Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. Beispiel: Gebäude auf fremdem Grund und Boden ohne Abrissverpflichtung

Rz. 38 [Autor/Stand] Eine auf fremdem Grund und Boden im Jahre 1992 errichtete Lagerhalle (Warmlager) ist für Erbschaftsteuerzwecke auf den 1.7.2022 zu bewerten. Die Lagerhalle ist zu fremden betrieblichen Zwecken vermietet. Die monatliche Miete beträgt 1.750 EUR, sie entspricht der üblichen Miete. Bei Ablauf des Nutzungsrechts (31.12.2025) steht dem Nutzungsberechtigten geg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anlage 15 BewRGr: Gebäudeklasseneinteilung und Raummeterpreise 1958, umgerechnet auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 1964, für bestimmte andere Geschäftsgrundstücke und für sonstige bebaute Grundstücke in bestimmten Fällen

Rz. 293 [Autor/Stand] Vorbemerkungen In den Raummeterpreisen und Quadratmeterpreisen sind alle Bestandteile und das Zubehör des Gebäudes erfasst, soweit dafür keine besonderen Zuschläge zu machen sind. Für besondere bauliche Anlagen (z.B. Schwimmbecken im Gebäude) sind die Zuschläge nach den durchschnittlichen Herstellungskosten zu bemessen. Die Merkmale für die Beurteilung de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Rechtlicher Charakter der Anlagen 13–16 zum BewRGr

Rz. 101 [Autor/Stand] Die in den Anlagen der BewRGr (und auch durch die Ergänzungen der Länder) festgelegten Raummeterpreise haben keine rechtsverbindliche Kraft.[2] Es handelt sich hierbei lediglich um Erfahrungswerte, die Durchschnittspreise darstellen. Diese wurden von der Verwaltung auf Grund eingehender Ermittlungen und zahlreicher Probebewertungen zusammengestellt. Die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Zuwendung aufgrund eines Dienstverhältnisses

Rn. 583 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Waren oder Dienstleistungen müssen dem ArbN aufgrund eines bestehenden oder früheren (vgl BFH v 08.11.1996, VI R 100/95, BStBl II 1997, 330) Dienstverhältnisses gewährt worden sein, BFH v 20.05.2010, VI R 41/09, BStBl II 2010, 1022; der Vorteil muss als "Frucht" der Leistung für den ArbG zu werten sein, BFH v 05.11.2013, VIII R 20/11, B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 381 [Autor/Stand] Den durchschnittlichen Raummeterpreisen in den Anlagen 14 und 15 der BewRGr sowie den hierzu ergangenen ergänzenden Verwaltungsregelungen liegen die nach der üblichen Nutzung, Bauart und Bauweise der Gebäude typischen Verhältnisse und Ausstattungsmerkmale zugrunde. Bei Abweichungen der tatsächlichen Verhältnisse von den typischen, den Erfahrungssätzen z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anlage 14 BewRGr

Rz. 136 [Autor/Stand] Anlage 14 Teil B enthält Festsätze, die nach der Geschosshöhe gestaffelt sind. In diesem Zusammenhang kann sich die Festlegung des zutreffenden Raummeterpreises als schwierig erweisen, wenn für bestimmte Gebäudearten (z.B. Lagerhallen) niedrigere Herstellungskosten anzusetzen sind als bei den eigentlichen Fabrikgebäuden, deren Gebäudenormalherstellungsk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2023, Zur beschränk... / 1 Tatbestand

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist die Nichte der im Jahr 2013 verstorbenen Erblasserin. Weder die Klägerin noch die Erblasserin verfügten in der Bundesrepublik Deutschland über einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt. Die Erblasserin hatte der Klägerin ein Vermächtnis über einen Anteil an einem im Inland belegenen Grundstück zugewandt. Mit notarie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Vorliegen eines DBA mit Freistellungsmethode

Rn. 25 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Ausländische Verluste sind nach den DBA-Regeln im Inland steuerfrei und dürfen bei der Ermittlung der einkommensteuerlichen Bemessungsgrundlage nicht zum Ausgleich gebracht werden. § 2a Abs 1 und 2 EStG wirken sich bei Verlusten aus Drittstaaten (Nicht-EU-/EWR-Staaten) iRd Progressionsvorbehaltes auf den Steuersatz aus: Rn. 26 Stand: EL 164 –...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Folgen einer Nutzungsänderung

Rz. 77 [Autor/Stand] Ergibt sich für ein bebautes Erbbaurecht im Vergleich zum vorangegangen Feststellungszeitpunkt eine Nutzungsänderung, kann dies mitunter Auswirkungen auf die Grundstücksart und damit auch auf das anzuwendende Bewertungsverfahren haben. Dies wird sich regelmäßig auf den Grundsteuerwert und im Ergebnis auf die Grundsteuerbelastung des Erbbaurechts auswirke...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Erbbaurecht und Erbbaugrundstück

Rz. 23 [Autor/Stand] Die Anwendung des § 261 BewG setzt voraus, dass ein Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet ist. Bei einem Erbbaurecht handelt es sich um das veräußerliche und vererbliche Recht an einem Grundstück, auf oder unter der Erdoberfläche des belasteten Grundstücks ein Bauwerk zu haben (§ 1 Abs. 1 ErbbauVO[2]). Das Erbbaurecht ist ein dingliches Recht an eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Forderung

Rn. 36 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Ein Vermögensvorteil, mithin "Gut" iSd § 8 Abs 1 EStG, ist auch ein Anspruch auf Güter in Geldeswert, BFH v 11.11.2010, VI R 27/09, BStBl II 2011, 386, soweit nicht § 8 Abs 1 S 2, S 3 EStG Anwendung findet, s Rn 296ff. Rn. 37 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Forderung und das WG, auf das sich die Forderung bezieht, sind nicht identisch, jedoch ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Zuwendung von Waren oder Dienstleistungen durch konzernangehörige Unternehmen

Rn. 593 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Nach Auffassung der Rspr, der Verwaltung und des überwiegenden Teils des Schrifttums findet § 8 Abs 3 EStG keine Anwendung auf sog Konzernrabatte (vgl Gröpl in K/S/M, § 8 EStG Rz D 19ff (April 2015); Kister in H/H/R, § 8 EStG Rz 161 (Februar 2021); BFH v 26.04.2018, VI R 39/16, BStBl II 2019, 286 Rz 6; BFH v 15.01.1993, VI R 32/92, BStBl II...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Freie Unterkunft (§ 2 Abs 3 SvEV)

Rn. 492 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Gewährt der ArbG dem ArbN Unterkunft im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse, liegt kein Arbeitslohn vor (so zur Unterkunftsgewährung an 24h-Pflegekräfte, die in der Wohnung des Pflegebedürftigen leben, FinMin Mecklenburg-Vorpommern v 26.09.2029, IV 301-S 2334–00000– 2010/006–015, DB 2019, 2379). Die unentgeltliche Gestellung von U...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Folgen einer Nutzungsänderung

Rz. 74 [Autor/Stand] Ergibt sich für ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden im Vergleich zum vorangegangen Feststellungszeitpunkt eine Nutzungsänderung, kann dies mitunter Auswirkungen auf die Grundstücksart und damit auch auf das anzuwendende Bewertungsverfahren haben. Dies wird sich regelmäßig auf den Grundsteuerwert und im Ergebnis auf die Grundsteuerbelastung der wirtsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Daragan/Halaczinsky/Riedel (Hrsg.) Praxiskommentar ErbStG und BewG 4. Auflage 2022 zerb verlag, ISBN 978-3-95661-126-1, 179 EUR Der nunmehr in der 4....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2023, Stellungnahme d... / 5. Nachbesserungsbedarf bei der Implementierung von in Drittstaaten begründeter Elternschaft in den Mitgliedstaaten

Als weiterer Regelungsaspekt ist vorgesehen, die in einem EU-Mitgliedstaat begründete Elternschaft ohne spezielles Verfahren in allen anderen Mitgliedstaaten anzuerkennen. Das dementsprechend geplante Elternschaftsregister dient der Transparenz und Anwendungsoptimierung und ist begrüßenswert. Elternschaft kann jedoch nicht nur auf einer Geburt in einem Mitgliedstaat, sondern a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2023, Zur Bemessung ... / 2 Aus den Gründen:

[6] I. Nach Auffassung des Berufungsgerichts, dessen Urteil unter anderem in DAR 2021, 332 veröffentlicht ist, steht der Klägerin für das durch den Unfalltod ihres Vaters erlittene seelische Leid eine angemessene Entschädigung aus § 10 Abs. 3 StVG zu. Maßstab für die Bemessung der geschuldeten Entschädigung sei die konkrete Beeinträchtigung. Durch den Verlust naher Angehörig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vertragsstrafe / Zusammenfassung

Begriff Die Vertragsstrafe ist i.d.R. eine festgelegte pauschale Geldsumme, die dann zu zahlen ist, wenn die vereinbarte Leistung nicht oder nicht richtig erbracht wird oder – im Falle einer strafbewehrten Unterlassungserklärung – wenn eine unerlaubte Handlung nicht unterlassen wird. Synonyme für die Vertragsstrafe sind z. B. Konventionalstrafe oder Strafversprechen. Der Bei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 237 Bewertu... / 8 Bewertung der Nutzungsarten Abbauland, Geringstland und Unland (Abs. 7)

Rz. 29 Durch § 237 Abs. 7 BewG wird angeordnet, dass die nach § 234 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a–c BewG gesetzlich klassifizierten Flächen der Nutzungsarten Abbauland (§ 234 BewG Rz. 39), Geringstland (§ 234 BewG Rz. 41) und Unland (§ 234 BewG Rz. 43) mit einem standardisierten Reinertrag gem. Anlage 31 BewG zu erfassen sind. Auch wenn diesen Flächen regelmäßig keine größere Bedeu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 237 Bewertu... / 2 Bewertung der Nutzungen, Nutzungsarten und Nebenbetriebe mit ihrem jeweiligen Reinertrag (Abs. 1)

Rz. 13 Ausgehend von den nach § 234 Abs. 1 und 2 BewG klassifizierten land- und forstwirtschaftlichen Eigentumsflächen des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft wird in § 237 Abs. 1 S. 1 BewG angeordnet, dass bei der Ermittlung des Ertragswerts für einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft die land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen, Nutzungsarten und Nebenbetriebe jewe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 237 Bewertu... / 9 Bewertung der Nutzungsart Hofstelle und Nebenbetriebe (Abs. 8)

Rz. 31 In § 237 Abs. 8 BewG wird die Bewertung der Hofstelle geregelt. In diesem Zusammenhang wird die Ermittlung des standardisierten Reinertrags für die Hofflächen und Nebenbetriebe konkretisiert. Nach § 234 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d i. V. m. § 234 Abs. 6 BewG umfasst die Nutzungsart Hofstelle alle Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen, wenn von do...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 237 Bewertu... / 5 Bewertung der weinbaulichen Nutzung (Abs. 4)

Rz. 21 In § 237 Abs. 4 BewG wird die Ermittlung des standardisierten Reinertrags für die Nutzung von Weinbauflächen konkretisiert (§ 234 BewG Rz. 19).[1] Nach § 237 Abs. 4 S. 1 und 2 BewG ermittelt sich der Reinertrag der weinbaulichen Nutzung aus der Summe der Flächenwerte, die sich jeweils durch Multiplikation der Größe einer als weinbaulich klassifizierten Eigentumsfläche ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 237 Bewertu... / 4 Bewertung der forstwirtschaftlichen Nutzung (Abs. 3)

Rz. 19 In § 237 Abs. 3 BewG wird die Ermittlung des standardisierten Reinertrags für die Nutzung von forstwirtschaftlichen Flächen (Holzbodenflächen und Nichtholzbodenflächen) konkretisiert (§ 234 BewG Rz. 17).[1] Nach § 237 Abs. 3 S. 1 und 2 BewG ermittelt sich der Reinertrag der forstwirtschaftlichen Nutzung aus der Summe der Flächenwerte, die sich jeweils durch Multiplikat...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 237 Bewertu... / 6 Bewertung der gärtnerischen Nutzung (Abs. 5)

Rz. 23 In § 237 Abs. 5 BewG wird die Ermittlung des standardisierten Reinertrags für die gärtnerische Nutzung, untergliedert in die Nutzungsteile Gemüsebau, Blumen- und Zierpflanzenbau, Obstbau sowie Baumschulen konkretisiert (§ 234 BewG Rz. 21ff.).[1] Der Reinertrag der gärtnerischen Nutzung ist gem. § 237 Abs. 5 S. 1 BewG getrennt nach den gem. § 234 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 237 Bewertung des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft

1 Allgemeines Rz. 1 Die Besteuerung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erfolgt im reformierten Grundsteuer- und Bewertungsrecht durch eine standardisierte Bewertung der Flächen und der Hofstellen unter der Prämisse einer weitgehenden Automation des Bewertungs- und Besteuerungsverfahrens. Da hierdurch auf einzelbetriebliche Differenzierungen und Abgrenzungen des Grun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 237 Bewertu... / 7 Bewertung der übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen (Abs. 6)

Rz. 25 In § 237 Abs. 6 BewG wird die Ermittlung des standardisierten Reinertrags für die in § 242 BewG beispielhaft aufgeführten übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen konkretisiert.[1] Unter den Sammelbegriff der übrigen land- und forstwirtschaftliche Nutzungen i. S. d. § 234 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e BewG i. V. m. § 242 BewG fallen alle die land- und forstwirtschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 237 Bewertu... / 3 Bewertung der landwirtschaftlichen Nutzung (Abs. 2)

Rz. 16 § 237 Abs. 2 BewG bestimmt die Ermittlung des Reinertrags für die landwirtschaftlichen Nutzung (§ 234 BewG Rz. 15). Die Vorschrift konkretisiert i. d. S. die Ermittlung des standardisierten Reinertrags für die Nutzung von Ackerland und Grünland (§ 234 BewG Rz. 15) sowie einer damit verbundenen Tierhaltung nach Maßgabe des § 241 BewG.[1] Die Bewertung der landwirtschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 237 Bewertu... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Besteuerung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erfolgt im reformierten Grundsteuer- und Bewertungsrecht durch eine standardisierte Bewertung der Flächen und der Hofstellen unter der Prämisse einer weitgehenden Automation des Bewertungs- und Besteuerungsverfahrens. Da hierdurch auf einzelbetriebliche Differenzierungen und Abgrenzungen des Grund und Bodens ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 237 Bewertu... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 8 § 237 BewG wurde mit dem Grundsteuer-Reformgesetz v. 26.11.2019[1] in das Bewertungsgesetz eingefügt und seither nicht geändert. Rz. 9 § 237 BewG ist gem. § 266 BewG erstmals für den Hautfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 anzuwenden. Rz. 10 Einstweilen freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 237 Bewertu... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 11 Die standardisierte Bewertung eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft erfolgt gem. § 237 Abs. 1 BewG jeweils gesondert für die nach Maßgabe des § 234 Abs. 1 und 2 BewG klassifizierten Nutzungen, Nutzungsteilen und Nutzungsarten sowie der ggf. damit verbundenen Nebenbetriebe. Die Anwendung des § 237 BewG setzt somit eine Klassifizierung der dem Eigentümer des Bet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 237 Bewertu... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 6 Nach § 237 BewG erfolgt die standardisierte Bewertung eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft gesondert nach den i. S. d. § 234 Abs. 1 und 2 BewG klassifizierten Nutzungen, Nutzungsteilen, Nutzungsarten und Nebenbetrieben. Die Gesamtbewertung eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft erfolgt mithin i. S. d. Vereinfachung des Bewertungsverfahrens nach dessen G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 236 Bewertu... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ist im reformierten Bewertungsrecht eine standardisierte Bewertung der Flächen und der Hofstellen vorgesehen, die weitgehend automationsgestützt durchgeführt werden kann. Infolge der erheblichen Vereinfachung der Bewertungssystematik kann auf einzelbetriebliche Differenzierungen und Abgrenzungen des Grund und Bodens weitge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 236 Bewertu... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 7 § 236 BewG enthält die Grundsätze für die Bewertung eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft. Zwecks standardisierter Bewertung der Flächen und der Hofstellen mit einem objektiviert-realen Ertragswert ist für alle land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen, Nutzungsteile und Nutzungsarten (einschließlich der Nebenbetriebe) i. S. d. § 234 Abs. 1 und 2 BewG jeweils ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 242 Übrige ... / 3.7 Pilzanbau (Abs. 2 Nr. 7)

Rz. 33 Unter Pilzanbau ist der Anbau von Speisepilzen zu verstehen. Zum Pilzanbau gehören alle Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung von Speisepilzen dienen, insbesondere die Wirtschaftsgebäude mit den Beetflächen, Pasteurisierungs-, Anwachs- und Anspinnräumen sowie Konservierungsanlagen und Lagerplätze.[1] Wenn Pilze in Dosen konserviert werden, kann ein land- und forstwirtscha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 238 Zuschlä... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die nach § 237 BewG ermittelten Reinerträge (Flächenwerte) bilden jeweils die nachhaltige – objektivierte – Ertragsfähigkeit für die i. S. d. § 234 Abs. 1 und 2 BewG klassifizierten land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen einschließlich Nutzungsteile und Nutzungsarten ab (§ 236 BewG, Rz. 9, 11, 14 ff. sowie § 237 BewG Rz. 1). Bei bestimmten ertragswerterhöhenden Umstä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 242 Übrige ... / 3.2 Teichwirtschaft (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 18 Zu den Nutzungen Teichwirtschaft sowie Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft (Rz. 21) gehören alle Wirtschaftsgüter, die – unabhängig von der Haltungsform – der Erzeugung von Speisefischen (einschließlich deren Eier und Brut) dienen. Zu den Speisefischen gehören insbesondere Forellen und Karpfen sowie die sog. Beifische, wie z. B. Schleie, Hechte und Zand...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 242 Übrige ... / 3.5 Wanderschäferei (Abs. 2 Nr. 5)

Rz. 27 Unter einer Wanderschäferei wird eine extensive Form der Schafhaltung verstanden, die durch die Haltungsform der Großherde und ständigen Standortwechsel gekennzeichnet ist. Im Gegensatz zu standortgebundenen intensiven Formen der Schafhaltung, wie z. B. die Koppelschafhaltung oder die Gutsschäferei, werden von Wanderschäfereien überwiegend fremde Flächen durch vorüber...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 242 Übrige ... / 3.9 Weihnachtsbaumkulturen (Abs. 2 Nr. 9)

Rz. 39 Zur Nutzung Weihnachtsbaumkulturen gehören alle Wirtschaftsgüter, die dem Anbau von Weihnachtsbäumen dienen.[1] Die Nutzung Weihnachtsbaumkulturen umfasst die dem Anbau von Weihnachtsbäumen dienenden Flächen einschließlich der außerhalb der Hofstelle dazugehörenden Lagerplätze und Fahrschneisen.[2] Hierbei können sich jedoch Abgrenzungsfragen zum gärtnerischen Nutzungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 236 Bewertu... / 2 Ertragswert als Bewertungsmaßstab (Abs. 1)

Rz. 9 Nach § 236 Abs. 1 BewG ist der Bewertung eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft der Ertragswert zugrunde zu legen. Hierdurch wird der Bewertungsmaßstab normiert. Bei der Ermittlung des Ertragswerts wird davon ausgegangen, dass der Eigentümer den zu bewertenden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft behält, fortlaufend nutzt und hieraus Erträge erzielt. Sinn und Zwe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 242 Übrige ... / 3.6 Saatzucht (Abs. 2 Nr. 6)

Rz. 30 Zur landwirtschaftlichen Urproduktion gehört auch die Züchtung von Saatgut. Saatzucht ist die Erzeugung von Zuchtsaatgut. Sie erfordert in jedem Fall die Züchtung von Zuchtsaatgut, umfasst aber auch dessen Vermehrung und Verkauf. Die Vermehrung und der Verkauf von Zuchtsaatgut ohne Züchtung sind hingegen nicht als Saatzucht anzusehen.[1] Zum Saatgut zählen Samen, Pflan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 242 Übrige ... / 2.1 Hopfen, Spargel und andere Sonderkulturen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 10 Nach § 242 Abs. 1 Nr. 1 BewG gehören zu den übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen die SondernutzungenHopfen und Spargel und anderen Sonderkulturen, die ein von der landwirtschaftlichen Nutzung abweichendes Ertrags- und Aufwandgefüge aufweisen.[1] Mit der rechtlichen Verselbständigung der Sondernutzungen Hopfen, Spargel und anderer Sonderkulturen als eigene ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 240 Kleinga... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 7 Durch die Fiktion in § 240 Abs. 1 BewG gelten Kleingartenland und Dauerkleingartenland i. S. d. Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) als Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für die gem. § 219 Abs. 1 BewG Grundsteuerwerte gesondert festzustellen sind. Die Bewertung von Kleingarten- oder Dauerkleingartenland erfolgt mit dem Reinertrag für den Nutzungsteil Gemüsebau de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 242 Übrige ... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 7 In § 242 BewG wird die Art und der Umfang der übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen, die gem. § 234 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e BewG zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft als wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögen ( § 232 BewG) gehören, konkretisiert. Die Bewertung der übrigen land- und forstwirtschaftliche Nutzungen ist in § 237 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 242 Übrige ... / 3.1 Binnenfischerei (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 15 Als Binnenfischerei wird die Ausübung der Fischerei in Binnengewässern aufgrund von Fischereiberechtigungen verstanden. Hierzu gehört die Fischerei in stehenden Gewässern und in fließenden Gewässern einschließlich der Kanäle.[1] Die Hochsee- und Küstenfischerei gehören hingegen als gewerbliche Betätigungen nicht zur Landwirtschaft.[2] Bewertungsrechtlich ist unerheblic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 242 Übrige ... / 3.4 Imkerei (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 24 Die Imkerei umfasst alle Formen der Bienenhaltung, die nachhaltig auf einen wirtschaftlichen Erfolg ausgerichtet sind. Hierzu gehören sowohl die Bienenhaltung zur Gewinnung von Honig und Wachs (Honigimkereien) als auch Spezialformen der Bienenhaltung, wie z. B. die Königinnenzucht oder Bienenhaltung für pharmazeutische Zwecke. Eine Unterscheidung zwischen den einzelne...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 236 Bewertu... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 2 In Abs. 1 der Vorschrift wird für die Bewertung eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft der Ertragswert zum Bewertungsmaßstab bestimmt. In Abs. 2 der Vorschrift wird konkretisiert, dass bei der Ermittlung des Ertragswerts von der nachhaltigen Ertragsfähigkeit auszugehen ist, die von einem bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung gemeinhin und nachhaltig erzielbare Rein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 242 Übrige ... / 3.8 Produktion von Nützlingen (Abs. 2 Nr. 8)

Rz. 36 Unter die Produktion von Nützlingen fällt insbesondere die Produktion von Spinnentieren (z. B. Raubmilben), Insekten (z. B. Schlupfwespen), Fadenwürmern (Nematoden) und Bakterien (z. B. Bacillus thuringiensis).[1] Den Nützlingen dienen Insekten, die als Schädlinge bezeichnet werden, als Nahrung oder Wirt. Infolgedessen vernichten Nützlinge, z. B. im Interesse des Pfla...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 240 Kleinga... / 3 Ermittlung des Reinertrags für das Kleingartengrundstück (Abs. 2)

Rz. 13 Nach § 240 Abs. 2 S. 1 BewG werden Kleingartenland und Dauerkleingartenland – abweichend vom Regelbewertungsverfahren nach § 237 BewG – vereinfachend wie der gärtnerische Nutzungsteil Gemüsebau (§ 234 BewG Rz. 23 und § 237 BewG Rz. 23) bewertet. Zur Ermittlung des Reinertrags (Flächenwerts) ist gem. § 240 Abs. 2 S. 2 BewG die Größe der jeweils als gärtnerisch klassifi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 238 Zuschlä... / 4 Zuschlag bei der Nutzungsart Hofstelle wegen bestimmter weinbaulicher Nutzung und für Nebenbetriebe (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 14 § 238 Abs. 1 Nr. 3 BewG normiert für zwei Tatbestände reinertragserhöhende Zuschläge bei der Nutzungsart Hofstelle (§ 234 BewG Rz. 45 und § 237 BewG Rz. 31). Zur Abgeltung ertragswerterhöhender Umstände werden einerseits bei der weinbaulichen Nutzung (Rz. 15) und anderseits bei Nebenbetrieben (Rz. 16) nachhaltig genutzte Wirtschaftsgebäude mit einem typisierenden Ertr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 242 Übrige ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 242 BewG konkretisiert Art und Umfang der übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 234 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e BewG. Er greift die Regelungsmaterie der §§ 52, 62 BewG zur Einheitsbewertung auf und entspricht weitgehend der Regelung in § 175 BewG zur Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Sch...mehr