Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Unzumutbarkeit der Gebrauchsüberlassung

Rz. 13 Der Anspruch auf Erteilung der Gebrauchsüberlassungserlaubnis besteht nicht, wenn dem Vermieter die Überlassung des Wohnraums an einen Dritten nicht zugemutet werden kann. Dies ist der Fall, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder sonst dem Vermieter die Überlassung nicht zugemutet werden kann (§ 553 Abs. 1...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.2 Form, Absender und Empfänger

Rz. 22 Die Erhöhungserklärung bedarf der Textform (§ 560 Abs. 1 Satz 1). Textform bedeutet, dass die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben werden muss, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht wird (§ 126...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Personenkreis

Rz. 8 Die entscheidende Frage ist, für welche Personen der Mieter ein berechtigtes Interesse an ihrer Aufnahme in die Wohnung geltend machen kann. Eine Rolle spielen insoweit einmal diejenigen Angehörigen im weiteren Sinne, denen der Mieter den Gebrauch der Mietsache nicht im Rahmen des § 540 Abs. 1 überlassen werden darf, weil es sich um Dritte i. S. dieser Bestimmung hande...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.3 Inhalt der Erhöhungserklärung

Rz. 39 Dazu gehören: Gegenüberstellung der Betriebskosten des Vorjahres mit den Kosten des laufenden Jahres (AG Berlin-Charlottenburg, GE 1990, 1087), Gegenüberstellung der Salden beider Jahre, aus der sich ergibt, dass der Saldo gestiegen ist (LG Berlin, GE 1990, 1033; LG Berlin, MDR 1981, 849; LG Kiel, WuM 1995, 46; LG Köln, WuM 1982, 301; AG Berlin-Neukölln, GE 1991, 523 [5...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 12.2.3 Vermeidbare Betriebskosten

Rz. 78 Vermeidbare Betriebskosten sind ebenfalls nicht umlagefähig. Der Vermieter muss versuchen, das Entstehen von Sperrmüll durch Rundschreiben an die Mieter und Kontrollgänge des Hauswarts zu verhindern (LG Berlin, Urteil v. 25.8.1995, 64 S 332/94, ZMR 1996, Heft 3 S. III Nr. 16; LG Berlin, GE 1998, 681; a. A. AG Berlin-Neukölln, GE 2000, 415). Die formularvertragliche Um...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 12.2.2 Überteuerte Betriebskosten

Rz. 77 Der Vermieter muss mindestens bei der Vergabe umfangreicher Betriebsleistungen mehrere Vergleichsangebote einholen (LG Berlin, Urteil v. 20.12.2006, 29 O 326/06, GE 2008, 126; AG Aachen, Urteil v. 14.8.2009, 116 C 23/09, WuM 2010, 425; Langenberg, WuM 2001, 531; von Seldeneck, Rn. 2670; Emmert, WuM 2002, 467, 468; Gärtner, GE 1999, 1176, 1188). Dabei sollten Leistungs...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Materielle Voraussetzungen

Rz. 16 Die Pauschale kann nur dann erhöht werden, wenn die Mietvertragsparteien dies vereinbart haben. Die Vereinbarung muss klarstellen, dass Erhöhungen der Betriebskosten nur dann zur Erhöhung der Betriebskostenpauschale berechtigen, wenn der Saldovergleich eine Erhöhung rechtfertigt, die Erhöhung nur für die Zukunft erfolgen kann und die Erhöhungserklärung in Textform abg...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 11 Anpassung der Vorauszahlungen

Rz. 73 Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe verlangen (vgl. dazu näher § 556 Rn. 106, 107). Der Mieter kann eine Anpassung der Betriebskostenvorschüsse nur dann verlangen, sofern die Höhe der zutreffend umzulegenden Kosten deutlich hinter den...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Belege

Rz. 48 Belege (Bescheide über Grundsteuererhöhungen, Tarifänderungen usw.) und/oder Rechnungen brauchen der Erklärung gemäß § 560 nicht beigefügt zu werden. Der Mieter hat jedoch einen Anspruch auf Einsichtnahme und Überprüfung der Belege (Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, § 560 Rn. 22), wie es ihm auch sonst anlässlich der Abrechnung von Betriebskosten zusteht (LG Mannheim,...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 14 Übergangsvorschrift

Rz. 86 (unbesetzt) Rz. 87 Gemäß Art. 229 § 3 Abs. 4 EGBGB ist auf ein am 1.9.2001 bestehendes Mietverhältnis, bei dem die Betriebskosten ganz oder teilweise in der Miete enthalten sind, wegen Erhöhung der Betriebskosten § 560 Absätze 1, 2, 5 und 6 entsprechend anzuwenden, soweit im Mietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter Erhöhungen der Betriebskosten zu tragen hat. Diese Ü...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10 Ausschluss der Umlage der Betriebskostensteigerungen

Rz. 71 Wenn keine Vereinbarung über die Umlage oder die Erhöhung der Betriebskosten getroffen worden ist oder die Vereinbarung unklar ist, kann der Vermieter weder Betriebskostenerhöhungen abwälzen noch anrechenbare Vorschüsse verlangen (OLG Zweibrücken, RE v. 21.4.1981, 3 W 29/81, GE 1981, 487; LG Berlin, Urteil v. 7.2.1991, 62 S 382/90, MM 1992, 65; LG Berlin, Urteil v. 25...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Mängel der Erhöhungserklärung

Rz. 50 Entspricht die Erhöhungserklärung nicht den Anforderungen an Form und Inhalt, ist sie unwirksam (Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, § 560 Rn. 23), z. B. wenn die Gegenüberstellung von alten und neuen Betriebskosten oder der Umlageschlüssel fehlt oder nur ein Erhöhungsbetrag angeführt wird. Eine unwirksame Erklärung kann nicht nachgebessert werden, sondern muss neu erst...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 4 § 560 gilt nur für Wohnraum, nicht dagegen für Geschäftsraum (Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, § 560 Rn. 1; Geldmacher, Wohnungsbaurecht, November 2005, § 560 Anm. 1.1), was sich aus § 549 Abs. 1 und daraus ergibt, dass § 578 Abs. 2 § 560 auf Mietverhältnisse über Räume, die keine Wohnräume sind, nicht für anwendbar erklärt (OLG Rostock, Urteil v. 10.4.2008, 3 U 158/0...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Vertragliche Gebrauchsüberlassungserlaubnis

Rz. 22 Bereits im Wohnraummietvertrag können Vereinbarungen über die Gebrauchsüberlassung getroffen werden. Dabei dürfte zwischen der Vereinbarung "Untervermietung ist gestattet" und der Gestattung, "einen Untermieter in die Wohnung aufzunehmen", zu unterscheiden sein. Bei der Klausel "Untervermietung ist gestattet" darf der Mieter die gesamte Wohnung an einen Dritten überla...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Gebrauchsüberlassung ohne Erlaubnis

Rz. 21 Der Anspruch auf Erteilung der Gebrauchsüberlassungserlaubnis ersetzt jedoch nicht die Erlaubnis selbst und verleiht dem Mieter nicht von vornherein die Befugnis, einen Teil der Wohnung einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen. Dies folgt auch aus dem Zweck des § 540 Abs. 1, den Vermieter davor zu schützen, dass ihm ein anderer Nutzer neben seinem Vertragspartner aufg...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Anwendungsbereich

Rz. 1 Der Anspruch aus § 553 Abs. 1 steht nur dem Mieter von Wohnraum zu. Bei einer Mietermehrheit braucht das dafür erforderliche berechtigte Interesse nicht bei sämtlichen Mietern zu bestehen (LG Berlin, Urteil v. 9.1.2024, 67 S 184/23, GE 2024, 149). Bei Mischmietverhältnissen, die sich sowohl auf Wohnraum als auch auf Geschäftsraum beziehen, kommt es darauf an, ob nach de...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.2 Rückwirkende Erhöhung

Rz. 57 Ausnahmsweise kann der Vermieter auch rückwirkend erhöhte Betriebskosten umlegen (§ 560 Abs. 2 Satz 2). Voraussetzung dafür ist, dass die Erhöhung auf einer gegenüber der bisherigen Mieterhöhung gemäß § 560 Abs. 1 Satz 1 nachträglich eingetretenen Betriebskostenbelastung des Vermieters beruht, mit der er nicht zu rechnen brauchte (Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, § 5...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 13 Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen

Rz. 82 Zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarungen sind unwirksam. Nach Abs. 1 dürfen Erhöhungen der Betriebskosten nur auf den Mieter umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist. Die Vertragsparteien können also den Mietvertrag um eine entsprechende Bestimmung ergänzen, allerdings nur nach dem 1.9.2001 (Langenberg, NZM 2001, 783 [794]). Daher ist eine Ve...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.1 Zukünftige Mieterhöhungen

Rz. 55 Der Mieter schuldet den auf ihn entfallenden Teil der (erhöhten) Umlage mit Beginn des auf die Erklärung folgenden übernächsten Monats (§ 560 Abs. 2 Satz 1). Es kommt nicht mehr darauf an, an welchem Tag eines Kalendermonats die Erhöhungserklärung des Vermieters dem Mieter zugeht. Auch dann, wenn sie dem Mieter erst nach dem Fünfzehnten eines Monats zugeht, so erhöht ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.3 Verhältnis der Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558) zur Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten (§ 560)

Rz. 60 Der Vermieter kann bei einer vereinbarten Grundmiete mit ausgewiesener Betriebskostenpauschale auch dann, wenn die Umlage von Betriebskosten und deren Erhöhung bei einer Erhöhung der Betriebskosten vereinbart worden ist, anstelle der Erhöhung gemäß § 560 von der Mieterhöhungsmöglichkeit gemäß § 558 Gebrauch machen. Der Vermieter ist berechtigt, statt der Umlage der er...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Zeitpunkt

Rz. 2 Der Mieter hat nur dann einen Anspruch auf Gebrauchsüberlassungserlaubnis, wenn das berechtigte Interesse an der Überlassung eines Teils des Wohnraums erst nach Abschluss des Mietvertrags entstanden ist (AG Lichtenberg, Urteil v. 19.8.2020, 15 C 1620, GE 2021, 888). Entscheidend ist mithin nicht das Datum der Gebrauchsüberlassung, sondern dasjenige des Abschlusses des ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Erhöhung der Miete wegen gestiegener Betriebskosten

Rz. 13 § 560 regelt zwei verschiedene Arten der Erhöhung der Miete wegen gestiegener Betriebskosten auf den Mieter. In § 560 Abs. 4 ist geregelt, dass Vorauszahlungen angemessen angepasst werden dürfen, wenn sich aus der jährlichen Abrechnung ergibt, dass die bisherigen Vorschüsse zur Deckung der Betriebskosten zu hoch waren oder nicht ausreichen. Die Erhöhung der Grundmiete...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 12.3 Beweislast

Rz. 80 Hinweis Beweislast beim Mieter Im Streitfall trägt der Mieter die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des Verstoßes gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot (BGH, Urteil v. 6.7.2011,VIII ZR 340/10, WuM 2011, 513), und zwar auch dann, wenn sich einzelne Betriebskostenpositionen im Vergleich zum Vorjahr erhöht haben (LG Berlin, Hinweisbeschluss v. 17.08.2017, 67...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 12.2.1 Unverhältnismäßige Betriebskosten

Rz. 76 Das Gebot der sparsamen Wirtschaftsführung bezieht sich einmal auf die Betriebskostenarten. Der Vermieter darf auf den Mieter nur betriebswirtschaftlich sinnvolle Betriebskosten abwälzen (vgl. dazu im Einzelnen § 556 Rn. 37). Das spielt insbesondere bei Hauswartkosten eine Rolle. Der Vermieter darf nicht zusätzlich zu den Kosten für Fremdunternehmen diejenigen eines n...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Voraussetzungen des Eintritts in das Mietverhältnis

Rz. 6 Der überlebende Ehegatte, Lebenspartner, die Kinder oder die anderen Familien- oder Haushaltsangehörigen treten dann in das Mietverhältnis ein, wenn der Verstorbene alleiniger Mieter war. Waren der überlebende Ehegatte, Lebenspartner, die Kinder oder die anderen Familien- oder Haushaltsangehörigen Mitmieter, gilt § 563a. Die Ehe, Lebenspartnerschaft, das Kindschaftsver...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 563 regelt den bis 1.9.2001 in § 569a normierten Eintritt des Ehegatten des verstorbenen Mieters und von eng mit dem verstorbenen Mieter verbundenen Personen, die mit ihm in der gemieteten Wohnung bislang einen gemeinsamen Haushalt geführt haben, ohne jedoch Mieter zu sein. Die Neuregelung gilt nur für diejenigen Fälle, in denen der Mieter ab dem 1.9.2001 verstorben ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Besonderheiten der neuen Bundesländer

Rz. 29 Der Vermieter kann den mit dem überlebenden Familienangehörigen fortgesetzten Mietvertrag über eine kommunale Wohnung in den neuen Bundesländern nicht allein deswegen kündigen, weil der eintretende Familienangehörige nicht über einen Wohnberechtigungsschein verfügt (LG Berlin, Urteil v. 16.7.1992, 67 S 413/91, ZOV 1992, 303). Rz. 30 Die Fortsetzung des Mietverhältnisse...mehr

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Gemeinschaftsordnung: Änder... / 6 Entscheidung

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Mieterstörung: Haftung des ... / 6 Entscheidung

AG Berlin-Schöneberg, Urteil v. 13.9.2023, 770 C 65/22mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
E-Mobilität: Förderprogramm... / 5 Die Steuervorteile für E-Autos und E-Zweiräder

Im Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung beschlossen, die Kraftfahrzeugsteuer stärker an CO2-Emissionen auszurichten und die Steuerbefreiung für Elektro-Pkw zu verlängern. Entsprechend fließt für Pkw, die ab 2021 neu zugelassen werden, neben dem Hubraum künftig verstärkt eine Klimakomponente in die neu geregelte Kfz-Steuer ein. Sie orientiert sich am CO2-Ausstoß de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Kündigungsrecht des Vermieters

Rz. 22 Der Vermieter kann innerhalb eines Monats seit Kenntnis von dem endgültigen Eintritt in das Mietverhältnis kündigen, wenn in der Person des Eingetretenen ein wichtiger Grund vorliegt. Stehen dem Vermieter auf der Mieterseite mehrere Personen gegenüber, kann das Mietverhältnis wegen seiner Einheitlichkeit wirksam nur gegenüber allen Vertragspartnern gekündigt werden (BG...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Todesfall / 4.1 Wann liegen einkommensteuerlich außergewöhnliche Belastungen vor?

Wenn das Erbe geringer ist als die Beerdigungskosten, können – bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen – diese als außergewöhnliche Belastungen von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die Beerdigungskosten aus rechtlichen Gründen übernommen werden müssen. Erben sind grundsätzlich verpflichtet, die Kosten der Beerdigung zu tragen. Außergewöhn...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
GEMA-Abgabe / 3 Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft: Gebühreneinnahmen werden auf Künstler verteilt

GEMA ist die Abkürzung für "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte". Die GEMA ist in der Musikbranche mit der Wahrnehmung von Urheberrechten betraut. Sie vertritt die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte derjenigen Komponisten, Musiker und Verleger von Musikwerken, die in ihr Mitglied sind. Zu diesem Zweck betreibt sie das Inkas...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensbeteiligung als... / 3 Der GmbH-Geschäftsführer muss die Unternehmensbeteiligung als Arbeitslohn versteuern

Der Geschäftsführer muss die Unternehmensbeteiligung als Arbeitslohn versteuern. Das hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 29.8.2007[1] entschieden. Danach beruht der Wertsteigerungsbetrag auf dem Dienstverhältnis, denn ohne das bei Abschluss des Unternehmensbeteiligungsbetrags bestehende Dienstverhältnis wäre ein Beteiligungsvertrag vom Arbeitgeber nicht ab...mehr

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Gemeinschaftsordnung: Änder... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall beschließen die Wohnungseigentümer, 2 Vereinbarungen zu ändern. Dies ist nur möglich, wenn das Gesetz, beispielsweise § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG, oder eine Vereinbarung ("Öffnungsklausel") den Wohnungseigentümern für eine Änderung eine Beschlusskompetenz einräumt. Fehlt es an einer Beschlusskompetenz, ist ein Beschluss, der eine Vereinbarung dauerhaft änd...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
E-Mobilität: Förderprogramm... / 6 Der Umweltbonus

Der Umweltbonus war ein staatliches Förderprogramm von Elektroautos und Plug-in-Hybriden in Deutschland, das eine finanzielle Prämie beim Kauf bot. Die Förderung konnte für Fahrzeuge beantragt werden, die zwischen dem 18.5.2016 und dem 17.12.2023 zugelassen wurden. Der Bonus subventionierte neben dem Kauf auch das Leasing von Elektroautos. Ein Teil der Förderung kam vom Hers...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.2.4 Berlin und Bayern

Rz. 76 Gemäß § 8 Nr. 17 BRTV Bau gilt § 8 nicht für Arbeitgeber mit Betriebssitz im Freistaat Bayern und deren Arbeitnehmer. In Bayern erbringt die UKB, in Berlin die SoKa Berlin anstelle der ULAK Leistungen im Urlaubsverfahren (§ 3 VTV).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.2 Bauwirtschaft

Rz. 71 Die Tarifvertragsparteien in der Bauwirtschaft haben von § 13 Abs. 2 BUrlG Gebrauch gemacht und im Bereich der gewerblichen Arbeitnehmer eine umfassende Regelung des Urlaubs vorgenommen. Sie haben dabei durch die Errichtung der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) – in Bayern die Gemeinnützige Urlaubskasse des Bayerischen Baugewerbes e. V. (UKB), ...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 6 Änderung der Entgeltordnung, persönliche Zulage bei fehlender Verwaltungsprüfung

Die Zulagenregelung in den Grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) Ziffer 7 der Entgeltordnung VKA – Ausbildungs- und Prüfpflicht – wurde zugunsten der Beschäftigten geändert. Im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saar und Schleswig-Holstein sind Beschäftigte im ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berufskraftfahrer (Professi... / 4 Belastungs- und Expositionsmerkmale, Gefährdungen

Folgenden Belastungen und Gefährdungen können Berufskraftfahrer ausgesetzt sein: Gefahr von Gewalt und Aggression durch Fahrgäste sowie Isolation am Arbeitsplatz und mangelnde soziale Unterstützung insbesondere bei Busfahrern, belastende Situationen durch Personenschaden bei Unfällen oder Suiziden, Gefahr von Übermüdung und Unfällen durch Überschreiten von Lenkzeiten zulasten v...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Lehrer (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Insbesondere in den letzten Jahrzehnten erfuhr das Berufsbild des Lehrers einen Wandel von der Lehrerpersönlichkeit zum Experten im Unterrichts- und Erziehungsprozess. Gleichzeitig nahmen Belastungen und Beanspruchungen der Lehrer kontinuierlich zu. Der Lehrerberuf mutierte offensichtlich von einem Traumjob zu einem wahren Stressfeld.[1] Lehrer erteilen anderen Men...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.2.2 Urlaubsentgelt

Rz. 73 Das Urlaubsentgelt beträgt gem. § 8 Nr. 4.1 BRTV Bau 14,25 % – bei schwerbehinderten Menschen 16,63 % – des Bruttolohns und setzt sich zusammen aus Urlaubsentgelt i. H. v. 11,4 % des Bruttolohns – bei schwerbehinderten Menschen 13,3 % – und dem zusätzlichen Urlaubsgeld i. H. v. 25 % des Urlaubsentgelts. Hinzu kommen Regelungen, die z. B. für den Fall, dass ein Arbeitn...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.2 Vergleich

Rz. 34 Die Erwägungen zum Erlassvertrag/Schuldanerkenntnis (vgl. Rz. 32 f.) gelten entsprechend für die Frage, ob unabdingbare Ansprüche im Wege eines (außer-)gerichtlichen Vergleichs "erledigt" werden können.[1] Zu beachten ist auch hier: Ist der Urlaubsanspruch tariflich geregelt und kommt ihm kraft beiderseitiger Tarifbindung zwingende Wirkung zu (§ 4 Abs. 1 Satz 1 TVG), ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.8 Urlaubsabgeltung (§§ 1, 3 Abs. 1, 7 Abs. 4 BUrlG)

Rz. 64 Beispiel In einem Tarifvertrag ist zur Urlaubsabgeltung Folgendes geregelt: "Eine Abgeltung des Urlaubsanspruchs ist unzulässig, es sei denn, dass ausscheidenden Arbeitnehmern der Urlaub bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus betrieblichen Gründen nicht mehr gewährt werden kann." Der Tarifvertrag regelt zudem einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen kalenderjährlich....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit

Leitsatz Das Hauptzollamt trägt die Feststellungslast für das Vorliegen der Massezugehörigkeit, wenn es gegen einen Insolvenzverwalter Kraftfahrzeugsteuer für ein auf den Insolvenzschuldner zugelassenes Fahrzeug festsetzt. Normenkette § 35 Abs. 1, § 55 Abs. 1 Nr. 1, § 97 Abs. 1 Satz 1, § 98 Abs. 1a, § 148 Abs. 1 InsO, § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 5 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG, § 34 Abs. 1 u...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.1 Erlassvertrag/Schuldanerkenntnis

Rz. 33 Beispiel Ausgleichsklausel Eine Arbeitnehmerin und eine Arbeitgeberin schließen im Juni 2023 einen Aufhebungsvertrag zum 31.10.2023. Sie vereinbaren darin u. a.: 5. URLAUB Der Arbeitnehmerin steht für das Kalenderjahr 2023 der volle Urlaubsanspruch von 20 Tagen zu. … 9. AUSGLEICHSKLAUSEL Mit dieser Vereinbarung sind alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.1 Zuschläge (§§ 1, 11 Abs. 1 BUrlG)

Rz. 57 Beispiel Arbeitnehmer und Arbeitgeber treffen im Arbeitsvertrag folgende Regelung: § 2 Arbeitszeit Die wöchentliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers beträgt 40 Stunden. Die Arbeitszeit ist in der Zeit von Montag bis Freitag zu erbringen. § 3 Vergütung und Zuschläge Der Arbeitnehmer erhält einen Stundenlohn von 13,50 EUR. Zudem erhält er Zuschläge wie folgt:mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.4 Ausschlussfristen

Rz. 37 Ausschlussfristen lassen Ansprüche nach erheblich kürzerer Zeit entfallen als dies durch die gesetzlichen Verjährungsfristen geschieht. Bei entsprechend weiter Formulierung der Ausschlussfrist ("Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind binnen einer Frist von 6 Monaten gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei schriftlich geltend zu machen" statt nur "Alle Ansp...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Lehrer (Professiogramm) / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

[2] Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 2.2.2 Anwachsung

Rz. 838 Ein Gestaltungsinstrument zur Änderung der Unternehmensstruktur ist neben der Umwandlung nach dem UmwG und der Übertragung im Wege der Einzelrechtsnachfolge auch die Anwachsung. Die Anwachsung ist ein Weg, das Vermögen einer GmbH & Co. KG auf einen Kommanditisten oder auf die Komplementär-GmbH übergehen zu lassen. [2] Zu unterscheiden ist zwischen der einfachen und erw...mehr