Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

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Internationales Steuerrecht... / 3.2 Europatauglichkeit

§ 1 AStG 2008/2022 regelt wie die Vorfassungen nur grenzüberschreitende Einkunftskorrekturen. Insoweit stellt sich die Frage der sog."Europatauglichkeit". Der EuGH hat in seinem Urteil v. 21.1.2010[1] erstmals zu nationalen Verrechnungspreiskorrekturvorschriften entschieden, dass Gewinnkorrekturvorschriften, die wie Art. 26 des belgischen Einkommensteuergesetzes nur bei Gesch...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.3 Die Transferpaketbetrachtung

Die Bewertung im Wege des hypothetischen Fremdvergleichs und damit der grundsätzliche Ansatz eines Transferpakets bilden für die Fälle der Funktionsverlagerung den Regelfall, da es für solche Vorgänge i. d. R. keine uneingeschränkt oder eingeschränkt vergleichbaren Fremdvergleichswerte gibt. Die Bewertung erfolgt in diesen Fällen also nicht im Wege der Einzelwertbestimmung, ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3 Vermeidung der gesetzlichen Preisanpassungsklausel

Mit dem AbzStEntModG wird die bisherige Preisanpassungsklausel des § 1 Abs. 3 Satz 11 f. AStG a. F. konkretisiert und erhält mit § 1a AStG 22 einen eigenen Paragrafen: § 1a Satz 1 AStG 22 lautet: "Sind wesentliche immaterielle Werte oder Vorteile Gegenstand einer Geschäftsbeziehung und weicht die tatsächliche spätere Gewinnentwicklung erheblich von der Gewinnerwartung ab, die ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1 Beschränkung auf sog. Outbound-Fälle?

Obwohl § 1 AStG nur gewinnerhöhend für Steuerinländer wirkt, gelten der Fremdvergleichsgrundsatz und damit auch die Regeln zur Bewertung einer Funktionsverlagerung für Outboundfälle wie Inboundfälle gleichermaßen [1]. Im Inboundfall kann es damit zur Aktivierung immaterieller Wirtschaftsgüter und somit zu Abschreibungspotenzial kommen. Der ermittelte Kaufpreis soll nach Auffas...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2 Charakter und Wirkungsweise der Norm

Die Regelung über die Besteuerung von Funktionsverlagerung erfolgte nicht im Bereich der steuerbilanziellen Vorschriften des § 6 ff. EStG, sondern ausschließlich in § 1 Abs. 3 AStG bzw. ab 2022 in § 1 Abs. 3b AStG als steuerliche Korrekturvorschrift. Hieraus ergeben sich folgende Problemfelder: 2.1 Beschränkung auf sog. Outbound-Fälle? Obwohl § 1 AStG nur gewinnerhöhend für Ste...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2 Grundvoraussetzungen für eine Korrektur

Im Einzelnen müssen für eine Korrektur von Funktionsverlagerungen wie bei jeder Verrechnungspreiskorrektur folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Ein Steuerpflichtiger hat eine grenzüberschreitende Geschäftsbeziehung zum Ausland (§ 1 Abs. 5 AStG); Die Geschäftsbeziehung besteht zu einer dem Steuerpflichtigen nahe stehenden Person (§ 1 Abs. 2 AStG); Die konkreten Bedingungen der...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Sowohl aus Gründen der Zentralisierung ("Spezialwissen") als auch Rationalisierung ("Vermeidung von Mehrfacharbeiten-/stellen") ist der Bereich der Dienstleistungen, seien es Managementdienstleistungen oder technische Dienstleistungen, ein weiter Praxisbereich der Verrechnungspreisfestlegung und -prüfung. So sind vor allem Kostenverrechnungen durch sog. Shared-Serv...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1.3 Praxisprobleme

In der Praxis treten nachfolgende Abgrenzungsprobleme auf. Hierbei ist zu beachten, dass sich die Bewertung nur auf die Frage des Ansatzes eines Transferpaketes im Rahmen einer "echten" Funktionsverlagerung bezieht. In diesen Fällen ist bei einer Verneinung einer Funktionsverlagerung (im engeren Sinne) dennoch eine Verechnungspreisproblematik (d. h. i. d. R. durch Einzelbewe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4 Verrechnungspreismethode und Bepreisung

In einem zweiten Prüfungsschritt sind Bepreisung und Verrechnungspreismethode zu überprüfen. Dafür gelten folgende Grundsätze: Der deutsche Gesetzgeber hat ab 2022 die international verbreitete sog. "Best Method Rule" in § 1 Abs. 3 Satz 5 AStG eingeführt. Das Auswahlverfahren in Bezug auf die Verrechnungspreismethode soll nach der Gesetzesbegründung insbesondere die folgenden...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.1 Vereinbarkeit mit internationalen Grundsätzen?

Insbesondere von Seiten der Wirtschaft wird vorgebracht, dass die steuerliche Erfassung von Funktionsverlagerungen und Funktionsverdoppelungen zu Doppelbesteuerungen führe. Bereits der Bericht des Bundestages-Finanzausschusses fordert, "dass die Bundesregierung sich beim Erlass der Rechtsverordnung an der internationalen Praxis orientiere". Mit der gesetzlichen Regelung der F...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1.2 Änderungen ab Veranlagungszeitraum 2022

Mit der FVerlV 22 erfolgen in § 1 (Allgemeine Bestimmungen) eine Vielzahl von erstmaligen Definitionen. Eine Funktion wird in § 1 Abs. 1 FVerlV 22 definiert als eine "[...] Geschäftstätigkeit, die aus einer Zusammenfassung gleichartiger betrieblicher Aufgaben besteht, die von bestimmten Stellen oder Abteilungen eines Unternehmens erledigt werden. Sie ist ein organischer Teil ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2.1 Kosten

Im entsprechenden Vertrag ist es zur "Nachkalkulation" erforderlich, eine konkrete Definition der Kostenbasis und Kostenermittlung des Dienstleistungserbringers durch Vorgabe der Kalkulationsmethoden zu regeln. Diese sollten den betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entsprechen. Üblich ist ein Verweis auf: die einkalkulierten Vollkosten/Teilkosten, den Ansatz der Basis (Istkost...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6 Zeitlicher Anwendungsbereich

Die Regelungen zur Funktionsverlagerung gelten nach § 21 Abs. 15 AStG ab dem VZ 2008. Eine Rückwirkung ist daher nicht möglich.[1] Die VWGFVerl[2] enthalten in den Rn. 61 ff. kurze Hinweise, welche Grundsätze bereits in den Vorjahren anzuwenden sind (z. B. Prinzip der doppelten Fremdgeschäftsführer). Die Neufassungen des § 1 Abs. 3b AStG bzw. der FVerlV 22 sind ab dem Veranlag...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1 Vermeidung einer Funktionsverlagerung dem Grunde nach

Eine betriebliche Funktion kann auch grundsätzlich ohne dass es zum Ansatz eines Transferpaketes kommen muss auf eine ausländische Tochtergesellschaft übertragen werden. Ansatzpunkt für die entsprechende Gestaltung ist hierbei die Grundtatbestandsvoraussetzung des § 1 Abs. 3 AStG, wonach immaterielle Wirtschaftsgüter wesentlicher Bestandteil des Transferpakets ein müssen. Du...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2 Optimierung der Steuerbelastung bei einer unvermeidbaren Funktionsverlagerung

Ist eine Funktionsverlagerung im engeren Sinne nicht zu vermeiden, d. h. ist der Preis nach § 1 Abs. 3 AStG zu ermitteln, verbleiben dennoch vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten zur Optimierung der steuerlichen Belastungen sowohl im In- als auch Ausland. Eine Übersicht zeigt die Möglichkeiten auf: Während die inländische Disposition regelmäßig durch Finanzierungsfragen bestimm...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7 Sachlicher Anwendungsbereich

Die Regelungen zur Funktionsverlagerung gelten für die VZ 2008 – 2012 nur im Verhältnis zu verbundenen Kapitalgesellschaften. Erst mit der Aufnahme des sog. AOA-Konzepts der OECD in das AStG sind die Grundsätze ab 2013 auch für Funktionsübertragungen auf Personengesellschaften und Betriebsstätten anwendbar. Dies bedeutet aber nicht, dass in Vorjahren kein Aufgriff erfolgt. Di...mehr

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Gesetzliche Änderungen bei ... / 5. Konzernklausel (Stand-alone-Escape)

Ein Betrieb ist nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b EStG n.F. nur noch dann "Stand-alone" (und kann damit die Zinsschranke vermeiden), wenn dem Steuerpflichtigen (Betrieb) keine Person i.S.d. § 1 Abs. 2 AStG nahesteht und der Steuerpflichtige (Betrieb) keine Betriebsstätte außerhalb seines Ansässigkeitsstaats unterhält. Es reicht dafür nicht mehr eine fehlende (oder nur anteilmäßig...mehr

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Gesetzliche Änderungen bei ... / 2. Wegfall der Regelung zur Anteilseigner-Fremdfinanzierung (§ 8a Abs. 2 KStG a.F.)

Nach dem bisher gültigen § 8a Abs. 2 KStG a.F. war bei Körperschaften die Ausnahme von der Zinsschranke bei einem "Nichtkonzernfall" (Stand-alone-Regelung nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b EStG) nur anzuwenden, wenn die Zinsaufwendungen an einen zu mehr 25 % unmittelbar oder mittelbar beteiligten Anteilseigner, an eine diesem Anteilseigner nahe stehende Person (§ 1 Abs. 2 AStG) o...mehr

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Gesetzliche Änderungen bei ... / a) Bisherige Rechtslage nach § 8a Abs. 3 KStG a.F.

Die Zinsschranke ist bei konzernzugehörigen Betrieben nicht anzuwenden, wenn deren Eigenkapitalquote nicht geringer ist als die Konzerneigenkapitalquote (§ 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c EStG). Diese Regelung gilt durch die Generalverweisung des § 8 Abs. 1 KStG im Grundsatz auch für Körperschaften. Jedoch schränkt § 8a Abs. 3 KStG a.F. diese Ausnahme wieder ein (Rückausnahme). Ähnl...mehr

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Unbeschränkte und beschränk... / 2.5 Erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach AStG

Eine sog. erweiterte beschränkte Steuerpflicht ist schließlich in § 2 AStG geregelt.[1] Eine solche besteht, wenn eine natürliche Person mit deutscher Staatsangehörigkeit ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht in ein niedrig besteuerndes Gebiet verlegt, aber im Inland weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen unterhä...mehr

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Unbeschränkte und beschränk... / Zusammenfassung

Überblick Die Voraussetzungen und Arten der unbeschränkten Einkommen- und Körperschaftsteuerpflicht nach den Regelungen im EStG und KStG werden in diesem Beitrag skizziert. Zudem werden die steuerlichen Folgen der beschränkten Steuerpflicht in zusammengefasster Form dargestellt. Schließlich werden die Regelungen zur unbeschränkten und beschränkten Erbschaftsteuerpflicht erör...mehr

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Unbeschränkte und beschränk... / 2.1 Grundtatbestand der unbeschränkten Steuerpflicht

Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG ist eine natürliche Person, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, in Deutschland unbeschränkt mit ihrem Welteinkommen einkommensteuerpflichtig.[1] Die Definition des Begriffs "Inland" findet sich hierbei in § 1 Abs. 1 Satz 2 EStG.[2] Das Welteinkommensprinzip gilt dabei uneingeschränkt grundsätzlich für alle positiven Eink...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / a) Begriff

In Deutschland ist eine Familienstiftung eine privatnützige (und privatrechtliche) Stiftung auf die die Vorschriften der §§ 80–87c BGB anzuwenden sind. Privatnützig ist dabei als Abgrenzung zur Gemeinnützigkeit zu verstehen, die nicht auf den Altruismus und damit auf die Allgemeinheit abzielt, sondern den Personenkreis der zur Fördernden stark einschränkt und nur diesen förd...mehr

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Literaturverzeichnis

Beiser, R. (2008), Verrechnungspreise im Gemeinschaftsrecht, IStR 2008, Heft 16, S. 587 ff. Bernhardt, L. (Hrsg.) (2017), Verrechnungspreise, Boorberg Verlag, 2. Auflage, 2017. Blakemore, B., Starbucks, Amazon & Google – are they tax avoiders? MP's seem to think so, Aufzeichnungen, https://www.youtube.com/watch?v=db4TlUY_1gI, 2012. Bölscher, A. (2004), Leistungsverträge/Service...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verhältnis zu ertragsteuerlichen Regelungen außerhalb des EStG

Rn. 29 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Regelungen des InvStG, den REITG sowie des AStG gehen dem EStG und somit auch dem § 20 EStG vor. So bestimmen sich die Höhe der Erträge bei Investmentfonds nach § 16 InvStG und bei Spezial-Investmentfonds nach § 34 InvStG, die ihrerseits zu den Einkünften aus KapVerm nach § 20 Abs 1 Nr 3 u 3a EStG zählen. Das REITG geht aber dem InvStG n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dh) Besonderheiten bei ausländischen Investmentanteilen

Rn. 268 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die steuerlichen Erträge aus ausländischen Investmentanteilen sind für Geschäftsjahre der Investmentvermögen, die nach dem 31.12.2003 beginnen, von den ausländischen Investmentfonds im elektronischen BAnz bekannt zu machen. Steuersystematisch sollen auch Erträge aus ausländischen Investmentanteilen im Wesentlichen so behandelt werden, als w...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Familienstiftung

Tz. 4 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine Familienstiftung ist eine Stiftung, die der wirtschaftlichen Absicherung der Familie über mehrere Generationen dient und das Familienvermögen erhalten soll (vgl. BFH vom 10.12.1997, BStBl II 1998, 114). Dadurch verfolgt die Familienstiftung keinen gemeinnützigen, sondern einen privatnützigen Zweck. Eine Legaldefinition findet sich in § 15...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.7 Kürzungsbetrag bei Beteiligung an Zwischengesellschaften nach § 11 Abs. 5 AStG (Zeilen 99a – 99c)

Haben Hinzurechnungsbeträge nach § 10 Abs. 2 AStG der Gewerbesteuer unterlegen, mindert der abzuziehende Kürzungsbetrag i. S.d. § 10 Abs. 2 AStG auch den Gewerbeertrag, soweit dieser durch die Bezüge im Sinne der unter § 10 Abs. 1 AStG bezeichneten Vorschriften oder die in § 10 Abs. 4 AStG bezeichneten Gewinne nach Anwendung von § 8 Nr. 5 und § 9 Nr. 7 oder 8 GewStG erhöht i...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.5.3 Anteile am Gewinn in- und ausländischer Personengesellschaften (Zeile 89-89c)

Eingetragen werden der Name der Personengesellschaft (Zeile 89), deren Steuernummer (Zeile 89a) sowie der Gewinnanteil, der im Gewinn aus Gewerbebetrieb (Ausgangsbetrag zu Zeile 39) enthalten ist. Die Höhe des Gewinnanteils ergibt sich aus dem die Gesellschaft betreffenden Gewinnfeststellungsbescheid bzw. aus der Bilanz der Gesellschaft. Bei Beteiligungen an mehreren Persone...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nordmazedonien / 1.4.4 Tätigkeit in Nordmazedonien für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Nordmazedonien für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Nordmazedonien besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4]...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.5.4 Teil des Gewerbeertrags, der auf Betriebsstätten im Ausland entfällt (Zeile 91)

Zu vermerken ist der, ggf. geschätzte, positive Teil des Gewerbeertrags, der auf eine nicht im Inland gelegene Betriebsstätte entfällt. Die Geschäftsleitung im Ausland (den Niederlanden) ist eine Betriebsstätte neben den Baustellen im Inland auf eigenen Grundstücken. Das DBA Niederlande rechtfertigt die Besteuerung mit inländischer Gewerbesteuer für die inländischen Baustell...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 39)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Bei Körperschaften ist der Ausgangswert für den Gewinn aus Gewerbebetrieb die Summe der Einkünfte laut Anlage ZVE der Körperschaftsteuererklärung, der ggf. noch (bei nicht gewerbesteuerpf...mehr

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Feststellungserklärung 2023... / 2.3.4 Familienstiftungen nach § 15 AStG (Zeilen 194-198).

Zeilen 194 bis 198 betreffen ausländische Familienstiftungen und sich hieraus ergebende Einkünfte sowie anrechenbare ausländische Steuern.mehr

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Feststellungserklärung 2023... / 6.7 Anlagen FE-AUS 1 und FE-AUS 2

Bei Besteuerungsgrundlagen mit Auslandsbezug werden die Anlagen FE-AUS 1 und FE-AUS 2 benötigt. Hiermit werden insbesondere die auf die Beteiligten entfallenden abzuziehenden oder anzurechnenden ausländischen Steuern [1] (Anlage FE-AUS 1) festgestellt, sowie steuerfreie, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegende ausländische Einkünfte, Hinzurechnungsbeträge nach dem Außens...mehr

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Feststellungserklärung 2023... / 2.3.2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Zeilen 61-144)

In den Zeilen 61 bis 65 wird die Steuerermäßigung nach § 34c EStG gesteuert. Zeilen 66 bis 101 betreffen die ausländischen Einkünfte sowie darauf entfallende ausländische Steuern unter Einbeziehung der Regelungen in § 2a EStG, Zeilen 102 bis 119 betreffen die nach DBA steuerfreien Betriebsstätteneinkünfte und Zeilen 120 bis 124 die Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 bis 12,...mehr

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Feststellungserklärung 2023... / 2.3.1 Land- und Forstwirtschaft (Zeilen 3-60)

In den Zeilen 3-7 wird die Steuerermäßigung nach § 34c EStG gesteuert. Zeilen 8-37 betreffen die ausländischen Einkünfte unter Einbeziehung der Regelungen in § 2a EStG sowie darauf entfallende ausländische Steuern, Zeilen 38 -42 die Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 bis 12, 14 AStG, Zeilen 43-48 die Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 bis 13 AStG in der ab dem 1.7....mehr

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Feststellungserklärung 2023... / 2.3.3 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Zeilen 145-193)

In den Zeilen 145 bis 149 wird die Steuerermäßigung nach § 34c EStG gesteuert. Zeilen 150 bis 173 betreffen die ausländischen Einkünfte sowie darauf entfallende Steuern unter Einbeziehung der Regelungen in § 2a EStG und Zeilen174 bis 178 die Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 bis 12, 14 AStG. Die für nach dem 31.12.2021 beginnende Wirtschaftsjahre einsetzende Hinzurechnungs...mehr

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Feststellungserklärung 2023... / 6.6 Anlagen FE-KAP, FE-K-Bet und FE-KAP-INV

Gemeinschaftlich erzielte Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie die in diesem Zusammenhang anfallenden anrechenbaren Steuern (Kapitalertragsteuer, Zinsabschlag, ausländische Steuern, fiktive ausländische Quellensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag) sind ausschließlich mit der Anlage FE-KAP zu erklären. Dabei ist zwischen Kapitalerträgen, die dem inländischen Kapitalertr...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.3.4 Besonderheiten bei grenzüberschreitender Verschmelzung

Rz. 173 Grundsätzlich gelten die Ausführungen zu Verschmelzungen auf eine Personengesellschaft entsprechend. Hierzu wird auf die Ausführungen unter Rz. 115 ff. verwiesen. Nachfolgende Ausführungen betreffen ergänzend nur die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften. Rz. 174 Besonderheiten können sich dann ergeben, wenn der Vergleichbarkeitstest scheitert, so z. B. wenn es sich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3.3 Art. 27 OECD-MA und deutsche Abkommenspraxis

Rz. 14 Hinzuweisen ist schließlich auf Art. 27 OECD-MA. Dieser wurde 2003 neu in das Musterabkommen der OECD aufgenommen.[1] Auch die deutsche Verhandlungsgrundlage für das DBA v. 17.4.2013 sieht in Art. 26 eine Amtshilfe bei der Steuererhebung vor.[2] Sofern sich ein entsprechender Artikel in dem jeweiligen DBA findet, verpflichtet er die jeweils beiden Vertragsstaaten inne...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.2.3 Besonderheiten bei grenzüberschreitender Verschmelzung

Rz. 115 Unter grenzüberschreitenden Verschmelzungen werden Sachverhalte mit Auslandsbezug verstanden. Dabei werden sowohl Auslandsbezüge auf Ebene der verschmelzenden Rechtsträger, als auch auf der Ebene der Gesellschafter erfasst, mithin, wenn die Rechtsträger oder Gesellschafter die Ansässigkeit in unterschiedlichen Staaten haben oder Auslandsvermögen (z. B. Betriebsstätte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3.1 Amtshilfe aufgrund bilateraler Verträge

Rz. 10 Mit einer Reihe von Staaten bestehen und bestanden völkerrechtliche Abkommen, die die gegenseitige Amtshilfe allgemein betreffen. Diese Abkommen stehen teilweise neben den mit diesen Staaten abgeschlossenen DBA. Zum Verhältnis der Rechtsgrundlage vgl. BMF v. 23.1.2014, BStBl I 2014,188, Tz. 1.2.4. Verträge zur gegenseitigen Amtshilfe hinsichtlich der Vollstreckung von ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Betriebsstättenbezogene Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 5 AStG

Die Voraussetzungen für eine betriebsstättenbezogene Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 5 S. 1 i.V.m. Abs. 1 S. 1 AStG liegen nicht vor, wenn keine Geschäftsbeziehungen zwischen der inländischen Betriebsstätte und dem Stammhaus festgestellt werden können, deren Bedingungen nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen und dadurch die inländischen Einkünfte der beschränkt Steu...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 16.3 Änderung der Aussagekraft von Jahresabschlüssen

Rz. 98 Schließlich besteht die Möglichkeit, durch Verlagerung von Ertragspotenzialen die Aussagekraft von Jahresabschlüssen zu verändern. Zu diesem Zweck können z. B. über den Einsatz konzerninterner Verrechnungspreise Ergebnisanteile auf Schwestergesellschaften oder Auslandsgesellschaften transferiert werden, um so die Ertragskraft des publizitätspflichtigen Unternehmens zu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1.1.1 Nahestehen von Gläubiger und Schuldner

Rz. 34 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a) EStG erläutert nicht, was unter einer nahestehenden Person zu verstehen ist, obwohl es sich hierbei um den zentralen Begriff der Regelung handelt. Unbestritten ist lediglich, dass die Voraussetzungen des Nahestehens im Zeitpunkt des Zuflusses der Kapitalerträge i. S. d. § 11 Abs. 1 EStG erfüllt sein müssen. Im Übrigen finden sich im Schri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 6.1 Sonderregel für Kapitalerträge bei fehlendem DBA

Rz. 76 § 32d Abs. 5 S. 1 u. 3 EStG enthält Vorgaben zur Berücksichtigung ausl. Quellensteuern bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG, wenn mit dem Herkunftsstaat der ausl. Kapitalerträge kein DBA besteht. § 32d Abs. 5 S. 1 EStG bestimmt in diesem Zusammenhang, dass in den Fällen des § 32d Abs. 3 und 4 EStG bei unbeschränkt Stpfl., die mit ausl. Kapitalertr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1 Typisierte Missbrauchstatbestände, Nr. 1

Rz. 30 § 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG sieht vor, dass für Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 und 7 sowie Abs. 2 S. 1 Nr. 4 u. 7 EStG nicht der proportionale Sondertarif i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG, sondern der progressive Normaltarif i. S. d. § 32a Abs. 1 EStG zur Anwendung kommt, wenn der Stpfl. bei der Einkünfteerzielung einen in dieser Vorschrift genannten, typisierten Mis...mehr

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Zinsschranke / 11 Aktuelle Entwicklungen im (internationalen) Steuerrecht

Im internationalen Steuerrecht erfuhren die steuerlichen Regelungen zum Zinsabzug in den letzten Jahren erhöhte Aufmerksamkeit im Rahmen des durch die OECD initiierten sog. BEPS-Projekts ("Base Erosion and Profit Shifting"). Die Zielsetzung der teilnehmenden 62 Staaten bestand vornehmlich darin, den internationalen Steuerwettbewerb der Staaten und aggressive Steuerplanungen ...mehr

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Zinsschranke / 2.2 Konzernklausel

Die Zinsschranke gelangt zudem nicht zur Anwendung, wenn der Betrieb nicht oder nur anteilig zu einem Konzern i. S. d. Zinsschranke gehört.[1] Gemäß der ursprünglichen Gesetzesbegründung sollen damit Kapitalgesellschaften, die sich im Streubesitz befinden, und Unternehmen, die keine weiteren Beteiligungen halten, von der Anwendung der Zinsschranke befreit werden. Zinsaufwend...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.3 Abzugsmöglichkeit in den Fällen der Steueranrechnungsmethode

Allgemein Aus der Anwendung der Symmetriethese folgt aber auch, dass es zu einer Verlustberücksichtigung kommen kann, wenn die Freistellungsmethode des DBA nicht zur Anwendung kommt. Dies könnte der Fall sein, wenn entweder das DBA ausnahmsweise die Anrechnungsmethode vorsieht (z. B. DBA Vereinigte Arabische Emirate); das DBA für passive Einkünfte (Aktivitätsvorbehalt) die ante...mehr