Fachbeiträge & Kommentare zu BAG-Urteil

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3.2 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 7 Der Arbeitgeber hat im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht ausgeglichene Stunden spätestens in dem auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgenden Kalendermonat auszugleichen. Praxis-Beispiel Das Arbeitsverhältnis wird mit Wirkung zum 1.8.2024 beendet. Die noch nicht ausgeglichenen Stunden sind damit im September 2024, also spätestens zum 30.9.2024...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.4 Ehrenamtliche, auch Freiwilligendienste (§ 22 Abs. 3)

Rz. 24 Voraussetzung für die Nichtanwendbarkeit des MiLoG ist, dass es sich wirklich um eine ehrenamtliche Tätigkeit und nicht um ein verstecktes Arbeitsverhältnis handelt. Wer im Ehrenamt tätig ist, ist im Rahmen eines Auftragsverhältnisses [1] tätig. Dieses ist geprägt durch Unentgeltlichkeit, Aufwendungsersatz und jederzeitige Kündigungsmöglichkeit. Beim Ehrenamt besteht g...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 7.2 Tarifvertragliche Ausschlussklauseln

Rz. 11 Anders beurteilt sich die Frage der Unwirksamkeit von tarifvertraglichen Verfallklauseln. Diese unterliegen keiner AGB-Kontrolle. Insofern sind diese, sofern sie den Mindestlohn ebenfalls einschließen, nur in Bezug auf den Mindestlohn unwirksam, bleiben aber im Übrigen bestehen. § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB verhindert eine Kontrolle allgemeiner Geschäftsbedingungen nach §§ ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.1.4 Reisezeiten und Wartezeiten

Rz. 34 Keine vergütungspflichtige Arbeitszeit stellen Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte dar. Diese Wegezeiten zählen zur privaten Lebensführung des Arbeitnehmers[1] und dienen allein dem Interesse des Arbeitnehmers, den Arbeitsort zu erreichen. Rz. 35 Differenzierter zu betrachten ist die Frage des Umgangs mit Reisezeiten. Maßgeblich für die Beurteilung ist hierbei, o...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.1.2 Prüfaufgaben des Zolls

Rz. 12 Nach § 2 Abs. 1 SchwarzArbG hat der Zoll insgesamt 11 Prüfaufgaben, von denen 9 in Satz 1 aufgezählt sind. Als 9. Prüfauftrag besteht nach Satz 2 eine eingeschränkte Prüfkompetenz in steuerlichen Angelegenheiten und nach Satz 3 in Kindergeldsachen. Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG prüft der Zoll, ob die sich aus den Dienst- oder Werkleistungen ergebenden Pflichten na...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.4 Verhältnis zur Anmeldung nach § 18 Abs. 1 AEntG

Rz. 9 Unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 MiLoG gehen die Regelungen des AEntG und der auf dessen Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen dem MiLoG vor. Dieser Vorrang gilt nicht nur für die Hauptpflicht der Zahlung des Mindestentgelts. Auch die Kontrolle der Einhaltung des Branchenmindestentgelts erfolgt ausschließlich nach den Vorschriften des AEntG.[1] Entsendet ein ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.5.3 Zu Nr. 3: ein Praktikum von bis zu 3 Monaten begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung

Rz. 56 Bei einem eine Berufs- oder Hochschulausbildung begleitenden Praktikum darf neben der Begrenzung auf einen Zeitraum von 3 Monaten zuvor nicht bereits mit demselben Arbeitgeber ein "solches" Praktikumsverhältnis bestanden haben. Der Wortlaut stellt darauf ab, dass es sich dabei ebenfalls um ein eine Berufs- oder Hochschulausbildung begleitendes Praktikum gehandelt habe...mehr

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Mindestlohn: Haftung des Au... / 1 Bürgenhaftung im Mindestlohngesetz

Die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns betrifft gem. § 20 MiLoG alle Arbeitgeber, sowohl im In- als auch im Ausland, in Bezug auf ihre in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer. § 14 AEntG enthält eine spezielle Haftungsregelung für Unternehmer (Auftraggeber), die einen anderen Unternehmer (Auftragnehmer) mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt haben. H...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.5 Problem: Leistungsbezogene Vergütung

Rz. 43 Ein weiteres Problem für die Berechnung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns stellt sich, wenn eine leistungsbezogene Vergütung vereinbart worden ist. Das kann durch Provisionsvereinbarungen bzw. umsatzabhängige Vergütung oder sonstige erfolgsabhängige Vergütung geschehen, aber auch durch die Vereinbarung von Stücklohn, wie es z. B. bei Akkordlohn-Vereinbarung...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.5.2 Zu Nr. 2: ein Praktikum von bis zu 3 Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums

Rz. 52 Vom Mindestlohn nicht erfasst werden Praktika von bis zu 3 Monaten zur Orientierung für die Wahl einer Ausbildung oder eines Studiums. Eine Orientierung liegt vor, wenn der Praktikant noch nicht sicher weiß, ob er den Beruf tatsächlich erlernen bzw. ein bestimmtes Studium aufnehmen will und er sich über das Praktikum mit den zu erwartenden Tätigkeiten vertraut machen ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 17.1 Einschränkung der Pflichten des Arbeitgebers

Rz. 67 Die Pflichten des Arbeitgebers nach § 16 Abs. 1 und 2 MiLoG sowie nach § 17 Abs. 1 und 2 entfallen, wenn die Voraussetzungen des § 1 MiLoDokV erfüllt sind. Danach sind 3 Fallgestaltungen zu unterscheiden. Die Einschränkungen gelten, wenn: der Arbeitnehmer ein verstetigtes regelmäßiges Monatsentgelt von mehr als 2.958 EUR brutto erhält.[1] Der Grenzwert von 2.958 EUR ist...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.5 Sonderregelung Praktikant (§ 22 Abs. 1 Nr. 1-4)

Rz. 32 Das Gesetz enthält in § 22 Abs. 1 eine komplizierte und nicht besonders geglückte Regelung zur Frage, ob Praktikanten einen Anspruch auf Mindestlohn haben. Zweck der Regelung ist es, Praktikanten, die nach Abschluss ihrer Ausbildung ein nicht vorgeschriebenes Praktikum leisten – insbesondere über einen längeren Zeitraum oder wiederholt hintereinander ("Generation Prak...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.1 Auszubildende nach dem BBiG (§ 22 Abs. 3)

Rz. 19 Auszubildende nach dem BBiG erhalten eine Ausbildungs-Vergütung nach § 17 BBiG bzw. einem einschlägigen Tarifvertrag. Die ausdrückliche Nennung der Auszubildenden hat lediglich klarstellenden Charakter[1], da Auszubildende nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen und daher von vornherein nicht vom Mindestlohn erfasst werden. Der Begriff der zu ihrer "Berufsausbildung" ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.10.3 Sachleistungen des Arbeitgebers

Rz. 57 Eine Erfüllung des Mindestlohnanspruchs durch Sachbezüge nach § 107 Abs. 2 GewO ist eigentlich ausgeschlossen, weil gem. § 1 Abs. 2 der Mindestlohn in EUR geschuldet wird. Praxis-Beispiel Ein Saisonarbeiter, der beispielsweise für ein paar Wochen im Jahr als Spargelstecher für einen Stundenlohn von 11 EUR pro Stunde arbeitet und neben seinem Stundenlohn kostenlos verpf...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.1.2 Nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer

Rz. 16 Im Hinblick auf das im MiLoG verankerte Arbeitsortprinzip findet das Gesetz auch auf alle Arbeitsverhältnisse Anwendung, bei denen aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer in Deutschland tätig werden. Hierbei ist auch nicht entscheidend, ob der ausländische Arbeitgeber seinen Sitz in einem Land der Europäischen Union oder in einem Drittstaat hat. Das MiLoG findet auf al...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2 Fälligkeit des Mindestlohns

Rz. 3 Nach § 2 Abs. 1 ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer den Mindestlohn entweder zur vereinbarten Fälligkeit, oder spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde, zu zahlen. Die Parteien des Arbeitsvertrages können somit zunächst die Fälligkeit des Mindestlohns durch eine Vereinbarung festlegen...mehr

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Temporärer Auslandseinsatz:... / 2.2 Vereinbarung als Grundlage

Die Arbeitsvertragsparteien können die temporäre Auslandstätigkeit auf Basis einer freiwilligen Vereinbarung regeln, z. B. einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag. Als weitere Rechtsgrundlagen kommen insbesondere tarifvertragliche Regelungen und freiwillige Betriebsvereinbarungen in Betracht. Zwar hat der Gesetzgeber ein neues Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zur Ausg...mehr

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Organisation von HR / 1.9 Entgeltentwicklung

Viele Mitarbeiter sind unzufrieden mit einer ausschließlich anforderungsgerechten Bezahlung, so wie sie von vielen Tarifverträgen vorgesehen ist. Eine innovative Gestaltung der Entgeltsysteme kann dem entgegenwirken, indem sich die Vergütung der Mitarbeiter aus einem anforderungsgerechten Grundgehalt, leistungsabhängiger Bezahlung und erfolgsabhängiger Komponenten (z. B. des...mehr

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Praxis-Beispiele: Tod des A... / 1 Tod im laufenden Arbeitsverhältnis und Auswirkung auf Urlaubsansprüche

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer verstirbt nach einem Unfall am 15.11. Bis einschließlich Oktober ist die Vergütung bereits bezahlt. Allerdings sind noch 4 Wochen Urlaub offen. Der Arbeitgeber überlegt, ob das Arbeitsverhältnis zu Ende gegangen ist und welche Ansprüche auf die Erben übergegangen sind. Ergebnis Das Arbeitsverhältnis endet aufgrund seines höchstpersönlichen Charakte...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2.2.1 Arbeitsverhältnis

Rz. 22 Der Begriff des Beschäftigungsverhältnisses in § 7 Abs. 1 SGB IV ist weitergehend als der des Arbeitsverhältnisses i. S. v. § 611a BGB. Das (arbeitsrechtliche) Arbeitsverhältnis ist ein Unterfall des Beschäftigungsverhältnisses. Gleichwohl ist es Hauptanwendungsbereich des sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses. Das ergibt sich bereits aus § 7 Abs....mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Begriff der Berufsbildung

Rz. 2 § 20 Abs. 1 Satz 1 stellt klar, dass auch die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten Arbeitnehmer i. S. d. BEEG sind und damit einen Rechtsanspruch auf Elternzeit haben. Wichtig ist, dass § 20 den Begriff der Berufsbildung i. S. d. § 1 Abs. 1 BBiG verwendet, damit also nicht auf Berufsausbildungsverhältnisse beschränkt ist, sondern nach § 1 Abs. 1 BBiG auch die Berufsaus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsferien / 3 Rechtswirkungen

Der einzelne Arbeitnehmer ist bei rechtswirksamer Anordnung der Betriebsferien gehalten, seinen Urlaub in dieser Zeit zu nehmen, falls nicht in besonders gelagerten Ausnahmefällen der Urlaub in den Betriebsferien für ihn unzumutbar ist. Will er den Urlaub zu einer anderen Zeit nehmen, so steht ihm, abgesehen von diesen Ausnahmefällen, für die Dauer der Betriebsferien jedenfa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2.2.5 Weiterbeschäftigung bei Kündigung

Rz. 37 Wird die Arbeitnehmerin beschäftigt, weil ihr nach Ausspruch einer Kündigung ein Weiterbeschäftigungsanspruch zusteht, so ist nach dem Rechtsgrund für die Weiterbeschäftigung zu unterscheiden. Erfolgt sie nach § 102 Abs. 5 BetrVG (bzw. den entsprechenden personalvertretungsrechtlichen Vorschriften), weil die Arbeitnehmervertretung der Kündigung widersprochen hat, so be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3.1 Frauen in betrieblicher Berufsbildung und Praktikantinnen (Nr. 1)

Rz. 41 Soweit eine Frau eine Berufsausbildung i. S. d. Berufsbildungsgesetzes absolviert, fällt sie bereits nach § 10 Abs. 2 BBiG [1] in den Personenkreis, der in einem Beschäftigungsverhältnis steht. Im Falle einer Unterbrechung der Ausbildung wegen einer Mutterschaft kann nach § 8 Abs. 2 BBiG das Berufsausbildungsverhältnis verlängert werden. In entsprechender Anwendung von...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3.7 Arbeitnehmerähnliche Personen (Nr. 7)

Rz. 55 Von erheblicher praktischer Bedeutung ist die Geltung des MuSchG für Frauen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind. Allerdings unterliegt dieser Personenkreis nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 ArbSchG den geltenden Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes, die nach § 4 Nr. 6 ArbSchG verlangen, dass der Arbeitgeber bei de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsferien / 1 Festlegung der Betriebsferien

Unter Betriebsferien (auch Betriebsurlaub oder Werksferien) versteht man die einseitige Festlegung und Anordnung einer ganzen oder teilweisen Betriebsschließung und einer damit verbundenen Festlegung der urlaubsbedingten Freistellung des einzelnen Arbeitnehmers. Bei der rechtlichen Beurteilung der Festlegung von Betriebsferien ist zwischen betriebsratslosen und mitbestimmten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Räumlicher Geltungsbereich des MuSchG – Auslandsbezug

Rz. 65 Besonderheiten können bei Arbeitsverhältnissen mit Auslandsbezug auftreten, sei es, weil der Arbeitnehmer ausländischer Staatsangehöriger ist, sei es, weil es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, dessen Pflichten der Arbeitnehmer im Ausland zu erfüllen hat. Hinweis Territorialprinzip Dabei gilt als Grundregel, dass die Geltung des MuSchG sich als staatliches Arbeitssc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trinkgeld / 1 Begriff

Trinkgelder sind freiwillige Zuwendungen Dritter an den Arbeitnehmer. Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GewO handelt es sich um einen Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt. Sie gehören nicht zum Arbeitsentgelt, da es an einem diesbezüglichen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber fehlt. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trinkgeld / 4 Abgrenzung zum Bedienungsgeld

Trinkgelder sind abzugrenzen vom sog. Bedienungsgeld. Beim Bedienungsgeld wird ein bestimmter Betrag von vornherein auf den vom Dritten zu zahlenden Preis für die erbrachte Leistung aufgeschlagen. In diesen Fällen vereinnahmt der Arbeitnehmer den Betrag für den Arbeitgeber, hat diesem gegenüber jedoch einen schuldrechtlichen Anspruch auf Auszahlung. Werden Bedienungsgelder al...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2.1 Begriff

Rz. 15 Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 gilt das Gesetz nicht nur für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, sondern für alle Frauen, die sich in einer Beschäftigung i. S. v. § 7 Abs. 1 SGB IV befinden. Maßgeblich ist also nicht das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, sondern eines sozialversicherungsrechtlichen (nicht-pflichtigen!) Beschäftigungsverhältnisses. Ein sozialvers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schadensersatz / 2 Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers

Bei den Schadensersatzansprüchen ist zwischen der Verletzung der Hauptleistungspflichten und den Nebenpflichtverletzungen zu unterscheiden. Die Nichtleistung lässt zunächst nur den Entgeltanspruch des Arbeitnehmers entfallen, begründet aber nicht automatisch einen Schadensersatzanspruch. Schadensersatz wegen der Schlechterfüllung der Hauptleistungspflicht kommt in Betracht, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schadensersatz / 4 Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber hat an seinen Arbeitnehmer Schadensersatz ebenfalls nach den allgemeinen Regeln der §§ 249 ff. BGB zu leisten. Vorrangig ist Naturalrestitution zu leisten.[1] Ist dies nicht möglich, ist eine Entschädigung in Geld nach der Differenzhypothese zu leisten.[2] Die möglichen Anspruchsinhalte sind vielfältig. Kein deliktischer Anspruch besteht im Hinblick auf ein "...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schadensersatz / 1 Einführung

Arbeitgeber[1] und Arbeitnehmer können bei schuldhafter Pflichtverletzung des Arbeitsvertrags zum Schadensersatz verpflichtet sein. Als Pflichtverletzungen kommen in der Praxis hauptsächlich Nebenpflichtverletzungen in Betracht[2], z. B. in Form von Eigentums- oder Gesundheitsverletzungen. Grundsätzlich kann sich der Schadensersatzanspruch aber auch aus einer Verletzung der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Annahme... / 1.1.1.1 Tatsächliches Angebot

Für Annahmeverzug im ungekündigten Arbeitsverhältnis hält die Rechtsprechung an der Konstruktion des Bürgerlichen Gesetzbuchs fest, dass grundsätzlich nur ein tatsächliches Angebot den Arbeitgeber in Annahmeverzug setzen kann.[1] Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber die Arbeitsleistung demzufolge zur rechten Zeit, am rechten Ort, in der rechten Art und Weise und als Leistun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Annahme... / 1.1.1.3 Entbehrliches Angebot

Das Gesetz sieht als Extremfall vor, dass sogar ein wörtliches Angebot entbehrlich ist, wenn eine vom Arbeitgeber zu erbringende Mitwirkung an der Arbeitsleistung nach dem Kalender bestimmt ist.[1] Dies ist nach der Rechtsprechung des BAG dann der Fall, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt hat oder – bei einer ordentlichen Kündigung – die Kündigungsfr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Annahme... / 1.1.2 Nichtannahme der Leistung

Notwendige Voraussetzung für den Annahmeverzug ist, dass der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer ordnungsgemäß angebotene Leistung nicht annimmt. Dies muss der Arbeitgeber nicht ausdrücklich erklären. Als Nichtannahme der Leistung wird auch gesehen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtswidrig aussperrt, rechtswidrig Kurzarbeit anordnet, den Arbeitnehmer rechtswidrig von der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschaftsgeld / 2 Berechnung des Entgelts

Die Berechnung geschieht wie folgt: Ermittlung des Referenzzeitraumes: Grundsätzlich sind die letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG zugrunde zu legen, bei wöchentlicher Abrechnung die letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist.[1] Tage, in denen infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder sonst unverschuldeter Arbeitsver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Annahme... / 1.1.1.4 Leistungsvermögen des Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber gerät nicht in Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen (§ 297 BGB). Rechtsprechung und Lehre unterscheiden diese Einschränkung nach Leistungswille und Leistungsvermögen. Fehlt dem Arbeitnehmer der Wille, die geschuldete Arbeit zu erbringen, so kann er nicht seinerseits vom Arbeitgeb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Annahme... / 1.3 Anrechnung anderweitigen Verdienstes

Auf das weiter zu zahlende Entgelt sind die Beträge anzurechnen, die der Arbeitnehmer infolge des Unterbleibens der Arbeit erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt (§ 615 Satz 2 BGB). Diese Anrechnung tritt automatisch ein. Sie ist nicht davon abhängig, dass der Arbeitgeber eine entsprechende Erklärung wie e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Annahme... / 2.4 Anwendungsfälle aus der Rechtsprechung

Zu den Anwendungsfällen der Betriebsrisikolehre gehören[1] Stromversorgungsunterbrechungen oder -ausfälle, Rohstoffmangel, Brandschäden, Maschinenschäden, Wasser- oder Frostschäden.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Annahme... / 2.1 Begriff

Betriebsrisiko nennt man das Risiko des Arbeitgebers, seinen Betrieb nicht betreiben zu können, z. B. wegen Naturkatastrophen.[1] Wenn die Fortsetzung des Betriebs wegen Auftrags- oder Absatzmangels wirtschaftlich sinnlos wird, spricht man vom Wirtschaftsrisiko.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schadensersatz / 3 Haftung gegenüber Dritten

Fügt der Arbeitnehmer bei Verrichtung seiner Arbeit einem außenstehenden (betriebsfremden) Dritten einen Schaden zu, so haftet er diesem auf Ersatz des Schadens nach den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften, insbesondere nach den Vorschriften über die unerlaubte Handlung gemäß §§ 823 ff. BGB. Eine Haftungsbeschränkung kann im Verhältnis zu Außenstehenden nicht greifen. D...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Annahme... / 1.2 Umfang der Entgeltfortzahlung

Bei Annahmeverzug hat der Arbeitgeber die Bruttovergütung zu zahlen, die der Arbeitnehmer bei Ableistung seiner Arbeit erhalten hätte (Lohnausfallprinzip). Damit sind alle Leistungen des Arbeitgebers zu erbringen, die Entgeltcharakter haben, seien es Zeitlohn, leistungsabhängige Vergütung, Privatnutzung eines Firmenwagens zum Nutzwert oder Sachbezüge zum Sachwert. Nicht zu za...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Annahme... / 1 Annahmeverzug

In der Praxis stellt der Annahmeverzug einen wichtigen Fall der Entgeltfortzahlung ohne Arbeitsleistung des Arbeitnehmers dar. Annahmeverzug liegt vor, wenn der Gläubiger die vom Schuldner angebotene Leistung nicht annimmt.[1] Im Arbeitsverhältnis ist der mit Abstand häufigste Anwendungsfall, dass der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer angebotene Arbeitsleistung nicht annimmt....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschaftsgeld / 1 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Arbeitnehmerinnen, die Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben[1], und deren Einkommen das Mutterschaftsgeld übersteigt (das dürfte nahezu immer der Fall sein), haben gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.[2] Es soll vermieden werden, dass die Frau wegen ansonsten drohender finanzieller Einbußen weiterarbeitet. Der Anspruch auf den Zuschu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erstattungsansprüche gegenü... / 4.1 Ausschlussfristen

Der Forderungsübergang wird zwar nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Anspruch nicht übertragen, verpfändet oder gepfändet werden kann.[1] Der Ausschluss des Forderungsübergangs kann sich jedoch aus tariflichen Ausschlussfristen ergeben, da diese auch gegenüber dem Sozialleistungsträger wirken. Dies gilt grundsätzlich auch für einzelvertraglich vereinbarte Verfallklauseln....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Annahme... / 2.2 Entwicklung

Anders als beim Wirtschaftsrisiko liegt im Falle des Eintritts des Betriebsrisikos eine Art Annahmeunfähigkeit aufseiten des Arbeitgebers vor, die zu einer Leistungsstörung im Arbeitsverhältnis führt, denn die Arbeitsleistung wird aus betriebstechnischen Gründen unmöglich. Diese haben aber weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer zivilrechtlich zu vertreten. Die Rechtspre...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Annahme... / 1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen Annahmeverzugs kann der Arbeitnehmer grundsätzlich nur in jedem tatsächlich durchführbaren und bestehenden Arbeitsverhältnis haben. Das gilt für alle Arten der Arbeitsverhältnisse, seien es unbefristete, befristete, Vollzeit-, Teilzeit- oder geringfügige Arbeitsverhältnisse. Auch für Ausbildungsverhältnisse gilt § 615 BGB grundsätzlich, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Annahme... / 1.1.3 Ende des Annahmeverzugs

Der Annahmeverzug entfällt für die Zukunft, sowie seine Voraussetzungen zumindest teilweise entfallen. Der Arbeitgeber kann den Annahmeverzug also beenden, indem er künftig die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers wieder annimmt. Im Falle der Kündigung des Arbeitsverhältnisses verlangt die Rechtsprechung, dass der Arbeitgeber unmissverständlich klarstellt, er habe zu Unrecht gek...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Annahme... / 2.5 Behördliche Schließung und Pandemie

In einer neueren Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, dass die im Rahmen eines allgemeinen "Lockdowns" zur Bekämpfung der Corona-Pandemie staatlich verfügte vorübergehende Betriebsschließung kein Fall des vom Arbeitgeber nach § 615 Satz 3 BGB zu tragenden Betriebsrisikos ist.[2] Ob der Arbeitgeber das Entgeltrisiko bei einer öffentlich-rechtlich verfügten Bet...mehr