Fachbeiträge & Kommentare zu Bagatellgrenze

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Freiberuflersozietät/Partne... / 3.3 Abfärbewirkung bei Beteiligung an gewerblicher Mitunternehmerschaft

Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG tritt die Abfärbewirkung auch dann ein, wenn eine freiberufliche (oder sonstige selbstständige Tätigkeiten i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG) ausübende Personengesellschaft aus ihrer Beteiligung als Mitunternehmerin einer gewerblichen Personengesellschaft gewerbliche Einkünfte nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG bezieht. Ungeklärt war, ob bei ...mehr

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Freiberuflersozietät/Partne... / 3.2 Abfärbewirkung bei teilweiser gewerblicher Tätigkeit

Bei einzelberuflich tätigen Freiberuflern werden nebeneinander erbrachte Leistungen i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 EStG und gewerbliche Tätigkeiten i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG (notfalls durch Schätzung) getrennt, wenn sie nicht ausnahmsweise völlig untrennbar verflochten sind und deshalb insgesamt entweder Einkünfte i. S. d. § 18 EStG (wenn die gewerblichen Lei...mehr

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Freiberuflersozietät/Partne... / 3.4 Abfärbewirkung bei Beteiligung berufsfremder Personen

Nur wenn sämtliche Mitunternehmer entweder Freiberufler oder sonstig selbstständig Tätige i. S. v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 EStG sind und entsprechende Leistungen für Rechnung der Gesellschaft erbringen – also keine Berufsfremde sind –, kann die Gesellschaft Einkünfte i. S. d. § 18 EStG erzielen.[1] Wird an einer Freiberufler-Sozietät eine sog. berufsfremde Person beteiligt, ...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 3.4 Durchführungspflichten

Die (gesetzliche) Grundlage für die Ausführungskompetenz des Verwalters ist eine ungeschriebene Organpflicht.[1] Dabei hat der Verwalter insbesondere: die Beschlussentscheidungen für den Verband durchzuführen, Dienstleistungs- oder Werkverträge zur Beschlussumsetzung namens der Gemeinschaft abzuschließen, die Durchführung der Arbeiten zu überwachen und abzunehmen, Rechnungen zu ...mehr

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Sauer, SGB II § 65 Übergang... / 2.10 Bagatellbetrag (§§ 40, 41a) – Abs. 7

Rz. 14 Abs. 7 ordnet die sofortige Anwendung der Bagatellgrenze an. Es kommt also nicht darauf an, wann im Jobcenter entdeckt worden ist, dass eine Überzahlung vorliegt, und es kommt auch nicht darauf an, dass der Überzahlungszahlungszeitraum etwa erst nach dem 21.12.2022 vorliegen darf. Vielmehr ist bei jeder Prüfung von Erstattungsverpflichtungen ab 1.1.2023 nach Abs. 7 zu...mehr

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Sauer, SGB II § 65 Übergang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Übergangsvorschriften zum materiellen Recht, zur Vorbereitung und Durchführung des Verwaltungsvollzugs der Grundsicherung für Arbeitsuchende des SGB II. Sie ist zum 1.1.2023 neu gefasst worden und regelt nunmehr Übergangsrecht zur Einführung des Bürgergeldes. Rz. 2a Bis zum 31.12.2022 waren noch die Abs. 1, 4 und 5 a. F. in Kraft. Abs. 1 a. F. war...mehr

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Sauer, SGB II § 65d Übermit... / 2.5 Kostenerstattung nach Abs. 2

Rz. 25 Abs. 2 verpflichtet die Bundesagentur für Arbeit, den Trägern der Sozialhilfe die Sachkosten zu erstatten, die ihnen aus der Pflichterfüllung nach Abs. 1 entstehen. Daraus resultiert ein Erstattungsanspruch gegen die Bundesagentur für Arbeit. Die Vorschrift dürfte zwischenzeitlich kaum noch Bedeutung haben. Selbst soweit im Einzelfall ein Kostenerstattungsanspruch geg...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.4.5 Einnahmen in Geldeswert

Rz. 48 Einkünfte, die nicht in Geld bestehen, sind danach zu bewerten, ob sie gegen Geld eingetauscht oder gegen Geld veräußert werden können. In diesen Fällen liegen Einkünfte in Geldeswert vor, die für den Lebensunterhalt nutzbar gemacht werden können. Geldwerte Einnahmen außerhalb von Erwerbstätigkeiten sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen; der Bezug von Lebensmitt...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.3 Kapitalerträge

Rz. 112 Kapitalerträge (Zinseinkommen ohne Freibeträge nach Abzug der Kapitalertragsteuer und notwendiger Ausgaben, auch aus Bausparverträgen, vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 2.4.2012, L 1 AS 5113/11) sind als Einkommen zu berücksichtigen, sofern über sie verfügt werden kann. Die Freistellung nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Bürgergeld-V ist zu beachten. Rz. 113 Zinsgutschriften a...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 3.4 Zulässigkeit des Teilwertansatzes

Rz. 31a Der Ansatz eines – niedrigeren – Teilwertes bzw. die Abschreibung auf einen niedrigeren Teilwert ist in der Steuerbilanz nicht uneingeschränkt zulässig. Die wesentlichste Einschränkung ergibt sich aus § 6 Abs. 1 Satz 1 EStG, wonach die dort im Folgenden genannten Bewertungsregeln nur für Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens jener Steuerpflichtigen gelten, die ihren...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mindestbetrag der Versorgungskürzung (Abs. 2).

Rn 3 Die Versorgung des Ausgleichspflichtigen muss um einen bestimmten Mindestbetrag gekürzt worden sein, damit eine Anpassung stattfinden kann. Die Mindestbegrenzung soll die (gem § 34 I zuständigen) Familiengerichte von Bagatellfällen entlasten (BTDrs 16/10144, 72). Daher ist es zweckmäßig, zunächst zu prüfen, ob der Mindestwert überschritten wird. Maßgeblich ist der Wert ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Geringe Ausgleichswerte (Abs 1 S 3).

Rn 10k § 20 I 3 erklärt § 18 für entspr anwendbar. Daraus folgt, dass bei geringen Ausgleichswerten auch schuldrechtliche Ausgleichsansprüche ausgeschlossen werden können. Der jeweilige Ausgleichswert ist mit der nach § 18 III maßgeblichen Bagatellgrenze zu vergleichen. Daher ist der Betrag der schuldrechtlichen Ausgleichsrente mit ihrem – ggf um einen öffentlich-rechtlichen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erforderlichkeit (Abs 1 S 1).

Rn 9 Die sehr umstrittene Bagatellgrenze iSd § 802l I 2 aF in Höhe von 500 EUR ist durch Art 1 Nr 10 EuKoPfVODG zum 26.11.16 entfallen (s Rn 1 aE). Dies begründet der Gesetzgeber nicht zuletzt mit dem Wunsch nach einer Reduzierung der Haftbefehlsanträge (BTDrs 18/9698, 23f). Auch für die korrespondierende Übermittlungsbefugnis der gesetzlichen Rentenversicherungsträger in § ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einkommensgefälle.

Rn 18 Geringfügige Einkommensdifferenzen sind nicht auszugleichen (BGH FamRZ 84, 988; Kobl FamRZ 20, 239; Frankf FamRB 19, 255; Hamm FamRZ 19, 792; Karlsr FamRZ 10, 1082: 63 EUR nicht gering; Brandbg FamRZ 05, 210; Ddorf FamRZ 96, 947: Aufstockungsunterhalt muss einen Mindestbetrag von (seinerzeit) 100 DM erreichen). Maßgebend für die Größenordnung des Aufstockungsbetrages, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kleinbetragsinstrument.

Rn 3 Kleinbetragsinstrumente sind Gegenstand eines Zahlungsdienstevertrags. Es handelt sich dabei um Mittel, die für Zahlungsvorgänge mit bestimmten Betragsgrenzen eingesetzt werden. Ein Kleinbetragsinstrument liegt vor, falls mit einem Mittel nur einzelne Zahlungsvorgänge bis höchstens 30 Euro ausgelöst werden können. Ferner sind solche Instrumente erfasst, die eine Ausgabe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Kraftfahrzeug des Schuldners (Nr 3).

Rn 14 Auskunftsverpflichtet ist das Kraftfahrt-Bundesamt (Flensburg), § 35 I Nr 15 StVG. Es geht um die Fahrzeug- und Halterdaten nach § 33 I StVG. Diese indizieren den Gewahrsam und das Eigentum des Schuldners. Bei der Vollstreckung in ein so ermitteltes Fahrzeug ist jedoch der Pfändungsschutz nach § 811 I Nr 1b zu beachten. Mit dem Auskunftsrecht des Gerichtsvollziehers ko...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Nachforderung beim ArbN (§ 38 Abs 4 S 4 EStG)

Rn. 126 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 In den Fällen des § 38 Abs 4 S 2 und 3 EStG hat das FA die zu wenig erhobene LSt nach § 38 Abs 4 S 4 EStG beim ArbN nachzufordern. Sofern die zu wenig erhobene LSt bereits im Laufe des Kj nachgefordert wird, ist das Betriebsstätten-FA des ArbG für die Nachforderung zuständig (s R 41c.3 Abs 1 LStR 2023). Nach erfolgter Nachforderung hat das FA...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Geringe Wertdifferenz gleichartiger Ausgleichswerte, Abs 1.

Rn 2 Gleichartig sind Anrechte, wenn sie strukturell in den wertbildenden Faktoren übereinstimmen, sie müssen zu einer vergleichbaren Absicherung und zu ähnlich hohen Versorgungsleistungen führen (Köln, II 4 UF 263/11). Nicht gleichartig sind Entgeltpunkte und Entgeltpunkte (Ost) sowie Anrechte (Brandenburg NJW Spezial 2016, 381: Die Anrechte und die Anrechte Ost gehen mit j...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck und Bedeutung der Vorschrift (Abs 1).

Rn 1 § 47 regelt die Einzelheiten zur Ermittlung des korrespondierenden Kapitalwerts (KoKa), den der Versorgungsträger dem Familiengericht gem § 5 III vorzuschlagen hat. Die Vorschrift verfolgt den Zweck, in verschiedenen Bezugsgrößen ausgedrückte Versorgungsanrechte miteinander vergleichbar zu machen. Der Kapitalwert der Anrechte soll als gemeinsame Bezugsgröße (›gemeinsame...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Wesentlichkeit der Wertänderung.

Rn 5 Zur Konkretisierung der ›Wesentlichkeit‹ einer Wertänderung verweist § 51 II auf § 225 III FamFG. Die danach maßgebliche Wesentlichkeitsgrenze braucht nur dann nicht überschritten zu sein, wenn die Abänderung zur Erfüllung einer für die Versorgung des Ausgleichsberechtigten maßgebenden Wartezeit führen würde (§ 51 V iVm § 225 IV FamFG; s Rn 7). Rn 5a Eine Wertänderung is...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Krasse finanzielle Überforderung.

Rn 25 Die die Vermutung der Sittenwidrigkeit mit begründende finanzielle krasse Überforderung (vgl Rn 21 f) erfordert ein erhebliches Missverhältnis zwischen der Leistungsfähigkeit des Bürgen und der Gesamthöhe der übernommenen Verbindlichkeit (zB Celle NJW-RR 06, 131, 132: 10.000 EUR, Anm Nielsen EWiR 06, 99: für Bagatellgrenze). Unerheblich ist, ob der Gläubiger nur eine T...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Versorgungsausgleich bei kurzer Ehedauer (Abs 3).

Rn 3 Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet ein Versorgungsausgleich gem III nur auf Antrag statt. Damit sollen Versorgungsträger und Familiengerichte von Verfahren entlastet werden, in denen es in aller Regel nur um geringe Ausgleichswerte geht und auch aus Sicht der Eheleute regelmäßig kein Bedarf besteht, einen Versorgungsausgleich durchzuführen (BTDrs 16/10144, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung und Normzweck.

Rn 1 Die Einholung der Auskünfte bestimmter Dritter ist eine Regelbefugnis des Gerichtsvollziehers, die aus § 802a II 1 Nr 3 folgt. Die Selbstauskunft des Schuldners (s § 802c) hat zwar Vorrang, Fremdauskünfte können aber im Interesse der Effektivität der Vollstreckung eingeholt werden, wenn der Aufenthaltsort des Schuldners nicht ermittelbar ist, die Schuldnerauskunft verwe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Verfahren und Entscheidung.

Rn 13 Ein gerichtliches Verfahren über schuldrechtliche Ausgleichsansprüche ist nur erforderlich, wenn sich die Ehegatten nicht über die Höhe der Ausgleichsrente einigen können. Eine Vereinbarung ist außerhalb eines Scheidungsverfahrens formlos möglich (§ 7 Rn 1). Eine Vereinbarung stellt allerdings nur dann einen Vollstreckungstitel dar, wenn sie den verfahrensrechtlichen A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Begrenzung des Anspruchs auf Wertausgleich (Abs 2).

Rn 3 Der dem überlebenden Ehegatten zustehende Anspruch ist gem § 31 II 1 dem Grund und der Höhe nach beschränkt: Dieser Ehegatte darf durch den Wertausgleich nicht bessergestellt werden, als wenn der Versorgungsausgleich insgesamt zu Lebzeiten des anderen Ehegatten durchgeführt worden wäre. Er soll nicht etwa seine eigenen ehezeitlichen Anrechte in voller Höhe behalten und ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Pfändungsschutz für Nachzahlungen.

Rn 4 Für die Nachzahlung laufender Geldleistungen sieht § 904 einen dreistufigen Pfändungsschutz vor. Die Regelung erfasst sowohl Nachzahlungen, die sich auf den Grundfreibetrag als auch auf einen Erhöhungsbetrag beziehen. Auf der ersten Stufe sind bestimmte, einzeln aufgeführte Geldleistungen auch bei einer Nachzahlung in vollem Umfang unpfändbar. Auf der zweiten Stufe sind...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtliche Behandlung.

Rn 5 Auf Allgemein-Verbraucherdarlehen aufgrund geduldeter Überziehung sind die Regelungen der §§ 491 ff nur eingeschränkt anwendbar; ausgenommen sind nach IV die §§ 491a–496 u 499–502. Anzuwenden sind also nur §§ 491, 497, 498 u ab 21.3.16 (§ 491 Rn 7) 505a – 505e. Die Unterrichtungspflichten nach § 675d I 1 , Art 248 §§ 1–16 EGBGB bleiben unberührt. Rn 6 Für geduldete Überzi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.4.2 Veranlagung bei einem Freibetrag nach § 39a Abs. 4 EStG als Lohnsteuerabzugsmerkmal (Abs. 2 S. 2 Nr. 4 Buchst. a)

Rz. 120 Keine Abgeltungswirkung tritt ein, wenn der LSt-Abzug des beschr. stpfl. Arbeitnehmers im Inland aufgrund elektronischer LSt-Abzugsmerkmale durchgeführt worden ist, die Werbungskosten, Sonderausgaben oder ein Freibetrag bzw. Hinzurechnungsbetrag nach § 39a Abs. 4 EStG berücksichtigen. Gleiches gilt, wenn statt des elektronischen LSt-Abzugsmerkmals eine Bescheinigung ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.1 Gewerblichkeit

Rz. 161 Liegen die Voraussetzungen einer personellen und sachlichen Verflechtung kumulativ vor, ist die Vermietung oder Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen durch das Besitzunternehmen keine (bloße) Vermögensverwaltung mehr, sondern eine gewerbliche Vermietung oder Verpachtung. Das Besitzunternehmen betreibt somit auch einen Gewerbebetrieb. Als weitere Folge der Betri...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1.3 Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung

Rz. 55a Der BFH[1] hat die Neuregelung als verfassungsgemäß angesehen, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird, was der BFH in dem zugrunde liegenden Streitfall verneinte. Diese Auffassung hat der BFH durch weitere Entscheidungen bestätigt. Es bestehen weder wegen der beschränkten Abziehbarkeit im Rahmen der Höchstbeträge,[2] der Aufwendungen i. H....mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 6 Reparatur- und Wartungsleistungen: Bagatellgrenze für Wechsel der Steuerschuldnerschaft

Ein Wechsel der Steuerschuldnerschaft findet bei allen Reparatur- und Wartungsleistungen an Bauwerken oder Teilen von Bauwerken nur dann statt, wenn das Nettoentgelt für den einzelnen Umsatz die Bagatellgrenze von 500 EUR überschreitet.[1] Wartungsleistungen, die einen Nettowert von 500 EUR übersteigen, sind nur dann als Bauleistungen zu behandeln, wenn Teile verändert, bear...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.1.7 Ersatz der Reisekosten auf Antrag

Rz. 28 Auf Antrag des Leistungsberechtigten sind nach § 309 Abs. 4 SGB III entsprechend die Reisekosten zu erstatten, die aus Anlass der Meldung entstehen. Die Erstattung der Reisekosten steht im Ermessen des Grundsicherungsträger (Mushoff, in: BeckOK, SGB II, § 59 Rz. 23; Blüggel, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 59 Rz. 18; Winkler, in: Gagel, SGB II, § 59 Rz. 26). Der SGB...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand – dezentrale Besteuerung von Organisationseinheiten (zu § 2b und § 18 Abs. 4f und Abs. 4g UStG)

Kommentar Durch das Jahressteuergesetz 2020 ist mit Wirkung zum 1.1.2021 die Möglichkeit der dezentralen Umsatzbesteuerung von Organisationseinheiten der Gebietskörperschaften von Bund und Ländern eingeführt worden[1] und durch Sondervorschriften für eine von den Vorschriften der AO abweichende Festlegung der örtlichen Zuständigkeit[2] in diesen Fällen flankiert worden. In ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Miete / 4 Höhe der Miete

Die Höhe der Miete von frei finanzierten Wohnungen unterliegt grundsätzlich der freien Vereinbarung der Parteien. Bei Sozialwohnungen darf nur die Miete verlangt werden, die zur Deckung der laufenden Aufwendungen erforderlich ist (Kostenmiete). Die Erträge aus dem Anwesen dürfen also die laufenden Aufwendungen nicht überschreiten. Die Kostenmiete ist aufgrund einer Wirtschaft...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vermögenswirksame Leistungen / 3.5 Vermögenswirksame Leistungen und Entgeltfortzahlung

§ 21 Satz 1 TVöD bestimmt, dass in den Fällen der Entgeltfortzahlung nach § 6 Abs. 3 Satz 1, § 22 Abs. 1, § 26, § 27 und § 29 das Tabellenentgelt sowie die sonstigen in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile weitergezahlt werden. Bei den vermögenswirksamen Leistungen handelt es sich um einen in einem Monatsbetrag festgelegten Entgeltbestandteil. Im Übrigen haben die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / cc) Schädliche Überlassung an Gewerbebetrieb eines Genossen

Die Kürzung entfällt jedoch in Gänze, wenn der Grundbesitz ganz oder zum Teil dem Gewerbebetrieb eines Gesellschafters oder Genossen dient, § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG. Der Umfang der Beteiligung ist unerheblich, vgl. BFH v. 7.4.2005 – IV R 34/03, BStBl. II 2005, 576, so dass auch eine Bagatellbeteiligung von 1 % eines Gesellschafters oder Genossen schädlich ist, BFH v. 7.8.2008...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hilfeleistung in Steuersachen / 3.7.1 Beratungsbefugnisse

Die in § 4 Nr. 11 StBerG geregelten Beratungsbefugnisse der Lohnsteuerhilfevereine gegenüber ihren Mitgliedern betreffen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen nach § 22 Nr. 1 EStG, Einkünfte aus Unterhaltsleistungen nach § 22 Nr. 1a EStG und Einkünfte aus Altersvorsorgeverträgen nach § 22 Nr. 5 EStG, nicht die Einkünfte aus L...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftswagen / 4 Nichtwirtschaftliche Nutzung i. e. S. (z. B. bei Vereinen und juristischen Personen)

Nichtwirtschaftliche Tätigkeiten i. e. S. sind alle nichtunternehmerischen Tätigkeiten, die nicht unternehmensfremd (privat) sind, z. B.:[1] unentgeltliche Tätigkeiten eines Vereins, die aus ideellen Vereinszwecken verfolgt werden, hoheitliche Tätigkeiten juristischer Personen des öffentlichen Rechts, bloßes Erwerben, Halten und Veräußern von gesellschaftsrechtlichen Beteiligun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Funktionsverlagerung im Han... / 2.3 (Funktions-)Verlagerung

Rz. 15 Verlagerungsbegriff Der Begriff der "Verlagerung" wird ebenso wie derjenige der "Funktion" nicht in § 1 Abs. 3b Satz 1 AStG, sondern in § 1 Abs. 2 FVerlV definiert (Rz. 5). Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 FVerlV liegt eine Funktionsverlagerung vor, "wenn eine Funktion einschließlich der dazugehörigen Chancen und Risiken sowie der mitübertragenen oder mitüberlassenen Wirtschaft...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Funktionsverlagerung im Han... / 2.4.1 Funktionsverdoppelung/-vervielfältigung

Rz. 18 Tatbestandsverwirklichung innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraums Insbesondere in Fällen der Funktionsverdoppelung kommt dem Vorliegen bzw. Nichtvorliegen des Tatbestandsmerkmals der Einschränkung der betreffenden Funktion entscheidende Bedeutung zu. Unter einer Funktionsverdoppelung bzw. -vervielfältigung versteht man gemeinhin die Verdoppelung bzw. Vervielfältigung einer ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Doppelte Haushaltsführung: ... / 3.2.2 Bagatellgrenze beachten

Eine lediglich symbolische Beteiligung an den Kosten der Haushaltsführung ist nicht ausreichend als finanzielle Beteiligung. Hierbei wird von einer Bagatellgrenze von 10 % ausgegangen. Trägt der Arbeitnehmer oder Unternehmer nicht mehr als 10 % der monatlich anfallenden Kosten der Haushaltsführung (Miete, Mietnebenkosten, Aufwendungen für Lebensmittel usw.), kann nicht von e...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Doppelte Haushaltsführung: ... / 3 Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung

Ist ein Unternehmer aufgrund dem Auseinander fallen von Wohn- und Beschäftigungsort und deren weiter Entfernung voneinander veranlasst, am Beschäftigungsort einen Zweitwohnsitz zu begründen, liegt steuerlich eine doppelte Haushaltsführung vor, wenn die doppelte Haushaltsführung betrieblich bzw. beruflich veranlasst ist, der Unternehmer am Ort der ersten Tätigkeitsstätte einen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 16. Verkehrssicherungspflicht/Schlagloch

Rz. 2361 Rz. 2362 OLG Nürnberg [2216] Im Baustellenbereich einer Autobahn muss vor einem 60 × 40 cm großen, 10 cm tiefen Schlagloch besonders gewarnt werden. Nicht ausreichend ist die wegen der Baustelle angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h. Das verkehrssicherungspflichtige Bundesland (2) haftet für diesbezügliche Schäden am Fahrzeug eines Pkw-Fah­rers (1) zu ¾...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Festsetzung und Auszahlung der Mobilitätsprämie (§ 105 EStG)

Rn. 24 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die ursprünglich vorgesehene Fassung des § 105 EStG wurde durch Art 2 Nr 16 JStG 2020 vom 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3096) und damit noch vor ihrem Inkrafttreten zum 01.01.2021 umfassend geändert. Das FA setzt die Mobilitätsprämie nach Ablauf des Kj nun nicht – wie zunächst vorgesehen – in einem gesonderten Prämienbescheid, sondern im Rahmen de...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Wertpapiere im Betriebsverm... / 6 Finanzanlagen des Anlagevermögens: Teilwertabschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung

Bei Finanzanlagen des Anlagevermögens, welche dem Betrieb dauerhaft zu dienen bestimmt sind, besteht bei voraussichtlich dauernder Wertminderung eine Abweichung zwischen der handels- und steuerrechtlichen Behandlung. Handelsrechtlich besteht die Pflicht zur außerplanmäßigen Abschreibung, wohingegen das Steuerrecht ein Wahlrecht zur Abschreibung auf den niedrigeren Wert zuläs...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Wertpapiere im Betriebsverm... / 6.1 Festverzinsliche Wertpapiere, die eine Forderung in Höhe des Nominalwerts der Forderung verbriefen

Bei festverzinslichen Wertpapieren des Anlage- und Umlaufvermögens, die eine Forderung in Höhe des Nominalwerts der Forderung verbriefen, kann i. d. R. keine dauernde Wertminderung eintreten. Eine Teilwertabschreibung unter dem Nennwert ist daher allein wegen gesunkener Kurse regelmäßig nicht zulässig. Eine Teilwertabschreibung unter den Nennwert ist nur zulässig, wenn ein B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umlaufvermögen / 4.1 Wertminderung

Teilwertabschreibungen auf das Umlaufvermögen sind bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zulässig. Für die Teilwertabschreibung von Umlaufvermögen stehen grundsätzlich die progressive (= Orientierung am Beschaffungsmarkt) sowie die retrograde Methode (= Orientierung am Absatzmarkt) der Wertermittlung zur Verfügung. Bei der Teilwertbestimmung muss an einen Erwerber geda...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Klimaschutzpaket: Energetis... / 1.1 Nutzung

Überlassung an andere Personen Werden Teile des Förderobjekts unentgeltlich an andere Personen zu Wohnzwecken überlassen, ist dies für die Inanspruchnahme der Förderung unschädlich (§ 35c Abs. 2 Satz 2 EStG). Eine Überlassung an die Kinder ist auch möglich. Kinder Allerdings nur, wenn das Kind ein zu berücksichtigendes Kind i. S. d. § 32 Abs. 1 bis 5 EStG ist und die Überlassung ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Wertpapiere im Betriebsverm... / 6.2 Anteile an Investmentfonds, die als Finanzanlage im Anlagevermögen gehalten werden

Die zur Bewertung von börsennotierten, börsengehandelten und aktienindexbasierten Wertpapieren des Anlage- und Umlaufvermögens aufgestellten Grundsätze sind entsprechend auf im Anlagevermögen gehaltene Investmentanteile an Publikums- und Spezial-Investmentfonds anzuwenden, wenn der Investmentfonds überwiegend in börsennotierten Aktien als Vermögensgegenstände investiert ist....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Hausreinigung und die Folgen für die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG; Betreuung von Wohnungsbauten

Leitsatz 1. Die Reinigung von Gemeinschaftsflächen und Zuwegen zu den bei der Verwaltung eigenen Grundbesitzes genutzten Räumlichkeiten kann unabhängig davon, wem das Gebäude gehört und ob es sich um ein reines Wohngebäude oder um eine Gewerbeimmobilie handelt, unmittelbar zur Verwaltung des eigenen Grundbesitzes i.S. des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG gehören. Erhält der Mieter (N...mehr