Fachbeiträge & Kommentare zu Bedarfsgemeinschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Kinder mit Behinderungen (§ 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 471 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG werden Kinder nach der Vollendung des 18. Lebensjahres zeitlich unbegrenzt berücksichtigt, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten; weitere Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist, BFH...mehr

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Kindergeld / 13.3 Außerstandesein zum Selbstunterhalt

Grundsätzliches[2] Nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG muss das Kind wegen seiner Behinderung außerstande sein, sich selbst zu unterhalten (Ursächlichkeit der Behinderung). Die Anwendung dieser Vorschrift erfordert 2 Feststellungen, nämlich zum einen, dass das Kind außerstande (nicht in der Lage) ist, sich selbst zu unterhalten, und zum anderen, dass die Behinderung in erhebliche...mehr

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Kindergeld / 7.1 Voraussetzungen für die Berücksichtigung

Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ist ein Kind nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG zu berücksichtigen, wenn es nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland, einem Jobcenter oder einer staatlichen Arbeitsvermittlung in einem anderen EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz als arbeitsuchend gemeldet ist.[2] Es besteht keine Verpfl...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.7 Abziehbare Unterhaltsaufwendungen/Abzugsbeschränkung durch die Opfergrenze und Aufteilung des verfügbaren Nettoeinkommens (bei sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaften)

Grundsätzlich können Unterhaltsaufwendungen für andere als gem. § 1609 BGB vorrangig unterhaltsberechtigte Personen nach der ständigen Rechtsprechung des BFH nur dann als zwangsläufig und folglich als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zum Nettoeinkommen des Leistenden stehen und diesem nach Abzug der Unterhaltsleistungen n...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 2.2 Ganzjährige Unterhaltsleistungen

Praxis-Beispiel Beispiel 1 Unterhalt an Rentenempfänger Franz Klammer unterstützt in 2024 seine alleinstehende Mutter. Sie wohnt in ihrer eigenen Wohnung. Er weist monatliche Unterhaltszahlungen von 750 EUR nach. Die Mutter hat eine eigene Altersrente i. H. v. jährlich 5.000 EUR. An gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen (kein Anspruch auf Krankengeld, somit k...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.7.3 Keine Opfergrenze, aber verfügbares Nettoeinkommen als Obergrenze

Bei einer bestehenden Haushaltsgemeinschaft mit der unterhaltenen Person (sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft) ist die Opfergrenze nicht anzuwenden.[1] Wenn zusammenlebende Partner eine sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft bilden und daher gemeinsam wirtschaften, ist von einer gleichmäßigen Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel zwischen dem verdienenden und dem bedü...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.7.2 "Opfergrenze" des Unterhaltszahlenden

Die Abziehbarkeit von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung ist nur dann möglich, wenn und soweit der Unterhaltsleistende unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen in der Lage ist, ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts und des Unterhalts für bevorrechtigte Unterhaltsberechtigte die Unterhaltsleistungen zu erbringen. Es müssen di...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 2.3 Nicht ganzjährige Unterhaltsleistungen

Praxis-Beispiel Beispiel 1 Unterhalt an arbeitslosen Sohn Der 26-jährige Kurt ist Maler. Bis zum 31.7.2024 erhielt er einen Bruttoarbeitslohn i. H. v. 7.500 EUR. Er hat kein eigenes Vermögen. Seit 1.8.2024 ist er arbeitslos. Für die Zeit vom 1.8. bis 31.12.2024 beträgt sein Arbeitslosengeld 2.480 EUR. Seit August unterstützen ihn seine Eltern finanziell. Er wohnt noch bei sei...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.7.5 Berechnung des verfügbaren Nettoeinkommens

Dem Nettoeinkommen[1] der jeweiligen Elternteile der Haushaltsgemeinschaft ist, wie oben bereits dargelegt, das anteilige Kindergeld hinzuzurechnen. Im nächsten Rechenschritt werden die Nettoeinkommen addiert, und dann das gemeinsame Nettoeinkommen gemindert um den Mindestunterhalt für das Kind oder die Kinder. Der verbleibende Betrag ist das verfügbare Nettoeinkommen des Haus...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.9.1 Anrechnung von eigenen Einkünften und Bezügen

Hat der Unterhaltsempfänger andere eigene Einkünfte oder Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind, vermindert sich der Höchstbetrag von 11.784 EUR, zuzüglich des Erhöhungsbetrags, um die eigenen Einkünfte und Bezüge, soweit diese den Betrag von insgesamt 624 EUR jährlich übersteigen, sowie um die vom Unterhaltsempfänger als Ausbildungshilfe aus öf...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.7.4 Mindestunterhaltsbedarf von Kindern

Mit seinem Urteil v. 17.12.2009 entschied der BFH[1], dass bei im gleichen Haushalt lebenden Partnern der Kindesunterhalt bei der Berechnung des verfügbaren Nettoeinkommens zu berücksichtigen ist. Das BMF[2] hat diesbezüglich Stellung genommen. Danach sind 3 Fallvarianten zum Kindschaftsverhältnis möglich, die jeweils unterschiedlich zu behandeln sind: a) Gemeinsames Kindmehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.6 Erwerbsobliegenheit

Grundsätzlich muss eine volljährige Person selbst für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen und die Grundbedürfnisse aus der Verwertung der ihr zur Verfügung stehenden Quellen, insbesondere der eigenen Arbeitskraft, befriedigen.[1] Folglich wird angenommen, dass eine volljährige, arbeitsfähige Person die Kosten der eigenen Lebensführung selbst erwirtschaften kann.[2] Wenn ei...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.4 Unterhalt an den gesetzlich Unterhaltsberechtigten gleichgestellte Personen

Den gesetzlich Unterhaltsberechtigten sind andere Personen gleichgestellt, wenn bei ihnen zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen gekürzt wurden. Zur Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags kommt es auf die Höhe der Kürzung nicht an.[1] Diese Regelung betrifft Personen, die in ehe-/lebenspartnersc...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.10 Mehrere Unterhaltszahler und -empfänger

Die Unterhaltsleistungen mehrerer Zahler an einen Empfänger dürfen insgesamt nur bis zu 11.784 EUR zuzüglich Erhöhungsbetrag jährlich (Höchstbetrag) abgezogen werden. Bei jedem Geber ist der Teil der Aufwendungen abziehbar, der seinem Anteil am Gesamtbetrag der Unterhaltsleistungen bzw. am Unterhaltshöchstbetrag entspricht.[1] Für diese Aufteilung des Höchstbetrags kommen ab...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.7.1 Ermittlung des Nettoeinkommens

Bei der Ermittlung des verfügbaren Nettoeinkommens sind folgende Zuflüsse zu erfassen: alle steuerpflichtigen Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG Gewinneinkünfte i. S. d. §§ 13–18 EStG Überschusseinkünfte i. S. d. §§ 19–23 EStG alle steuerfreien Einnahmen z. B. Kindergeld und vergleichbare Leistungen (u. a. Kinderbonus) Leistungen nach dem SGB II und III ausgezahlte AN-Sparzulage ste...mehr

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Sauer, SGB II § 38 Vertretu... / 2.1.2 Inhalt der Vermutungswirkung

Rz. 5 Die gesetzliche Vermutung einer Bevollmächtigung bezieht sich auf die Antragstellung und Entgegennahme von Leistungen nach dem SGB II; nur insoweit gilt die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person bzw. der tatsächliche Antragsteller als vertretungsbefugt. Das Gesetz differenziert nicht nach den unterschiedlichen Leistungsarten. Insofern unterfallen der Vorschrift all...mehr

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Sauer, SGB II § 51a Kundenn... / 2.5 Entsprechende Geltung für Bedarfsgemeinschaften

Rz. 17 Die Sätze 1 bis 5 gelten entsprechend für Bedarfsgemeinschaften. An eine Haushaltsgemeinschaft, die keine Bedarfsgemeinschaft ist, ist keine Bedarfsgemeinschaftsnummer zu vergeben.mehr

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Sauer, SGB II § 38 Vertretu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität und Verwaltungsökonomie enthält Abs. 1 Satz 1 die gesetzliche widerlegbare Vermutung der Bevollmächtigung des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten für die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Hiermit soll im Regelfall verhindert werden, dass der Agentur für Arbeit eine Vielzahl von Ansprechpartnern einer Bedarfsgemeinschaft geg...mehr

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Sauer, SGB II § 38 Vertretu... / 2.1.3 Ausschluss der Vermutungswirkung bei entgegenstehenden Anhaltspunkten

Rz. 12 Liegen die Voraussetzungen für die gesetzliche Vermutung nach Abs. 1 vor und sind entgegenstehende Anhaltspunkte nicht ersichtlich, bewirkt dies eine Vertretungsbefugnis. An der Stellung des einzelnen Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft als Inhaber des Leistungsanspruchs und als Beteiligter des Verfahrens ändert sich dadurch nichts. Das einzelne Mitglied der Bedarfsgeme...mehr

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Sauer, SGB II § 38 Vertretu... / 2.1 Vertretung nach Abs. 1

2.1.1 Voraussetzung der Vermutungswirkung Rz. 3 § 38 stellt eine Konkretisierung des allgemeinen Grundsatzes dar, wonach es einem Beteiligten freisteht, sich im Verwaltungsverfahren vertreten zu lassen, obwohl eigentlich jedes einzelne Mitglied der Bedarfsgemeinschaft Leistungen beantragen müsste, da es sich um Individualansprüche handelt (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 2...mehr

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Sauer, SGB II § 38 Vertretu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Vertretung nach Abs. 1 2.1.1 Voraussetzung der Vermutungswirkung Rz. 3 § 38 stellt eine Konkretisierung des allgemeinen Grundsatzes dar, wonach es einem Beteiligten freisteht, sich im Verwaltungsverfahren vertreten zu lassen, obwohl eigentlich jedes einzelne Mitglied der Bedarfsgemeinschaft Leistungen beantragen müsste, da es sich um Individualansprüche handelt (LSG Nordrh...mehr

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Sauer, SGB II § 38 Vertretu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Zuletzt ist § 38 im Rahmen der Neufassung von Kapitel 4 Abschnitt 1 (§§ 36 bis 44 SGB II) mit Art 2 Nr. 32 des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zweiten...mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.5 Personeller Anwendungsbereich

Rz. 18 Da der Datenabgleich den Zweck hat, das beim Bürgergeld zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen zu überprüfen, dürfen der automatisierte Datenabgleich durch die Bundesagentur für Arbeit (Abs. 1) und die Übermittlung der Daten durch die sonstigen Träger der Leistungen nach dem SGB II (Abs. 2) in personeller Hinsicht nur zur Überprüfung der Angaben solcher Personen ...mehr

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Sauer, SGB II § 51a Kundenn... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift dient der verwaltungsmäßigen Bearbeitung von Anträgen, insbesondere unter Beteiligung mehrerer Träger der Leistungen nach dem SGB II und der automatisierten Datenverarbeitung. Um einen Leistungsberechtigten bzw. auch die Bedarfsgemeinschaft, in der er lebt, jederzeit und unabhängig davon, ob er von einer Agentur für Arbeit oder einer zugelassenen kommuna...mehr

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Sauer, SGB II § 51a Kundenn... / 2.1 Vergabe der Kundennummer

Rz. 4 Nach der Vorschrift wird jeder Person, die Leistungen nach dem SGB II bezieht, eine Kundennummer zugeteilt (nach Wendtland ist die Kundennummer bereits bei Antragstellung zu vergeben, Wendtland, in: Gagel, SGB II, § 51a Rz. 11; a. A. Voelzke, in: Hauck/Noftz, SGB II, § 51a Rz. 12, Wagner, in: jurisPK-SGB II, § 51a Rz. 24). Die Kundennummer besteht aus fortlaufenden Zah...mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.6.3 Amtshilfe

Rz. 24 Die Übermittlung der Daten selbst erfolgt im Wege der Amtshilfe. Die Auskunftsstellen sind zur Übermittlung verpflichtet. Dabei gelten für die einzelnen Auskunftsstellen nach § 2 GrSiDAV folgende Grundsätze: Die Bundesknappschaft gleicht die ihr übermittelten Daten mit den bei ihr gespeicherten Daten ab zur Feststellung der Dauer des Bezugs und der monatlichen Höhe der...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 3 Literatur

Rz. 53 Armborst, Verfahrenfragen zur Auskunftspflicht nichtehelicher Partner, info also 2007, 147. Bülow, Befugnisse der Jobcenter beim unterhaltsrechtlichen Auskunftsverlangen, NZFam 2016, 49. ders., Die eheähnliche Lebensgemeinschaft als sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft, NZFam 2021, 400. Formann, Die Auskunftsansprüche gegenüber Dritten im SGB II und ihre Durchsetzung dur...mehr

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Veranlagung von nicht eheli... / 1.7 Unterhaltsleistungen für den Partner

Nach dem Gesetz können Unterhaltsleistungen[1] nur bei 2 Fallgruppen als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden: Der Empfänger ist gegenüber dem Zahlenden gesetzlich unterhaltsberechtigt oder dem Empfänger werden wegen der Unterhaltsleistungen "zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel" (insbesondere Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe) gekürzt.[2] Diese Rege...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.2.1 Antragsteller oder Bezieher von Leistungen nach dem SGB II

Rz. 14 In persönlicher Hinsicht ist die Auskunftspflicht Dritter umfassend geregelt. Sie knüpft allein an die Leistungserbringung an eine Person an, die Leistungen nach dem SGB II beantragt hat oder bezieht. Für die Auskunftspflicht ist es unerheblich, ob der SGB II-Antragsteller/Leistungsbezieher Geld- oder Sachleistungen oder Dienstleistungen bezieht oder beantragt hat (Mu...mehr

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Sauer, SGB II § 51a Kundenn... / 2.3 Trägerwechsel

Rz. 15 Im Fall des Trägerwechsels bleibt die einmal vergebene Kundennummer der jeweiligen Person oder der jeweiligen Bedarfsgemeinschaft (Satz 6) zugeordnet. Ein Trägerwechsel kann aus in der Person begründeten Umständen, insbesondere bei Umzug in den Bezirk eines anderen Trägers oder infolge Option eines kommunalen Trägers bzw. Rückfall der Zuständigkeit an die Bundesagentu...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.2 Auskunftspflicht bei Erbringung bedürftigkeitsrelevanter Leistungen (Absatz 1)

Rz. 13 § 60 Abs. 1 bestimmt, dass derjenige, der Leistungen nach dem SGB II beantragt hat, seinerseits Leistungen erbringt, die geeignet sind, die Leistungen nach dem SGB II auszuschließen oder zu mindern, der Agentur für Arbeit auf Verlangen hierüber Auskunft zu erteilen hat. Abs. 1 steht im Zusammenhang mit der Bedürftigkeitsprüfung (vgl. BT-Drs. 15/1516, Begründung S. 66 ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 34 B... / 2.1.1 Ausgangspunkt: Familienrechtliches Rechtsverhältnis

Rz. 3 Im Ausgangspunkt gilt die Vorschrift für alle Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch, nicht nur für den Sozialleistungsbereich. Diese Rechte und Pflichten müssen ein familienrechtliches Rechtsverhältnis voraussetzen. Damit gemeint sind im Wesentlichen die im Vierten Buch des BGB genannten Rechtsverhältnisse und Rechtsinstitute (Weselski/Öndül, in: juris-PK SGB I, ...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.2.2 Leistungserbringung

Rz. 16 Auskunftspflichtig ist nur, wer Leistungen erbringt. Maßgeblich ist allein die tatsächliche Erbringung der Leistung. Leistungen i. S. d. § 60 sind alle Zuwendungen in Geld oder Geldeswert (Sachbezüge), die dem Antragsteller oder Leistungsbezieher oder einem leistungbeziehenden Mitglied der Bedarfsgemeinschaft zufließen. Die Leistung muss geeignet sein, die Sozialleist...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36 H... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die partielle Handlungsfähigkeit 15-Jähriger für den Bereich des Sozialrechts und erweitert insoweit die beschränkte Handlungsfähigkeit nach §§ 106ff. BGB. Rz. 2a Die Regelung ist in BT-Drs. 7/868 S. 28/29 wie folgt begründet worden: "Zu den Grundsatznormen, die die Stellung des einzelnen im Sozialrecht bestimmen, gehört auch die Regelung, von welch...mehr

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Sauer, SGB II § 52a Überprü... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Agentur für Arbeit kann die entsprechenden Auskünfte bei Personen einholen, die Leistungen nach dem SGB II beantragt haben, beziehen oder bezogen haben. Durch die Vergangenheitsbezogenheit kann die Agentur auch evtl. Überzahlungen feststellen und ggf. Rückforderungsbescheide wegen zu Unrecht bezogener Leistungen erlassen. Durch die zum 1.11.2025 geltende Neufassung...mehr

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Sauer, SGB II § 51a Kundenn... / 2.4 Neuvergabe der Kundennummer

Rz. 16 Die Neuvergabe der Kundennummer nach Satz 5 der Vorschrift trägt der Rechtsprechung des BVerfG Rechnung. Sind Sozialdaten wie die Kundennummer personenbezogen und in der Bevölkerung weit verbreitet, bergen sie die Gefahr, dass die Kundennummer auch außerhalb des Sozialleistungsbereiches verwendet wird. Eine solche weiter gehende Verwendung ist jedoch zu verhindern, we...mehr

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Sauer, SGB II § 42 Fälligke... / 2.2 Vorzeitige Leistungserbringung (Abs. 2)

Rz. 7 Nach Abs. 2 Satz 1 können auf Antrag der leistungsberechtigten Person durch Bewilligungsbescheid festgesetzte, zum nächsten Zahlungszeitpunkt fällige Leistungsansprüche vorzeitig erbracht werden. Die Vorschrift entspricht einem praktischen Bedürfnis, nämlich der Anschaffung langlebiger Verbrauchsgüter, die über den monatlich pauschalierten Regelsatz ohne das vorherige ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.3.2 Guthaben führende oder Vermögensgegenstände verwahrende Dritte

Rz. 34 Die 2. Alternative des Abs. 2 ermöglicht es der Agentur für Arbeit oder dem kommunalen Träger der Grundsicherung, Bank-, Bauspar- oder Versicherungsauskünfte sowie Auskünfte bei sonstigen Anlagegesellschaften, der Bundes- und Landesschuldenverwaltung und sonstigen Personen oder Stellen einzuholen. Auf Verlangen des Trägers der Grundsicherung ist Auskunft über die Anza...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 36 H... / 2.1.1 Anträge auf Sozialleistungen

Rz. 7 Die Fähigkeit zur Beantragung von Sozialleistungen ist ganz allgemein vorgesehen, sodass es sich sowohl um solche Anträge handeln kann, die erst mit dem Antrag entstehen (vgl. Komm. zu § 38), als auch um solche, bei denen der Antrag lediglich verfahrensauslösende Wirkung hat (vgl. Komm. zu § 19 SGB IV) oder lediglich einen Anlass für ein Tätigwerden des Leistungsträger...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 36 H... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 33 Coester, Zur sozialrechtlichen Handlungsfähigkeit des Minderjährigen, FamRZ 1985, 982. v. Einem, Auswirkungen des Betreuungsgesetzes auf das Sozialrecht, SGb 1991, 477. Kunz, Zur Rechtsstellung des Minderjährigen im Sozialrecht, ZfJ 1984, 392. Mrozynski, Die Zurechnung des Vertreterverhaltens im Sozialrecht, SGb 1993, 13. Samartzis, Die Vertretung der Bedarfsgemeinschaft ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2024, Rechtsprechung ... / 6.1 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 11.12.2023 – 16 WF 124/23

Eine zwischen den Ehegatten bestehende Bedarfsgemeinschaft nach SGBII spricht gegen ein Getrenntleben der Ehegatten und kann daher der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein Scheidungsverfahren entgegenstehen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 2.4 Bedarfsgemeinschaft

Die Berechnung des Bürgergeldes bezieht sich grundsätzlich auf den einzelnen Leistungsberechtigten. Lebt dieser mit anderen Personen zusammen, wird jedoch auf die sogenannte Bedarfsgemeinschaft abgestellt (dies ist insbesondere auch für die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen von Bedeutung). Zur Bedarfsgemeinschaft gehören die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 4.2.1 Freibeträge

Karenzzeit Für die Berücksichtigung des Vermögens, das nicht ohnehin freigestellt ist, gilt eine Karenzzeit von einem Jahr ab Beginn des Leistungsbezugs. Eine neue Karenzzeit beginnt nach einer 3-jährigen Unterbrechung des Leistungsbezugs. Grundsätzlich hat jede Person in der Bedarfsgemeinschaft Anspruch auf eine Karenzzeit. Während der Karenzzeit gelten für übersteigendes Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 4 Hilfebedürftigkeit

Bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit wird grundsätzlich das Einkommen und das Vermögen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Bei unverheirateten Kindern, die zur Bedarfsgemeinschaft gehören (bis zum 25. Lebensjahr), sind auch das Einkommen und Vermögen der Eltern, eines Elternteils und dessen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Partners zu berücksichtigen.[1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 9 Leistungsverfahren

Bürgergeld wird nur auf Antrag gezahlt. Zuständig ist grundsätzlich der Leistungsträger, in dessen Bezirk der Leistungsberechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.[1] Aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität vermutet das Gesetz, dass der erwerbsfähige Leistungsberechtigte, der Leistungen beantragt, auch bevollmächtigt ist, die Bedarfsgemeinschaft zu vertreten.[2] Diese V...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 4.2 Berücksichtigung von Vermögen

Anders als bei der Berücksichtigung von Einkommen, das zumeist nur eine Minderung des Leistungsanspruchs bewirkt, führt ein (zu hohes) Vermögen grundsätzlich zum kompletten Wegfall des Leistungsanspruchs, bis der zu berücksichtigende Vermögensbetrag verbraucht ist. Anschließend lebt ein Leistungsanspruch bei Vorliegen der Voraussetzungen i. Ü. erneut auf. Als Vermögen im Sinn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 2.1.4 Asylberechtigte

Asylberechtigte und Personen, die einen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen besitzen (anerkannte Flüchtlinge), haben grundsätzlich Anspruch auf Bürgergeld. Nicht leistungsberechtigt sind hingegen Personen, die Leistungen nach § 1 AsylbLG erhalten (Asylbewerber, ausreisepflichtige und geduldete Personen).[1] Hinweis Leistungen an geflüchtete Menschen aus der Ukraine Rechts...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 2 Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf Bürgergeld haben erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Das sind Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet, aber noch nicht die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben[1], erwerbsfähig sind, hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.[2] Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsber...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 3.2 Sofortzuschlag für Kinder

Bis zur Einführung der im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbarten Kindergrundsicherung ist in den Grundsicherungssystemen ein Sofortzuschlag für Kinder in Höhe von 20 EUR monatlich verankert. Damit sollen die Lebensumstände und Chancen der von Armut betroffenen oder bedrohten Kinder verbessert und finanzielle Spielräume für die Teilhabe an Gesellschaft, Bildung und Arbeitsm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 1 Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld)

Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind die Agenturen für Arbeit und die Kommunen. Die Agenturen für Arbeit sind im Grundsatz zuständig für alle Leistungen zur beruflichen Eingliederung und die Zahlung von Bürgergeld (Regelbedarf, Mehrbedarfe), einschließlich der Sozialversicherung der Leistungsbezieher. Die übrigen Leistungen werden von kommunalen Trägern (d. h. v...mehr