Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Anwendungsgebiet der optionspreistheoretischen Bewertung

Tz. 68 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Werden Dienstleistungen von Dritten erworben und durch die Hingabe von Aktien bzw. ähnlichen Anteilen oder Aktienoptionen vergütet, so erfolgt die Bewertung analog zu den Vorgehensweisen im Falle der Führungskräfte- und Mitarbeitervergütungen (vgl. Tz. 83ff.). Tz. 69 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Werden Aktien oder ähnliche Anteile vergütungshalbe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Bewertung des Anrechts.

Rn 2 Um weiteren Entwicklungen und den Unterschiedlichkeiten verschiedener Anrechte Rechnung zu tragen, wird sich gem I an dem Bewertungsrecht des Betriebsrentengesetzes orientiert. Es ist der Rentenbetrag nach § 2 BetrAVG (Höhe der unverfallbaren Anwartschaft) oder der Kapitalwert nach § 4 V BetrAVG (Übertragungswert) zugrunde zu legen. Es ist den betrieblichen Versorgungst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Bewertung der ins PV entnommenen WG

Rn. 1219 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Nicht veräußerte WG gelten als im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe ins PV entnommen und sind mit dem gemeinen Wert anzusetzen (§ 16 Abs 3 S 7 EStG). Gemeiner Wert ist nach § 9 Abs 2 BewG der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des WG bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Prei...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Bei Bewertung mit dem inneren Wert

Tz. 185 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Bei der vorzeitigen Beendigung durch Zahlung einer Kompensationszahlung (settlement) vor Ablauf des Erdienungszeitraums ist der Aufwand, der anderenfalls über den verbleibenden Erdienungszeitraum angefallen wäre, sofort aufwandswirksam zu buchen (IFRS 2.25 (a); acceleration of vesting). Außerdem ist der Betrag, der anlässlich der Beendigung ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Indirekte Bewertung (Wert der hingegebenen Eigenkapitalinstrumente)

aa. Beizulegender Zeitwert Tz. 55 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Bei dem mit Abstand bedeutendsten Fall der anteilsbasierten Vergütung – der Vergütung von Mitarbeitern – stößt das Konzept der "direkten Bewertung" naturgemäß an seine Grenzen und IFRS 2 schreibt hier deshalb eine indirekte Bewertung, dh. eine Bewertung der hingegebenen Eigenkapitalinstrumente, vor (IFRS 2.11). Auch ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Bei Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert

aa. Während des Erdienungszeitraums Tz. 178 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Das Unternehmen hat die Annullierung oder Erfüllung (cancellation or settlement) als vorgezogene Ausübung zu betrachten (Fiktion) und folglich den Aufwand, der ansonsten noch im verbleibenden Erdienungszeitraum erfasst worden wäre, sofort zu buchen (IFRS 2.28 (a); sog. acceleration of vesting). Die Formulier...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Bei Bewertung mit dem inneren Wert

Tz. 160 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Erfolgt die Bewertung ausnahmsweise zum inneren Wert (vgl. Tz. 58), sind auch nach Ablauf des Erdienungszeitraums Anpassungen vorzunehmen, wenn Optionen ausgeübt werden oder verfallen. Dadurch wird als kumulierter Aufwand der tatsächliche Ausübungserfolg der Begünstigten ausgewiesen (vgl. Deloitte, iGAAP 2022, Kap. A16, Abschn. 5.4.8). Beispi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Bewertung des Leistungsantrags.

Rn 218 Der noch unbezifferte Antrag ist gem § 3, ggf unter Beachtung weiterer Regelungen wie §§ 6 ff ZPO (BGH NJW 97, 1016: § 9), 41 ff GKG, nach den realistischen Erwartungen des Klägers zu Beginn der Instanz, nicht auf den Zeitpunkt der erstmaligen Bezifferung zu schätzen, § 4 ZPO, § 40 GKG, § 34 FamGKG (Schlesw MDR 20, 1214; JurBüro 02, 80; Celle MDR 03, 55; Hamm FamRZ 04...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Bewertung im Verbund.

Rn 134 Nach § 44 I FamGKG gelten Scheidungs- und Folgesachen als ein Verfahren (vgl auch Schulte-Bunert/Weinreich/Keske § 44 FamGKG). Ihre Werte werden nach § 33 I 1 FamGKG addiert; § 33 I 2 FamGKG gilt nicht. Der Kostenverbund bleibt auch dann bestehen, wenn eine Folgesache gem § 140 FamFG abgetrennt wird, vgl auch § 137 V 1 FamFG; Ausnahme: Kindschaftsfolgesachen, § 137 V ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Bewertung des Veräußerungspreises

Rn. 542 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Der Wert der Gegenleistung wird nicht nach § 6 EStG, der nur auf den laufenden Gewinn anwendbar ist, ermittelt, sondern, mangels anderer Bestimmungen, unmittelbar nach den allg Vorschriften des BewG und somit idR mit dem gemeinen Wert (BFH v 21.11.2017, VIII R 17/15, BFH/NV 2018, 522; BFH v 25.06.2009, IV R 3/07, BStBl II 2010, 182; BFH v 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 35 EuZVO – Bewertung.

Gesetzestext (1) Spätestens fünf Jahre nach Geltungsbeginn des Artikels 5 gemäß Artikel 37 Absatz 2 führt die Kommission eine Bewertung dieser Verordnung durch und legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss einen Bericht mit ihren wichtigsten Ergebnissen – gegebenenfalls zusammen mit einem Legislativvorschlag – vor. (2) Die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 33 EuBVO – Bewertung.

Gesetzestext (1) Spätestens fünf Jahre nach Geltungsbeginn des Artikels 7 gemäß Artikel 35 Absatz 3 führt die Kommission eine Bewertung dieser Verordnung durch und legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss einen Bericht mit ihren wichtigsten Ergebnissen — gegebenenfalls zusammen mit einem Legislativvorschlag — vor. (2) Die ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb.1 Bei Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert

Tz. 155 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Für die Berücksichtigung einer Leistungsbedingung in Form einer Marktbedingung ist bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes in praxi regelmäßig davon auszugehen, dass diese Bedingung innerhalb des allein durch die Dienstbedingung definierten Erdienungszeitraums erfüllt werden soll. (Andernfalls würde es sich nicht um eine Marktbedingu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Bewertung in der Steuerbilanz

Tz. 28 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Nach § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst a EStG ist bei Rückstellungen für gleichartige Verbindlichkeiten auf der Grundlage der Erfahrungen in der Vergangenheit aus der Abwicklung solcher Verpflichtungen die Wahrscheinlichkeit zu berücksichtigen, dass der Stpfl nur zu einem Teil der Summe dieser Verpflichtungen in Anspruch genommen wurde. § 20 Abs 2 KStG r...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Bewertung.

Rn 11 Trotz des achtenswerten rechtspolitischen Zieles, der Diskriminierung Behinderter im deutschen Recht verstärkt entgegenzutreten, erscheint dessen Umsetzung in § 105a nicht sehr gelungen. Die verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe, insb die Anknüpfung an ein Geschäft, statt wie sonst an eine Willenserklärung, sorgen für Rechtsunsicherheit. Das ist gerade für die betrof...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Bewertung und Ergebnis.

Rn 19 Auch wenn die Diskussion um den Begriff des Streitgegenstandes bis heute nicht abgeschlossen ist, so hat sich doch im deutschen Recht die Auffassung durchgesetzt, dass die verschiedenen materiell-rechtlichen Theorien die konkreten Probleme nicht befriedigend zu lösen vermögen. Innerhalb der unterschiedlichen prozessualen Begriffe hat sich gezeigt, dass die praktischen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Bewertung laufender Versorgungen iSd Abs 2.

Rn 2 Laufende Versorgungen, die in der Anwartschaftsphase zeitratierlich bewertet werden, sind in entspr Anwendung des § 40 zu bewerten, II S 1. Die tatsächlichen Versorgungsleistungen sind bekannt und nach II S 2 zugrunde zu legen (BGH FamRZ 18,1574; FamRZ 18, 1500). Eine besondere Vorschrift für die Berücksichtigung über Zu- und Abschläge wegen einer v der Regelaltersgrenz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bewertung.

Rn 24 Maßgebend ist grds der Verkehrswert (s § 2311 Rn 9) des Gegenstandes, um den das Vermögen des Erblassers verringert wurde (BGH NJW 10, 3232, 3235 [BGH 28.04.2010 - IV ZR 73/08]). Bzgl eines Landgutes ist § 2312 zu beachten (BGH NJW 64, 1323; 65, 1526 [BGH 15.03.1965 - III ZR 108/63]), wenn dessen Voraussetzungen noch beim Erbfall bestehen (BGH NJW 95, 1352 [BGH 14.12.1...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Bei Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert

Tz. 159 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Nach Ablauf des Erdienungszeitraums gibt es für die mit dem fair value am grant date bewerteten Optionen keine weiteren Anpassungen, ganz gleich, ob sie aufgrund einer nachträglichen Änderung der Verhältnisse ihre Ausübbarkeit wieder verlieren oder nicht ausgeübt werden. Somit sind weitere Buchungen zwar prinzipiell ausgeschlossen, gestattet...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Bewertung, Nebenforderungen.

Rn 20 Die Forderung wie auch das Sicherungsmittel werden jeweils nach den allg geltenden Regelungen bewertet; das Nennwertprinzip ist zu beachten (vgl insb § 3 Rn 6); auf die Valutierung eines (Grund-)Pfandrechts kommt es grds nicht an, wobei jedoch im Einzelfall auf das verbliebene wirtschaftliche Interesse abzustellen ist (s.o. Rn 2 f). § 6 enthält insoweit keine Sondervor...mehr

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AGS 06/2023, Die Erforderli... / II. Bewertung

Auch wenn die Ansicht wiederholt vom OLG Stuttgart vertreten wurde, macht es ihren Inhalt nicht besser. Zugegebenerweise steht das OLG Stuttgart nicht ganz alleine auf weiter Flur. Eine Prüfung der Frage, ob eine anwaltliche Vertretung erforderlich sei oder nicht, soll bereits nach Ansicht etwa des LG Berlin[6] nicht vorzunehmen sein. Für das Festsetzungsverfahren gelten näm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Bewertung vermerkpflichtiger Haftungsverhältnisse

Rn. 71 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Über die Bemessung der Höhe angabepflichtiger Haftungsverhältnisse ergeben sich aus dem Gesetz keine direkten Vorgaben. Daher ist diese Frage nach dem Sinn und Zweck der Angabepflicht sowie den allg. Bewertungsgrundsätzen zu beantworten, soweit diese auf Angaben außerhalb der Bilanz übertragbar sind (vgl. im Einzelnen Fey (1989), S. 156). Für...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Die Bewertung

Rz. 639 [Autor/Stand] Der steuerpflichtige Erwerb richtet sich nach der Bereicherung des Erwerbers (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG). Die hier als Erwerbs- und damit auch Bewertungsgegenstand fingierte Werterhöhung des Anteils des jeweils Bedachten an der leistungsempfangenden Kapitalgesellschaft ergibt sich logischerweise als Differenzbetrag aus den Anteilswerten nach und vor der...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Systemgrundsätze

Rn. 76 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die GoB sind ein System gesetzlich kodifizierter und nicht kodifizierter Grundsätze (vgl. HdR-E, Kap. 2, Rn. 4f.). Voraussetzung für die Existenz eines Systems von GoB ist dabei wie bei jedem Rechtssystem, dass durch übergeordnete Rechtsprinzipien eine Sinneinheit geschaffen wird, die die Gleichartigkeit der Konkretisierung untergeordneter Re...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Vorbemerkung

Tz. 66 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Das Anwendungsgebiet des IFRS 2 erstreckt sich auf alle Transaktionen, bei denen Eigenkapitalinstrumente – wie Aktien, GmbH-Anteile oder Optionen auf Anteile des bilanzierenden Unternehmens – als Gegenleistung für zu erwerbende Güter und Dienstleistungen eingesetzt werden. Dabei liegt das Hauptaugenmerk des Standards auf der anteilsbasierten ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 505c BGB – Weitere Pflichten bei grundpfandrechtlich oder durch Reallast besicherten Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen.

Gesetzestext Darlehensgeber, die grundpfandrechtlich oder durch Reallast besicherte Immobiliar-Verbraucherdarlehen vergeben, habenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Subsidiarität der zeitratierlichen Bewertungsmethodik (Abs 1).

Rn 1 Gem I ist die zeitratierliche Methode zur Bewertung eines Versorgungsanrechts, das sich noch in der Anwartschaftsphase befindet, anzuwenden, wenn eine Bewertung nach der unmittelbaren Methode nicht möglich oder nicht sachgerecht ist. Dies ist dann der Fall, wenn kein direkter Zusammenhang zwischen einer Bezugsgröße aus der Ehezeit und der Höhe der Versorgung besteht, so...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Beizulegender Zeitwert

Tz. 55 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Bei dem mit Abstand bedeutendsten Fall der anteilsbasierten Vergütung – der Vergütung von Mitarbeitern – stößt das Konzept der "direkten Bewertung" naturgemäß an seine Grenzen und IFRS 2 schreibt hier deshalb eine indirekte Bewertung, dh. eine Bewertung der hingegebenen Eigenkapitalinstrumente, vor (IFRS 2.11). Auch bei Transaktionen mit Pers...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rahmengrundsätze

Rn. 58 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 In der Bilanz sind die VG, die Schulden, das EK sowie bestimmte Abgrenzungsposten und in der GuV die Erträge und Aufwendungen der abgelaufenen Periode des UN abzubilden. Buchführung und JA sind somit ein Abbildungsmodell des wirtschaftlichen Geschehens im UN. Eine aussagefähige Abbildung des wirtschaftlichen Geschehens muss den grundlegenden ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allg Bewertungsgrundsätze.

Rn 7 Abzustellen ist immer auf den objektiven Verkehrswert als den vollen wirklichen Wert des Vermögensgegenstandes. Dies ist der Wert, der als Erlös bei einer Veräußerung oder sonstigen Verwertung unter Ausnutzung aller Marktchancen erzielt werden könnte (BVerfG FamRZ 85, 256, 260; BGH FamRZ 86, 37, 39), wobei unerheblich ist, ob dieser sich sogleich verwirklichen lässt (BG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zuständigkeits- und Gebührenstreitwert.

Rn 225 Grundlage der Bewertung des ZuS und des GeS ist der Betrag (zB eines Schmerzensgeldes), der sich bei Klageerhebung nach § 3 aus dem Sachvortrag des Kl ergibt (hM Bambg JurBüro 78, 1391; Schlesw JurBüro 80, 604; Hamm AnwBl 84, 202; KG MDR 10, 888 [KG Berlin 15.03.2010 - 12 W 9/10]). Sonderregelungen wie § 9 ZPO, §§ 41 ff GKG sind ggf mit zu beachten. Auf das Ergebnis d...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Innerer Wert

Tz. 58 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Sollte der beizulegende Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente ausnahmsweise nicht zuverlässig ermittelbar sein, erfolgt die Bewertung zum inneren Wert (IFRS 2.24). Zunächst dürfte dabei vor allem an Optionen auf den Erwerb nicht börsennotierter Anteile gedacht sein, weil in diesem Fall Volatilitäten mangels historischer Daten nicht o...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Führt weder die unmittelbare Bewertung noch die zeitratierliche Bewertung zu einem Ergebnis, das dem Grundsatz der Halbteilung entspricht, so ist der Wert nach billigem Ermessen zu ermitteln.mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / gg. Bewertungsrelevanz der Ausübungsbedingungen

Tz. 129 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Optionsprogramme sehen regelmäßig Ausübungsbedingungen vor, die sich in marktbezogene und andere Leistungsbedingungen sowie Dienstbedingungen unterscheiden lassen (vgl. Tz. 45). Da die Optionsempfänger ihre Optionen nicht oder nicht vollständig finanziell vergüten, dienen die Ausübungsbedingungen primär dazu, die Leistungserbringung durch di...mehr

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Vorbemerkungen zu § 95 BewG / 1. Maßnahmen des Gesetzgebers vom ErbStRG 2009 v. 24.12.2008 bis zum StÄndG 2015 v. 20.11.2015

Rz. 114 [Autor/Stand] Dieser ihm vom BVerfG auferlegten Verpflichtung kam der Gesetzgeber durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 v. 24.12.2008[2] nach. Hierdurch haben vornehmlich die sich mit den Wertansätzen befassenden Regelungen im Ersten Abschnitt des Zweiten Teils unter D. des BewG (§§ 95 bis 109a BewG a.F.) einschneidende Änderungen erfahren. Rz. 115 [Autor/Stand] ...mehr

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ZErb 06/2023, Die Familieng... / III. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Als weiterer Vorteil der Familiengenossenschaft wird die Möglichkeit genannt, Genossenschaftsanteile steuergünstig verschenken bzw. vererben zu können. So hat das FG Köln in einem Urteil aus dem Jahr 2014 die Auffassung vertreten, Genossenschaftsanteile seien grundsätzlich mit dem niedrigeren Nominalwert anzusetzen, da ein Genosse nur unter erschwerten Bedingungen über seine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Die Ausrichtung am geltenden Recht.

Rn 6 § 19 I 2 sieht als eine Sollvorschrift ausdrücklich vor, dass sich der Schlichtungsvorschlag am geltenden Recht ausrichtet und insbesondere die zwingenden Verbraucherschutzgesetze beachtet. Andererseits verlangen die §§ 16 I Nr 3, 19 III 1, dass die Verbraucherschlichtungsstelle die Parteien darüber unterrichtet, dass der Schlichtungsvorschlag von dem Ergebnis eines ger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Tatsächliche Grundlage und Inhalt der Wertfestsetzung.

Rn 5 Berücksichtigt wird nur der eigentliche Gegenstand des Verfahrens, nicht hingegen finden, wie es namentlich bei Musterprozessen oder Auskunftsklagen zu erörtern sein könnte, weitergehende Interessen des Angreifers Eingang in die Bewertung (BGH NJW-RR 94, 1145, 1149 [BGH 11.07.1994 - II ZB 13/93]; BGH GSZ NJW 95, 664, 665 [BGH 24.11.1994 - GSZ - 1/94] Ziff 3; NJW 02, 347...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Wert der Hauptsache.

Rn 75 Der Streitwert ist im laufenden Rechtsstreit generell nach dem Wert der Hauptsache festzusetzen (Karlsr JurBüro 16, 368), bzw einem Teil derselben, wenn die Beweiserhebung sich hierauf beschränkt; außerhalb eines Rechtsstreits ist nach § 3 der Wert des zu sichernden Anspruchs zu schätzen (BGH NJW 04, 3488). Der fruchtlose Streit um die Frage, ob eher ein Quoten-Anteil ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Stichtagsprinzip.

Rn 11 Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Erbfalls, dh des Todes des Erblassers bzw der nach § 9 VerschG festzustellende Todeszeitpunkt (BGH NJW 01, 2713, 2714 [BGH 23.05.2001 - IV ZR 62/00]). Wertveränderungen nach diesem Zeitpunkt sind grds unbeachtlich (BGH NJW 52, 1173, 1174 [BGH 14.07.1952 - IV ZR 74/52]; 65, 1589, 1590 [BGH 31.05.1965 - III ZR 214/63]). Ausnahmen kennen §...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Übersicht

Tz. 60 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Abbildung 2 fasst die unterschiedlichen Ansatzpunkte für die Bewertung nochmals zusammen: Abb. 2: Ansatzpunkte für die Bewertungmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Erbschaftsteuergesetz

Rn. 26 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Der ESt einerseits und der ErbSt andererseits liegen nach der Auffassung des Gesetzgebers zwei verschiedene Besteuerungsgründe zugrunde: Die ESt soll dem durch den StPfl erwirtschafteten Zuwachs an steuerlicher Leistungsfähigkeit Rechnung tragen, während die ErbSt die unentgeltliche Vermögensübertragung steuerlich erfassen soll (BFH v 22.10.20...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Befindet sich ein Anrecht in der Leistungsphase und wäre für die Anwartschaftsphase die unmittelbare Bewertung maßgeblich, so gilt § 39 Abs. 1 entsprechend. (2) 1Befindet sich ein Anrecht in der Leistungsphase und wäre für die Anwartschaftsphase die zeitratierliche Bewertung maßgeblich, so gilt § 40 Abs. 1 bis 3 entsprechend. 2Hierbei sind die Annahmen für die höchstens ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Befindet sich ein Anrecht in der Anwartschaftsphase und richtet sich der Wert des Anrechts nicht nach den Grundsätzen der unmittelbaren Bewertung gemäß § 39, so ist der Wert des Ehezeitanteils auf der Grundlage eines Zeit-Zeit-Verhältnisses zu berechnen (zeitratierliche Bewertung). (2) 1Zu ermitteln ist die Zeitdauer, die bis zu der für das Anrecht maßgeblichen Altersgre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / I. Rechtslage bis 31.12.1992

Rz. 7 [Autor/Stand] Nach § 2 Abs. 1 (Satz 2) BewG ist der Wert jeder wirtschaftlichen Einheit im Ganzen zu ermitteln. Dies bedeutet, dass das Bewertungsgesetz von dem Grundsatz der Gesamtbewertung beherrscht wird. Dieser Grundsatz kennt jedoch Ausnahmen. Eine solche Ausnahme bestand (bis zum 31.12.2008) für das gewerbliche Betriebsvermögen. Nach § 98a BewG a.F.[2] wurde der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 12. Zeitpunkt

Rn. 1230 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Bei einer sich über einen längeren Zeitraum hinziehenden Betriebsaufgabe stellt sich die Frage, wann der Aufgabegewinn erzielt wird. Das ist von Bedeutung einerseits für die Erfassung im zutreffenden VZ, andererseits, soweit der Aufgabegewinn aus dem Ansatz des gemeinen Werts bei nicht veräußerten WG resultiert, für die Frage des Zeitpunkt...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd. Dividenden

Tz. 123 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Gehen Dividendenzahlungen als Parameter in das verwendete Bewertungsmodell ein, so sind zukünftig erwartete und nicht vergangene Dividendenzahlungen zu berücksichtigen. Allerdings ist für die Prognose auf das Muster vergangener Dividendenausschüttungen abzustellen (IFRS 2.B35; vgl. Vater, StuB 2004, S. 804). Basierte die Dividendenpolitik de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Unternehmen(sbeteiligungen).

Rn 16 Bei Handelsunternehmen ist ihr wirklicher Wert als wirtschaftliche Einheit unter Berücksichtigung der stillen Reserven und des Firmenwerts, nicht der bloße Buchwert anzusetzen (BGH NJW 73, 509 [BGH 17.01.1973 - IV ZR 142/70]; 77, 949 [BGH 09.03.1977 - IV ZR 166/75]; 82, 575). Im Einzelfall hat der Tatrichter die betriebswirtschaftlich angemessene Methode zu wählen (BGH...mehr

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ZErb 06/2023, Zur Erbaussch... / 2 Gründe

Die zulässige Klage ist in der Hauptsache begründet (I.) und unterliegt lediglich im Hinblick auf Zinsansprüche und Nebenforderungen einer teilweisen Abweisung (II.). I. Die Klägerin hat gegen die Beklagten zu 1) bis 3) gem. den §§ 2303 Abs. 1 S. 2, 2306 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Auszahlung ihres Pflichtteils in Höhe des zugesprochenen Betrags von 542.731,70 EUR. Die nach ...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Kapitalerhaltungsgrundsätze

Rn. 104 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Neben den Definitions- und Ansatzgrundsätzen stehen die Kap.-Erhaltungsgrundsätze, nämlich das Imparitäts- und Vorsichtsprinzip, deren primärer Zweck darin besteht, eine bestimmte Form der nominellen Kap.-Erhaltung zu ermöglichen und damit die Gläubiger und andere Adressaten zu schützen. Die beiden Kap.-Erhaltungsgrundsätze sind in § 252 Abs...mehr