Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 7 Beteiligungen im IFRS-Abschluss

7.1 Regelungsbereich und Begriff Rz. 37 § 271 Abs. 1 Satz 1 HGB stellt für den Begriff "Beteiligungen" auf die dauernde Verbindung zwischen dem eigenen Unternehmen und dem Beteiligungsunternehmen ab. Die IFRS stellen dagegen auf die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Geschäftsführung ab und differenzieren die Beteiligungsform in Abhängigkeit von der Einflussnahme auf die F...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 1 Zum Begriff "Beteiligungen"

1.1 Definition nach § 271 HGB Rz. 1 Nach § 271 Abs. 1 Satz 1 HGB sind Beteiligungen Anteile an anderen Unternehmen, die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu jener Kapitalgesellschaft oder Personenhandelsgesellschaft nach § 264a HGB zu dienen. Da dies im 2. Abschnitt des Dritten Buches des HGB geregelt ist, beschränkt sich...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 1.4 Abgrenzung zu Beteiligungen an "verbundenen Unternehmen"

Rz. 8 § 271 Abs. 2 HGB enthält die Definition der verbundenen Unternehmen, § 266 HGB fordert, dass letztere getrennt von den Beteiligungen auszuweisen sind.[1] Beteiligungen sind Anteilsrechte, die eine lockere Verbindung zu einem anderen Unternehmen aufweisen, während "Anteile an verbundenen Unternehmen" auf eine enge Verbindung zum anderen Unternehmen hinweisen. Anteile an...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 2.2 GuV-Rechnung

Rz. 13 Auch für die GuV-Rechnung hat die Beteiligungsdefinition Bedeutung. § 275 Abs. 2 HGB schreibt für Kapitalgesellschaften und denen über § 264a HGB gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften in Nr. 9 für das Gesamtkostenverfahren[1] den gesonderten Ausweis der "Erträge aus Beteiligungen" vor; als "Davon-Vermerk" sind die Erträge aus Beteiligungen an verbundenen Unte...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 1.3 Beteiligungsvermutung

Rz. 5 Auf die Höhe des Kapitalanteils und die Beherrschungsmöglichkeit kommt es bei der Beurteilung des Beteiligungscharakters nicht an, doch sind Zweifel, ob eine Beteiligung gegeben ist oder nicht, dann ausgeschlossen, wenn das beteiligte Unternehmen mehr als 20 % der Kapitalanteile am Beteiligungsunternehmen hält. Nach § 271 Abs. 1 Satz 3 HGB wird eine Beteiligung vermute...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 4.4 Bewertung im Konzernabschluss

Rz. 28 Einen Sonderfall stellt die Bewertung von "Beteiligungen an assoziierten Unternehmen" im Konzernabschluss dar. Aus § 311 HGB ergibt sich, dass als "assoziiertes Unternehmen" dasjenige Unternehmen bezeichnet wird, an dem ein in den Konzernabschluss einbezogenes Unternehmen eine Beteiligung hält und das bezüglich seiner Geschäfts- und Finanzpolitik dem maßgeblichen Einf...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 3.3 Zeitpunkt der Aktivierung von Gewinnanteilen aus Beteiligungen an Personengesellschaften

Rz. 17 Zur Vereinnahmung von Gewinnanteilen aus Personengesellschaften finden sich Ausführungen in IDW RS HFA 18 (Rz 13–25). Der dem Gesellschafter unmittelbar zustehende Gewinnanteil ist im Regelfall als Mindestgewinnanteil anzusehen, der auch vor Feststellung des Jahresabschlusses der Personenhandelsgesellschaft als Beteiligungsertrag vereinnahmt werden kann. Ein darüber hi...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 7.2 Ansatz

Rz. 38 Finanzielle Vermögenswerte – als Ausgangspunkt einer Beteiligung – sind in dem Zeitpunkt in der Bilanz anzusetzen, zu dem das Unternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Beim erstmaligen Ansatz finanzieller Vermögenswerte ist eine Klassifikation vorzunehmen.[1]mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 4.2 Außerplanmäßige Abschreibungen

Rz. 24 Außerplanmäßige Abschreibungen können nach § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB vorgenommen werden, wenn den Beteiligungen am Abschlussstichtag ein Wert beizulegen ist, der unter den Anschaffungskosten oder dem letzten Bilanzansatz liegt und voraussichtlich keine dauernde Wertminderung vorliegt. Nach IDW RS HFA 10, Rz. 3 ist der am Abschlussstichtag "einer Beteiligung beizulegende ...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 1.2 Objektive und subjektive Merkmale des § 271 HGB

Rz. 2 Vorstehende Definition des § 271 Abs. 1 HGB zeigt objektive Merkmale: es muss sich um Anteile an anderen Unternehmen handeln; subjektive Merkmale: die Anteile an den anderen Unternehmen müssen "dem eigenen Geschäftsbetrieb dienen" und es muss zu den anderen Unternehmen "eine dauernde Verbindung" bestehen. Rz. 3 Zum objektiven Merkmal "Anteil" ist zunächst festzuhalten, dass...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 5 Berichtspflichten im Anhang

Rz. 29 § 285 Nr. 11 HGB schreibt für alle Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter[1] eine ausführliche Aufstellung der Beteiligungen – wenn sie jeweils mindestens 20 % betragen – im Anhang mit folgenden Angaben vor: "Name und Sitz anderer Unternehmen, die Höhe des Anteils am Kapital, das Eigenkapital und das Ergebnis des ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.2.1 Beteiligungen

3.2.1.1 Begriff Rz. 17 Eine Beteiligung ist (§ 271 Abs. 1 Satz 1 HGB): ein Anteil an einem anderen Unternehmen, der eine dauernde Verbindung zu dem anderen Unternehmen herstellt, und dazu bestimmt ist, dem eigenen Unternehmen zu dienen. Ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft, der insgesamt 20 % des Nennkapitals der Kapitalgesellschaft überschreitet, gilt im Zweifel als Beteiligu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.3.5 Einschränkung bei entgeltlich erworbenen Anteilen

Rz. 304 Die Regelung für entgeltlich erworbene Anteile ist in § 17 Abs. 2 S. 6 Buchst. b) EStG enthalten. Danach ist ein Verlustabzug nicht möglich, soweit er aus Anteilen stammt, die nicht während der gesamten letzten fünf Jahre zu einer Beteiligung i. S. d. § 17 EStG gehört haben.[1] Entgeltlicher Erwerb liegt vor bei Erwerb durch Kauf, Tausch und bei Erwerb der Anteile geg...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.6.2.3 Nicht zu Beteiligungen verdichtete Wertpapiere

Rz. 58 Wertpapiere, die keine Beteiligungen verkörpern, gehören i. d. R. nicht zum notwendigen Betriebsvermögen, da sie nicht wesentlich für die Betriebsführung sind. Rz. 59 In der Regel haben sie auch dann noch nicht eine für den Betrieb unerlässliche Funktion, wenn sie für einen Betriebskredit verpfändet werden.[1] Wertpapiere können aber durch Verpfändung gewillkürtes Betri...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 1.1 Definition nach § 271 HGB

Rz. 1 Nach § 271 Abs. 1 Satz 1 HGB sind Beteiligungen Anteile an anderen Unternehmen, die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu jener Kapitalgesellschaft oder Personenhandelsgesellschaft nach § 264a HGB zu dienen. Da dies im 2. Abschnitt des Dritten Buches des HGB geregelt ist, beschränkt sich der Anwenderkreis zunächst a...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 2.1 Bilanz

Rz. 9 Da § 271 Abs. 1 und Abs. 2 HGB 2 Definitionen für unterschiedlich ausgestaltete Unternehmensverbindungen (Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen) behandelt, sind diese auch im Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften und denen über § 264a HGB gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften zu trennen (etwa § 266 HGB und § 275 HGB). Bei den übrigen Rechtsf...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 4.1 Anschaffungskosten

Rz. 20 Beteiligungen sind gemäß § 253 Abs. 1 HGB höchstens mit den Anschaffungskosten anzusetzen (Anschaffungskostenprinzip). Die Anschaffungskosten bleiben grundsätzlich unverändert und unbeeinflusst davon, ob die Beteiligungsgesellschaft Gewinne oder Verluste erzielt. Diese Grundsätze gelten für die Bewertung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen. Zu den An...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 7.4 Impairment-Test

Rz. 41 Bei den Vermögenswerten des Anlagevermögens muss gem. IAS 36 die Werthaltigkeit geprüft werden (sog. Impairment-Test); das gilt gem. IAS 36.4 für Anteile an Tochterunternehmen, Anteile an assoziierten Unternehmen und Anteile an Joint Ventures. Übrige Beteiligungen[1] unterliegen nicht IAS 36 sondern sind gem. IFRS 9.5.1 dem Wertminderungsregime für erwartete Kreditver...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 6.3 Beteiligungserträge von Personengesellschaften

Rz. 36 (Ertrag)steuerlich ist die (nicht rechtsfähige) Personenhandelsgesellschaft kein Subjekt, die Beteiligung stellt daher kein selbstständiges Wirtschaftsgut dar; § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO ordnet den Gesellschaftern den Anteil am Betriebsvermögen anteilig zu. Rechtsfähige Personengesellschaften gelten für Zwecke der Ertragsbesteuerung als Gesamthand und deren Vermögen als Ges...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 7.1 Regelungsbereich und Begriff

Rz. 37 § 271 Abs. 1 Satz 1 HGB stellt für den Begriff "Beteiligungen" auf die dauernde Verbindung zwischen dem eigenen Unternehmen und dem Beteiligungsunternehmen ab. Die IFRS stellen dagegen auf die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Geschäftsführung ab und differenzieren die Beteiligungsform in Abhängigkeit von der Einflussnahme auf die Finanz- und Geschäftspolitik. Zu ...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 8 Weiterführende Literatur

Federmann/Müller, Bilanzierung nach Handelsrecht, Steuerrecht und IAS/IFRS, 13. Aufl. 2018 Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, Haufe IFRS-Kommentar, 22. Aufl. 2024, §§ 31–34.mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 2 Ausweis- und Gliederungsfragen

2.1 Bilanz Rz. 9 Da § 271 Abs. 1 und Abs. 2 HGB 2 Definitionen für unterschiedlich ausgestaltete Unternehmensverbindungen (Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen) behandelt, sind diese auch im Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften und denen über § 264a HGB gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften zu trennen (etwa § 266 HGB und § 275 HGB). Bei den übrig...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 4 Bewertungsgrundsätze

4.1 Anschaffungskosten Rz. 20 Beteiligungen sind gemäß § 253 Abs. 1 HGB höchstens mit den Anschaffungskosten anzusetzen (Anschaffungskostenprinzip). Die Anschaffungskosten bleiben grundsätzlich unverändert und unbeeinflusst davon, ob die Beteiligungsgesellschaft Gewinne oder Verluste erzielt. Diese Grundsätze gelten für die Bewertung von Beteiligungen an in- und ausländischen...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 6 Steuerliche Besonderheiten

6.1 Keine phasengleiche Aktivierung von Dividenden Rz. 34 Mit Beschluss vom 7.8.2000[1] hat der Große Senat des BFH entschieden: "Eine Kapitalgesellschaft, die mehrheitlich an einer anderen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, kann Dividendenansprüche aus einer zum Bilanzstichtag noch nicht beschlossenen Gewinnverwendung der nachgeschalteten Gesellschaft grundsätzlich nicht akt...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 3 Bilanzierungsfragen

3.1 Beteiligungen an Personengesellschaften Rz. 14 Die Bilanzierung von Beteiligungen an Personengesellschaften und damit verbunden die Frage, wie Gewinn- und Verlustanteile aus einer solchen Beteiligung berücksichtigt werden, ist in der Literatur und Praxis umstritten. Zwei Auffassungen stehen sich gegenüber, die Spiegelbildmethode und das Anschaffungskostenprinzip. Die Spieg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.1.2 Personengemeinschaft

Rz. 28 Befindet sich die Beteiligung im Gesamthandseigentum mehrerer Personen (Personenhandelsgesellschaft, GbR), ist zu unterscheiden, ob die Personengesellschaft die Beteiligung veräußert, oder ob die Beteiligung an der Personengesellschaft veräußert wird. In beiden Fällen kann § 17 EStG nur eingreifen, wenn die Personengemeinschaft nicht im Bereich der Gewinneinkünfte, und...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.3.4 Einschränkung bei unentgeltlich erworbenen Anteilen

Rz. 301 Die Regelung für unentgeltlich erworbene Anteile in § 17 Abs. 2 S. 6 Buchst. a) EStG (zum Begriff des unentgeltlichen Erwerbs vgl. Rz. 154ff.) ist nicht nur auf den unentgeltlichen Erwerb unter Lebenden, sondern auch auf den Erwerb von Todes wegen anwendbar. Danach ist ein Verlustabzug nicht möglich, soweit er aus Anteilen stammt, die innerhalb der letzten fünf Jahre ...mehr

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Beteiligungen nach HGB, EStG und IFRS

1 Zum Begriff "Beteiligungen" 1.1 Definition nach § 271 HGB Rz. 1 Nach § 271 Abs. 1 Satz 1 HGB sind Beteiligungen Anteile an anderen Unternehmen, die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu jener Kapitalgesellschaft oder Personenhandelsgesellschaft nach § 264a HGB zu dienen. Da dies im 2. Abschnitt des Dritten Buches des HGB ...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 7.3 Bewertung

Rz. 39 Die Bewertung ist abhängig von der Tatsache, ob ein Einzel- oder ein Konzernabschluss aufgestellt wird. Werden separate Einzelabschlüsse nach IFRS aufgestellt, dann sind die Anteile an Tochterunternehmen, gemeinsam geführten Unternehmen und assoziierten Unternehmen gem. IAS 27.10 wie folgt zu bilanzieren: zu Anschaffungskosten oder in Übereinstimmung mit IFRS 9 (das ist ...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 3.4 Einbuchung der Dividendenausschüttung einer Kapitalgesellschaft an eine Personengesellschaft

Rz. 19 Ist eine Personengesellschaft an einer Kapitalgesellschaft beteiligt wird die Dividende auf der Ebene der Personenhandelsgesellschaft in der Handelsbilanz vereinnahmt.[1] Die Erträge aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften umfassen auch die einbehaltenen Kapitalertragsteuern (einschließlich Solidaritätszuschlag hierauf), die bei der Einbuchung des Beteiligungsertra...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 4.3 Wertaufholung

Rz. 27 Gemäß § 253 Abs. 5 HGB kann ein aufgrund außerplanmäßiger Abschreibungen gewählter niedriger Bilanzansatz dann nicht beibehalten werden, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen. Es besteht ein generelles Zuschreibungsgebot bei Wegfall der Abwertungsgründe einer nach § 253 Abs. 3 Satz 5 oder 6 HGB vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibung.mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 6.2 Teilwertabschreibungen

Rz. 35 Werden Beteiligungen nach § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB bei nur vorübergehender Wertminderung per Wahlrecht abgeschrieben, darf dies nicht in die steuerliche Gewinnermittlung übernommen werden. Die notwendige Vornahme einer außerplanmäßigen Abschreibung in der Handelsbilanz bei voraussichtlich dauerhaft im Wert geminderten Beteiligungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB ist nicht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 1.2 Wirkungsweise des § 17 EStG

Rz. 9 Die Wirkungsweise des § 17 EStG kann zur Sicherstellung der Einmalbesteuerung, sie kann jedoch auch zur Doppelbelastung führen oder letztlich Vermögensmehrungen unbesteuert lassen. Eine etwaige Doppelbesteuerung beruht auf einer ausdrücklichen gesetzlichen Entscheidung, ist daher nicht unbillig und somit hinzunehmen. Es sind die folgenden Fallgruppen denkbar: Rz. 10 Die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.5 Unentgeltliche Übertragung der Anteile

Rz. 154 Eine unentgeltliche Übertragung der Anteile stellt keine Veräußerung i. S. d. § 17 Abs. 1 EStG dar (Rz. 124). Unentgeltlicher Erwerb ist Erwerb durch Erbfall, Vermächtnis, Schenkung, vGA, Kapitalherabsetzung (Sachauskehrung) oder Liquidation.[1]. Kennzeichen des unentgeltlichen Erwerbs ist, dass keine Gegenleistung erbracht wird. Entgeltlich ist der Erwerb dagegen, w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 1.1 Systematische Stellung und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Das Einkommensteuerrecht wird von dem Grundsatz des Dualismus der Einkunftsarten beherrscht, wonach im Betriebsvermögen realisierte Vermögensmehrungen steuerlich erfasst werden (§§ 4 Abs. 1, 5 EStG; Vermögenszuwachstheorie), im Privatvermögen realisierte Vermögensmehrungen dagegen grundsätzlich nicht (§§ 8, 9 EStG; Quellentheorie). Dieser Grundsatz ist im Laufe der Zei...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 6.1 Keine phasengleiche Aktivierung von Dividenden

Rz. 34 Mit Beschluss vom 7.8.2000[1] hat der Große Senat des BFH entschieden: "Eine Kapitalgesellschaft, die mehrheitlich an einer anderen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, kann Dividendenansprüche aus einer zum Bilanzstichtag noch nicht beschlossenen Gewinnverwendung der nachgeschalteten Gesellschaft grundsätzlich nicht aktivieren." Damit gilt steuerlich keine phasengleich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.6 Einlage und Entnahme bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften

Rz. 167 Legt der Stpfl. die Beteiligung ganz oder teilweise in sein Betriebsvermögen (Einzelgewerbebetrieb) ein oder entnimmt er sie ganz oder teilweise aus dem Betriebsvermögen, so handelt es sich bei diesen Vorgängen grundsätzlich weder um eine Veräußerung noch um eine Anschaffung, da die Rechtszuständigkeit sich nicht ändert.[1] Grundsätzlich sind Anteile im Betriebsvermö...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.1.3 Entgeltlichkeit der Veräußerung

Rz. 124 Der Begriff "Veräußerung" i. S. d. § 17 EStG setzt notwendig Entgeltlichkeit voraus; unentgeltliche Vorgänge fallen grundsätzlich nicht unter § 17 EStG. [1] Dies ergibt sich aus dem Gesetz, da § 17 Abs. 2 EStG vom "Veräußerungsgewinn" und "Veräußerungspreis" spricht, also ersichtlich entgeltliche Vorgänge im Auge hat.[2] Außerdem enthält § 17 Abs. 1 S. 4 EStG eine bes...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.2.2.1 Gesellschaftstypische Anteile

Rz. 35 Erfasst wird von § 17 EStG die Veräußerung von "Anteilen". Der Begriff der "Anteile" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der durch § 17 Abs. 1 S. 3 EStG näher erläutert wird. Diese Erläuterung ist jedoch keine abschließende Aufzählung, sondern muss sich ihrerseits mit den Begriffen "ähnliche Beteiligungen" und "Anwartschaften" wiederum auf unbestimmte Rechtsbegriffe s...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.2.1.1 Begriff

Rz. 17 Eine Beteiligung ist (§ 271 Abs. 1 Satz 1 HGB): ein Anteil an einem anderen Unternehmen, der eine dauernde Verbindung zu dem anderen Unternehmen herstellt, und dazu bestimmt ist, dem eigenen Unternehmen zu dienen. Ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft, der insgesamt 20 % des Nennkapitals der Kapitalgesellschaft überschreitet, gilt im Zweifel als Beteiligung (§ 271 Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.4 Freibetrag und Steuersatz

Rz. 315 Grundsätzlich erhöht der Veräußerungsgewinn aus § 17 EStG den Gesamtbetrag der Einkünfte und damit das Einkommen, ein Veräußerungsverlust vermindert es. § 17 Abs. 3 EStG enthält jedoch einen Freibetrag. Rz. 316 Der Freibetrag nach § 17 Abs. 3 EStG beträgt für die Veräußerung von 100 % der Anteile an einer Kapitalgesellschaft ab Vz 2004 9.060 EUR. Wird ein geringerer P...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 3.2 Gewinnausschüttungen

Ordentliche Gewinnausschüttungen, verdeckte Gewinnausschüttungen und Vorabausschüttungen führen stets zu Einnahmen aus Kapitalvermögen, sofern die GmbH-Anteile zum Privatvermögen rechnen. Sie sind grundsätzlich in dem Jahr anzusetzen, in dem sie tatsächlich zufließen, d. h. auf dem Bankkonto oder dem Verrechnungskonto bei der GmbH gutgeschrieben werden. Dem Alleingesellschaft...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.6.3.5 Angehörige der freien Berufe

Rz. 71 Werden von einem Angehörigen der freien Berufe mit betrieblichen Mitteln Wertpapiere angeschafft, dann können zwar die Wertpapiere kein notwendiges Betriebsvermögen sein, weil sie bei diesem Personenkreis für die Betriebsführung nicht wesentlich sind. Es bleibt aber auch Freiberuflern unbenommen, Wertpapiere als gewillkürtes Betriebsvermögen zu behandeln. Rz. 72 In dem...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.1.4.1 Kauf, Tausch

Rz. 136 Eine entgeltliche Übertragung der Anteile liegt regelmäßig vor, wenn die Übertragung aufgrund eines Kaufvertrags erfolgt. Der Kaufvertrag als Vertrag, der den Verkäufer verpflichtet, die verkaufte Sache oder das verkaufte Recht zu übertragen, und den Käufer, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen, ist der Prototyp eines entgeltlichen Vertrags; die hierauf beruhende Übe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.1.1 Natürliche Person als Veräußerer

Rz. 26 § 17 EStG schränkt nach seinem Wortlaut seinen Anwendungsbereich in persönlicher Hinsicht nicht ein. Von der Vorschrift erfasst werden daher sowohl unbeschränkt als auch beschr. Stpfl. Direkt anwendbar ist § 17 EStG nur auf natürliche Personen; durch die Verweisung in § 8 Abs. 1 KStG ist die Vorschrift jedoch auch auf Körperschaftsteuersubjekte anwendbar, soweit diese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.3.3 Systematik der Regelung

Rz. 298 Die Regelung über die Beschränkung des Verlustabzugs ist anteilsbezogen in dem Sinne, dass sie nur für den Verlust aus Anteilen gilt, für die einer der beiden Tatbestände in § 17 Abs. 2 S. 6 Buchst. a und b EStG vorliegt. Das bedeutet, dass die Beteiligung nicht als Gesamtheit beurteilt wird, sondern das Schicksal jedes einzelnen Anteils, der die Beteiligung bildet, ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.2.1.2 Zeitpunkt des Zugangs

Rz. 25 Der Zeitpunkt des Zugangs der Beteiligung kann sein der Abschluss des Gesellschaftsvertrags, die Leistung der vertraglich vereinbarten Beträge oder die Handelsregistereintragung. Gebucht werden können grundsätzlich nur Geschäftsvorfälle, denen Zahlungen oder andere Vermögenswerte zugrunde liegen. Daher kommt als Zugang einer Beteiligung an einer Personen- oder Kapitalgese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.3 Veräußerungskosten

Rz. 197 Der Veräußerungsgewinn wird durch die Veräußerungskosten gemindert. Ab Inkrafttreten des Teileinkünfteverfahrens sind nicht die gesamten Veräußerungskosten von dem Veräußerungspreis abzusetzen, sondern nach § 3c Abs. 2 EStG nur 60 % davon. Die verbleibenden 40 % bleiben steuerlich unberücksichtigt. Für die Ermittlung des stpfl. Teils des Veräußerungsgewinns ist also v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 1.3.4 Wohnsitzwechsel in das Ausland (§ 6 AStG)

Rz. 21 § 6 AStG enthält eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 17 EStG. Während § 17 EStG nur anwendbar ist, wenn die Beteiligung veräußert wird, treten nach § 6 AStG bei Vorliegen der Tatbestandsmerkmale dieser Vorschrift die Rechtsfolgen des § 17 EStG auch ohne Veräußerung ein. Grundsätzlich muss zur Anwendung des § 6 AStG die Beteiligung unter § 17 EStG fallen. An d...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.2.1.3 Steuerbilanz

Rz. 98 Steuerrechtlich kann für Finanzanlagen der aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedrigere Teilwert angesetzt werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Es besteht nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung ein Abschreibungswahlrecht. Nur in diesem Fall können Finanzanlagen auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden. Bei einer voraussichtlich ...mehr