Fachbeiträge & Kommentare zu Bedarfsgemeinschaft

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Einkommensberüc... / 4.2.1 Zuordnung innerhalb der Bedarfsgemeinschaft der Eltern

Kindergeld für Kinder, die mit ihren Eltern in der Bedarfsgemeinschaft leben, ist als Einkommen dem Kind zuzuordnen, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt wird. Sofern das Kind zusätzliche Einkünfte hat (z. B. Unterhaltszahlungen), ist das den Bedarf des Kindes übersteigende Kindergeld jedoch den Eltern als Einkommen zuzuordnen.mehr

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Bürgergeld (Einkommensberüc... / 4.2.2 Zuordnung außerhalb der Bedarfsgemeinschaft der Eltern

Kindergeld für Kinder außerhalb der elterlichen Bedarfsgemeinschaft ist grundsätzlich den kindergeldberechtigten Eltern zuzuordnen.[1] Dieses Kindergeld ist jedoch dann nicht mehr den Eltern als Einkommen zuzurechnen, soweit es nachweislich an das nicht im Haushalt des Kindergeldberechtigten lebende volljährige Kind weitergeleitet wird.[2] Ist das volljährige Kind selbst hil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 2.4 Bedarfsgemeinschaft

Die Berechnung des Bürgergeldes bezieht sich grundsätzlich auf den einzelnen Leistungsberechtigten. Lebt dieser mit anderen Personen zusammen, wird jedoch auf die sog. Bedarfsgemeinschaft abgestellt (dies ist insbesondere auch für die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen von Bedeutung). Zur Bedarfsgemeinschaft gehören die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die im Hau...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Verfahren) / 3 Bevollmächtigter der Bedarfsgemeinschaft

Aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität ist derjenige, der den Antrag gestellt hat, bevollmächtigt, die Bedarfsgemeinschaft im Verwaltungsverfahren zu vertreten. Dazu zählt insbesondere, dass er Leistungen für die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen mit beantragt hat und entgegen nimmt. Bei mehreren erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 4.2.1 Freibeträge

Karenzzeit Für die Berücksichtigung des Vermögens, das nicht ohnehin freigestellt ist, gilt eine Karenzzeit von einem Jahr ab Beginn des Leistungsbezugs. Eine neue Karenzzeit beginnt nach einer 3-jährigen Unterbrechung des Leistungsbezugs. Grundsätzlich hat jede Person in der Bedarfsgemeinschaft Anspruch auf eine Karenzzeit. Während der Karenzzeit gelten für übersteigendes Ver...mehr

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Bürgergeld (Berücksichtigun... / 1 Vermögensberücksichtigung

Für den Anspruch auf Bürgergeld für Erwerbsfähige nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II müssen 4 Voraussetzungen erfüllt werden: Neben der Erwerbsfähigkeit, dem gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und einem Alter zwischen 15 und der Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung, wird es nur geleistet, soweit Leistungsberechtigte hilfebedürftig sind. Pe...mehr

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Bürgergeld (Berücksichtigun... / 3 Freibeträge (Schonvermögen)

Von dem zu berücksichtigenden Vermögen gilt ein Freibetrag i. H. v. 15.000 EUR für jede Person in der Bedarfsgemeinschaft unabhängig vom Lebensalter. Die Freibeträge sind innerhalb der Bedarfsgemeinschaft übertragbar. Praxis-Beispiel Übertragung von Freibeträgen In einer Bedarfsgemeinschaft leben Eltern mit ihren 10 und 8 Jahre alten Kindern. Die Mutter besitzt ein Tagesgeldk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 4 Hilfebedürftigkeit

Bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit wird grundsätzlich das Einkommen und das Vermögen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Bei unverheirateten Kindern, die zur Bedarfsgemeinschaft gehören (bis zum 25. Lebensjahr), sind auch das Einkommen und Vermögen der Eltern, eines Elternteils und dessen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Partners zu berücksichtigen.[1...mehr

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Bürgergeld (Berücksichtigun... / 4.1 Vermögensfreibetrag

Vermögen gilt in der Karenzzeit als erheblich, wenn es 40.000 EUR für die erste Person in der Bedarfsgemeinschaft und 15.000 EUR für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft übersteigt. Der Unterschied zum Freibetrag nach der Karenzzeit beträgt demnach für die Bedarfsgemeinschaft insgesamt 25.000 EUR.mehr

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Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / Zusammenfassung

Begriff Das Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II ist die Leistung zum Lebensunterhalt nach dem SGB II für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit mindestens einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Erwerbsfähige Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft erhalten Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Nicht erwerbsfähige Mitgl...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kinderzuschlag / 2.2 Berücksichtigung von Vermögen

Für die Berücksichtigung von Vermögen beim Kinderzuschlag gelten die gleichen Regeln wie während der Karenzzeit beim Bürgergeld nach dem SGB II. Vermögen wird demnach nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist. Das ist der Fall, wenn das Gesamtvermögen 40.000 EUR für die erste Person in der Bedarfsgemeinschaft und 15.000 EUR für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Einstiegsgeld / 4.2.2 Einzelfallbezogene Bemessung

Bei der einzelfallbezogenen Berechnung ist zunächst ein monatlicher Grundbetrag zu bestimmen, dem ggf. Ergänzungsbeträge hinzugefügt werden. Der Grundbetrag knüpft an den für den Leistungsberechtigten maßgeblichen monatlichen Regelbedarf[1] an. Die Ergänzungsbeträge berücksichtigen die Dauer der Arbeitslosigkeit und die Größe der Bedarfsgemeinschaft. Der Grundbetrag darf höch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 1 Abgrenzung Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II/Sozialhilfe

Um Zugang zum Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II zu haben, sind nicht erwerbsfähige Personen auf die Zuordnung zu erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft angewiesen.[1] D. h. ein Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II muss mit einem Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II in einer Bedarfsgemeinschaft lebe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 9 Leistungsverfahren

Bürgergeld wird nur auf Antrag gezahlt. Zuständig ist grundsätzlich der Leistungsträger, in dessen Bezirk der Leistungsberechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.[1] Aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität vermutet das Gesetz, dass der erwerbsfähige Leistungsberechtigte, der Leistungen beantragt, auch bevollmächtigt ist, die Bedarfsgemeinschaft zu vertreten.[2] Diese V...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Einkommensberüc... / 5 Prüfschema der Einkommensberücksichtigung

Das berücksichtigungsfähige Einkommen wird nach folgendem Prüfschema ermittelt: Ermittlung der Einnahmen in Geld, Feststellung des privilegierten (nicht berücksichtigungsfähigen) Einkommens, Ermittlung des Nettoeinkommens unter Berücksichtigung der Absetzbeträge, ggf. Abzug der Freibeträge bei Erwerbstätigkeit. Sofern sich danach ein zu berücksichtigendes Einkommen ergibt, deckt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 2 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Anspruch auf Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II haben nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Angehörigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben[1] soweit sie keine Ansprüche nach dem Vierten Kapitel des SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) haben. Konkret sind dies Personen, die alternativ noch nicht das 15. Lebensjahr vollendet ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 6 Kranken-/Pflegeversicherung

Der Bezug von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II zieht keine eigenständige Versicherungspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung[1] nach sich. Allerdings dürfte in der überwiegenden Zahl der Fälle eine kostenfreie Familienversicherung bestehen. Diese muss nicht über einen Angehörigen in der Bedarfsgemeinschaft bestehen, sie kann sich auch über einen Versicherten au...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Umfang) / 4 Sofortzuschlag

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Anspruch auf Bürgergeld haben, besteht ein Anspruch auf einen monatlichen Sofortzuschlag in Höhe von 25 EUR (Stand: 1.1.2025). Weitere Voraussetzung ist, dass dem Bürgergeld ein Regelbedarf nach den Regelbedarfsstufen 3, 4, 5 oder 6 zu Grunde liegt. Der Sofortzuschlag gilt demnach für alle minderjährigen Kinder sowie volljähri...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling: Integration/Ein... / 1 Sicherung des Lebensunterhalts

Welche Leistungen nicht erwerbstätige Flüchtlinge zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten, richtet sich im Grundsatz nach dem individuellen Aufenthaltsstatus. Die Zahlung der Leistungen zum Lebensunterhalt kann dabei an die Einhaltung der Verpflichtung zur Wohnsitznahme an einem zugewiesenen Wohnort geknüpft werden. Die Festlegung des Wohnsitzes erfolgt ggf. durch die zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 4.2 Berücksichtigung von Vermögen

Anders als bei der Berücksichtigung von Einkommen, das zumeist nur eine Minderung des Leistungsanspruchs bewirkt, führt ein (zu hohes) Vermögen grundsätzlich zum kompletten Wegfall des Leistungsanspruchs, bis der zu berücksichtigende Vermögensbetrag verbraucht ist. Anschließend lebt ein Leistungsanspruch bei Vorliegen der Voraussetzungen i. Ü. erneut auf. Als Vermögen i. S. d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Leistungsminder... / 2 Pflichtverletzungen

Eine Leistungsminderung kann nur denjenigen treffen, der eine Pflichtverletzung begeht. Die Ansprüche der übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft werden aufgrund der Leistungsminderung nicht abgesenkt. Vor der Feststellung der Minderung der Leistungen ist eine Anhörung der Leistungsberechtigten erforderlich. Diese soll auf Verlangen der Leistungsberechtigten persönlich erf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld / 5 Leistungsrecht

Des Weiteren sind leistungsrechtliche Änderungen vorgenommen worden, die zum einen zu Verbesserungen für die Leistungsberechtigten und gleichzeitig zu einer Verwaltungsvereinfachung führen. Im Einzelnen: Kalenderjährliche Betrachtung der Freistellung steuerfreien Nebentätigkeiten (z. B. Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten). Bagatellgrenze von 50 EUR bei Rückf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 2.1.4 Asylberechtigte

Asylberechtigte und Personen, die einen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen besitzen (anerkannte Flüchtlinge), haben grundsätzlich Anspruch auf Bürgergeld. Nicht leistungsberechtigt sind hingegen Personen, die Leistungen nach § 1 AsylbLG erhalten (Asylbewerber, ausreisepflichtige und geduldete Personen).[1] Hinweis Leistungen an geflüchtete Menschen aus der Ukraine Rechts...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / Literaturtipps

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Bürgergeld / 2 Karenzzeiten für Wohnen/Vermögen

Für die Berücksichtigung von Vermögen und die Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als Bedarf gilt eine Karenzzeit von einem Jahr. Die Karenzzeit begann für alle Bürgergeldberechtigten am 1.1.2023 neu; zurückgelegte Zeiten vor 2023 wurden nicht mitgerechnet. In der Karenzzeit wird nur erhebliches Vermögen berücksichtigt. Das bedeutet insbesond...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Einkommensberüc... / 4.3 Einkommen aus Ansprüchen gegen Dritte

Als Einkommen werden unter bestimmten Voraussetzungen auch Ansprüche gegen Dritte berücksichtigt. Zwingende Voraussetzung für eine Berücksichtigung als Einkommen ist aber der Zufluss. Die Berücksichtigung von fiktivem Einkommen ist nicht zulässig. Zu Ansprüchen gegen Dritte gehören, z. B. Ansprüche aus Steuererstattungen, Pflichtteilsansprüche gegen Erben oder Rückforderungsansp...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / e) Einschränkung des Pfändungsschutzes bei Unterhaltsleitungen, § 906 ZPO

Rz. 383 Bei der Pfändung von Arbeitseinkommen privilegiert der Gesetzgeber Gläubiger von Unterhaltsforderungen nach § 850d ZPO. In dieser Konstellation ist dem Schuldner nur so viel zu belassen wie er für seinen eigenen notwendigen Unterhalt sowie zur Erfüllung seiner gesetzlichen Unterhaltspflichten bedarf. Der notwendige eigene Unterhalt wird von der Rechtsprechung mit dem...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Absetz-/Freibet... / 4 Freibeträge bei Erwerbstätigkeit

Die Freibeträge bei Erwerbstätigkeit sollen einen Anreiz zur Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit bieten. Die Höhe der Freibeträge bestimmt sich nach der Höhe des monatlichen Bruttoeinkommens. Der Erwerbstätigenfreibetrag wird zusätzlich abgesetzt. Die Höhe des Freibetrags bestimmt sich nach folgenden Bruttoeinkommensstufen: Im Einkommensbereich 100,01 EUR bis 520...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 4.1.2 Besonderheiten bei unter 25-jährigen Leistungsberechtigten

Bei Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird vom Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein erhöhter Grundabsetzbetrag i. H. v. 556 EUR (Stand 1.1.2025) abgezogen. Zusätzlich müssen die Leistungsberechtigten für den erhöhten Abzug eine nach dem BAföG förderungsfähige Ausbildung durchführen, eine betriebliche oder überbetriebliche Ausbildung, eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 2 Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf Bürgergeld haben erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Das sind Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet, aber noch nicht die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben[1], erwerbsfähig sind, hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.[2] Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsber...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 4 Besonderheiten bei unter 25-jährigen Leistungsberechtigten

Für Leistungsberechtigte unter 25 Jahren gelten beim Bürgergeld Besonderheiten. Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden nach einem Umzug – z. B. aus der elterlichen Wohnung heraus – nur anerkannt, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrags über die Unterkunft zugesichert hat. Eine Verpflichtung zur Zusicherung besteht, wenn die unter 25-jährige Person aus sch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 2.4 Kein Leistungsanspruch

Personen, die in einer stationären Einrichtung oder in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung untergebracht sind, haben ebenfalls keinen Anspruch auf Bürgergeld.[1] Wer sich ohne Zustimmung des Jobcenters außerhalb des näheren Bereichs aufhält, erhält unter bestimmten Voraussetzungen keine Leistungen nach dem SGB II, weil er nicht mehr erre...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Einkommensberüc... / 3 Haushaltsgemeinschaft

Unter bestimmten Voraussetzungen wird auch Einkommen von Mitgliedern einer sog. Haushaltsgemeinschaft bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit herangezogen. Hierzu gilt die gesetzliche Vermutung, dass Personen, die mit Verwandten oder Verschwägerten (die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören) in einem gemeinsamen Haushalt leben und "aus einem Topf" wirtschaften, von diesen Per...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 3.2 Sofortzuschlag für Kinder

Zum 1.7.2022 wurde ein Sofortzuschlag für Kinder i. H. v. 20 EUR monatlich eingeführt. Damit sollen die Lebensumstände und Chancen der von Armut betroffenen oder bedrohten Kinder verbessert und finanzielle Spielräume für die Teilhabe an Gesellschaft, Bildung und Arbeitsmarkt geschaffen werden. Der Sofortzuschlag sollte ursprünglich bis zur Einführung einer Kindergrundsicheru...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld / 3 Vermögensfreibeträge nach der Karenzzeit

Ist die Karenzzeit abgelaufen, muss eine Vermögensprüfung durchgeführt werden. Diese wird aber sowohl vereinfacht, als auch werden die Freibeträge für die Bürgergeldbezieher angehoben. Insbesondere folgende Verbesserungen erfolgen: Erhöhung der Freibeträge je Person auf einheitlich 15.000 EUR; nicht ausgenutzte Freibeträge sind innerhalb der Bedarfsgemeinschaft zudem übertrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 4.1.1 Zusätzliche Freibeträge bei Erwerbseinkommen

Darüber hinaus gelten bei Erwerbseinkommen zusätzliche Freibeträge: Bei einem Bruttoeinkommen von 100,01 EUR bis 520,00 EUR monatlich bleiben 20 % des Einkommens berücksichtigungsfrei. Ab einem Bruttoeinkommen von 520,01 EUR bis 1.000,00 EUR monatlich bleiben 30 % des Einkommens berücksichtigungsfrei. Ab einem Bruttoeinkommen von 1.000,01 EUR bis 1.200,00 EUR monatlich bleibt n...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kinderzuschlag / 3 Bewilligungszeitraum/Antrag/Zuständigkeit

Über den Gesamtkinderzuschlag wird jeweils für 6 Monate entschieden (Bewilligungszeitraum). Der Bewilligungszeitraum beginnt am 1. des Monats, in dem der erforderliche Antrag auf Kinderzuschlag gestellt wird. Änderungen in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen während des Bewilligungszeitraums haben keinen Einfluss auf die Höhe des Kinderzuschlags. Ausnahme ist ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 1 Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld)

Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind die Agenturen für Arbeit und die Kommunen. Die Agenturen für Arbeit sind im Grundsatz zuständig für alle Leistungen zur beruflichen Eingliederung und die Zahlung von Bürgergeld (Regelbedarf, Mehrbedarfe), einschließlich der Sozialversicherung der Leistungsbezieher. Die übrigen Leistungen werden von kommunalen Trägern (d. h. v...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einmalige Bedarfe / 1 Allgemeine Anspruchsvoraussetzung

Ein Anspruch auf die abschließend aufgeführten einmaligen Leistungen besteht, wenn die im Begriff genannten Bedarfe ungedeckt sind und Hilfe zum Lebensunterhalt bezogen wird. Hinweis Feststellung der Bedürftigkeit Einen Anspruch hat auch, wer zwar keine Regelsatzleistungen bekommt, aber den einmaligen Bedarf nicht (vollständig) aus eigenen Mitteln decken kann. Bei der Frage, o...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Umfang) / 3.3.2 Erstattungen/Nachzahlungen bei Jahresabrechnung

Aufwendungen für die Heizung und die Nebenkosten werden oft über Abschläge entrichtet. In einer Jahresschlussabrechnung macht der Vermieter seine endgültige Forderung geltend. Guthaben oder Erstattungen mindern in diesem Falle die künftigen Aufwendungen, führen also zu einer Kürzung im Monat nach der Erstattung oder Gutschrift.[1] Fallen die Aufwendungen hierfür höher aus, h...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / Zusammenfassung

Begriff Das Bürgergeld ist die Kernleistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Es dient der Sicherung des Lebensunterhalts von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, deren Einkommen zur Deckung des existenziell notwendigen Bedarfs nicht ausreicht. Die Leistung wird in pauschalierter Höhe nach gesetzlich bestimmten Regelbedarfen berechnet und ist von der Bedürftigkeit abhä...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Einstiegsgeld / 4.2 Höhe

Bei der Bemessung des Einstiegsgeldes sollen die vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit sowie die Größe der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden, in der der erwerbsfähige Hilfebedürftige lebt. Zur Sicherstellung einer bundeseinheitlichen Förderpraxis hat das BMAS durch die ESGV näher bestimmt, wie das Einstiegsgeld zu bemessen ist. Die Verordnung ermöglicht den Jobcentern d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 3.4 Bedarfe für Unterkunft/Heizung

Bei einem Neuantrag auf Bürgergeld gilt zunächst eine 1-jährige Karenzzeit. In dieser Zeit gelten die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft als angemessen und werden voll als Bedarf anerkannt. Eine neue Karenzzeit beginnt erst nach einer 3-jährigen Unterbrechung des Leistungsbezugs. Sofern der Leistungsbezug in der Karenzzeit für einen vollen Kalendermonat unterbroch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Absetz-/Freibet... / 2 Absetzbeträge vom Einkommen

Welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind, ist in § 11b SGB II geregelt. Einige der Absetzbeträge sind durch § 6 Bürgergeld-V pauschaliert. Vom Einkommen abzusetzen sind: Die auf das Einkommen entrichteten Steuern, wie Lohnsteuer/Einkommen-, Kirchen-, Gewerbe- und Kapitalertragsteuer (nicht jedoch Verkehrssteuern, wie z. B. die Mehrwertsteuer). Pflichtbeiträge zur Sozialver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling: Integration/Ein... / 1.2 Anerkannte Asylberechtigte/Flüchtlinge

Anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge sind nicht mehr dem AsylbLG, sondern den Leistungssystemen der Sozialgesetzbücher zugeordnet. Personen, die nicht erwerbsfähig sind, erhalten Leistungen nach dem SGB XII. Personen, die erwerbsfähig sind, sowie die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen erhalten bei Hilfebedürftigkeit Leistungen nach dem SGB II, ins...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung und rechtliche Grundlagen

Rz. 210 Stellt sich heraus, dass der Schuldner arbeitslos ist und ihm Arbeitsförderung (§ 3 Abs. 1 SGB III) in der Form von Arbeitslosengeld (§ 136 Abs. 1 SGB III) zusteht, ist stets die Pfändung dieser Leistung zu erwägen. Das Arbeitslosengeld ist als laufend gezahltes Sozialeinkommen wie Arbeitseinkommen (vgl. § 8 – Arbeitseinkommen) pfändbar (§ 54 Abs. 4 SGB I). Leistungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Berücksichtigun... / 2 Privilegiertes "nicht zu berücksichtigendes" Vermögen

Zum privilegierten (nicht zu berücksichtigenden) Vermögen gehören:[1] Angemessener HausratFür die Beurteilung der Angemessenheit sind die Lebensumstände während des Bezugs von Bürgergeld maßgeblich. Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass es sich bei dem Hausrat um Gegenstände des Alltagsgebrauchs handelt, die zur Haushaltsführung bzw. zum Wohnen üblich und notwendig sind. E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / d) Erweiterung des Pfändungsschutzes §§ 850k Abs. 2, 899 ff. ZPO

Rz. 374 Lebt der Schuldner mit weiteren Personen in einer Bedarfsgemeinschaft oder gewährt er anderen Personen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen Unterhalt, so berücksichtigt § 850k Abs. 1 ZPO den notwendigen Unterhaltsbedarf nicht hinreichend. Deshalb wird der Freibetrag nach § 850k Abs. 1 ZPO um die Freibeträge nach § 850c Abs. 1 S. 2 ZPO erhöht. Für die erste unterhalt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Bemessung der Höhe des Freibetrags

Rz. 103 Für den Schuldner ist der für seinen notwendigen Unterhalt und zur Deckung seiner laufenden gesetzlichen Verpflichtungen benötigte Betrag anzusetzen. Rz. 104 Ausgangspunkt der Berechnung des notwendigen Unterhalts ist das, was dem Schuldner nach den Vorschriften des §§ 27 ff. SGB XII als laufende Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren wäre. Der Freibetrag kann nicht na...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.7 Kindergeld und Kinderzuschlag

Rz. 153 Abs. 1 Satz 4 und 5 bestimmt, dass Kindergeld (vgl. dazu BVerfG, Beschluss v. 8.4.2010, 1 BvR 3163/09 und den Beschluss v. 14.7.2011, 1 BvR 932/10) und Kinderzuschlag (zur aktuellen Diskussion vgl. BT-Drs. 17/374, 17/942, 17/968 und 17/1117) dem Einkommen des jeweiligen Kindes zuzurechnen ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 24.10.2017, L 11 AS 335/14). Beim Kind...mehr