EStG

Rz. 154 In § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG werden Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 3a EStG genannt. Dabei handelt es sich um die folgenden Spezial-Investmenterträge gemäß § 34 InvStG: ausgeschüttete Erträge nach § 35 InvStG (§ 34 Abs. 1 Nr. 1 InvStG) sowie Gewinne aus der Veräußerung von Spezial-Investmentanteilen nach § 49 InvStG (§ 34 Abs. 1 Nr. 3 InvStG). Rz. 155 Auf die Spezial-...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.6.3 Verhältnis zum Unionsrecht

Rz. 71 Die Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 49 AEUV, Art. 54 AEUV steht § 1 Abs. 1 AStG , also dem Fremdvergleichsgrundsatz, grundsätzlich nicht im Wege. Gleichwohl steht der in § 1 AStG normierte Fremdvergleichsgrundsatz hin und wieder auch aus unionsrechtlichen Gründen auf der Agenda der Höchstgerichte. Da § 1 AStG nur im grenzüberschreitenden Fall Anwendung findet, insinu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Zuordnung der Personalfunktionen, Aktiv- und Passivposten, Geschäftsvorfälle (Abs. 2)

(2) Auf Grundlage der Funktions- und Risikoanalyse der Geschäftstätigkeit der Betriebsstättemehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.6 Steueranrechnung trotz Kürzungsbetrag

Rz. 177 Erzielt der Steuerpflichtige von einer ausländischen Gesellschaft Bezüge i. S. d. 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 AStG, liegen ausländische Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 34d Nr. 6 EStG) oder – in Folge des Subsidiaritätsprinzips – ausländische Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit (§ 34d Nr. 1, Nr. 2 lit. a) und Nr. 3 EStG) vor...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.6.1 Gläubiger und Empfänger

Rz. 57 Gläubiger i. S. d. § 160 Abs. 1 S. 1 AO ist der Forderungsberechtigte aus einem zivilrechtlichen Schuldverhältnis. Empfänger ist nach der Norm, wem der in der Betriebsausgabe enthaltene wirtschaftliche Wert vom Stpfl. übertragen wurde[1], bei dem er sich demzufolge steuerlich auswirkt.[2] Der Empfängerbegriff ist weit auszulegen. Es handelt sich nicht nur um den bspw....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3.1.2 EStG

Rz. 8 Die einkommensteuerliche Erfassung durch das EStG erfolgt subsidiär zu der des AStG, dies folgt aus § 15 Abs. 11 AStG, der den Vorrang der Zurechnungsbesteuerung anordnet. Unterbleibt diese, kommen einkommensteuerlich § 20 Abs. 1 Nr. 9 S. 2 sowie § 22 Nr. 1 und Nr. 3 EStG in Betracht: Grundsätzlich stellen Ausschüttungen einer ausländischen Stiftung an einen Destinatär...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 1.5 Jüngste Rechtsentwicklung

Rz. 36 Der § 20 AStG erfuhr durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATADUmsG) vom 25. Juni 2021[1] seine jüngste Änderung. Neben einer Bereinigung des Absatzes 1 (Streichung der Bezugnahme auf den schon abgeschafften Absatz 3) erfolgt in Absatz 2 einerseits eine redaktionelle Überarbeitung der Anwendungsvoraussetzungen (Halbs. 1–5) und anderersei...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.2 Konkreter Belastungsvergleich nach § 4 Abs. 2 als Ausnahme

2.2.1 Überblick Rz. 122 § 4 Abs. 2 AStG enthält eine Ausnahme von der erweiterten beschränkten Erbschaftsteuerpflicht nach § 4 Abs. 1 AStG. Demnach kommt § 4 Abs. 1 AStG nicht zur Anwendung, wenn für das erweiterte Inlandsvermögen die Entrichtung einer der deutschen Erbschaftsteuer entsprechenden Steuer im Ausland i. H. v. mindestens 30 % der deutschen Erbschaftsteuer, die be...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.4.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

1.4.4.1 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen Rz. 41 § 12 AStG geht nach 20 Abs. 1 AStG den Regelungen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung in DBA vor.[1] § 12 AStG findet somit unabhängig von den Regelungen in dem jeweils einschlägigen DBA und der dort vorgesehenen Methode zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung der passiven Einkünfte Anwendung.[2] Rz. 42–44 einstweilen f...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 2.2 Rechtsfolge

2.2.1 Keine Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung bei Stpfl. Rz. 106 § 9 AStG ordnet rechtsfolgenseitig an, dass "[…] Einkünfte […], für die eine ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, außer Ansatz zu lassen […]" sind. Wird sowohl die relative als auch die absolute Freigrenze unterschritten, sind die Zwischeneinkünfte bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.3.2.6 Wegfall des Hinzurechnungskorrekturuvolumens

2.3.2.6.1 Keine Übertragbarkeit Rz. 339 Das (bisher festgestellte) Hinzurechnungskorrekturvolumen kann anlässlich bestimmter Ereignisse in Gänze wegfallen. Das wegfallende Hinzurechnungskorrekturvolumen ist keiner Übertragung – entweder auf Ebene desselben Steuerpflichtigen oder auf andere Steuerpflichtige – zugänglich.[1] Rz. 340 Ein partieller Wegfall des Hinzurechnungskorre...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2 Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen

2.1 Tatbestand und Rechtsfolge des § 16 AStG (Abs. 1) 2.1.1 Definition der Tatbestandsvoraussetzungen 2.1.1.1 Antrag auf Absetzung von Schulden oder anderen Lasten oder Betriebsausgaben/Werbungskosten 2.1.1.1.1 Antrag Rz. 38 Es wird ein Antrag auf Absetzung von Schulden oder anderen Lasten oder Betriebsausgaben/Werbungskosten im Tatbestand des § 16 Abs. 1 AStG vorausgesetzt. Unt...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2 Die Tatbestände im Einzelnen

2.1 Wegzugstatbestände, Rechtsfolgen, Veräußerungszeitpunkte, Wertaufstockung (§ 6 Abs. 1) 2.1.1 Wegzugstatbestände und Rechtsfolgen (§ 6 Abs. 1 S. 1) 2.1.1.1 Allgemeines Rz. 115 § 6 Abs. 1 S. 1 AStG enthält sowohl die Tatbestände der Wegzugsbesteuerung als auch deren Rechtsfolgen und regelt darüber hinaus das Verhältnis des § 6 AStG zu den Vorschriften anderer Steuergesetze. A...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 16 Weitere Möglichkeiten der Streitbeilegung innerhalb der EU

16.1 EU-Schiedskonvention Rz. 460 Die sog. EU-Schiedskonvention, das Übereinkommen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung im Fall von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen (90/436/EWG), zielt darauf ab, Doppelbesteuerungen im Bereich der Verrechnungspreise durch ein mehrstufiges Verfahren zu verhindern. Dieses Verfahren besteht aus einem obligatorischen Schieds...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 1.5 Verhältnis zu anderen Vorschriften

1.5.1 Vorschriften des AStG Rz. 40 § 8 AStG setzt "Einkünfte" voraus. Einkünfte können sich auch bei Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung ergeben.[1] Die Anwendung von § 1 AStG wird dagegen auf Ebene der ausländischen Gesellschaft überwiegend verneint, weil diese nicht die erforderliche "Geschäftsbeziehung zum Ausland" unterhalten könne.[2] Der Fremdvergleich nach § ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.4 Anwendungsbereich

1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich Rz. 21 In persönlicher Hinsicht knüpft § 9 AStG an den Stpfl. i. S. d. § 7 Abs. 1 AStG an. Die Vorschrift richtet sich an i. d. R. unbeschränkt Stpfl., d. h. sowohl natürliche als auch juristische Personen, die unmittelbar oder mittelbar an der ausländischen Zwischengesellschaft beteiligt sind. Auch beschränkt Stpfl. können unter den Vorau...mehr