Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Initiativrecht des BR

Rz. 916 In Betrieben mit mehr als 500 Arbeitnehmern kann der BR eine Auswahlrichtlinie im Wege des Initiativrechts, notfalls im Einigungsstellenverfahren, erzwingen und auf diese Weise eine bestimmte inhaltliche Gestaltung durchsetzen. Für die Größe des Betriebes ist nach allgemeiner Auffassung die Anzahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer maßgeblich.[2319] Dabei soll...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Weiterbeschäftigung unter geänderten Vertragsbedingungen mit Einverständnis des Arbeitnehmers (Nr. 5)

Rz. 799 Wie Nr. 4 ist auch der Widerspruchsgrund nach Nr. 5 nicht auf betriebsbedingte Kündigungen beschränkt, sondern findet auf alle Kündigungsgründe Anwendung. Die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit kann im Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens aufgezeigt werden. Der Arbeitnehmer hat seine Zustimmung zur Weiterbeschäftigung zu veränderten Vertragsbedingungen...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Vereinbarung zur Trennung des gemeinsamen Betriebs

Rz. 61 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.16: Vereinbarung zur Trennung des gemeinsamen Betriebs Zwischen dem Unternehmen _________________________ (Bezeichnung), vertreten durch _________________________ – im Folgenden X-GmbH– und dem Unternehmen _________________________ (Bezeichnung), vertreten durch _________________________ – im Folgenden Y-GmbH– wird fo...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / rr) Besonderheiten

Rz. 801 Das Anhörungsrecht gilt auch in Tendenzbetrieben. Insoweit muss der Arbeitgeber dem BR auch tendenzbezogene Gründe mitteilen, allerdings besteht im Fall des Widerspruchs des BR dann kein Weiterbeschäftigungsanspruch,[2089] denn der Widerspruch des BR darf keine Rechtsfolgen auslösen, von denen § 118 BetrVG gerade befreien will. Rz. 802 Liegt ein Entlassungsverlangen d...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Gerichtliche Durchsetzung des Weiterbeschäftigungsanspruchs

Rz. 820 Der Weiterbeschäftigungsanspruch kann im Urteilsverfahren mittels Klage oder im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden (Muster hierzu siehe unten § 3 Rdn 616). Beantragt der Arbeitgeber nach § 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG im Wege der einstweiligen Verfügung die Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht, ist stets das Arbeitsgericht zuständig, auch wenn d...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Einschränkung und Erweiterung der Mitbestimmungsrechte

Rz. 149 Die Vorschrift des § 87 BetrVG ist insofern zwingend, als die notwendige Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten weder durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Betriebsabsprache noch Arbeitsvertrag aufgehoben oder eingeschränkt werden kann.[462] Auch kann der Betriebsrat nicht auf die Ausübung seines Mitbestimmungsrechts gänzlich verzichten oder s...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Antragsbefugnis, Prozessstandschaft

Rz. 335 Wenn § 23 Abs. 3 S. 1 BetrVG als antragsbefugt den Betriebsrat nennt, sind damit im Rahmen ihrer Zuständigkeit auch Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat gemeint.[826] Zudem kann nach dem Gesetzeswortlaut jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft einen Antrag stellen. Grundsätzlich kann der Betriebsrat nicht die Rechte anderer – insbesondere die individualrechtlichen...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Zwingende Mitbestimmung – Mitbestimmung als Wirksamkeitsvoraussetzung – Rechtsfolgen eines Verstoßes

Rz. 168 Der Arbeitgeber kann eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme nach § 87 Abs. 1 BetrVG nur mit Zustimmung des Betriebsrats durchführen. Rz. 169 Hinweis Hierzu bedarf es der Entscheidung im Gremium nach ordnungsgemäßer Ladung, der Beschlussfähigkeit des Betriebsrats (§ 33 BetrVG) und der durch Abstimmung herbeigeführten Willensbildung. Eine nicht von einem wirksamen Betri...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 4. Anfechtung einer Betriebsratswahl

Rz. 282 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.21: Anfechtung einer Betriebsratswahl An das Arbeitsgericht Antrag In dem Beschlussverfahren mit den Beteiligten 1. Firma _________________________, vertreten durch _________________________, Antragstellerin, – Verfahrensbevollmächtigte: _________________________ – gegen 2. Betriebsrat der _________________________, ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 293 Als außertarifliche Angestellte werden diejenigen Arbeitnehmer bezeichnet, deren Vergütung nicht durch den Tarifvertrag geregelt wird, weil ihre Tätigkeit höher zu bewerten ist als die Tätigkeit in der obersten Tarifgruppe.[893] Die Vergütung der nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer erfährt zwar ebenfalls keine Regelung durch den Tarifvertrag, sie werden aber gleichwoh...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Form der Ausübung

Rz. 179 § 87 Abs. 1 BetrVG trifft keine Aussagen über die Form der Ausübung des Mitbestimmungsrechts in sozialen Angelegenheiten. Das Gesetz beschränkt sich auf die Anordnung, dass der Betriebsrat mitzubestimmen hat und regelt, dass die Einigungsstelle entscheidet, wenn keine Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zustande kommt (§ 87 Abs. 2 S. 1 BetrVG). Rz. 180 In de...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 4. Schutzschrift im Beschlussverfahren

Rz. 654 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.53: Schutzschrift im Beschlussverfahren An das Arbeitsgericht _________________________ (Adresse) Schutzschrift, im Beschlussverfahren In Sachen Betriebsrat der Firma _________________________ GmbH, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________ (Name), _________________________ (Firmenadres...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Grundsatz für die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für Betriebsratstätigkeit

Rz. 284 Gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten zu tragen. Gegenüber dieser allgemeinen Kostentragungspflicht fordert § 40 Abs. 2 BetrVG den Arbeitgeber dazu auf, dem Betriebsrat für Sitzungen, Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung Räume, sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik sowi...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Folgen für den Arbeitnehmer

Rz. 377 Eine betriebsverfassungsrechtlich unwirksame Maßnahme ist nicht in jedem Fall auch individualrechtlich unwirksam. "Die Durchführung einer personellen Maßnahme ohne Zustimmung des Betriebsrats stellt zunächst nur einen Pflichtverstoß gegenüber dem Betriebsrat dar; die Maßnahme ist betriebsverfassungsrechtlich unwirksam. Eine gleichzeitige individualrechtliche Unwirksa...mehr

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§ 3 Prozessrecht / c) Schutzschrift einer Gewerkschaft wegen zu erwartender arbeitgeberseitiger Verfügungsanträge anlässlich eines von der Gewerkschaft geforderten Tarifsozialplans

Rz. 730 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.61: Schutzschrift einer Gewerkschaft wegen zu erwartender arbeitgeberseitiger Verfügungsanträge anlässlich eines von der Gewerkschaft geforderten Tarifsozialplans An das Arbeitsgericht K. Schutzschrift gegen einen möglichen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in dem möglichen einstweiligen Verfügungsv...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Allgemeine Betriebsvereinbarung zum Urlaub und zu Urlaubsgrundsätzen

Rz. 673 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.55: Allgemeine Betriebsvereinbarung zum Urlaub Allgemeine Betriebsvereinbarung zum Urlaub und zu Urlaubsgrundsätzen Zwischen der Firma _________________________ und dem Betriebsrat der Firma _________________________ wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen: § 1 Geltungsbereich Diese Betriebsvereinbarung gilt ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Konzern und Konzernbetriebsrat

Rz. 51 Sind mehrere Unternehmen zu einem Konzern zusammengeschlossen,[217] kann durch Beschlüsse der einzelnen Gesamtbetriebsräte gemäß § 54 Abs. 1 BetrVG fakultativ ein Konzernbetriebsrat errichtet werden, wenn die Zustimmung der Gesamtbetriebsräte der Konzernunternehmen vorliegen, in denen insgesamt mehr als 50 % der Arbeitnehmer der Konzernunternehmen beschäftigt sind. Fü...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Fallgestaltungen

Rz. 382 Der Antrag des Betriebsrats an das Arbeitsgericht mit dem Ziel der Aufhebung der Einstellung oder Versetzung kommt in folgenden Fällen in Betracht: Rz. 383mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 489 Die Einführung einer einheitlichen Dienstkleidung im Betrieb unterliegt gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrats.[1404] Gegenstand dieses Mitbestimmungsrechts ist die Gestaltung des Zusammenlebens und Zusammenwirkens der Arbeitnehmer im Betrieb.[1405] Daher sind Maßnahmen mitbestimmungspflichtig, durch die der Arbeitgeber in Ausübung seiner O...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Regelungsgegenstand

Rz. 8 Kern der Betriebsvereinbarung ist immer der jeweilige Regelungsgegenstand, der sich an dem Mitbestimmungstatbestand aus dem Katalog des § 87 Abs. 1 BetrVG oder anderer Mitbestimmungstatbestände und den dazu von den Betriebsparteien getroffenen Festlegungen ergibt. Neben diesen erzwingbaren Betriebsvereinbarungen können freiwillige Betriebsvereinbarungen abgeschlossen w...mehr

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§ 3 Prozessrecht / c) Begründung

Rz. 477 Die Begründung des Antrags erlangt wegen der Fristenregelung in § 76 Abs. 5 S. 4 BetrVG besondere Bedeutung im Fall der Rüge einer Ermessensüberschreitung der Einigungsstelle. Denn innerhalb der Zwei-Wochen-Frist ist nicht nur der Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Einigungsstellenspruchs zu stellen, sondern es sind auch die Gründe der Ermessensüberschreit...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Verpflichtung zur Eingruppierung

Rz. 392 Bei Einstellungen und Versetzungen muss der Arbeitgeber gem. § 99 Abs. 1 S. 2 BetrVG eine Eingruppierung vornehmen, sofern eine einschlägige Vergütungsordnung besteht, und sie dem Betriebsrat mitteilen. Der Arbeitgeber ist auch verpflichtet, die Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung einzuholen und im Weigerungsfall gem. § 99 Abs. 4 BetrVG ein gerichtliches Z...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Allgemeines

Rz. 653 Das betriebliche Vorschlagswesen ist in § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG geregelt und zählt daher zur erzwingbaren Mitbestimmung. Es hat in der betrieblichen Praxis zunehmend Bedeutung. Im Jahre 2015 gingen ausweislich einer Befragung von 136 Unternehmen mit ca. 1,7 Mio. Arbeitnehmern ca. 1,056 Mio. Verbesserungsvorschläge ein, was zu Prämien von ca. 130 Mio. EUR (Prämiendu...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Entbindung des Arbeitgebers von der Weiterbeschäftigungspflicht

Rz. 822 Seinen Anspruch auf Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht muss der Arbeitgeber mit einem eigenen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach § 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG geltend machen (Muster hierzu siehe unten § 3 Rdn 617). Zuständig ist das Gericht der Hauptsache. Das heißt, es handelt sich nicht lediglich um einen Einwand des Arbeitgebers im Urteils...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Antrag auf Aufhebung einer Einstellung

Rz. 400 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.29: Antrag auf Aufhebung einer Einstellung An das Arbeitsgericht _________________________ _________________________ Antrag im Beschlussverfahren betreffend die Firma _________________________ (Name) mit den Beteiligten:mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Konkreter Bezug zu Betriebsratsaufgaben

Rz. 323 Ein Recht auf Hinzuziehung eines Rechtsanwalts besteht nur, wenn dieser den Betriebsrat bei der Erfüllung einer konkreten betriebsverfassungsrechtlichen Aufgabe unterstützen soll.[783] Nicht von dem Anspruch aus § 80 Abs. 3 BetrVG erfasst ist daher die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur allgemeinen Vermittlung von Fachkenntnissen ohne konkreten Aufgabenbezug quasi ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Inhalt/subjektive Determinierung/Umfang

Rz. 751 Die Anhörung ist ordnungsgemäß erfolgt, wenn der Arbeitgeber dem BR die aus seiner Sicht tragenden Umstände der Kündigung unterbreitet hat (sogenannter Grundsatz der subjektiven Determinierung).[1967] Dieser eigene, besonders strukturierte Erkenntnisprozess[1968] unterscheidet sich somit vom Kündigungsschutzprozess. Der Grundsatz der subjektiven Determinierung beschr...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Ziele, Wertung der Zielerreichung, § 3

Rz. 327 Werden mehrere Zielkategorien zugrunde gelegt, müssen diese gewichtet werden. Verbreitet wird angenommen, dass auch diese Festlegung der Ziele und die Gewichtung der Ziele gegeneinander – und damit letztlich auch die an diese Ziele anknüpfende variable Vergütung – der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrates unterliegt.[1007] Dies ist zweifelhaft. Denn Dotierungsra...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Exkurs: Wegfall Betriebsrat, Betriebsstilllegung, Betriebs-(teil-)übergang, Änderung der Betriebsorganisation, Zusammenfassung von Betrieben

Rz. 137 Die Betriebsstilllegung führt grds. dazu, dass Betriebsvereinbarungen, die das aktive Arbeitsverhältnis betreffen, durch Zweckerreichung enden.[428] Etwas anderes gilt für solche Vereinbarungen, die auch oder gerade für den Fall der Stilllegung Wirkung zeigen sollen[429] – hierzu gehört v.a. der Sozialplan, der anlässlich der Betriebsstilllegung geschlossen wird. Auc...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (c) Offensichtliche Unbegründetheit des Widerspruchs des BR (Nr. 3)

Rz. 828 Als dritten und letzten Entbindungsgrund sieht § 102 Abs. 5 S. 2 Nr. 3 BetrVG die offensichtliche Unbegründetheit des Widerspruchs des BR vor. Nur wenn sich die Grundlosigkeit des formell ordnungsgemäßen Widerspruchs bei unbefangener Beurteilung geradezu aufdrängt, ist dieser aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen offensichtlich unbegründet.[2135] Dies ist der Fa...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / hh) Anhörungsfrist

Rz. 765 Die Anhörungsfrist beginnt mit der Entgegennahme der Anhörung durch den BR-Vorsitzenden. Verweigert dieser die Annahme einer Mitteilung außerhalb der Arbeitszeit, läuft die Anhörungsfrist erst ab Zugang während der Arbeitszeit. Nimmt die zur Entgegennahme auf Seiten des BR berechtigte Person sie indes widerspruchslos hin, ist die Anhörung zugegangen und die Anhörungs...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 3. Checkliste

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§ 3 Prozessrecht / aa) Grober Verstoß

Rz. 338 Der Anspruch nach § 23 Abs. 3 BetrVG setzt voraus, dass der Arbeitgeber bereits einen groben Verstoß begangen hat. Die bloße Besorgnis, der Arbeitgeber werde gegen seine Pflichten grob verstoßen, reicht nicht aus.[834] Rz. 339 Ein Pflichtverstoß ist nach ständiger BAG-Rechtsprechung grob, wenn er "objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend" ist.[835] Mit dies...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster

Rz. 692 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.56: Unterrichtung und Einholung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer geplanten Einstellung und Eingruppierung An: Betriebsrat Zu Händen des Betriebsratsvorsitzenden – im Hause – Von: Personalabteilung Datum: _________________________ Betr.: Unterrichtung über die beabsichtigte Einstellung und Eingruppierung ei...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Mitbestimmung bei besonderem Zeitdruck/Eilfälle/Notfälle

Rz. 184 Der Gesetzgeber hat zu den sozialen Angelegenheiten keine Regelung für vorläufige Maßnahmen aufgenommen, wie etwa in § 100 BetrVG für die personellen Maßnahmen. Die Rechtsprechung sieht das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats selbst in sog. Eilfällen, in denen eine Regelung umgehend getroffen werden muss, nicht eingeschränkt. Auch bei einem plötzlichen Bedarf der An...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Anwendungsbereich

Rz. 451 Nach § 76 Abs. 1 S. 1 BetrVG ist zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bei Bedarf eine Einigungsstelle zu bilden. Diese besteht aus einer gleichen Anzahl von Beisitzern des Arbeitgebers und des Betriebsrats sowie aus einem unparteiischen Vorsitzenden. Können sich die Betriebspartner nicht auf die Person des Vorsitzenden eini...mehr

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§ 3 Prozessrecht / dd) Einstweilige Verfügung

Rz. 345 Umstritten ist, ob ein Unterlassungsanspruch nach § 23 Abs. 3 BetrVG auch im Wege einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden kann, angesichts dessen, dass die Verhängung von Ordnungs- oder Zwangsgeld nach § 23 Abs. 3 S. 2 BetrVG die Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung voraussetzt.[849]mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster

Rz. 713 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.58: Antwort des Betriebsrats zum Antrag auf Zustimmung zu einer geplanten Einstellung/Eingruppierung oder Versetzung/Umgruppierung An: Personalabteilung Zu Händen der Personalleiterin – im Hause – Von: Betriebsrat Datum: _________________________ Betr.: Unterrichtung über die beabsichtigte Einstellung und Eingruppi...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Antrag des Arbeitgebers

Rz. 376 Demgegenüber kann der Arbeitgeber im Aufhebungsverfahren des Betriebsrats nach § 101 BetrVG nicht den Gegenantrag einbringen, die fehlende Zustimmung des Betriebsrats zu ersetzen.[922] Dem Arbeitgeber ist im Aufhebungsverfahren auch der Einwand verwehrt, in Wahrheit fehle dem Betriebsrat ein Zustimmungsverweigerungsgrund.[923] Der Arbeitgeber soll also mit seinem Zus...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Typische Regelungsinhalte

Rz. 477 Ethikrichtlinien sind naturgemäß unternehmensspezifisch. In besonders regulierten Wirtschaftsbereichen werden häufig die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorgaben in Ethikrichtlinien aufgenommen.[1368] Im Übrigen gibt es (branchenunabhängig) eine große Bandbreite möglicher Regelungsgegenständen. Diese reichen vom Verbot der Annahme von Geschenken, dem Verbot von Al...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Auswahlrichtlinie im Einzelfall

Rz. 909 Legt der Arbeitgeber für eine beabsichtigte Maßnahme lediglich die Voraussetzungen fest, unter denen diese durchgeführt wird, stellt dies noch keine Auswahlrichtlinie dar.[2294] Mitbestimmungspflichtig ist erst die Aufstellung von allgemeinen Kriterien durch den Arbeitgeber, anhand derer er die Voraussetzungen für eine personelle Maßnahme festlegt.[2295] Zu untersche...mehr

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§ 3 Prozessrecht / ee) Inhaber des Schulungsanspruchs

Rz. 313 Inhaber des Schulungsanspruchs gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist grundsätzlich der Betriebsrat als Kollektivorgan. Erst wenn der Betriebsrat im Rahmen des Entsendebeschlusses ein bestimmtes Mitglied für eine Schulungsteilnahme bestimmt hat, erwirbt dieses einen abgeleiteten Individualanspruch auf die Schulungsteilnahme.[761] Schulungsberechtigt sind grundsätzlich die orden...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Antrag auf Teilnahme an Personalgesprächen

Rz. 353 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.26: Antrag auf Teilnahme an Personalgesprächen An das Arbeitsgericht _________________________ Antrag im Beschlussverfahren betreffend die Firma _________________________ (Name) mit den Beteiligten:mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / jj) Überprüfung des Spruchs der Einigungsstelle

Rz. 925 Für die gerichtliche Überprüfung von Einigungsstellensprüchen im Beschlussverfahren kommt es darauf an, ob die Einigungsstelle eine Regelungsentscheidung (mit Ermessensausübung) oder eine Rechtsentscheidung getroffen hat. Verweigert der BR seine Zustimmung, weil der Inhalt der Auswahlrichtlinie unzulässig sei, und teilt die Einigungsstelle diese Ansicht, handelt es s...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Geeignetheit einer Schulungs- und Bildungsveranstaltung

Rz. 317 Das Merkmal der Geeignetheit gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG ist weiter auszulegen als das der Erforderlichkeit gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG. Da Betriebsratsmitglieder nach § 78 Satz 2 BetrVG wegen ihrer Tätigkeit nicht begünstigt werden dürfen, können nur Veranstaltungen in Betracht kommen, die nach Zweck und Inhalt auf die ordnungsgemäße Durchführung der Aufgaben des Betriebs...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 357 Im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ermittelt das Gericht den Sachverhalt von Amts wegen. Ergänzend dazu gelten im Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 BetrVG folgende Regelungen zur Darlegungs- und Beweislast der Parteien: Der Arbeitgeber hat darzulegen und ggf. zu beweisen, dass der Betriebsrat zu der personellen Maßnahme ordnungsgemäß angehört wurde.[861...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

Rz. 324 Die Hinzuziehung des Rechtsanwalts muss weiter erforderlich sein. Die Erforderlichkeit ist zu bejahen, wenn sich der Betriebsrat aufgrund fehlender Sachkunde das notwendige Wissen nur durch einen Rechtsanwalt verschaffen kann, um die ihm obliegenden betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber sachgemäß erfüllen zu können.[793] Der Sa...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (6) Mitbestimmung bei Maßnahmen zur Milderung finanzieller Folgen

Rz. 282 Umstritten ist, ob ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates auch bezüglich Maßnahmen zur Milderung der finanziellen Folgen der Kurzarbeit besteht. Teile der Literatur halten ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG aufgrund seines Schutzzwecks für geboten, wenn der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld aufstocken will.[874] Demgegenüber lehnt die herrschende...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (6) Ablösung durch neue Betriebsvereinbarung/einvernehmliche Beendigung

Rz. 135 Für Betriebsvereinbarungen gilt – wie für Tarifverträge und Gesetze – die Zeitkollisionsregel.[417] Danach löst die jüngere, den gleichen Regelungsgegenstand und Adressatenkreis betreffende Regelung die ältere Betriebsvereinbarung ab.[418] Im Rahmen der Zeitkollisionsregel/Ablöseprinzip findet das Günstigkeitsprinzip keine Anwendung.[419] Allerdings gelten die Grunds...mehr