Fachbeiträge & Kommentare zu Bayern

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§ 6 Haftung / bb) Antragsberechtigung und -form

Rz. 116 Antragsberechtigt sind nach § 317 Abs. 1 InsO Erben, Nachlasspfleger,[231] Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger und Testamentsvollstrecker. Jeder Miterbe ist zur Beantragung der Nachlassinsolvenz nach § 1980 Abs. 1 S. 1 BGB verpflichtet, sobald er von der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung des Nachlasses Kenntnis erlangt hat. Die Antragstellung hat unverzüglic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 ABC Hoheitsbetrieb/Betrieb gewerblicher Art

Tz. 109 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Abfallentsorgung: Zur stlichen Beurteilung der Abfallentsorgung s R 4.5 Abs 6 KStR 2022; s Vfg der OFD Nds v 26.09.2012 (DStR 2013, 259); s Vfg der OFD NRW v 21.05.2014 (FR 2014, 577); s Vfg der OFD Karlsruhe v 07.04.2015 (S 270.6/256 – St 213); s Fiand (KStZ 2013, 26); und s Baldauf/Bürstinghaus (DStZ 2015, 154). Übernimmt eine jur Pers d ö...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulz, Zur Frage des Steuergegenstandes der ESt, BB 1978, 1259; Tipke (Hrsg), Übertragung von Einkunftsquellen im Steuerrecht, 2. Aufl Köln 1979; Wassermeyer, Das Erfordernis objektiver und subjektiver Tatbestandsmerkmale in der ertragsteuerlichen Rspr des BFH, StuW 1982, 352; Biergans/Stockinger, Zum Einkommensbegriff und zur persönlichen Zurechnung von Einkünften im ESt-Rech...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abb) Begründung, steuerliche Merkmale, Auflösung, lfd steuerliche Behandlung und Bilanzierung

Rn. 51a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Begründung der atypisch stillen Gesellschaft Die Begründung der atypisch stillen Gesellschaft an einem Einzelunternehmen wird steuerlich von der Rspr als Einbringung des BV des Einzelunternehmens in eine neu entstehende Mitunternehmerschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingestuft: BFH v 01.03.2018, BStBl II 2018, 587 Rz 37; BFH v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bbb) Mindestkriterien zur Anerkennung einer Mitunternehmerstellung

Rn. 23e Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Verwaltungsanweisungen: OFD Ffm v 14.03.2001, DStR 2001, 1159 und v 03.11.2008, S 2241 A – 37 St 213 (Ertragsteuerliche Behandlung der atypisch stillen Gesellschaft); OFD Erfurt v 23.10.2003, S 2241 A – 08 – L 221, GmbHR 2004, 209 (Steuerliche Behandlung der typisch und atypisch stillen Gesellschaft). Grundsätzlich s Rn 23 und zur Ansicht der ...mehr

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Dienstrad / 8.2 Überlassung resultiert aus einer vom Arbeitsvertrag unabhängigen Sonderrechtsbeziehung

Auch hier handelt es sich bei der Nutzungsüberlassung an den Arbeitnehmer um eine sonstige Leistung des Arbeitgebers. In einem solchen Fall bestimmt sich die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage nach dem vereinbarten Entgelt abzüglich der geschuldeten Umsatzsteuer.[1] Im Übrigen ist auch hier die sog. Mindestbemessungsgrundlage zu beachten, die immer dann Anwendung findet, w...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Baunachbarrecht / 1.4 Zustimmung heißt Verzicht

Ihr Nachbar sollte schon während der Planungsphase auf Sie zukommen und Sie fragen, ob Sie mit dem Bauvorhaben einverstanden sind. Vor allem dann, wenn kein Bebauungsplan vorliegt und der Bauherr von der Nachbarschaftsbebauung abweichen will, braucht er Ihre Zustimmung. Doch wenn Sie die Baupläne unterschreiben, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, was das bedeutet – näm...mehr

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Baumschutz in Städten und G... / 2.3 Gerichtliche Überprüfung

Ob eine Baumschutzsatzung oder Baumschutzverordnung im Einzelfall dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot genügt, wird von den Gerichten geprüft. Ebenso prüft das Gericht im Streitfall das Vorliegen einer gesetzlichen Ermächtigung für die Baumschutzsatzung oder Baumschutzverordnung, um die es geht.[1]mehr

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Betreten fremder Grundstück... / 2 Recht zum Betreten des Waldes

Das Recht zum Betreten des Waldes richtet sich gemäß § 59 Abs. 2 BNatSchG nach dem Bundeswaldgesetz (BWaldG) und den Waldgesetzen der Länder sowie im Übrigen nach dem sonstigen Landesrecht.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Baunachbarrecht / 3 Nachbarschützende Vorschriften

Die unter dem Oberbegriff "nachbarschützende Vorschriften" zusammengefassten Regelungen decken verschiedenste Bereiche ab, die zum Teil schon behandelt wurden. Dazu zählen: Vorschriften über die Einhaltung von Abstandsflächen zu Gebäudeaußenwänden, Vorschriften über die Standfestigkeit baulicher Anlagen, Vorschriften über den Brandschutz, Vorschriften über die Lage von Stellplät...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Baulast / 2.1 Landesbauordnungen

Bayern: In diesem Bundesland gibt es weder eine Baulast noch ein Baulastenverzeichnis. Die Last wird als Grunddienstbarkeit zugunsten des Trägers der Baubehörde in das Grundbuch (Abt. II) eingetragen. Baden-Württemberg: § 71 LBO BW, Übernahme von Baulasten Berlin: § 84 BauOBln, Baulasten, Baulastenverzeichnis Brandenburg: § 84 BbgBO, Baulasten, Baulastenverzeichnis Bremen: § 82 ...mehr

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Baumschutz in Städten und G... / 6.1.1 Baubeschränkungen

Ein bebaubares und baumbestandenes Grundstück kann wegen des aus den §§ 30 und 34 BauGB folgenden Rechtsanspruchs auf Erteilung einer Baugenehmigung und der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie in Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG durch eine Baumschutzsatzung oder Baumschutzverordnung nicht zum unbebaubaren Grundstück gemacht werden, es sei denn, es wird eine Entschädigung geleis...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Baunachbarrecht / 6 Gesetze

Baden-Württemberg: §§ 49 ff. LBO, Verwaltungsverfahren Bayern: Art. 59 ff. BayBO, Genehmigungsverfahren Berlin: §§ 63 ff. BauOBln, Genehmigungsverfahren Brandenburg: §§ 63 ff. BbgBO, Genehmigungsverfahren Bremen: §§ 59 ff. BremLBO, Genehmigungspflicht, Genehmigungsfreiheit Hamburg: §§ 59 HBauO, Vorsorgende Überwachung Hessen: §§ 62 ff. HBO, Verwaltungsverfahren Mecklenburg-Vorpomme...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Baunachbarrecht / Zusammenfassung

Überblick Grundsätzlich benötigt derjenige, der eine bauliche Anlage auf seinem Grundstück errichten will, eine Baugenehmigung. Allerdings enthalten die Bauordnungen der Länder unterschiedliche Anforderungen. So sieht etwa die Bayerische Bauordnung vor, dass eine Reihe von Bauvorhaben gar keiner Genehmigung mehr bedarf. Ohne Genehmigung dürfen in Bayern gemäß Art. 57 BayBO b...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Baunachbarrecht / 1.1 Die Landesbauordnungen der Bundesländer

Sie können sich bei Ihrer örtlichen Baugenehmigungsbehörde erkundigen, ob Ihr Nachbar für sein Bauvorhaben eine Baugenehmigung nach der Landesbauordnung braucht. Ob und wie er bauen darf, ergibt sich meist aus dem Bebauungsplan, den die Gemeinde als Satzung beschließt. Baut er ohne die erforderliche Genehmigung, kann die Gemeinde später den Rückbau verlangen. Der Nachbar kan...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Baunachbarrecht / 5 Energiesparmaßnahmen

Um Energie einzusparen, dämmen inzwischen viele Hauseigentümer ihre Immobilie. Dies kann allerdings zu Konflikten mit den Nachbarn führen, wenn durch die aufgebrachten Werkstoffe das Haus über die Grenze des Nachbarn reicht. So hatte etwa das OLG Karlsruhe in der Vergangenheit entschieden, dass ein Hauseigentümer seine Außenwand nicht dämmen darf, wenn die Dämmplatten (hier:...mehr

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Betreten fremder Grundstück... / 1 Recht zum Betreten der freien Landschaft

Auf Bundesebene ist das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zwecke der Erholung nach § 59 Abs. 1 BNatSchG jedermann gestattet. Gleiches gilt für das Betretungsrecht der Wälder, das in § 14 Bundeswaldgesetz geregelt ist. Die Bundesländer regeln das Betretensrecht ebenfalls. Übersicht zu den Regelungen der Bundesländermehr

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Betreten fremder Grundstück... / 4 Zulässigkeit von Sperren

Da das Betreten der freien Landschaft und des Waldes in dem gesetzlichen Umfang jedermann gestattet ist, darf der Grundeigentümer den Zugang zu seinen Grundflächen, die betreten werden dürfen, nicht sperren und damit den Erholungsverkehr ausschließen. Sperren in diesem Sinne sind Maßnahmen, die andere erkennbar am Betreten eines Grundstücks hindern sollen. Das können durch Me...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 8.1 Überlassung resultiert aus dem Arbeitsvertrag

Die Überlassung eines (Elektro-)Dienstfahrrads durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung stellt eine Vergütung für geleistete Dienste dar. Mit diesem Sachlohn bewirkt der Arbeitgeber eine entgeltliche Leistung,[1] für die der Arbeitnehmer einen Teil seiner Arbeitsleistung aufwendet.[2] Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer nach dem ...mehr

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Baumschutz in Städten und G... / 6 Ausnahmen und Befreiungen

Einen Baumschutz um jeden Preis gibt es mit Blick auf die §§ 65 bis 68 BNatSchG nicht. Vielmehr müssen Baumschutzsatzungen und Baumschutzverordnungen Ausnahme- und Befreiungsvorschriften enthalten, auf deren Grundlage im Einzelfall auf Antrag geprüft wird, ob es für die Beseitigung oder Beschneidung von geschützten Bäumen rechtlich anerkennenswerte Gründe gibt, die für eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Baulast / 1 Arten und Inhalte

Ein Grundstückseigentümer kann sich durch schriftliche Erklärung freiwillig gegenüber der Bauaufsichtsbehörde zu einem sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden und Unterlassen verpflichten. Solche als Baulasten bezeichneten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen sind in den Bauordnungen der Bundesländer mit Ausnahme von Bayern vorgesehen. Sie werden nicht ins Grundbuch, aber...mehr

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Baumschutz in Städten und G... / 3 Geschützte Baumarten

Weil Bäume Wohlfahrtwirkungen erst mit zunehmendem Alter voll entwickeln, setzt der Baumschutz in den meisten Satzungen oder Verordnungen erst bei Bäumen an, die einen Stammumfang von mindestens 80 cm, gemessen in 1 m über dem Erdboden, haben. Bei mehrstämmigen Bäumen muss mindestens ein Stamm den für Einzelbäume festgelegten Stammumfang aufweisen, wenn die Baumschutzsatzung ...mehr

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Betreten fremder Grundstück... / 3 Betretungsrecht contra Grundeigentum

Das Recht zum Betreten der freien Landschaft und des Waldes ist nach der Rechtsprechung eine Ausformung der Sozialpflichtigkeit des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 2 Satz 2 GG.[1] Der einzelne Grundeigentümer muss daher die sich hieraus ergebenden Einschränkungen seiner Verfügungsbefugnis hinnehmen, ohne dafür einen finanziellen Ausgleich beanspruchen zu können. In privat...mehr

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Baumschutz in Städten und G... / 1 Rechtsformen der Inschutznahme

Baumschutzsatzungen und Baumschutzverordnungen Die Vorschrift des § 29 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG verlangt, dass die Festsetzung des Baumschutzes in Städten und Gemeinden in rechtsverbindlicher Form geschieht. Die Bundesländer haben diese Möglichkeit aufgegriffen und die Städte und Gemeinden zum Erlass von gemeindlichen Baumschutzsatzungen oder naturschutzbehördlichen Baumschutzv...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.11 Kosten der Wasserversorgung

Rz. 107 § 2 Nr. 2 BetrKV Die Kosten der Wasserversorgung, hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung, die Kosten der Wartung von Wassermengenreglern...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2.3 Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis

Ebenso wenig wie im BGB, sind auch in den Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer nicht alle in der Praxis auftretenden Rechtsfragen des Nachbarrechts umfassend geregelt. Deshalb hat die Rechtsprechung das Rechtsinstitut des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses entwickelt, um auf der Grundlage richterlicher Rechtsfortbildung Interessenkonflikte lösen zu können. Das Rechtsi...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2.1.7 Bepflanzung des Nachbargrundstücks

Die eigene Grundstücksnutzung kann aber nicht nur durch Immissionen sowie bauliche Anlagen oder Baumaßnahmen auf Nachbargrundstücken beeinträchtigt werden, sondern auch durch die Bepflanzung von Nachbargrundstücken, die häufig zu Nachbarstreitigkeiten Anlass gibt. An sich kann jeder Eigentümer auf seinem Grundstück tun und lassen, was er will und es somit auch ganz nach seine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2.2 Landesnachbarrechtsgesetze

Die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer können Sie der folgenden Übersicht entnehmen:mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 1 Historische Entwicklung des Nachbarrechts

Der Grund für die "Unzugänglichkeit des Nachbarrechts" dürfte darin zu sehen sein, dass bei seiner zusammenfassenden Regelung zu Beginn des 20. Jahrhunderts im BGB darauf verzichtet wurde, alle in Betracht kommenden nachbarrechtlichen Problemstellungen abschließend einheitlich zu regeln. Vielmehr wurden weite Regelungsbereiche den Landesgesetzgebern überlassen, die von ihrer...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Basic
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.5 [Absetzung für Abnutzung (AfA) → Zeilen 31–38]

Soweit Anlagegüter für den Betrieb erworben bzw. hergestellt wurden, sind deren AK/HK auf die voraussichtliche Nutzungsdauer des Anlageguts zu verteilen (AfA; § 7 EStG; R 7.1–7.5 EStR 2012; § 11 EStDV). Zur Erläuterung muss die Anlage AVEÜR beigefügt werden. Berechnen Sie dort die AfA-Beträge für die Wirtschaftsgüter im Anlagevermögen des Unternehmens. Wichtig Hochwasserschäde...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Basic
Hauptvordruck (ESt1A) 2024 / 3 [Persönliche Angaben → Zeilen 7–29]

Tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein. Die Angaben zur Ehefrau haben Bedeutung für die Art der Steuerveranlagung und den anzuwendenden Steuertarif. Bei gleichgeschlechtlichen Ehen und bei Lebenspartnerschaften, die nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) eine Lebenspartnerschaft begründet und nicht in eine Ehe umgewandelt haben, muss sich im Falle der Zusammenveranlagun...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Basic
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 9 Besonderheiten

Liebhaberei Voraussetzung für alle Gewinnermittlungsarten ist die Gewinnerzielungsabsicht. Diese liegt vor, wenn davon auszugehen ist, dass ein Totalgewinn angestrebt wird. "Totalgewinn" ist das Gesamtergebnis des Betriebs von der Gründung bis zur Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation. Ist nicht von einem Totalgewinn auszugehen, weil aus einer Tätigkeit über einen längeren Ze...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Basic
Anlage Sonderausgaben 2024 / 4 [Kirchensteuer → Zeile 4]

Überblick Hier tragen Sie alle im Veranlagungsjahr von Ihnen oder Ihrem Ehegatten tatsächlich gezahlten Kirchensteuern (s. LSt-Bescheinigung, Vorauszahlungen, Nachzahlungen für Vorjahre) und das Kirchgeld ein. Die von Banken einbehaltene KiSt auf Kapitalerträge ist nicht als Sonderausgabe abzugsfähig, wenn die Kapitalerträge mit dem gesonderten Steuertarif nach §§ 32d, 43a ES...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mobilfunkantennen in Wohnun... / 2.2 Anforderungen nach Baurecht

Mobilfunkanlagen (sog. Mobilfunkbasisstationen) bestehen konstruktiv aus den Antennenträgern, der Antennenanlage zum Senden und Empfangen der Funksignale einschließlich Richtfunk zum Vernetzen mehrerer Basisstationen, dem Technik- oder Betriebsraum auf dem Dach oder in einem Kellerraum, den notwendigen Kabelverbindungen und der Stromversorgung mit Anschluss an das Stromnetz ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Diese Besond... / 8.2.1 Elektronische Kasse: Zertifizierte technische Sicherheit

Nach dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen besteht seit dem 1.1.2020 die Pflicht, dass jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem im Sinne des § 146a AO in Verbindung mit § 1 Kassensicherungsverordnung durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen ist. Betroffen sind alle Betriebe, die ihre Bargeldeinnahme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9.4 Bedingung Nacherwerb durch Schenkung oder von Todes wegen (§ 28a Abs. 4 S. 1 Nr. 3 ErbStG)

Rz. 257 Der Steuererlass (§ 28a Abs. 1 S. 1 ErbStG) steht schließlich unter der (weiteren) auflösenden Bedingung, dass der Erwerber innerhalb von 10 Jahren nach dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (§ 9 ErbStG) weiteres Vermögen durch Schenkung oder von Todes wegen erhält, das verfügbare Vermögen (§ 28a Abs. 2 ErbStG) darstellt (§ 28a Abs. 4 S. 1 Nr. 3 S. 1 ErbStG).[1] De...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 16 Die Regelung der Verschonungsbedarfsprüfung beruht weitgehend auf dem ursprünglichen Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom September 2015. Rz. 17 In dem damaligen Entwurf wurde die geplante Neuregelung wie folgt begründet (BT-Drs. 18/5923, S. 32 ff.): Zitat Die Vorschrift regelt die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014 – 1 BvL 21/12 – erf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues Verfahren zur digital... / Zusammenfassung

Die Digitalisierung der Belegeinreichung soll den Steuererklärungs- und Veranlagungsprozess vereinfachen. Ende des Jahres starten deshalb mehrere Finanzämter in Bayern mit der Pilotierung des neuen Verfahrens "RABE" zur Belegeinreichung über Mein ELSTER.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltsabrechnung / 1.6 Kirchensteuer

Die als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannten Religionsgemeinschaften dürfen von ihren Mitgliedern Steuern erheben. Rechtsgrundlage sind die landesrechtlichen Kirchensteuergesetze. Es gibt keine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage. Bei Arbeitnehmern, die der Kirchensteuerpflicht unterliegen, ist neben der Lohnsteuer Kirchensteuer einzubehalten, abzuziehen und an ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kirchensteuer / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitgeber hat für Arbeitnehmer, die einer steuerberechtigten Religionsgemeinschaft angehören, auch die Kirchensteuer als Steuerabzug einzubehalten (Kirchenlohnsteuer). Bemessungsgrundlage ist die Lohnsteuer, unabhängig davon, ob die Lohnsteuer nach den übermittelten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) oder pauschal erhoben wird. Gesetze, Vorschrif...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wärmepumpen / 5.1 Genehmigungspflicht

Die Genehmigungspflicht von Heizsystemen mit Wärmepumpe unterscheidet sich je nach der gewählten Wärmequelle: Alle Ausführungen von Luft/Wasser-Wärmepumpen können ohne Genehmigung aufgestellt werden. Jedoch gibt es regionale oder baulich bedingte Ausnahmen, etwa bei denkmalgeschützten Häusern oder in sehr eng bebauten Siedlungen. Im Vorfeld sollte also mit der zuständigen Gem...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wärmequellen (Erdwärme, Son... / 1 Erdwärme (Geothermie)

Geothermie oder Erdwärme ist die in der Erde gespeicherte Wärmeenergie, die unter der festen Erdoberfläche gespeichert ist. Dabei nimmt die Temperatur zum Erdinneren hin immer weiter zu. Im Erdkern herrschen nach verschiedenen Schätzungen 4.800 – 7.700 °C. Die Wärmeenergie stammt zu etwa knapp einem Drittel aus der Restwärme der Erdentstehung und zu mehr als zwei Dritteln au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschreibungen/Wertaufholungen / 3.1.2 Bildung und Auflösung der Rücklage

Rz. 60 Die Dotierung der anderen Gewinnrücklagen in Höhe des Eigenkapitalanteils einer Wertaufholung ist freiwillig. Deshalb wird es auch als zulässig angesehen, lediglich Teilbeträge in die Rücklage einzustellen; es ist jedoch zu beachten, dass eine nachträgliche Erhöhung dieser Rücklage nicht möglich ist.[1] Rz. 61 Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 58 Abs. 2a Satz 1 AktG ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschreibungen/Wertaufholungen / 3.3 Angabepflichten im Anhang

Rz. 69 Gem. § 58 Abs. 2a Satz 2 AktG bzw. § 29 Abs. 4 Satz 2 GmbHG ist ferner der Betrag der Rücklage, die durch Einstellung des Eigenkapitalanteils einer Wertaufholung gebildet wurde, in der Bilanz gesondert auszuweisen; alternativ kann er im Anhang angegeben werden. Da diese Wertaufholungsrücklage keine eigenständige Rücklagenkategorie darstellt, sondern lediglich einen Te...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschreibungen/Wertaufholungen / 3.1.1 Bestimmung des Eigenkapitalanteils einer Wertaufholung

Rz. 55 Eine Dotierung der anderen Gewinnrücklagen darf nur in Höhe des Eigenkapitalanteils der Wertaufholung erfolgen. Der Eigenkapitalanteil einer Wertaufholung ermittelt sich aus der Differenz zwischen dem Umfang der Zuschreibung und der Ertragsteuerbelastung, die durch diese Wertaufholung ausgelöst wird; eine geringere Zuführung ist jedoch zulässig.[1] Als Steuerbelastung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 9 Die fortgeltende Anwendung von §§ 8 Abs. 1, 9 BErzGG für die dem Erziehungsgeld vergleichbaren Leistungen der Länder (§ 27 Abs. 2 in der ab 1.1.2007 geltenden Fassung = § 28 Abs. 2 in der ab 1.3.2020 geltenden Fassung)

Rz. 34 Für die dem Erziehungsgeld vergleichbaren Leistungen der Bundesländer sind die §§ 8 Abs. 1 und 9 BErzGG in der bis zum 31.12.2006 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden. Damit stellt § 27 Abs. 2 BEEG (bzw. § 28 Abs. 2 BEEG in der ab 1.3.2020 geltenden Fassung) sicher, dass die bisherigen Anrechnungsvorschriften weiterhin gelten: Landeserziehungsgeld bleibt also einkom...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Feiertage, Entgelt bei Feie... / 2 Übersicht über die gesetzlichen Feiertage

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Beitrag aus TVöD Office Professional
Feiertage, Entgelt bei Feie... / 6 Unterschiedliche Feiertagsregelungen am regelmäßigen Beschäftigungsort und am Einsatzort (bundeslandübergreifende Sachverhalte)

Der Einsatz von Beschäftigten an verschiedenen Arbeitsorten, die zudem in verschiedenen Bundesländern liegen, wirft regelmäßig Fragen hinsichtlich der Zulässigkeit und der Vergütung von Feiertagsarbeit auf, sofern die Bundesländer unterschiedliche Feiertagsregelungen haben. So ist beispielsweise der Reformationstag (31. Oktober) Brandenburg, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holste...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 10 Die mit der Einführung des Betreuungsgeldes verbundene Übergangsvorschrift (§ 27 Abs. 3 in der vom 1.8.2013 bis 31.12.2019 geltenden Fassung)

Rz. 36 § 27 Abs. 3 BEEG enthielt eine Übergangsvorschrift, die infolge der Einführung des Betreuungsgeldes statuiert wurde. Sie beruhte auf Art. 1 Nr. 17 Buchst. b) des Gesetzes zur Einführung des Betreuungsgeldes (Betreuungsgeldgesetz) v. 15.2.2013[1] und trat am 1.8.2013 in Kraft. § 27 Abs. 3 BEEG enthielt erneut Stichtagsregelungen, die der eindeutigen Abgrenzung des Anwe...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur

Adler/Düring/Schmaltz (ADS) Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, 4. Aufl., Stuttgart 1968ff. Zitation: (vgl.) ADS (1968), § 149 AktG, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff. Zitation: (vgl.) ADS (1997), § 268, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unter...mehr