Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft / 1.3.1 Laufendes Ergebnis

Die Beteiligung des stillen Gesellschafters am Gewinn oder Verlust ergibt sich grundsätzlich aus dem Gesellschaftsvertrag. Darin wird vereinbart, ob der Stille nur am Gewinn beteiligt ist, oder ob er auch in Verlustjahren einen Anteil am Ergebnis zu tragen hat. Beides ist möglich und kann frei vereinbart werden, jedoch ist die Verlustbeteiligung auf die Höhe der Einlage begr...mehr

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Zebragesellschaft / 7.1 Grundfälle

In den folgenden steuerrechtlichen Konstellationen kann eine Zebragesellschaft in der Praxis anzutreffen sein: Ein Gesellschafter hält den Anteil an der Zebragesellschaft im Betriebsvermögen seines land- und forstwirtschaftlichen Unternehmens, seines gewerblichen Einzelbetriebs oder seiner selbstständigen bzw. freiberuflichen Tätigkeit. Gesellschafter einer Zebragesellschaft i...mehr

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Stille Gesellschaft / 2.2.2 Betriebsvermögen

Ist ein stiller Gesellschafter selbst unternehmerisch tätig, kann (oder ggf. muss) er die stille Beteiligung als gewillkürtes oder notwendiges Betriebsvermögen in seinem eigenen Betrieb ausweisen. In diesem Fall sind seine Einkünfte daraus keine Kapitalerträge mehr, sondern stellen gewerbliche oder selbstständige Einkünfte dar. Die anteiligen Einkünfte aus der stillen Beteil...mehr

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Zebragesellschaft / 4 Verfahrensrechtliche Handhabung

Erzielen mehrere Personen zusammen einkommensteuerpflichtige Einkünfte, sei es in der Form einer Gesamthands- oder einer Bruchteilsgemeinschaft, werden die Einkünfte im Rahmen einer gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen ermittelt und festgestellt.[1] Erforderlich hierzu ist nur, dass die Einkünfte aus einer einheitlichen Einkunftsquelle result...mehr

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Zebragesellschaft / 7.3 Negative Abgrenzungen

Daneben gibt es aber auch Fallkonstellationen, die nur auf den ersten Blick vergleichbar sind, bei näherem Hinsehen aber gerade nicht unter eine Zebragesellschaft zu subsumieren sind. In der Praxis sind dies vor allem die folgenden Fallgruppen: Gemischte Tätigkeit Übt eine Personengesellschaft verschiedene Tätigkeiten aus und erfüllt mindestens eine Tätigkeit die Voraussetzung...mehr

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Stille Gesellschaft / 1.7.2 Nachteile

Hingegen sind die Nachteile der stillen Gesellschaft oft unerheblich; diese sind: gewisse Abhängigkeit des Inhabers vom Stillen als Geldgeber; diese ist aber auch nicht bedeutender als bei einer Darlehensaufnahme, im Regelfall wenig Einfluss bzw. geringe Mitspracherechte des Stillen, Gefahr des Kapitalverlustes für den Stillen. Die Nachteile betreffen vorwiegend den Stillen. Jed...mehr

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Stille Gesellschaft / 1.8.2 Kein Handelsgewerbe

Eine Beteiligung als stiller Gesellschafter erfolgt an einem handelsrechtlichen, sprich kaufmännischen Betrieb. Erfüllt das Unternehmen des Inhabers diese Voraussetzung nicht, liegt auch keine stille Gesellschaft vor, sondern eine BGB-Innengesellschaft. Auf diese sind jedoch die Regelungen der §§ 230 ff. HBG analog anzuwenden.[1]mehr

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Zebragesellschaft / 3.2 Steuerrechtliche Einkünfteermittlung

Bei einer Zebragesellschaft bzw. einem betrieblichen Gesellschafter können folgende Besonderheiten zu beachten sein: Die mitunternehmerische Sonderregelung des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist bei einer Zebragesellschaft nicht anzuwenden, sodass z. B. keine Hinzurechnung für eine Tätigkeitsvergütung erfolgt. Im Betrieb des Gesellschafters können hingegen noch Mieterträge aus ...mehr

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Stille Gesellschaft / 2.2 Typisch stille Gesellschaft

Kern einer typisch stillen Gesellschaft ist, dass der Stille am Gewinn und ggf. auch am Verlust beteiligt ist, jedoch nicht am Gesellschaftsvermögen. Dies zeigt sich an der getroffenen Vereinbarung zum Ausscheiden des Stillen bzw. zur Beendigung der stillen Gesellschaft. Liegt die typisch stille Variante vor, steht dem Stillen kein Anteil am Wertzuwachs – den stillen Reserve...mehr

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Zebragesellschaft / 5.2 Lösung

Die GbR stellt eine Zebragesellschaft dar, da bei einem der Gesellschafter eine Umqualifizierung der originär vermögensverwaltenden Einkünfte erforderlich wird. Bei A und C werden die gesondert und einheitlich festgestellten anteiligen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG in ihrem Einkommensteuerbescheid jeweils zwingend i. H. v. 9.000 EUR berücksichtigt. An...mehr

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Kommanditgesellschaft / 2.1 Besteuerung der Einkünfte

Einkommensteuerlich ist eine KG nicht rechtsfähig; Träger des Gesellschaftsvermögens und des Betriebs sind die Gesellschafter.[1] Daran ändert sich auch ab 2024 nichts. Die durch das MoPeG für das Gesellschaftsrecht aufgehobene gesamthänderische Bindung[2] des Gesellschaftsvermögens wurde für steuerliche Zwecke ausdrücklich weiterhin festgeschrieben.[3] Damit werden Wirtschaf...mehr

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Stille Gesellschaft / 1.7.1 Vorteile

Die wesentlichen Vorteile der stillen Gesellschaft sind: einfache, formfreie und kostengünstige Gründung, alternative Möglichkeit, einen Kapitalbedarf abzudecken, bessere Einbindung des Stillen gegenüber einem reinen Darlehensgeber, Möglichkeit, die Quelle der Kapitalherkunft geheim (still) zu halten, flexibel verhandelbare Ergebnisbeteiligung, ggf. mit Verlustbeteiligung, "Zinsbe...mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.7.3 Die KG in der Praxis

Vor allem mittelständische Unternehmen greifen gerne auf die Rechtsform der KG zurück. Doch auch für alle anderen Handelsbetriebe ist die KG zu empfehlen, besonders wenn für einen Teil der Gesellschafter eine Einschränkung der Haftung gewünscht oder erforderlich ist. Eine beschränkte Haftung wirkt sich im Regelfall negativ auf die Kreditwürdigkeit aus. Dieser Nachteil tritt b...mehr

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Stille Gesellschaft / 1.7.3 Einsatzbereiche

Auf die stille Gesellschaft wird vor allem bei einem bestehenden Kapitalbedarf eines Unternehmens zurückgegriffen. Hier kann diese Form der sog. mezzaninen Finanzierung eine echte Alternative zu einer Darlehensaufnahme oder der Beteiligung weiterer Gesellschafter oder Aktionäre sein. Einen besonderen Charme hat dabei die mögliche Geheimhaltung des Kapitalgebers, der grundsät...mehr

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Stille Gesellschaft / 1.8.1 Typische oder atypische Variante

Die stille Gesellschaft gibt es in 2 Varianten – der typisch stillen und der atypisch stillen Gesellschaft. Die Grundform ist die typisch stille Gesellschaft als faktische Kapitalüberlassung im Rahmen eines Gesellschaftsverhältnisses. Anstelle einer Verzinsung der Einlage tritt eine Beteiligung am Gewinn und ggf. auch am Verlust des Betriebs. Entscheidend ist, dass der Stille...mehr

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Stille Gesellschaft / 2.2.3 Behandlung beim Inhaber

Für die steuerliche Würdigung beim Inhaber des Handelsgeschäfts ist es unerheblich, ob die typisch stille Beteiligung zum Privat- oder zum Betriebsvermögen des Stillen rechnet. Die vom Stillen geleistete Einlage wird in der Handelsbilanz des Geschäftsinhabers als Verbindlichkeit passiviert. Der Inhaber erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Aufwendungen für die Ergebnisbet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft / 2.3.2 Gewinnfeststellung

Verfahrensrechtlich erfolgt die Gewinnermittlung in einer gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen.[1] Darin wird der Gewinn der atypisch stillen Gesellschaft ermittelt und den beiden Gesellschaftern – dem Inhaber und dem Stillen – jeweils deren steuerlicher Gewinnanteil zugerechnet. Dies gilt unabhängig von der Rechtsform des Stillen bzw. des In...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft / 2.5 Partiarisches Darlehen

Eine gewisse Ähnlichkeit mit einer typisch stillen Gesellschaft hat ein partiarisches Darlehen. Auch dort wird als Gegenleistung für das überlassene Kapital eine gewinnabhängige Verzinsung vereinbart. Das eigentliche Unterscheidungsmerkmal ist der für eine stille Gesellschaft erforderliche gemeinsame Zweck. In der Praxis macht dies eine gegenseitige Abgrenzung nicht einfach. I...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft / 1.8.4 GmbH und Still

Besonders beliebt und in der Praxis damit häufig anzutreffen ist die Beteiligung als stiller Gesellschafter an einer GmbH – die GmbH & Still. Inhaber des Handelsgeschäfts ist die GmbH, an deren Betrieb sich ein stiller Gesellschafter beteiligt.[1] Der Stille kann dabei durchaus auch ein Gesellschafter der GmbH oder deren Geschäftsführer sein.mehr

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Zebragesellschaft / 5.1 Sachverhalt

Die ABC-GbR vermietet ein Wohngebäude mit mehreren Wohnungen. Gesellschafter B hat seine Beteiligung an der GbR im Betriebsvermögen seines gewerblichen Einzelunternehmens Immobilienverwaltung ausgewiesen. Er ermittelt den Gewinn durch Bilanzierung. Die GbR hat die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für das Jahr 01 zutreffend durch Einnahmen-Überschussrechnung i. H. v. 2...mehr

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Zebragesellschaft / 6.2 Gesellschafter

Die anteiligen Einkünfte des betrieblichen Gesellschafters aus der Zebragesellschaft sind somit nicht mit Gewerbesteuer belastet. Damit kommt bei ihm auch keine gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 2 GewStG bzw. bei einem Verlust keine Hinzurechnung nach § 8 Nr. 8 GewStG in Betracht. Der Gewinnanteil aus einer Zebragesellschaft ist kein Gewinn aus einer Mitunternehmerscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kommanditgesellschaft / 2.4 Gewinnverteilung bei der KG

Die Gewinnverteilung bedarf in aller Regel keiner besonderen Erwähnung. Das Steuerrecht orientiert sich an den Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag. Anders sieht es jedoch aus, wenn es am sog. natürlichen Interessengegensatz fehlt. Ist dies zu vermuten, prüfen die Finanzämter genauer. Dies wird insbesondere bei einer Familien-KG der Fall sein, bei welcher Kinder oder andere...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Finanzierung / 2 Krankenversicherung

Die Krankenversicherung wird im Wesentlichen finanziert durch Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber, Beiträge der Rentner und Rentenversicherungsträger, Beiträge der Künstlersozialkasse, Beiträge der Bundesagentur für Arbeit, Beteiligung des Bundes zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen.[1] Die Krankenkassen haben zur Sic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft / Zusammenfassung

Begriff Die stille Gesellschaft kann in der Praxis zu interessanten Gestaltungen genutzt werden, sowohl im Bereich der Finanzierung als auch im steuerrechtlichen Bereich. Als Rechtsform ist die stille Gesellschaft der Gruppe der Personengesellschaften zuzuordnen. Ihre Besonderheit besteht in der Stellung eines Gesellschafters – dem Stillen. Der stille Gesellschafter beteilig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft / 2.3.3 Behandlung beim Inhaber

Auch wenn steuerrechtlich eine Mitunternehmerschaft gegeben ist, gehört das Geschäftsvermögen zivilrechtlich nur dem Inhaber des Betriebs; es gibt kein gemeinsames Gesellschaftsvermögen. Die Beteiligung des atypisch Stillen am Betriebsvermögen ist nur schuldrechtlicher Natur. Damit wird die vom Stillen geleistete Einlage in der Bilanz des Geschäftsinhabers auch als Verbindlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft / 3.3 Steuerersparnis für GmbH

Eine GmbH + atypisch Still als Personengesellschaft bzw. steuerliche Mitunternehmerschaft kann den Freibetrag nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG nutzen. Der Gewerbeertrag mindert sich dadurch um 24.500 EUR. Dieser Freibetrag steht einer GmbH nicht zu, sodass sich allein aus der Kombination mit einer atypisch stillen Gesellschaft eine jährliche Gewerbesteuerersparnis zwischen 3.00...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 § 25a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b: Anwendung der Differenzbesteuerung auf die Lieferung an den Wiederverkäufer

Rz. 50 Gem. § 25a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG ist die Differenzbesteuerung auf die Lieferung eines Gebrauchtgegenstands auch dann anzuwenden, wenn die Lieferung, welche zum Erwerb des Gebrauchtgegenstands durch den Wiederverkäufer führte, ihrerseits der Differenzbesteuerung unterlag. Damit werden also auch Geschäfte zwischen Wiederverkäufern von der Vorschrift umfasst. Rz. 5...mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.3.2 Welche Rechte bestehen für Gesellschafter einer KG?

Gewinnanteil Bis 2023 galt: Das Gesetz gibt die Gewinnverteilung vor: Zunächst erhält jeder Gesellschafter 4 % auf seinen Kapitalanteil, der Rest wird nach Köpfen verteilt.[1] Da diese gesetzliche Grundregel nicht immer den Interessen der Gesellschafter entsprach, war hierzu regelmäßig eine abweichende Vereinbarung zu empfehlen. Vor allem, wenn nicht alle Gesellschafter eine ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.1.2 Unmittelbare oder mittelbare Beteiligung

Rz. 57 Weiteres Tatbestandsmerkmal des § 13 Abs. 1 S. 1 AStG ist das Bestehen einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung des unbeschränkt Stpfl. an einer ausländischen Gesellschaft. Eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an der Kapitalanlagegesellschaft ist eine solche am Nennkapital (oder einer strukturell vergleichbaren Bezugsgröße nach ausländischem Gesellsch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.1.7.2 Beteiligung am Nennkapital

Rz. 338 Für den Umfang der auf den unbeschränkt Stpfl. entfallenden Einkünfte ist bezüglich der Rechtsfolge vorrangig auf die Beteiligung am Nennkapital abzustellen (sog. "Hinzurechnungsquote"). Hilfsweise ist auf die Gewinnverteilung der ausländischen Gesellschaft abzustellen, wenn für die Gewinnbeteiligung die Kapitalbeteiligung nicht maßgeblich ist oder die Gesellschaft k...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.3.1.7 Erklärungspflicht im Falle einer Unterbeteiligung oder stillen Beteiligung

Rz. 785 Besteht an einem Anteil eines im Inland Stpfl. eine Unterbeteiligung oder ist die Beteiligung an der Zwischengesellschaft Teil eines Betriebsvermögens, an welchem ein anderer im Inland Stpfl. eine stille Beteiligung hält, ist nur derjenige erklärungspflichtig, dem die Beteiligung an der Zwischengesellschaft gesellschaftsrechtlich zuzurechnen ist. In diesen Fällen sin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.6.2 Höhe des Ausgleichspostens bei mittelbarer Beteiligung

Tz. 1372 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 4 S 1 KStG aF sind die AP nur iHd Prozentsatzes der Beteiligung des OT an der OG zu bilden. Wäre § 14 Abs 4 S 1 KStG aF so zu verstehen, dass es auf die unmittelbare Beteiligung des OT am Nenn-Kap der OG ankommt, wäre bei mittelbarer Organschaft überhaupt kein AP in der St-Bil des OT zu bilden. Da die Gefahr der Doppel- oder ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.4 § 7 Abs. 1 S. 4 AStG Beteiligung über eine inländische Betriebsstätte

Rz. 391 Durch die Änderungen im Rahmen der ATAD-UmsG können erstmalig gem. § 7 Abs. 1 S. 4 AStG auch im Inland beschränkt Steuerpflichtige von der Hinzurechnungsbesteuerung erfasst werden. Beschränkt Steuerpflichtige sind Hinzurechnungssubjekt, soweit die Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar einer inländischen Betriebsstätte des Stpfl. zuz...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 3.2 Wesentliche Beteiligung (§ 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. a) AStG)

Rz. 112 Wesentliche Beteiligung: Nach Nr. 1a ist dem Steuerpflichtigen eine Person nahestehend, wenn die Person an dem Steuerpflichtigen (Variante 1) oder umgekehrt der Steuerpflichtige an der Person (Variante 2) zu mind. einem Viertel (25 %) unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist (sog. "wesentliche Beteiligung"). § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. a AStG enthält hierbei die ges...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.5 Beteiligung von weniger als 1 % / Börsenklausel (§ 13 Abs. 1 S. 4)

Rz. 91 Bei einer Beteiligung von weniger als 1 % knüpft § 13 Abs. 1 S. 4 AStG die Anwendbarkeit der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung an weitere Voraussetzungen. Bei einer Beteiligung Kleinstbeteiligung (i. H. v. weniger als 1 %) gilt § 13 Abs. 1 S. 1 AStG (d. h. die erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung) nur, wenn die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft ausschließl...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.2 Rechtsfolge: Steuerpflicht entsprechend Beteiligung am Nennkapital (§ 13 Abs. 1 S. 1)

Rz. 72 In der Folge des Vorliegens aller Tatbestandsvoraussetzungen des § 13 Abs. 1 S. 1 AStG sind "diese Einkünfte bei dem unbeschränkt Steuerpflichtigen entsprechend seiner unmittelbaren und mittelbaren Beteiligung am Nennkapital dieser Gesellschaft steuerpflichtig". Da nach § 13 Abs. 4 AStG auch § 10 AStG entsprechend gilt, ist die in der Rechtsfolge angeordnete Steuerpfl...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.1.7.1 Unmittelbare und mittelbare Beteiligung am Nennkapital

Rz. 327 § 7 Abs. 1 S. 1 statuiert, dass die steuerpflichtige Hinzurechnung der Zwischeneinkünfte "bei dem unbeschränkt Stpfl. entsprechend seiner unmittelbaren und mittelbaren Beteiligung am Nennkapital" erfolgt. Im Vergleich zur Vorgängerregelung erfasst § 7 Abs. 1 S. 1 AStG nunmehr auch die direkte Zurechnung von Zwischeneinkünften aus mittelbaren Beteiligungen. Die Erfassu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.6 Beteiligung der Körperschaft an einer Mitunternehmerschaft (§ 8d Abs 2 S 2 Nr 4 KStG)

Tz. 67 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Entspr dem Telos der Norm erklärt § 8d Abs 2 S 2 Nr 4 KStG auch die Beteiligung der Verlust-Kö an einer MU-Schaft für st-schädlich (dazu auch s die Ges-Begr, BR-Drs 544/16, 9). Eine solche Beteiligung führt zum Untergang des verbleibenden fortführungsgebundenen Verlustvortrags und zwar unabhängig von der Beteiligungsquote (also auch Mini-Bete...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3 Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer optierenden Gesellschaft

Tz. 100 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 IdR bildet die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer Personenhandelsgesellschaft einen BgA (s Schr des BMF v 21.06.2017 (BStBl I 2017, 880; s § 4 KStG Tz 52a ff), so dass vor der Option ein BgA vorliegt. Die Beteiligung der jur Pers d öff Rechts an der optierenden Gesellschaft nach der Option bildet jedoch nur dann einen BgA, wen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2 Bilanzierung der Beteiligung an der optierenden Gesellschaft

Tz. 98 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 HR-lich ändert sich durch die Option nichts. Dh, es liegt nach wie vor ein Vermögensgegenstand nach § 264 Abs 1 S 1 HGB vor, da hr-lich die Beteiligung an einer Pers-Ges als ein solcher zu qualifizieren ist. Hierzu auch s Schiffers (DStZ 2021, 530, 537). Tz. 99 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Wird die Beteiligung an der optierenden Gesellschaft im...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Unmittelbare Beteiligung (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1 KStG)

Tz. 261 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Für die finanzielle Eingliederung ist nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1 KStG grds eine unmittelbare Beteiligung des OT an der OG erforderlich (wegen mittelbarer Beteiligung s Tz 263ff). Aus diesem Grund ist eine Organschaft zwischen zwei inl Tochter-Kap-Ges (SchwGes) einer ausl MG nicht möglich (dazu s Tz 245). Eine unmittelbare Beteiligung liegt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Beteiligung iSd § 17 EStG

Rn. 1174 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Eine weitere Bewertungsbegrenzung (auf die AK/HK) gilt für Beteiligungen iSd § 17 EStG (§ 6 Abs 1 Nr 5 S 1 Buchst b EStG). Voraussetzung ist, dass der Einlegende an der KapGes wesentlich iSd § 17 Abs 1 oder 6 EStG beteiligt ist. Diese Regelung kommt auch dann zur Anwendung, wenn der eingelegte Anteil selbst keine Beteiligung iSd § 17 EStG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) BFH-Rspr zur Beteiligung im Betriebsvermögen

Rn. 693 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die BFH-Rspr zu Beteiligungen an KapGes im BV (Bilanzierung)ist rein einzelfallbezogen. Mehrheitlich geht sie mehr oder weniger unreflektiert davon aus, dass alles, was seitens des Mutterunternehmens in die Tochter- KapGes "hineingesteckt" wird, auf dem Beteiligungskonto zu aktivieren ist (zB BHF BFH/NV 1992, 15), woran sich dann die Frage ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.6.1 Gesellschaftsbezogene Anrechnung bei Beteiligung an mehreren Zwischengesellschaften

Rz. 206 Ist ein Stpfl. an mehreren ausländischen Gesellschaften i. S. d. § 7 Abs. 1 S. 1 AStG bzw. § 13 Abs. 1 S. 1 AStG beteiligt, erfolgt wie im bisherigen Recht für Zwecke der Anwendung des § 12 AStG eine gesellschaftsbezogene Betrachtungsweise. Dies ergibt sich aus § 12 Abs. 3 i. V. m. § 12 Abs. 1 und Abs. 2 AStG. Die auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Stpfl...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.1.1.1.2 Beteiligung an ausländischer Gesellschaft

Rz. 50 Der Tatbestand setzt ferner eine Beteiligung der "Person i. S. d. § 2" an einer ausländischen Gesellschaft voraus. Was eine ausländische Gesellschaft ist, wird in § 7 Abs. 1 AStG definiert.[1] Wenngleich im Zuge des ATAD-Umsetzungsgesetzes der Verweis auf eine ausländische Gesellschaft "i. S. d. § 7" gestrichen wurde, ergeben sich daraus keine Änderungen.[2] Die Bezugn...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.1.1.2.10 Gesonderte Feststellung bei Beteiligung über eine Personengesellschaft

Rz. 410 Bei einer mittelbaren Beteiligung des Stpfl. über eine Personengesellschaft werden die Zwischeneinkünfte der ausländischen Gesellschaft letztlich bei dem Stpfl. besteuert.[1] Rz. 411 Ist der Stpfl. über eine ausländische Personengesellschaft an der Zwischengesellschaft beteiligt, erfolgt die gesonderte Feststellung nach § 18 Abs. 1 AStG unstreitig gegenüber dem Stpfl....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.4.8 Beteiligung über Personengesellschaften

Rz. 493 Ist der Steuerpflichtige mittelbar über eine oder mehrere in- oder ausländische Personengesellschaft(en) an der ausländischen Gesellschaft beteiligt, ist der Kürzungsbetrag i. S. d. § 11 AStG beim Steuerpflichtigen anzusetzen, sofern ihm Gewinne i. S. d. § 11 Abs. 4 AStG aus der unmittelbaren Beteiligung an der Personengesellschaft zugerechnet werden, die wiederum se...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.3 Beteiligung über Personengesellschaften

Rz. 223 Ist der Steuerpflichtige mittelbar über eine oder mehrere in- oder ausländische Personengesellschaft(en) an der ausländischen Gesellschaft beteiligt, ist der Kürzungsbetrag i. S. d. § 11 AStG beim Steuerpflichtigen anzusetzen, soweit die Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 AStG aus der unmittelbaren Beteiligung an der Personengesellschaft zugerechnet werden, die wiederum sel...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.2.2.1 Örtliche Zuständigkeit bei einer Beteiligung im Privatvermögen

Rz. 621 Wird die Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft durch eine natürliche Person im Privatvermögen gehalten, so ist deren Wohnsitz-FA gem. § 19 AO örtlich zuständig.[1] Rz. 622–629 einstweilen freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.6.3 Anrechnung bei Beteiligung über Personengesellschaften

Rz. 226 Bei der Beteiligung eines im Inland Stpfl. über eine Personengesellschaft an der Zwischengesellschaft wird über die Steueranrechnung im Rahmen der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerveranlagung des Beteiligten entschieden.[1] Nach bisherigem Recht wurden die nach § 12 AStG anrechenbaren Steuern in dem Verfahren zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der die Be...mehr