Fachbeiträge & Kommentare zu Bauleistung

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gestaltungsmöglichkeiten zu... / 2.1 Auftragsvergabe allein durch den Unternehmer-Ehegatten

Bauten auf unbebauten Grundstücken im Eigentum beider Ehegatten werden zivilrechtlich Eigentum beider Ehegatten. Gleichwohl kann einer der Ehegatten allein (ausschließlich in seinem Namen) die Aufträge zur Errichtung eines Bauwerks vergeben, Baumaterial einkaufen und Bestellungen vornehmen. Wenn dies derjenige Ehegatte ist, für dessen unternehmerische Tätigkeit das Bauvorhab...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gestaltungsmöglichkeiten zu... / 1.1 Frühere BFH-Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung

Zum Vorsteuerabzug berechtigt ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH derjenige, der als Empfänger einer Leistung (Leistungsempfänger) anzusehen ist. Unmaßgeblich für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist die Frage, wer die Kosten getragen hat.[1] Leistungsempfänger ist grundsätzlich die Person, die aus dem schuldrechtlichen (zivilrechtlichen) Vertragsverhältnis, das...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Verstoß gegen die Rechnungsausstellungspflichten (§ 26a Abs. 2 Nr. 1 UStG)

Rz. 101 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 1 UStG wird verwirklicht, wenn in den in § 14 Abs. 2 S. 2 UStG [1] genannten Fällen auf die Ausstellung einer Rechnung verzichtet wird. In diesen Fällen legt das Gesetz dem Leistenden eine Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung auf, deren Verletzung kann durch einen speziellen Bußgeldtatbestand sanktioniert werden. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvorrichtung / 1.1 Ertragsteuern

Betriebsvorrichtungen sind keine Gebäude.[1] Sie sind bewegliche Wirtschaftsgüter, getrennt vom Gebäude zu aktivieren und wie das übrige bewegliche Anlagevermögen abzuschreiben.[2] Bei Leistungen an Betriebsvorrichtungen kann es sich auch um Bauleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück handeln. Der Begriff der Bauleistung ist unter Berücksichtigung der Auslegung des Gru...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvorrichtung / 1.8 Bauabzugssteuer

Keine Bedeutung hat die Abgrenzung zwischen Gebäuden und Betriebsvorrichtungen für die Vornahme der Bauabzugssteuer. Diese legt die Begriffe "Bauleistungen" und "Bauwerk" zugrunde, die beides abdecken.[1] Hinweis Anhängiges Verfahren beim BFH Beim BFH ist die Frage anhängig, ob Scheinbestandteile i. S. des § 95 BGB bzw. Betriebsvorrichtungen i. S. des Bewertungsgesetzes, die s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskosten Vermietung u... / Konkurs

Ein Bauherr kann Vorauszahlungen auf Herstellungskosten, für die er infolge Konkurses des Bauunternehmers keine Bauleistungen erhalten hat und die er auch nicht zurückerlangen kann, als Werbungskosten abziehen.mehr

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Außerplanmäßige Abschreibun... / 1 Voraussetzungen

Die AfaA kommt bei allen abnutzbaren Wirtschaftsgütern, die der Erzielung von Einkünften dienen, in Betracht.[1] Sie ist neben der linearen AfA nach § 7 Abs. 4 EStG zulässig. Die Vornahme von AfaA wird auch bei Gebäuden nicht beanstandet, die noch degressiv[2] abgeschrieben werden.[3] Ihr Zweck ist es, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten neu zu verteilen, wenn dies dur...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 2.6 Eigenleistungen

Nur Materialkosten gefördert Eigenleistungen von Privatpersonen sind möglich. Allerdings werden nur die mit der energetischen Maßnahme verbundenen Materialkosten gefördert. In diesem Fall muss der Energieeffizienz-Experte bestätigen, dass die Maßnahme fachgerecht durchgeführt worden ist sowie die entstandenen Materialkosten. Eigenes Unternehmen Werden die Eigenleistungen von Un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Küting/Harth, HK von Inventories und Self-Constructed-Assets nach IAS und US-GAAP, BB 1999, 2343, 2393. Rn. 301 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Ermittlung der HK von Erzeugnissen und selbst erstellten Anlagen ist in besonders hohem Maß ein Ausfluss betriebswirtschaftlicher Lehrmeinungen, denen gegenüber sich die Steuerrechtsprechung traditionell und sinnvoll zurückhält (s Rn 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ie) Unzureichende Veräußerungserlöse ("verlustfreie Bewertung"), sog retrograde Methode

Rn. 442 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Neben dem Beschaffungsmarkt treten auch die Verhältnisse am Absatzmarkt in das Visier einer möglichen bzw erforderlichen Teilwertabschreibung. Dies gilt umso mehr, je näher das betreffende WG dem Verkaufsakt steht. Demgemäß sind Rohmaterialien kaum aus der Sicht des Absatzmarktes zu beurteilen, umgekehrt fertige Erzeugnisse. Handelswaren be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jb) Gesetzliche Regelung

Rn. 582 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nunmehr enthält § 6 Abs 1 Nr 1a EStG eine gesetzliche Regelung über anschaffungsnahe HK bei Gebäuden. Diese Regelung wurde mit dem StÄndG 2003 ins Gesetz aufgenommen und findet Anwendung für Baumaßnahmen, mit denen nach dem 31.12.2003 begonnen wurde. Danach zählen zu den HK eines Gebäudes (nur dafür, gilt nicht für andere WG) auch Aufwendun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hydraulischer Abgleich: Kos... / 1.3 Pflicht zum hydraulischen Abgleich

In Deutschland ist ein hydraulischer Abgleich im Neubau laut Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Pflicht. Für Bestandsgebäude mit Gas-Zentralheizungen gibt es als Folge der Gaskrise seit dem 1.10.2022 neue Regelungen: Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) verpflichtet Eigentümer von Wohngebäuden mit 6 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Wertaufholungshöchstwert ("Deckel" der Teilwertzuschreibung)

Rn. 508 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Aus der eben genannten Gesetzesnorm ergibt sich auch die Obergrenze der Teilwertzuschreibung, nämlich die im Rahmen einer Schattenanlagenbuchführung fiktiv (s Rn 503) fortgeführten AK/HK. Vgl hierzu das Rechenschema in s Rn 36 sowie das Bsp für abschreibbare Anlagegüter nach Maßgabe des Anlagespiegels bei Hoffmann, GStB 1999, 271. Beispiel:...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die anschließenden Bewertungsprozesse (Abgrenzung Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Erhaltungsaufwand, Aufteilung AK)

Rn. 530 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die vorstehende Darstellung des Abgrenzungserfordernisses zwischen Gebäude einerseits und anderen WG im bilanzrechtlichen Sinn sollte klargemacht haben, dass weit mehr als sonst vor dem eigentlichen Bewertungsprozess eine Definition des WG, auf welches sich die Bewertungsgrößen beziehen sollen, erfolgen muss. Ist dann einmal das Bewertungso...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Der Voranmeldungszeitraum

Rz. 19 Nach § 18 Abs. 1 S. 1 UStG hat der Unternehmer (außer in den Fällen des § 19 Abs. 1 S. 4 UStG, vgl. Rz. 14) für jeden Voranmeldungszeitraum eine Voranmeldung abzugeben. Im Gegensatz zum Besteuerungszeitraum (= Kj.), der unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden kann[1], gibt es keinen verkürzten Voranmeldungszeitraum. Bei einem Unternehmer, der seine gewerblich...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 12.4 Vorsteuerabzug bei Leistungen i. S. d. § 13 b UStG

Soweit der Unternehmer als Leistungsempfänger Steuerschuldner wird (Reverse-Charge-Verfahren), kann er diese Steuer i. d. R. in der gleichen Umsatzsteuer-Voranmeldung als Vorsteuer abziehen, wenn die empfangenen Leistungen für sein Unternehmen ausgeführt worden sind.[1] Hierunter fallen insbesondere die EU-B2B-Grundregeldienstleistungen mit Ort beim Leistungsempfänger sowie ...mehr

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Bemessungsgrundlage – korre... / 5 Fall: Die falsch berechnete Bauleistung

5.1 Sachverhalt Der in Deutschland tätige Bauunternehmer B hat die Trockenbauarbeiten an einem Lagergebäude für die S-AG übernommen. Im Juli 2024 hat er der S-AG eine Anzahlungsrechnung über 5.000 EUR zuzüglich 950 EUR Umsatzsteuer gestellt, die Zahlung hatte B im August erhalten. Nach Fertigstellung und erheblicher – aus Sicht des B unberechtigter – Mängelrügen einigten sich...mehr

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Bemessungsgrundlage – korre... / 5.2 Fragestellung

B möchte wissen, welche umsatzsteuerrechtlichen Konsequenzen sich für ihn aus den Vorgängen zwischen Juli und September 2024 ergeben. Bei der S-AG handelt es sich nicht um einen bauleistenden Unternehmer.mehr

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Bemessungsgrundlage – korre... / 5.3 Lösung

Beide Beteiligten sind Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig sind. S führt gegen Entgelt und im Rahmen seines Unternehmens eine Werklieferung aus, da er offensichtlich von ihm selbst beschaffte Hauptstoffe verwendet und auch Dritten gehörende Gegenstände bearbeitet.[1] Der Ort der Werklieferung ist dort, wo...mehr

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Bemessungsgrundlage – korre... / 5.1 Sachverhalt

Der in Deutschland tätige Bauunternehmer B hat die Trockenbauarbeiten an einem Lagergebäude für die S-AG übernommen. Im Juli 2024 hat er der S-AG eine Anzahlungsrechnung über 5.000 EUR zuzüglich 950 EUR Umsatzsteuer gestellt, die Zahlung hatte B im August erhalten. Nach Fertigstellung und erheblicher – aus Sicht des B unberechtigter – Mängelrügen einigten sich B und die S-AG...mehr

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Kostenweiterbelastung und A... / 2.1 Kostenweiterbelastung als Bestandteil des Pricings

Wenn ein Unternehmer zum Zwecke der Ausführung einer Leistung an seinen Kunden Vorleistungen von Dritten bezieht, dann tut er dies im Regelfall im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die zugrundliegenden vertraglichen Beziehungen kommen unmittelbar zwischen dem Unternehmer und dem Dritten, z. B. einem Subunternehmer, zustande. Der Subunternehmer will in einer solchen Kons...mehr

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Aufzeichnungspflichten im P... / 6 Aufzeichnungspflichten für Rechnungen

Erhält ein Privatmann bzw. ein Unternehmer außerhalb seines Unternehmens eine Rechnung über eine Bauleistung bzw. Reparatur im Grundstücksbereich, muss er diese Rechnung 2 Jahre lang aufbewahren.[1] Achtung Bei Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht droht ein Bußgeld Ein Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / hh) Vor der Zuwendung erbrachte Übernehmeraufwendungen – Mitarbeit, Bauleistungen

Rz. 166 In der Praxis findet sich häufig der Fall, dass der Erwerber bereits vor der Zuwendung Eigenleistungen erbrachte, etwa Bauaufwendungen. Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH kann demjenigen, der in der begründeten Erwartung künftigen Eigentumserwerbs auf einem fremdem Grundstück Bauarbeiten vornimmt oder vornehmen lässt, ein Bereicherungsanspruch zustehen, wenn d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sicherungsobjekt.

Rn 4 Dogmatischer Anknüpfungspunkt für den Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek ist ua der durch die Bauleistungen herbeigeführte Mehrwert des Baugrundstückes (vgl: BGH BauR 84, 413; auch das Erbbaurecht – BGHZ 91, 139, 142). Pfandgegenstand kann deshalb grds nur das Baugrundstück des Bestellers sein, für den der Unternehmer die Bauleistung erbringt – § 650e I 1....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 122. Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe v 30.08.2001, BGBl I 2001, 2267

Rn. 142 Stand: EL 50 – ET: 02/2002 Das G ist zu sehen im Zusammenhang mit dem im Rahmen des StEntlG 1999/2000/2002 eingeführten u zwischenzeitlich wieder abgeschafften Steuerabzugsverfahren bei Vergütungen an ausl Werkvertragsunternehmer gem § 50a Abs 7 EStG aF, s Rn 133, zu ah) und s Rn 129, zu fc). Die nunmehrige Regelung versucht – beschränkt auf den Bereich des Baugewerbe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Sicherungsberechtigter.

Rn 3 Berechtigter iSd § 650e ist der Unternehmer eines Bauvertrags iSv § 650a , soweit er aufgrund des Vertrags Arbeiten an einem im Eigentum des Bestellers stehenden Grundstück (›Baugrundstück‹) durchführen soll. Daran fehlt es bei Leistungen des Subunternehmers, der seine Leistungen am Bauwerk aufgrund vertraglicher Beziehungen zum Hauptunternehmer erbringt, der wiederum re...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Erstellung und Herausgabe von Unterlagen – § 650n.

Rn 16 Weil der Verbraucher/Besteller gegenüber den Behörden den Nachweis der bauordnungskonformen Ausführung der Bauleistung führen können muss, ist er darauf angewiesen, die hierfür erforderlichen Dokumente vorlegen zu können. Hat er diese nicht selbst erstellt oder von einem entsprechend Beauftragten erstellen lassen, kann er vom Unternehmer Herausgabe solcher Dokumente ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Bauen auf fremdem Grund.

Rn 47 Reichlich Diskussionsstoff bietet die Rückabwicklung von Bauleistungen auf fremdem Grund, die der Zuwendende ohne vertragliche Grundlage allein in der letztlich frustrierten Erwartung erbringt, später Eigentümer des Grundstückes zu werden. Insoweit stellt sich für die Anwendbarkeit der condictio ob rem die Frage, ob es sich bei derartigen Zuwendungen überhaupt um Leist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Pauschalvertrag.

Rn 39 Beim Pauschalpreisvertrag ist die Vergütung im Unterschied zum Einheitspreisvertrag betragsmäßig bestimmt. Das beantwortet freilich nicht die Frage, für welche Leistungen der solcherart festgelegte Werklohn geschuldet ist. Insoweit kommt es auf die Struktur des Pauschalvertrages an. Es ist zu unterscheiden zwischen Detail- und Globalpauschalverträgen. Rn 40 Dem Detailpa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Voraussetzungen.

Rn 9 Zum bereicherungsrechtlichen Wertersatz kommt es gem § 818 II nur, soweit das Erlangte wegen seiner Beschaffenheit nicht herausgegeben werden kann oder der Empfänger aus anderen Gründen zur Herausgabe außerstande ist. Im ersten Fall ist die vorrangig geschuldete Herausgabe in Natur objektiv unmöglich (so insb bei Dienst- und Werkleistungen sowie hinsichtlich herausgabep...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Sicherbare Forderungen.

Rn 7 Sicherbar sind alle Forderungen ›aus dem Vertrag‹. Insoweit gelten zunächst die gleichen Grundsätze wie für § 647 (s dort Rn 3 mwN). Erfasst sind also außer dem Vergütungsanspruch des Unternehmers (zu Forderungen aus einem Vergleich hierüber Dresd BauR 10, 953 = MDR 10, 1377) Entschädigungsansprüche aus § 642, Aufwendungsersatzansprüche (§ 645 I) und vertragliche Schade...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Schutz gegen aufgedrängte Bereicherungen.

Rn 72 In rechtlicher Konsequenz führt die hier befürwortete Anspruchskonkurrenz zwischen §§ 951 I 1, 812 I 1 Alt 2 und §§ 994 ff allerdings zu dem insoweit wenig willkommenen Ergebnis, dass der Eigentümer den durch §§ 994 ff gewährleisteten Schutz vor einer übermäßigen Inanspruchnahme durch den Besitzer verliert, der überdies den Vindikationsanspruch des Eigentümers mit Hilf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 11. Bauvertrag (Abs 1 lit b).

Rn 11 Bauverträge unterstehen dem Recht am gewöhnlichen Aufenthalt des Bauunternehmers (Köln NJW-RR 21, 1109 [OLG Köln 22.03.2021 - 16 U 165/20] m Anm Hemler IPRax 22, 485; so auch schon unter ex Art 28 EGBGB , vgl BGH NJW 99, 2442 [BGH 25.02.1999 - VII ZR 408/97]; Hamm NJW-RR 96, 1144 [OLG Hamm 23.11.1995 - 22 U 227/94]; Messerschmidt/Voit/Freitag Privates Baurecht, 4. Aufl,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Bauvertrag.

Rn 26 Der Bauvertrag, für den seit der Einführung des neuen gesetzlichen Bauvertragsrechts zum 1.1.18 die Sonderregeln in §§ 650a bis 650h gelten, ist weiterhin idR eine Sonderform des Werkvertrags, bei dem die Herstellung des Bauwerks, einer Außenanlag oder einzelner Teile hiervon (vgl § 650a) selbst dann im Vordergrund steht, wenn der Unternehmer sämtliche hierfür erforder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines/Normzweck.

Rn 1 § 648 gestattet es dem Besteller, das Vertragsverhältnis nach Belieben durch eine sog ›freie‹ Kündigung zu beenden. Damit trägt der Gesetzgeber dem für Austauschgeschäfte (insbes Kauf) eigentlich systemwidrigen Gedanken Rechnung, dass der Besteller frei darüber entscheiden können soll, ob er die vom Unternehmer nach seinen Wünschen und Vorgaben herzustellende Leistung n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die vom Gesetzgeber mit dem neuen Bauvertragsrecht eingeführte Zustandsfeststellung ergänzt die Regelungen zu fiktiven Abnahme in § 640 II (s dort), indem sie dem Unternehmer einen Anspruch verschafft, Feststellungen zu den vom Besteller zur Begründung seiner Abnahmeverweigerung bezeichneten Mängeln treffen zu können. Rechtstechnisch begründet sie eine Obliegenheit für ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Mehrwertsteuer, Bauabzugssteuer.

Rn 37 Grds schließt der vereinbarte Preis die Umsatzsteuer ein, für eine abw Vereinbarung ist der Unternehmer beweispflichtig (BGH NJW 01, 2464). Ist bei einer Bauleistung (nicht Planungsleistungen des Architekten, BGH BauR 05, 1658) der Besteller als Leistungsempfänger Unternehmer iSd § 2 UStG oder juristische Person des Öffentlichen Rechts, ist er gem § 48 EStG zu Abzug un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Begriff.

Rn 4 Abschlagszahlungen stellen keine abschließende Vergütung des Teilgewerks dar, sondern von einer Abnahme unabhängige Anzahlungen für das Gesamtwerk (BGH NJW 99, 2113). Sie sind ihrer Natur nach vorläufige Zahlungen auf der Grundlage vorläufiger Berechnung (BGH BauR 04, 1146). Daraus resultiert die Pflicht des Unternehmers, die Bauleistung nach deren Fertigstellung endgül...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verbindlichkeiten, erhaltene Anzahlungen

Rn. 840 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Aus Sicht des allg Sprachgebrauches werden Schulden und Verbindlichkeiten synonym verwandt, ähnlich verfährt das Schuldrecht in den §§ 366, 367 u 371 BGB einerseits und § 257 u § 762 BGB andererseits. Dem schließt sich auch das HGB im bilanzrechtlichen Teil an, wenn es in § 247 Abs 1 HGB von Schulden und (zB) in § 266 Abs 3 HGB von Verbindl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. VOB/C.

Rn 13 Teil C der VOB enthält in den dort als DIN-Normen niedergelegten Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) nicht nur anerkannte Regeln der Technik (iE dazu sowie zu deren Bedeutung für die Sachmängelhaftung § 633 Rn 23), sondern auch Vertragsregeln zur Bestimmung und Abrechnung einer Bauleistung. (Jedenfalls) Insoweit handelt es sich um AGB (BGH NJW-RR 04, 1248...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 19 Bei umfangreicheren Projekten (insbes Bauwerken) sind oft mehrere Unternehmer beteiligt. Für das Baugeschäft haben sich im Wesentlichen folgende Unternehmereinsatzformen herausgebildet, wobei die Terminologie nicht immer ganz einheitlich ist: Der vom Bauherrn mit einem oder mehreren Gewerken beauftragte Hauptunternehmer überlässt die Ausführung eines Teils der Leistunge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Architektenvollmacht.

Rn 29 In der Beauftragung eines bauleitenden Architekten mit der Durchführung eines Bauvorhabens liegt im Zweifel zugleich die Erteilung einer Vollmacht, die auf üblicherweise vom Architekten für den Bauherrn getätigte Geschäfte wie die Vergabe von Bauleistungen (BGH BB 63, 111) beschränkt ist (sog originäre Vollmacht, s BGH NJW 78, 995). Das gilt nicht, wenn sich der Auftra...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Vergabe-, Vertrags- bzw Verdingungsordnungen.

Rn 8 Weil die insoweit lückenhaften Regelungen des gesetzlichen Werkvertragsrechts den Bedürfnissen insbes der Baurechtspraxis nicht gerecht werden, haben eigens für diesen Geschäftsbereich geschaffenen Vergabe-, Vertrags- und Verdingungsordnungen große praktische Bedeutung. Sie finden sich für Bauleistungen in der VOB, für freiberufliche Leistungen (Architekten und Ingenieu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 27 Darlegungs- und beweispflichtig sind: Der Besteller nach Abnahme für Mängel der Werkleistung (BGH NJW 02, 223; BauR 94, 242, 243), es sei denn, diese wurden bei Abnahme vorbehalten – § 640 II (BGH NJW-RR 97, 339; krit: Marbach/Wolter BauR 98, 36, 38f); für den Mangelvorbehalt bei Abnahme – § 640 III (Grüneberg/Retzlaff § 640 Rz 22); für die Höhe der Mängelbeseitigungskoste...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Bauwerksbezogene Werkleistungen (Abs 1 Nr 2).

Rn 6 Die fünfjährige Verjährungsfrist des § 634a I Nr 2 greift, wenn Gegenstand der vertraglich geschuldeten Werkleistungen entweder ein Bauwerk oder Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür sind. Bauwerk idS ist nach weiter geltender Begrifflichkeit eine unbewegliche, durch Verwendung von Arbeit und Material iVm dem Erdboden hergestellte Sache (grundlegend: BGHZ 57, 60...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Einzelne Fallgruppen (Auswahl).

Rn 16 Der Anwaltsvertrag kann Schutzwirkung für Dritte entfalten, wenn diese von dem Gegenstand der Beratung oder des Verfahrens erkennbar betroffen sind und wenn sie dem Mandanten nahe stehen, insb von ihm begünstigt werden sollen. Das betrifft etwa die Kinder, die durch Enterbung des Ehegatten Vorteile haben sollen. Verlangt wird hier aber, dass die zu schützende Personeng...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Berechnung der Minderung (Abs 3).

Rn 3 § 638 III gibt vor, wie die Minderung zu berechnen ist: Die geminderte Vergütung muss in demselben Verhältnis zum vollen Werklohn stehen, in dem der Wert der mangelhaften Leistung zum Wert der vertragsgerechten (mangelfreien) Werkleistung steht. Maßgeblich ist der (objektive) Verkehrswert, der nicht notwendig der vereinbarten Vergütung und damit den subjektiven Wertvors...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 239. Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vom 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294

Rn. 259 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2022 das JStG 2022 mit 39 Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf beschlossen. Diesem Beschluss hat der Bundestag in 2./3. Lesung am 02.12.2022 zugestimmt. Der Bundesrat hat am 16.12.2022 zugestimmt. Inhalt des JStG 2022 sind im Wesentlichen erforderliche Anpassungen an EU-Recht, EuGH-...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksammehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisungen:

BMF v 04.10.2005, BStBl I 2005, 916. Rn. 1316 Stand: EL 91 – ET: 05/2011 Im Rahmen von sog öff-privaten Partnerschaften (ÖPP) oder public private partnerships (ppp) werden zunehmend neue ökonomische "Techniken" zur Bestreitung von Infrastrukturmaßnahmen eingesetzt. Für den Autobahnbau mit Gebührenpflicht ist das so genannte "A-Modell" aus der Taufe gehoben worden. Danach ertei...mehr