Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / VII. Beweisfragen

Rz. 147 Da der Schaden ebenfalls zu den Voraussetzungen eines Ersatzanspruchs gehört, trifft den Mandanten die Beweislast, die ihm jedoch durch § 287 ZPO erleichtert wird. Eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit, dass ein Schaden entstanden ist, reicht für die richterliche Überzeugungsbildung aus.[338] § 287 ZPO erleichtert dem Gesc...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 4. Anscheinsbeweis

a) Grundsätze Rz. 21 Seit dem grundlegenden Urteil des BGH vom 30.9.1993[39] sind nunmehr bei Verletzung von Beratungspflichten im Rahmen echter Anwaltsverträge folgende Grundsätze maßgeblich: Rz. 22 (1) Es spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass der Mandant bei pflichtgemäßer Beratung des Anwalts dessen Hinweisen gefolgt wäre, sofern für ihn bei vernünftiger Betrachtungsweise...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / III. Haftungsausfüllende Kausalität

Rz. 37 Die Darlegungs- und Beweislast für den anspruchsbegründenden Ursachenzusammenhang zwischen dem Schaden und der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Beratungs-, Aufklärungs- oder Auskunftspflicht (haftungsausfüllende Kausalität) wird in der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht einheitlich festgelegt. Insoweit ist für einen Schadensersatzanspruch die sich aus ...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / b) Fallgruppen

aa) Allgemeine Tendenz Rz. 29 Der IX. Zivilsenat des BGH macht von der Möglichkeit des Anscheinsbeweises eher zurückhaltend Gebrauch. Aus der neueren Rechtsprechung ist die Tendenz erkennbar, diese Beweiserleichterung mit Vorsicht anzuwenden, nämlich nur in klar und eindeutig liegenden Ausgangslagen.[53] Dem ist zuzustimmen, weil die Rechtsprechung zur Vermutung beratungsgere...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / IV. Beweis

Rz. 101 Grds. hat derjenige, der Schadensersatz aus § 823 Abs. 2 BGB verlangt, alle anspruchsbegründenden Voraussetzungen darzulegen und zu beweisen [402] (vgl. Rdn 44 ff.). Dies gilt auch für die objektive Rechtswidrigkeit des Verstoßes gegen ein Schutzgesetz.[403] Rz. 102 Steht die objektive Verletzung eines Schutzgesetzes fest, so hat der Schädiger i.d.R. Umstände darzulegen...mehr

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§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / 3. Weisungen

Rz. 24 Der Rechtsanwalt hat Weisungen seines Auftraggebers grds. zu befolgen.[45] Streit kann jedoch darüber entstehen, ob eine Weisung erteilt wurde, welchen Inhalt sie hatte und ob der Anwalt sie beachtet hat. Auch insoweit ist derjenige, der Schadensersatz verlangt, beweisbelastet,[46] weil es sich ausschließlich um Merkmale handelt, die zu den Voraussetzungen der Pflicht...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / V. Haftungsausfüllende Kausalität

Rz. 23 Für seinen Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung hat der Geschädigte weiterhin darzulegen und gemäß den – ggü. § 286 ZPO ermäßigten – Anforderungen des § 287 ZPO zu beweisen, dass zwischen dem konkreten Haftungsgrund – also der rechtswidrigen, schuldhaften Verletzung des Rechtsguts – und seinem geltend gemachten weiteren Schaden ein adäquater Ursachenzusamme...mehr

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§ 13 Verschulden bei Vertra... / III. Haftungsausfüllende Kausalität

Rz. 27 Grds. hat der Schädiger darzulegen und zu beweisen, dass der Schaden auch bei pflichtgemäßer vorvertraglicher Aufklärung, Auskunft und Beratung entstanden wäre, weil der Geschädigte sich nicht "beratungs-, aufklärungs- und auskunftsgerecht" verhalten hätte[74] (vgl. § 11 Rdn 37 ff.). Derjenige, der einen Anlageinteressenten bei Vertragsschluss pflichtwidrig nicht über...mehr

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§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / V. Haftungsausfüllende Kausalität

Rz. 17 Die Prospekthaftung setzt voraus, dass ein Ursachenzusammenhang zwischen der Pflichtverletzung des Prospektverantwortlichen und dem behaupteten Schaden des Anlegers besteht (haftungsausfüllende Kausalität; vgl. § 5 Rdn 1 ff.). Rz. 18 Nach ständiger Rechtsprechung besteht zugunsten des geschädigten Kapitalanlegers eine – widerlegbare – Vermutung, wonach die Lebenserfahr...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 1. Grundregel

Rz. 10 Der Beweis für den Ursachenzusammenhang zwischen der Pflichtwidrigkeit und dem Schaden obliegt nach allgemeinen Regeln demjenigen, der Schadensersatz verlangt; denn es handelt sich dabei um eine anspruchsbegründende Voraussetzung. Daran hat die Rechtsprechung im Grundsatz bis heute festgehalten.[16] Wären bei sachgerechtem Handeln des Anwalts mehrere Handlungsalternat...mehr

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§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / 6. Negative Feststellungsklage

Rz. 29 Berühmt sich der Mandant eines Schadensersatzanspruchs gegen den Anwalt und hat dieser ein rechtliches Interesse an der baldigen Klärung des streitigen Rechtsverhältnisses, kann er Klage auf Feststellung erheben, dass ein solcher Anspruch nicht besteht. Auch dann obliegt dem Mandanten die Darlegungs- und Beweislast für die von ihm behauptete Pflichtverletzung.[53] Da ...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / IV. Beweis des Haftungsgrundes

Rz. 17 Der Geschädigte hat für seinen Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung zunächst die objektiven und subjektiven Voraussetzungen des Haftungsgrundes darzulegen und gemäß den strengen Anforderungen des § 286 ZPO [55] zu beweisen [56] (zum vertraglichen Ersatzanspruch vgl. § 4 Rdn 13 ff.). Rz. 18 Diese Darlegungs- und Beweislast erstreckt sich grds. darauf, dassmehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 6. Wissentliche Pflichtverletzung

Rz. 70 Nach § 103 VVG haftet der Versicherer nicht, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich und widerrechtlich[159] den beim Dritten eingetretenen Schaden herbeigeführt hat. Nach h.M.[160] muss der Versicherungsnehmer in seinen Vorsatz nicht nur die schädigende Handlung, sondern auch den Erfolg, d.h. den Schaden, aufgenommen haben, wenn der Versicherer nach § 103 VVG leistu...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / I. Allgemeines

Rz. 62 Neben dem deliktischen Schadensersatzanspruch (§§ 823 ff. mit § 249 BGB), der den Beweis des Verschuldens des Schädigers voraussetzt und auf Herstellung des Zustandes gerichtet ist, der ohne das schädigende Ereignis bestünde, oder anstelle eines solchen Anspruchs kann derjenige, der in seinen durch §§ 823 ff. BGB geschützten Rechtsgütern verletzt wird, in entsprechend...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / Literaturtipps

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / a) Grundsätze

Rz. 21 Seit dem grundlegenden Urteil des BGH vom 30.9.1993[39] sind nunmehr bei Verletzung von Beratungspflichten im Rahmen echter Anwaltsverträge folgende Grundsätze maßgeblich: Rz. 22 (1) Es spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass der Mandant bei pflichtgemäßer Beratung des Anwalts dessen Hinweisen gefolgt wäre, sofern für ihn bei vernünftiger Betrachtungsweise aus damalige...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Schranken der Regresspflicht

Rz. 142 Diese Kritik hat schon einen falschen Ansatz. Indem sie von den in der Rechtsprechung entwickelten abstrakten vertraglichen Grundpflichten des Rechtsanwalts zur Klärung des Sachverhalts, zur Rechtsprüfung, Rechtsberatung und Schadensverhütung (vgl. Rdn 5, 33 ff.) ausgeht, erweckt sie "zu Unrecht den Anschein einer Gleichsetzung – jeder – suboptimalen Anwaltsleistung ...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / ee) Höchstpersönlicher Lebensbereich

Rz. 33 Geht es um Entscheidungen im höchstpersönlichen Lebensbereich, die nicht nur von wirtschaftlichen Überlegungen, sondern von ganz individuell geprägten Erwägungen beeinflusst werden – z.B. Fragen der Eheschließung oder des Kirchenaustritts –, ist der Anscheinsbeweis grundsätzlich nicht anwendbar.[61]mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / 3. Vertretenmüssen

Rz. 7 Der Berater haftet für seine Pflichtverletzung nicht, wenn er diese nicht gem. §§ 276 bis 278 BGB zu vertreten hat (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB). Da ihn die Beweislast für fehlendes Verschulden trifft, hat er i.d.R. für ein eigenes Verschulden in Gestalt von Vorsatz und Fahrlässigkeit oder für ein solches Verschulden von Erfüllungsgehilfen einzutreten (vgl. § 2 Rdn 409 ff.).mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / E. Leitfaden zur Feststellung von Kausalität, Zurechenbarkeit und Schaden

Rz. 150 Eine Pflichtverletzung des Anwalts begründet nur dann einen Ersatzanspruch, wenn – kumulativ –mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / 4. Beweis

Rz. 44 Der Geschädigte hat Art und Umfang seines Schadens darzulegen und gem. § 287 ZPO zu beweisen (vgl. § 5 Rdn 85 ff.).[134] In einem Rechtsstreit ist der dafür maßgebliche Zeitpunkt die letzte mündliche Verhandlung vor dem Tatrichter;[135] die künftige Schadensentwicklung ist nur zu berücksichtigen, wenn sie aufgrund der vorgetragenen Tatsachen mit einer für § 287 ZPO au...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 5. Handakten

Rz. 390 Der Rechtsanwalt hat Handakten [1431] zu führen, aufzubewahren und ggf. an den Mandanten herauszugeben sowie dem Mandanten Einsicht in die Handakten zu gewähren.[1432] Insoweit besteht eine Nebenpflicht aus dem Anwaltsvertrag.[1433] Diese Pflicht hat haftungsrechtlich allerdings nur eine mittelbare Bedeutung, etwa wenn der Rechtsanwalt infolge nachlässiger Führung der...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 2. Grober Fehler

Rz. 11 Im Arzthaftungsrecht gilt nach ständiger Rechtsprechung der Grundsatz, dass der Arzt, der einen groben Fehler begangen hat, das Risiko der nicht vollen Aufklärbarkeit des ursächlichen Verlaufs zu tragen hat, sofern die ihm zur Last fallende Pflichtwidrigkeit geeignet war, den eingetretenen Schaden herbeizuführen.[19] Daraus leiten manche Autoren die Forderung ab, auch...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / bb) Steuerliche Beratung

Rz. 30 Besonders bei steuerlicher Fehlberatung ist es häufig nicht gerechtfertigt, mittels des Anscheinsbeweises anzunehmen, dass die Pflichtverletzung für den behaupteten Schaden ursächlich war, weil dem Mandanten bei sachgerechtem Handeln des Beraters mehrere Handlungsalternativen zur Verfügung standen. Der Umstand, dass der Steuerberater den Verkauf eines Grundstücks fehl...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / dd) Rechtskundiger Mandant

Rz. 32 Die zum Anscheinsbeweis geltenden Grundsätze finden auch dann Anwendung, wenn der Mandant rechtskundig und sogar als Rechtsanwalt zugelassen ist. Ein Mandant, der selbst Jurist ist, wird einem rechtlich zutreffenden Hinweis des Beraters auf einen Gesichtspunkt, den er selbst übersehen hat, regelmäßig ebenso folgen wie ein juristischer Laie, der die Rechtslage nicht üb...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 5. Beweisvereitelung

Rz. 36 Verweigert der rechtliche Berater dem Mandanten vertragswidrig die Rückgabe erhaltener Unterlagen und erschwert er diesem dadurch die Darlegung, infolge dieser Vertragsverletzung einen Schaden erlitten zu haben, kann dies nach den Umständen dazu führen, dass an die Substanziierung des Klagevortrags in diesem Punkt geringere Anforderungen als im Regelfall zu stellen si...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / ff) Weitere Einzelfälle

Rz. 34 Behauptet der Mandant, der ein Hausgrundstück erworben hat, für das eine Mietoptionsklausel bestand, über deren Bedeutung er nicht belehrt wurde, er hätte bei pflichtgemäßer Beratung das Grundstück aus diesem Grunde nicht erworben, muss er dies nach § 287 ZPO beweisen, wenn den Umständen nach andere Alternativen als vernünftige Verhaltensweisen nicht fernlagen.[62] Ve...mehr

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§ 8 Grundlagen der Dritthaftung

Rz. 1 Rechtsberater (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und ihre Gesellschaften) – und andere berufliche Fachleute – haften ihren Auftraggebern für eine schuldhafte Pflichtverletzung aus dem Vertrag und/oder aus Deliktsrecht. Insoweit steht die "Dritt-, Berufs-, Expertenhaftung" auf den sicheren rechtlichen Fundamenten eines – regelmäßig vorliegenden – Dienstver...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / V. Beweis

Rz. 126 Derjenige, der Schadensersatz aus § 826 BGB verlangt, hat die haftungsbegründenden und -ausfüllenden Voraussetzungen des Anspruchs darzulegen und zu beweisen (vgl. Rdn 44 ff.).[506] Rz. 127 Die größte Schwierigkeit bereitet der Beweis des Vorsatzes. Davon ist zwar grds. die Feststellung der Sittenwidrigkeit zu trennen;[507] die Art und Weise des sittenwidrigen Verhalt...mehr

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§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / 5. Nachträgliche Änderungen des Auftrags

Rz. 27 Spätere Abweichungen vom Inhalt des zunächst erteilten Auftrags hat die Partei zu beweisen, die sich darauf beruft. Dies trifft auch auf später gegebene Weisungen zu, die den Inhalt der ursprünglichen Vertragspflicht beeinflussen.[51] War die Maßnahme des Anwalts auf der Grundlage des ihm zunächst erteilten Auftrags pflichtwidrig, behauptet er jedoch, aufgrund einer e...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / IV. Haftungsrechtliche Zurechnung

Rz. 40 Der haftungsrechtliche Zurechnungszusammenhang beschränkt die Schadensersatzpflicht (vgl. § 5 Rdn 40 ff.). Der vom Rechtsberater angerichtete Schaden muss dem Schädiger haftungsrechtlich zuzurechnen sein (vgl. § 5 Rdn 40).[135] Der Schaden ist nur dann zu ersetzen, wenn er im Schutzbereich der verletzten vertraglichen – oder vorvertraglichen – Pflicht,[136] d.h. im Kre...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / Literaturtipps

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§ 13 Verschulden bei Vertra... / 4. Vorteilsausgleich

Rz. 35 Zu den auszugleichenden Vorteilen aus dem Schadensereignis gehören grds. auch die Steuervergünstigungen, die der geschädigte Anleger aufgrund seiner Vermögensanlage erlangt hat[105] (vgl. § 5 Rdn 127 ff.). Der Anleger muss sich im Wege des Vorteilsausgleichs die dauerhaften Steuervorteile, die er im Zusammenhang mit seiner Anlage erzielt hat, auf seinen Schaden anrechn...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / aa) Allgemeine Tendenz

Rz. 29 Der IX. Zivilsenat des BGH macht von der Möglichkeit des Anscheinsbeweises eher zurückhaltend Gebrauch. Aus der neueren Rechtsprechung ist die Tendenz erkennbar, diese Beweiserleichterung mit Vorsicht anzuwenden, nämlich nur in klar und eindeutig liegenden Ausgangslagen.[53] Dem ist zuzustimmen, weil die Rechtsprechung zur Vermutung beratungsgerechten Verhaltens eine ...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / cc) Insolvenzreife

Rz. 31 Hat der rechtliche Berater pflichtwidrig nicht auf die Insolvenzreife des Unternehmens hingewiesen, scheidet ein Anscheinsbeweis i.d.R. aus, weil bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise unterschiedliche Maßnahmen beschlossen werden konnten. Die Gesellschaft hätte Insolvenzantrag stellen oder innerhalb der Frist des § 15a Abs. 1 Satz 1 InsO eine Umstrukturierung durch Z...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / III. Ausschlüsse vom Deckungsumfang

Rz. 56 § 4 AVB bestimmt, was als Ausnahme vom Grundsatz der Leistungspflicht des Versicherers nach § 3 II Nr. 1 AVB auch beim grds. gedeckten Tätigkeitsbereich nicht vom Versicherungsschutz umfasst sein soll. Es handelt sich um echte Risikoausschlüsse und nicht um verhüllte Obliegenheiten.[128] Der Unterschied ist für die Rechtsanwendung bedeutsam.[129] Ist der objektive Tat...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / cc) Beweisbarkeit der Aufklärung

Rz. 191 Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich für die Praxis die Empfehlung, die Bedenken betreffend die Erfolgsaussichten einer Klage oder der Verteidigung gegen eine Klage oder der Einlegung eines Rechtsmittels dem Mandanten schriftlich mitzuteilen bzw. zu bestätigen oder zumindest einen Aktenvermerk über eine Belehrung anzufertigen. Auch wenn den Auftraggeber, der...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / f) Schadensersatz bei Kündigung infolge vertragswidrigen Verhaltens

Rz. 105 Hat eine Vertragspartei die Kündigung des Anwaltsvertrages nach § 626 oder § 627 Abs. 1 BGB durch vertragswidriges Verhalten veranlasst, ist sie gem. § 628 Abs. 2 BGB dem Vertragspartner zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dadurch entsteht, dass der Anwaltsvertrag aufgehoben wird.[306] Der Schadensersatzanspruch kann sowohl dem Rechtsanwalt als auch dem Mandant...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 7. Beweis

Rz. 137 Die Darlegungs- und Beweislast für Tatsachen, die den Vorteilsausgleich rechtfertigen, trifft immer den Schädiger.[305] Allerdings kann der Berechtigte, soweit Tatsachen aus einem nur ihm zugänglichen Bereich herrühren, gehalten sein, sich dazu im Einzelnen zu äußern.[306] Macht der Berater, der die Festsetzung von Säumniszuschlägen gegen seinen Mandanten verschuldet...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / c) Vorvertragliche Pflichtverletzung

Rz. 35 Auch im vorvertraglichen Bereich ist Raum für die Anwendung des Anscheinsbeweises. Hat der Anwalt bspw. seine Pflicht, schon vorvertraglich über Mandatsbeziehungen seiner Kanzlei zum Gegner der Partei oder über Einschränkungen seiner Vertretungsbereitschaft verletzt und kündigt der Mandant, nachdem er später den entsprechenden Sachverhalt erfahren hat, alsbald das Auf...mehr

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§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / 4. Belehrungsbedürftigkeit des Mandanten

Rz. 26 Streiten die Parteien darüber, ob Hinweise und Belehrungen deshalb unterbleiben durften, weil dem Mandanten die Sach- und Rechtslage bekannt und er mit den in Betracht kommenden Risiken vertraut war, so ist für einen solchen Ausnahmetatbestand der Anwalt beweispflichtig. Nach der Rechtsprechung des BGH hat der Notar über die rechtliche Tragweite des von ihm zu beurkun...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Weitere Haftungsvoraussetzungen

Rz. 14 Hat der Rechtsanwalt durch eine objektiv vertragswidrige, nicht ausnahmsweise durch einen Rechtfertigungsgrund gedeckte und damit rechtswidrige Pflichtverletzung (vgl. § 4 Rdn 8 ff.) – oder durch einen entsprechenden objektiven Verstoß gegen eine vorvertragliche Pflicht – einen Schaden des Mandanten adäquat verursacht (haftungsbegründender Ursachenzusammenhang = haftu...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (1) § 49b Abs. 5 BRAO

Rz. 195 Nach § 49b Abs. 5 BRAO, der mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zum 1.7.2004 eingefügt worden ist, hat der Rechtsanwalt dann, wenn sich die zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, vor Übernahme des Auftrages darauf hinzuweisen. Dies ist für die gerichtliche Prozessvertretung der Fall. Durch einen Verstoß gegen § 49b BRAO entfällt nicht der Vergütun...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / d) Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit

Rz. 327 Der Entwurf einer einseitigen Erklärung oder eines Vertrags muss zweckmäßig [1265] und wirksam sein. Soweit Bedenken gegen die Wirksamkeit des Vertrages oder einzelner Klauseln bestehen, muss der Rechtsanwalt den Mandanten hierüber aufklären und dessen Entscheidung einholen.[1266] Der Rechtsanwalt hat dem Auftraggeber dann eine rechtlich einwandfreie Gestaltung zu emp...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / e) Zweifel, Bedenken und Risiken

Rz. 102 Die anwaltliche Rechtsberatung muss sich darauf erstrecken, dem Auftraggeber die Zweifel und Bedenken, zu denen die Sach- und Rechtslage Anlass geben, sowie mögliche Risiken und deren abschätzbares Ausmaß, darzulegen und diese mit dem Mandanten zu erörtern; nur in Kenntnis solcher Umstände kann dieser über sein weiteres Vorgehen sachgerecht entscheiden.[515] Eine sol...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / h) Außerrechtliche Umstände

Rz. 107 Das anwaltliche Mandat aus einem echten Anwaltsvertrag mit Rechtsbeistandspflicht umfasst die Rechtsberatung und -vertretung bzgl. des Auftragsgegenstandes, grds. – mangels anderer Vereinbarung – aber nicht die Betreuung wegen außerrechtlicher Umstände, insb. nicht die Wahrnehmung wirtschaftlicher Interessen.[541] So muss der Anwalt – bei reiner Rechtsberatung – den ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Aufklärung über Notwendigkeit, Erfolgsaussicht und Risiken eines Rechtsstreits

Rz. 180 Der Auftraggeber muss eigenverantwortlich über Art und Weise einer gerichtlichen Rechtsverfolgung entscheiden können. Soweit er hierzu nicht in der Lage ist, muss der Rechtsanwalt ihn über die Notwendigkeit, Erfolgsaussicht und Gefahren eines Rechtsstreits ins Bild setzen.[749] Für die dabei bestehenden Beratungs- und Aufklärungspflichten macht es keinen Unterschied,...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 4. § 49b Abs. 5 BRAO, Kosten

Rz. 225 Nach § 49b Abs. 5 BRAO muss der Anwalt, wenn sich seine Gebühren nach dem Gegenstandswert richten (§ 2 Abs. 1 RVG), seinen Mandanten vor Übernahme des Auftrags hierauf hinweisen. Der Anwalt haftet dem Mandanten bei einer Verletzung dieser Pflicht nach den Grundsätzen zum Verschulden bei Vertragsschluss (§ 311 Abs. 2 BGB) auf Schadensersatz.[556] Zweck dieser Pflicht ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Vergütung aus echtem Anwaltsvertrag

Rz. 420 Handelt es sich um einen – umfassenden oder beschränkten (vgl. Rdn 16 ff.) – Anwaltsvertrag mit der dafür typischen Rechtsbeistandspflicht des Rechtsanwalts (§ 3 Abs. 1 BRAO) – also um einen echten Anwaltsvertrag (vgl. Rdn 1) –,[1545] so liegt i.d.R. ein Dienstvertrag, ausnahmsweise ein Werkvertrag vor, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (§ 675 Abs. 1 mit...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / VIII. Mitverschulden

Rz. 49 Nach § 254 BGB hat der Geschädigte ein Mitverschulden bei der Entstehung oder der Entwicklung seines Schadens zu verantworten (zum Einwand des Mitverschuldens ggü. einem Schadensersatzanspruch wegen Vertragsverletzung vgl. § 6 Rdn 1 ff.). Rz. 50 Der Einwand des Mitverschuldens, der in einem Rechtsstreit von Amts wegen zu beachten ist,[148] betrifft auch einen Schadener...mehr