Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9.2.5 Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (§ 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 4 ErbStG)

Rz. 457 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Bron/Grosse, Steuerliche Auswirkungen ausgewählter Umstrukturierungsmaßnahmen auf eine bevorstehende Unternehmensnachfolge, ZEV 2020, 456; Cornelius/Wagenknecht, Die Cash-Gesellschaft in der Anlageentscheidung nach der Schenkung, ZErb 2013, 172; Erkis/Mannek/van Lishaut, Die "Cash-GmbH" und die Zukunft der Erbschafts...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3.3.14 Erleichterung der Unternehmensnachfolge

Rz. 69 Der Gesetzgeber möchte mit den steuerlichen Begünstigungen die Unternehmensnachfolge erleichtern. Gleichzeitig beschränkt er die unternehmerische Tätigkeit aber durch zahlreiche Auflagen, Behaltensregelungen und Fortführungsverpflichtungen für viele Jahre. Dies beeinträchtigt die unternehmerische Freiheit ganz erheblich. Notwendige Anpassungen an veränderte Marktverhä...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.3 Abzugsbetrag

Rz. 216 Der Abzugsbetrag wird nur für den Erwerb von begünstigtem Vermögen gewährt (§ 13a Abs. S. 1 ErbStG i. V. m. § 13b Abs. 2 ErbStG). Nicht begünstigtes Vermögen wird somit auch durch den Abzugsbetrag nicht begünstigt. Rz. 217 Das begünstigte Vermögen (§ 13b Abs. 2 ErbStG) ist aufgrund des Verschonungsabschlags i. H. v. 85 % steuerfrei (§ 13a Abs. 1 S. 1 ErbStG).[1] Von d...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9.2.4 Überentnahmen oder Überausschüttungen (§ 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 3 ErbStG)

Rz. 444 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Milatz/Kämper, Nachbesteuerung bei "Überausschüttungen" im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung, GmbHR 2009, 762; Reich, (Erbschaft-)Steuerfinanzierung für Gesellschafter von Familienunternehmen, DStR 2015, 2353; Schütte, Nachversteuerung bei "Überentnahmen" nach § 13a Abs. 5 Nr. 3 ErbStG, DStR 2009, 2356...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 13.3 Antrag des Erwerbers

Rz. 741 Der Erwerber muss die Optionsverschonung beantragen (§ 13a Abs. 10 S. 1 ErbStG: "unwiderruflich erklären"). Rz. 742 Der Antrag muss bei dem für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständigen FA schriftlich oder zur Niederschrift gestellt werden.[1] Eine Begründung des Antrags ist nicht erforderlich.[2] Rz. 743 Eine Frist für den Antrag ist gesetzlich nicht vorgesehen. ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9.2.1 Überblick

Rz. 417 Die einzelnen Nachsteuertatbestände sind im Gesetz abschließend aufgeführt (§ 13a Abs. 6 S. 1 Nrn. 1–5 ErbStG).[1] Rz. 418 Dabei handelt es sich vereinfacht um folgende Fälle: Nr. 1: Veräußerung eines Gewerbebetriebs oder eines Anteils an einer Personengesellschaft, Nr. 2: Veräußerung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, Nr. 3: Überentnahmen oder Überausschüttun...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 206 Der Abzugsbetrag wurde erstmals im Rahmen des Erbschaftsteuerreformgesetzes 2009[1] in das Gesetz eingeführt. Rz. 207 Der Gesetzgeber hat den Abzugsbetrag damals wie folgt begründet [2]: Zitat Der Abzugsbetrag von 150.000 Euro soll eine Wertermittlung und aufwändige Überwachung von Klein- und Kleinstfällen (z. B. Kleinhandel, kleinere Handwerker oder auch Betriebe der La...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 238 Die Lohnsummenregelung hat eine lange und wechselvolle Geschichte. In den vergangenen Jahren war die Lohnsummenregelung immer wieder Gegenstand kontroverser politischer Diskussionen. Rz. 239 Die Lohnsummenregelung hat ihren Ursprung in der sog. Betriebsfortführungsklausel des Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge aus dem Jahr 2006 (§ 28 A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2022... / 3. Gewerbesteuer

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Der Ertragsteuer-Check 2022... / 2. Betrieb/Bilanzierung

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Betriebliche Schuldzinsen u... / I. Schuldzinsen als Betriebsausgaben

Betriebsausgaben, allgemein: Der Begriff der Betriebsausgabe (BA) ist in § 4 Abs. 4 EStG definiert und verdrängt einen darüber hinausgehenden handelsrechtlichen Ausweis.[1] Voraussetzung für den steuermindernden Abzug von Aufwendungen ist ein betrieblicher Veranlassungszusammenhang. Dieser liegt vor, wenn die jeweiligen Aufwendungen objektiv mit dem Betrieb zusammenhängen und...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Bemessungsgrundlage, Bewertung der Sachzuwendung

Rz. 51 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Für die > Bemessungsgrundlage müssen grundsätzlich alle Sachzuwendungen innerhalb desselben Wirtschaftsjahres (respektive ggf Kalenderjahres; > Rz 42) erfasst werden, die einer Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG zugänglich sind (> Rz 17 ff). Zu Besonderheiten > Rz 46 ff. Rz. 52 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 BMG für die Anwendung des Pauschsteue...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Gesellschafter von Personengesellschaften

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Personengesellschaften deutschen Rechts sind insbesondere die offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), > Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) und die atypische stille Gesellschaft. Zivilrechtlich kann eine natürliche Person an der Gesellschaft beteiligt und zugleich als ArbN, zB als Geschäftsführer, für sie tätig se...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 8. Abgeltung der Einkommensteuer beim Zuwendungsempfänger

Rz. 71 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Beim Empfänger der Zuwendung bleiben sowohl die Zuwendung als auch die Pauschalsteuer bei der Ermittlung seiner > Einkünfte im Veranlagungsverfahren in Deutschland außer Ansatz (§ 37b Abs 3 Satz 1 iVm § 40 Abs 3 Satz 3 EStG). Die ESt auf den geldwerten Vorteil ist mit der Pauschsteuer abgegolten. Er muss den Vorteil nicht mehr als Teil seine...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung, persönlicher Geltungsbereich

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Wer einem anderen im Geschäftsleben etwas ohne Entgelt zuwendet, löst idR beim Empfänger einen Besteuerungsvorgang aus. Für den Empfänger führt eine Zuwendung aus beruflicher/betrieblicher Veranlassung nämlich zu einer Vermehrung des Betriebsvermögens oder zu einer Einnahme iSv § 8 Abs 1 EStG und damit grundsätzlich zu besteuerbaren Einkünfte...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Wohnung

Rz. 31 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Seit 1995 werden keine besonderen Sachbezugswerte für Wohnung mehr bestimmt. Vielmehr ist für den Sachbezug "Wohnung" (zum Begriff > Rz 28) als Wert der ortsübliche Mietpreis unter Berücksichtigung der sich aus der Lage der Wohnung zum Betrieb ergebenden Beeinträchtigungen sowie unter entsprechender Anwendung des § 8 Abs 2 Satz 12 EStG anzus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzgliederung / 3.2 Materielle und immaterielle Anlagen

Beim Anlagevermögen unterscheiden sich die materiellen von den immateriellen Anlagegegenständen. Die materiellen Anlagegegenstände haben bereits nach ihrer Herstellung einen messbaren Wert. Sie werden bereits aktiviert, sobald sie hergestellt sind. Herstellungskosten werden auch dann zum Bilanzstichtag angesetzt, wenn die Herstellung noch nicht abgeschlossen ist. Bei immateri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzgliederung / 3 Gliederung des Jahresabschlusses: Mindestausweis

Aus den Grundsätzen der Vollständigkeit und der Klarheit ergeben sich für die Gliederung des Jahresabschlusses für Unternehmen aller Rechtsformen allgemein folgende Mindestanforderungen:mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.3 Rückforderungsrecht kraft vertraglicher Vereinbarung (Widerrufsvorbehalt)

Rz. 14 Zivilrechtlich kann ein jederzeitiger Widerruf der Schenkung vorbehalten werden.[1] Praktisch bedeutsam ist das freie Widerrufsrecht vor allem bei der vorweggenommenen Erbfolge, bei der dem Schenker in besonderer Weise an einem nicht durch §§ 527, 528, 530 BGB beschränkten Widerrufsrecht gelegen sein kann.[2] Rz. 15 Auch für das ErbStG wird die Schenkung unter Widerruf...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4 Zuwendungen an Gebietskörperschaften und Stiftungen (§ 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG)

Rz. 60 Nach § 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG erlischt die Steuer, wenn zu einem steuerpflichtigen Erwerb gehörende Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Zeitpunkt der Steuerentstehung bestimmten Gebietskörperschaften (Bund, Land, inländische Gemeinden bzw. einen Gemeindeverband) oder bestimmte Stiftungen zugewendet werden. Die Vorschrift soll Erwerber ermutigen, die...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Investitio... / 4.1 Regelung bis einschließlich 2019

Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und Freiberufler können für ihre aktiven Unternehmen einen Investitionsabzugsbetrag beanspruchen, wenn sie im Jahr der Inanspruchnahme die folgenden Größenordnungen nicht überschreiten: Einnahmen-Überschussrechnung: Gewinn vor Abzug des Investitionsabzugsbetrags darf nicht höher sein als 100.000 EUR Bilanzierung: Betriebsvermögen darf nic...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Investitio... / 4.2 Regelung ab 2020

Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2019 beginnen (also ab 2020), können Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und Freiberufler nur dann einen Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen, wenn der Gewinn des laufenden Jahres vor Abzug des Investitionsabzugsbetrags den Betrag von 200.000 EUR nicht überschreitet. Die bisherigen unterschiedlichen Betriebsgrößenmerkmale für...mehr

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Weilbach, GrEStG § 4 Besond... / 5.1.6 Weitere Grunderwerbsteuerbefreiungen außerhalb des GrEStG

Rz. 19 Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 1 der Verordnung über die Gewährung von Steuerbefreiungen für die European Transonic Windtunnel GmbH v. 1.9.1989 (BGBl I 1989, 738). Nach § 1 der o. a. Verordnung ist die genannte, mit Vereinbarung v. 27.4.1988 zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik, des Königreichs der Niederlande und des V...mehr

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Geänderte Rechtauffassung zu Beherrschungsidentität und Betriebsaufspaltung

Kommentar Die Finanzverwaltung ändert ihre Rechtsauffassung zur personellen Verflechtung bei einer nur mittelbaren Beteiligung über eine Kapitalgesellschaft an einer Besitz-Personengesellschaft. Zugleich wird dazu eine Übergangsregelung getroffen. Mittelbare Beteiligung Der BFH (Urteil v. 16.9.2021, IV R 7/18) hatte entschieden, dass im Falle einer Grundstücksüberlassung zwisc...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2 Inlandsvermögen (§ 121 BewG)

Rz. 92 Das Inlandsvermögen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG setzt sich ausschließlich aus den in § 121 BewG abschließend aufgezählten Vermögenswerten zusammen[1], jede der in den Nrn. 1–9 genannten Gruppen von Wirtschaftsgütern beinhaltet einen hinreichenden Anknüpfungspunkt für die inländische Besteuerung. Liegt eine der Nrn. – aus welchem Grund auch immer – nicht vor, so k...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Weiter Auslandsvermögensbegriff (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG)

Rz. 114 War der Erblasser zur Zeit seines Todes kein Inländer, so ist der maßgebliche Umfang des Auslandsvermögens durch § 21 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG erheblich erweitert. Hiernach gehören zum Auslandsvermögen alle Vermögensposten, die nicht Inlandsvermögen i. S. d. § 121 BewG sind. Mit § 21 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG wird mithin – anders als mit § 21 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG – das maßgeblic...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.7 Ermittlung der anrechenbaren Steuer und Durchführung der Anrechnung

Rz. 55 Die anrechenbare ausländische Steuer führt zur Kürzung der deutschen Erbschaftsteuer, wobei sich die Anrechnung betragsmäßig auf die deutsche Steuer beschränkt. Eine Erstattung der ausländischen Steuer findet also nicht statt. Die deutsche Steuer ist hierbei zunächst so zu berechnen, dass der Auslandserwerb in den steuerpflichtigen Erwerb eingestellt wird. Rz. 56 Ist e...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Anrechnung und Kapitalverkehrsfreiheit

Rz. 5 Gehören Bankguthaben eines Inländers bei einem Kreditinstitut im Ausland nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG nicht zum Auslandsvermögen, scheidet eine Anrechnung der im Ausland auf diese gezahlten Erbschaft- oder Schenkungsteuer aus.[1] Rz. 6 Die fehlende Anrechnungsmöglichkeit verstößt nicht gegen die Kapitalverkehrsfreiheit des Art. 65 AEUV. [2] Zwar kann eine, ggf. erst zuk...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Verei... / 6 Besonderheiten bei einer Beteiligung von Familienangehörigen als stiller Gesellschafter

Soll ein Familienangehöriger an einem Unternehmen wirtschaftlich partizipieren ohne tatsächlich auch an diesem beteiligt zu sein, bietet sich regelmäßig die Beteiligung in Form einer stillen Gesellschaft an. Hierbei beteiligt sich ein naher Angehöriger nur mit einer Kapitalzahlung an dem bestehenden Einzelunternehmen bzw. der bestehenden Gesellschaft.[1] Der stille Gesellsch...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Verei... / 6.3 Was bei der stillen Beteiligung eines Kindes zu beachten ist

Die Finanzverwaltung hat zu den grundsätzlichen Erfordernissen steuerlich anerkennbarer Verträge unter Familienangehörigen bereits in den Einkommensteuerhinweisen Stellung genommen.[1] Hiernach müssen Gesellschaftsverträge im Familienkreis klar vereinbart und bürgerlich-rechtlich wirksam sein. Sie müssen ernstlich gewollt sein und tatsächlich durchgeführt werden. Des Weiteren müss...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Verei... / 7 Unentgeltliche Aufnahme von Familienangehörigen in das Einzelunternehmen bzw. die Einzelpraxis

Vermögensübertragungen zwischen nahen Angehörigen können wie zwischen fremden Dritten abgewickelt werden. Ohne Vereinbarungen eines Entgelts kann bei Vermögensübertragungen zwischen nahen Angehörigen jedoch davon ausgegangen werden, dass die Übertragung unentgeltlich erfolgt. Ein unentgeltlicher Vorgang liegt auch dann vor, wenn das vom Angehörigen übernommene Kapitalkonto n...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.1 Betriebsvermögen

1.1.1 Ansatz Rz. 2 Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Bilanzierungsgebote und Bilanzierungsverbote Das Betriebsvermögen ist "anzusetzen". Hieraus wird nach h. M. nicht geschlossen, dass nur die handelsrechtlichen Ansatzregelungen, also die Vorschriften, die Bilanzierungsgebote und Bilanzierungsverbote enthalten, zu beachten sind, sondern auch die handelsrechtlichen Vorschri...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.1.2 Ausweis des Betriebsvermögens in der Steuerbilanz nach den handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften

Rz. 5 Nach § 243 Abs. 1 HGB ist der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Die §§ 238–263 HGB enthalten zwingende Vorschriften für die Bilanzierung und Bewertung. Es ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber bei diesen Vorschriften sein allgemeines Gebot aus § 243 Abs. 1 HGB beachtet und die Einzelvorschriften für die Bilanzierung und...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1 Pflicht zum Ansatz des nach den handelsrechtlichen GoB auszuweisenden Betriebsvermögens in der Steuerbilanz

Rz. 1 Gewerbetreibende, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen oder die ohne eine solche Verpflichtung Bücher führen und regelmäßig Abschlüsse machen, sind verpflichtet, für den Schluss des Wirtschaftsjahrs – in der Steuerbilanz – das Betriebsvermögen anzusetzen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 EStG), das nach den han...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.2.2.2 Systembedingte Vorbehalte

Rz. 12 Handelsrechtliche Widmung zum Geschäftsvermögen Handelsrechtlich sind nur die Vermögensgegenstände und Schulden zu bilanzieren, die sachlich dem unternehmerischen Bereich zuzurechnen sind. Hiernach ist das Unternehmens- oder Geschäftsvermögen vom Privatvermögen des Kaufmanns abzugrenzen.[1] Ein Einzelkaufmann kann Vermögensgegenstände, die ihrer Art nach sowohl Privat- ...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.1.1 Ansatz

Rz. 2 Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Bilanzierungsgebote und Bilanzierungsverbote Das Betriebsvermögen ist "anzusetzen". Hieraus wird nach h. M. nicht geschlossen, dass nur die handelsrechtlichen Ansatzregelungen, also die Vorschriften, die Bilanzierungsgebote und Bilanzierungsverbote enthalten, zu beachten sind, sondern auch die handelsrechtlichen Vorschriften, welche...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.2.2 Bewertungsvorbehalte für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Rz. 48 Bei ihrer Zuführung zum Betriebsvermögen kommt für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens außer den auch in der Handelsbilanz anzusetzenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Rz. 27) in der Steuerbilanz auch der "an deren Stelle tretende Wert" (vermindert um die Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen, Abzüge nach § 6b EStG und ähnli...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.2.3 Bewertungsvorbehalte für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens

Rz. 52 Ebenso wie die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Rz. 48 ff.) sind die Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens beim Zugang zum Betriebsvermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder mit dem Teilwert bei der Einlage aus dem Privatvermögen anzusetzen (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG). Rz. 53 Auch für die Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens besteht nach ...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.2.5 Bewertungsvorbehalte für Verbindlichkeiten

Rz. 57 Verbindlichkeiten sind sinngemäß nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG anzusetzen, § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG. Der Ansatz erfolgt grundsätzlich zum Erfüllungsbetrag, der i. d. R. dem Nennbetrag entspricht,[1] wie es auch in der Handelsbilanz geschieht (Rz. 40 ff.). Nach einer Zuschreibung auf den höheren Teilwert entsprechend § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG sind sie...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 2.6 Gemeiner Wert

Rz. 65 Der steuerrechtliche Begriff des gemeinen Werts spielt für die Steuerbilanz keine nennenswerte Rolle. In den Bewertungsregelungen der §§ 6 und 7 EStG taucht dieser Begriff nur im Zusammenhang mit Einlagen, Entnahmen und Veräußerungen (§§ 6 Abs. 1 Nr. 4, 6 Abs. 6 EStG und in § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG) auf. Rz. 66 Die Definition des gemeinen Werts findet sich in § 9 Abs. 2...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 3.1 Wertansätze aufgrund steuerlicher Wahlrechte

Rz. 90 Nach § 5 Abs. 1 EStG müssen Gewerbetreibende, die zur Buchführung verpflichtet sind oder die freiwillig Bücher führen und regelmäßig Abschlüsse machen, für den Schluss des Wirtschaftsjahrs das Betriebsvermögen nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ausweisen. Sie müssen daher die sich aus den GoB ergebenden Bilanzierungs- und Bewertungsgebote befolgen (§ 5 A...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4 Bewertungsgebote

1.4.1 Handelsrecht 1.4.1.1 Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Rz. 27 Als Vermögensgegenstände sind die Anlagegegenstände höchstens mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen nach § 253 Abs. 3, 5 HGB, anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB), Anschaffungskostenprinzip. Eine Überschreitung dieser Wertobergrenze verstieße gegen das Verb...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.1 Handelsrecht

1.4.1.1 Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Rz. 27 Als Vermögensgegenstände sind die Anlagegegenstände höchstens mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen nach § 253 Abs. 3, 5 HGB, anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB), Anschaffungskostenprinzip. Eine Überschreitung dieser Wertobergrenze verstieße gegen das Verbot des Ausweises n...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.2.2 Steuerrecht

1.2.2.1 Steuerrechtliche Sondervorschriften Rz. 11 Die Geltung der sich aus handelsrechtlichen Einzelbestimmungen ergebenden Bilanzierungsgebote (Rz. 8 ff.) wird in erster Linie durch die steuerrechtlichen Sondervorschriften in § 5 Abs. 2–5 EStG eingeschränkt. Für Verpflichtungen, die nur zu erfüllen sind, soweit künftig Einnahmen oder Gewinne anfallen, sind Verbindlichkeiten ...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.2 Bilanzierungsgebote

1.2.1 Handelsrecht Rz. 8 Gesetzliche Bilanzierungsgebote in Einzelbestimmungen Besondere gesetzliche Bilanzierungsgebote bestehen für folgende Posten: Entgeltlich erworbener (sogenannter derivativer) Geschäfts- oder Firmenwert. Er gilt als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand (§ 246 Abs. 1 Satz 4 HGB) und ist daher nach dem Vollständigkeitsgrundsatz (§ 246 Abs. 1 Sat...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.2 Steuerrecht

1.4.2.1 Bewertungsvorbehalte aufgrund steuerrechtlicher Bewertungsgebote Rz. 46 Nach § 5 Abs. 6 EStG sind die (steuerrechtlichen) Vorschriften über die Bewertung und über die Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung (in der steuerlichen Gewinnermittlung) zu befolgen (Bewertungsvorbehalt). Soweit sich aus den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften Bewertungsgebote e...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.2.6 Bewertungsvorbehalte für Rückstellungen

Rz. 59 Im Unterschied zur Bewertung in der Handelsbilanz (Rz. 43 ff.) sind die Rückstellungen in der Steuerbilanz zum Bilanzstichtag nicht mit dem (zukünftigen) Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen zu bewerten, sondern gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a f) EStG nach den Wertverhältnissen am Bilanzstichtag. Zudem ist ausdrücklich gesetzl...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.5 Bewertungsverbote

Rz. 63 Es dürfen handelsrechtlich nicht als Herstellungskosten aktiviert werden: Forschungs- und Vertriebskosten (§ 255 Abs. 2 Satz 4 HGB), Aufwendungen für die Entwicklung eines selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstandes des Anlagevermögens, wenn Forschung und Entwicklung nicht verlässlich voneinander unterschieden werden können (§ 255 Abs. 2a Satz 4 HGB).[1] Steu...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.2.2.1 Steuerrechtliche Sondervorschriften

Rz. 11 Die Geltung der sich aus handelsrechtlichen Einzelbestimmungen ergebenden Bilanzierungsgebote (Rz. 8 ff.) wird in erster Linie durch die steuerrechtlichen Sondervorschriften in § 5 Abs. 2–5 EStG eingeschränkt. Für Verpflichtungen, die nur zu erfüllen sind, soweit künftig Einnahmen oder Gewinne anfallen, sind Verbindlichkeiten (Rz. 8 Pkt. 4) oder Rückstellungen (Rz. 8 P...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.2.1 Bewertungsvorbehalte aufgrund steuerrechtlicher Bewertungsgebote

Rz. 46 Nach § 5 Abs. 6 EStG sind die (steuerrechtlichen) Vorschriften über die Bewertung und über die Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung (in der steuerlichen Gewinnermittlung) zu befolgen (Bewertungsvorbehalt). Soweit sich aus den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften Bewertungsgebote ergeben und diese mit den GoB im Einklang stehen, sind sie bereits nach §...mehr