Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sonderwerbungskosten

Rn. 134 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Sonder-WK sind solche Aufwendungen, die wirtschaftlich durch eine Beteiligung des StPfl an der Personenmehrheit verursacht sind, in seinem eigenen originären Interesse getätigt werden und keinen Eingang in die Überschussermittlung auf der Ebene der Gesellschaft/Gemeinschaft gefunden haben (s Kreft/Bergkemper in H/H/R, § 9 EStG Rz 50 mwN). I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hb) Besonderheiten bei Schuldzinsen

Rn. 102 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Hinsichtlich der Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen für einen Finanzierungskredit, die auf die Zeit nach der Veräußerung des Objekts der Einkünfteerzielung entfallen, hat die Rspr in jüngerer Zeit einen grundlegenden Richtungswechsel vollzogen. Der BFH hatte zunächst die Auffassung vertreten, dass mit Beendigung der Einkünfteerzielung der wir...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Änderungen im Zuge der Neuregelung des Reisekostenrechts

Rn. 678 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Im Zuge der Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts durch das UntStReiseKG v 20.02.2013 mit Wirkung ab VZ 2014 wurde auch § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 3 EStG neu gefasst und gesetzlich geregelt, dass das Vorliegen eines eigenen Hausstands das Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung vorausset...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Minderheitenschutz

Rn 1 Die Vorschrift ergänzt das in § 245 bis § 246a geregelte Obstruktionsverbot. Während dort sichergestellt wird, dass die Angehörigen einer Gruppe – wenn sie sich innerhalb der Gruppe gegen den Insolvenzplan ausgesprochen haben – die Fiktion ihrer Zustimmung nur dann hinnehmen müssen, falls die Mehrheit der Gruppen zugestimmt hat und zudem eine angemessene Beteiligung am ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Doppelter Haushalt

Rn. 683 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 2 EStG enthält eine Legaldefinition der doppelten Haushaltsführung Danach liegt eine doppelte Haushaltsführung (nur) vor, wenn der ArbN außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt. Der Ort des eigenen Hausstands und der Ort der er...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.4 Gruppe der Anteilsinhaber (§ 245 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2)

Rn 25 Die Zustimmung der Gruppe der Anteilseigner kann ebenfalls fingiert werden, wenn die Voraussetzungen des Abs. 1 erfüllt sind. Wann eine angemessene Beteiligung gemäß Abs. 1 Nr. 2 vorliegt, ist in Abs. 3 näher konkretisiert worden. Rn 26 Kein Gläubiger darf, wie schon für die anderen Gläubigergruppen in Abs. 2 Nr. 1 festgelegt, einen wirtschaftlichen Wert erhalten, der d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) Zur Annahme des Insolvenzplans durch die Gläubiger ist erforderlich, dass in jeder Gruppe (2) 1Gläubiger, denen ein Recht gemeinschaftlich zusteht oder deren Rechte bis zum Eintr...mehr

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FF 11/2022, Rechtsprechung ... / Verfahrenskostenhilfe

OLG Braunschweig, Beschl. v. 21.9.2022 – 1 WF 112/22 1. Einer um Verfahrenskostenhilfe nachsuchenden Person ist im Rahmen der Prüfung ihrer Bedürftigkeit in der Regel keine Beteiligung ihrer Mitbewohner an der Deckung der Wohnkosten zuzurechnen, soweit deren Einkommen die für sie einschlägige Freibetragsgrenze nicht übersteigt. 2. Bei erheblichen Einkommensunterschieden kommt ...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 6. Sonderrechtsnachfolge/§ 711 Abs. 2 BGB n.F.

Bekanntlich vollzieht sich der erbrechtliche Erwerb von Gesellschaftsbeteiligungen bei Personengesellschaftsanteilen nach den Regeln der Sonderrechtsnachfolge. Danach teilt sich der Gesellschaftsanteil des verstorbenen Gesellschafters bei mehreren Erben nach Maßgabe der gesellschaftsvertraglich und erbrechtlich vorgesehenen Quotierung bzw. entsprechend der Erbquote auf die M...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) "Unterhalten"

Rn. 691 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der ArbN muss den eigenen Hausstand "unterhalten". Dabei ist auf die maßgebliche persönliche und finanzielle Beteiligung an der Führung eines Hausstands abzustellen (BFH v 02.09.1977, VI R 114/76, BStBl II 1978, 26; BFH v 25.03.1988, VI R 32/85, BStBl II 1988, 582; BFH v 04.11.2003, VI R 170/99, BStBl II 2004, 16). Diese Entscheidung ist au...mehr

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FF 11/2022, Die Überlagerun... / I. Die Leitsätze der Entscheidung

1. Waren die Eheleute während der Ehe Gesellschafter einer Zwei-Personen-GbR (Außengesellschaft) und lebten sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so ist bei einer freien Entnahme im Zweifel davon auszugehen, dass die Eheleute eine konkludente Vereinbarung getroffen haben, wonach es nach dem Ende der Gesellschaft bei der bis dahin erfolgten Entnahmepraxis verbleibt und ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.1 Keine Befriedigung über den Nennwert der Forderung hinaus (§ 245 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 Nr. 1)

Rn 16 Gemäß § 245 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 darf nach dem Plan kein anderer Gläubiger wirtschaftliche Werte erhalten, die den vollen Betrag seiner Ansprüche übersteigen. Der maßgebliche Gedanke ist hier, dass es keine Gruppe von Gläubigern hinnehmen müssen soll, zwar selber nicht schlechter zu stehen als ohne Plan, andere Gläubiger nach dem Plan jedoch wirtschaftliche Werte (Erlös...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Hausstand

Rn. 684 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der eigene Hausstand iSd § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 2 EStG ist der Haushalt, den der ArbN am Lebensmittelpunkt führt, also sein Erst- oder Haupthaushalt (zB BFH v 05.06.2014, VI R 76/13, BFH/NV 2014, 1884). Ein solcher Hausstand setzt eine eingerichtete, den Lebensbedürfnissen entsprechende Wohnung des ArbN sowie die finanzielle Beteiligung an de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.9 Ausnahmen vom Gebot der schädlichen Mittelverwendung

Tz. 52 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Es ist grundsätzlich nicht zulässig, Mittel des ideellen Bereichs (insbesondere Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse, Rücklagen), Gewinne aus Zweckbetrieben, Erträge aus der Vermögensverwaltung und das entsprechende Vermögen für einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu verwenden, z. B. zum Ausgleich eines Verlustes. Tz. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) "Eigener" Hausstand

Rn. 685 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der ArbN muss die Räumlichkeiten des Ersthaushalts aus eigenem oder abgeleiteten Recht nutzen; es muss gesichert sein, dass er die Wohnung nicht nur vorübergehend nutzen kann (BFH v 14.10.2004, VI R 82/02, BStBl II 2005, 98). Ein Vorbehaltsnießbrauch an der vom ArbN genutzten Wohnung schließt einen eigenen Hausstand nicht aus, wenn gesicher...mehr

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ZErb 11/2022, Missglückte V... / dd) Flankierende Inventarpflicht

Neben der Wahl der Berechnungsgrundlage sollte flankierend eine Inventarpflicht mit Wertermittlung aufgenommen werden.[21] Ohne ein geeignetes Inventar sind erhebliche Schwierigkeiten absehbar, wenn der Nachlass erst im Nachhinein – bei Eintritt des Wiederverheiratungsfalls – historisch zu ermitteln ist und die Werte nachträglich zu bestimmen sind.[22] Zum Zwecke der Selbstdi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Drenseck, Schuldzinsen nach Zwangsversteigerung eines vermieteten Grundstücks keine nachträglichen WK, FR 1992, 332; Rössler, Nach Zwangsversteigerung entstandene Schuldzinsen als nachträgliche WK, DStZ 1992, 493; Gosch, Schuldzinsenabzug beim Wechsel der Einkunftsart und des Einkunftsobjekts, StBp 1992, 171; Schmidt, Schuldzinsenabzug bei Refinanzierung eines Versorgungsausgle...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Öffentliche Bekanntmachung und Niederlegung (§ 235 Abs. 2)

Rn 4 Der Erörterungs- und Abstimmungstermin ist durch öffentliche Bekanntmachung zu verbreiten (§ 235 Abs. 2 Satz 1), die in der Form des § 9 und damit durch zentrale und länderübergreifende Veröffentlichung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de zu erfolgen hat. In der Bekanntmachung müssen Ort, Zeit und Tagesordnung des Erörterungs- und Abstimmungstermins bekan...mehr

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AGS 11/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Stefan Lissner mit häufigen Fehlern und Problemen im Rahmen der Beratungshilfeantragstellung (S. 481 ff.). Das LSG München (S. 492) hatte sich mit der Höhe der Verfahrensgebühr in einem sozialgerichtlichen Verfahren zu befassen sowie mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen das Erinnerungsrecht der Landeskasse verwirkt. Der Entscheidung des LG K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Vergebliche Werbungskosten

Rn. 93 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Führen Aufwendungen entgegen den Planungen des StPfl nicht zu Einnahmen – etwa weil die geplante Einkunftsquelle nicht geschaffen wird (zB geplantes Mietshaus wird nicht errichtet oder die Prüfung zum Abschluss der Umschulungsmaßnahme wird nicht bestanden) oder weil der erhoffte Erfolg nicht eintritt (zB Reparatur gelingt nicht) –, bleibt hi...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rn 10 Mit dem Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens vom 13.04.2006[24] wurde § 21 um eine den Bedürfnissen der Praxis entsprechende weitere Sicherungsmaßnahme ergänzt. Danach kann das Gericht Fremdrechtsgläubigern untersagen, die mit Fremdrechten belasteten Vermögensgegenstände aus dem Unternehmen des Schuldners abzuziehen und umgekehrt dem vorläufigen Verwalter e...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Erforderliche Anhörungen (§ 248 Abs. 2)

Rn 10 Während die §§ 249, 250 und 251 dem Gericht die Prüfung der vorstehend aufgeführten Sachverhalte zwingend auferlegen, bevor der Plan bestätigt werden darf, bestimmt § 248 Abs. 2, dass das Gericht ergänzend vor der Entscheidung über die Bestätigung des Plans den Insolvenzverwalter, den Gläubigerausschuss, falls ein solcher bestellt ist, und den Schuldner anhören soll.[9] Rn...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 3. Abschaffung des Gesamthandsprinzips

§ 713 BGB n.F. lautet: Zitat § 713 BGB n.F. Gesellschaftsvermögen Die Beiträge der Gesellschafter sowie die für oder durch die Gesellschaft erworbenen Rechte und die gegen sie begründeten Verbindlichkeiten sind Vermögen der Gesellschaft. Dies bedeutet eine Abkehr vom bisher geltenden Gesamthandsprinzip (§§ 718–720 BGB a.F.) durch den Gesetzgeber.[6] Dennoch wird vereinzelt weiter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 275 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zwar enthält der Gesetzeswortlaut insoweit eine speziellere Regelung gegenüber § 9 Abs 1 S 1 EStG, weil er den Abzug von Schuldzinsen als WK nur zulässt, "soweit sie mit einer Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen". Da jedoch auch für die Abzugsfähigkeit nach § 9 Abs 1 S 1 EStG vom BFH in st Rspr gefordert wird, dass ein wirt...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 2. KG

Auch im Recht der KG bleiben die nachfolgerelevanten Änderungen überschaubar. Kommanditisten werden künftig nicht mehr nur im Handelsregister eingetragen. Da die Vorschrift des § 162 Abs. 2 HGB gestrichen wird, wonach bei öffentlichen Bekanntmachungen keine Angaben zu den Kommanditisten zu machen sind, beinhalten öffentliche Bekanntmachungen künftig auch Angaben zu den Komman...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Aufwendungen auf Vermögen eigentlich keine WK

Rn. 51 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Das deutsche ESt-Recht ist durch den sog Einkünftedualismus geprägt: Während bei den Gewinneinkunftsarten des § 2 Abs 1 Nr 1–3 EStG der Gewinn als der Unterschiedsbetrag zwischen dem BV zu zwei Stichtagen (§ 4 Abs 1 EStG), also als Wertveränderung definiert wird, wird für die übrigen Einkunftsarten iSd § 2 Abs 1 Nr 4–7 EStG der Überschuss de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2.5 Begrenzung des Regelungsbereichs

Rz. 32 § 48 Abs. 1 S. 1 EStG sieht vor, dass Empfänger von Bauleistungen einen Steuerabzug vornehmen müssen, wenn sie Unternehmer i. S. d. § 2 UStG sind (Rz. 14). Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinn ist auch derjenige, der Grundstücke vermietet oder verpachtet. Der Anwendungsbereich des Steuerabzugs wird durch die Einführung der Zwei-Objekt-Grenze durch das Steueränderung...mehr

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Steuerbefreiung für Betriebsvermögen nach § 13a ErbStG

Leitsatz Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob dem Kläger die Regelverschonung nach § 13a ErbStG für auf ihn schenkweise übertragene Anteile an einer OHG zu gewähren sind. Sachverhalt Der Vater des Klägers schloss mit dem Sohn (Kläger) im Jahr 2018 einen Übergabevertrag. Vater und Sohn waren an der B.A.- OHG beteiligt. Sie vereinbarten, dass der Vater seine OHG-Beteiligun...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / h) Veräußerung einer privaten, das gesamte Nennkapital umfassenden Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Auf die Veräußerung einer das gesamte Nennkapital umfassenden Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die im Privatvermögen gehalten wird, sind die §§ 16, 34 EStG nicht – auch nicht wahlweise – anwendbar. Im Streitfall unterfiel die Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen 100 %-Anteilen an einer Kapitalgesellschaft der Vorschrift des § 17 EStG. FG Düsseldorf v. 26.1.20...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.3.2.1 Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für eine Beteiligung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bei der Zwangsversteigerung eines Dritten sind mit denen bei einem Eigenantrag nicht identisch. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss allerdings auch in diesem Fall gegen einen Wohnungseigentümer über titulierte Forderungen verfügen. Fallen die Forderungen unter § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG, dar...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Verrechenbare Verluste nach § 15a EStG bei Umwandlung einer KG in eine Kapitalgesellschaft

Wird eine Personengesellschaft formwechselnd in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt, können nicht verbrauchte verrechenbare Verluste des Kommanditisten nicht mit einem Veräußerungsgewinn verrechnet werden, den der – vormalige – Kommanditist bei Veräußerung der Beteiligung an der Kapitalgesellschaft erzielt. Hess. FG v. 26.1.2022 – 9 K 844/20, EFG 2022, 944, Rev. eingelegt, A...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Bezugsgröße für prozentuale Beteiligungshöhe nach § 17 Abs. 1 S. 1 EStG

Die im "Certificate of Incorporation" eingetragenen "authorized shares" sind i.R.d. § 17 Abs. 1 S. 1 EStG nicht für die Bezugsgröße "Kapital der Gesellschaft" maßgeblich, da das "authorized shares capital" nicht mit dem Begriff des Grundkapitals nach deutschem Aktienrecht vergleichbar ist. Die maßgebliche Bezugsgröße für die Bestimmung einer wesentlichen Beteiligung gem. § 17...mehr

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Die für den Investitionsabz... / 7. Überlassung von WG an "eigene" Kapitalgesellschaft

Es ist ebenfalls begünstigt, wenn ein WG an eine Kapitalgesellschaft entgeltlich überlassen (vermietet) wird, an dem der Unternehmer beteiligt ist. Unerheblich ist hierbei, ob die vereinbarte Miete angemessen ist. Entscheidend ist vielmehr, dass überhaupt ein Entgelt vereinbart und dieses als Betriebseinnahme erfasst wird. Beispiel Die EasyDrive-GmbH betreibt eine Fahrschule....mehr

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Umsatzsteuer für Feinschmecker / 2.3 Lösung

Homarus ist Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist[1]; zu dem Rahmen seiner unternehmerischen Betätigung gehört der Feinschmecker-Imbiss. Die Kunden zahlen auch – je nach Angebot – 30 oder 40 EUR, sodass ein Leistungsaustausch gegeben ist. Für die weiteren Ergebnisse muss unterschieden werden, ob die Speisen zum Mitnehmen ode...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.2 Ertragshoheit

Rz. 10 Die Ertragshoheit hinsichtlich des vom FA festgesetzten Verspätungszuschlags liegt nach § 14b S. 1 GewStG bei der hebeberechtigten Gemeinde. Keine Bedeutung hat die Regelung wegen der Identität von Verwaltungs- und Ertragshoheit für die Stadtstaaten Berlin und Hamburg sowie für das Bundesland Bremen.[1] Der Hebesatz der Gemeinde ist nach § 14b S. 4 GewStG auf den Vers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgericht / 4 Verfahrensablauf

Das Urteilsverfahren erster Instanz beginnt mit der Einreichung der Klageschrift beim Arbeitsgericht. Die Klage kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage wird dem Beklagten durch das Gericht zugestellt. Darauf folgt eine Güteverhandlung vor dem Vorsitzenden der Kammer und, falls sie erfolglos bleibt, eine weitere Verhandlung vor der...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Antragsgemäße Fristverlänge... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, bis wann die Berufungsbegründungsfrist lief und ob B ggf. Wiedereinsetzung zu gewähren ist. Berufungsbegründungsfrist Die Frage mit der Frist ist leicht zu beantworten. Sie lief ursprünglich am 23.2.2020 ab und konnte vom LG ohne die Beteiligung des K nur bis zum 23.3.2020 verlängert werden. Dass B eine Verlängerung bis zum 24.3.20...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.5.1 Vermögens- und Einkünftebindung während des Bestehens der Kasse

Rz. 84 Die Steuerfreiheit der Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen sowie der Unterstützungskassen setzt nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c KStG voraus, dass die ausschließliche und unmittelbare Verwendung des Vermögens und der Einkünfte der Kasse für die begünstigten Zwecke dauernd gesichert ist. Diese Vermögens- und Einkünftebindung muss durch die Satzung und die tatsächliche ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.18 Wirtschaftsförderungsgesellschaften (§ 5 Abs. 1 Nr. 18 GewStG)

Rz. 264 Wirtschaftsförderungsgesellschaften sind Gesellschaften, die der Verbesserung der Regionalstruktur oder der allgemeinen Wirtschaftsstruktur dienen. Die Steuerbefreiung solcher Gesellschaften als gemeinnützig[1] konnte zweifelhaft sein, weil es etwa an der Unmittelbarkeit fehlen konnte.[2] Durch das Gesetz v. 13.9.1993[3] wurde daher ab Vz 1993 eine eigenständige Steu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.1.4.1 Persönliche Steuerpflicht und Steuerbefreiung

Rz. 227 Genossenschaften sind nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 KStG unbeschränkt steuerpflichtig. Bestimmte Genossenschaften, die sich auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft betätigen, sind jedoch nach § 5 Abs. 1 Nr. 14 KStG von der KSt befreit. Zweck dieser Steuerbefreiung ist die agrarpolitische Förderung land- und forstwirtschaftlicher, insbesondere kleinbäuerlicher Betriebe, ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.6.2 Besteuerung bei Unterhalten eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Rz. 149 Ein Berufsverband ist nur steuerbefreit, wenn sein Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist.[1] Der Zweck des Berufsverbands ergibt sich aus seiner Satzung; er fällt daher nur unter die Steuerbefreiung, wenn er nach seiner Satzung die allgemeine Förderung seiner Mitglieder in dem oben (Rz. 135) umschriebenen Sinn fördert, nicht aber selbs...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.4.2 Steuerliche Besonderheiten bei dem Träger

Rz. 119 Zuwendungen des Trägers an die Pensions- oder Unterstützungskasse sind grundsätzlich als Betriebsausgaben zu behandeln.[1] Nicht erforderlich für die Abzugsfähigkeit der Zuwendungen ist, dass die Pensionskasse ihren Sitz oder ihre Geschäftsführung im Geltungsbereich des KStG hat. Voraussetzung ist jedoch, dass sich die Zuwendungen in der in den §§ 4c, 4d EStG bezeich...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.6.3 Besteuerung bei Mittelverwendung zur Unterstützung oder Förderung politischer Parteien

Rz. 162 § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG enthält eine doppelte steuerliche Belastung von Berufsverbänden, die mittelbar oder unmittelbar politische Parteien fördern.[1] Die Regelung ist durch Gesetz v. 28.1.1994[2] eingeführt worden und zum Vz 1994 in Kraft getreten. Rz. 163 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 S. 2 Buchst. b KStG ist die Steuerbefreiung ausgeschlossen, wenn der Berufsverband Mittel i...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 3.2 Steuerbefreiung für REITs

Rz. 305 § 16 Abs. 1 REITG [1] befreit deutsche REIT-AG (Real Estate Investment Trusts) von der KSt und GewSt.[2] Eine REIT-AG ist eine börsennotierte AG, deren Unternehmensgegenstand sich darauf beschränkt, inl. unbewegliches Vermögen (mit Ausnahme von Mietimmobilien), ausl. unbewegliches Vermögen sowie dieser Tätigkeit dienende Vermögensgegenstände i. S. d. § 3 Abs. 7 REITG ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.8 Politische Parteien (§ 5 Abs. 1 Nr. 7 KStG)

Rz. 180 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 KStG sind politische Parteien von der KSt befreit. Die Fassung der Vorschrift geht zurück auf das Gesetz v. 21.3.1983[1] und gilt seit Vz 1984. Bis zu dieser Gesetzesänderung waren nach Nr. 7 auch politische Vereine steuerbefreit; diese sind jetzt steuerpflichtig (Rz. 184). Aufgrund der Änderung durch das Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindli...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.4.6 Weitere Voraussetzungen für Unterstützungskassen als soziale Einrichtungen

Rz. 80 Nach § 3 Nr. 1 KStDV dürfen bei Unterstützungskassen die Leistungsempfänger nicht zu laufenden Beiträgen oder sonstigen Zuschüssen verpflichtet sein. Die Finanzierung der Unterstützungskasse hat daher durch Beiträge des Trägerunternehmens und durch eigene Einkünfte der Kasse (Zinsen) zu erfolgen. Entscheidend ist das Bestehen einer Verpflichtung für die Leistungsempfä...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.2.6.5 Inhaber isolierter Miteigentumsanteile

Auf die Rechte und Pflichten der Inhaber isolierter Miteigentumsanteile ist das Wohnungseigentumsgesetz anzuwenden.[1] Zu den danach anwendbaren Vorschriften werden auch die Vorschriften über die Beteiligung an den Kosten der ordnungsmäßigen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gerechnet. Dafür spricht auch, dass sich der Inhaber eines sondereigentumslosen Miteigentum...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.1 Staatsbetriebe, Erdölbevorratungsverband (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 KStG)

Rz. 13 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 KStG sind bestimmte Unternehmen und Anstalten, die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben Betriebe gewerblicher Art unterhalten, aus Gründen des öffentlichen Interesses von der KSt befreit. Dies sind das Bundeseisenbahnvermögen sowie der Erdölbevorratungsverband.[1] Die Monopolverwaltungen des Bundes sind ausgelaufen[2] und seit dem Vz 2019 nicht me...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.1.3.5 Nebengeschäfte

Rz. 223 Nebengeschäfte sind alle Geschäfte, die weder Zweck- noch Gegen- oder Hilfsgeschäfte sind, insbesondere also alle außerhalb des Zwecks der Genossenschaft liegende Geschäfte, die über den Bereich der Hilfsgeschäfte hinausgehen. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Vermietung von Wohnräumen an Nichtbetriebsangehörige ist immer ein Nebengeschäft; aus Billigkeitsgründen tritt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.11 Wohnungsunternehmen (§ 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG)

Rz. 197 Die Steuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG betrifft Wohnungsunternehmen in der Rechtsform der Genossenschaft oder des Vereins. Nach der Beseitigung der Steuerbefreiung für gemeinnützige Wohnungsunternehmen[1] zu Beginn des Vz 1990 bzw. 1991 wurde die Vorschrift durch das Steuerreformgesetz 1990 v. 25.7.1989[2] neu gefasst. Danach sind Genossenschaften sowie Verei...mehr