Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2.1 Unterschiedsbetragsminderung/verhinderte Unterschiedsbetragsmehrung

Rz. 4 Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung. Eine vGA erfordert zunächst, dass auf Ebene der Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung oder eine verhinderte Vermögensmehrung vorliegt, die sich auf den bilanziellen Unterschiedsbetrag i. S. v. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG ausgewirkt hat. Angesichts der in ihrer Wirkung auf den Unterschiedsbetrag erforderlichen Vermö...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4.1 Vorteilsgewährende Kapitalgesellschaft

Rz. 23 Außerbilanzielle Gewinnerhöhung. Auf Ebene der vorteilsgewährenden Kapitalgesellschaft besteht die Rechtsfolge der vGA – entsprechend dem Wortlaut des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG – darin, dass die vGA das Einkommen nicht mindert. Dem bilanziellen Unterschiedsbetrag i. S. v. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG, der infolge der vGA vermindert ist, ist die vGA wieder hinzuzurechnen. Diese...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 6.3.2 Gebrauchte Wirtschaftsgüter

Ausnahmsweise ist – entgegen dem Gesetzeswortlaut – nicht auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, sondern auf den Teilwert abzustellen, wenn es sich bei dem Geschenk um ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens handelt und der Buchwert niedriger als die Anschaffungs- oder Herstellungskosten ist. In diesem Fall müssen die aktuellen (fiktiven) Anschaffungs- oder Herstell...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 7.2 vGA von Enkel- an Muttergesellschaft ("Ketten-vGA")

Rz. 76 "Durchschüttung" entlang der Beteiligungskette. Erfolgt die Vorteilsgewährung nicht an einen unmittelbar, sondern an einen mittelbar übergeordneten Gesellschafter, liegen die Voraussetzungen einer vGA an eine nahestehende Person vor, die jeweils durch das Gesellschaftsverhältnis zum unmittelbar übergeordneten Gesellschafter veranlasst sind. Die vGA ist entlang der Bet...mehr

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GmbH: Gesellschafterdarlehen / 4 Steuerliche Folgen

Sind die an den Gesellschafter gezahlten Darlehenszinsen angemessen, stellen sie bei der GmbH Betriebsausgaben dar und mindern ihren steuerpflichtigen Gewinn. Zahlt die GmbH unangemessen hohe Zinsen, wird der überhöhte Teil von den Finanzbehörden als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt. Handelt es sich bei dem Darlehensgeber um einen beherrschenden Gesellschafter und ist ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Erbschaft

Literatur: Dusowski, DStZ 2000, 584 Der Anfall von Vermögensgegenständen im Erbweg ist unentgeltlicher Erwerb, sodass Anschaffungskosten nicht entstehen. Werden im Weg der Erbfolge auch Verbindlichkeiten übernommen, bleibt die Zuordnung dieser Verbindlichkeiten zum Privatvermögen, zum Betriebsvermögen oder zu Gegenständen der Einkunftserzielung unverändert. Handelte es sich b...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.2 Differenzbesteuerung

Bei Gebrauchtwagen kann die sog. "Differenzbesteuerung" zur Anwendung kommen, wenn der Händler als sog. "Wiederverkäufer" ein Kraftfahrzeug beispielsweise von einer Privatperson – ohne Vorsteuerabzug – in Zahlung nimmt und wieder veräußert.[1] Die Umsatzsteuer ist dann nur aus der positiven Marge herauszurechnen.[2] Negative Margen bleiben umsatzsteuerlich unbeachtet und füh...mehr

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ABC der Werbungskosten / Erbbaurecht

Literatur: Fabry, DStR 1997, 691 Bestellt der Stpfl. an einem Grundstück ein Erbbaurecht, verliert er hierdurch das wirtschaftliche Eigentum an den Gebäuden. Erhält er für die Gebäude keine Gegenleistung, hat er das (wirtschaftliche) Eigentum hieran aufgeopfert, um (stpfl.) Einnahmen aus der Erbbaurechtsbestellung zu erzielen. Der Restwert des Gebäudes (Anschaffungs- bzw. Her...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.1.3 Der "ursprünglich Verpflichtete"

Rz. 14 Der "ursprünglich Verpflichtete" i. S. v. § 4f Abs. 1 S. 1 EStG ist derjenige, der durch die Übertragung der Verpflichtung von einer Verbindlichkeit befreit wird. Das muss m. E. nicht zwingend derjenige sein, gegenüber dem die Verbindlichkeit ursprünglich oder erstmalig entstanden ist. So kann es für Zwecke des § 4f EStG durchaus mehrere ursprünglich Verpflichtete geb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 1.1 Begriff

Rz. 1 Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 6 EStG i. V. m. § 21 Abs. 1 EStG unterliegen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der ESt. Die Einkünfte ermitteln sich als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Für die zeitliche Erfassung der Einnahmen und Werbungskosten gilt das Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG. Grundlage für die Auslegung der Begriffe ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.2.5 Größerer Erhaltungsaufwand (§ 82b EStDV)

Rz. 184 Nach § 82b EStDV konnten Aufwendungen für größeren Erhaltungsaufwand abweichend von § 11 Abs. 2 EStG gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden. Die Vorschrift ist durch das StEntlG 1999/2000/2002 aufgehoben wurden und galt nur noch für vor dem 1.1.1999 entstandenen Erhaltungsaufwand. Durch das HBegleitG 2004 v. 29.12.2003[1] ist die Regelung inhaltsgleich fü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 4.2 Sachinbegriffe (§ 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG)

Rz. 122 Ein Sachinbegriff liegt bei einer Vielheit von beweglichen Sachen vor, die von ihrer Zweckbestimmung her eine wirtschaftliche Einheit bilden, also aufeinander abgestimmt sind. Eine bloße Zusammenfassung einzelner beweglicher Sachen ist noch kein Sachbegriff.[1] Ein Sachinbegriff liegt vor bei einer Praxis-[2] oder Büroeinrichtung, Bücherei, der Wohnungseinrichtung be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.7 Nachträgliche Werbungskosten

Rz. 222 Aufwendungen können auch noch nach Beendigung der Vermietungstätigkeit entstehen. Es sind nachträgliche Werbungskosten, wenn sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Vermietung stehen (§ 9 EStG Rz. 32ff.). Rz. 223 Das ist der Fall bei den Aufwendungen für einen Räumungsprozess gegen einen Mieter und Abstandszahlungen an einen Mieter, die Rückzahlung von Miete nach...mehr

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GmbH: Anteilskauf, Anteilsv... / 3 Verkauf eines GmbH-Anteils aus dem Betriebsvermögen eines Personenunternehmens

Die Besteuerung erfolgt nach dem sog. Teileinkünfteverfahren. Danach sind 40 % des Veräußerungsgewinns steuerfrei. 60 % werden versteuert und zwar mit dem persönlichen Steuersatz des Gesellschafters der Personengesellschaft. 60 % der Aufwendungen der Veräußerung werden bei der Besteuerung anerkannt.mehr

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Offenlegung / 1.2 Steuerrecht: Offenlegung

Ausgangspunkt für die Ermittlung des steuerlichen Gewinns ist der Betriebsvermögensvergleich.[1] Bei Kaufleuten ist das Betriebsvermögen anzusetzen, das sich nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ergibt.[2] Soweit keine gesonderte Steuerbilanz aufgestellt wird, ist Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung die Handelsbilanz unter Beachtung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 10.1.2.2.1 Kapitalvermögen als Betriebsvermögen

Rz. 389 Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 EStG sind die in § 20 EStG genannten Einkünfte nach § 20 Abs. 8 S. 1 EStG zunächst dann zu rechnen, wenn das Vermögen, das diese Einkünfte abwirft, zum Betriebsvermögen des Stpfl. zählt.[1] Zum Betriebsvermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb zu dienen bestimmt sind. Ob dies der Fall ist, lässt sich ni...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 3.1.1 Teil des Grundstücks im Betriebsvermögen

Wenn nur ein Teil des Grundstücks zum Betriebsvermögen rechnet, geht die Berechnung der Kürzung nur von dem Teil aus, der auf den dem gewerblichen Betrieb dienenden Teil des Grundstücks entfällt. Praxis-Beispiel Grundstück zu 50 % eigenbetrieblich genutzt Der Handwerker A ist Eigentümer eines Grundstücks mit einem Einheitswert von 40.000 EUR. Das Grundstück nutzt er zu 50 % fü...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 3.1 Kürzung für zum Betriebsvermögen gehörende Grundstücke

Für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist eine Kürzung i. H. v. 1,2 % des maßgebenden Einheitswerts (ab 1.1.2025 0,11 % des Grundsteuerwerts) vorzunehmen, wenn der Grundbesitz zum Betriebsvermögen zählt. Der Zweck der Vorschrift ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung des Grundbesitzes durch die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Kürzung erfordert, dass für den Grundbesi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 10.1.2.3 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit i. S. d. § 18 EStG

Rz. 395 Im Fall von Einkünften aus selbstständiger Arbeit i. S. d. § 18 EStG verwirklicht der Stpfl. zunächst alle Merkmale eines Gewerbebetriebs i. S. d. § 15 Abs. 2 EStG. Im Gegensatz zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb tritt jedoch bei der selbstständigen Arbeit der Einsatz von Kapital in den Hintergrund, während die geistige Arbeit und die eigene Arbeitskraft des Stpfl....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 10.1.2.1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13 EStG

Rz. 386 Im Fall der Erzielung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13 EStG verwirklicht der Stpfl. zunächst alle Voraussetzungen eines Gewerbebetriebs i. S. d. § 15 Abs. 2 EStG. In Abgrenzung zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb nutzt der Stpfl. bei der Erzielung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13 EStG jedoch planmäßig die natürlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.3.5 Doppelbelastung von Beteiligungserträgen

Rz. 53 Eine weitere Besonderheit der Abgeltungsteuer ist die Gleichbehandlung von Dividenden und Zinserträgen. Diese unterwirft der Gesetzgeber gleichermaßen dem besonderen Proportionaltarif i. H. v. 25 % nach § 32d Abs. 1 S. 1 EStG, obwohl Dividenden bei der ausschüttenden Kapitalgesellschaft im Regelfall mit KSt vorbelastet sind, während Zinserträge beim Schuldner der Zins...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 3.1.2 Grundstückserwerb

Die Frage, ob der Grundbesitz zum Betriebsvermögen des Unternehmers gehört, ist grundsätzlich nach dem Stand zu Beginn des Kalenderjahrs zu beurteilen. Beginnt die Steuerpflicht eines Gewerbebetriebs im Laufe eines Kalenderjahrs, kommt für den in diesem Kalenderjahr endenden Erhebungszeitraum noch keine Kürzung in Betracht. Das Gleiche gilt, wenn das Grundstück erst im Laufe ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.5.1 Überblick

Rz. 137 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Einnahmen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als typisch stiller Gesellschafter und aus partiarischen Darlehen, es sei denn, dass der Gesellschafter oder Darlehensgeber als Mitunternehmer anzusehen ist. Ergänzt wird die Regelung durch § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 EStG, der den Gewinn au...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 3.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen

Anstelle der Kürzung i. H. v. 1,2 % des Einheitswerts kann bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen, auf Antrag die Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG um den Teil des Gewerbeertrags erfolgen, der auf die Verwaltung und Nutzung von eigenem Grundbesitz entfällt. Die Regelung ...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 3.4 Gewinnausschüttungen von inländischen Kapitalgesellschaften

Die Regelung des § 9 Nr. 2a GewStG soll dem Grunde nach die Doppelbesteuerung bei der Gewerbesteuer sowohl auf der Ebene der Kapitalgesellschaft als auch auf der Ebene des Gesellschafters vermeiden. Hauptanwendungsfall sind Gewinnausschüttungen inländischer Kapitalgesellschaften an ihre Gesellschafter. Voraussetzung ist, dass die Beteiligung im Betriebsvermögen gehalten wird (...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 3.7 Gewinnausschüttungen von ausländischen Kapitalgesellschaften in Staaten ohne DBA

Die Regelung des § 9 Nr. 7 GewStG entspricht dem Grundsatz, dass bei der Gewerbesteuer nur das inländische Ergebnis erfasst werden soll. Hauptanwendungsfall sind Gewinnausschüttungen ausländischer Kapitalgesellschaften an ihre Gesellschafter. Dabei wurde bis 2019 zwischen EU-Staaten und Drittstaaten unterschieden, wobei es bei allen Varianten erforderlich war, dass die Betei...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 3.1.3 Bemessungsgrundlage

Maßgebend für die Kürzung ist (bis 31.12.2024) der Einheitswert, der auf den letzten Feststellungszeitpunkt vor dem Ende des Erhebungszeitraums lautet. Als Bemessungsgrundlage sind bei Grundstücken und Betriebsgrundstücken, die als Grundvermögen bewertet werden, 140 % des auf den Wertverhältnissen vom 1.1.1964 beruhenden Einheitswerts anzusetzen[1]. Bei Betriebsgrundstücken, ...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 2.2 Nicht erfasste Dividenden und gleichgestellte Bezüge

Durch die Erfassung der Dividenden im Teileinkünfteverfahren sowie der Regelung des § 8b KStG ist die vollständige Erfassung von Dividenden und gleichgestellter Bezüge beim Gewerbeertrag nicht mehr gewährleistet. Der Gesetzgeber hat daher eine ergänzende Hinzurechnungsregelung aufgenommen. Die Hinzurechnungsvorschrift in § 8 Nr. 5 GewStG umfasst die nach § 3 Nr. 40 EStG oder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.3 Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach Entnahme und Betriebsaufgabe (S. 3)

Rz. 301 § 20 Abs. 4 S. 3 EStG sieht vor, dass in den Fällen der Überführung eines Wirtschaftsguts i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG in das Privatvermögen durch Entnahme oder Betriebsaufgabe an die Stelle der Anschaffungskosten der nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG oder § 16 Abs. 3 EStG angesetzte Wert tritt. Rz. 302 Eine Entnahme i. S. d. § 20 Abs. 4 S. 3 EStG liegt vor, wenn der Stpfl. sei...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 1 Ausgangsgröße für den Gewerbeertrag

Grundlage für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb bei der Einkommensteuer. Bei der Körperschaftsteuer wird das zu versteuernde Einkommen zugrunde gelegt. Dies gilt auch für Personengesellschaften, die nach § 1a KStG zur Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft optiert haben.[1] Wichtig Verlustabzug hinzurechnen Beim zu versteuernden Einkommen vo...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Systematische Einordnung des § 1

Rz. 20.1 [Autor/Stand] Deutsches Steuerrecht. Die Problematik einer sachgerechten Einkünfteabgrenzung durch Festlegung angemessener Verrechnungspreise ist auf der Grundlage des deutschen Steuerrechts zu beurteilen. Dies folgt aus der Überlegung, dass hier nur die Steuerfolgen analysiert werden können und sollen, die sich auf der Grundlage des deutschen Steuerrechts in Deutsc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Begriff der verdeckten Einlage

Rz. 28 [Autor/Stand] Wertzuführungen zu einem Betriebsvermögen. Nach § 4 Abs. 1 Satz 8 EStG, der über § 8 Abs. 1 KStG auf Personen i.S.d. § 1 KStG entsprechende Anwendung findet, sind Einlagen alle Wirtschaftsgüter, die der Steuerpflichtige dem Betrieb zuführt. Diese Definition ist insoweit widersinnig, als unter einer Einlage nur die sich in einer bestimmten Form vollziehen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolgen

a) Außerbilanzielle Einkünftekorrektur ..., sind seine Einkünfte unbeschadet anderer Vorschriften so anzusetzen, wie sie unter den zwischen voneinander unabhängigen Dritten vereinbarten Bedingungen angefallen wären. Rz. 157 [Autor/Stand] Einkünfteerhöhung. Die Rechtsfolge des § 1 Abs. 1 bewirkt eine außerbilanzielle Erhöhung der Einkünfte (Nettobetrag) durch den Austausch der ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Bewertung der verdeckten Einlage

Rz. 28.4 [Autor/Stand] Ansatz des Teilwerts. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG regelt die Bewertung von Einlagen. Die Vorschrift ist auf körperschaftsteuerpflichtige Rechtsträger wegen § 8 Abs. 1 KStG entsprechend anzuwenden. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbs. 1 EStG sind Wirtschaftsgüter, die dem Betriebsvermögen zugeführt werden, grundsätzlich mit dem Teilwert zu bewerten. Liegen die...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Rechtsfolgen der vGA

Rz. 25.1 [Autor/Stand] Gewinnkorrektur. Die vGA kann eine doppelte Rechtsfolge auslösen. Zum einen ergibt sich auf der Ebene der ausschüttenden Gesellschaft eine Hinzurechnung gem. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, d.h. eine Gewinnerhöhung, die i.d.R. die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer erhöht.[2] Die Hinzurechnung kann allerdings auch in den Bereich steuerfreier Einkünfte ...mehr

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ZErb 05/2024, Vermeidung la... / I. Problemstellung

Unter dem Begriff der Güterstandsschaukel wird gemeinhin eine bewusste lebzeitige Änderung des ehelichen Güterstands mit dem Motiv der Erreichung eines bestimmten zivil- oder steuerrechtlichen Gestaltungsziel verstanden.[1] Üblicherweise wechseln die Eheleute durch Ehevertrag vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung.[2] Zu unterscheiden ist...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Unbewegliches Vermögen (Satz 3)

3 Unbewegliches Vermögen, in dem die Geschäftstätigkeit einer Betriebsstätte ausgeübt wird, ist stets dieser Betriebsstätte zuzuordnen. Rz. 3028 [Autor/Stand] Bestätigung des allgemeinen Grundsatzes. Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 BsGaV ist einer Betriebsstätte stets dasjenige unbewegliche Vermögen zuzuordnen, in dem sie ihre Geschäftstätigkeit ausübt. Dies entspricht der Regelverm...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Fehlende gesetzliche Definition

Rz. 22 [Autor/Stand] Unbestimmter Rechtsbegriff der vGA. Der Begriff "vGA" wird sowohl in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG als auch in § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG verwendet. Er wird jedoch in beiden Vorschriften nicht definiert. Die Verwendung desselben Begriffes in den beiden Vorschriften ist deshalb kritisch zu beurteilen, weil § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG eine Form der Einkommensverwen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / f) Verhältnis zum Betriebsausgabenbegriff

Rz. 34 [Autor/Stand] Unterschiedliche Ebenen. Das Verhältnis des Betriebsausgabenbegriffs zu den Gewinnkorrekturvorschriften im Allgemeinen und zu § 1 im Besonderen erklärt sich aus den unterschiedlichen Ebenen, auf denen § 4 Abs. 4 EStG einerseits und die Gewinnkorrekturvorschriften andererseits angewendet werden, sowie aus der teilweise anderen Zielvorstellung der Gewinnko...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Einkünfte

[1] Werden Einkünfte ... Rz. 101 [Autor/Stand] Begriff "Einkünfte". An sich sind unter "Einkünfte" alle i.S.d. § 2 Abs. 1 EStG zu verstehen, d.h., es kommt für die Anwendung des § 1 weder auf die Einkunftsart noch auf die Einkünfteermittlungsart (Bilanzierung, Überschussrechnung, Durchschnittssätze) an.[2] Es ist weder erforderlich noch schädlich, wenn der Steuerpflichtige E...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 2.2 Steuerrechtliches Gesamthandsvermögen als notwendiges Betriebsvermögen

Entsprechend dem Vollständigkeitsgebot[1] sind in der Handelsbilanz einer Personengesellschaft diejenigen Vermögensgegenstände auszuweisen, die zum handelsrechtlichen Gesellschaftsvermögen (steuerlichen Gesamthandsvermögen) gehören. Alle Wirtschaftsgüter, die zum Gesellschaftsvermögen (steuerlichen Gesamthandsvermögen) einer Personengesellschaft gehören, sind prinzipiell – a...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 2 Steuerrechtlich zu bilanzierendes Betriebsvermögen

2.1 Überblick Das steuerliche Betriebsvermögen einer Personengesellschaft besteht zum einen aus den Wirtschaftsgütern, die zum handelsrechtlichen Gesellschaftsvermögen gehören, wobei allerdings solche Wirtschaftsgüter auszuscheiden sind, die zum notwendigen Privatvermögen gehören. Zum anderen gehören zum steuerlichen Betriebsvermögen einer Personengesellschaft auch die Wirtsc...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 2.3.6 Gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen I und II

Anders als beim Gesellschaftsvermögen gibt es beim Sonderbetriebsvermögen I und II sowohl notwendiges als auch gewillkürtes Betriebsvermögen.[1] Wirtschaftsgüter, die weder notwendiges Betriebsvermögen noch notwendiges Privatvermögen darstellen, können von einem Einzelunternehmer als sog. gewillkürtes Betriebsvermögen berücksichtigt werden, wenn sie objektiv geeignet und vom...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 2.3.4 Notwendiges Sonderbetriebsvermögen I

Üblicherweise werden folgende Kategorien von Sonderbetriebsvermögen unterschieden: notwendiges und gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen I und notwendiges und gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen II. Hinzu kommt das passive/negative Sonderbetriebsvermögen, d. h. die Verbindlichkeiten; soweit erforderlich, kann auch hier zwischen Sonderbetriebsvermögen I und II zu unterscheiden sei...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 2.1 Überblick

Das steuerliche Betriebsvermögen einer Personengesellschaft besteht zum einen aus den Wirtschaftsgütern, die zum handelsrechtlichen Gesellschaftsvermögen gehören, wobei allerdings solche Wirtschaftsgüter auszuscheiden sind, die zum notwendigen Privatvermögen gehören. Zum anderen gehören zum steuerlichen Betriebsvermögen einer Personengesellschaft auch die Wirtschaftsgüter, d...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 2.3.3 Unterlassene Bilanzierung

Wirtschaftsgüter des notwendigen Sonderbetriebsvermögens sind ohne Einlagehandlung dem Betriebsvermögen zuzuordnen. War nämlich ein Wirtschaftsgut des notwendigen Sonderbetriebsvermögens bislang in der Bilanz nicht aktiviert worden, so hat dies keinen Einfluss auf die rechtliche Beurteilung . Die Zuordnung zum notwendigen Betriebsvermögen entfällt nicht deshalb, weil die Zug...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 2.3.1 Mitunternehmeranteil umfasst Sonderbetriebsvermögen

Handelsrechtlich gibt es kein Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters einer Personenhandelsgesellschaft.[1] Ein Mitunternehmeranteil i. S. d. § 6 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 EStG umfasst jedoch nicht nur den Anteil des Mitunternehmers am Vermögen der Gesellschaft, sondern auch etwaiges Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters.[2] Zum Betriebsvermögen einer gewerblichen ode...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 3.1 Buchführungspflicht für Sonderbetriebsvermögen

Problematisch ist, wer hinsichtlich des Sonderbetriebsvermögens buchführungspflichtig ist. In Betracht kommen die Gesellschaft oder der Gesellschafter. Eine Personengesellschaft ist handelsrechtlich nur für ihr Gesamthandsvermögen buchführungspflichtig.[1] Dazu gehört das im Eigentum der Gesellschafter stehende Sonderbetriebsvermögen nicht. Handelsrechtlich gibt es kein Sond...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 5.2 Teilentgeltliche Übertragungungen

Werden vom Gesellschafter einer Personengesellschaft Wirtschaftsgüter teilentgeltlich z. B. auf die Gesellschaft übertragen und besteht das Teilentgelt nicht in der Gewährung von Gesellschaftsrechten – es kann sich z. B. um eine Bezahlung, eine Gutschrift auf Gesellschafterkonten mit Fremdkapitalcharakter oder um Schuldübernahmen handeln – stellt sich die (umstrittene) Frage...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 2.3.7 Passives Sonderbetriebsvermögen

Neben aktivem Sonderbetriebsvermögen gibt es auch passives/negatives Sonderbetriebsvermögen in Gestalt eines negativen Wirtschaftsguts "Schuld"[1], wobei wie erwähnt auch zwischen Sonderbetriebsvermögen I und II zu unterscheiden sein kann.[2] Notwendiges passives Sonderbetriebsvermögen sind Schulden, die unmittelbar durch den Betrieb der Gesellschaft oder die Beteiligung an d...mehr