Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragspflicht

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Betriebsrentenstärkungsgese... / 1 Neue Gesetze zur betrieblichen Altersversorgung

Im Jahr 2018 traten 2 Gesetze zur betrieblichen Altersversorgung in Kraft, die zu langfristigen Veränderungen des deutschen Betriebsrentenrechts führen: Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie und das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG). Mit der Umsetzung der Mobilitätsrichtlinie wurden im Wesentlichen geändert: Verkürzung der Unverfallbarkeitsfrist für Zusagen,...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 6 Insolvenzsicherung

Die Betriebsrenten und die Anwartschaften der Arbeitnehmer sind gegen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers gesichert, wenn sie von dessen Zahlungsfähigkeit abhängig sind. In diesem Fall werden sie durch den Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) geschützt. Der PSVaG unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Im Rahmen seiner mit der Sicheru...mehr

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Betriebsrentenstärkungsgese... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz soll das Angebot einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) vergrößert und dadurch ein höheres Versorgungsniveau erreicht werden. Die Änderungen im Arbeits-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht sind weitgehend seit 1.1.2018 in Kraft. Auf tariflicher Grundlage ist seitdem eine reine Beitragszusage ohne Haftung des Arbeitgeb...mehr

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Betriebsrentenstärkungsgese... / 1.5.3 Bereits ausgezahlte Kapitalleistungen aus einem betrieblichen Riester-Vertrag

Einmalige Leistungen aus einem betrieblichen Riester-Vertrag wurden in der Vergangenheit auf 120 Monate aufgeteilt. Auch für diese Leistungen endete die Beitragspflicht am 31.12.2017, sofern die Eigenschaft als Versorgungsbezug in vollem Umfang weggefallen ist. Sofern die einmalige Leistung nur zum Teil die Eigenschaft als Versorgungsbezug verloren hat, ist eine Aufteilung i...mehr

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Betriebsrentenstärkungsgese... / 1.5.1 Beitragsrechtliche Behandlung in der Auszahlungsphase

Bis zum 31.12.2017 fand bei betrieblichen Riester-Verträgen in der Ansparphase und in der Leistungsphase jeweils eine Verbeitragung statt. Im Gegensatz dazu werden privat abgeschlossene Riester-Renten in der Leistungsphase nicht mit Beiträgen belegt. Das BRSG hat die doppelte Verbeitragung aufgehoben. Seit dem 1.1.2018 sind Leistungen aus Altersvermögen im Sinne des § 92 EStG...mehr

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Beihilfen / 1 Steuer- und Beitragspflicht

1.1 Lohnsteuer Bei Beihilfen handelt es sich um einmalige oder gelegentliche Zuwendungen des Arbeitgebers. Mit diesen unterstützt er Arbeitnehmer aus sozialen Gründen. Diese Beihilfen gehören regelmäßig zum Arbeitslohn des Arbeitnehmers. Bestimmte Beihilfen bleiben in begrenztem Umfang steuerfrei (z. B. Notstandsbeihilfen), während andere in vollem Umfang der Besteuerung unte...mehr

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Beihilfen / 1.2 Sozialversicherung

Dem Arbeitsentgelt sind einmalige Einnahmen dann nicht zuzurechnen, wenn sie zusätzlich zum Lohn oder Gehalt gewährt werden und lohnsteuerfrei sind.[1] Da Beihilfen des Arbeitgebers dem Grunde nach nicht steuerbefreit sind, sind diese in voller Höhe beitragspflichtig zur Sozialversicherung. Voraussetzung zur Beitragspflicht ist, dass die Zahlung tatsächlich erfolgt. Allein e...mehr

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Beihilfen / 6.2 Sozialversicherung

Schul- bzw. Ausbildungsbeihilfen, die als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu betrachten sind, unterliegen gleichermaßen als Arbeitsentgelt der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Wie in der Steuer, unterliegt die Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 56 ff. SGB III auch nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung.mehr

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Beihilfen / 4.2 Sozialversicherung

Mietbeihilfen, die als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu betrachten sind, unterliegen gleichermaßen als Arbeitsentgelt der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Sofern die Mietbeihilfen regelmäßig gezahlt werden, gelten sie sozialversicherungsrechtlich als regelmäßiges Arbeitsentgelt.[1]mehr

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Beihilfen / 1.1 Lohnsteuer

Bei Beihilfen handelt es sich um einmalige oder gelegentliche Zuwendungen des Arbeitgebers. Mit diesen unterstützt er Arbeitnehmer aus sozialen Gründen. Diese Beihilfen gehören regelmäßig zum Arbeitslohn des Arbeitnehmers. Bestimmte Beihilfen bleiben in begrenztem Umfang steuerfrei (z. B. Notstandsbeihilfen), während andere in vollem Umfang der Besteuerung unterliegen (z. B....mehr

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Beihilfen / 2.2 Sozialversicherung

Erholungsbeihilfen, die nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG pauschal versteuert werden, sind beitragsfrei zur Sozialversicherung.[1] Wird von der o. g. Möglichkeit der pauschalen Versteuerung nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG Gebrauch gemacht, führt diese pauschale Versteuerung ebenfalls zur Beitragsfreiheit. Dies gilt jedoch nur, wenn es sich bei Zuwendung nicht um eine Ein...mehr

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Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 12.1 Betriebsprüfung der Sozialversicherung

Die Angaben in den Gehaltskonten werden von den Rentenversicherungsträgern mindestens alle 4 Jahre überprüft.[1] Die Prüfung erstreckt sich auf alle Beiträge und Abgaben zu allen Zweigen der Sozialversicherung. Dazu gehören auch die Unfallversicherung, die Abgaben zur Künstlersozialkasse, die Umlagen zur Erstattung der Entgeltfortzahlung und die Insolvenzgeldumlage. Darüber h...mehr

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Beihilfen / 2.1 Lohnsteuer

Erholungsbeihilfen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer und seine Familienangehörigen gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Sie können pauschal mit 25 % versteuert werden[1], wenn die Beihilfen im Kalenderjahr folgende Freigrenzen nicht übersteigen: für den Arbeitnehmer 156 EUR, für den Ehe-/Lebenspartner 104 EUR und für jedes Kind 52 EUR.[2] Voraussetzung ist...mehr

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Versorgungsbezüge aus der b... / Zusammenfassung

Begriff Zu den Versorgungsbezügen gehören Renten der betrieblichen Altersversorgung. Grundsätzlich müssen immer dann Beiträge aus dem Versorgungsbezug gezahlt werden, wenn die Leistung unmittelbar mit dem Erwerbsleben in Zusammenhang steht und die Leistung ohne diesen Zusammenhang nicht denkbar wäre. Für die beitragsrechtliche Beurteilung, ob ein Versorgungsbezug im Sinne des Kr...mehr

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Versorgungsbezüge aus der b... / 1.3 Beitragspflichtige Einnahmen

Zu den beitragspflichtigen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gehören insbesondere die Altersrenten einschließlich der Kinderzuschüsse sowie die Witwen-, Witwer- und Waisenrenten. Das Gleiche gilt für Weihnachtsgelder oder sonstige Zuschläge und Einmalzahlungen. Sie sind unabhängig davon beitragspflichtig, ob deren Zahlung in bestimmter Höhe in der Versorgungsregel...mehr

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Versorgungsbezüge aus der b... / 5.1 Leistungen im Sterbemonat

Sofern bei Arbeitnehmern nach arbeits- oder tarifvertraglichen Regelungen über den Sterbetag hinaus noch Arbeitsentgelt gezahlt wird (zum Beispiel bis zum Ende des Sterbemonats), steht insoweit der Anspruch auf das Arbeitsentgelt in aller Regel den Hinterbliebenen bzw. den Erben zu. Dementsprechend ist das für die restlichen Tage des Sterbemonats und ggf. für weitere Monate ...mehr

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Versorgungsbezüge aus der b... / 5.2 Sterbegeldzahlungen

Wird an Hinterbliebene eines Arbeitnehmers oder eines Versorgungsbeziehers für einen begrenzten Zeitraum ein sogenanntes Sterbegeld gezahlt, unterliegt das Sterbegeld nur dann als Versorgungsbezug der Beitragspflicht, wenn es anstelle einer laufenden Hinterbliebenenversorgung gewährt wird. Für die Zuordnung des Sterbegeldes als Versorgungsbezug ist außerdem Voraussetzung, das...mehr

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Versorgungsbezüge aus der b... / 1 Allgemeines

Zu den Versorgungsbezügen zählen die Renten der bAV (Betriebsrenten).[1] Hierunter fallen die Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die unmittelbar oder mittelbar aus Anlass eines früheren Arbeitsverhältnisses zufließen. Die bAV ist über die folgenden Durchführungswege möglich: Pensionszusage bzw. Direktzusage (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG), Direktv...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.3.1 Arbeitsverdienst, Einkünfte (Satz 1)

Rz. 27 Zum Verdienst i. S. v. Satz 1 zählen der tatsächliche beitragspflichtige Arbeitsverdienst und die tatsächlichen versicherungspflichtigen Einkünfte aus selbständiger und freiberuflicher Tätigkeit (vgl. auch Rz. 1). Rz. 28 Arbeitsverdienst i. S. v. Arbeitsentgelt aufgrund weisungsabhängiger Beschäftigung bzw. die aus einer selbständigen Tätigkeit erzielten Einkünfte i. S...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.2.7 Vom 1.3.1971 bis 30.6.1990 ggf. nur Beträge aus Anlage 16

Rz. 106 Ab 1.3.1971 konnten Versicherte, deren Arbeitsverdienst die Höchstgrenze für die Beitragspflicht zur Sozialversicherung überschritt (monatlich 600,00 DM), der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR) beitreten (vgl. im Einzelnen § 256a). Bis längstens 30.6.1990 kommen Tabellenwerte nach Anl. 14 zum SGB VI nur in Betracht, wenn auch glaubhaft gemacht ist, dass Beitr...mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 2.3.4 Verfassungsrechtliche Implikationen

Rz. 21a Die unterschiedliche Bewertung der Wehrdienstzeiten – also solcher Zeiten die im Beitrittsgebiet geleisteten wurden und sich nach § 256a Abs. 4 richten und solcher Zeiten, die in den alten Bundesländern zurückgelegt wurden und nach Abs. 3 zu bewerten sind – beruht nach der Begründung des Gesetzgebers zu § 256a Abs. 4 darauf, dass im alten Bundesgebiet im Zeitraum von...mehr

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Jansen, SGB IV § 28o Auskun... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Vorschrift normiert Mitwirkungspflichten des Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber (Abs. 1) und dem Versicherungsträger (Abs. 2). Insoweit begründen die Vorschriften des SGB IV nicht nur Pflichten für die Arbeitgeber, sondern auch für die Beschäftigten. Die dem Beschäftigten auferlegte Mitwirkungsverpflichtung soll den Arbeitgeber in die Lage versetzen, seinen ge...mehr

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Jansen, SGB IV § 28o Auskun... / 2.1 Auskunfts- und Vorlagepflichten des Beschäftigten gegenüber seinem Arbeitgeber

Rz. 6 Die Vorschrift begründet eine Auskunfts- und Vorlagepflicht in zweifacher Hinsicht. Abs 1 HS 1 verpflichtet den Beschäftigten zunächst, die zur Durchführung des Meldeverfahrens (z. B. Bekanntgabe seiner Krankenkasse) und der Beitragszahlung erforderlichen Angaben gegenüber seinem Arbeitgeber zu machen und, soweit erforderlich, Unterlagen vorzulegen (hierzu BT-Drs. 11/2...mehr

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Jansen, SGB IV § 28o Auskun... / 2.2 Auskunftspflicht des Beschäftigten gegenüber dem Versicherungsträger

Rz. 18 Abs. 2 Satz 1 orientiert sich an § 98 SGB X. Entsprechend der dort dem Arbeitgeber auferlegten Verpflichtung hat der Beschäftigte bestimmte Auskunftspflichten. Die Verpflichtung besteht auch dann, wenn die auskunfts- und vorlagepflichtige Person im Zeitpunkt der Betriebsprüfung nicht oder nicht mehr bei diesem Arbeitgeber beschäftigt ist (BT-Drs. 11/2221 S. 28). Die A...mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.1.2 Kein volles Kalenderjahr – Teilzeiträume (Satz 2)

Rz. 17 Die Entgelte aus den Anlagen zum FRG bzw. SGB VI – bei denen es sich um Jahreswerte handelt – werden bei nur nachgewiesenen Teilzeiträumen (z. B. vom 1.4. bis 20.10.1983) – also in Situationen, in denen die nachgewiesene Pflichtbeitragszeit nicht das gesamte Kalenderjahr umfasst – entsprechend anteilig berücksichtigt. Die Ermittlung erfolgt tageweise. Es gilt § 123 Ab...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.3.2 Freiwillige Zusatzrentenversicherung – FZR (Satz 1 und weitere Sätze)

Rz. 36 Als Verdienst, aus dem Entgeltpunkte zu ermitteln sind, zählen auch Einkünfte, für die tatsächlich Beiträge zur FZR gezahlt worden sind, und zwar bis zur jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze der Freiwilligen Zusatzversicherung (FZR). Rz. 37 Die Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) wurde in der ehemaligen DDR zum 1.3.1971 eingeführt und bestand bis 30.6.1990...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.3 Wartefrist

Rz. 28 Zu Recht gezahlte Beiträge werden nach § 210 Abs. 2 nur erstattet, wenn seit dem Ausscheiden aus einer Versicherungspflicht 24 Kalendermonate abgelaufen sind und nicht erneut Versicherungspflicht eingetreten ist. Die Gründe für das Ausscheiden aus der Versicherungspflicht sind dabei nicht rechtserheblich. Mit der Einhaltung der Wartefrist soll vermieden werden, dass na...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28m Sonder... / 2.1 Zahlung der Beiträge für Beschäftigte exterritorialer Arbeitgeber (Abs. 1)

Rz. 5 Die Vorschrift erfasst Arbeitgeber, die nach den §§ 18 bis 20 GVG nicht der inländischen Gerichtsbarkeit unterliegen. Beschäftigte haben den Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach § 28m Abs. 1 in den Fällen zu zahlen, in denen eine internationale Zuständigkeit der Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland für Aktivklagen gegen den Arbeitgeber fehlt. Rz. 6 Auch für Besch...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.7 Auskunftsanspruch

Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Auskunftsanspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber oder dem Versorgungsträger auf die Mitteilung ob und wie ein Anspruch auf bAV erworben wird[1]; wie hoch der Anspruch auf bAV aus der bisher erbrochenen Anwartschaft ist und bei Erreichen der in der Versorgungsregelung vorgesehenen Altersgrenzen voraussichtlich sein wird[2]; wie sich eine Beendi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 4 Vorsätzliches Vorenthalten der Arbeitsnehmeranteile und bedingter Vorsatz

Unter Vorenthalten ist die schlichte Nichtzahlung von Beiträgen bei Fälligkeit zu verstehen. Die strafbewährte Zahlungspflicht des Arbeitgebers besteht unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird. Es kommt alleine darauf an, ob im Bemessungszeitraum eine Entgeltzahlungspflicht besteht. Für die vorsätzliche Vorenthaltung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung, w...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 8 Einreichung des Beitragsnachweises als Leistungsnachweis für die Vollstreckung

Der Arbeitgeber hat der Einzugsstelle einen Beitragsnachweis 2 Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge durch Datenübertragung zu übermitteln. In dem Beitragsnachweis hat der Arbeitgeber den zu zahlenden Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach Beitragsgruppen aufgegliedert anzugeben. Der Beitragsnachweis gilt für die Vollstreckung als Leistungsbescheid der Einzugsstelle. Im Beit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeldzuschuss / 2 Beitragspflicht

Werden während des Krankengeldbezugs Zuschüsse des Arbeitgebers und sonstige Einnahmen aus einer Beschäftigung gewährt, gelten diese nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt.[1] Die Einnahmen dürfen zusammen mit dem Krankengeld das Nettoarbeitsentgelt um nicht mehr als 50 EUR monatlich übersteigen. Dies hat zur Folge, dass entsprechende Leistungen, die für die Zeit des B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung der Wohnungseigentü... / 1.1 Beitragspflichten

Jeder Wohnungseigentümer ist nach § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG zur anteiligen Kostentragung verpflichtet. Hierbei handelt es sich um eine verschuldensunabhängige Haftung. 1.1.1 Entstehen der Gemeinschaft Sowohl im Fall der Teilung nach § 3 WEG als auch einer solchen nach § 8 WEG entsteht die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mit dem Anlegen der Grundbücher. Im praxisrelevanteren F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung der Wohnungseigentü... / 4.1.6 Zahlungen an den Gläubiger und Sonderumlage

Leistet der Wohnungseigentümer Zahlungen an den Gläubiger entsprechend seiner Teilhaftung und beschließt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zum Ausgleich der Forderungen des Gläubigers die Erhebung einer Sonderumlage, so befreit die direkte Zahlung des Wohnungseigentümers an den Gläubiger ihn nicht von seiner Beitragspflicht im Innenverhältnis zur Gemeinschaft der Wohnu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung der Wohnungseigentü... / 1.1.2 Rechtsgeschäftlicher Eigentümerwechsel (Zweiterwerb)

Der Eigentümerwechsel erfolgt zu dem Zeitpunkt, in dem das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben wird. Mit seinem Ausscheiden aus der Eigentümergemeinschaft können keine neuen Zahlungsverpflichtungen zulasten des Voreigentümers begründet werden. Haftung des veräußernden Eigentümers Bis zur Umschreibung im Grundbuch hat der veräußernde Wohnungseigentümer die laufenden Hausgelder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stufenweise Wiedereingliede... / 4.2.2 Beitragsberechnung

Für das gezahlte, geminderte Arbeitsentgelt während der stufenweisen Wiedereingliederung gelten die normalen beitragsrechtlichen Regelungen. Für den Zeitraum besteht Beitragspflicht und es sind Sozialversicherungstage (SV-Tage) anzusetzen. Beträgt das Arbeitsentgelt während der stufenweisen Wiedereingliederung nicht mehr als die obere Grenze des Übergangsbereichs, kommen die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung der Wohnungseigentü... / 1.1.3 Erwerb in der Zwangsversteigerung

Bei dem Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung erfolgt der Eigentümerwechsel zum Zeitpunkt des Zuschlags in der Zwangsversteigerung. Ab diesem Zeitpunkt tritt der Ersteigerer mit allen Rechten und Pflichten in die Wohnungseigentümergemeinschaft ein. Die Ausführungen zum Eigentümerwechsel im Wege des Rechtsgeschäfts gelten für den Erwerberwechsel durch Zwangsversteigerung gru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung der Wohnungseigentü... / 1.1.1 Entstehen der Gemeinschaft

Sowohl im Fall der Teilung nach § 3 WEG als auch einer solchen nach § 8 WEG entsteht die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mit dem Anlegen der Grundbücher. Im praxisrelevanteren Fall der Teilungserklärung nach § 8 Abs. 1 WEG werden Erwerber von Wohnungseigentum im Innenverhältnis gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und anderen Wohnungseigentümern dann gemäß §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung der Wohnungseigentü... / 1.1.4 Erbfall

Ab dem Zeitpunkt des Versterbens des Erblassers tritt der Erbe als Rechtsnachfolger des Erblassers mit allen Rechten und Pflichten in die Wohnungseigentümergemeinschaft ein. Ab diesem Zeitpunkt ist der Erbe zur anteiligen Kostentragung verpflichtet. Der Erbe haftet gemäß § 1967 BGB für Nachlassverbindlichkeiten, zu denen auch die vom Erblasser herrührenden Schulden gehören. ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.8.1 Die geringfügige Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV)

Die geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV unterfällt uneingeschränkt dem Geltungsbereich des TVöD. Die entsprechende Person ist Teilzeitbeschäftigter gemäß § 24 Abs. 2 TVöD und teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im Sinne des TzBfG (§ 2 Abs. 2 TzBfG). Damit wird der Rechtsprechung des BAG und EuGH sowie dem Diskriminierungsverbot von Teilzeitkräften in § 4 A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Versorgungsausgleich / 2 Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich

Bei einem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich bezieht die ausgleichsverpflichtete Person weiterhin die volle Leistung von dem Versorgungsträger. Daher bleibt es auch weiterhin bei der vollen Beitragspflicht für diesen Versorgungsbezug. Allerdings mindern die auf den Ausgleichswert entfallenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung die Ausgleichsverpflichtung. Dies ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.2 Kündigung während einer Arbeitsunfähigkeit mit Entgeltfortzahlung

Der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts wird nicht dadurch berührt, dass der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer aus einem dort bezeichneten Anlass das Arbeitsverhältnis kündigt.[1] In diesen Fällen ist trotz der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Entgeltfortzahlung weiter zu leisten. Nach Sinn und Zweck des EFZG ist davon auszugehen, dass in solchen Fällen Versi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Versorgungsausgleich / 1 Interne und externe Teilung

Durch den Versorgungausgleich werden die während der Ehe erworbenen Versorgungsansprüche der Ehegatten im Scheidungsfall ausgeglichen. Bei einer internen Teilung erfolgt die Fortführung der bisherigen Versorgungsansprüche durch den bisherigen Versorgungsträger für beide ehemaligen Ehegatten. Bei einer externen Teilung werden die Versorgungsansprüche des ausgleichsberechtigten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 1 Begriff im Arbeitsrecht

Arbeitsrechtlich ist der Begriff der Beschäftigung von allenfalls untergeordneter Bedeutung. Allerdings sprechen zahlreiche neuere Gesetze von "Beschäftigten" – dies ist allerdings regelmäßig der genderbezogenen Ablösung des früher ausschließlich verwendeten Begriffs "Arbeitnehmer" geschuldet. Für die Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Vorschriften kommt es nach wie vor auf da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Klagweise Durchsetzung

Rz. 307 Aufgrund der Komplexität der möglichen Fallgestaltungen kommen unterschiedliche prozessuale Vorgehensweisen in Frage.[752] Wichtig In allen Klageanträgen ist die Versicherungsscheinnummer zu nennen, da Leistung aus einem bestimmten Versicherungsverhältnis der Parteien begehrt wird. Auch müssen die auf zukünftige Leistungen gerichteten Klageanträge begrenzt werden auf ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Insolvenzschutz / 2 Privatrechtliche Insolvenzsicherung

Arbeitgeber sichern darüber hinaus ihre Verpflichtungen aus einer Direkt-/Pensionszusage häufig zusätzlich privat ab. Dies geschieht z. B. durch die Übertragung von entsprechenden Vermögenswerten auf einen Treuhänder. In diesen Fällen besteht bei Insolvenz des Arbeitgebers die Möglichkeit des steuerfreien Erwerbs der Ansprüche durch den Arbeitnehmer. Allerdings gilt dies nur...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Insolvenzschutz / Zusammenfassung

Überblick Die betriebliche Altersversorgung ist bei Insolvenz des Arbeitgebers gesetzlich über den Pensions-Sicherungs-Verein abgesichert. Die Ansprüche der Arbeitnehmer gehen nicht verloren. Ergänzend können durch privatrechtliche Maßnahmen die Rechte der Arbeitnehmer über den gesetzlichen Insolvenzschutz hinaus geschützt werden. Der Insolvenzschutz der betrieblichen Alters...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Übertragung von Versor... / 2 Wechsel zwischen den internen Durchführungswegen

Auch bei einem Wechsel der internen Durchführungswege (Pensions-/Direktzusage bzw. Unterstützungskasse) wird die bisherige betriebliche Altersversorgung entweder von einem neuen Arbeitgeber oder in einem anderen Durchführungsweg fortgeführt. Zum Übertragungszeitpunkt entsteht jeweils keine Beitragspflicht in der Sozialversicherung.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Übertragung von Versor... / Zusammenfassung

Überblick Die Durchführung von betrieblicher Altersversorgung zur Absicherung des Arbeitnehmers im Alter und bei Invalidität bzw. der Hinterbliebenen ist regelmäßig langfristig angelegt und erfordert gelegentlich eine Anpassung an geänderte Verhältnisse. Erfolgt eine Übertragung von Versorgungsanwartschaften oder -verpflichtungen, möglicherweise verbunden mit einem Wechsel d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / 3.6 Weiterbildungsleistungen

Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers sind gesetzlich steuerbefreit.[1] Die Steuerbefreiung gilt auch für Weiterbildungsleistungen, die der Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit des Arbeitnehmers dienen (z. B. Sprachkurse oder Computerkurse, die nicht arbeitsplatzbezogen sind). Die Weiterbildung darf aber keinen überwiegenden Belohnungscharakter haben, w...mehr