Fachbeiträge & Kommentare zu Baugewerbe

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.2.2 Zusatzversorgungskasse

Die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK) ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG). Ihre Aufgabe ist die Gewährung zusätzlicher Leistungen zu den gesetzlichen Renten. Sozialkassenbeitrag Der Sozialkassenbeitrag beträgt ab dem 1.1.2024 in den alten Bundesländern 20,5 %, in den neuen Bundesländern 18,7 %, in Berlin-West 25,65 % und in Berlin-Ost 23,85 %. In ...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / Zusammenfassung

Überblick Die Lohnabrechnung im Baugewerbe gehört zu den kompliziertesten und umfangreichsten Lohnberechnungen in der deutschen Wirtschaft. Im Vordergrund dieses Beitrags stehen die Bestimmungen des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe (BRTV) und die spezifischen Besonderheiten des Baugewerbes. Zu den Grundlagen der Lohnabrechnung gehören insbesondere die tariflichen ...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 6.3 Erstattungen

Neben der betrieblichen Ausbildung erfolgt die Ausbildung im Baugewerbe in einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte. Hierfür sind vom Unternehmen die von der Ausbildungsstätte festgesetzten Ausbildungsgebühren sowie bei einer Internatsunterbringung die Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu leisten.[1] Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) in Wiesba...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 6 Auszubildende

Grundlage ist der Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV) vom 28.9.2018 in der Fassung vom 10.11.2022. 6.1 Ausbildungsvergütung Die Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung ist in den Lohn- und Gehaltstarifverträgen für das Baugewerbe festgelegt. Die Ausbildungsvergütungen betragen ab dem 1.4.2023 bis zum 31.3.2024:mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.8 Urlaubsabgeltungen (§ 8.6 BRTV)

In bestimmten Fällen hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Abgeltung seiner Urlaubsansprüche, das heißt Auszahlung seiner noch nicht beanspruchten Urlaubsvergütung. Tarifvertraglich besteht der Anspruch ausschließlich (keine weiteren Gründe möglich), wenn der Arbeitnehmer: länger als 3 Monate in Betrieben tätig war, die nicht dem BRTV unterliegen, länger als 3 Monate nicht i...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.3.3 Auswärtige Baustelle und Leistungslohn

Grundsätzlich gilt der Lohn der jeweiligen Arbeitsstelle. Für auswärts beschäftigte Arbeitnehmer gilt jedoch der Gesamttarifstundenlohn ihres Einstellungsorts. Liegt der Gesamttarifstundenlohn der auswärtigen Baustelle jedoch höher, so gilt für die Zeit auf der auswärtigen Baustelle der höhere Vergütungsanspruch. Die Arbeit im Leistungslohn richtet sich nach den Regelungen de...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.5 Arbeitgeberanteil zur Vermögensbildung

Grundlage ist der Tarifvertrag über die Gewährung vermögenswirksamer Leistungen zugunsten gewerblicher Arbeitnehmer im Baugewerbe vom 24.8.2020. Bei Vorlage eines abgeschlossenen Vermögensbildungsvertrags erhält der Arbeitnehmer je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde einen Zuschuss von 0,13 EUR unter der Voraussetzung, dass eine Eigenleistung von mindestens 0,02 EUR je Stun...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 5 Inflationsausgleichsprämie

Grundlage ist der Tarifvertrag zur Gewährung einer Inflationsausgleichsprämie im Baugewerbe (TV Inflationsausgleichsprämie) vom 30.1.2023. Zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise erhalten die gewerblichen Arbeitnehmer, Angestellte und Poliere eine Inflationsausgleichsprämie gemäß § 3 Nr. 11c EStG und § 1 SvEV in Höhe von 500 EUR, zahlbar bis 30.9.2023, und weitere 5...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.4 Erschwerniszuschläge (§ 6 BRTV)

Im Baugewerbe treten vielfach Arbeiten auf, die mit besonderen Erschwernissen verbunden sind. Hierzu gehören z. B. Arbeiten, die mit Schutzkleidung ausgeführt werden müssen, bei denen Atemschutzgeräte zu tragen sind, bei denen starke Verschmutzung auftritt, die im Wasser auszuführen sind, in größeren Höhen, mit besonderer Hitzeentwicklung, mit besonderen Erschütterungen, in Schächte...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 6.3.3 Finanzierung

Jeder baugewerbliche Betrieb ist, unabhängig von der Anzahl der gewerblichen Arbeitnehmer, zur Finanzierung der für die Erstattungsleistungen erforderlichen Mittel verpflichtet. Die Beiträge sind an die ULAK, im Land Berlin an die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes abzuführen. Der Beitrag ist Teil des Sozialkassenbeitrags. Erstattungen an den Ausbildungsbetrieb mit Ausnahme...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.1 Urlaubsdauer (§ 8.1 BRTV)

Der Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr (= Urlaubsjahr) Anspruch auf einen bezahlten Erholungsurlaub von 30 Arbeitstagen. Bei Schwerbehinderten, die von den gesetzlichen Vorschriften erfasst werden, erhöht sich der Anspruch auf 35 Arbeitstage. Samstage gelten nicht als Arbeitstage. Die Urlaubsdauer richtet sich nach den Beschäftigungstagen, die der Arbeitnehmer in Betriebe...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.3.2 Beitrags- und Erstattungsverfahren

Die Urlaubs- und Ausbildungsvergütungen werden dem Arbeitgeber von der ULAK durch Überweisung auf sein Bankkonto erstattet. Bei vorhandenen Beitragsrückständen werden Erstattungen mit diesen verrechnet. Einzugsstelle für den Sozialkassenbeitrag ist die ULAK. Diese zieht auch die Beiträge der ZVK für die Zusatzversorgung in den alten Bundesländern, die Beiträge der Gemeinnützi...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.7 Urlaub bei Altersteilzeit

Vor Beginn der Altersteilzeit ist der gesamte dem Arbeitnehmer zustehende Urlaub zu gewähren. Eine Abgeltung durch den Arbeitgeber erfolgt nur dann, wenn der Urlaub vor Beginn des Altersteilzeit-Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt und genommen werden kann. Für die Urlaubsabgeltung sind keine Sozialkassenbeiträge zu entrichten, es entsteht daraus auch kein neuer Urlaubsan...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 2.2 Verpflegungszuschuss (§ 7.3.2 BRTV)

Ist der Arbeitnehmer beruflich bedingt mehr als 8 Stunden von seiner Wohnung abwesend, hat er Anspruch auf einen arbeitstäglichen Verpflegungszuschuss. Der Verpflegungszuschuss beträgt bei einer Entfernung zwischen Betrieb und Arbeitsstellemehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3 Urlaubsregelung (§ 8 BRTV)

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.1 Arbeitszeit (§ 3 BRTV)

1.1.1 Allgemeine Regelung Die durchschnittliche regelmäßige tarifliche Wochenarbeitszeit beträgt ausschließlich der Ruhepausen im Kalenderjahr 40 Stunden. Sie teilt sich wie folgt auf: In den Monaten Januar bis März und Dezember (Winterarbeitszeit) beträgt sie montags bis donnerstags 8 Stunden sowie freitags 6 Stunden. Dies ergibt eine wöchentliche Arbeitszeit von 38 Stunden. I...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.1.3 Flexibilisierung der Arbeitszeit

Ein wesentlicher Bestandteil der tariflichen Regelung ist die Flexibilisierung der Arbeitszeit. Folgende Möglichkeiten sind tariflich geregelt: 1.1.3.1 Arbeitszeitausgleich innerhalb von 2 Wochen Fällt aufgrund einer betrieblichen Regelung an einzelnen Arbeitstagen die Arbeit ganz oder teilweise aus, so kann die ausgefallene Arbeitszeit auf andere Werktage innerhalb von 2 Kale...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.2 Arbeitsversäumnis und Arbeitsausfall (§ 4 BRTV)

Grundsätzlich wird in Abweichung von § 616 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) der Lohn nur für die wirklich geleistete Arbeitszeit dem Arbeitnehmer vergütet. Ausnahmen hiervor gelten ausschließlich für nachfolgende Freistellungen, die in der Regel vorab vom Arbeitnehmer beantragt werden müssen. 1.2.1 Freistellung aus familiären und besonderen Gründen Der Arbeitnehmer hat Anspruch a...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.1.3.6 Witterungsbedingte Ausfallstunden

Soweit Arbeitsstunden witterungsbedingt ausgefallen sind, können diese mit Zustimmung des Betriebsrats innerhalb von 24 Werktagen nach dem witterungsbedingten Ausfall nachgeholt werden. Dies betrifft die Unternehmen, in denen keine betriebliche Arbeitszeitverteilung (Flexibilisierung) vereinbart wurde. Für Nachholstunden sind grundsätzlich Überstundenzuschläge zu zahlen.mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.1.4.1 Mehrarbeit

Soweit nicht gesondert vermerkt, sind für Arbeitszeiten über die tarifliche Arbeitszeit hinaus Mehrarbeitszuschläge in Höhe von 25 % zu zahlen.mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.1.4.3 Sonn- und Feiertagsarbeit

Für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen, die auf einen Sonntag fallen, erhält der Arbeitnehmer einen Zuschlag in Höhe von 75 %; am Oster- und Pfingstsonntag, am Maifeiertag und am 1. Weihnachtstag sowie an Feiertagen, die nicht auf einen Sonntag fallen, 200 %.mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.3 Lohn (§ 5 BRTV)

1.3.1 Eingruppierung Der Tarifvertrag legt 6 Lohngruppen fest, die ausführlich im § 5.3 BRTV beschrieben sind und nach denen die Einstufung der Arbeitnehmer erfolgt. Für die jeweilige Eingruppierung des Arbeitnehmers sind zuerst seine Ausbildung, aber auch seine Fertigkeiten und Kenntnisse bzw. die von ihm ausgeübte Tätigkeit maßgeblich. Die Eingruppierung ist dem Mitarbeiter...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 2.3 Arbeitsstellen ohne tägliche Rückkehr (§ 7.4 BRTV)

2.3.1 Wegezeitenentschädigung Arbeitnehmer, die auf wechselnden Baustellen eingesetzt werden, erhalten für Wegezeiten, die nicht als Arbeitszeit gemäß § 3 BRTV gelten, eine Entschädigung. Die Wegezeiten sind keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Die Wegezeitenentschädigung ist nach der Entfernung gestaffelt und beträgt je einzelne Strecke beimehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 2.3.5 Wegfall des Verpflegungszuschusses

Der Anspruch auf den Verpflegungszuschuss entfällt, wenn der Arbeitnehmer unentschuldigt fehlt. Dies gilt auch bei Wochenendheimfahrten und Krankenhausaufenthalten.mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1 Grundlagen der Lohnberechnung

1.1 Arbeitszeit (§ 3 BRTV) 1.1.1 Allgemeine Regelung Die durchschnittliche regelmäßige tarifliche Wochenarbeitszeit beträgt ausschließlich der Ruhepausen im Kalenderjahr 40 Stunden. Sie teilt sich wie folgt auf: In den Monaten Januar bis März und Dezember (Winterarbeitszeit) beträgt sie montags bis donnerstags 8 Stunden sowie freitags 6 Stunden. Dies ergibt eine wöchentliche Ar...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.2 Urlaubsantritt (§ 8.3 BRTV)

Der Zeitpunkt des Urlaubsantritts ist unter Berücksichtigung der Wünsche des Arbeitnehmers und der betrieblichen Bedürfnisse unter Einbeziehung des Betriebsrats festzulegen. Die Urlaubsdauer soll so bemessen sein, dass der Erholungszweck nicht gefährdet ist. Grundsätzlich sind erst aus dem Vorjahr übertragene Resturlaubsansprüche zu gewähren.mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.1.3.5 Feiertage in Ausgleichszeiträumen

Unabhängig von veränderten Arbeitszeiten sind gesetzliche Feiertage in Ausgleichszeiträumen während der Sommerarbeitszeit mit 8,5 bzw. freitags 7,0 Stunden und während der Winterarbeitszeit mit 8,0 bzw. freitags 6,0 Stunden anzusetzen.mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.1.4.2 Nachtarbeit

Arbeitet der Arbeitnehmer nachts, erhält er einen Zuschlag i. H. v. 20 %. Als Nachtarbeit gilt die Zeit zwischen 20:00 Uhr bis 5:00 Uhr. Arbeitet das Unternehmen im Schichtbetrieb, so gilt bei Zwei-Schicht-Betrieben die Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr und bei Drei-Schicht-Betrieben die in der Nachtschicht geleistete Arbeit als Nachtarbeit.mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.2.2 Mitteilungspflicht bei Arbeitsbefreiung

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, sowohl bei Freistellung aus familiären wie besonderen Gründen, Arbeitsbefreiung beim Arbeitgeber zu beantragen. Ist dies aus bestimmten Gründen ausnahmsweise nicht möglich, so muss er den Grund der Verhinderung unverzüglich glaubhaft nachweisen. Geschieht dies nicht, entfällt sein Lohnanspruch.mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.2.4 Zuschlag bei Leistungslohnausfall

Arbeitnehmer, die überwiegend im Leistungslohn (Akkord) arbeiten, erhalten bei den vorstehend beschriebenen Arbeitsausfällen einen um 25 % erhöhten Stundenlohn.mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.3.1 Eingruppierung

Der Tarifvertrag legt 6 Lohngruppen fest, die ausführlich im § 5.3 BRTV beschrieben sind und nach denen die Einstufung der Arbeitnehmer erfolgt. Für die jeweilige Eingruppierung des Arbeitnehmers sind zuerst seine Ausbildung, aber auch seine Fertigkeiten und Kenntnisse bzw. die von ihm ausgeübte Tätigkeit maßgeblich. Die Eingruppierung ist dem Mitarbeiter innerhalb eines Mon...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 6.2 Urlaub

Auszubildende haben einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen. Samstage sind keine Arbeitstage. Eine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbsarbeit darf während des Urlaubs nicht ausgeführt werden.[1] Der Auszubildende erwirbt erstmalig nach einer ununterbrochenen Ausbildungszeit von 6 Monaten den vollen Urlaubsanspruch. Beträgt die Ausbildungszeit in einem Urlaubsjahr wenige...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.3 Das Meldeverfahren

Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse des Baugewerbes richtet für jeden Arbeitnehmer ein persönliches Konto ein. Die Betriebe teilen der Urlaubskasse monatlich für jeden Kalendermonat bis zum 15. des folgenden Monats mit: den beitragspflichtigen Bruttolohn der Arbeitnehmer und die diesem zugrunde liegenden lohnzahlungspflichtigen Stunden, ggf. den Zeitpunkt des Ausscheidens des...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.2.1 Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK)

Aufgabe der ULAK ist insbesondere die Sicherung der Auszahlung der Urlaubsansprüche der gewerblichen Arbeitnehmer. Außerdem erstattet sie den Arbeitgebern teilweise die Ausbildungsvergütungen für die gewerblichen und technisch/kaufmännischen Auszubildenden. Damit diese Leistungen erbracht werden können, haben die Arbeitgeber Beiträge an die Kassen abzuführen. Höhe und Verfah...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.6 Dreizehntes Monatseinkommen

Grundlage ist der Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe vom 21.5.1997 in der Fassung vom 30.1.2023. Danach haben Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis am 30.11. des laufenden Kalenderjahres (Stichtag) mindestens 12 Monate ununterbrochen besteht, Anspruch auf ein 13. Monatseinkommen i. H. v. 123 Gesamttarifstundenlöhnen (GTL). Der Tarifvertrag...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 6.1 Ausbildungsvergütung

Die Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung ist in den Lohn- und Gehaltstarifverträgen für das Baugewerbe festgelegt. Die Ausbildungsvergütungen betragen ab dem 1.4.2023 bis zum 31.3.2024: Die monatliche Ausbildungsvergütung erhöht sich für Auszubildende, die eine Landes- oder Bundesfachk...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.3.3 Ausbildungsnachweiskarte

Nachdem das Unternehmen den neuen Auszubildenden durch eine Kopie des Ausbildungsvertrags bei der SOKA-BAU angemeldet hat, bestätigt diese dem Ausbildungsbetrieb schriftlich die registrierten Daten (Ausbildungsnachweis) unter Angabe der Erstattungszeiträume. Die Bestätigung dient gleichzeitig zur Vorlage für die Teilnahme an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen. Der Auszubi...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 6.3.1 Erstattung von Ausbildungsvergütungen

Die Unternehmen erhalten die an den Auszubildenden gezahlten Ausbildungsvergütungen im ersten, zweiten und dritten betrieblichen Ausbildungsjahr erstattet, wenn eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf erfolgt, das Ausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen ist, eine a...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 2 Auswärtige Beschäftigung (§ 7 BRTV)

Der Arbeitnehmer kann auf allen Bau- oder sonstigen Arbeitsstellen des Unternehmens eingesetzt werden. Dies gilt auch dann, wenn seine Arbeitsstelle von seiner Wohnung aus nicht an jedem Arbeitstag zu erreichen ist. Soweit Entfernungsbestimmungen notwendig sind, gilt der kürzeste mit einem Personenkraftwagen befahrbare öffentliche Weg zwischen Bau- oder Arbeitsstelle und Woh...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 2.3.2 Verpflegungszuschuss (§ 7.4 Nr. 4.1 BRTV)

Ein Arbeitnehmer, der auf einer Bau- oder Arbeitsstelle tätig ist, die mindestens 50 km vom Betrieb entfernt ist und bei der der normale Zeitaufwand für den einzelnen Weg von der Wohnung zur Bau- oder Arbeitsstelle mehr als 1 ¼ Stunden beträgt, erhält als Ersatz für den Verpflegungsmehraufwand einen Verpflegungszuschuss und eine vom Arbeitgeber gestellte Unterkunft. Für seine...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 2.3.4 Tarifliche Wochenendheimfahrten

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung einer Fahrtkostenabgeltung i. H. v. 0,20 EUR[1], ohne jegliche Begrenzung. Ist die Bau- oder Arbeitsstelle weiter als 500 km von der Wohnung des Arbeitnehmers entfernt, so hat er alle 4 Wochen Anspruch auf einen bezahlten Arbeitstag. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Arbeitnehmer ein Flugzeug benutzt und der Arbeitgeber die Kosten...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.1.3.2 Zwölfmonatiger Ausgleichszeitraum

Innerhalb von 12 zusammenhängenden Lohnabrechnungszeiträumen (Monaten) kann durch Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat oder einzelvertragliche Regelung von der regelmäßigen tariflichen Arbeitszeit abgewichen werden. Soweit dadurch an einzelnen Arbeitstagen die tägliche tarifliche Arbeitszeit überschritten wird, sind keine Überstundenzuschläge zu zahlen. Voraussetzung ist...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.1.3.4 Ausgleichskonto mit Absicherung

Der Arbeitgeber hat für jeden Arbeitnehmer ein individuelles Ausgleichskonto zu führen. Das Ausgleichskonto enthält die jeweilig auftretenden Differenzbeträge zwischen dem Monatslohn und den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden als Gutschrift oder Belastung. Das Arbeitszeitguthaben ist auf maximal 150 Arbeitsstunden begrenzt, die Arbeitszeitschuld auf maximal 30 Arbeitsstun...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.3 Urlaubsvergütung und zusätzliches Urlaubsgeld (§ 8.4 BRTV)

Der Arbeitnehmer erhält für seinen entstandenen Urlaub 14,25 % des Bruttolohns als Urlaubsvergütung. Schwerbehinderte (SB) erhalten 16,63 %. Die Urlaubsvergütung setzt sich zusammen aus dem Urlaubsentgelt (11,4 %/SB 13,3 %) und dem zusätzlichen Urlaubsgeld (25 % auf Urlaubsentgelt = 2,85 %/SB = 3,33 %). Zum Bruttolohn zählen alle der Lohnsteuer unterliegenden Lohnbestandteile...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.1.2 Freistellung zu Arbeitsgemeinschaften (§ 9 BRTV)

Der Arbeitgeber kann einen bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung in einer Arbeitsgemeinschaft, an der er selbst beteiligt ist, freistellen. Die Freistellung kann nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers erfolgen. Das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers zum Stammbetrieb endet nicht mit der Freistellung zur Arbeitsgemeinschaft, es ruht nur und lebt nach Beendigung...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.2.1 Freistellung aus familiären und besonderen Gründen

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Freistellung von der Arbeit unter Zahlung seines Gesamttarifstundenlohns für die jeweilige tarifliche Arbeitszeitverteilung.[1] Gründe für die Freistellung sind (in Klammern freie Tage): eigene Eheschließung oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft (3), Entbindung der Ehefrau oder der eingetragenen Lebenspartnerin (2), Tod der Eltern, Tod des ...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 4 Mindestlöhne

Aktuell gilt in der Baubranche der gesetzliche Mindestlohn. Dieser beträgt ab dem 1.1.2024 12,41 EUR und ab dem 1.1.2025 12,82 EUR. Er ist auch von Entsendebetrieben einzuhalten, gilt aber nicht für Schul- oder Orientierungspraktika, Auszubildende und in den ersten sechs Monaten für eingestellte Langzeitarbeitslose. Die Sozialkasse wurde von den Tarifvertragsparteien beauftra...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.3.2 Lohnanspruch

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf den Gesamttarifstundenlohn (GTL) der für ihn maßgebenden Lohngruppe. Er setzt sich zusammen aus dem Tariflohn (TL) und dem Bauzuschlag (BZ). Der Bauzuschlag beträgt 5,9 % des Tariflohns und wird als Ausgleich für den ständigen Wechsel der Arbeitsstelle (2,5 %), die Abhängigkeit von der Witterung außerhalb der Schlechtwetterzeit (2,9 %) sowie...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.3.4 Lohnabrechnung

Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer monatlich eine schriftliche Abrechnung über seinen Lohn sowie die vermögenswirksamen Leistungen, Altersvorsorgeleistungen, Zulagen, Abzüge und Abschlagszahlungen auszustellen. Soweit die Arbeitszeitflexibilisierung im Unternehmen angewandt wird, muss die Lohnabrechnung darüber hinaus auch die Daten des Ausgleichskontos enthalten (gutgesch...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.3.1 Internetmeldung und elektronisches Postfach

Grundsätzlich hat jeder Arbeitgeber die Meldungen über das von den jeweils zuständigen Kassen eingerichtete Online-Meldeverfahren zu übermitteln. Hierfür stehen 2 elektronische Möglichkeiten zur Verfügung: von der SOKA-BAU zugelassene Baulohnprogramme und die Meldung per Internetportal (MINT). Mit der Meldung per Internetportal (MINT) können alle erforderlichen Meldungen für ...mehr