Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsveranstaltung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalbesteuerung von Sac... / 7.1 Tatsächliche Aufwendungen einschließlich Umsatzsteuer

Die Pauschalierungsvorschrift enthält für die Bewertung von Sachzuwendungen eine eigenständige Bemessungsgrundlage, die in ihrem Anwendungsbereich die allgemeinen Bewertungsgrundsätze für Sachbezüge verdrängt.[1] Als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der geldwerten Vorteile wird statt auf den üblichen Endpreis auf die tatsächlichen Kosten des Zuwendenden einschließlich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalbesteuerung von Sac... / 4.2 Auffangvorschrift für lohnsteuerpflichtige Vorteile

Im Arbeitnehmerbereich werden Zuwendungen nicht erfasst, die den Arbeitslohnbegriff nicht erfüllen. Dabei handelt es sich um Leistungen im ganz überwiegend betrieblichen Interesse, Aufmerksamkeiten oder steuerfreie Sachbezüge nach § 37b Abs. 2 EStG. Damit fällt insbesondere in folgenden Fällen keine Pauschalsteuer an: bei Geschenken bis zu 60 EUR, die der Arbeitnehmer aus persönl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalbesteuerung von Sac... / 4 Pauschalbesteuerte Sachzuwendungen an Mitarbeiter konzernverbundener Unternehmen

Für die nach § 37b Abs. 1 EStG pauschal besteuerten Sachzuwendungen, die an Mitarbeiter konzernverbundener Unternehmen gewährt werden, gilt das Gleiche wie für an eigene Mitarbeiter des Unternehmens geleistete Sachzuwendungen. Sie sind beitragspflichtig zur Sozialversicherung. Praxis-Beispiel Sachzuwendungen an eigene und fremde Mitarbeiter Die Müller AG lädt im Mai zu einer k...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.102 Umsatzsteuer

Dißars, Rechnungsstellung und Buchung – Auslandsrechnung bei Verkauf innerhalb und außerhalb der EU, b+b 3/2024, S. 34; Dißlars, BMF-Kommentierung – Photovoltaikanlagen: Fragen bei der Anwendung des Nullsteuersatzes, b+b 2/2024, S. 8; Schwirklies, A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.3 Betriebsveranstaltungen (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG)

Rz. 93 Unter Betriebsveranstaltungen i. S. v. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG werden Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene verstanden, die gesellschaftlichen Charakter haben, wie z. B. Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern oder Jubiläumsfeiern.[1] Der Gesetzgeber hat hiermit zwar eine Legaldefinition des Begriffs der Betriebsveranstaltung eingeführt. Die Formulierung "Veranstalt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.2 Nichtsteuerbare Vorteile außerhalb des Arbeitslohns – Aufmerksamkeiten und Leistungen zur Förderung des Betriebsklimas

Rz. 83 Aufwendungen des Arbeitgebers führen nicht zu Arbeitslohn als Gegenleistung für die erbrachte oder zu erbringende Arbeit, wenn sie der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes oder der Förderung des Betriebsklimas dienen (s. auch Betriebsveranstaltungen Rz. 81).[1] Dabei wird es sich regelmäßig um Zuwendungen handeln, die der ganzen Belegschaft zugutekommen sollen oder keine ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.6 ABC des Arbeitslohns

Rz. 139b ABC des Arbeitslohns [1] Abfindung, die einem Arbeitnehmer für eine in einem anderen Staat ausgeübte Tätigkeit gezahlt wird, unterliegt dem Besteuerungsrecht dieses Staates.[2] Zu einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes nach dem DBA Frankreich hat der BFH entschieden.[3] Abtretung des Lohnanspruchs s. Rz. 134 Aktienüberlassung an Arbeitnehmer s. Rz. 124a Alter...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 73 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind in § 19 Abs. 1 EStG und in § 2 Abs. 2 LStDV beispielhaft aufgezählt. Der Begriff des Arbeitslohns, der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit, ist in § 2 Abs. 1 LStDV definiert und in R 19.3 bis R. 19.9 LStR 2023 näher erläutert. Rz. 74 Maßgeblich für die Annahme von Arbeitslohn ist, dass die Bezüge in Geld oder Geldesw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Wachstumschancengesetz (ehem. JStG 2023)

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz / 3 Beschäftigung von Kindern

Die Beschäftigung von Kindern[1] ist verboten.[2] Das Verbot der Kinderbeschäftigung wird durch verschiedene, in § 5 Abs. 2–5 JArbSchG geregelte Ausnahmefälle durchbrochen. Neben Beschäftigungen zur Beschäftigungstherapie, während eines Betriebspraktikums (als schulisch eingebundene, betriebliche Veranstaltung zur Berufsfindung) in der 9-jährigen Vollzeitschulpflicht oder au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Cannabis / 5 Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Entscheidet der Arbeitgeber, ein grundsätzliches Cannabisverbot im Betrieb zu verhängen, betrifft das das Ordnungsverhalten im Betrieb. Daher hat der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Zusätzlich besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, da der Gesundheitsschutz und Unfallverhütungsvorschriften...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Unfallkosten

Unfallkosten (Fremd- oder Eigenschäden) sind Werbungskosten, wenn sie bei Fahrten entstehen, die beruflich veranlasst sind. In Betracht kommen z. B. Unfälle auf Dienstreisen, im Rahmen von Einsatzwechseltätigkeit, bei Fahrten zu Fortbildungsveranstaltungen sowie bei beruflich veranlassten Umzügen. Reparaturkosten infolge eines Unfalls[1] auf einer Fahrt zwischen Wohnung und ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Bewirtungskosten

Der BFH hat in mehreren Urteilen entschieden, dass für die Beurteilung, ob die Aufwendungen für eine Feier beruflich oder privat veranlasst sind, in erster Linie auf den Anlass der Feier abzustellen ist. Der Anlass der Feier ist aber nur ein erhebliches Indiz, nicht jedoch das allein entscheidende Kriterium für die Beurteilung der beruflichen oder privaten Veranlassung der B...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitslohn-ABC / Betriebsveranstaltungen/-ausflüge

Zuwendungen des Arbeitgebers anlässlich von Betriebsveranstaltungen bleiben bis zu einem Betrag von 110 EUR[1] je Veranstaltung steuerfrei. Darüber hinaus liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge / 4.2 Freigrenze von 50 EUR

Sachbezüge sind seit 1.1.2022 bis zu einem Betrag i. H. v. 50 EUR monatlich steuerfrei.[1] Dies gilt für die nach § 8 Abs. 1 Satz 3 EStG nicht zu den Einnahmen in Geld zählenden Gutscheine und Geldkarten seit 1.1.2020 jedoch nur, wenn die Sachbezüge zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.[2] Nach § 8 Abs. 4 EStG werden Leistungen des Arbeitgebers in ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge / 2.5.7 Abgabe von Essen aus besonderem Anlass – Arbeitsessen

Getränke und Genussmittel, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zum Verzehr im Betrieb unentgeltlich oder teilentgeltlich überlässt, gehören als sog. Aufmerksamkeiten nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1] Mahlzeiten, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern ­anlässlich oder während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes, z. B. während einer betrieblichen Besprechung ode...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge / 4.1 Üblicher Endpreis am Abgabeort

Sachbezüge, für die keine amtlichen Sachbezugswerte festgesetzt sind und die nicht mit Durchschnittswerten oder nach § 8 Abs. 3 EStG zu bewerten sind, die also einzeln bewertet und individuell versteuert werden, sind mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort im Zeitpunkt der Abgabe anzusetzen.[1] Endpreis ist der Preis, der im allgemeinen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Musiker

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Einkunftsart: Musiker können > Einkünfte aus Gewerbebetrieb iSv § 15 EStG oder solche aus nichtselbständiger Arbeit iSv § 19 EStG haben; anerkannte Künstler erzielen Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 EStG, zur Abgrenzung > Künstler Rz 1 f). Sind Musiker Mitglieder einer Kapelle, so ist zu klären, ob der Auftraggeber (Veranstalter ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Miete

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Mieteinnahmen führen grundsätzlich zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (vgl § 21 EStG). Vermietet der ArbN seinem ArbG ein Objekt wie zB eine > Garage oder einen Arbeitsraum innerhalb seiner Wohnung, ist eine Abgrenzung zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erforderlich. Zu Einzelheiten > Arbeitslohn Rz 140 ff, > Arbeitszim...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung – die wichtigsten Inhalte im Überblick

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 2 Die Pauschalierungsvorschriften

Im Folgenden wird nur auf die in der Praxis bedeutendsten Fallgruppen eingegangen, für die anstelle der Besteuerung anhand der Lohnsteuerabzugsmerkmale der Lohnsteuerabzug mit Pauschsteuersätzen infrage kommt. Bei lohnsteuerpflichtigen Zuwendungen aus Anlass von Betriebsveranstaltungen besteht die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung.[1] Wichtig Kein Ansatz pauschalbesteuerter...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 4 Übersicht über die Pauschalierungsvorschriften zu Abschn. 2

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.1.3 Bemessungsgrundlage

Rz. 8 Nach § 37b Abs. 1 S. 2 Halbs. 1 EStG sind Bemessungsgrundlage der pauschalen ESt die Aufwendungen des Stpfl. einschließlich USt. Das gilt auch bei Betriebsveranstaltungen. § 37b Abs. 1 S. 2 EStG enthält für die Bewertung der Zuwendungen nach § 37b Abs. 1 S. 2 EStG eine eigenständige Bemessungsgrundlage. Diese verdrängt in ihrem Anwendungsbereich die Bewertung nach § 8 ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 3.3 Steuerpflichtige Sachzuwendungen bei Arbeitnehmern

Im Arbeitnehmerbereich sind die lohnsteuerlichen Vorschriften weiterhin vorrangig anzuwenden. Erreicht wird dieses Ergebnis im Einführungsschreiben dadurch, dass Zuwendungen, die den Arbeitslohnbegriff nicht erfüllen, weil sie im Rahmen eines Dienstverhältnisses als Aufmerksamkeiten oder Leistungen im ganz überwiegend betrieblichen Interesse gewährt werden[1], ausdrücklich v...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung des Arbeitslohn... / 4.2 Betriebsveranstaltungen

Der Begriff der Betriebsveranstaltung, die mögliche Steuerfreiheit sowie die Berechnung des hierfür vorgesehenen Freibetrags sind gesetzlich geregelt.[1] Entsprechende Zuwendungen bleiben bis zu einem Freibetrag von 110 EUR steuerfrei. Darüber hinaus liegt – aufgrund gesetzlicher Definition – steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pauschalierung der Einkomme... / 1.2 Pauschalierung bei Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer

§ 37b Abs. 1 EStG beinhaltet die Pauschalierungsmöglichkeit bei Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer des Steuerpflichtigen (z. B. Kunden, Geschäftsfreunde sowie deren Arbeitnehmer). Nichtarbeitnehmer i. d. S. sind auch Aufsichtsräte von Kapitalgesellschaften sowie Verwaltungsratsmitglieder und sonstige Organmitglieder von Vereinen und Verbänden. Zuwendungen an Familienangehö...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pauschalierung der Einkomme... / 1.3 Pauschalierung bei Sachzuwendungen an Arbeitnehmer

§ 37b Abs. 2 EStG übernimmt die Pauschalierungsgrundsätze des Abs. 1 für die Besteuerung von betrieblich veranlassten Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen. Die Vorschrift erfasst nur originäre Sachzuwendungen des Arbeitgebers an seine eigenen Arbeitnehmer. Nicht vom Regelungsbereich der Vorschrift erfasst werden somit Sachzuwendungen Dritter an Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.36 § 19 EStG (Nichtselbständige Arbeit)

• 2019 Rabatte von Dritten als Arbeitslohn / § 19 EStG Das FG Köln hat mit Urteil v. 11.10.2018, 7 K 2053/17 (Az. des BFH: VI R 53/18) entschieden, dass es sich nicht um steuerpflichtigen Arbeitslohn handelt, wenn ein Autohersteller den Arbeitnehmern eines verbundenen Unternehmens dieselben Rabatte beim Autokauf wie seinen eigenen Mitarbeitern gewährt. Zu begründen ist dies d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.7 § 4 EStG (Gewinnbegriff im Allgemeinen)

• 2019 Überentnahmen bei Personengesellschaften als Organträger/§ 4 Abs. 4a EStG Die Finanzverwaltung vertritt wohl die Auffassung, dass es bei Organschaften, bei denen Organträgerin eine Personengesellschaft ist, systematisch zu Überentnahmen i.S.v. § 4 Abs. 4a EStG kommt, wenn die Gesellschafter der Organträgerin deren Gewinn entnehmen. Dem dürfte nicht zu folgen sein. Die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Betriebsveranstaltung

Für Betriebsveranstaltungen ist die lohnsteuerliche Behandlung seit 2015 durch gesetzliche Regelungen festgelegt worden. Der Begriff der Betriebsveranstaltung sowie die Voraussetzungen für ihre Lohnsteuerfreiheit sind durch den Gesetzgeber in die Vorschrift des § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG aufgenommen worden. Danach bleiben Zuwendungen aus Anlass einer Betriebsveranstaltung stets...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Sachgeschenke

Steuerfrei sind Sachgeschenke, die kleinere Aufmerksamkeiten darstellen (Blumen, Pralinen, Bücher usw.) und die dem Arbeitnehmer oder dessen Angehörigen aus besonderem Anlass (Geburtstag des Arbeitnehmers, Konfirmation eines Kindes des Arbeitnehmers usw.) gewährt werden. Dabei gilt als kleinere Aufmerksamkeit, wenn der Wert der Sachzuwendung 60 EUR nicht übersteigt. Andere S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.16 Betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen

Rz. 63 Seit nahezu 100 Jahren bejaht die Rechtsprechung den inneren Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit bei Gemeinschaftsveranstaltungen, Betriebsausflügen, Betriebsfesten, Jubiläumsfeiern und sonstigen Festlichkeiten (vgl. BSG, Urteil v. 22.8.1955, 2 RU 49/54). Der Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit liegt darin, dass durch solche Veranstaltungen die Verbu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.42 Spielerei

Rz. 102 Zwar stehen Spielerei und Neckerei grundsätzlich nicht im inneren Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit (BSG, Urteil v. 29.5.1962, 2 RU 113/60; Urteil v. 24.7.1985, 9b RU 58/84). Gleichwohl lässt sich kaum eine höchstrichterliche Entscheidung finden, mit der der innere Zusammenhang unter diesem Gesichtspunkt letztlich verneint worden wäre. Dafür ist Folgendes ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.1.2 Sonderfall: Alkoholkonsum im betrieblichen Interesse

Rz. 39 Ist der Unfall rechtlich wesentlich auf Alkoholkonsum zurückzuführen, so besteht Versicherungsschutz ausnahmsweise dann, wenn der Alkoholkonsum im betrieblichen Interesse erfolgte oder wenn der Versicherte sich dem aus betrieblichen Gründen nicht entziehen konnte. Das kommt nur bei wenigen Tätigkeiten in Betracht, z. B. bei Weinverkostern, Barmixern, Propagandisten fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung

Zusammenfassung Begriff Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene, die gesellschaftlichen Charakter haben. Als übliche Betriebsveranstaltungen gelten z.B. Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern und Jubiläumsfeiern. Zuwendungen des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer im Rahmen einer Betriebsveranstaltung gehören regelmäßig nicht zum lohnsteuerpflichtigen Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung / 2.2 Maximal 2 Betriebsveranstaltungen jährlich

Die Begrenzung auf 2 Betriebsveranstaltungen im Kalenderjahr ist nicht veranstaltungsbezogen, sondern arbeitnehmerbezogen. Nimmt der Arbeitnehmer an mehr als 2 Betriebsveranstaltungen im Kalenderjahr teil, scheidet die Berücksichtigung des Freibetrags von bis zu 110 EUR aus. Dies gilt auch für zusätzlich zu 2 betrieblichen Veranstaltungen durchgeführte Jubilars- oder Pension...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung / 1 Begriff der Betriebsveranstaltung

Eine Betriebsveranstaltung ist eine vom Betrieb organisierte Zusammenkunft der Betriebsleitung mit der Belegschaft aus besonderem Anlass, die den Charakter einer Gesellschaftsveranstaltung und Feier hat, z. B. Jubiläums- und Weihnachtsfeiern sowie Betriebsausflüge.[1] Eine Feier in diesem Sinne ist anzunehmen, wenn die Betriebsveranstaltung ein gewisses Eigengewicht hat. Sie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung / 2.1 Offene Teilnahme an der Betriebsveranstaltung

2.1.1 Begrenzter Teilnehmerkreis kann schädlich sein Die Anwendung des Freibetrags setzt voraus, dass die Möglichkeit der Teilnahme seitens der Firma allen Betriebsangehörigen angeboten wird. Für die Anwendbarkeit der Steuerbefreiung muss die Teilnahme allen Arbeitnehmern offenstehen; der Teilnehmerkreis darf sich nicht als Bevorzugung bestimmter Arbeitnehmergruppen darstelle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung / Zusammenfassung

Begriff Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene, die gesellschaftlichen Charakter haben. Als übliche Betriebsveranstaltungen gelten z.B. Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern und Jubiläumsfeiern. Zuwendungen des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer im Rahmen einer Betriebsveranstaltung gehören regelmäßig nicht zum lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung / 1 Reichweite des Begriffs

Der Begriff der Betriebsveranstaltung existiert im Arbeitsrecht als eigenständiger Begriff nicht. Umfasst sind sämtliche Gemeinschaftsveranstaltungen der Arbeitnehmer, die im Zusammenhang mit betrieblichen Interessen stehen, z. B. Betriebsversammlungen, Betriebsfeiern und Betriebsausflüge.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung / 2 Rechtliche Grundlagen

Da gesetzliche Regelungen hinsichtlich der Durchführung von Betriebsveranstaltungen fehlen, ist der Arbeitgeber grundsätzlich zur Durchführung solcher Veranstaltungen auch nicht verpflichtet. Ein Anspruch der Arbeitnehmer kann sich allerdings aus einer Betriebsvereinbarung oder aus betrieblicher Übung ergeben. Findet eine Betriebsveranstaltung statt, hat grundsätzlich jeder A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung / 4.1 Unmittelbar zurechenbare Kosten

Es werden alle Aufwendungen des Arbeitgebers, die durch die begünstigte betriebliche Veranstaltung anfallen, auf den Höchstbetrag angerechnet – einschließlich Umsatzsteuer. Es ist unerheblich, ob die Kosten dem Arbeitnehmer individuell zugerechnet werden können. Auch ein rechnerischer Anteil an den Kosten, die der Arbeitgeber gegenüber Dritten für den äußeren Rahmen der Betr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung / 4.3 Sachgeschenke des Arbeitgebers

Anzusetzen sind auch Geschenke, unabhängig von ihrem Wert, die der Arbeitnehmer anlässlich der Betriebsveranstaltung erhält. In die Berechnung einzubeziehen sind also auch Geschenke, die über der für Aufmerksamkeiten geltenden Freigrenze liegen, deren Wert also mehr als 60 EUR beträgt. Unerheblich ist, ob es sich um Genussmittel oder Geschenke von bleibendem Wert handelt. Vor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung / 4.4 Reisekosten

Reisekosten (Geld- und Sachleistungen), die bei der Durchführung der Betriebsveranstaltung anfallen, zählen zum äußeren Rahmen der Veranstaltung und sind somit bei der Berechnung des Gesamtaufwands zu berücksichtigen, z. B. Fahrtkosten, Verpflegungskosten und Unterbringungskosten bei einem Betriebsausflug. Die für Reisekosten geltende Lohnsteuerfreiheit ist für die Berechnun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung / 4.6.1 Besteuerung der Zuwendungen

Nehmen an der Betriebsveranstaltung auch Geschäftspartner des Arbeitgebers teil (ggf. mit Begleitperson), sind die Gesamtaufwendungen nach Köpfen aufzuteilen. Dies gilt sowohl für die Erfassung auf der Einnahmenseite als auch für den Betriebsausgabenabzug. Der auf die Arbeitnehmer inkl. deren Begleitpersonen entfallende Kostenanteil kann im Rahmen des 110-EUR-Freibetrags steu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung / 2.1.3 Jubiläums- und Abteilungsfeiern

Als Betriebsveranstaltungen werden auch Veranstaltungen anerkannt, die nur für eine Organisationseinheit des Betriebs (z. B. Abteilung) durchgeführt werden. Danach sind auch Feiern begünstigt, zu denen nur alle früheren Arbeitnehmer des Unternehmens (Pensionärstreffen) oder nur solche Arbeitnehmer eingeladen werden, die bereits im Unternehmen ein rundes (10-, 20-, 25-, 30-, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung / 2.3 110-EUR-Freibetrag

Zuwendungen aus Anlass einer Betriebsveranstaltung bleiben für die Teilnahme an max. 2 Betriebsveranstaltungen bis zur Obergrenze von 110 EUR steuerfrei, nur der 110 EUR übersteigende Betrag ist steuerpflichtig. Dieser einheitliche Höchstbetrag gilt für alle Arbeitnehmer.[1] Er kann nicht verdoppelt werden, wenn der Arbeitgeber lediglich eine einzige Betriebsveranstaltung du...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung / 2.1.2 Begünstigte Veranstaltungen trotz begrenztem Teilnehmerkreis

Auch bei einer Begrenzung des Teilnehmerkreises kann eine in Höhe des Freibetrags begünstigte Betriebsveranstaltung vorliegen, wenn diese sich aus einer horizontalen Auswahl der Mitarbeiter ergibt. Keine Bevorzugung einer bestimmten Arbeitnehmergruppe stellt die aus einer der "horizontalen Beteiligung" resultierende Begrenzung auf bestimmte Unternehmenseinheiten dar. Eine Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung / 1 Beitragspflicht von Bar- und Sachzuwendungen

Zuwendungen des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen, wie z. B. Betriebsausflügen, Jubiläumsfeiern und Weihnachtsfeiern, sind beitragsfrei bis zu einem Betrag von 110 EUR für den einzelnen Arbeitnehmer. Wird dieser Betrag überschritten, sind 110 EUR steuer- und beitragsfrei. Nur noch der 110 EUR übersteigende Betrag ist steuer- und damit auch beitrags...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung / 2.1.1 Begrenzter Teilnehmerkreis kann schädlich sein

Die Anwendung des Freibetrags setzt voraus, dass die Möglichkeit der Teilnahme seitens der Firma allen Betriebsangehörigen angeboten wird. Für die Anwendbarkeit der Steuerbefreiung muss die Teilnahme allen Arbeitnehmern offenstehen; der Teilnehmerkreis darf sich nicht als Bevorzugung bestimmter Arbeitnehmergruppen darstellen. Eine unzulässige Bevorzugung kann sich durch die ...mehr