Fachbeiträge & Kommentare zu BAG-Urteil

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeiterfassung / 2.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bezieht sich ausschließlich auf die geleistete Arbeitszeit. Nicht umfasst ist demnach die Erfassung des Arbeitsorts oder der Tätigkeit. Unter geleisteter Arbeitszeit sind regelmäßig die Zeiten zu verstehen, die arbeitsvertraglich und vergütungsrechtlich relevant sind. Art. 2 Nr. 1 der europäischen Arbeitszeitrichtlinie[1] definiert die Arb...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Mon... / Zusammenfassung

Überblick Monetäre Sozial- und Nebenleistungen bieten dem Arbeitgeber neben dem Grundgehalt vielfältige Möglichkeiten einer variablen und leistungsgerechten Entlohnung. Sie bilden die zweite Säule einer innovativen und ganzheitlichen Vergütungspolitik. Mit diesen Bausteinen einer modernen Vergütungspraxis kann nicht nur die individuelle Arbeitsleistung in allen Arbeitsbereic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeiterfassung / 7 Beteiligung des Betriebsrats

Bei der Einführung ("Ob") einer Arbeitszeiterfassung haben Betriebsräte kein Initiativrecht, da die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung bereits gesetzlich geregelt ist.[1] Die Ausgestaltung ("Wie") der Einführung kann jedoch bei einer technischen Lösung der Mitbestimmung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG unterliegen. Davon kann die Auswahl des Systems zur Zeiterfassung oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeiterfassung / 5.1 Vertrauensarbeitszeit

Auch Arbeitszeiten von Arbeitnehmern, die eine Vertrauensarbeitszeit haben, müssen erfasst werden. Bei Vertrauensarbeitszeit steht nicht die Präsenz von Mitarbeitenden während einer vereinbarten Arbeitszeit im Vordergrund, sondern das Arbeitsergebnis. Arbeitnehmer können die Arbeitszeit eigenverantwortlich gestalten, wobei gesetzliche Vorschriften oder solche aus Tarifvertrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unterweisung / Zusammenfassung

Begriff Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf einen sicherheitsgerechten Arbeitsplatz. Das Unternehmen muss daher dafür sorgen, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gewährleistet sind. Eine sichere Technik und eine gute Organisation reichen jedoch erfahrungsgemäß nicht aus. Um hier die optimalen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass keine oder möglichst wen...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Mon... / 1 Monetäre Zusatzleistungen

Zu unterscheiden ist dabei zwischen gesetzlich vorgeschriebenen oder tariflich vereinbarten auf der einen und freiwilligen Sozial- und Nebenleistungen auf der anderen Seite. Da gesetzliche und tarifliche Leistungen kaum Gestaltungsmöglichkeiten bieten, setzen Unternehmen, die eine individuelle und innovative Vergütungspolitik betreiben möchten, vor allem auf freiwillige Leis...mehr

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Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.2 Wirksames Arbeitsverhältnis

Mit der Festlegung des berechtigten Personenkreises verlangt das Bundesurlaubsgesetz implizit, dass der Berechtigte in einem wirksamen Arbeitsverhältnis oder in einem ähnlichen Rechtsverhältnis zu dem Verpflichteten steht. Das BAG ist der Auffassung, dass dabei der bloße Bestand des Arbeitsverhältnisses die einzige Voraussetzung des Urlaubsanspruchs ist. Auch in einem ruhende...mehr

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Urlaub: Anspruch und Voraus... / 2 Vertraglicher Urlaubsanspruch

Die vorstehenden Regeln gelten wie einleitend bemerkt nur für den gesetzlichen Urlaub. Die Arbeitsvertragsparteien und die Tarifparteien können den von ihnen vereinbarten Zusatzurlaub frei regeln. Bislang stellte die Rechtsprechung allerdings strengere Anforderungen, wenn die Arbeits- der Tarifvertragsparteien vom Gesetz abweichende, für den Arbeitnehmer ungünstigere Rechtsfo...mehr

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Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.1.1 Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer nennt das Bundesurlaubsgesetz die Arbeiter und Angestellten.[1] Es behält damit eine Unterscheidung bei, die in der beruflichen Praxis kaum mehr Bedeutung hat. Das Bundesurlaubsgesetz gewährt den Urlaubsanspruch für Arbeiter und Angestellte ohne Unterschiede. Es kommt allein auf den umfassenden Begriff des Arbeitnehmers an. Das Bundesurlaubsgesetz enthält kei...mehr

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Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.3.1 Berechnung der Wartezeit

Zur Berechnung der Wartezeit sind die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zur Berechnung von Fristen heranzuziehen. Beginn und Ende der Wartezeit berechnen sich also nach den §§ 187 ff. BGB; lediglich § 193 BGB findet auf die Wartezeit keine Anwendung, sodass Sonn- und Feiertage auf deren Ablauf keinen Einfluss haben. Beginn der Wartezeit Die Wartezeit ...mehr

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Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.1.4 Arbeitnehmerähnliche Personen/Heimarbeiter

Als Arbeitnehmer im Sinne des Urlaubsrechts gelten gemäß § 2 Satz 2 BUrlG auch Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind. Das sind Dienstverpflichtete (z. B. freie Mitarbeiter), die zwar nicht wie Arbeitnehmer persönlich abhängig sind, die aber aufgrund ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit vom Dienstberechti...mehr

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Praxis-Beispiele: Baulohn / 4 13. Monatseinkommen gewerbliche Arbeitnehmer, Elternzeit, Kürzungsmöglichkeit

Sachverhalt Ein gewerblicher Arbeitnehmer ist seit 4 Jahren bei einer Firma mit Betriebsrat beschäftigt, die zum Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrags (BRTV) des Bauhauptgewerbes gehört. Das 13. Monatseinkommen wird nach Tarifvertrag im Bauhauptgewerbe gewährt. Es beträgt für gewerbliche Arbeitnehmer das 123-Fache ihres in der Lohntabelle ausgewiesenen Gesamttarifstu...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Var... / Zusammenfassung

Überblick Variable Vergütungsbestandteile sind neben der Grundvergütung und den Sozial- und Nebenleistungen die dritte Säule einer modernen Vergütungspolitik. Der Arbeitgeber hat dabei sehr differenzierte Möglichkeiten, seine Mitarbeiter variabel zu vergüten. Die Variabilität kann sich auf die individuelle Leistung des Arbeitnehmers oder einer Gruppe beziehen – hier sind die...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.4 Zweckbestimmte Einnahmen

Rz. 32 Abs. 3 Satz 1 schützt zweckgebundene Einnahmen, die einen anderen Zweck als die Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II verfolgen. Die Vorschrift stellt die Zweckerreichung sicher. Auf die Herkunft der Einnahmen kommt es grundsätzlich nicht an. An einer Zweckbestimmung fehlt es, wenn der Bezieher von Einkommen weder rechtlich n...mehr

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Sauer, SGB III § 323 Antrag... / 2.4 Leistungen der aktiven Arbeitsförderung

Rz. 12 Abs. 1 Satz 3 bestimmt, dass Leistungen der aktiven Arbeitsförderung auch von Amts wegen erbracht werden können und hebt damit das Antragserfordernis für die meisten Leistungen der Arbeitsförderung auf. Betroffen sind alle Leistungen bis auf das Alg, das Teil-Alg und das Insolvenzgeld. Das Zustimmungserfordernis des Berechtigten, bei dessen Erfüllung ein Antrag fingie...mehr

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Sauer, SGB III § 27 Versich... / 2.1 Versicherungsfreiheit für Beamte, Geistliche, Lehrer, Vorstände

Rz. 3 Abs. 1 Nr. 1 stellt auf die Privilegien der Beamten ab. Versicherungsfrei ist der Personenkreis, der nach den Beamten- und Richtergesetzen des Bundes oder eines Bundeslandes in ein Beamtenverhältnis berufen worden ist. Versicherungsfrei sind auch Beamte, die noch auf Widerruf im Beamtenverhältnis stehen, etwa während des Vorbereitungsdienstes für eine beamtenrechtliche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.3.1 Lohnsteuerklasse

Rz. 8a Das BVerfG hat den Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting im Einkommensteuerrecht für verfassungswidrig erklärt (Beschluss v. 7.5.2013, 2 BvR 909/06). Das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG zugunsten der Ehe kann demnach die Ungleichbehandlung von Lebenspartnern nicht rechtfertigen. Zwar darf der Gesetzgeber die Ehe grundsätzlich gegenüber...mehr

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Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 2.1 Versicherungspflicht bei Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt

Rz. 3 Die Versicherungspflicht als Beschäftigter ist eine Kernfrage der gesamten Sozialversicherung und damit auch im Recht der Arbeitslosenversicherung. Versicherungspflichtig ist nach Abs. 1 Satz 1, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt ist. Das auf Versäumnisurteilen beruhende Fortbestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses im Annahmeverzug ist kein Versicherungspfli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entgelt / 8 Entgeltkürzung

Eine einseitige Entgeltkürzung durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht möglich. Entgeltreduzierungen können allerdings vertraglich vereinbart sein, ferner kann der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen. Letztere ist allerdings nur dann sozial gerechtfertigt, wenn bei Fortzahlung der ursprünglich vereinbarten Vergütung die wirtschaftliche Existenz des Betriebs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entgelt / 4 Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1.1.2024 bei brutto 12,41 EUR je Zeitstunde (zuvor: 12 EUR). Unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 MiLoG gehen tarifvertragliche Regelungen vor. In manchen Branchen ist deswegen ein teilweise höherer Branchen-Mindestlohn zu zahlen. Der Mindestlohnanspruch aus § 1 Abs. 1 MiLoG ist ein gesetzlicher Anspruch, der eigenständig neben d...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.10.2 Anrechenbarkeit

Rz. 56 Auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechenbar sind Allgemeine Tätigkeitszulagen, die der Arbeitnehmer für jede Tätigkeitsstunde erhält und die nicht zur Abgeltung besonderer Erschwernisse dienen. Dazu gehört beispielsweise die Bauzulage oder auch eine "Verkehrsmittelzulage", die jeder Arbeitnehmer für eine Reinigungstätigkeit erhält.[1] Aufwendungserstattungen des Arbeitg...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.4 Überstundenabgeltungsklauseln

Rz. 40 Überstunden sind grundsätzlich vergütungspflichtig und damit mindestlohnrelevant, da nach dem MiLoG alle Stunden zu vergüten sind, die der Arbeitnehmer tatsächlich geleistet hat. Unerheblich ist die Bezeichnung "Überstunde". Da es nach der Rechtsprechung des BAG keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz dafür gibt, dass jede Mehrarbeitszeit oder jede dienstliche Anwesenheit ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.2 Besondere Formen der Arbeitszeit (Bereitschaftsdienst/Rufbereitschaft/Arbeitsbereitschaft)

Rz. 36 Arbeitsbereitschaft wird definiert als Zustand der "wachen" Aufmerksamkeit im Zustand der Entspannung, in der der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz anwesend sein muss, um sofort und ohne gesonderte Anweisung in Vollarbeit zu wechseln.[1] Ein Beispiel hierfür sind Standzeiten bei Taxifahrern. Die Arbeitsbereitschaft ist vergütungspflichtige Arbeitszeit und führt damit zu ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2 Wer ist Arbeitnehmer?

Rz. 2 Arbeitnehmer ist nach Rechtsprechung, herrschender Lehre und auch nach der Regelung des § 611a Abs. 1 BGB, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist.[1] Diese kurze Definition enthält verschiedene Tatbestandsmerkmale, die im Einzelfall nähe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.2 Verpflichtung zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit

Rz. 5 Das Arbeitsverhältnis unterscheidet sich vom Rechtsverhältnis eines freien Dienstnehmers oder Werkunternehmers durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit bei der Erbringung der Dienst- oder Werkleistung. Dieser bestimmt sich u. a. danach, ob der Beschäftigte einem Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt und in eine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert ist. Dies...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.7 Gratifikationen

Rz. 49 Bezüglich der Zahlung von Gratifikationen in Form von Einmal- oder Sonderzahlungen besteht Einigkeit, dass diese, wenn Gegenstand der Gratifikation auch eine Gegenleistung für die Arbeitsleistung ist, nur dann für die Monate, in denen sie tatsächlich gezahlt werden, berücksichtigt werden können, wenn diese für die normale Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gezahlt wurd...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.1 Privatrechtlicher Vertrag

Rz. 3 Ein Arbeitsverhältnis wird durch einen privatrechtlichen Vertrag nach § 611a Abs. 1 BGB begründet. § 611a Abs. 1 BGB regelt in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) den Arbeitsvertrag. Für die Feststellung, ob ein Arbeitsvertrag vorliegt, ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände vorzunehmen. Zeigt die tatsächliche Durchführung des Vertragsver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.8 Anrechnungsmöglichkeit von Zulagen

Rz. 51 Unter Berücksichtigung der Entscheidungen des BAG, kann folgender Grundsatz aufgestellt werden: Mindestlohnwirksam sind alle im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis erbrachten Entgeltzahlungen mit Ausnahme der Zahlungen, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf eine tatsächliche Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erbringt oder die auf einer besonderen gesetzlichen Zwe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.3.4 Sonstige Dienstleistungen

Rz. 13 Für Zeitungszusteller hat das BAG darauf hingewiesen, dass bei einfachen Tätigkeiten dem Arbeitnehmer regelmäßig kein eigener nennenswerter Entscheidungsspielraum für die Gestaltung der Tätigkeit verbleibe, sodass sich daraus regelmäßig die Arbeitnehmereigenschaft ableiten lasse.[1] Für Zeitungszusteller bestand bis zum 31.12.2017 eine besondere Übergangsregelung, die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 Abs. 1 setzt ein Arbeitsverhältnis voraus. Arbeitsverhältnis ist die durch Arbeitsvertrag begründete zweiseitige Pflicht zum Austausch von Arbeit gegen Entgelt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.[1] Rz. 4 Als entsandter Arbeitnehmer gilt nach Art. 2 Abs. 1 der Entsende-RL jeder Arbeitnehmer, der während eines begrenzten Zeitraums seine Arbeitsleistung im Hoheitsgebie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 5 Umfang der Aufzeichnungspflicht

Rz. 23 3 Daten müssen – möglichst minutengenau – aufgezeichnet werden: der Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit des Arbeitnehmers. Arbeitszeit ist die von Beginn und Ende her abgrenzbare Zeitspanne, in der ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber zur Verfügung steht, um die Pflichten, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben, an einem vom Arbeitgeber bestimmten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 7.1 Arbeitsvertragliche Ausschlussklauseln

Rz. 10 Im Hinblick auf arbeitsvertragliche Ausschlussklauseln entschied das BAG im September 2018, dass diese gänzlich unwirksam sind, wenn sie alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und damit auch den gesetzlich garantierten Mindestlohn erfassen. Denn es liegt ein Verstoß gegen das Transparenzgebot vor und die Klausel scheitert dann an der AGB-Prüfung; sie ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.9 Übertragung der Rechtsprechung zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)

Rz. 52 Zwischenzeitlich ist geklärt, dass die bisherige Rechtsprechung zum AEntG auf die Frage der Anrechnungsmöglichkeit von Zulagen übertragen werden kann. Die Bundesregierung ging in einer Stellungnahme zu der (berechtigten) Kritik des Bundesrates, das MiLoG regele nicht klar, welche Zulagen angerechnet werden könnten, von Folgendem aus: "[Die] zur Entsende-Richtlinie auf...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 5 Ausnahme: Verzicht durch gerichtlichen Vergleich

Rz. 5 Ein gerichtlicher Vergleich setzt einen Rechtsstreit zwischen den Arbeitsvertragsparteien voraus. Insoweit wird regelmäßig der Arbeitnehmer auf die Zahlung des Mindestlohns klagen müssen. Vorstellbar wäre auch, dass der Arbeitnehmer auch wegen anderer in Streit stehender Ansprüche (z. B. Zeugnis, Abmahnung, Kündigung) Klage erhebt und im Rahmen dessen ein gerichtlicher...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.3.1 Transport und Verkehr

Rz. 10 Für den Bereich Transport und Verkehr hat das BAG darauf abgestellt, dass sich die Arbeitnehmereigenschaft schon aus der Art der Organisation der Tätigkeit ergeben kann. Danach war ein Co-Pilot Arbeitnehmer, da er den Weisungen des Flugkapitäns unterlag.[1] In den "Frachtführer-Entscheidungen" hat das BAG allein den Umstand, dass der Frachtführer das Firmenlogo und di...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.3.3 Rundfunk, Presse

Rz. 12 In diesem Bereich hat das BAG betont, dass – soweit nicht im Einzelfall besondere Umstände vorliegen – sich die nicht programmgestaltende, aber rundfunk- und fernsehtypische Mitarbeit an Sendungen in der Regel nur im Rahmen von Arbeitsverhältnissen durchführen lässt.[1] Dagegen kann programmgestaltende Mitarbeit sowohl im Rahmen von Arbeitsverhältnissen als auch im Ra...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.5.1 Zu Nr. 1: Praktikum verpflichtend aufgrund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung, einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie

Rz. 42 Da das BBiG im schulischen Bereich insgesamt nicht anwendbar ist[1], findet § 26 BBiG und damit das MiLoG keine Anwendung auf Praktikantinnen und Praktikanten, bei denen das Praktikum Bestandteil eines den Schulgesetzen der Länder unterliegenden Schulverhältnisses ist: Praktikanten als Schüler bzw. Studierende von allgemeinbildenden, Fach-, Berufsfach-, Fachober-, Fac...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.3.2 Handel, Vertrieb und Versicherungen

Rz. 11 Im Bereich des Handels können bei Franchisenehmern Abgrenzungsprobleme entstehen. Zwar sind sie regelmäßig selbstständig; werden sie allerdings durch die enge vertragliche Gestaltung so in die Organisation des Franchisegebers einbezogen, dass sie jeden unternehmerischen Freiraum verlieren, können sie auch Arbeitnehmer sein. Ein Kommissionär ist regelmäßig selbstständig...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3 Arbeitnehmerähnliche Personen

Rz. 14 Nicht unter das MiLoG fallen arbeitnehmerähnliche Personen. Arbeitnehmerähnliche Beschäftigte sind solche, die zwar nicht persönlich abhängig jedoch aufgrund einer wirtschaftlichen Abhängigkeit von einem Auftraggeber einem Arbeitnehmer vergleichbar schutzbedürftig sind.[1] Arbeitnehmerähnliche Personen sind Selbstständige. An die Stelle der für ein Arbeitsverhältnis m...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.3 Umkleide-/Rüstzeiten und innerbetriebliche Wegezeiten

Rz. 39 Auch bezüglich Umkleide-, Rüst- und innerbetrieblichen Wegezeiten ist eine Vergütung nur dann zu beanspruchen, wenn der Arbeitnehmer die Vergütung auch arbeitsrechtlich beanspruchen könnte. Dies ist nur dann der Fall, wenn das Tragen einer bestimmten Kleidung oder das Umkleiden im Betrieb erfolgen muss[1] oder erfolgt[2]. Auch sind Rüstzeiten, d. h. Zeiten, die für di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.10.1 Keine Anrechenbarkeit

Rz. 55 Auf den gesetzlichen Mindestlohn sind nicht anrechenbar Vermögenswirksame Leistungen[1] Nachtschichtzuschläge[2] Nachtzuschläge sind deshalb nicht anrechenbar, weil der Gesetzgeber für die Zahlung von Nachtzuschlägen in § 6 Abs. 5 ArbZG eine gesonderte Rechtsgrundlage geschaffen hat. Aus dieser lässt sich entnehmen, dass mit dem Grundlohn Nachtzuschläge nicht abgegolten ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.11 § 21 Abs. 2

Rz. 27 Nach § 21 Abs. 2 handelt der Auftraggeber ordnungswidrig, der Werk- oder Dienstleistungen in erheblichem Umfang ausführen lässt, indem er als Unternehmer einen anderen Unternehmer beauftragt, von dem er weiß oder fahrlässig nicht weiß, dass dieser bei der Erfüllung dieses Auftrags entgegen § 20 MiLoG das dort genannte Arbeitsentgelt nicht oder nicht rechtzeitig zahlt o...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.1.1 Die zeitliche Bezugsgröße – Problem Monatslohn

Rz. 29 Das Gesetz regelt nicht eindeutig, wie der Mindestlohn zu berechnen ist und welche Vergütungsbestandteile für die Frage, ob der Mindestlohnanspruch erfüllt ist, herangezogen werden können. Im Gesetz ist hinsichtlich der Höhe des Mindestlohns nur folgender Satz enthalten: "Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1.1.2015 brutto 8,50 EUR je Zeitstunde." Durch die Verordn...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.1 Örtlicher Anwendungsbereich

Rz. 11 Der Mindestlohn gilt für Beschäftigungsorte in Deutschland, unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers. Er gilt demnach auch für Grenzgänger und Wanderarbeiter, sofern sie regelmäßig im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig sind. Rz. 12 Der Mindestlohn gilt damit unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Sitz i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.2.1 Grundsatz: Geltung für alle Arbeitsverhältnisse

Rz. 19 Das Gesetz gilt gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 MiLoG für alle Arbeitnehmer. Arbeitnehmer ist, wer sich durch privatrechtlichen Vertrag dazu verpflichtet hat, eine unselbstständige weisungsgebundene Arbeit zu erbringen. Rz. 20 Das Gesetz gilt also nicht für solche Personen, die nicht als Arbeitnehmer tätig sind. Das bedeutet, dass das MiLoG nicht für selbstständig (d. h. durch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entgelt / 7 Verjährung und Verwirkung

Der Anspruch auf die Vergütung unterliegt der Regelverjährung des § 195 BGB und beträgt 3 Jahre.[1] Darüber hinaus sind ggf. einzelvertraglich oder tarifvertraglich vereinbarte Ausschlussfristen zu beachten, die wesentlich kürzer sein können als die gesetzliche Verjährungsfrist. Der Lohnanspruch kann auch unter bestimmten Voraussetzungen verwirkt werden. Die Anforderungen der...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3 Auswirkungen auf Vergütungsvereinbarungen unterhalb des Mindestlohns

Rz. 3 Die Rechtsfolge einer den Mindestlohn unterschreitenden Abrede ist § 3 Satz 1 direkt zu entnehmen, der die Vereinbarung insoweit für Unwirksamkeit erklärt. Nach mittlerweile überwiegender Auffassung der Literatur und des BAG[1] tritt an die Stelle der dann unwirksamen Regelung der Anspruch nach § 1 Abs. 1 MiLoG: Der Arbeitnehmer hat demnach einen Anspruch auf den geset...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 9 Verjährung des Mindestlohnanspruchs

Rz. 14 Auf den Mindestlohnanspruch findet uneingeschränkt das Recht der Verjährung und damit der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB) Anwendung. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB) und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.1.3 Mindestlohnanspruch und Urlaub

Rz. 33 Der Arbeitnehmer hat während des Urlaubs Anspruch auf Zahlung des Urlaubsentgelts. Dieser Anspruch ergibt sich aus § 1 BUrlG und der arbeitsvertraglichen Vergütungsabrede und nicht aus § 1 Abs. 1 MiLoG. Gem. § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG bemisst sich die Höhe des Urlaubsentgelts an dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 7.3 Ausschlussklauseln in Betriebsvereinbarungen

Rz. 12 Für Ausschlussfristen in Betriebsvereinbarungen gilt dasselbe. Sie sind wirksam. Gem. § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB findet auch bei Betriebsvereinbarungen keine AGB-Kontrolle statt. Auch sie sind gem. § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB mit Rechtsvorschriften gleichgestellt. Daher lassen sich die Grundsätze aus dem oben genannten Urteil des BAG [1] auf Betriebsvereinbarungen übertragen.mehr