Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Ausschluss aus dem Betriebsrat

Rz. 5 Der Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds kann nicht von Amts wegen erfolgen. Er setzt einen auf eine grobe Pflichtverletzung des Betriebsratsmitglieds gestützten Antrag an das zuständige Arbeitsgericht voraus. 2.1 Antragsberechtigung Rz. 6 Der Antrag kann zunächst von einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer gestellt werden. Wie durchgängig im Betriebsverfassung...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 12 Bei Meinungsverschiedenheiten über die Weiterführung der Betriebsratsgeschäfte entscheiden die Arbeitsgerichte im Beschlussverfahren nach § 2a ArbGG, §§ 80 ff. ArbGG. Im Einzelfall mag auch eine Inzidententscheidung, etwa im Kündigungsschutzverfahren, in Betracht kommen.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Streitigkeiten

Rz. 27 Bei Streitigkeiten über das Vorliegen eines Vertretungsfalls oder die Reihenfolge des Nachrückens entscheiden die Arbeitsgerichte im Beschlussverfahren (§ 2a ArbGG, §§ 80 ff. ArbGG), jedoch kann auch eine Inzidentprüfung etwa im Kündigungsschutzverfahren, in dem Sonderkündigungsschutz geltend gemacht wird, erfolgen.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Streitigkeiten

Rz. 31 Über Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Übergangsmandat wird im Beschlussverfahren nach § 2a ArbGG, §§ 80 ff. ArbGG entschieden, jedoch kann auch inzident im Urteilsverfahren – vor allem: Kündigungsschutzprozess – entschieden werden.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Übergangsmandat bei Betriebsspaltung

Rz. 6 Die Betriebsspaltung ist der wichtigste zu einem Übergangsmandat führende Sachverhalt. 2.1 Betriebsspaltung Rz. 7 Eine Betriebsspaltung liegt zum einen vor, wenn ein Betrieb in zwei oder mehr Teile aufgegliedert wird und hierdurch untergeht. Von einer Spaltung ist jedoch auch im Falle einer Betriebsabspaltung oder Ausgliederung auszugehen, also dann, wenn der Ursprungsbe...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Grobe Pflichtverletzung

Rz. 18 Die Pflichtverletzung muss vom Betriebsrat als solchem begangen worden sein. Die Auflösung des Betriebsrats setzt die Untragbarkeit der weiteren Amtsausübung voraus.[1] Rz. 19 Nicht ausreichend sind (auch parallele) Pflichtverstöße einzelner Betriebsratsmitglieder. Hinweis Verstoßen die Betriebsratsmitglieder unabhängig voneinander und unabgestimmt gegen die Geheimhaltu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Rechtsfolgen bei fehlerhaftem oder unterbliebenem Nachrücken

Rz. 28 Wird für ein verhindertes Betriebsratsmitglied kein Ersatzmitglied geladen, ist der Betriebsrat an einer wirksamen Beschlussfassung gehindert bzw. leidet ein gefasster Beschluss an einem wesentlichen Mangel und ist damit unwirksam. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn eine Verhinderung plötzlich eintritt und es dem Vorsitzenden nicht mehr möglich ist, ein Ersatzmitglied ...mehr

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Betriebskriminalität: Wege ... / 2.3.3 Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat in jedem Fall ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, wenn der Arbeitgeber Aufnahmen von Telefongesprächen anfertigen[1] oder Geräte zum Mithören solcher Gespräche installieren will.[2] Ebenso ist das Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zu beachten bei der Implementierung von Hardware und Software, die eine Kontrolle der ande...mehr

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Betriebskriminalität: Wege ... / 2.3.4 Einsatz von Detektiven

Eine weitere Möglichkeit der Überwachung kann in dem Einsatz von Detektiven liegen, z. B. wenn Diebstahlsfälle wiederholt aufgetreten sind und nicht aufgeklärt werden konnten. Der Arbeitgeber hat in einem solchen Falle ein hohes Interesse an der endgültigen Überführung der Täter, da neben den materiellen Schäden auch eine "Misstrauenskultur" in den Betrieb getragen wird, die...mehr

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Betriebskriminalität: Wege ... / 2.1.1 Werkschutz

Eine Möglichkeit der Prävention vor Betriebskriminalität stellt die Einrichtung und Tätigkeit eines Werkschutzes dar. Dieser kann in eigener Verantwortung geführt oder über ein externes Sicherheitsunternehmen gestellt werden. Allerdings beugt die Einrichtung des Werkschutzes selbst noch nicht gegen Kriminalität vor, sondern nur dessen Tätigkeit. Die konkrete Tätigkeit des We...mehr

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Betriebskriminalität: Wege ... / 3.5 Betriebsbuße

Sofern der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat auf der Grundlage von § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG eine Betriebsbußordnung vereinbart hat, kann er anstelle bzw. neben den anderen Maßnahmen bei der Begehung von Straftaten im Betrieb eine Betriebsbuße verhängen. Durch eine Straftat ist nämlich die betriebliche Ordnung berührt. Als übliche Betriebsbußen kommen in Betracht: die Verwarnung...mehr

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Betriebskriminalität: Wege ... / 2.1.2 Torkontrollen

Ein traditionelles Mittel zur Vorbeugung von Betriebskriminalität, insbesondere im Bereich der Eigentumsdelikte, ist die Durchführung von Torkontrollen an den Ein- und Ausgängen des Betriebs. Dies ist eine typische Tätigkeit des Werkschutzes. Datenschutzrechtliche Anforderungen an Torkontrollen Der Arbeitgeber hat bei der Ein- und Durchführung von Torkontrollen als Präventivma...mehr

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Betriebskriminalität: Wege ... / 4 Beweislast im Kündigungsschutzprozess

In einem Kündigungsschutzverfahren tragen die Parteien oftmals unterschiedliche Darstellungen des Sachverhalts vor. Die Behauptungen der einen Seite werden von der Gegenseite bestritten. Die beweispflichtige Partei hat dann den Beweis der bestrittenen Tatsachen zu erbringen. Dies kann durch die Vernehmung von Zeugen, die Vorlage von Urkunden, die Einholung eines Sachverständ...mehr

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Betriebskriminalität: Wege ... / 2.2.3 Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der präventiven Videoüberwachung

Videokameras sind technische Einrichtungen i. S. d. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Die Videoüberwachung innerhalb des Betriebs unterliegt daher in jedem Fall der Mitbestimmung des Betriebsrats, weil auch Arbeitnehmer von den Kameras erfasst werden (sollen).[1]mehr

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Betriebskriminalität: Wege ... / 3.3 Außerordentliche Kündigung

Ferner kann der Arbeitgeber die Begehung einer Straftat in seinem Betrieb mit einer außerordentlichen Kündigung ahnden. Nach § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung de...mehr

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Betriebskriminalität: Wege ... / 3.4 Verdachtskündigung

Hat der Arbeitgeber den dringenden Verdacht, dass sein Arbeitnehmer eine strafbare Handlung im Betrieb begangen hat und ist aufgrund des dringenden Verdachts das notwendige Vertrauen in den Arbeitnehmer zerstört, kann er unter bestimmten Voraussetzungen eine ordentliche oder außerordentliche Verdachtskündigung aussprechen.[1] Voraussetzungen für die (außerordentliche) Verdach...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Werkwohnungen / 3 Kündigung einer nicht funktionsgebundenen Werkwohnung

Bei nicht funktionsgebundenen Werkwohnungen ist die Kündigung des Vermieters spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats zulässig, wenn der Wohnraum weniger als 10 Jahre überlassen war und für einen anderen zur Dienstleistung Verpflichteten benötigt wird.[1] Nichts geändert hat sich an der Regelung, dass dann, wenn der Wohnraum mehr a...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 5 Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 63 Zu beachten ist, dass der Betriebsrat gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ein Recht auf Mitbestimmung hinsichtlich der Fragen hat, ob im Betrieb in Schichtarbeit gearbeitet wird[1], bei der zeitlichen Ausgestaltung[2], in wie viele Schichten die Belegschaft aufzuteilen ist und welche Arbeitnehmer den einzelnen Schichten persönlich zuzuordnen sind[3] sowie bei der Änderung d...mehr

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Elternzeit: Befristeter Arb... / 4 Ausschluss von Doppelzählungen

Sieht ein arbeitsrechtliches Gesetz oder eine Verordnung vor, dass auf die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer oder die Zahl der Arbeitsplätze abzustellen sei, so ist eine Doppelzählung und damit eine Vermehrung der Arbeitsplätze durch die Aushilfskraft ausgeschlossen.[1] Solange ein Vertreter eingestellt ist und dieser als Arbeitnehmer zu zählen ist, ist der in Elternzeit b...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.5.4 Mitbestimmung des Betriebsrats bezüglich Ausgleich/Zuschlag

Rz. 58 Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 und Nr. 10 BetrVG hat der Betriebsrat bei der Entscheidung, ob Ausgleich in freien Tagen oder durch Zuschlag gewährt wird, ein Mitbestimmungsrecht. Kein Mitbestimmungsrecht besteht jedoch bei der Entscheidung über die Anzahl der freien Tage bzw. der Höhe des gewährten Zuschlags.mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.3.2 Rechtsfolgen

Rz. 10 Soweit ein Widerrufsvorbehalt diesen Anforderungen nicht genügt, ist eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag nichtig. Für Widerrufsvorbehalte in Verträgen, die vor dem 1.1.2002 geschlossen wurden, macht das BAG dahingehend eine Ausnahme, dass die hierdurch entstehende Lücke durch ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist. Eine Bindung des Arbeitgebers an die ...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 4 Entsendung

Der Begriff "Entsendung" ist juristisch nicht eindeutig bestimmt. Gemeint sein kann irgendeine Form der vorübergehenden Tätigkeit eines Mitarbeiters im Ausland, aber auch eine Entsendung im Sinne der Arbeitnehmerentsendung. Hinweis Abgrenzung einer Entsendung von einer Dienstreise Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist die Entsendung von der Dienstreise abzugrenzen. Diese Abgrenzung...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 4 Kündigungsgründe

Eine Kündigung ist unwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.[1] Sozial gerechtfertigt ist eine Kündigung nur, wenn sie durch Gründe bedingt ist, die in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers oder in dringenden betrieblichen Erfordernissen liegen, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegenstehen.[2] Die Kündigung ist auch sozial ungerechtfertigt, we...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 5 Anhörung des Betriebsrats

Sofern in einem Betrieb ein Betriebsrat besteht, ist dieser vor jeder Kündigung anzuhören.[1] Dies gilt auch außerhalb des Anwendungsbereiches des KSchG. Unterbleibt diese Anhörung oder wird sie fehlerhaft durchgeführt, ist jede Kündigung unwirksam. Damit werden der individuelle Kündigungsschutz und das kollektive Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats miteinander verbunden. Im...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 11 Weiterbeschäftigung während des Prozesses

Grundsätzlich ist ein Arbeitnehmer auch während der Kündigungsfrist vom Arbeitgeber zu beschäftigen, da das Arbeitsverhältnis erst mit Ablauf der Kündigungsfrist beendet wird. Liegt allerdings ein schutzwürdiges Interesse an einer Nichtbeschäftigung während der Kündigungsfrist vor, kommt eine Freistellung des Arbeitnehmers in Betracht. Praxis-Beispiel Freistellungsgründe Tätlic...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 4.4 Außerordentliche Kündigung

Bei einer außerordentlichen Kündigung erfolgt die Prüfung, ob ein Kündigungsgrund vorliegt, in 2 Stufen. In der 1. Stufe ist zu prüfen, ob der Sachverhalt an sich geeignet ist, einen wichtigen Grund darzutun. Das ist gegeben, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses dem anderen Teil nicht zumutbar ist. In der 2. Stufe erfolgt die Prüfung, ob die Weiterbeschäftigung nicht...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 4.3 Betriebsbedingte Kündigungsgründe

Eine betriebsbedingte Kündigung kann auf dringenden innerbetrieblichen Gründen, z. B. Um- oder Einstellung der Produktion, Rationalisierungsmaßnahmen, oder dringenden außerbetrieblichen Gründen, z. B. Auftragsmangel, Rückgang des Umsatzes, beruhen. Diese Gründe müssen zu der unternehmerischen Entscheidung führen, dass der Arbeitsplatz wegfällt. Auch eine Betriebsumgestaltung...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 7 Klagefrist

Macht der Arbeitnehmer geltend, dass die Kündigung nicht sozial gerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, und ist das KSchG anwendbar, muss er nach § 4 Satz 1 KSchG geltenden Fassung innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelö...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 8.2 Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Ist die Kündigungsschutzklage begründet, weil die Kündigung unwirksam ist, kann das Arbeitsgericht gleichwohl das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung unter den Voraussetzungen des § 9 KSchG durch ein Gestaltungsurteil auflösen.[1] Erforderlich ist hierfür, dass die Kündigung zumindest auch sozialwidrig i. S.v. § 1 Abs. 2, 3 KSchG ist und der Arbeitnehmer oder der ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 1.2 Betriebliche Mitbestimmung

Rz. 7 Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG in Bezug auf Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, einschließlich der Pausen sowie der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, ein notwendiges Mitbestimmungsrecht. Diesem unterliegt die seitens des Arbeitnehmers gewünschte Verteilung der reduzierten Arbeitszeit auf die Wochentage sowie an dem jewei...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.5 Betriebliche Gründe im Übrigen

Rz. 107 Ein betrieblicher Grund, der den Arbeitgeber zur Ablehnung des Teilzeitbegehrens berechtigt, kann in einer auf der Grundlage von § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG geschlossenen Betriebsvereinbarung über die Lage der Arbeitszeit liegen. Hinter einer solchen Vereinbarung müssen die Arbeitszeitwünsche der einzelnen Arbeitnehmer grundsätzlich zurückstehen.[1] Dies gilt jedoch nur...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.4.4 Lösungen innerhalb des Betriebs

Rz. 97 Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, sich auf betriebliche Gründe zu berufen, wenn beispielsweise die wesentliche Beeinträchtigung der Organisation und Arbeitsabläufe oder die Verursachung unverhältnismäßiger Kosten vermieden werden können. Rz. 98 Nach der vom BAG entwickelten 3-Stufen-Prüfung[1] ist der Arbeitgeber zu einer Prüfung dahingehend verpflichtet, ob durch ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 3.5 Angabe der gewünschten Verteilung der Arbeitszeit

Rz. 42 Nach § 8 Abs. 2 Satz 2 TzBfG "soll" der Arbeitnehmer neben seinem Verringerungswunsch und dem Umfang der begehrten Verringerung auch die von ihm gewünschte Verteilung der verringerten neuen Arbeitszeit angeben. Die gesetzgeberische Differenzierung zwischen Satz 1 ("muss") und Satz 2 ("soll") macht deutlich, dass die Angabe des Verteilungswunsches nicht zwingend erford...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 3.1 Form und Adressat des Antrags

Rz. 25 Der Antrag des Arbeitnehmers war bis zum 31.12.2018 formfrei. Seit dem 1.1.2019 ist gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 TzBfG i. d. F. von Art. 1 Nr. 2b des "Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit" vom 11.12.2018[1] für den Antrag des Arbeitnehmers die Textform[2] erforderlich [3]. Hierdurch soll die Beweisführung[4] erleichtert werden. ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 8.1.2 Beschäftigte

Rz. 182 Im Rahmen des § 8 Abs. 7 TzBfG gilt – z. B.im Unterschied zu § 23 Abs. 1 Satz 4 KSchG – das "Pro-Kopf-Prinzip".[1] Auf den Beschäftigungsumfang kommt es nicht an. Teilzeitbeschäftigte sind insofern den Vollzeitbeschäftigten gleichgestellt. Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis ruht, sind zu berücksichtigen.[2] Hierzu gehören Arbeitnehmer in Elternzeit oder Mutterschu...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 6 Ausschlussfristen in Betriebsvereinbarungen

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geht nach seiner Konzeption von einer grundsätzlich umfassenden Kompetenz der Betriebsparteien zur Regelung materieller und formeller Arbeitsbedingungen aus. Die Aufnahme von Ausschlussfristen in Betriebsvereinbarungen ist daher grundsätzlich zulässig[1], was durch § 77 Abs. 4 Satz 4 BetrVG ausdrücklich klargestellt ist. Sie unterliegen...mehr

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Massenentlassungen und Anze... / 3.4 Interessenausgleich und Sozialplan

In aller Regel wird zudem eine Betriebsänderung im Sinne des § 111 BetrVG vorliegen[1], weshalb nach § 112 BetrVG Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen durchzuführen sind. Voraussetzung für die Erfüllung der Konsultationspflicht ist allerdings nicht, dass ein Interessenausgleich geschlossen wird. Auch ist nicht erforderlich, dass ein Interessenausgleich ausreiche...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.5 Betriebsratstätigkeit

Aufwendungen, die das Betriebsratsmitglied aufgrund seiner Amtsstellung vorgenommen hat und für die ein Kostenerstattungsanspruch gegen den Arbeitgeber nach § 40 BetrVG besteht, unterliegen keinen Ausschlussfristen. Dies gilt selbst für umfassende Ausschlussfristen ("alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die damit in Zusammenhang stehen"). Bei den Aufwendungen...mehr

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Massenentlassungen und Anze... / 2.1 Betriebsbegriff

Der Betriebsbegriff ist ein eigener Begriff der Massenentlassungsrichtlinie [1] und entspricht nicht unbedingt den Betriebsbegriffen in § 4 BetrVG, § 1 KSchG und § 23 KSchG. Es handelt sich bei einem Betrieb um eine Einheit, welcher die von der Entlassung betroffenen Arbeitnehmer zur Erfüllung ihrer Aufgabe angehören. Dabei muss es sich um eine unterscheidbare Einheit von eine...mehr

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Massenentlassungen und Anze... / 3.3 Pflicht zur Beschäftigungssicherung

Nach § 17 Abs. 2 Satz 2 KSchG haben Arbeitgeber und Betriebsrat zudem über die Möglichkeiten zu beraten, Entlassungen zu vermeiden oder einzuschränken und ihre Folgen zu mildern. Nachdem dem Betriebsrat ohnehin Aufgaben zur Beschäftigungssicherung nach § 92a BetrVG übertragen sind, kann dieser, wenn er entsprechende Vorschläge hat, auch zu den Beratungen einen Vertreter der ...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.1 Abfindungen

Abfindungsansprüche aus Sozialplänen unterliegen nicht nur Ausschlussfristen, die im Sozialplan selbst enthalten sind;[1] erfasst eine tarifliche Ausschlussfrist etwa "alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis", so gilt sie auch für Ansprüche aus dem Sozialplan.[2] Achtung Ausschlussfrist beginnt mit dem tatsächlichen Ausscheiden Die Frist für die Geltendmachung eines Sozialpla...mehr

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Massenentlassungen und Anze... / 3.5 Zuständiger Betriebsrat

Zuständig für die Unterrichtung und die Stellungnahme ist grundsätzlich der Betriebsrat. Soweit es sich um eine betriebsübergreifende Betriebsänderung handelt, ist nach § 50 BetrVG der Gesamtbetriebsrat zuständig. Hat dieser mit dem Arbeitgeber einen Interessenausgleich mit Namensliste geschlossen, ist eine weitere Stellungnahme von Gesamtbetriebsrat oder Betriebsräten nicht...mehr

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Massenentlassungen und Anze... / 4.1 Inhalt und Form der Entlassungsanzeige

Wirksamwerden der Anzeige mit Eingang bei der zuständigen Agentur für Arbeit Wirksam wird die Anzeige mit Eingang bei der zuständigen Arbeitsagentur. Die Zuständigkeit hängt von der örtlichen Lage des Betriebs im unionsrechtlichen Sinne ab. Zuständig ist die Arbeitsagentur, in deren Bezirk der Betrieb liegt. Der Sitz des Unternehmens ist nicht maßgeblich. Eine bei einer unzust...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 3.2.3 Formelle Anforderungen an die Geltendmachung

Stets vorausgesetzt wird immer eine "Geltendmachung", an die wiederum bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden. Ausschlussfristen sind zunächst entweder ein- oder 2-stufig ausgestaltet. Für die zweite Stufe ist regelmäßig die gerichtliche Geltendmachung erforderlich, die Klageschrift muss also beim Arbeitsgericht eingehen. Meist sehen Ausschlussfristen aber auch für die ers...mehr

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Elternzeit: Teilzeitarbeit ... / 2.3.5 Mitbestimmung des Betriebsrats

Zumindest eine erst nach Antritt der Elternzeit mit dem eigenen Arbeitgeber vereinbarte Teilzeittätigkeit wird vom BAG betriebsverfassungsrechtlich als Einstellung angesehen, auch wenn der Arbeitnehmer auf seinem angestammten Arbeitsplatz mit reduzierter Stundenzahl weiter arbeitet. Demzufolge hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG.[1] Nach den allgemein...mehr

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Elternzeit: Teilzeitarbeit ... / 2.3.1 Inhalt und Zeitpunkt des Antrags

§ 15 Abs. 5 Satz 3 BEEG berechtigt den Arbeitnehmer, von Anfang an beide Verfahren zu verbinden, d. h. parallel zu führen. Im Einzelfall ist daher durch Auslegung zu ermitteln, ob ein schriftlicher "Teilzeitantrag während Elternzeit" eines Arbeitnehmers beide Verfahren umfassen soll. Verbindet der Arbeitnehmer das Elternzeitverlangen mit dem Verlangen nach Teilzeitbeschäftigu...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 2.1 Sozialwidrigkeit der ordentlichen Kündigung

Der Antrag ist nur begründet, wenn die Kündigung sozialwidrig ist, sei es, weil personenbedingte Gründe, verhaltensbedingte Gründe oder betriebsbedingte Gründe fehlen. Der Auflösungsantrag wird dem Arbeitgeber nicht zugebilligt, wenn zur Sozialwidrigkeit noch weitere Kündigungsmängel (z. B. eine mangelhafte Betriebsratsanhörung) hinzukommen. Es ist deshalb wichtig, im Rechtss...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 6 Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 35 Der Betriebsrat hat mitzubestimmen über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage.[1] Dies gilt auch für die Wahl und die Änderung des Ausgleichszeitraums nach § 3 Satz 2.[2] Die Beteiligung des Betriebsrats soll die Interessen der Arbeitnehmer an einer sinnvollen Arbeitszeit- ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 5.3 Vertrauensarbeitszeit

Rz. 34 Die gesetzlich nicht definierte Vertrauensarbeitszeit ist dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitgeber auf die Kontrolle der Einhaltung der Vertragsarbeitszeit verzichtet und darauf vertraut, dass die Arbeitnehmer ihren arbeitszeitbezogenen vertraglichen Verpflichtungen auch ohne diese Kontrolle nachkommen.[1] Allerdings verlangt § 16 Abs. 2 ArbZG grundsätzlich eine A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 In § 10 werden Ausnahmen vom grundsätzlichen Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen nach § 9 ArbZG geregelt. Durch die Vorschrift sollte erreicht werden, dass die zuvor bestehenden Ausnahmen nach der GewO und den dazu ergangenen Richtlinien zulässig bleiben.[1] Allerdings musste der Ausnahmekatalog im Hinblick auf die durch das ArbZG erfolgte Erweiterung des Anwe...mehr