Fachbeiträge & Kommentare zu Beihilfe

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Fragen und Antworten zu den... / 4. Sind steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen des Arbeitgebers möglich?

Der Arbeitgeber kann bis zum 31. Dezember 2023 steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen an seine Arbeitnehmer leisten, wenn diese durch den Krieg in der Ukraine unmittelbar selbst geschädigt sind. Steuerfrei sind zudem Leistungen zur Unterstützung der Angehörigen (§ 15 Abgabenordnung) des Arbeitnehmers, soweit diese unmittelbar durch den Krieg in der Ukraine selbst geschädi...mehr

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Fragen und Antworten zu den... / 1. Können Teile des Arbeitslohns oder eines angesammelten Wertguthabens steuerfrei gespendet werden?

Ein Verzicht auf die Auszahlung von Teilen des Arbeitslohns oder eines angesammelten Wertguthabens zugunsten einer steuerfreien Beihilfe und Unterstützung ist bis zum 31. Dezember 2023 möglich, wenn der Arbeitgeber mit dem gespendeten Arbeitslohn entweder einen vom Krieg in der Ukraine unmittelbar geschädigten Arbeitnehmer des Unternehmens oder geschädigte Arbeitnehmer von G...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. Ausstellen von Scheinrechnungen

Durch das Ausstellen von Scheinrechnungen wird Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet, wenn der Haupttäter die Rechnungsbeträge als Betriebsausgaben verbuchen lässt und steuerlich erklärt. Wenn durch die Einbuchung der Scheinrechnungen bei einer GmbH die Entnahme liquider Mittel durch den Gesellschafter-Geschäftsführer verschleiert wird und das so generierte Bargeld für d...mehr

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Vorsteuerabzug bei unterneh... / 3. Alternative Vorsteuer-Aufteilung für teilunternehmerische Leistungsbezüge nach Haushaltsansätzen

Grundsätzlich sieht der Entwurf für die Aufteilung teilunternehmerischer Leistungsbezüge den Einnahmenschlüssel vor. Den Gebietskörperschaften Bund und Land wird an dessen Stelle aber auch die Aufteilung nach einem Haushaltsschlüssel zugestanden. Dabei handelt es sich um einen Schlüssel für die verschiedenen Organisationseinheiten oder Einrichtungen, der auf den Haushaltsans...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

a) Banken im Fokus der Ermittlungsbehörden Rz. 580 [Autor/Stand] Kreditinstitute gelangen immer wieder ins Visier der Steufa. Sie bilden schon deshalb eine erkenntnisreiche Informationsquelle, weil sie über vielfältige und umfangreiche Informationen zur finanziellen Situation und wirtschaftlichen Betätigung ihrer Kunden verfügen. Nahezu jeder Stpfl. unterhält aus privaten ode...mehr

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FoVo 03+04/2023, Noch immer... / 1 Der Praxistipp

Keine Erschwernis- oder Gefahrenzulage Auch wenn die Zeiten der Covid-19-Pandemie in medizinischer Hinsicht beendet zu sein scheinen, werden die damit verbundenen Fragen von Coronabeihilfen und deren Pfändbarkeit die Vollstreckungsorgane, die Drittschuldner und die Gerichte in der Praxis weiter beschäftigen. Die Frage, ob der Drittschuldner pfändbare Beträge abführen muss, kan...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Ermittlungen bei Kreditinstituten

Schrifttum: 1. Monographien: Becker, Der Bankenerlaß – Rechtmäßigkeit, Wirkbereich und Bedeutung für die Bank- und Steuerverwaltungspraxis, 1983; Carl/Klos, Bankgeheimnis und Quellensteuer im Vergleich internationaler Finanzmärkte, 1993; Kaligin, Betriebsprüfung und Steuerfahndung, 2. Aufl. 2022; Haas, Vorermittlungen und Anfangsverdacht, 2003; Lorscheider, Die Ermittlungsbef...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Verwertungsverbote

a) Ermittlungen bei Kreditinstituten Rz. 681 [Autor/Stand] Im Strafverfahren ist ein gezieltes Suchen nicht zufällig i.S.d. § 108 StPO und damit unzulässig, so dass dabei aufgefundene Beweismittel einem strafprozessualen Verwertungsverbot unterliegen (s. § 385 Rz. 1022 und 1109; § 399 Rz. 186 m.w.N.). Das BVerfG hat die Sichtung und Verwertung von Kundenunterlagen als strafpr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Durchsicht von Papieren (§ 404 Satz 2 Halbs. 1 Alt. 2 AO, § 110 StPO)

Schrifttum: 1. Monographien: Matzky, Zugriff auf EDV im Strafprozeß, Diss. Greifswald 1998; Meinicke; Der strafprozessuale Zugriff auf Inhaltsdaten in der Cloud, 2020. 2. Einzelbeiträge: Amelung, Die zweite Tagebuchentscheidung des BVerfG, NJW 1990, 1753; Bär, Durchsuchungen im EDV-Bereich, CR 1995, 158 (I), CR 1995, 227 (II); Bechtel, Anm. zu LG Koblenz, v. 24.8.2021 – 4 Qs 5...mehr

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FoVo 01/2023, Unpfändbarkei... / 2 II. Aus der Entscheidung

Freiwillige Corona-Prämie als Erschwerniszulage mit Voraussetzungen Die zulässige Klage ist unbegründet. Die Klägerin hat keinen Anspruch gegen den Beklagten auf Zahlung von 182,99 EUR nebst Zinsen. Zahlt ein Arbeitgeber, der nicht dem Pflegebereich angehört, freiwillig an seine Beschäftigten eine Corona-Prämie, ist diese Leistung als Erschwerniszulage nach § 850a Nr. 3 ZPO u...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 84 Übergang... / 2.3 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts

Rz. 25 § 84 i. d. F. ab 1.1.2024 bestimmt für laufende Fälle des Bezuges von Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz i. V. m. dem Bundesversorgungsgesetz eine Weitergeltung der §§ 11a Abs. 1 Nr. 2, 18 Abs. 1 Nr. 1 und 44a Abs. 3 Satz 2 über den 31.12.2023 hinaus. Rz. 26 Die Übergangsregelung ist erforderlich, weil die weitergeltenden Vorschriften durch Art. 29 des Geset...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 6. Gemeinnützigkeit

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Die "Highlights" im steuerl... / 11. Steuerstrafrecht

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Umsatzsteuererklärung 2022 / 2.3 Steuerpflichtige Leistungen

Da die Umsatzsteuerveranlagung hauptsächlich der Berechnung der vom Unternehmer zu entrichtenden Umsatzsteuer (oder ggf. eines Vorsteuerüberhangs) dient, sind in der Steuererklärung in Teil C des Hauptvordrucks zuerst die steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze anzugeben, für die der leistende Unternehmer auch die USt selbst schuldet. In den Zeilen 38–43 sind die steuerpfli...mehr

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Neustarthilfe, FAQ / 2.1 Wer ist antragsberechtigt?

Für die Neustarthilfe grundsätzlich antragsberechtigt sind selbständig erwerbstätige Soloselbständige, Kapitalgesellschaften und Genossenschaften (im Folgenden: zusammen mit den Soloselbständigen: Antragstellende) aller Branchen, wenn sie als Soloselbständige ihre selbstständige Tätigkeit im Haupterwerb ausüben, d.h. dass der überwiegende Teil der Summe ihrer Einkünfte (mind....mehr

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Neustarthilfe 2022, FAQ / 2.1 Wer ist antragsberechtigt?

Ein bereits gestellter oder noch zu stellender Antrag auf die Neustarthilfe 2022 für das erste Quartal ist keine Voraussetzung für die Beantragung der Neustarthilfe 2022 für das zweite Quartal. Daher ist es auch möglich, die Neustarthilfe 2022 nur für das zweite Quartal zu beantragen, siehe Ziffer 4.1. Für die Neustarthilfe 2022 grundsätzlich antragsberechtigt sind selbständi...mehr

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Neustarthilfe Plus, FAQ / 2.1 Wer ist antragsberechtigt?

Ein bereits gestellter oder noch zu stellender Antrag auf die Neustarthilfe Plus für das dritte Quartal ist keine Voraussetzung für die Beantragung der Neustarthilfe Plus für das vierte Quartal. Daher ist es auch möglich, die Neustarthilfe Plus nur für das vierte Quartal zu beantragen, siehe Ziffer 4.1. Für die Neustarthilfe Plus grundsätzlich antragsberechtigt sind selbständ...mehr

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Neustarthilfe, FAQ / 5.10 Was ist beihilferechtlich zu beachten?

Die Neustarthilfe fällt unter die "Vierte Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020" (bzw. ggf. nachfolgende Änderungsfassungen). Durch die Inanspruchnahme von Neustarthilfe und anderen unter die Kleinbeihilfenregelung fallenden Hilfen darf der beihilferechtlich nach der o.g. Kleinbeihilfenregelung 2020 zulässige Höchstbetrag nicht überschritten werden: Nach der Kleinbeihi...mehr

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Neustarthilfe Plus, FAQ / 5.10 Was ist beihilferechtlich zu beachten?

Die Neustarthilfe Plus fällt unter die "Vierte Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020" (bzw. ggf. nachfolgende Änderungsfassungen). Durch die Inanspruchnahme von Neustarthilfe Plus und anderen unter die Kleinbeihilfenregelung fallenden Hilfen darf der beihilferechtlich nach der o.g. Kleinbeihilfenregelung 2020 zulässige Höchstbetrag nicht überschritten werden: Nach der ...mehr

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Neustarthilfe 2022, FAQ / 5.10 Was ist beihilferechtlich zu beachten?

Die Neustarthilfe 2022 fällt unter die "Vierte Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020" (bzw. ggf. nachfolgende Änderungsfassungen). Durch die Inanspruchnahme von Neustarthilfe 2022 und anderen unter die Kleinbeihilfenregelung fallenden Hilfen darf der beihilferechtlich nach der o.g. Kleinbeihilfenregelung 2020 zulässige Höchstbetrag nicht überschritten werden: Nach der ...mehr

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Beihilferegelungen, FAQ / 4.4 Kumulierbarkeit mit Beihilfen auf anderen Grundlagen

Soweit die Vorgaben aller Regelungen eingehalten werden, ist eine Kumulierung von Beihilfen auf Grundlage der Bundesregelung Novemberhilfe/Dezemberhilfe (Schadensausgleich) mit Beihilfen auf Grundlage der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 und der De-minimis-Verordnung möglich. Eine Kumulierung mit Beihilfen auf Grundlage der Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 ist im Rahmen ...mehr

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Beihilferegelungen, FAQ / 5.4 Kumulierbarkeit mit Beihilfen auf anderen Grundlagen

Soweit die Vorgaben aller Regelungen eingehalten werden, ist eine Kumulierung von Beihilfen auf Grundlage der Allgemeinen Bundesregelung Schadensausgleich mit Beihilfen auf Grundlage der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 und der De-minimis-Verordnung möglich. Eine Kumulierung mit Beihilfen auf Grundlage der Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 ist im Rahmen der Überbrückungshi...mehr

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Beihilferegelungen, FAQ / 2.3 Kumulierung von Kleinbeihilfen und De-minimis-Beihilfen

Nach der allgemeinen De-minimis-Verordnung dürfen einem einzigen Unternehmen innerhalb von drei Steuerjahren grundsätzlich bis zu 200.000 Euro bzw. bis zu sektorspezifischen Höchstgrenze gewährt werden. Bei Einhaltung der Kumulierungsvorschriften (insbesondere Art. 5 Abs. 2 der allgemeinen De-minimis-Verordnung) können somit für November- und Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe ...mehr

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Beihilferegelungen, FAQ / 3.4 Kumulierbarkeit mit Kleinbeihilfen auf De-minimis-Beihilfen

Soweit die Vorgaben aller Regelungen eingehalten werden, ist eine Kumulierung möglich, sodass bei einer Kumulierung von Kleinbeihilfen, De-minimis-Beihilfen und Fixkostenhilfen insgesamt (also nicht jeweils) bis zu 12 Mio. EUR für November- bzw. Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus, bzw. bis zu 4 Millionen Euro für Überbrückungshilfe II g...mehr

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Beihilferegelungen, FAQ / 2 Kleinbeihilfen und De-minimis-Beihilfen

2.1 De-minimis-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013) (allgemeine De-minimis-Verordnung; daneben existieren sektorspezifische De-minimis-Verordnungen für den Agrarsektor sowie den Fischerei- und Aquakultursektor); gilt allgemein, unabhängig von COVID-19). Ohne Anmeldepflicht können einzelnen Unternehmen innerhalb von drei Steuerjahren grundsätzlich Beihilfen in Höhe von in...mehr

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Beihilferegelungen, FAQ / 4 Beihilfen auf der Grundlage der Bundesregelung Novemberhilfe/Dezemberhilfe (Schadensausgleich)

4.1 Bundesregelung Novemberhilfe/Dezemberhilfe (Schadensausgleich) Auf Grundlage der "Regelung zur vorübergehenden Gewährung einer außerordentlichen Wirtschaftshilfe zugunsten von Unternehmen, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen temporär im November und/oder Dezember 2020 geschlossen wird, im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deut...mehr

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Beihilferegelungen, FAQ / 3 Beihilfen im Rahmen der Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020

3.1 Die Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 Die zweite geänderte Regelung zur Gewährung von Unterstützung für ungedeckte Fixkosten im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 in der Fassung vom 21.12.2021("Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 (PDF, 130 KB)"), gilt bis 30. Juni 2022, basiert auf Nummer 3.12 und 4 der Mitteilung ...mehr

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Beihilferegelungen, FAQ / 5 Beihilfen auf der Grundlage der Allgemeinen Bundesregelung Schadensausgleich, COVID-19 [auf dieser Grundlage können Anträge auf Überbrückungshilfe III in Kürze beantragt werden]

5.1 Allgemeine Bundesregelung Schadensausgleich, COVID-19 Auf Grundlage der "Regelung zur vorübergehenden Gewährung einer außerordentlichen Wirtschaftshilfe zugunsten von Unternehmen, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen geschlossen wird, im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19...mehr

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Beihilferegelungen, FAQ / 4.1 Bundesregelung Novemberhilfe/Dezemberhilfe (Schadensausgleich)

Auf Grundlage der "Regelung zur vorübergehenden Gewährung einer außerordentlichen Wirtschaftshilfe zugunsten von Unternehmen, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen temporär im November und/oder Dezember 2020 geschlossen wird, im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19" (Bundesrege...mehr

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Beihilferegelungen, FAQ / 3.1 Die Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020

Die zweite geänderte Regelung zur Gewährung von Unterstützung für ungedeckte Fixkosten im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 in der Fassung vom 21.12.2021("Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 (PDF, 130 KB)"), gilt bis 30. Juni 2022, basiert auf Nummer 3.12 und 4 der Mitteilung der Europäischen Kommission Befristeter Ra...mehr

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Beihilferegelungen, FAQ / 9.4 Welche Wahl- und Kombinationsmöglichkeiten der unterschiedlichen beihilferechtlichen Grundlagen gibt es bei der Novemberhilfe und der Dezemberhilfe und welche Vorteile und Nachteile haben die einzelnen Alternativen?

Bei der November- und Dezemberhilfe gibt es folgende Möglichkeiten, auf welche beihilferechtliche(n) Grundlage(n) die Förderung gestützt werden kann: (1) Bundesregelung Kleinb...mehr

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Beihilferegelungen, FAQ / 2.2 Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020

Die vierte geänderte Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 ("Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 (PDF, 133 KB)", galt bis 30. Juni 2022, basiert auf Nummer 3.1 und 4 der Mitteilung der Europäischen Kommission Befristeter Rahmen für Staatliche Beihilfen zur ...mehr

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Beihilferegelungen, FAQ / 2.4 Anrechnung weiterer Unterstützungsleistungen (wie Darlehen) auf den Beihilferahmen der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020

Auf den beihilfenrechtlich zulässigen Höchstbetrag müssen alle Hilfen angerechnet werden, die beihilferechtlich auf Grundlage der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 vergeben wurden, u. a. der KfW-Schnellkredit sowie Kredite aus dem KfW-Sonderprogramm (z.B. KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit) mit einer Laufzeit über sechs Jahre und einem Kreditvolumen bis zu 2,3 Mio ...mehr

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Beihilferegelungen, FAQ / 9.3 Welche Wahl- und Kombinationsmöglichkeiten der unterschiedlichen beihilferechtlichen Grundlagen gibt es bei der Überbrückungshilfe III, III Plus und IV und welche Vorteile und Nachteile haben die einzelnen Alternativen?

(1) Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 (optional kumuliert mit der De-minimis-Verordnung) Diese Variante dürfte als "Basis-Variante" für einen Großteil der Antragssteller emp...mehr

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Beihilferegelungen, FAQ / 3.5 Anrechnung weiterer Unterstützungsleistungen (wie Darlehen) auf den Beihilferahmen der Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020

Die Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 bezieht sich lediglich auf Fixkostenhilfen und ist in ihrer zulässigen Gesamtförderhöhe (10 Mio. EUR) damit grundsätzlich unabhängig von zusätzlichen Unterstützungen (wie Darlehen) auf anderen beihilferechtlichen Grundlagen (z.B. Beihilfen auf Grundlage der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020). Angerechnet werden müssen anderweitige Unter...mehr

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Beihilferegelungen, FAQ / 2.1 De-minimis-Verordnung

(Verordnung (EU) Nr. 1407/2013) (allgemeine De-minimis-Verordnung; daneben existieren sektorspezifische De-minimis-Verordnungen für den Agrarsektor sowie den Fischerei- und Aquakultursektor); gilt allgemein, unabhängig von COVID-19). Ohne Anmeldepflicht können einzelnen Unternehmen innerhalb von drei Steuerjahren grundsätzlich Beihilfen in Höhe von insgesamt bis zu 200.000 EU...mehr

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Beihilferegelungen, FAQ / 9.1 Was gilt bei Unternehmen in Schwierigkeiten?

Nach den Vorgaben der Europäischen Kommission dürfen Unternehmen, die sich bereits zum 31. Dezember 2019 in Schwierigkeiten im Sinne des Art. 2 Nr. 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) befunden haben und diesen Status danach nicht wieder überwunden haben, keine Beihilfen gewährt werden, s. hierzu das Merkblatt der KfW. Abweichend da...mehr

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Beihilferegelungen, FAQ / 5.1 Allgemeine Bundesregelung Schadensausgleich, COVID-19

Auf Grundlage der "Regelung zur vorübergehenden Gewährung einer außerordentlichen Wirtschaftshilfe zugunsten von Unternehmen, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen geschlossen wird, im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19" (Allgemeine Bundesregelung Schadensausgleich, COVID-19 ...mehr

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Beihilferegelungen, FAQ / 9.8 Wie ist bei öffentlichen und gemeinnützigen Unternehmen die Verbundbetrachtung im Sinne des Beihilferechts vorzunehmen?

Grundsätzlich ist bei öffentlichen und gemeinnützigen Unternehmen zu unterscheiden zwischen (i) der Verbundbetrachtung im Sinne der Antragsberechtigung und (ii) der Verbundbetrachtung im Sinne des Beihilferechts. (i) Verbundbetrachtung im Sinne der Antragsberechtigung: Bei der November- und Dezemberhilfe konnte für öffentliche bzw. gemeinnützige Unternehmen oder Betriebsstätte...mehr

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Beihilferegelungen, FAQ / 3.3 Beihilfefähiger Zeitraum im Sinne der Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020

Zu unterscheiden sind der Leistungszeitraum und der "beihilfefähige Zeitraum" eines Programms im Sinne der Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020: Der Leistungszeitraum ist jener Zeitraum, für den eine Förderung beantragt werden kann (z.B. Überbrückungshilfe II für September bis Dezember 2020). Der "beihilfefähige Zeitraum "ist jener Zeitraum, der für die Berechnung der ungedeckte...mehr

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Beihilferegelungen, FAQ / 3.6 Anwendungsbeispiel: Berechnung Überbrückungshilfe II auf Basis der Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020

3.6.1 Prüfung der Antragsberechtigung Grundsätzlich alle Unternehmen[1], die einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten, oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum aufweise...mehr

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Beihilferegelungen, FAQ / 3.6.1 Prüfung der Antragsberechtigung

Grundsätzlich alle Unternehmen[1], die einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten, oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum aufweisen.mehr

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Beihilferegelungen, FAQ / 6.1 Was sind ungedeckte Fixkosten und was ist davon erfasst?

Als Fixkosten werden Kosten verstanden, die unabhängig von der Ausbringungsmenge entstehen. Ungedeckte Fixkosten im Sinne der Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 sind Fixkosten bzw. Verluste, die einem Unternehmen während des beihilfefähigen Zeitraums entstanden sind bzw. entstehen und die im selben Zeitraum weder durch den Deckungsbeitrag (d. h. die Differenz zwischen Erlöse...mehr

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Beihilferegelungen, FAQ / 4.2 Relevanz für die Novemberhilfe und die Dezemberhilfe

Die Novemberhilfe und die Dezemberhilfe konnten – optional und insbesondere bei größeren Fördervolumina – auf der Grundlage der Bundesregelung Novemberhilfe/Dezemberhilfe (Schadensausgleich) beantragt werden. Eine nachträgliche Inanspruchnahme der Bundesregelung Novemberhilfe/Dezemberhilfe (Schadensausgleich) im Rahmen der Schlussabrechnung ist ausgeschlossen. Die Möglichkeit...mehr

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Beihilferegelungen, FAQ / 3.2 Relevanz für die Überbrückungshilfe II, Überbrückungshilfe III Plus und IV sowie Novemberhilfe und Dezemberhilfe

Die Überbrückungshilfe II kann (im Rahmen der Schlussabrechnung) wahlweise auf Grundlage der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 oder der Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 gewährt werden. Weitergehende Informationen hierzu finden sich in den FAQs zur Überbrückungshilfe II, Punkt 4.16. Die Überbrückungshilfe III kann wahlweise auf die Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 (ggf. k...mehr

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Beihilferegelungen, FAQ / 3.6.4 Bestimmung der auszahlbaren Fördersumme

Das o.g. Unternehmen würde in allen Varianten die ihm nach der Überbrückungshilfe II zustehenden 90.000 EUR in voller Höhe erhalten. Die Überbrückungshilfe müsste lediglich im Fall von Beispiel 2 gekürzt werden, falls keine zusätzlichen Verluste aus dem Zeitraum seit März 2020 mit herangezogen würden. Zum Nachweis reicht in Variante 2a z.B. die Vorlage der jährlichen steuerli...mehr

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Beihilferegelungen, FAQ / 3.6.2 Ermittlung der möglichen Fördersumme

Bestimmung der förderfähigen Fixkosten anhand des Katalogs unter Frage 2.4. der FAQ zur Überbrückungshilfe II. Praxis-Beispiel Ein kleines Unternehmen macht auf der Grundlage des Fixkostenkatalogs im Rahmen der Überbrückungshilfe II für den Zeitraum September bis Dezember 2020 Kosten von insgesamt 100.000 EUR geltend. Bestimmung des möglichen Kostenerstattungssatzes anhand der H...mehr

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Beihilferegelungen, FAQ / 1 Überblick für Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen

Grundsätzlich sind staatliche Mittel, die die Voraussetzungen des Art. 107 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erfüllen, als staatliche Beihilfen bei der Europäischen Kommission anzumelden und müssen von der EU-Kommission genehmigt werden. Von diesem Grundsatz gelten jedoch Ausnahmen, etwa für den Fall, dass die Europäische Kommission eine ...mehr

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Beihilferegelungen, FAQ / 5.3 Beihilfefähiger Zeitraum im Sinne der Allgemeinen Bundesregelung Schadensausgleich, COVID-19

Wie bei der Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 bzw. der Bundesregelung Novemberhilfe/Dezemberhilfe (Schadensausgleich) unterscheiden sich der Leistungszeitraum und der "beihilfefähige Zeitraum" eines Programms auch im Sinne der Allgemeinen Bundesregelung Schadensausgleich: Der Leistungszeitraum ist jener Zeitraum, für den eine Förderung aufgrund einer Schließungsanordnung bea...mehr

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Beihilferegelungen, FAQ / 3.6.3 Bestimmung des beihilferechtlich zulässigen Höchstbetrags nach der Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020

a) Ermittlung der ungedeckten Fixkosten (1) Angesetzt werden müssen alle Gewinne und Verluste aus dem beantragten Leistungszeitraum September bis Dezember 2020. Dabei können alle (nicht nur die nach Überbrückungshilfe II förderfähigen) Fixkosten[1], die in diesem Zeitraum entstanden sind, herangezogen werden: Praxis-Beispiel Variante 1: Das o.g. Unternehmen hat aufgrund der ho...mehr