Fachbeiträge & Kommentare zu Beschäftigung

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragsabzug: Nachträglich... / 1 Nachholung des Beitragsabzugs bei den nächsten 3 Entgeltzahlungen

Der Arbeitgeber soll die Beitragsanteile des Arbeitnehmers bei jeder Entgeltzahlung einbehalten. Üblicherweise wird daher der Beitragsanteil aus dem Arbeitsentgelt einbehalten (sog. Beitragsabzug). Ist dieser Beitragseinzug unterblieben, kann der Arbeitgeber die Versichertenanteile für die letzten 3 abgerechneten Entgeltzeiträume nachträglich einbehalten. Bei der Ermittlung d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / edc) Weitere nach § 3 Nr 62 S 1 EStG steuerfreie Zukunftssicherungsleistungen

Rn. 2142 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Weitere, dh abgesehen von s Rn 2125 –2139 und s Rn 2140 – 2141 nach § 3 Nr 62 S 1 EStG steuerfreie Zukunftssicherungsleistungen (in ABC-Form): Beamtinnen: Die Krankenversicherungsbeiträge, die der ArbG nach § 5 Abs 2 ElternzeitVO oder nach entsprechenden Rechtsvorschriften der Länder übernimmt (R 3.62 Abs 1 S 3 LStR 2023). Berufsständisches Ver...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Studenten, Schüler / 1.4.1 Vorgeschriebene Praktika

Ein Praktikum, das ausgeübt wird, weil es nach der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, ist immer kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungsfrei, wenn es während des Studiums (sog. Zwischenpraktikum) ausgeübt wird, unabhängig von der Dauer des Praktikums, der wöchentlichen Arbeitszeit oder der Höhe des Arbeitsentgelts. Versicherungsfreiheit besteht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Firmenrecht / I. Einzelkaufmann

Rz. 149 Unterhält der Einzelkaufmann nur ein Unternehmen, so darf er nur eine Firma führen.[462] Das gilt auch dann, wenn der Kaufmann zu seinem Unternehmen noch ein weiteres mit dem Recht auf Firmenfortführung hinzuerwirbt und er beide Unternehmen vereinigt. Denn nach der Vereinigung ist nur noch ein Unternehmen vorhanden.[463] Dem Kaufmann steht es aber frei – will er die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.4 Verhältnis zur Anmeldung nach § 18 Abs. 3 AEntG und § 17b Abs. 1 AÜG

Rz. 31 Der Vorrang des AEntG und des AÜG sowie der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen gegenüber dem MiLoG besteht aufgrund des § 1 Abs. 3 auch hinsichtlich der Meldepflicht des Entleihers. Zu den vorrangigen Regelungen gehört neben den für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen und den Rechtsverordnungen nach dem AEntG (Rz. 9) auch die Verordnung über d...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / b) Schadensersatz

Rz. 99 Die Frage, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang der Emittent und/oder dessen Organmitglieder einem Anleger zum Schadensersatz verpflichtet sind, wenn der Emittent seiner Veröffentlichungspflicht nach Art. 17 MMVO nicht nachkommt, hat den Gesetzgeber, die Gerichte und das Schrifttum in der Vergangenheit stark beschäftigt. Rz. 100 In §§ 97 f. WpHG sind Sch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.9 § 21 Abs. 1 Nr. 8

Rz. 22 Nach § 21 Abs. 1 Nr. 8 handelt ordnungswidrig, wer als Arbeitgeber und damit auch als Verleiher entgegen § 17 Abs. 2 MiLoG die für die Kontrolle der rechtzeitigen Zahlung des Mindestlohns erforderlichen Unterlagen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise bereithält. § 17 Abs. 2 MiLoG benennt die Unterlagen nicht, die bereitzuhal...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 19 Erhebung von Säumniszuschlägen

Die Erhebung von Säumniszuschlägen ist nicht in das Ermessen der Rentenversicherungsträger gestellt. Ob mit dem Prüfbescheid auch Säumniszuschläge zu erheben sind, richtet sich nach § 24 SGB IV. Wird eine Beitragsforderung mit Wirkung für die Vergangenheit festgestellt, ist ein darauf entfallender Säumniszuschlag nicht zu erheben, soweit der Arbeitgeber glaubhaft macht, dass...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.10 Zentrales Informationssystem des Zolls; § 16 SchwarzArbG

Rz. 146 § 16 SchwarzArbG wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung[1], das am 10.3.2017 in Kraft getreten ist, neu gefasst. Absatz 1 regelt die automatisierte Verarbeitung von Daten, die zur Erfüllung der Prüfungs- und Ermittlungsaufgaben nach dem SchwarzArbG erhoben und übermittelt sind, in einem zentralen Informationss...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Entgeltumwandlung / 7 Umwandlung von Guthaben auf Zeitwertkonten

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können regeln, dass künftig fällig werdender Arbeitslohn nicht sofort vergütet, sondern zunächst auf einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben wird. Zu einem späteren Zeitpunkt wird das Zeitwertkonto[1] durch Freizeitausgleich abgebaut. Weder die Vereinbarung noch die Wertgutschrift des Arbeitslohns auf dem Zeitwertkonto führen zu einem Zufluss von A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Entgeltumwandlung / 1 Entgeltumwandlung nach dem Betriebsrentenrecht

Betriebliche Altersversorgung setzt nicht voraus, dass der Arbeitgeber die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn[1] erbringt. Betriebliche Altersversorgung liegt auch vor, wenn der Bruttoarbeitslohn des Arbeitnehmers mit Wirkung für die Zukunft zugunsten einer wertgleichen Anwartschaft auf Versorgungsleistungen herabgesetzt wird ("Deferred Compensation")...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 2 Zeitabstand der Prüfungen

Ansprüche auf Beiträge verjähren 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind.[1] Ansprüche auf vorsätzlich vorenthaltene Beiträge verjähren nach 30 Jahren.[2] In Anlehnung an die kurze Verjährungsfrist verpflichtet der Gesetzgeber die Träger der Rentenversicherung[3], jeden Arbeitgeber mindestens alle 4 Jahre zu prüfen. Die Prüfung soll allerdings...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gcc) Der Zweck der Beihilfe (§ 3 Nr 11 S 1 EStG)

Rn. 388 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Allgemeines Die Beihilfe muss folgende Zwecke unmittelbar, dh nicht bloß mittelbar (also über Zwischenstufen) fördern (BFH BStBl II 1972, 566; 2017, 432; FG RP 3 K 2197/11, DStRE 2016, 712 rkr): Erziehung Ausbildung Wissenschaft Kunst. Rn. 388a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (2) Das Kriterium der Unmittelbarkeit[ Die Rspr unterscheidet für die Fra...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.1 Örtlicher Anwendungsbereich

Rz. 11 Der Mindestlohn gilt für Beschäftigungsorte in Deutschland, unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers. Er gilt demnach auch für Grenzgänger und Wanderarbeiter, sofern sie regelmäßig im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig sind. Rz. 12 Der Mindestlohn gilt damit unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Sitz i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung: Freiwil... / 3 Versicherung kraft Gesetzes

Die meisten Menschen sind während ihrer beruflichen Tätigkeit oder ihrer Tätigkeit für das Gemeinwohl kraft Gesetzes unfallversichert. Sie brauchen diesen Schutz weder zu beantragen noch können sie ihn ausschließen. Ein Wahlrecht ist ausgeschlossen. Zu diesem gesetzlich versicherten Personenkreis gehören: Beschäftigte sowie Personen, die Unternehmer eines landwirtschaftlichen Un...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 4 Arbeitgeber haften nur für ihr Beschäftigungsverhältnis

Die Arbeitgeber haften gegenüber den Einzugsstellen nur für die Beiträge, die sich aus dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer bei ihnen erzielt, ergibt und nicht für die Beiträge aus allen Beschäftigungen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entgelt / 5.1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts oder anderer in § 1 AGG aufgeführter Gründe sind grundsätzlich unzulässig. Dies gilt gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG ausdrücklich in Bezug auf die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, einschließlich des Arbeitsentgelts.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 15.3 Arbeitnehmerbefragungen

Arbeitnehmerbefragungen können erforderlich werden, wenn die tatsächlichen Verhältnisse zur versicherungs- und beitragsrechtlichen Beurteilung geklärt werden müssen. Der Beschäftigte hat auf Verlangen dem Versicherungsträger Auskunft zu erteilen sowie alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen[1] über die Art und Dauer seiner Beschäftigungen, die hierbei erzielten Arbeitsentgel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 3.4 Mehrfachbeschäftigung von Studenten

Bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung von mehrfachbeschäftigten Studenten sind zahlreiche Besonderheiten zu beachten.[1]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Unterkapitalisierung

Rz. 314 Materielle Unterkapitalisierung[573] liegt vor, wenn das Eigenkapital der Gesellschaft für den Kapitalbedarf (nach Abzug der Kredite Dritter) nach der Art und des Umfanges des Geschäftsbetriebes nicht ausreicht. Es besteht jedoch kein generelles Unterkapitalisierungsverbot. Folglich gibt es keine allgemeine Durchgriffshaftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 1 Besitzstandsregelung für privat Krankenversicherte

Bereits zum 1.1.2003 sind die Vorschriften zur Jahresarbeitsentgeltgrenze verändert worden: Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze wurde erheblich angehoben und eine zweite, besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze wurde zur Besitzstandswahrung für privat Krankenversicherte eingeführt. Wichtig Maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze muss geprüft werden Ob die besondere Jahresarb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 7.2.3 Leistungsrechtliche Bindung der Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit ist an die von der Clearingstelle der DRV Bund mittels rechtskräftigem Verwaltungsakt getroffenen Entscheidungen leistungsrechtlich gebunden.[1] Sie ist für Entscheidungen zur Beurteilung der Versicherungspflicht/-freiheit von Beschäftigungen nicht zuständig. Dies gilt auch für Entscheidungen im Rahmen einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV(GR v...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitrag aus fiktiven Entgel... / 4.1 Arbeit auf Abruf

Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben durch eine entsprechende Vereinbarung die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf). Dabei muss die Vereinbarung eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren: Bemessungs... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag beschreibt die Bemessungsgrundlagen für die Berechnung der Umlagebeiträge U1 (bei Krankheit) und U2 (bei Mutterschaft). Dargestellt werden hierbei die zu berücksichtigenden Arbeitsentgelte in unterschiedlichen Beschäftigungsarten. Es wird auf umlagepflichtige Arbeitsentgelte bei schwerbehinderten Menschen, Beamten, Bezug von Kurzarbeitergeld oder kur...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitrag aus fiktiven Entgel... / 9 Tipps zur Vermeidung der Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen

Arbeitsrechtlich zustehende Einmalzahlungen mit einplanen! Berechnungsbeispiel: Die jährliche Geringfügigkeitsgrenze beträgt 6.456 EUR (bis 31.12.2023: 6.240 EUR). Tariflich stehen jeweils 228 EUR Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu. Es verbleiben für den laufenden Lohn somit jährlich 6.000 EUR, monatlich also 500 EUR. Bei einem arbeitsrechtlich zustehenden Stundenlohn von 12,50 ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 3.3 Mehrfachbeschäftigte

Wenn ein Arbeitnehmer für mehrere Arbeitgeber tätig ist[1], sind für die Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts die Arbeitsentgelte aus allen dem Grunde nach krankenversicherungspflichtigen Beschäftigungen zusammenzuzählen. 3.3.1 Hauptbeschäftigung/Hinzutritt einer oder mehrerer versicherungspflichtiger Beschäftigungen Wenn zu einer Hauptbeschäftigung eine (für sich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / Zusammenfassung

Begriff Das Arbeitslosengeld ist die Kernleistung der Arbeitslosenversicherung. Es sichert Arbeitnehmer, die zuvor mindestens 12 Monate der Versichertengemeinschaft angehört haben. Der Entgeltersatz bei Arbeitslosigkeit und bei beruflicher Weiterbildung beträgt 60 % bzw. 67 % des letzten Nettoentgelts. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Leistung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 6.1 Allgemeines zur MiLoMeldV

Rz. 42 Die MiLoMeldV regelt auf Grundlage von Abs. 5 Nr. 2 unter welchen Voraussetzungen eine Änderungsmeldung entfallen und, von Abs. 5 Nr. 3, unter welchen Voraussetzungen das Meldeverfahren vereinfacht und abgewandelt werden kann. Rz. 43 Ermächtigungsgrundlage für die MiLoMeldV ist daneben auch § 18 Abs. 5 Nr. 2 MiLoG und § 3 AEntG und § 17b Abs. 3 Nr. 2 MiLoG und § 3 AÜG....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Praktikant / 11 Nicht vorgeschriebenes Vorpraktikum über 538 EUR monatlich

Sachverhalt Ein noch nicht an der Universität immatrikulierter privat krankenversicherter Praktikant übt ein Vorpraktikum aus. Dieses ist nicht in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben. Das Vorpraktikum wird aus eigenen fachlichen und auch finanziellen Interessen des Praktikanten in der Zeit von 1.6. bis 30.9. durchgeführt. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 2...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich: Übergangs... / 2 Beitragsrechtliche Einordnung

Im Beitragsrecht wurden im Zusammenhang mit der Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von 450 EUR auf 520 EUR zum 1.10.2022 für versicherungspflichtige Beschäftigungen, die bereits am 30.9.2022 mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt in diesem Entgeltbereich bestanden und weiter versicherungspflichtig blieben[1], Übergangsregelungen zum Übergangsbereich geschaffen. Für am 30.9.20...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren: Bemessungs... / 2.2.1 Mehrfachbeschäftigte

Bei Mehrfachbeschäftigten ist § 22 Abs. 2 SGB IV entsprechend anzuwenden. D. h., es ist eine Verhältnisberechnung durchzuführen, wenn das Arbeitsentgelt aus den verschiedenen Beschäftigungen die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung übersteigt. Diese Betrachtungsweise gilt jedoch nur für das U2-Verfahren. Achtung Aufteilung der Beiträge nur bei Umlagepflicht beid...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Neuregelungen ab 1... / 3.2 Rentenversicherung

Da auch geringfügig entlohnte Beschäftigte in der Rentenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig sind, bestand hier keine Bestandsschutzregelung. Beschäftigte mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt von nicht mehr als 520 EUR monatlich sind seit dem 1.10.2022 daher geringfügig entlohnte Beschäftigte. Das bedeutet, der Arbeitgeber trägt in der Rentenversicherung einen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Unternehmenskauf / b) Eingeschränkte Anwendung von § 613a BGB

Rz. 194 § 613a BGB ist grds. anwendbar, d.h. insb. gehen die mit dem übernommenen Betrieb bestehenden Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber über (Bestandschutzfunktion). Allerdings haftet der Erwerber grds. nicht für die bereits bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Ansprüche[197] der Arbeitnehmer.[198] Weiter haftet der Erwerber nur für die nach Insolvenzeröffnun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bo) Die übrigen Leistungen nach dem SGB III bzw (vor dem 01.01.1998) AFG und den entsprechenden Programmen des Bundes und der Länder, soweit sie ArbN/Arbeitssuchenden oder zur Förderung der Ausbildung oder Fortbildung der Empfänger gewährt werden (bis einschließlich VZ 2014)

Rn. 111 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nur soweit diese übrigen Leistungen nach dem SGB III (bzw vor dem 01.01.1998: AFG) und den entsprechenden Programmen des Bundes und der Länder, soweit sie ArbN oder Arbeitssuchenden oder zur Förderung der Ausbildung oder Fortbildung der Empfänger gewährt wurden, waren sie steuerfrei. Rn. 111a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Beispiele für solche ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kennzahlen: Fallstudien zur... / 6 Referenzen und weiterführende Literatur

Die Kennzahlen der Jahresabschlussanalyse sind in der Betriebswirtschaftslehre allgemein anerkanntes Wissen, das in Lehrbüchern wiedergegeben wird. Eine Quellenangabe dafür ist weder notwendig noch sinnvoll. Es soll jedoch speziell ein Lehrbuch erwähnt werden, das der Autor in Lehrveranstaltungen verwendet hat und das ihn bei der Auswahl der Kennzahlen und bei der didaktisch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Temporärer Auslandseinsatz:... / 3.1.1 Tätigkeit innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz

Für innerhalb der Europäischen Union erbrachte Tätigkeiten ist zum Sozialversicherungsrecht die Verordnung (EG) 883/2004 [1] maßgeblich. Durch entsprechende Abkommen ist diese Verordnung auch auf den Europäischen Wirtschaftsraum und die Schweiz ausgeweitet. Im Ausgangspunkt sieht die Verordnung vor, dass nur die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates anwendbar sind.[2] Hiern...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wie wirken sich guter Arbei... / 4.1 Säulen im Nachhaltigkeitsrating

Nachhaltigkeitsratings basieren i. d. R. auf 2 Säulen: unternehmenseigene Informationen, externe Informationsquellen. Beispiele für unternehmenseigene Informationen sind Umwelt- und Nachhaltigkeitsberichte, Pressemitteilungen, Informationen von der Unternehmenswebsite sowie alle anderen Informationen, die vom Unternehmen selbst den Nachhaltigkeitsagenturen zur Verfügung gestell...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gefährdungsbeurteilung: Prä... / 2.2.2 Welcher Arbeitsbereich, welche Tätigkeit oder Person soll beurteilt werden?

Es ist ratsam, mit den Arbeitsbereichen, Tätigkeiten oder Personen zu beginnen, bei denen mit besonderen Gefährdungen/Belastungen zu rechnen ist. Praxis-Tipp Anhaltspunkte Anhaltspunkte für Gefährdungen/Belastungen im Unternehmen können z. B. sein: eine Risikobewertung, das Unfall- und Krankheitsgeschehen, persönliche Beschwerden von Beschäftigten. Es ist zu unterscheiden ob die e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Organisation von HR / 1.8 Kulturmanagement

Die Entwicklung und Förderung der Unternehmenskultur kann in mehrere Bereiche untergliedert werden: Unternehmensethik Internationale Unternehmensausrichtung Einsatz ausländischer Mitarbeiter. Durch den starken Wertewandel in der Gesellschaft ist es erforderlich, innerhalb des Unternehmens ethische Umgangsformen zu bilden und die Loyalität gegenüber dem Unternehmen zu verbessern....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge: Lohnsteuer- und... / 3 Sozialversicherungspflicht von Sachbezügen richtet sich nach dem Steuerrecht

Die beitragsrechtliche Einstufung der Sachbezüge richtet sich inhaltlich weitestgehend nach dem Steuerrecht. Die grundsätzliche Pflicht, Sachbezüge auch der Sozialversicherung zu unterwerfen, ergibt sich aus dem sozialversicherungsrechtlichen Arbeitsentgeltbegriff:[1] "Arbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig ob ein Re...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 31 AO regelt Befugnisse und Pflichten zur Offenbarung von grundsätzlich durch das Steuergeheimnis geschützten Daten. Die Norm ist ein Gesetz i. S. von § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO. Ursprünglich regelte sie nur in einem sehr engen Bereich die Befugnis zum Offenbaren gegenüber bestimmten Stellen und zu bestimmten engen Zwecken. Im Laufe der Zeit ist der Kreis der Befugnisse je...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Begriff der Beschäftigung (§ 2 Abs. 2)

Rz. 2 § 2 Abs. 2 bestimmt den Begriff der Beschäftigung i. S. d. nachfolgenden Vorschriften dieses Gesetzes. Nicht gemeint ist die Beschäftigung nach § 7 Abs. 1 SGB IV. Beschäftigung i. d. S. erfasst jede Form der Betätigung, die eine Frau i. S. v. § 1 Abs. 2 Satz 2 MuSchG im Rahmen ihres Rechtsverhältnisses zu ihrem Arbeitgeber nach § 2 Abs. 2 Satz 2 ausübt. Damit wird klar...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2.1 Begriff

Rz. 15 Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 gilt das Gesetz nicht nur für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, sondern für alle Frauen, die sich in einer Beschäftigung i. S. v. § 7 Abs. 1 SGB IV befinden. Maßgeblich ist also nicht das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, sondern eines sozialversicherungsrechtlichen (nicht-pflichtigen!) Beschäftigungsverhältnisses. Ein sozialvers...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Ziel des Gesetzes (§ 1 Abs. 1)

Rz. 9 Mit der Neufassung des Mutterschutzgesetzes ab dem 1.1.2018 hat der Gesetzgeber erstmals die Ziele des Mutterschutzgesetzes normiert. Neben dem schon früher durch das Mutterschutzgesetz gewährleisteten Schutz der Gesundheit der Frau und ihres (ungeborenen) Kindes am Arbeitsplatz hob der Gesetzgeber hervor, dass der Frau die Fortsetzung ihrer Beschäftigung während der S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6 Beweislast, Rechtsstreitigkeiten, Zuständigkeit

Rz. 70 Die Voraussetzungen für die Anwendung des Mutterschutzgesetzes in persönlicher Hinsicht hat die Person (§ 1 Abs. 4), die sich auf die Geltung des Mutterschutzgesetzes beruft, im Streitfall darzulegen und zu beweisen. Beruft sich eine Selbstständige darauf, sie sei in Wirklichkeit eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigte, weil Arbeitnehmerin, so kann sie dies von...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2.2.3 Mitarbeitende Familienangehörige

Rz. 35 Familienmitglieder sind dann Arbeitnehmer, wenn sie ihre Tätigkeit aufgrund eines Arbeitsverhältnisses erbringen, andernfalls handelt es sich nur um eine familiär geprägte Mithilfe, auf die arbeitsrechtliche Vorschriften keine Anwendung finden. Die Abgrenzung kann im Einzelfall schwierig sein. Maßgeblich ist regelmäßig der Wille, ein Arbeitsverhältnis zu begründen ode...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Preisgeld / 4 Teilnahme an Lotterien fremder Dritter

Schenkt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Lose und verschafft ihm somit die Teilnahme an einer von einem fremden Dritten durchgeführten Lotterie, ist diese Schenkung ein geldwerter Vorteil für den Arbeitnehmer. Nach Verwaltungsauffassung führt bereits die unentgeltliche Zuwendung des Loses, das zur Teilnahme an einer von einem fremden Dritten durchgeführten Lotterie berechtig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trinkgeld / 1 Trinkgelder als Arbeitslohn von dritter Seite

Zum Arbeitslohn gehören alle Vorteile, die für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt werden. Dies gilt auch für die Zuwendung eines Dritten, wenn diese ein Entgelt "für" eine Leistung bildet, die der Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses für seinen Arbeitgeber erbringt, erbracht hat oder erbringen soll. Der Arbeitgeber ist zum Lohnsteuerein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2.2.4 Ehrenamtliche Tätigkeiten

Rz. 36 Ehrenamtliche Tätigkeiten begründen kein Beschäftigungsverhältnis, selbst wenn eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird.[1] Letztes gilt jedenfalls, solange die Aufwandsentschädigung die steuerlichen Freibeträge nicht übersteigt. Wenn gleichzeitig noch ein Arbeitsverhältnis mit dem Verein besteht, z. B. als geringfügige Beschäftigung, unterliegt das aber dann dem MuSch...mehr