Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Bewertung mit dem gemeinen Wert

Rz. 30 [Autor/Stand] Wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, des Grundvermögens und des Betriebsvermögens, die sich nur auf das Ausland erstrecken, sind ausdrücklich ausschließlich nach den Vorschriften des ersten Teils des BewG (§§ 1–16 BewG) zu bewerten, d.h. insb. die Vorschriften des zweiten Teils des BewG (§§ 17–109 BewG) kommen nicht zu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Vereinbarkeit der Bewertung ausländischen Vermögens mit innerstaatlichem bzw. europäischem Verfassungsrecht

a) Grundrechte und Grundfreiheiten Rz. 73 [Autor/Stand] Die Bewertung von ausländischem Sachvermögen i.S.d. § 31 BewG bzw. die darauf beruhende Besteuerung muss sich im Einzelfall sowohl an dem innerstaatlichen Recht des Grundgesetzes sowie den europarechtlichen Vorschriften als höherrangigem Recht messen lassen. Während sich hinsichtlich des Grundgesetzes grundsätzlich die F...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Bedeutung bei der Erbschaftsteuer

Rz. 45 [Autor/Stand] Die Eigenschaft "bebautes Grundstück" ist auch für die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer von Bedeutung. So kommt die Steuerbefreiung für ein Familienheim i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 4a–4c ErbStG nur in Betracht, wenn das Eigentums oder Miteigentums an einem im Inland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaft...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Vermögensgegenstände, die nicht zum Inlandsvermögen i.S.d. Vorschrift (Nrn. 1 bis 9) gehören

Rz. 516 [Autor/Stand] Nicht zum Inlandsvermögen i.S.v. § 121 BewG gehören alle diejenigen Vermögensgegenstände und organisatorischen Einheiten, die sich nicht unter eine der Ziffern 1 bis 9 dieser Vorschrift einordnen lassen. Rz. 517 [Autor/Stand] So gehören beispw. die folgenden Wirtschaftsgüter, sofern sie nicht dem inländischen Betriebsvermögen (§ 121 Nr. 3 BewG) oder land...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Inländisches land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Nr. 1)

Rz. 86 [Autor/Stand] Als inländisches land- und forstwirtschaftliches Vermögen kommen die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft von beschränkt steuerpflichtigen Personen in Betracht, die im Inland belegen sind. Zum Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vgl. § 158 BewG. Danach kann zum Inlandsvermögen auch eine einzige landwirtschaftliche Nutzfläche gehören.[...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Befreiungen beim Inlandsvermögen

Rz. 526 [Autor/Stand] Zum Inlandsvermögen beschränkt Steuerpflichtiger gehören nur solche Wirtschaftsgüter, die auch bei unbeschränkter Steuerpflicht einem Erwerb zuzurechnen sind. Es werden deshalb auch beim Inlandsvermögen grundsätzlich diejenigen Wirtschaftsgüter nicht erfasst, die nach den Vorschriften des ErbStG (z.B. § 13 ErbStG [2]) oder anderer Gesetze (z.B. Doppelbes...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 5. Sozialeinrichtungen

Rz. 433 § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG gewährt dem Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bezüglich Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen, deren Wirkungsbereich auf den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern beschränkt ist. Das Mitbestimmungsrecht nach Nr. 8 steht in einem engen sachlichen Zusammenhang zu dem der Nr. 10 (betriebliche Lohngestaltun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Inländisches Grundvermögen (Nr. 2)

Rz. 106 [Autor/Stand] § 121 Nr. 2 BewG ist als Rechtsgrundverweisung aufzufassen, die in Bezug auf den Begriff des Grundvermögens auf § 176 BewG verweist. Nach § 176 Abs. 1 BewG gehören zum Grundvermögen der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile und das Zubehör, das Erbbaurecht, das Wohnungseigentum, Teileigentum, Wohnungserbbaurecht und Teilerbbaurecht na...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 546 [Autor/Stand] Ebenso wie früher die Erhebung der Vermögensteuer folgt auch die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung dem Prinzip der Besteuerung nach der (individuellen) wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (= Nettoprinzip, Bereicherungsprinzip). So erfassen die Erbschaft- und Schenkungsteuer den aus dem steuerpflichtigen Vorgang (Erwerb von Todes wegen, Schenkung unt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Erweitertes Inlandsvermögen

Rz. 621 [Autor/Stand] Was im Zusammenhang mit der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung der erweiterten beschränkten Steuerpflicht unterliegt, folgt aus § 4 AStG.[2] Rz. 622 [Autor/Stand] § 4 AStG hat folgenden Wortlaut: „Erbschaftsteuer (1) War bei einem Erblasser oder Schenker zur Zeit der Entstehung der Steuerschuld § 2 Absatz 1 Satz 1 (AStG) anzuwenden, so tritt bei Erbsch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Wann die besonderen Bewertungsvorschriften anzuwenden sind, ergibt sich seit der Neufassung des § 17 Abs. 1 BewG durch das Jahressteuergesetz 1997[2] nicht mehr aus dem Bewertungsgesetz selbst, sondern aus den jeweiligen Einzelsteuergesetzen. Rz. 2 [Autor/Stand] Bis zur Änderung durch das Grundsteuer-Reformgesetz [4] enthielten die besonderen Bewertungsvors...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Geltungsbereich der besonderen Bewertungsregeln (Abs. 1)

Rz. 14 [Autor/Stand] § 17 Abs. 1 BewG lässt es zu, dass die besonderen Bewertungsvorschriften des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes auch durch weitere Einzelsteuergesetze, z.B. Landes- oder Kirchensteuergesetze, für anwendbar erklärt werden. Er schließt auch nicht aus, dass z.B. die Vorschriften über die Einheitsbewertung oder die Einheitswerte durch nicht steuerliche Ges...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Muster

Rz. 380 Muster 2.40: Betriebsvereinbarung über die Nutzung der betrieblichen Telefonanlage/der Mobiltelefone Muster 2.40: Betriebsvereinbarung über die Nutzung der betrieblichen Telefonanlage/der Mobiltelefone Zwischen der _________________________ (Firma, gesetzliche Vertretung und Anschrift des Arbeitgebers) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem (Gesamt-/Konzern-)Betri...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (h) Sekundärfolgen

Rz. 1054 Auch über mittelbare, etwa wirtschaftliche Folgen des Betriebsübergangs ist zu unterrichten, sofern diese absehbar und für die Ausübung des Widerspruchsrechts von Bedeutung sein können,[2516] insbesondere:mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 3.3 Betriebsausgaben im Einzelnen

Rz. 1077 [Waren, Roh- und Hilfsstoffe → Zeile 26] Die Kosten für Waren, Roh- und Hilfsstoffe (einschließlich Nebenkosten) sind Betriebsausgaben im Zeitpunkt der Zahlung. Davon ausgenommen sind die AK oder HK für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere u. Ä., für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens. Diese sind erst bei Zufluss des Veräußerungserlöses od...mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 2.2 Private Pkw-Nutzung

Rz. 1047 Praxis-Tipp Um sich die Berechnung des Privatanteils zu vereinfachen, können Sie den Rechner Geschäftswagen Unternehmer nutzen. Rz. 1048 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 19] Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Hierbei gibt es keine Mindestnutzung, denn auch b...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.1 Fondsbesteuerung ab 2018

Rz. 741 Ab 2018 wurde die Fondsbesteuerung (ausgenommen Rentenfonds) vollkommen umgestellt. Steuerlich gilt der Fondsbestand zum 31.12.2017 als verkauft und zum 1.1.2018 als wieder angeschafft. Der dabei entstehende Gewinn oder Verlust aus der fiktiven Veräußerung der Anteile ist gesondert festzustellen, aber erst in dem Zeitpunkt zu versteuern, in dem die Alt-Anteile tatsäc...mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 3.4 Beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben

Rz. 1119 [Geschenke → Zeile 67] Geschenke (Bar- oder Sachzuwendungen) sind unentgeltliche Zuwendungen aus betrieblichem Anlass, die nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Empfängers gedacht und nicht in unmittelbarem zeitlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer solchen Leistung stehen. Steuerlich sind solche Geschenke nur abzugsfähig, wenn die Summ...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 4.4.2 Sachwertabfindung ins Betriebsvermögen

Der BFH[1] hat entschieden, dass eine Realteilung i. S. d. § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG auch dann vorliegt, wenn ein Mitunternehmer gegen Sachwertabfindung ins Betriebsvermögen aus der Mitunternehmerschaft ausscheidet und diese mit den übrigen Mitunternehmern fortgesetzt wird. Keine Rolle spielt, ob der ausscheidende Mitunternehmer einen Teilbetrieb oder lediglich Einzelwirtschaf...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 4.2.2 Zum Nachlass gehört nur ein Einzelunternehmen

Ist Gegenstand der Realteilung ein einzelner Betrieb und teilen die Erben die Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens im Rahmen der Erbauseinandersetzung ohne Ausgleichszahlung real untereinander auf, erwerben die Miterben zwar auch unentgeltlich. Die Realteilung führt aber zu einer Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3 EStG, wenn die Miterben die ihnen zugeteilten (zu den wesentl...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 3.4 Erblasser war Freiberufler

War der Erblasser als Angehöriger eines freien Berufs selbstständig nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG tätig, erzielt die Erbengemeinschaft nur Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG, wenn keine berufsfremde Person an der Erbengemeinschaft beteiligt ist. Berufsfremd ist, wer nicht die gleiche freiberufliche Qualifikation wie der Erblasser besitzt. Ist mindestens ein Mi...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.3 Sachvermächtnis

Ist einem Dritten durch ein Vermächtnis ein einzelnes Wirtschaftsgut des zum Nachlass gehörenden Gewerbebetriebs zugewendet worden, geht das Wirtschaftsgut als Teil des Nachlasses auf den oder die Erben im Wege der Gesamtrechtsnachfolge über. Der Alleinerbe bzw. die Erbengemeinschaft muss das Wirtschaftsgut zur Erfüllung des Vermächtnisses aus dem Betriebsvermögen entnehmen,...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 4.4.1 Sachwertabfindung ins Privatvermögen

Der weichende Miterbe kann mit einem Sachwert abgefunden werden, der zum Betriebsvermögen des geerbten Unternehmens gehört. Hinsichtlich der sich hierbei ergebenden Rechtsfolgen verweist der Große Senat[1] auf die zum Ausscheiden aus einer Personengesellschaft gegen Sachwertabfindung ergangene BFH-Rechtsprechung. Danach gehört bei einer Sachwertabfindung ins Privatvermögen d...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.7 Finanzierung von Erbfallschulden

Die Tilgung von Erbfallschulden führt nicht zu betrieblichen Anschaffungskosten, weil Erbfallschulden im privaten Bereich entstehen und demzufolge private Schulden darstellen. Erbfallschulden stellen wegen des Veranlassungszusammenhangs mit dem privaten Vorgang des Erbens auch insoweit notwendige Privatschulden dar, als der Nachlass aus Betriebsvermögen besteht. Diese Beurte...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 5.2 Nachlassteilung mit Abfindung

Auch bei einem Mischnachlass gilt, dass Entgeltlichkeit nur insoweit gegeben ist, als Abfindungszahlungen geleistet werden. Hat im Rahmen der Realteilung eines Mischnachlasses einer der Miterben an den oder die anderen eine Ausgleichszahlung zu leisten, weil er wertmäßig mehr Vermögen übernimmt als ihm nach seiner Erbquote zusteht, führt dies zu einem – ggf. einkommensteuerp...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 6.2 Personelle Teilauseinandersetzung

Eine sog. persönliche oder personelle Teilauseinandersetzung liegt vor, wenn nur ein oder einige Miterben aus der Erbengemeinschaft ausscheiden und abgefunden werden, während die verbliebenen Miterben die Erbengemeinschaft fortsetzen. Eine personelle Teilauseinandersetzung ist also gegeben, wenn bei einer aus mehr als 2 Miterben bestehenden Erbengemeinschaft ein Miterbe dadur...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.2 Geldvermächtnis

Ein Vermächtnis ist eine Verfügung von Todes wegen, durch die der Erblasser dem Bedachten, also dem Vermächtnisnehmer, einen Vermögensvorteil zuwendet, ohne ihn als Erben einzusetzen. Vermächtnisse können sowohl in einem Testament als auch in einem Erbvertrag gem. § 1941 BGB angeordnet werden. Der begünstigte Vermächtnisnehmer ist weder Gesamtrechts- noch Einzelrechtsnachfol...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 4.3 Nachlassteilung mit Abfindung

Wird bei einer Erbauseinandersetzung der aus einem oder mehreren Betrieben bestehende Nachlass real geteilt und erhält ein Miterbe wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht und zahlt er für dieses "Mehr" dem oder den anderen Miterben eine Abfindung, liegt beim Miterben, der die Abfindung bezahlt, ein Anschaffungsgeschäft und beim Miterben, der die Abfindung erhält, ...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 5.1.1 Erbauseinandersetzung ist steuerneutral

Eine steuerneutrale Erbauseinandersetzung ist auch möglich, wenn sich der Nachlass aus Betriebs- und Privatvermögen zusammensetzt. Hierzu führt der Große Senat[1] aus, dass bei einer Vermögensverteilung zur Auseinandersetzung es in beiden Bereichen nicht zu Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäften kommt. Der jeweilige Miterbe führt die Buchwerte im erhaltenen Betrieb nach § ...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 3.6 Betriebsverpachtung

Ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewerbebetrieb im Ganzen verpachtet, bezieht nach § 16 Abs. 3b EStG weiterhin gewerbliche, jedoch nicht mehr der Gewerbesteuer unterliegende Einkünfte, wenn er weder im Zeitpunkt der Verpachtung noch später ausdrücklich die Betriebsaufgabe i. S. d. § 16 Abs. 3 EStG gegenüber dem Finanzamt erklärt. Der Gewerbebetrieb gilt dann bis zur Abgabe ...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 2.1 Steuerkonsequenzen

Ein Handelsgeschäft oder ein sonstiges Unternehmen, das der Erblasser betrieben hat, kann grundsätzlich vererbt werden. Der Betrieb fällt als Ganzes in den Nachlass.[1] Die Kaufmannseigenschaft nach §§ 1 ff. BGB ist dagegen nicht vererblich, sie kann aber in der Person des Erben neu entstehen. Geht ein Betrieb im Wege der Erbfolge auf einen Alleinerben über, handelt es sich s...mehr

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Altlastensanierung / 2.5 Höhe der Rückstellung

Die Bewertung der Höhe der Rückstellung hat nach den Grundsätzen für Sachleistungsverpflichtungen zu erfolgen. Die für die Bewertung einer Rückstellung für Umweltschäden erforderliche Prognose darüber, auf welche Weise und mit welchem Aufwand der Schaden behoben wird, muss an nach außen in Erscheinung getretene Tatsachen anknüpfen und ist objektiven Kriterien unterworfen, we...mehr

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Ansatz von fiktiven Anschaffungskosten bei einem privaten Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG und vorheriger Entnahme aus dem Betriebsvermögen ohne Ermittlung eines Entnahmegewinns

Leitsatz Die Parteien streiten sich über den Ansatz von fiktiven Anschaffungskosten bei der Ermittlung eines Veräußerungsgewinns nach § 23 EStG. Die Kläger erwarben das Wirtschaftsgut unentgeltlich aus dem Betriebsvermögen des Vaters. Das Grundstück ist im Zeitpunkt der Übergabe unstreitig aus dem Betriebsvermögen ausgeschieden, eine Besteuerung der stillen Reserven ist zu d...mehr

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Erbschaft- und Schenkungsteuer: Begünstigung von Grundstücken im Betriebsvermögen bei Nutzungsüberlassung an Dritte

Leitsatz Eine teleologische Reduktion oder Erweiterung der Tatbestandsmerkmale der §§ 13a, 13b ErbStG i.d.F. des ErbStRG kann nicht ausschließlich darauf gestützt werden, dass die Vorschriften ansonsten verfassungswidrig wären. Die Wirkung der durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014 1 BvL 21/12 angeordneten Weitergeltung darf nicht unterlaufen werden. Norme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug / 3.2.1 Leistung für Zwecke des Unternehmens

Der Unternehmer kann die Vorsteuer nur dann abziehen, wenn die Lieferung oder sonstige Leistung für sein Unternehmen ausgeführt worden ist. Ist die Leistung nicht für das Unter­nehmen, sondern für den Privatbereich ausgeführt worden, liegen die Voraussetzungen nicht vor. Praxis-Beispiel Kein Vorsteuerabzug für private Garage Der Freiberufler F hat zwei Garagen steuerpflichtig ...mehr

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Managementbeteiligung als Betriebsvermögen eines Freiberuflers

Leitsatz Der aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft erzielte Erlös führt nicht zu Einkünften aus selbständiger Arbeit gemäß § 18 EStG, wenn die Beteiligung nicht zum Betriebsvermögen der freiberuflichen Tätigkeit gehört. Normenkette § 17 Abs. 1 Satz 1, § 18 Abs. 1 Nrn. 1 und 4 EStG, § 39 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 AO Sachverhalt Der Kläger gründete mit der...mehr

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ZErb 12/2020, Absetzbarkeit... / 11. Steuerberatungs- und Rechtsberatungskosten im Rahmen des Besteuerungs- und Wertfeststellungsverfahrens

Hier gibt HE 10.7 zu § 10 ErbStG u.a. folgendes vor: Zitat "Steuerberatungskosten und Rechtsberatungskosten im Rahmen des Besteuerungs- und Wertfeststellungsverfahrens bei der Erbschaftssteuer" Steuerberatungsgebühren für die von den Erben in Auftrag gegebene Erstellung der Erbschaftssteuererklärung zur gesonderten Feststellung nach § 157 i.V.m. § 151 BewG sind unter Berücksic...mehr

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ZErb 12/2020, Absetzbarkeit... / 1. Anfallende Kosten

Bei Schenkungen unter Lebenden können im Zusammenhang mit der Ausführung der Zuwendung zwangsläufig folgende Kosten anfallen:mehr

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ZErb 12/2020, Ausgewählte P... / I. Zuwendungsnießbrauch (§ 23 ErbStG)

Der Zuwendungsnießbrauch wird besteuert als ein steuerpflichtiger Erwerb von Todes wegen oder unter Lebenden. Die Kapitalisierung des Nießbrauchsrechts erfolgt regelmäßig dahingehend, dass nach § 15 BewG ein Jahreswert ermittelt wird, der mit dem entsprechenden Vervielfältiger, je nach Laufzeit des Nießbrauchs als lebenslänglicher oder zeitlich beschränkter Nießbrauch, multi...mehr

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ZErb 12/2020, Absetzbarkeit... / 5. Kosten der Erbschaftssteuererklärung und Gutachterkosten

Ob die Kosten, die durch Hinzuziehung eines Steuerberaters/Steueranwalts für die Erstellung der Erbschaftssteuer entstehen, abzugsfähig sind, ist höchstrichterlich bisher nicht entschieden.[30] Die Finanzverwaltung lässt diesen Abzug jedoch zu. Die Regelung in HE 10.7 ErbStH 2011[31] lautet u.a.: Zitat "Steuerberatungskosten und Rechtsberatungskosten im Rahmen des Besteuerungs...mehr

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ZErb 12/2020, Ausgewählte P... / 10

Auf einen Blick: Im ErbStG gilt: Beim wohl häufigeren Vorbehaltsnießbrauch ist für dessen Jahreswert die konkrete Lastenverteilung entscheidend. Trotz des hohen Abzugspostens seit 1.1.2009, nach der Rechtsprechung auch nachrangiger Nießbräuche, sollte zudem die Korrekturvorschrift des § 14 Abs. 2 BewG bei verfrühtem Versterben im Auge behalten werden. Vom Zuwendungsnießbrauc...mehr

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ZErb 12/2020, Absetzbarkeit... / a) Rechtliche Grundlagen

Bei der mittelbaren Schenkung wendet der Schenker dem Erwerber einen Gegenstand (z.B. Geld) zu, das wiederrum zum Erwerb eines bestimmten anderen Gegenstandes (z.B. eines Grundstückes) verwendet werden soll. Die Schenkung des Grundstücks gilt dann mit der Geldhingabe als ausgeführt. Das Gestaltungsmittel der mittelbaren Schenkung ist von besonderer Bedeutung bei Grundstücken...mehr

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Begünstigung land- und forstwirtschaftlichen Vermögens in der Erbschaftsteuer: Betrieb des Nießbrauchers

Leitsatz 1. Der Umfang des der Steuerbegünstigung nach §§ 13a, 13b ErbStG a.F. zugänglichen land- und forstwirtschaftlichen Vermögens bestimmt sich nach bewertungsrechtlichen Kriterien. 2. Der bewertungsrechtliche Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ist tätigkeitsbezogen. 3. Einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb kann auch derjenige unterhalten, dem wed...mehr

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Finanzierungsmöglichkeiten:... / 1.3 Finanzierung durch Vermögensumschichtung

Die Unternehmung kann sich finanzielle Mittel durch die Veräußerung nicht betriebsnotwendiger Vermögensteile beschaffen. So können etwa bisher in Grundstücken oder Wertpapieren gebundene Mittel zu einer Ausweitung der Produktionskapazität Verwendung finden. Nachteile beim Verkauf von Betriebsvermögen müssen bedacht werden. Hierbei werden u. U. stille Reserven aufgedeckt, die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 7 Zur allgemeinen Regelung der Bewertung von Wirtschaftsgütern nach § 6 EStG verhält sich § 6e EStG als eine Spezialbestimmung, da sie einzelne, vom Handelsrecht abweichende Regelungen hinsichtlich der Qualifizierung bestimmter Aufwendungen in einem bestimmten Zusammenhang, nämlich im Rahmen eines Fonds, als Anschaffungskosten trifft und damit zugleich den Bereich der An...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Leasing, Finanzierungsleasi... / 7.4 Buchung bei Ausübung der Kaufoption zum privaten Kauf des Leasinggegenstands

Beinhaltet ein Leasingvertrag ein Kaufrecht des Leasingnehmers am Ende der Grundmietzeit oder ein Andienungsrecht des Leasinggebers, so kann der Leasingnehmer den Leasinggegenstand (z. B. Kfz) am Ende der Grundmietzeit auch privat erwerben oder der Erwerb kann (in Abstimmung mit dem Leasinggeber) durch einen vom Leasingnehmer benannten Dritten (z. B. des Ehepartners) erfolge...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Umfang und Art der Angaben

Tz. 80 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Entsprechend dem management approach ist die Anzahl der darzustellenden Messgrößen durch die Art und den Umfang der für interne Zwecke ermittelten Ergebnisgröße determiniert sowie durch die Menge und Zusammensetzung der Daten, die neben der Ergebnisgröße regelmäßig dem obersten Entscheidungsträger übermittelt werden (IFRS 8.23). Die einzige S...mehr

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Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen bei Herstellung immaterieller Wirtschaftsgüter

Leitsatz 1. Es verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, dass Miet- oder Pachtaufwendungen, die ohne das Aktivierungsverbot des § 5 Abs. 2 EStG nach § 255 Abs. 2 und 2a HGB Herstellungskosten immaterieller Wirtschaftsgüter wären, die bereits im Jahr der Herstellung aus dem Anlagevermögen ausscheiden, nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG hinzugerechnet werden, obwohl eine Hinzu...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3 Bewertung auf der Ebene der Kapitalgesellschaft

Rz. 44 Die formgewechselte Kapitalgesellschaft hat ihr Betriebsvermögen in der Eröffnungsbilanz, welche sie gem. § 25 S. 2 i. V. m. § 9 S. 2 UmwStG aufzustellen hat, grundsätzlich mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Auf Antrag kann sie jedoch auch einen Ansatz mit dem Buch- oder einem Zwischenwert wählen. Rz. 45 Je nachdem, ob § 20 UmwStG oder § 21 UmwStG entsprechend anzuwende...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 9 Auswirkungen bei der Kapitalgesellschaft

Rz. 62 Die Steuerfolgen (Zugehörigkeitsdauer zum Betriebsvermögen, Eintritt in die Rechtsstellung, AfA, spätere Erhöhung der Anschaffungskosten im Falle eines Einbringungsgewinns I oder II) auf der Ebene der formgewechselten Kapitalgesellschaft ergeben sich aus der entsprechenden Anwendung des § 23 UmwStG. Zu einer entsprechenden Anwendung der Regelung des § 23 Abs. 6 i. V. ...mehr