Fachbeiträge & Kommentare zu BAG-Urteil

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.5.2 Mehrere Freistellungsmöglichkeiten

Rz. 36 Die zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs erforderliche Erklärung des Arbeitgebers muss hinreichend deutlich erkennen lassen, dass durch die zeitliche Festlegung der Arbeitsbefreiung Urlaub gewährt wird (§ 7 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 BUrlG). Andernfalls ist nicht feststellbar, ob der Arbeitgeber als Schuldner des Urlaubsanspruchs eine Erfüllungshandlung bewirken (§ 36...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.8.1 Unteilbarkeit des Urlaubs

Rz. 80 § 7 Abs. 2 BUrlG bestimmt, dass der Erholungsurlaub grundsätzlich zusammenhängend zu gewähren ist. Die Vorgabe verfolgt ein gesundheitspolitisches Ziel. Entsprechend den bei Inkrafttreten des BUrlG vorliegenden medizinischen Erkenntnissen sollte eine Erholungsphase mindestens 3 Wochen umfassen.[1] Auch nach der Erhöhung des gesetzlichen Mindesturlaubs auf 4 Wochen bes...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.2.6 Verjährung des Anspruchs auf Urlaub

Rz. 148 Nach den Entscheidungen des BAG[1] kann es bei einem Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Mitwirkungsobliegenheiten zu einem uneingeschränkten Kumulieren von Urlaubsansprüchen über mehrere Jahre kommen. Eine Grenze für das Kumulieren der Urlaubsansprüche gibt es nicht. Die 15-Monatsfrist bei langandauernder Arbeitsunfähigkeit bezieht sich auch auf die Fälle, in denen...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.4 Fälligkeit

Rz. 22 Die Pflicht zur Festsetzung des Urlaubsanspruchs durch den Arbeitgeber bei Geltendmachung setzt voraus, dass der Urlaubsanspruch fällig ist. Von den Sonderfällen der Teilurlaubsansprüche nach § 5 Abs. 1 Buchst. a und b BUrlG abgesehen, entsteht der Urlaubsanspruch erstmalig nach Erfüllung der Wartezeit und anschließend jeweils mit Jahresbeginn. Nach § 271 Abs. 1 BGB b...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.9.1 Erfüllbarkeit bei Arbeitsunfähigkeit

Rz. 92 Solange ein Arbeitnehmer wegen einer Erkrankung nicht die vertraglich geschuldete Leistung erbringen kann, ist der Urlaubsanspruch nicht erfüllbar.[1] Da der Arbeitnehmer als Folge einer Krankheit, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, von der Arbeitspflicht befreit ist, kann im gleichen Zeitraum Urlaub nicht gewährt werden. Dabei spielt keine Rolle, ob die Urlaubsgewähru...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.10 Nachträgliche Änderung

Rz. 95 Hat der Arbeitgeber aufgrund des Urlaubswunsches eines Arbeitnehmers den Urlaub mit Freistellungserklärung festgesetzt, sind hieran beide Seiten gebunden. Dies gilt auch, wenn berechtigte Änderungswünsche bestehen. Rz. 96 Unproblematisch ist die einvernehmliche Änderung oder Rückgängigmachung eines Urlaubstermins. Die Vereinbarung kann auch konkludent erfolgen.[1] Hinw...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.10.2 Einseitige Änderung durch den Arbeitnehmer

Rz. 103 Solange die Freistellungserklärung des Arbeitgebers nicht vorliegt, kann der Arbeitnehmer angezeigte Urlaubswünsche ändern oder zurücknehmen. Nach der erfolgten Festlegung ist auch der Arbeitnehmer hieran gebunden. Er kann daher ohne Einverständnis des Arbeitgebers den Urlaub nicht abbrechen und die Tätigkeit wieder aufnehmen. Erhebt der Arbeitgeber gegen die Wiedera...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.11.1 Anwendungsbereich des Mitbestimmungsrechts

Rz. 104 Der Arbeitgeber ist bei der Festlegung der Lage des Urlaubs durch die dem Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG zustehenden Mitbestimmungsrechte beschränkt. Ungewöhnlich an der Regelung ist, dass diese nicht nur einen kollektiven Bezug hat. Der Bogen spannt sich von den allgemeinen Urlaubsgrundsätzen über den konkreten Urlaubsplan bis hin zu Streitigkeiten über d...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.1 Abgeltungsverbot

Rz. 190 Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses darf der gesetzliche Urlaubsanspruch nicht finanziell abgegolten werden. Einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im bestehenden Arbeitsverhältnis darauf, dass der Urlaub "ausbezahlt" wird, so liegt hierin eine gegen §§ 7 Abs. 4 BUrlG, 13 Abs. 1 BUrlG verstoßende Vereinbarung, die nach § 134 BGB zur Unwirksamkeit führt. D...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.2.3 Bestehen von Urlaubsansprüchen

Rz. 202 Der Urlaubsabgeltungsanspruch setzt voraus, dass der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Beendigung noch einen offenen Urlaubsanspruch hat. Dies ist insbesondere dann zu beachten, wenn der Arbeitnehmer zum Jahresende oder zum 31.3. als Ende des Übertragungszeitraums ausscheidet. Bei einer Beendigung zum 31.12. ist Voraussetzung der Abgeltung, dass ein Übertragungsgrund nac...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.5 Pfändbarkeit und Aufrechnung

Rz. 209 Das Entgelt, das der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Abgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG zahlt, ist wie das Urlaubsentgelt selbst pfändbar.[1] Allerdings sind die Pfändungsgrenzen nach den §§ 850 ff. ZPO zu beachten. Bei der Berechnung der Pfändungsgrenzen darf der Betrag nicht einfach zum Einkommen des Abrechnungsmonats hinzuaddiert werden. Da es ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.1 Überblick

Rz. 5 Nach dem BUrlG hat der Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis einen Anspruch auf Urlaub als Freistellung von der Arbeitspflicht. Regelungen dazu, wie dieser Anspruch geltend zu machen ist, finden sich nicht. § 7 BUrlG regelt in den Absätzen 1 und 2 folgende Abfolge: Die Festlegung des Urlaubs geschieht durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss die Urlaubswünsche des Arbeitn...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.1.1 Voraussetzung der Befristung des Urlaubsanspruchs

Rz. 121 Nach § 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Diese Bindungswirkung wird durch § 7 Abs. 3 BUrlG konkretisiert. Das BAG hat seit seiner grundlegenden Entscheidung vom 13.5.1982 [1] in ständiger Rechtsprechung gegen zunächst heftige Kritik von Teilen der Literatur[2] und instanzgerichtlicher Rechtsprechung[3] diesen ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.2.5 Beweislast

Rz. 147 Macht der Arbeitgeber den Verfall des Urlaubs zum Jahresende geltend, muss der Arbeitgeber darlegen und beweisen, dass er seinen Mitwirkungsobliegenheiten nachgekommen ist.[1] Der Arbeitnehmer hat sodann die Voraussetzungen für die Übertragung darzulegen und im Streitfall zu beweisen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer den Übergang aus dringenden betrieblichen Grü...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.12.2 Einstweilige Verfügung

Rz. 119 Die Schwierigkeiten der Klage auf Urlaubsgewährung für einen bestimmten Zeitraum führen dazu, dass im Grundsatz trotz aller dogmatischen Begründungsprobleme anerkannt ist, dass ein Arbeitnehmer den Urlaubsanspruch für einen bestimmten Zeitraum im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen kann.[1] Der 2. Senat des BAG, der den eigenmächtigen Urlaubsantritt als wicht...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.2.2 Dringende betriebliche Gründe

Rz. 135 Ein Übergang der offenen Urlaubsansprüche in das erste Quartal des Folgejahres erfolgt, wenn dringende betriebliche Gründe der Gewährung des Urlaubs im laufenden Kalenderjahr entgegenstanden. Der Begriff knüpft an das Leistungsverweigerungsrecht in § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG an.[1] Zu beachten ist jedoch, dass sich das Leistungsverweigerungsrecht in § 7 Abs. 1 BUrlG auf...mehr

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Pflegezeit und sonstige Fre... / 1.2 Pflegezeit und sonstige Freistellungen nach § 3 PflegeZG

Das Gesetz begründet für die Beschäftigten außerdem (u. U. in unmittelbarem Anschluss an eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung) einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit von bis zu 6 Monaten, wenn sie einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen (Pflegezeit). Die Pflegezeit nach den §§ 3, 4 PflegeZG wurde in Anlehnung an die Regelungen über die Inans...mehr

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Pflegezeit und sonstige Fre... / 1 Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses

Das PflegeZG enthält nur wenige Bestimmungen zu den Auswirkungen der Pflegefreistellung auf das Beschäftigungsverhältnis. So ist nicht geregelt, ob ein Ruhen des Beschäftigungsverhältnisses gegeben ist. Unter Berücksichtigung der Gesetzesbegründung, die eine beabsichtigte Anlehnung des PflegeZG an das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz [1] angibt, ist allerdings davon aus...mehr

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Pflegezeit und sonstige Fre... / 2.3.1 Nahe Angehörige im Sinne des PflegeZG

In § 7 Abs. 3 PflegeZG werden die nahen Angehörigen definiert und abschließend aufgezählt. Als nahe Angehörige gelten folgende verwandte und verschwägerte Personen: die Großeltern, die Eltern, die Geschwister, die Kinder und Enkelkinder sowie die Schwiegereltern, Stiefeltern und Schwiegerkinder. Als nahe Angehörige gelten außerdem neben dem Ehegatten und Lebenspartner auch die Partn...mehr

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Schmiergelder / 9 Arbeitnehmer hat Herausgabepflicht

Nach ständiger Rechtsprechung des BAG hat ein Arbeitnehmer angenommene Schmiergelder an den Arbeitgeber nach § 687 Abs. 2, § 667 BGB herauszugeben.[1] Allerdings dürfen nach § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG Werbungskostenüberschüsse aus dieser Einkunftsart nicht mit Gewinnen bzw. Überschüssen aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden. Verluste aus diesen Geschäften können nur mit ...mehr

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Pflegezeit und sonstige Fre... / 3.2 Pflegezeit und sonstige Freistellungen nach § 3 PflegeZG

Antragsfrist: 10 Tage Der Anspruch nach § 3 PflegeZG ist spätestens 10 Arbeitstage vor Beginn der Pflegezeit schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen. Enthält die Ankündigung keine eindeutige Festlegung, ob Pflegezeit oder Familienpflegezeit nach dem FPfZG in Anspruch genommen werden soll, und liegen die Voraussetzungen beider Freistellungsansprüche vor, gilt d...mehr

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Pflegezeit und sonstige Fre... / 3 Weihnachtsgeld und sonstige Gratifikationen

Das Weihnachtsgeld und sonstige Gratifikationen sind Sondervergütungen mit Entgeltcharakter, die aus einem bestimmten Anlass zusätzlich zum regulären Entgelt gezahlt werden. Der Arbeitgeber ist in seinem Entschluss grundsätzlich frei, ob er eine Gratifikation gewähren will oder nicht, es sei denn, der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf Zahlung einer bestimmten Gratifi...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.4 Ausschlussfristen

Rz. 37 Ausschlussfristen lassen Ansprüche nach erheblich kürzerer Zeit entfallen als dies durch die gesetzlichen Verjährungsfristen geschieht. Bei entsprechend weiter Formulierung der Ausschlussfrist ("Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind binnen einer Frist von 6 Monaten gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei schriftlich geltend zu machen" statt nur "Alle Ansp...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.3 Individualvertragliche Vereinbarung des Tarifvertrags (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 22 Der Vorrang tariflicher Regelungen vor dem BUrlG nach § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG kann nur dann greifen, wenn beide Parteien tarifgebunden sind (§ 3 Abs. 1 TVG), weil sie Mitglieder der tarifschließenden Parteien sind (Gewerkschaft einerseits und Arbeitgeberverband andererseits, sofern kein Haustarifvertrag vorliegt) oder der Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklär...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.1 Erlassvertrag/Schuldanerkenntnis

Rz. 33 Beispiel Ausgleichsklausel Eine Arbeitnehmerin und eine Arbeitgeberin schließen im Juni 2023 einen Aufhebungsvertrag zum 31.10.2023. Sie vereinbaren darin u. a.: 5. URLAUB Der Arbeitnehmerin steht für das Kalenderjahr 2023 der volle Urlaubsanspruch von 20 Tagen zu. … 9. AUSGLEICHSKLAUSEL Mit dieser Vereinbarung sind alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.8 Urlaubsabgeltung (§§ 1, 3 Abs. 1, 7 Abs. 4 BUrlG)

Rz. 64 Beispiel In einem Tarifvertrag ist zur Urlaubsabgeltung Folgendes geregelt: "Eine Abgeltung des Urlaubsanspruchs ist unzulässig, es sei denn, dass ausscheidenden Arbeitnehmern der Urlaub bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus betrieblichen Gründen nicht mehr gewährt werden kann." Der Tarifvertrag regelt zudem einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen kalenderjährlich....mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.1 Zuschläge (§§ 1, 11 Abs. 1 BUrlG)

Rz. 57 Beispiel Arbeitnehmer und Arbeitgeber treffen im Arbeitsvertrag folgende Regelung: § 2 Arbeitszeit Die wöchentliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers beträgt 40 Stunden. Die Arbeitszeit ist in der Zeit von Montag bis Freitag zu erbringen. § 3 Vergütung und Zuschläge Der Arbeitnehmer erhält einen Stundenlohn von 13,50 EUR. Zudem erhält er Zuschläge wie folgt:mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.5 Verjährung

Rz. 49 Zum 1.1.2002 ist das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts in Kraft getreten. Dieses wirkt sich auch auf die arbeitsrechtlich bedeutsamen Verjährungsvorschriften des BGB aus. Die §§ 196, 197 BGB a. F. sind abgeschafft. Stattdessen gilt nunmehr eine regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB), deren Beginn vom Entstehungszeitpunkt der Forderung sowie der...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4 Erlass, Schuldanerkenntnis, Vergleich, Verwirkung, Ausschlussfristen, Verjährung

Rz. 32 Mit der in § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG festgelegten Unabdingbarkeit der Mindestbedingungen des BUrlG geht einher, dass das Erlöschen von Ansprüchen durch "Verzichtserklärungen" des Arbeitnehmers jedenfalls im bestehenden Arbeitsverhältnis nicht wirksam möglich ist. Das gilt unabhängig davon, ob der "Verzicht" in einem Erlassvertrag nach § 397 BGB, einem negativen Schulda...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.3 Verwirkung

Rz. 35 Die Verwirkung ist ein Sonderfall der unzulässigen Rechtsausübung und mit dem Verbot widersprüchlichen Verhaltens verwandt. Verwirkung kann eintreten, wenn ein Anspruch längere Zeit nicht geltend gemacht wird. Sie kann auch bereits vor der Verjährung des Anspruchs eintreten. Die Verwirkung soll dem Bedürfnis nach Rechtsklarheit dienen. Es ist aber nicht Zweck der Verw...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.2 Zwölftelung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs (§§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG)

Rz. 58 Beispiel Ein Arbeitnehmer arbeitet in der 5-Tage-Woche. Auf das Arbeitsverhältnis findet ein Tarifvertrag Anwendung, der Folgendes regelt: Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf 26 Arbeitstage Urlaub im Kalenderjahr. Im Ein- und Austrittsjahr hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber auf so viele Zwölftel des ihm zustehenden Urlaubs Anspruch, als er Monate bei ihm gearbeite...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.1.1 Vorrangprinzip

Rz. 7 Tarifverträge dürfen von den Vorschriften des BUrlG auch zuungunsten der Arbeitnehmer abweichen. Denn von der Formulierung in § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, dass von den vorstehenden Vorschriften – und damit den §§ 1–12 BUrlG – in Tarifverträgen abgewichen werden dürfe, sind sowohl für die Arbeitnehmer günstigere als auch schlechtere Abweichungen umfasst[1] (sog. tarifvertr...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.9 Wartezeit (§§ 1, 3 Abs. 1, 4 BUrlG)

Rz. 67 Beispiel Eine Arbeitnehmerin ist bei einem Arbeitgeber aufgrund eines auf 3 Monate befristeten Probearbeitsvertrags vom 1.2. bis 30.4. beschäftigt. Der anzuwendende Tarifvertrag lautet auszugsweise wie folgt: "Jeglicher Urlaubsanspruch entsteht erstmalig nach mehr als 3-monatiger ununterbrochener Zugehörigkeit zu demselben Betrieb/Unternehmen." Lösung Der Anspruch auf Te...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.3.4 Nachwirkungszeitraum (§ 4 Abs. 5 TVG)

Rz. 31 Endet die Laufzeit eines Tarifvertrags oder wird er gekündigt, wirkt er gem. § 4 Abs. 5 TVG nach: D. h., seine Rechtsnormen gelten – wenn auch nicht zwingend – weiter, bis der Tarifvertrag durch eine andere "Abmachung" ersetzt wird. Die Parteien eines Arbeitsvertrags können deshalb auch im Nachwirkungszeitraum die Anwendung der einschlägigen tariflichen Urlaubsregelun...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 13 BUrlG enthält eine Kollisionsregelung für den Fall, dass Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) mit kollektiven Normen aus Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen oder mit Regelungen aus Arbeitsverträgen zusammentreffen. Die Bestimmungen des BUrlG sind grundsätzlich unabdingbar. Auch durch Tarifvertrag darf von den Regelungen der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 BUrlG ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.7 Urlaubsübertragung (§§ 1, 3 Abs. 1, 7 Abs. 3 BUrlG)

Rz. 63 Beispiel In einem Tarifvertrag ist folgende Regelung enthalten: "Der Urlaubsanspruch erlischt mit Ablauf des 31.3. des folgenden Kalenderjahres, es sei denn, Arbeitnehmer und Arbeitgeber treffen eine abweichende Vereinbarung. Der Urlaubsanspruch ist dann bis zum 31.12. des folgenden Jahres zu gewähren". Der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber vereinbaren im Dezember 2023, ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.2.1 Günstigkeitsvergleich im Verhältnis zum BUrlG

Rz. 11 Dürfen Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen insoweit vom BUrlG abweichen, als jedenfalls keine für den Arbeitnehmer nachteiligen Vereinbarungen im Verhältnis zu den Mindestbedingungen des BUrlG getroffen werden, stellt sich die Frage, wie die Prüfung konkret zu erfolgen hat. Vor der Einführung des § 13 Abs. 1 BUrlG führte die Rechtsprechung einen Sachgruppenverg...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.2 Vergleich

Rz. 34 Die Erwägungen zum Erlassvertrag/Schuldanerkenntnis (vgl. Rz. 32 f.) gelten entsprechend für die Frage, ob unabdingbare Ansprüche im Wege eines (außer-)gerichtlichen Vergleichs "erledigt" werden können.[1] Zu beachten ist auch hier: Ist der Urlaubsanspruch tariflich geregelt und kommt ihm kraft beiderseitiger Tarifbindung zwingende Wirkung zu (§ 4 Abs. 1 Satz 1 TVG), ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.2.3 Urlaubsabgeltung, Verfall, Entschädigung, Tod des Arbeitnehmers

Rz. 75 Die Tarifvertragsparteien haben in § 8 Nr. 6.1 BRTV Bau eine Regelung hinsichtlich der Urlaubsabgeltung getroffen, durch die § 7 Abs. 4 BUrlG abbedungen ist. Die Aufzählung der Fälle, in denen ein Urlaubsabgeltungsanspruch entsteht, ist abschließend. Die Tarifvertragsparteien werden zu überdenken haben, ob diese Regelung, jedenfalls in § 8 Nr. 6.1 Buchstabe f mit Art....mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.4 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs/Entfallen des Anspruchs auf Urlaubsentgelt (§§ 1, 8, 11 Abs. 1 BUrlG)

Rz. 60 Beispiel Ein Tarifvertrag enthält folgende Regelung: "Angestellte, die ohne Erlaubnis während des Urlaubs gegen Entgelt arbeiten, verlieren hierdurch den Anspruch auf die Urlaubsvergütung für die Tage der Erwerbstätigkeit." Lösung Die tarifliche Regelung kann nur insoweit angewendet werden, als sie Urlaub betrifft, der über den gesetzlichen Mindesturlaub der §§ 1, 3 Abs....mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.2.4 Zeitpunkt des Günstigkeitsvergleichs

Rz. 20 Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt zu prüfen ist, welche Regelung für den Arbeitnehmer die günstigste ist, können sich Unterschiede ergeben, die oftmals von Zufälligkeiten abhängen. Kühn[1] vertritt deshalb die Ansicht, dass als Ausgangszeitpunkt des Günstigkeitsvergleichs auf den Beginn des Urlaubsjahres abzustellen sei[2].mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.2.2 Urlaubsentgelt

Rz. 73 Das Urlaubsentgelt beträgt gem. § 8 Nr. 4.1 BRTV Bau 14,25 % – bei schwerbehinderten Menschen 16,63 % – des Bruttolohns und setzt sich zusammen aus Urlaubsentgelt i. H. v. 11,4 % des Bruttolohns – bei schwerbehinderten Menschen 13,3 % – und dem zusätzlichen Urlaubsgeld i. H. v. 25 % des Urlaubsentgelts. Hinzu kommen Regelungen, die z. B. für den Fall, dass ein Arbeitn...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.3.2 Form und Inhalt der Vereinbarung

Rz. 27 Die Vereinbarung der tariflichen Urlaubsregelung ist formfrei möglich. Schriftform ist deshalb nicht erforderlich. Die Vereinbarung kann auch mündlich erfolgen. Sogar eine konkludente Vereinbarung wegen stillschweigender entsprechender Handhabung oder eine betriebliche Übung sind denkbar.[1] Notwendig ist jedoch in allen Fällen, dass sich feststellen lässt, welcher Ta...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.1.2 Zweifelsfälle

Rz. 9 Treten bei der Anwendung tariflicher Regelungen, die Abweichungen zulasten der Arbeitnehmer vom BUrlG enthalten, Unklarheiten auf, verbleibt es bei der günstigeren gesetzlichen Regelung. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass die Tarifverträge im Zweifel an den Grundsätzen des BUrlG festhalten und diese nicht zulasten des Arbeitnehmers abändern wollen. Ein dahingehe...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.2.3 Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung

Rz. 17 Hinweis Enthält der Tarifvertrag Regelungen im Urlaubsrecht oder regelt er die materiellen Urlaubsbedingungen zumindest üblicherweise, ist eine Betriebsvereinbarung über Urlaubsrecht unwirksam. Das gilt auch dann, wenn sie für die Arbeitnehmer günstigere Regelungen enthält. Das Günstigkeitsprinzip gilt also im Verhältnis von Betriebsvereinbarung zu Tarifvertrag nicht....mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.3 Urlaub bei Übergang vom Ausbildungs- zum Arbeitsverhältnis (§ 2 BUrlG)

Rz. 59 Beispiel Der Arbeitnehmer stand bis 31.7.2024 in einem Ausbildungsverhältnis zum Arbeitgeber. Seit dem 1.8.2024 wird er im Rahmen eines Arbeitsvertrags weiterbeschäftigt. Der Tarifvertrag für Auszubildende regelt hinsichtlich des Urlaubs unter anderem Folgendes: "Wird ein Auszubildender nach Beendigung der Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis übernommen, ist der restlic...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.1 Verhältnis von tarifvertraglichen zu gesetzlichen Urlaubsregelungen (§ 13 Abs. 1 Satz 1 und 2 BUrlG)

Rz. 6 Mit der Regelung in § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG hat der Gesetzgeber der Tarifautonomie durch den weitgehenden Vorrang tariflicher Vorschriften vor den gesetzlichen Regelungen des BUrlG eine Bevorzugung eingeräumt.[1] 2.1.1 Vorrangprinzip Rz. 7 Tarifverträge dürfen von den Vorschriften des BUrlG auch zuungunsten der Arbeitnehmer abweichen. Denn von der Formulierung in § 13 A...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.6 Urlaub und Erkrankung (§§ 1, 3 Abs. 1, 9 BUrlG)

Rz. 68 Beispiel In einem Tarifvertrag findet sich im Rahmen von Urlaubsregelungen nachfolgende Vorschrift: "Erkrankt der Arbeitnehmer während des Urlaubs und zeigt er dies unverzüglich an, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Urlaub nicht angerechnet. Der durch die Unterbrechung verbleibende Resturlaub ist nachzugewähren." L...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.6.1 Anrechnung von Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation (§§ 1, 3 Abs. 1, 10 BUrlG)

Rz. 69 Beispiel Ein Tarifvertrag enthält folgende Regelung: Der Urlaub beträgt pro Urlaubsjahr 25 Tage. Kuren und Heilverfahren, für die dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 9 Abs. 1 EFZG zustehen, können auf den Erholungsurlaub gem. Nr. 1 angerechnet werden. Die Anrechnung darf nicht mehr als 10 Urlaubstage umfassen. Lösung Eine solche Regelung ist insofe...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.5 Abrundung von Teilurlaubstagen (§§ 1, 3 Abs. 1, 5 Abs. 1 BUrlG)

Rz. 61 Beispiel Ein Tarifvertrag beinhaltet u. a. folgende Regelungen: Die Arbeitszeit beträgt 37,5 Stunden in der Woche und ist auf 5 Arbeitstage in der Woche zu verteilen. Urlaubsansprüche von weniger als einem halben Tag werden auf volle Tage abgerundet. Ein Arbeitnehmer arbeitet in der 5-Tage-Woche. Er ist seit dem Jahr 2020 beschäftigt und scheidet zum 28.2.2024 aus. Der A...mehr