Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsprüfung

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Außenprüfung: Heilberufe / 2 Betriebsformen

Je nachdem, in welcher Form der Betrieb geführt wird, kann eine gemischte Tätigkeit zu unterschiedlichen ertragsteuerlichen Würdigungen führen. Wenn sowohl eine freiberufliche wie auch eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird, ist die Frage, ob die gewerbliche Tätigkeit die freiberufliche Tätigkeit infiziert, sodass insgesamt (nur) gewerbliche Einkünfte erzielt werden. Prüfun...mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 3 Gewinnermittlung

Ärzte und sonstige "Heilberufler" erzielen aus freiberuflicher Tätigkeit Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.[1] Sie sind grundsätzlich weder handelsrechtlich noch steuerrechtlich zur Buchführung verpflichtet.[2] Umsatz- oder Gewinngrenzen sind hierfür nicht zu beachten.[3] Ärzte und sonstige "Heilberufler"können daher den Gewinn nach der sog. "Einnahmen-Überschussrechnung"...mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 4.2.4 Umsatzsteuerpflichtige Leistungen

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) Gem. den Ausführungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sind "individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)" Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen gehören, aber dennoch ärztlich empfehlenswert oder vertretbar sind. Aus umsatzsteuerlicher Sicht dienen diese Leistungen nicht direkt der Heilung, sondern...mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 4.2.6 Kleinunternehmerregelung

Werden neben den umsatzsteuerfreien Hauptleistungen weitere umsatzsteuerpflichtige Leistungen (z. B. Gutachten) erbracht, kann bei geringen Umsätzen eine Umsatzsteuerpflicht entfallen. Einschlägig ist hier die "Kleinunternehmerregelung" gem. § 19 UStG: Erzielte der "Heilberufler "im jeweiligen Vorjahr umsatzsteuerpflichtige Umsätze bis 22.000 EUR, und liegt der voraussichtli...mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 4.1.2 Zufluss

Grundsätzlich fließen Honorare der kassenärztlichen Vereinigung erst mit Überweisung auf das Bankkonto des Arztes zu.[1] Dies gilt auch für vom Arzt selbst abgerechnete Privatliquidationen. Bedient sich der Arzt hier jedoch einer privatärztlichen Verrechnungsstelle, gelten die Einnahmen bereits mit Eingang bei der Verrechnungsstelle als bei ihm zugeflossen. Grund ist, dass d...mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 4.2.5 Vorsteuerabzug

Werden nur steuerfreie Umsätze erzielt, ist kein Vorsteuerabzug möglich.[1] Gleiches gilt, wenn der "Heilberufler" Kleinunternehmer ist.[2] Vorsteueraufteilung Werden neben den steuerfreien auch ermäßigt bzw. voll besteuerte Umsätze erzielt, kann insoweit Vorsteuer abgezogen werden, als vorsteuerbelastete Aufwendungen oder Investitionen mit diesen Umsätzen zusammenhängen. Einze...mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 4.3 Berufsgeheimnis / Datenzugriff

Grundsätzlich kann der Betriebsprüfer Einsicht in alle Betriebsunterlagen verlangen.[1] Ein Mediziner hat jedoch das Recht die Einsichtnahme insoweit zu verweigern, als Informationen, die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen offenbart würden.[2] Problematisch sind hier z. B. die Privatliquidationen: Sie stellen einerseits Rechnungen dar, so dass insoweit ein Zugriffsre...mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 4.2.3 Ermäßigt besteuerte Umsätze

Dem ermäßigten Steuersatz unterliegen folgende Leistungen im Gesundheitswesen: Unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundene Umsätze sowie die Verabreichung von Heilbädern und die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist.[1] Umsätze der Zahntechniker;[2] Hilfsgeschäfte, wie z. B. der Verkauf von Anlagegegenständen, Bohrer...mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 2.2.2 Gemischte Tätigkeiten

Wird neben der freiberuflichen Tätigkeit auch eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt (z. B. Verkauf von Mundhygieneartikeln durch eine Zahnarztpraxis oder Verkauf von Kontaktlinsen und Pflegemitteln durch eine Augenarztpraxis), werden die Einkünfte insgesamt als solche aus Gewerbebetrieb erfasst und es unterliegt die gesamte Praxis der Gewerbesteuer. Die gewerbliche Tätigkeit i...mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 4.1.5 Darlehen

Auch bei Darlehen stellt sich die Frage inwieweit diese betrieblich oder privat veranlasst sind bzw. auf einem Kontokorrentkonto betriebliche und private Vorgänge abgewickelt werden. Vorrangig sind die Erhöhungen des Schuldstandes nach betrieblicher und privater Veranlassung einzustufen. Soweit eine Erhöhung privat veranlasst ist (durch Entnahmen), sind die entsprechenden ant...mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 4.1.3 Drittaufwand

Werden Ausgaben nicht vom selbstständig tätigen "Heilberufler", sondern von dritter Seite übernommen, können sie grundsätzlich nicht als Betriebsausgabe des "Heilberuflers "geltend gemacht werden. Es handelt sich um sog. "Drittaufwand".[1] Dies gilt z. B. für Zinsen für Betriebsdarlehen, die der "Heilberufler-Ehegatte" aufgenommen hat, um die Tätigkeit des "Heilberuflers "zu ...mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 6 Checkliste: Individuelle Gesundheitsleistungen

Beispielhafte IGeL-Liste: Vorsorge-Untersuchungen Zusätzliche jährliche Gesundheitsuntersuchung ("Intervall-Check") Ergänzung der Gesundheitsuntersuchung um Belastungs- und / oder Ruhe-EKG sowie weitere Laboruntersuchungen ("Check up-Ergänzung") Ergänzungsuntersuchungen zu den Kinder-Früherkennungsuntersuchungen bis zum 18. Lebensjahr ("Kinder-Intervall-Check") Fachbezogene Gesun...mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 4.2 Umsatzsteuer

Die Umsätze der Heilberufe sind zum größten Teil von der Umsatzsteuer befreit.[1] In diesem Fall ist kein Vorsteuerabzug möglich.[2] Werden daneben ermäßigt besteuerte oder voll umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbracht, ist der Vorsteuerabzug möglich, soweit er mit diesen Umsätzen zusammenhängt und der Unternehmer insoweit nicht Kleinunternehmer ist.[3] Die Voraussetzungen f...mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 4.2.2 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers – "13b-Falle"

Systematisch gleichgelagert wie die o. g. EU-Erwerbe sind Leistungen, für die die sog. "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" gem. § 13b UStG gilt. Unterliegen die Umsätze beim deutschen oder ausländischen Auftragnehmer der Umsatzsteuer (Regelfall) rechnet dieser die Umsätze zum Nettopreis ab. Für die Abführung der Umsatzsteuer ist der Auftraggeber (hier "Heilberufl...mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 4.2.1 Einkäufe aus EU-Staaten

Legt ein "Heilberufler" seinem Lieferanten eine Umsatzsteueridentifikationsnummer vor, werden Einkäufe aus den Ländern der Europäischen Union (sog. "übriges Gemeinschaftsgebiet") vom Lieferanten netto, d. h. ohne Umsatzsteuer abgerechnet. Nach den Vorschriften des Umsatzsteuerrechts liegt ein sog. "innergemeinschaftlicher Erwerb" vor,[1] der im Inland steuerpflichtig ist. Ei...mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 5 Checkliste: Prüfungsansätze

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Außenprüfung: Heilberufe / 4.1.4 Gemischte Aufwendungen

Selbstverständlich sind rein betrieblich veranlasste Kosten als Betriebsausgaben abzugsfähig. Schwieriger wird es, wenn die Kosten nicht nur fachliche / betriebliche, sondern auch nicht fachliche / nicht betriebliche, also gesellschaftliche bzw. private Inhalte betreffen. Man spricht hier von sog. "gemischten Aufwendungen". Derartige Aufwendungen können unter bestimmten Vorau...mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 1.2 Umsatzsteuer

Umsatzsteuerfrei sind nur ärztliche Heilbehandlungen und Tätigkeiten zum Zweck der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und, soweit möglich, Heilung von Krankheiten bei Menschen.[1] Dazu muss eine ärztliche Verordnung oder eine Verordnung eines Heilpraktikers vorliegen bzw. die Leistung im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt werden. Umsatzsteuerlich wird...mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 2.2.4 Rechtsform

Schließen sich mehrere "Heilberufler" zusammen, stehen ihnen verschiedene Rechtformen zur Auswahl: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) handelt es sich um die einfachste Form des Zusammenschlusses mehrerer Personen. Handelt es sich hierbei um Berufsträger mit heilberuflicher Tätigkeit, erzielt die Gesellschaft Einkünfte aus freibe...mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 1.1 Einkommensteuer

In die Gruppe der Heilberufe fallen sog. Katalogberufe und diesen ähnliche Berufe. Grundsätzlich werden mit diesen Berufen einkommensteuerlich Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit erzielt.[1] Wird ein sog. Katalogberuf (Arzt, Zahnarzt usw.) ausgeübt, ist die Zuordnung zu dieser Gruppe eindeutig. Der Berufsträger muss aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 1.3 Verhältnis zu anderen Maßnahmen

Rz. 6 Die Festsetzung eines VZ wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Abgabe der Steuererklärung bereits mittels Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld erzwungen worden ist (s. hierzu auch Rz. 11). Allerdings ist die kumulierende Wirkung beider Zwangsmittel bei der Ermessensausübung hinsichtlich der Höhe des VZ (s. Rz. 51) von Bedeutung, damit insbesondere das Verbot ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.4.1 Überblick

Der BFH lässt allerdings nach der sog. Dokumentations-Rechtsprechung [1] einen Gegenbeweis hinischtlich der vorgenannten Grundsätze der Verlustzuordnung zu. Hierbei muss nach BFH im Rahmen einer Beweislastumkehr der Steuerpflichtige die Ursachen darlegen. Hinzu kommen ab 2003 die Vorgaben der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung.[2] Dies sind: § 2 Abs. 4 GAufzV: Bei wesentlic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2.4.6 Verluste durch Veränderung der Marktverhältnisse

Eine "Teileliminierung" eines Verlustes ist auch bei einer nicht absehbaren Veränderung der Marktverhältnisse anzuerkennen. Zu denken ist hierbei z. B. an außerordentliche Kosten durch Verdrängungswettbewerb, Preisverfall, Marktsättigung oder Konkurrenzabwehr. Die Betriebsprüfung fordert diesbezüglich, dass eine nachprüfbare Darlegung erfolgt und Preiszugeständnisse von frem...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
EuGH-Vorlage zum Aufteilungsgebot beim ermäßigten Steuersatz bei unselbstständiger Nebenleistung zur Beherbergung (hier: Parkplätze, Fitness- und Wellnesseinrichtungen, W-LAN)

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Sind Art. 24 Abs. 1 sowie Art. 98 Abs. 1 und 2 i.V.m. Anhang III Kategorie 12 der Richtlinie 2006/112/EG dahin gehend auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG entgegenstehen, durch die ein Mitgliedstaat von der von ihm vorgesehenen Steu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
EuGH-Vorlage zum Aufteilungsgebot beim ermäßigten Steuersatz bei unselbstständiger Nebenleistung zur Beherbergung (hier: Parkplätze)

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Sind Art. 24 Abs. 1 sowie Art. 98 Abs. 1 und 2 i.V.m. Anhang III Kategorie 12 der Richtlinie 2006/112/EG dahin gehend auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG entgegenstehen, durch die ein Mitgliedstaat von der von ihm vorgesehenen Steu...mehr

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Rückstellungen aus Arbeitsv... / 12.2 Bekanntwerden durch Außenprüfung

Wird der Sachverhalt, aus dem sich Lohnsteuernachzahlungen ergeben, dem Finanzamt erst durch eine Außenprüfung bekannt, ist nach Auffassung des BFH eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten auszuweisen. Für den Zeitpunkt der Bilanzierung der Rückstellung ist maßgebend, wann der Unternehmer mit der Inanspruchnahme als Haftender ernsthaft rechnen musste.[1] Praxis-Beis...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltige Geschäftsmodell... / 1.1 Überblick über das Beratungsfeld

Kontinuität ist gut. Sie verhilft zu einem entspannten Arbeiten und stärkt das Vertrauen der Kunden einer Steuerkanzlei in ihren Steuerberater und sein Team. Das gilt für die von fast jeder Kanzlei erbrachten Leistungen, wie die Erbringung von Steuerberatungsleistungen, die Finanzbuchhaltung, die Lohnbuchhaltung (und Personalabrechnung), die Aufstellung von Jahresabschlüssen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 276a Arbei... / 2.2 Beitragseinzug (Abs. 2)

Rz. 12 Abs. 2 regelt die entsprechende Geltung der Vorschriften zu Meldepflichten des Arbeitgebers und dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Dritter Abschnitt des Vierten Buches des Sozialgesetzbuches, §§ 28a ff. SGB IV) und der Bußgeldvorschriften des § 111 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 und 8, Abs. 2 und 4 SGB IV. Zuständige Einzugsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beratungskosten / 4 Rückstellungen von Prozess- und Steuerberaterkosten

Bilanzierungspflichtige Unternehmer müssen im Zusammenhang mit bestimmten Rechts- und Beratungskosten Rückstellungen bilden. Bei einem schwebenden Prozess ist eine Rückstellung für Prozesskosten zu passivieren. Die auf die Prozesskosten anfallende Mehrwertsteuer wird nicht in die Berechnung der Rückstellung einbezogen. Bei der Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbind...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 2.1 Versicherungspflicht bei Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt

Rz. 3 Die Versicherungspflicht als Beschäftigter ist eine Kernfrage der gesamten Sozialversicherung und damit auch im Recht der Arbeitslosenversicherung. Versicherungspflichtig ist nach Abs. 1 Satz 1, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt ist. Das auf Versäumnisurteilen beruhende Fortbestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses im Annahmeverzug ist kein Versicherungspfli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 24 Versich... / 2.2 Versicherungspflichtverhältnis

Rz. 3 Arbeitslosenversicherungspflicht oder Beitragspflicht zur Arbeitsförderung besteht, wenn ein Versicherungspflichtverhältnis besteht. Dieses ist denkbar bei beschäftigten Personen (§ 25) und sonstigen Versicherungspflichtigen (§ 26). Versicherungspflichtverhältnisse werden kraft Gesetzes begründet. Zutreffend sind Versicherungspflichtverhältnisse auf Personen in bestimm...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 6 Prüfgebiete bei Betriebsprüfungen

Die Betriebsprüfungen erstrecken sich über die gesamten Entgeltunterlagen des Betriebs einschließlich des gesamten betrieblichen Rechnungswesens. Im Rahmen einer Betriebsprüfung werden auch die Versicherungsverhältnisse der freiwillig oder privat krankenversicherten Arbeitnehmer zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Zahlung der Pflichtbeiträge zur Pflegeversicherun...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 7.2.4 Entscheidungen im Rahmen der Betriebsprüfung

Die Träger der Rentenversicherung sind im Rahmen ihrer Betriebsprüfungen berechtigt und verpflichtet, alle im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungsbeitrag und der Künstlersozialabgabe sowie den Meldepflichten stehenden Sachverhalte zu prüfen, zu beurteilen und zu entscheiden. Sie erlassen die entsprechenden Bescheide einschließlich der Widerspruchsbescheide und sind vor d...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 16 Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)

Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) vereinfacht dem Arbeitgeber oder Steuerberater die Vorbereitung und Durchführung der Betriebsprüfung. Sie wird im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber optional durchgeführt. Die Teilnahme an der euBP ist verpflichtend. Dies gilt jedoch nur für die Entgeltdaten. Die Daten aus der Finanzbuchhaltung können nur im Einvernehmen mit...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 1 Betriebsprüfung

Die Träger der Rentenversicherung erlassen im Rahmen der Betriebsprüfungen Verwaltungsakte zur Versicherungspflicht und zur Beitragshöhe in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie zur Umlagepflicht nach dem AAG. Ferner erlassen die Rentenversicherungsträger auch die Verwaltungsakte zur Künstlersozialabgabepflicht, zur Höhe der Künstlersozialabgabe u...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 7.2.1 Entscheidungen außerhalb von Betriebsprüfungen durch die Einzugsstelle

Für verbindliche Entscheidungen in allen sozialversicherungsrechtlichen Belangen in Zusammenhang mit den Beschäftigungsverhältnissen sind außerhalb von Betriebsprüfungen ausschließlich die Krankenkassen zuständig.[1] Dies gilt auch, wenn nur die Versicherungspflicht und die Beitragshöhe zu einem Zweig der Sozialversicherung zu entscheiden ist.[2] Verbindliche Entscheidungen ...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 1 Zuständigkeit für Betriebsprüfung

Welcher Träger der Deutschen Rentenversicherung (DRV) für die Prüfung zuständig ist, regelt das Gesetz nicht. Da der Arbeitgeber jeweils nur von einem Rentenversicherungsträger geprüft werden darf, sind diese dazu verpflichtet, sich darüber abzustimmen, wer von ihnen welchen Arbeitgeber prüft. Hat ein Arbeitgeber mehrere Beschäftigungsbetriebe, wird er insgesamt geprüft.[1] ...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / Zusammenfassung

Überblick Die Betriebsprüfungen finden ihren Sinn und Zweck darin, die Rechte der Arbeitnehmer (sozialversicherungsrechtliche Ansprüche), der Arbeitgeber (Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen) und der gesetzlichen Sozialversicherung (Sicherung des Generationenvertrags) zu schützen bzw. zu gewährleisten. Bei der Durchführung berücksichtigen die Rentenversicherungsträger ve...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rentenversicherungsträger

Zusammenfassung Überblick Die Betriebsprüfungen finden ihren Sinn und Zweck darin, die Rechte der Arbeitnehmer (sozialversicherungsrechtliche Ansprüche), der Arbeitgeber (Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen) und der gesetzlichen Sozialversicherung (Sicherung des Generationenvertrags) zu schützen bzw. zu gewährleisten. Bei der Durchführung berücksichtigen die Rentenversich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitrag aus fiktiven Entgel... / 8 Beitragsnacherhebung aufgrund von Betriebsprüfungen

Als durchführende Stelle für die Betriebsprüfungen beim Arbeitgeber obliegt es den Rentenversicherungsträgern, die ordnungsgemäße Berücksichtigung des Arbeitsentgelts unter Anwendung des Entstehungsprinzips sowie des Zuflussprinzips bei der Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge zu prüfen. Gelangt der Rentenversicherungsträger dabei zu der Erkenntnis, dass fiktive Entgelte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 7.2.2 Statusentscheidungen

Die Beteiligten (Auftraggeber/Arbeitgeber bzw. Auftragnehmer/Arbeitnehmer) können schriftlich eine Statusfeststellung beantragen, ob eine Beschäftigung vorliegt. Hierfür ist bundesweit die Clearingstelle der DRV Bund zuständig. Das Statusanfrageverfahren ist nur außerhalb von Betriebsprüfungen zulässig. Hat der Rentenversicherungsträger zum Zeitpunkt der Statusanfrage bereits...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 1.1 Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung

Im Verhältnis der Deutschen Rentenversicherung (DRV) wurde die Zuständigkeit bezüglich der Betriebsprüfungen ausgehend von der jedem Arbeitgeber durch die Agentur für Arbeit vergebenen Endziffer der Betriebsnummer (BBNR) geregelt. Welcher Regionalträger örtlich zuständig ist, richtet sich nach dem Sitz der Lohn- und Gehaltsabrechnungsstelle des Arbeitgebers.mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 18 Adressat des Widerspruchs

Adressat eines Widerspruchs gegen einen Bescheid des Rentenversicherungsträgers ist nicht die Einzugsstelle, sondern der Rentenversicherungsträger. Ein Widerspruch des Arbeitgebers hat hinsichtlich der Zahlung der Beiträge keine aufschiebende Wirkung.mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 7.2 Beurteilung des sozialversicherungsrechtlichen Status

7.2.1 Entscheidungen außerhalb von Betriebsprüfungen durch die Einzugsstelle Für verbindliche Entscheidungen in allen sozialversicherungsrechtlichen Belangen in Zusammenhang mit den Beschäftigungsverhältnissen sind außerhalb von Betriebsprüfungen ausschließlich die Krankenkassen zuständig.[1] Dies gilt auch, wenn nur die Versicherungspflicht und die Beitragshöhe zu einem Zwei...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 11 Prüfung der Künstlersozialabgabe

11.1 Zuständigkeit der Rentenversicherung Die Rentenversicherungsträger prüfen im Rahmen der Prüfung nach § 28p SGB IV auch die ordnungsgemäße Erfüllung der Meldepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Künstlersozialabgabe durch den Arbeitgeber.[1] Sie sind folglich für diese Prüfung nur zuständig, sofe...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung von Säumniszuschlägen

Zusammenfassung Überblick Werden fällige Ansprüche auf Sozialversicherungsbeiträge bzw. auf die Künstlersozialabgabe im Rahmen einer Betriebsprüfung für die Vergangenheit festgestellt, so ist vom prüfenden Rentenversicherungsträger auch über die Erhebung von Säumniszuschlägen zu entscheiden. Aber: Wann werden Säumniszuschläge erhoben und wann nicht? Säumniszuschläge sind nur da...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 15 Mitwirkungspflichten

Um dem Prüfer eine ordnungsgemäße Prüfung zu ermöglichen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, angemessene Prüfhilfen zu leisten und zur Verfügung zu stellen. Er hat die Aufzeichnungen nach §§ 8 und 9 der BVV so zu führen, dass bei einer Prüfung innerhalb angemessener Zeit ein Überblick über die formelle und sachliche Richtigkeit der Entgeltabrechnung gewährleistet ist. Er muss ...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 14.3 Mindestumfang der arbeitsrechtlichen Nachweispflichten

Die Niederschrift über die wesentlichen Vertragsbedingungen[1] eines Arbeitsverhältnisses ist zu den Entgeltunterlagen zu nehmen[2]. Hierzu gehört u. a. auch die Vereinbarung über die Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Arbeitszeit und die Vereinbarung über die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen. Achtung Bede...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 14.4 Folgen der Verletzung der Aufzeichnungs-, Nachweis- und Mitwirkungspflichten

Verletzt der Arbeitgeber seine Aufzeichnungs-, Nachweis- oder Mitwirkungspflichten, so können daraus weitreichende Folgen eintreten:mehr

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Beitragsabzug: Nachträglich... / 7 Nacherhebung von Beiträgen aufgrund einer Betriebsprüfung

Wird anlässlich einer Betriebsprüfung festgestellt, dass keine oder zu wenig Beiträge für einen oder mehrere Versicherte abgeführt worden sind, werden die vorher zu wenig berechneten Beiträge nachberechnet. In diesen Fällen ist der Arbeitgeber grundsätzlich nicht berechtigt, die möglicherweise zu wenig einbehaltenen Arbeitnehmeranteile für andere als die letzten 3 Lohn- oder...mehr