Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.1.2 Gesonderte Feststellung der Aufteilung des Hinzurechnungskorrekturvolumens bei Beteiligung über eine vermittelnde Gesellschaft ( Abs. 1 S. 2)

Rz. 484 Bei mittelbarer Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft erfolgt eine direkte Zurechnung der hieraus resultierenden Besteuerungsgrundlagen bei dem Stpfl. im Rahmen des Feststellungsbescheids.[1] Bei einer Beteiligung des Stpfl. über mindestens 2 verschiedene vermittelnde Gesellschaften ist zusätzlich zu den Besteuerungsgrundlagen des Satz 1 nach § 18 Abs. 1 S....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.6.4 Zurechnung bei mittelbarer Beteiligung über eine Personengesellschaft (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 5 KStG)

Tz. 193 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 5 KStG gilt S 4 sinngemäß, wenn der OT mittelbar über eine oder mehrere PersGes an der OG beteiligt ist. Ein Anwendungsfall des § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 5 KStG ist allerdings nicht gegeben, wenn die zwischengeschaltete PersGes selbst Zwischen-OT ist und damit eine Organschaftskette vorliegt. Bei Organschaftsketten gr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.5.6 Sonderprobleme bei Beteiligung der Organgesellschaft an einer nachgeordneten Personengesellschaft

Tz. 1474 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wenn einer OG eine PersGes nachgeordnet ist, treten hinsichtlich der Abgrenzung zwischen § 14 Abs 3 und 4 KStG Sonderprobleme auf (s Dötsch/Pung, DK 2010, 223): Tz. 1475 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Mehr- und Minderabführungen einer OG an ihren OT können auch ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.3.3.2.2 Mehrstufiges Beteiligungsverhältnis (mittelbare Beteiligung)

Rz. 397 Praxis-Beispiel Beispiel 6: Natürliche Person, Beteiligung an mehreren Zwischengesellschaften in einer Beteiligungskette (d. h. unmittelbar und mittelbar), Anwendung des Teileinkünfteverfahrens Der unbeschränkt einkommensteuerpflichtige A ist an der Zwischengesellschaft BCo zu 90 % beteiligt. Die Beteiligung an der BCo wird im gewerblichen Betriebsvermögen gehalten. D...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.3.1.5 Erklärungspflicht bei mittelbarer Beteiligung über eine inländische Personengesellschaft

Rz. 770 Bei einer mittelbaren Beteiligung über eine inländische Personengesellschaft ist aufgrund des eindeutigen Wortlauts von § 18 Abs. 3 S. 1 AStG ("Jeder, der ... unmittelbar oder mittelbar beteiligten Stpfl.") i. V. m. § 7 Abs. 1 S. 1 und § 13 Abs. 1 S. 1 AStG nur der mittelbar über die Personengesellschaft an der ausländischen Gesellschaft beteiligte unbeschränkt oder ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.4.1.5 Zurechnung bei Beteiligung der Familienstiftung an einer inländischen Personengesellschaft

Rz. 1211 Ist die ausländische Familienstiftung an einer inländischen Personengesellschaft beteiligt, so stellt sich die Frage, wer an dem Feststellungsverfahren bei der inländischen Personengesellschaft zu beteiligen ist. Die Familienstiftung ist nur dann am Feststellungsverfahren der inländischen Personengesellschaft nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO beteiligt, wenn sie ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.13.4 Spendenabzug bei Beteiligung an einer Personengesellschaft

Tz. 233 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Zuwendungen, die von einer Pers-Ges geleistet worden sind, sind nicht bei ihr selbst, sondern erst anteilig bei ihren Gesellschaftern abzb (s Urt des BFH v 08.08.1990, BStBl II 1991, 70). Bei der Einkommensermittlung einer an der Pers-Ges beteiligten Kö ist zu beachten, dass die von der Pers-Ges geleisteten Zuwendungen, die anteilig auf die...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.5.6 Beteiligung über Personengesellschaften

Rz. 552 Ist der Steuerpflichtige mittelbar über eine oder mehrere in- oder ausländische Personengesellschaft(en) an der ausländischen Gesellschaft beteiligt, ist der Kürzungsbetrag für Zwecke der Gewerbesteuer ausschließlich auf der Ebene des Steuerpflichtigen anzusetzen. Auf der Ebene der Personengesellschaft unterliegen die Hinzurechnungsbeträge nicht der Gewerbesteuer. Eb...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.1.1.2.5 Feststellungsverfahren bei Beteiligung an mehreren Zwischengesellschaften

Rz. 348 Bei Beteiligung eines Stpfl. an mehreren ausländischen Gesellschaften, ist für jede Gesellschaft ein eigenes Feststellungsverfahren durchzuführen.[1] Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des § 18 Abs. 1 S. 1 AStG, der von der Beteiligung des Stpfl. "an der ausländischen Gesellschaft" spricht.[2] Rz. 349–357 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.3.1.6 Erklärungspflicht bei mittelbarer Beteiligung über eine ausländische Familienstiftung i. S. d. § 15 AStG

Rz. 778 Ist ein Stpfl. Begünstigter einer ausländischen Familienstiftung, welche ihrerseits an einer Zwischengesellschaft beteiligt ist, ist der Stpfl. und nicht die Familienstiftung erklärungspflichtig.[1] Die Erklärungspflicht des inländischen Destinatärs der ausländischen Familienstiftung, welche ihm eine Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft vermittelt, ergibt si...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.4.4 Nachträgliche Abführung von in organschaftlicher Zeit gebildeten Rücklagen nach Beendigung des Gewinnabführungsvertrags, aber bei fortbestehender Beteiligung

Tz. 891 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei Beendigung des GAV trotz fortbestehender Beteiligung ist nach R 14.8 Abs 4 S 7 KStR 2022 ein bestehender besonderer AP in der St-Bil fortzuführen. Zur Bildung solcher AP kann es nur bis zum 31.12.2021 kommen (s § 34 Abs 6e S 5 KStG). Zur gewinnwirksamen Auflösung kommt es im Regelfall erst bei der Veräußerung der Organbeteiligung (s § 1...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AStG Beteiligung an ausländischer Zwischengesellschaft

1 Allgemeines 1.1 Aufbau Rz. 1 § 7 AStG besteht aus fünf Absätzen: § 7 Abs. 1 AStG stellt das Herzstück der regulären Hinzurechnungsbesteuerung dar. S. 1 normiert die Tatbestandsvoraussetzungen sowie die Rechtsfolge für die reguläre Hinzurechnungsbesteuerung. § 7 Abs. 2 AStG regelt, wann eine Beherrschung i. S. d. Abs. 1 vorliegt. Als Beherrschungskriterien werden dabei Kapital,...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 AStG Kürzungsbetrag bei Beteiligung an ausländischer Gesellschaft

1 Allgemeines 1.1 Aufbau Rz. 1 § 11 AStG besteht aus fünf Absätzen. Die Vorschrift findet auf Steuerpflichtige Anwendung, bei denen Hinzurechnungsbeträge der Besteuerung unterlagen. Bei diesen normiert § 11 AStG den Abzug eines Kürzungsbetrages bei der Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage, soweit die Steuerpflichtigen bestimmte steuerpflichtige Bezüge von der Zwisch...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.1.3 Gesonderte und einheitliche Feststellung bei Beteiligung mehrerer Stpfl. Abs. 1 S. 3)

Rz. 497 Sind an der ausländischen Gesellschaft mehrere unbeschränkt oder beschränkt Stpfl., egal ob unmittelbar oder mittelbar, beteiligt, erfolgt die gesonderte Feststellung ihnen gegenüber nach § 18 Abs. 1 S. 3 AStG einheitlich. § 18 Abs. 1 S. 3 AStG ist lex specialis zu § 179 Abs. 2 S. 2 AO.[1] Rz. 498 Eine gesonderte Feststellung hat aufgrund der Einbeziehung von beschrän...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 AStG Beteiligung an Kapitalanlagegesellschaften

1 Allgemeines 1.1 Aufbau Rz. 1 § 13 AStG betrifft die Beteiligung an Kapitalanlagegesellschaften und befindet sich im vierten Teil des AStG unter der Überschrift "Hinzurechnungsbesteuerung". Die Norm unterteilt sich in fünf Absätze, wobei der Grundtatbestand und die Rechtsfolge in § 13 Abs. 1 AStG enthalten sind. Die Norm wird als "erweiterte" oder "verschärfende" Hinzurechnun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.1 Atypisch stille Beteiligung

Tz. 136 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die (atypisch) stille Beteiligung an einer Kap-Ges ist zwar als stille Beteiligung am Betrieb einer Kap-Ges und nicht an der Kö selbst anzusehen (s Urt des BFH v 20.08.1954, BStBl III 1954, 336). Die Kap-Ges ist folglich gedanklich von ihrem Betrieb zu trennen, an dem sie zusammen mit dem atypisch still Beteiligten mitunternehmerisch beteil...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.2.2.2 Örtliche Zuständigkeit bei einer Beteiligung im Betriebsvermögen

Rz. 630 Wird die Beteiligung im Betriebsvermögen oder Sonderbetriebsvermögen gehalten, ist das Betriebs- (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 AO) oder Geschäftsleitungs–FA (§ 20 AO) örtlich zuständig.[1] Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. b AO kommt § 18 AO zur Anwendung.[2] Rz. 631–639 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.1.1.2.4 Feststellung bei Beteiligung an einer nachgeschalteten Zwischengesellschaft

Rz. 336 Durch die Streichung des § 14 AStG a. F. werden die Einkünfte nachgeschalteter Zwischengesellschaften für nach dem 31.12.2021 beginnende Wirtschaftsjahre, dem Stpfl. unmittelbar zugerechnet.[1] Daher fließen auch in diesen Fällen die Besteuerungsgrundlagen in den Hinzurechnungsbescheid ein. Einen Zurechnungsbescheid bei Beteiligung an einer nachgeschalteten Zwischeng...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.3.1.4 Erklärungspflicht in den Fällen einer mittelbaren Beteiligung

Rz. 760 Auch bei einer mittelbaren Beteiligung des Stpfl. an der ausländischen Gesellschaft ergibt sich seine Erklärungspflicht aus § 18 Abs. 3 S. 1 AStG ("oder mittelbar beteiligt").[1] Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 S. 2 AStG bzw. § 13 Abs. 1 S. 2 AStG ist derjenige Stpfl., der nicht Feststellungsbeteiligter ist (s. dazu Rz. 358), insoweit nicht zur Abgabe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.3.3 Nur anteilige Bildung von Ausgleichsposten bei nicht 100%iger Beteiligung (§ 14 Abs 4 S 1 KStG idF vor KöMoG)

Tz. 1294 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 4 S 1 KStG aF sind AP nur iHd Betrags zu bilden, der dem Verhältnis der Beteiligung des OT an dem Nenn-Kap der OG entspricht. Damit hat der Ges-Geber des JStG 2008 die vom BFH (s Urt des BFH v 24.07.1996, BStBl II 1996, 614) bestätigte Regelung in R 63 Abs 1 S 3 KStR 2004 in den § 14 KStG übernommen. Beispiel: An der OG ist de...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 3.5 Wesentliche Beteiligung durch eine Dritte Person (§ 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. a) AStG)

Rz. 115 Nach § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AStG ist es für das Näheverhältnis ausreichend, wenn ein Dritter sowohl an der Person als auch an dem Steuerpflichtigen wesentlich beteiligt ist (Nr. 3 Buchst. a), sowohl gegenüber der Person als auch gegegnüber dem Steuerpflichtigen Anspruch auf mindestens ein Viertel des Gewinns oder des Liquidationserlöses hat (Nr. 3 Buchst. b) oder auf ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Aufstockung der Anschaffungskosten der Beteiligung nach § 6 Abs 6 S 3 EStG um den "Einlagewert" Betriebsvermögen

Rn. 1861 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 S 3 nimmt Bezug auf die Regelung des § 6 Abs 6 S 2 EStG. Die Regelung sieht vor, dass sich in den Fällen des § 6 Abs 1 Nr 5 S 1 Buchst a EStG die AK iSd S 2 um den Einlagewert des WG erhöhen. Eingefügt wurde diese Regelung mit dem StEntlG 1999/2000/2002 mit dem Ziel der Verhinderung einer Übermaßbesteuerung (BT-Drs 14/23, 174). Weder aus d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Beteiligung an der optierenden Gesellschaft (§ 1a Abs 3 S 1 KStG)

6.2.1 Allgemeines Tz. 97 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 1a Abs 3 S 1 KStG gilt die Beteiligung an einer optierenden Gesellschaft für Ertrag-St-Zwecke, dh für die KSt, ESt und GewSt, als Beteiligung eines nicht phG an einer Kap-Ges. Bei von natürlichen Personen im PV gehaltenen Anteilen an einer optierenden Gesellschaft ist daher § 17 EStG bzw § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG einsch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Stille Beteiligung, Genussrecht

Schrifttum: Groh, Eigenkapitalersatz in der Bilanz, BB 1993, 1882; Groh, Genussrechtskapital und Maßgeblichkeitsgrundsatz, BB 1995, 559; Schulze zur Wiesche in FS Budde, München 1995, 579; Blaurock, Handbuch der stillen Gesellschaft, 5. Aufl, Köln 1998 § 13; Behrens/Karkowski, Verlustabzug auf Ebene des stillen Gesellschafters auch ohne voraussichtlich dauernde Wertminderung sein...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.3.2.7 Gemeinsame Anzeige bei Beteiligung mehrerer Stpfl.

Rz. 979 Sind mehrerer Stpfl. an der ausländischen Gesellschaft beteiligt, können sie nach § 18 Abs. 3 S. 5 AStG eine gemeinsame Anzeige abgeben.[1] Zu den Einzelheiten s. Rz. 1036. Rz. 980–984 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.2 Voraussetzungen der Anrechnung ausländischer Hinzurechnungssteuern bei vermittelnder Beteiligung (Abs. 2)

2.2.1 Antragsgebundene Anrechnung bei Hinzurechnung auf Zwischenebene Rz. 270 Nach § 12 Abs. 2 AStG ist in Ergänzung zu Abs. 1 auch eine auf Ebene der vermittelnden Gesellschaft bzw. Betriebsstätte im Rahmen einer vorgeschalteten Hinzurechnungsbesteuerung erhobene Steuer anrechenbar. Die Anrechnung aufgrund einer mit den §§ 7ff. AStG vergleichbaren Hinzurechnungsbesteuerung a...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.3.2.8 Beteiligung über Personengesellschaften

Rz. 373 Ist der Steuerpflichtige an der Zwischengesellschaft mittelbar über eine oder mehrere in- oder ausländische Personengesellschaft(en) beteiligt, ergeben sich für das Feststellungsverfahren keine Änderungen. Das Hinzurechnungskorrekturvolumen ist beim Steuerpflichtigen fortlaufend zu ermitteln und gesondert festzustellen.[1] Rz. 374–383 einstweilen freimehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Mittelbare Beteiligung (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 und 3 KStG)

3.4.1 Allgemeines Tz. 263 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 KStG, der auch Rechtsgrundlage für die stliche Anerkennung einer mittelbaren Organschaft (auch als Klammerorganschaft bezeichnet; dazu näher s Tz 752) ist, sind bei der Prüfung der finanziellen Eingliederung auch mittelbare Beteiligungen zu berücksichtigen, wenn die Beteiligung an jeder vermitte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.4.7 Keine Auflösung des Ausgleichspostens bei Beendigung der Organschaft trotz fortbestehender Beteiligung

Tz. 1355 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Besteht nach Beendigung des GAV die Beteiligung an der OG fort, sind die dann noch vorhandenen besonderen AP nicht gewinnwirksam aufzulösen, sondern bis zur Veräußerung der Beteiligung bzw bis zum Vorliegen eines veräußerungsgleichen Tatbestands weiterzuführen (s R 14.8 Abs 4 S 7 KStR 2022). Insoweit sind die Aussagen im UmwSt-Erl 2011 zum...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.3.3.2.1 Einstufiges Beteiligungsverhältnis (unmittelbare Beteiligung)

Rz. 389 Praxis-Beispiel Beispiel 1: Natürliche Person, Beteiligung im Betriebsvermögen, Anwendung des Teileinkünfteverfahrens Der unbeschränkt einkommensteuerpflichtige A ist an der Zwischengesellschaft BCo zu 100 % beteiligt. Die Beteiligung wird im gewerblichen Einzelunternehmen (Betriebsvermögen) gehalten. Das Wirtschaftsjahr der BCo entspricht dem Kalenderjahr. Im Jahr 01 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.8 Ausgleichsposten bei Zusammenrechnung von Beteiligungen

Tz. 1392 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nicht in § 14 Abs 4 KStG aF angesprochen ist die Bildung von AP in Fällen, in denen die finanzielle Eingliederung durch Zusammenrechnung mehrerer Beteiligungen hergestellt wird. Bei der Zusammenrechnung von Beteiligungen kann nur eine der beteiligten Gesellschaften OT sein. Nach uE zutr Auff von Frotscher (in F/D, § 14 KStG Rn 888) sind di...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.2.4 Zahlungsmittel, Forderungen, Wertpapiere, Beteiligungen oder ähnliche Vermögenswerte

Rz. 106 Zur Definition von Einkünften mit Kapitalanlagecharakter sind die Vermögenswerte zu bestimmen, die aus aus dem Halten, der Verwaltung, der Werterhaltung oder -erhöhung stammen. § 13 Abs. 2 AStG nennt als Vermögenswerte Zahlungsmittel, Forderungen, Wertpapiere, Beteiligungen (ausgenommen aktive Einkünfte i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 7 und 8 AStG) oder ähnliche Vermögenswer...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.5.3 "Allein" oder "zusammen mit"

Rz. 429 Gem. § 7 Abs. 2 AStG kann der Stpfl. "allein oder zusammen" mit ihm nahestehenden Personen die ausländische Gesellschaft beherrschen. Dabei ist festzuhalten, dass der Wortlaut sowie die Art und Weise der Berücksichtigung von nahestehenden Personen i. R.d. Beherrschung höchst umstritten ist.[1] Im Grundsatz erfolgt eine zweistufige Prüfung: Zunächst ist zu prüfen, ob de...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.6.2 § 7 Abs. 3 Satz 1 AStG

Rz. 442 Zur Definition der nahestehenden Person rekurriert § 7 Abs. 3 S. 1 AStG auf § 1 Abs. 2 AStG. Dem Stpfl. ist eine Person nahestehende Person, wenn zwischen ihr und dem Stpfl. eine wesentliche Beteiligung,[1] ein Anspruch auf Gewinn oder Liquidationserlös,[2] ein Beherrschungsverhältnis,[3] Einflussmöglichkeit einer dritten Person sowohl an der Person als auch dem Stpfl. s...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.5.2 Beherrschungskriterien

Rz. 421 Gem. § 7 Abs. 2 AStG liegt eine Beherrschung vor, wenn dem Stpfl. allein oder zusammen mit ihm nahestehenden Personen (§ 1 Abs. 2 i. V. m. § 7 Abs. 3 AStG n. F.) unmittelbar oder mittelbar mehr als die Hälfte der Stimmrechte, Anteile am Nennkapital, Gewinnanspruch, Liquidationserlös zustehen. Rz. 422 Die Kriterien (Stimmrechte, Anteile am Nennkapital, Gewinnanspruch und Li...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 3.3 Beteiligung am Gewinn oder Liquiditätserlös (§ 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. b) AStG)

Rz. 113 Gemäß Nr. 1b gilt eine Person dem Steuerpflichtigen auch dann als nahestehend, wenn diese Person gegenüber dem Steuerpflichtigen (Variante 1) oder umgekehrt der Steuerpflichtige gegenüber dieser Person (Variante 2) einen Anspruch auf mindestens ein Viertel des Gewinns oder des Liquidationserlöses besitzt. Diese Regelung wurde durch das ATAD-Umsetzungsgesetz vom 25. J...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.1.1.2.12 Gesonderte Feststellung bei Beteiligung einer Organgesellschaft

Rz. 445 Ist eine inländische Organgesellschaft an einer ausländischen Gesellschaft beteiligt, so ist die Organgesellschaft selbst und nicht der Organträger Feststellungsbeteiligter, da diese und nicht der Organträger an der ausländischen Gesellschaft gem. § 7 Abs. 1 AStG beteiligt ist.[1] Zudem ist die Organgesellschaft eigenständiges Körperschaftsteuersubjekt und damit im I...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.3.1.9 Erklärungspflicht bei Beteiligung mehrerer Stpfl. an der Zwischengesellschaft

Rz. 803 Sind mehrere Stpfl. an der Zwischengesellschaft beteiligt, ist grundsätzlich jeder von Ihnen zur Abgabe einer Feststellungserklärung verpflichtet. Die Befreiung von der Erklärungspflicht nach § 181 Abs. 2 S. 3 AO gilt hier nicht. Die Erklärungspflicht kann in diesen Fällen jedoch durch Abgabe einer gemeinsamen Erklärung nach § 18 Abs. 3 S. 5 AStG erfüllt werden (s. d...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.4 Anteilige Berücksichtigung der Steuern bei Beteiligung Mehrer

Rz. 170 § 12 Abs. 1 AStG regelt die Vermeidung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung der Zwischeneinkünfte im Inland. Eine solche droht nur, soweit die zulasten der ausländischen Gesellschaft erhobenen Steuern auf den bei dem inländischen Stpfl. besteuerten Hinzurechnungsbetrag entfällt.[1] Rz. 171 Daraus ergibt sich ein Aufteilungserfordernis, wenn mehrere Personen an einer...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.2 Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft

Rz. 122 Der Steuerpflichtige muss die in § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 AStG genannten Bezüge – vorbehaltlich des S. 2 (s. Rz. 188ff.) – von einer ausländischen Gesellschaft erhalten. Eine ausländische Gesellschaft i. S. d. § 11 AStG ist eine Kapitalgesellschaft, deren Sitz und Ort der Geschäftsleitung im Ausland liegen (§ 7 Abs. 1 S. 1 AStG).[1] Die ausländische Gesellschaft mu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.1.1.5 Mitteilbare Beteiligung über Personengesellschaften

Rz. 160 Nach Auffassung des BFH zur früheren Rechtslage habe die Aufteilung der Einkünfte mittelbar beteiligter Steuerpflichtiger über eine Personengesellschaft zweistufig zu erfolgen.[1] Danach seien die Besteuerungsgrundlagen (auch die Zwischeneinkünfte) für die Hinzurechnungsbesteuerung einheitlich nur gegenüber der Personengesellschaft festzustellen. Die Aufteilung der E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Zusammenrechnung unmittelbarer und mittelbarer Beteiligungen

Tz. 277 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 KStG sind mittelbare Beteiligungen zu berücksichtigen, wenn die Beteiligung an jeder vermittelnden Gesellschaft die Mehrheit der Stimmrechte gewährt. Die Auff von Neu (EStB-Sonderheft zum StSenkG, 2000, 34), wonach bei mehreren vermittelnden Gesellschaften nur bezüglich der obersten eine Stimmrechtsmehrheit gege...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.3 Entsprechende Geltung § 7 Abs. 1 Satz 2 und 3 AStG (§ 13 Abs. 1 S. 2)

Rz. 76 Durch die Anordnung in § 13 Abs. 1 S. 2 AStG gelten § 7 Abs. 1 S. 2 und S. 3 AStG entsprechend. Durch die entsprechende Geltung sind mittelbare Beteiligungen für die Steuerpflicht nach § 13 Abs. 1 S. 1 AStG unbeachtlich, soweit bei einer die Beteiligung vermittelnden Person hinsichtlich der Beteiligung an dieser ausländischen Gesellschaft eine Hinzurechnungsbesteuerun...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.7.3 § 7 Abs. 4 S. 2 AStG

Rz. 476 § 7 Abs. 4 S. 2 AStG enthält eine Sonderregel für Personengesellschaften. Demnach wird bei den unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschaftern einer Personengesellschaft oder Mitunternehmerschaft, die an einer Zwischengesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, ein Zusammenwirken durch abgestimmtes Verhalten widerlegbar unterstellt. Mithin handelt es sich b...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.3 § 7 Abs. 1 S. 3 AStG anderer Gewinnverteilungsmaßstab

Rz. 376 § 7 Abs. 1 S. 3 AStG entspricht mit Ausnahme von marginalen redaktionellen Änderungen der Vorschrift des § 7 Abs. 5 AStG a. F. vor ATAD-UmsG. Der Gesetzgeber hat die Vorschrift – systematisch zutreffend – in § 7 Abs. 1 AStG umgegliedert. Die Vorschrift modifiziert die Rechtsfolge (Hinzurechnungsquote) des § 7 Abs. 1 S. 1 AStG, in dem anstelle der Beteiligung am Nennk...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.2 § 7 Abs. 1 S. 2 AStG

Rz. 346 Aufgrund der Vorgabe der ATAD und deren Umsetzung in § 7 Abs. 1 S. 1 AStG erfolgt nunmehr nicht nur die Zurechnung unmittelbar, sondern auch eine direkte Zurechnung bei mittelbarer Beteiligung (siehe hierzu Rz. 327). Diese rechtsfolgenseitige Änderung erfordert jedoch Folgeänderungen, um eine Mehrfacherfassung der Zwischeneinkünfte im Rahmen der Hinzurechnungsbesteue...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.5.4 Verhältnis zu 15 AStG

Rz. 141 Bisher stellte sich die Frage nach dem Rangverhältnis zwischen § 7 AStG a. F. (vor ATAD-UmsG) und § 15 AStG nicht. Die Erfassung im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung scheiterte in der Vergangenheit an der fehlenden gesellschaftsrechtlichen Beteiligung. Eine Stiftung verfügt über keine Mitglieder oder Gesellschafter, d. h. die Stiftung gehört sich selbst. Die Begün...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.2.2 Änderungen durch das ATADUmsG

Rz. 21 Wesentliche Änderungen am Grundkonzept des § 7 AStG haben sich durch das ATAD-UmsG ergeben: Änderung des Beherrschungskonzeptes: Tatbestandsmerkmal der Hinzurechnungsbesteuerung war bis zur Einführung des ATAD-UmsG die sog. (zufällige) Inländerbeherrschung. Eine solche lag vor, wenn Inländer allein oder zusammen mit anderen Inländern zu mehr als 50 % an der ausländisch...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.7.1 Überblick

Rz. 456 § 7 Abs. 4 AStG erweitert den Begriff der nahestehenden Person gem. § 7 Abs. 3 AStG auf Fälle eines abgestimmten Verhaltens. Mithin kann sich eine Beherrschung auch dann ergeben, wenn keine beherrschende Beteiligung an der Zwischengesellschaft besteht, die Gesellschafter aber in Bezug auf die Zwischengesellschaft gleichgerichtete Interessen verfolgen. Zweck des § 7 Ab...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 13 AStG betrifft die Beteiligung an Kapitalanlagegesellschaften und befindet sich im vierten Teil des AStG unter der Überschrift "Hinzurechnungsbesteuerung". Die Norm unterteilt sich in fünf Absätze, wobei der Grundtatbestand und die Rechtsfolge in § 13 Abs. 1 AStG enthalten sind. Die Norm wird als "erweiterte" oder "verschärfende" Hinzurechnungsbesteuerung bezeichne...mehr