Fachbeiträge & Kommentare zu Beschäftigung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindung / 1.1 Arbeitsgerichtliche Festlegung: Beschäftigungsende

Wird eine Beschäftigung z. B. während der Probezeit arbeitergeberseitig gekündigt und werden im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens eine Abfindung und ein rechtliches Ende der Beschäftigung festgelegt, sind die Grundsätze zur Beurteilung von Abfindungen gemäß §§ 9 und 10 KSchG nicht anwendbar. Denn diese Abfindung wird für den Zeitraum zwischen tatsächlicher Beschäf...mehr

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Jugendarbeitsschutz: Besond... / 3.3 Ausnahmen vom generellen Verbot der Kinderarbeit

Das JArbSchG regelt Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot der Kinderarbeit [1] bzw. der Beschäftigung von Jugendlichen in Vollzeitschulpflicht[2] in § 5 Abs. 2 ff. bis § 7 JArbSchG. Dabei ist zu unterscheiden zwischen den Ausnahmen zum Beschäftigungsverbot des § 5 Abs. 1 JArbSchG, die in § 5 Abs. 2–4 JArbSchG vorgesehen sind, und die von einer behördlichen Entscheidung abhängi...mehr

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Pensionär / 2.2.2 Nach Erreichen einer Altersgrenze

Pensionäre sind in der Rentenversicherung versicherungsfrei, sofern sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften eine Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze beziehen. Hinweis Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit Die o. g. Personen können jedoch auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten, um zusätzliche Rentenanwartschaften zu erwerben. Der Verzicht auf die Renten...mehr

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Hauptberuflich Selbstständige / 2.1 Kranken- und Pflegeversicherung

Hauptberuflich Selbstständige sind in einer daneben ausgeübten Beschäftigung nicht kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Beschäftigungen bleiben auch dann versicherungsfrei, wenn sie für sich gesehen grundsätzlich die Voraussetzungen für die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht erfüllen.[1] Diese Regelung erfüllt einen Schutzzweck für die Kranken- und Pflegeversicher...mehr

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Student / Zusammenfassung

Begriff Student ist, wer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Fachhochschule) eingeschrieben (immatrikuliert) ist, um dort einem wissenschaftlichen Studium nachzugehen. Studenten stehen grundsätzlich unter dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Zur Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht keine Versic...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 2 Krankenkassenzuständigkeit

Die Krankenkassenzuständigkeit im Fall der Krankenversicherungspflicht bei mehreren Beschäftigungen hängt von der Wahl des Arbeitnehmers ab.[1] Für alle Beschäftigungen ist nur die vom Arbeitnehmer gewählte Krankenkasse zuständig. Diese Zuständigkeit bleibt auch dann bestehen, wenn eine oder mehrere Beschäftigungen aufgegeben werden oder neben einer bereits bestehenden Besch...mehr

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Referendar im juristischen ... / 1.2 Vorbereitungsdienst gilt als Hauptbeschäftigung

Der Vorbereitungsdienst gilt i. S. d. Sozialversicherung als Hauptbeschäftigung – schon aufgrund der zeitlichen Inanspruchnahme. Wegen der Einordnung als Berufsausbildung hat die Höhe des Entgelts keine Auswirkung auf die versicherungsrechtliche Beurteilung. Werden nebenher weitere Beschäftigungen ausgeübt, ist die übliche Beurteilung vorzunehmen. Das bedeutet, dass die erst...mehr

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Beitragsbemessungsgrenzen / 3 Teilentgeltzahlungszeiträume

Für Monatsbezüge beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 1/12 der Jahresbeitragsbemessungsgrenze; unabhängig davon, wie viele Kalendertage der jeweilige volle Monat hat. Im Jahr 2025 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung monatlich 8.050 EUR/bundeseinheitlich (2024: 7.550 EUR/West bzw. 7.450 EUR/Ost), in de...mehr

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Rentner / 4.1.3 Rentenversicherung

Altersvollrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze ab 2017 Arbeitnehmer bleiben weiterhin versicherungspflichtig, wenn sie eine Altersvollrente vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen. Sie können damit ihren Rentenanspruch steigern (Beitragsgruppe 1 zur Rentenversicherung). Altersvollrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze nach der Übergangsregelung Bis zum 31.1...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze / 4 Entgelt bei Mehrfachbeschäftigungen

Übt der Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungen aus, sind für die Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts die Arbeitsentgelte aus allen versicherungspflichtigen Beschäftigungen zusammenzurechnen. Hinweis Keine Anrechnung des Entgelts aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung Wird neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung eine geringfügig entlohnte Bes...mehr

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Übergangsbereich / 1.2 Ausnahmen

Die Regelung des Übergangsbereichs gilt ausdrücklich nicht, wenn die jeweilige Beschäftigung im Rahmen der Berufsausbildung, eines in der Studienordnung vorgeschriebenen Praktikums oder eines dualen Studiums ausgeübt wird. Sie gilt ferner nicht für Umschüler sowie Teilnehmer am freiwilligen sozialen oder freiwilligen ökologischen Jahr sowie am Bundesfreiwilligendienst. Für Be...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 1 Fallkonstellationen

Übt ein Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungen aus, so sind für die Sozialversicherung im Wesentlichen folgende Fallkonstellationen von Bedeutung: Neben einer Hauptbeschäftigung wird eine oder werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausgeübt. Es werden nur geringfügig entlohnte Beschäftigungen verrichtet. Neben einer Hauptbeschäftigung und/oder einer geringfügig entl...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 4 Beitragstragung

Für die Beitragszahlung bei mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungen gilt für alle Beschäftigungen zusammen die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze. Übersteigt das Entgelt aus allen versicherungspflichtigen Beschäftigungen die Beitragsbemessungsgrenze(n), zahlt der einzelne Arbeitgeber nur anteilige Beiträge.[1] Für die Ermittlung des beitragspflichtigen Entgelts aus...mehr

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Pensionär / 2.4 Meldungen für beschäftigte Pensionäre

Beschäftigte Pensionäre sind im DEÜV-Meldeverfahren mit dem Personengruppenschlüssel (PGR) "119" für versicherungsfreie Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters zu schlüsseln. Für die Beitragsgruppe gelten die üblichen Schlüssel. Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Pensionäre sind versicherungspflichtig in der sozialen Pflegeversicher...mehr

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Befreiung von der Versicher... / 1.11.2 Mehrere zur Versicherungspflicht führenden Tatbeständen

Grundsätzlich wirkt die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht tatbestandsbezogen auf das jeweilige Versicherungsverhältnis, aufgrund dessen die Befreiung herbeigeführt wurde. Allerdings ist diese Grundsatzregelung für die von der Krankenversicherungspflicht befreiten Personen nur eingeschränkt anwendbar. Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht wirkt sich nur...mehr

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Handwerker / 3.2 Alleinhandwerker

Alleinhandwerker sind Handwerker, die in ihrem Gewerbebetrieb keine wegen dieser Beschäftigung versicherungspflichtigen Personen mehr als geringfügig beschäftigen. Nicht berücksichtigt werden dabei jedoch Lehrlinge und Ehegatten oder Verwandte 1. Grades. Wird z. B. im Handwerksbetrieb ein Arbeitnehmer geringfügig beschäftigt[1] und ist dieser Arbeitnehmer noch in einer ander...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / 3.5.1 Arbeitnehmer aus dem vertragslosen Ausland

Ausländische Arbeitnehmer aus dem vertragslosen Ausland üben i. d. R. eine Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze aus und sind im Rahmen der Blue-Card-Regelung in Deutschland versichert. Sollte es sich um die erste Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland handeln, besteht die Möglichkeit zum Beitritt in die freiwillige Krankenversicheru...mehr

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Jugendarbeitsschutz: Besond... / 2 Geltungsbereich

Das JArbSchG ist anwendbar, wenn der Beschäftigungsort im Bundesgebiet liegt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Jugendlichen oder des Arbeitgebers (Territorialitätsprinzip). Praxis-Beispiel Arbeitsort im Bundesgebiet Die amerikanische Botschaft in Berlin stellt nach amerikanischem Arbeitsrecht eine junge Türkin als Auszubildende für den Beruf der Bürofachkraft ein. Es...mehr

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Unbezahlter Urlaub / 3.2.1 Auswirkungen auf die Beitragsberechnung aus dem laufenden Arbeitsentgelt

Eine Besonderheit gilt für die Beitragsberechnung, wenn der unbezahlte Urlaub über einen Monat andauert, aber im selben Monat die Beschäftigung wieder aufgenommen wird. Hier soll das laufende Arbeitsentgelt dieses Monats nicht auf die SV-Tage, die aus dem unbezahlten Urlaub resultieren, verteilt werden. Daher wird die Beitragsbemessungsgrenze dann nicht aus allen SV-Tagen di...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer / 1.4 Working-Holiday-Visum

Sofern junge Menschen im Rahmen eines Working-Holiday-Visums in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen, unterliegen sie dem deutschen Sozialversicherungsrecht. Die versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Behandlung erfolgt für sie als Arbeitnehmer deshalb nach den allgemeinen Regelungen. Bei einer befristeten Beschäftigung wird häufig eine versicherungsfreie kurzfris...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunterbrechung / 4.2 Entgeltersatzleistungsbezug/Mutterschaftsgeld/Wehrdienst/Elterngeld/Elternzeit

Wird die versicherungspflichtige Beschäftigung nach § 7 Abs. 3 Satz 3 SGB IV für mindestens einen Kalendermonat unterbrochen, ist für den Zeitraum bis zum Wegfall des Arbeitsentgeltanspruchs eine Unterbrechungsmeldung mit dem Meldegrund "51" zu erstatten. Endet die Beschäftigung während einer solchen Unterbrechung, ist eine Abmeldung mit dem Meldegrund "30" vorzunehmen.[1] En...mehr

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Elternzeit / 1.2 Versicherungsfreie Arbeitnehmer wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Eine Unterbrechung der Beschäftigung wegen Elternzeit ändert den Versicherungsstatus in der Krankenversicherung nicht. Bestand vor der Elternzeit Versicherungsfreiheit wegen des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze, so bleibt dieser Status auch für die Dauer der Elternzeit erhalten. Sofern während der Elternzeit keine zulässige versicherungspflichtige Teilzeitbeschä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze / 5.2 Meldepflichten des Arbeitgebers

Da die Krankenversicherungspflicht mit dem Ablauf des Kalenderjahres endet, muss der Arbeitgeber zum Jahreswechsel keine Jahresmeldung, sondern eine Änderungsmeldung erstatten. Der Arbeitnehmer muss (mit Abgabegrund "32") zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zum 31.12. abgemeldet werden. Zum 1.1. erfolgt eine Anmeldung mit Abgabegrund "12" zur Renten- ...mehr

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Rentner / 4.2.1 Krankenversicherung

In der Krankenversicherung hat der Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung (einschließlich einer Erwerbsunfähigkeitsrente) Auswirkungen auf den maßgebenden Beitragssatz. Wird eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt, besteht für den Rentner kein Anspruch auf Krankengeld. Deshalb ist für die Dauer der Beschäftigung der ermäßigte Beitragssatz für die Beiträg...mehr

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Hinzuverdienst / 2 Weiterbeschäftigte Rentner

Der als Hinzuverdienst aus einem Dienstverhältnis bezogene Arbeitslohn eines Rentners ist steuerpflichtig. Der Arbeitgeber hat den Lohnsteuerabzug nach den für den Arbeitnehmer gültigen ELStAM vorzunehmen. Minijob-Regelung und Lohnsteuerpauschalierung Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung sowie eine kurzfristige Beschäftigung mit Lohnsteuerpauschalierung ist zulässig. Die b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 1.1 Personenkreis

Der Krankenversicherung können als freiwilliges Mitglied[1] beitreten: Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und die Vorversicherungszeit erfüllen,[2] Personen, deren Familienversicherung erlischt oder deshalb nicht besteht, weil die Versicherung nach § 10 Abs. 3 SGB V [3] ausgeschlossen ist, wenn sie oder der Elternteil, aus dessen Versic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hauptberuflich Selbstständige / 1.5 Selbstständige Tätigkeit neben anderer Erwerbstätigkeit

Wird eine selbstständige Tätigkeit neben einer vollschichtig ausgeübten Beschäftigung als Arbeitnehmer betrieben, spricht das gegen die Hauptberuflichkeit der selbstständigen Tätigkeit. Dabei spielt die Höhe des Entgelts keine Rolle. In diesen Fällen ist davon auszugehen, dass neben der vollschichtigen Beschäftigung für eine als hauptberuflich geltende Selbstständigkeit kein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltshilfe / 2 Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten bei geringfügig beschäftigten Haushaltshilfen

Haushaltshilfen mit einem geringen Umfang der Tätigkeit[1] oder kurzer Dauer der Beschäftigung[2] sind von vornherein versicherungsfrei bzw. nicht versicherungspflichtig in der Kranken-, Arbeitslosen und Pflegeversicherung und können sich von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien lassen. Übersteigt das monatliche Entgelt für eine Haushaltshilfe im Priva...mehr

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Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.8.2 Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Gefahrenunterweisung

Nach § 28a JArbSchG – die Umsetzung der ausdrücklichen Forderung in Art. 6 Abs. 2 RL 94/33/EG – hat der Arbeitgeber vor Beginn der Beschäftigung Jugendlicher sowie bei wesentlicher Änderung der Arbeitsbedingungen die mit der Beschäftigung verbundenen Gefährdungen Jugendlicher zu beurteilen. Es handelt sich dabei um eine Maßnahme der Prävention, deren Umfang sich am Maßstab d...mehr

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Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.9.5 Befreiung vom Untersuchungsgebot

Die Vorschrift des § 32 Abs. 1 JArbSchG gilt nicht für eine geringfügige oder nicht länger als 2 Monate dauernde Beschäftigung mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für den Jugendlichen zu befürchten sind.[1] Geringfügig ist eine Beschäftigung, die den Jugendlichen unter Berücksichtigung seines Alters und seines Entwicklungsstands nicht nennenswer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentner / 4.2.3 Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung bewirkt der Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung (einschließlich einer Erwerbsunfähigkeitsrente) Versicherungsfreiheit in der Beschäftigung. Bei Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (einschließlich einer Berufsunfähigkeitsrente) besteht weiterhin Versicherungspflicht in der Beschäftigung.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienversicherung / 3.1 Erwerbslosigkeit/Schul-/Berufsausbildung

Ein Anspruch über das 18. Lebensjahr hinaus ist gegeben, wenn sie nicht bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres erwerbstätig sind, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales oder ein freiwilliges ökologisches Jahr i. S. d. JFDG leisten, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Eine ausgeübte versicherungsfreie geringfügige Beschäftigun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bundesfreiwilligendienst / 3.2 Arbeitslosenversicherung

Für die Arbeitslosenversicherung gelten besondere beitragsrechtliche Regelungen, wenn sich der Bundesfreiwilligendienst unmittelbar an eine versicherungspflichtige Beschäftigung anschließt. In diesem Fall werden die Beiträge von der Bezugsgröße berechnet (2025: 3.745 EUR/bundeseinheitlich; 2024: 3.535 EUR/West, 3.465 EUR/Ost[1]). Beträgt der Zeitraum zwischen dem Ende der Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentner / 4.1.1 Krankenversicherung

In der Krankenversicherung hat der Bezug einer Vollrente wegen Alters Auswirkungen auf den maßgebenden Beitragssatz. Wird eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt, besteht für den Rentner kein Anspruch auf Krankengeld. Deshalb ist für die Dauer der Beschäftigung der ermäßigte Beitragssatz für die Beiträge aus dem Arbeitsentgelt heranzuziehen (Beitragsgruppe 3 zur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / Zusammenfassung

Begriff Mehrfachbeschäftigung ist die zeitgleiche Begründung bzw. Erfüllung mehrerer Arbeitsverhältnisse durch den Arbeitnehmer mit demselben oder verschiedenen Arbeitgebern. Dabei sind oftmals aufgrund der unterschiedlichen Arbeitszeitverpflichtungen in den verschiedenen Arbeitsverhältnissen ein Haupt- und ein Nebenarbeitsverhältnis (Nebenbeschäftigung) bestimmbar. Grundsätz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck / 3 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Für geringfügige Beschäftigungen, die ausschließlich im Privathaushalt ausgeübt werden, gelten die gleichen Voraussetzungen wie für geringfügige Beschäftigungen außerhalb von privaten Haushalten.[1] 3.1 Mehrere Beschäftigungen Üben Personen mehrere Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern aus, muss geprüft werden, ob die einzelnen Beschäftigungen sozialversicherungsrecht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzzeitfreiwilligendienst / Zusammenfassung

Begriff Kurzzeitfreiwilligendienste werden häufig von karitativen Einrichtungen (z. B. Caritasverbänden, Bistümern, Hilfsorganisationen, Fördervereinen etc.) angeboten. Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 16 und 27 Jahren können sich für die Dauer von wenigen Wochen bis zu 6 Monaten in sozialen Diensten betätigen. Junge Menschen können sich im sozialen Berufsf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tauschring / 3.3 Einsatz von Tauschring-Mitgliedern im Betrieb

Vielfach ist es gerade für kleinere Betriebe interessant, über den Tauschring vermittelte Aushilfen einzusetzen. Hier gilt ebenfalls: Aushilfe bleibt Aushilfe – egal ob über den freien Arbeitsmarkt oder eine Tauschbörse vermittelt. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten[1] oder einer kurzfristigen Beschäftigung[2] vor[3], ist die Aushilfe an d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit / 4 Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit

Während des Bezugs von Elterngeld bzw. während der Elternzeit ist eine Teilzeitbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber zulässig. Bei einem anderen Arbeitgeber nur mit Zustimmung des bisherigen Arbeitgebers. Beschäftigungen können während der Elternzeit als geringfügig entlohnte Beschäftigungen gestaltet werden. Führt eine Beschäftigung bei privat Krankenversicherten zur Versi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aushilfskräfte / Zusammenfassung

Begriff Ein juristisch exakter Begriff der Aushilfskraft existiert nicht. Aushilfskräfte (auch sog. "täglich befristete Arbeitnehmer", "befristete Tagesaushilfen" oder "Minijobber" genannt) sind Arbeitnehmer, die nur für eine im Voraus festgelegte kürzere Zeit und/oder in Teilzeit eingestellt werden, etwa zur Behebung eines vorübergehenden Bedarfs an Arbeitskräften, oder (au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnkonto / 1.4.2 Beizufügende Unterlagen

Zusätzlich zu den in den Entgeltunterlagen erforderlichen Angaben sind die Entgeltabrechnung begleitende und erläuternde Unterlagen nach § 8 Abs. 2 BVV beizufügen. Diese Unterlagen sind dem Arbeitgeber – soweit möglich – elektronisch zur Verfügung zu stellen. Wichtig Rahmenbedingungen zur elektronischen Führung der Entgeltunterlagen Die Spitzenorganisationen der Sozialversiche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankenkassenwahl / 8.1 Arbeitgeberwechsel

Bei einem Arbeitgeberwechsel besteht seit dem 1.1.2021 ein sofortiges Kassenwahlrecht ohne Rücksicht auf die Bindungsfrist und ohne Kündigungsfrist[1] und bei der Inanspruchnahme von Wahltarifen. Praxis-Beispiel Sofortiger Krankenkassenwechsel ohne Kündigung Beginn der Mitgliedschaft bei der Krankenkasse A aufgrund einer Beschäftigung am 1.5.2025. Die Beschäftigung endet am 30...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit (Wertg... / 1.1 Einmalzahlungen

Vereinbarungen zum Personalabbau, die die vorzeitige Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, den Aufbau von Wertguthaben durch eine sofortige gesonderte Einmalzahlung des Arbeitgebers und die unmittelbare Freistellung von der Arbeitsleistung bis zum vorgezogenen Ende des Beschäftigungsverhältnisses vorsehen, erfüllen die Voraussetzungen einer Wertguthabenvereinbarung. Da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / 2.1 Prüfpflichten des Arbeitgebers

Den Arbeitgeber bzw. Auftraggeber oder Besteller selbstständiger Dienstleistungen treffen aufenthaltsrechtliche Sorgfaltspflichten. Ein Unternehmen darf selbstständig oder abhängig beschäftigte Erwerbstätige nur beschäftigen, wenn diese einen Aufenthaltstitel mit Berechtigung zur Erwerbstätigkeit besitzen.[1] Das Unternehmen trifft diesbezüglich eine Prüf- und Mitwirkungspfl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich / 7 Teilmonate

Wird Arbeitsentgelt nur für einen Teilmonat erzielt (z. B. wegen Ende der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit oder bei Beginn oder Ende der Beschäftigung im Laufe des Kalendermonats), ist – ausgehend vom anteiligen Arbeitsentgelt – das monatliche Arbeitsentgelt zu errechnen. Dabei ist wie folgt vorzugehen:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Referendar im juristischen ... / 2 Andere Ausbildungsstelle

Wird der Vorbereitungsdienst in einer anderen Ausbildungsstelle (z. B. in einer anderen Behörde oder einem privaten Unternehmen) durchgeführt, bleibt es dennoch bei der Arbeitgebereigenschaft des Dienstherrn. Das gilt grundsätzlich auch, wenn die andere Ausbildungsstelle eine zusätzliche Vergütung zahlt. Zusätzliche Vergütung durch die andere Ausbildungsstelle Dabei sind aller...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 2 Vollständige Freistellung von der Arbeit

Die vollständige Freistellung von der Arbeitsleistung hat zur Folge, dass die Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne mit dem letzten Arbeitstag endet. Damit endet auch die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung als Arbeitnehmer. Hinweis Kein Fortbestehen der Beschäftigung Die Regelungen über das Fortbestehen der Besch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienpflegezeit / 1 Sozialversicherung während der Pflegezeit

Wird die Familienpflegezeit aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung angetreten, bleibt der Versicherungsschutz in der Sozialversicherung erhalten. Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung aufgrund einer geringfügig entlohnten Beschäftigung kommt nicht in Betracht. Grund hierfür ist die Höhe des Arbeitsentgelts: Die Teilzeitbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersrente / 3 Keine Hinzuverdienstgrenzen

Bis zum Jahr 2022 durfte zu einer vorgezogenen Altersrente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nur in begrenztem Umfang hinzuverdient werden. Überschritt der Hinzuverdienst aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 EUR im Jahr 2019, 44.590 EUR im Jahr 2020, 46.060 EUR in den Jahren 2021 und 2022, konnte die Al...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit (Versi... / 2.3.1 Bemessungsentgelt

Das in der Freistellungsphase vereinbarungsgemäß fällige Arbeitsentgelt ist eine beitragspflichtige Einnahme und insoweit Grundlage für die Beitragsberechnung.[1] Es stellt bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze beitragspflichtiges laufendes Arbeitsentgelt dar. Werden während der Freistellungsphase Beträge des Entgeltguthabens als Einmalzahlung (z. B. als Weihnachtsgeld)...mehr