Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.7 Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Sozialleistungen

Bezug von Leistungen der Bundesagentur für Arbeit Rz. 18 Für Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld oder Übergangsgeld nach den Vorschriften des AFG hatte die Bundesagentur für Arbeit in der Zeit vom 1.1.1983 bis 31.12.1991 gemäß § 1385a RVO, § 112a AVG, 130a RKG Beiträge für Anrechnungszeiten zu zahlen. Die Leistungsbezieher selbst waren nicht an de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120c Abänd... / 2.2 Abänderungsgründe

Rz. 6 Als Abänderungsgründe kommen neben tatsächlichen und rechtlichen Änderungen, die nach Durchführung eines Rentensplittings eingetreten sind, auch Änderungen in der Rechtsauffassung der Rentenversicherungsträger oder eine fehlerhafte Rechtsanwendung in Betracht. So könnte z. B. ein Wertunterschied i. S. v. Abs. 1 auf folgenden Rechtsänderungen beruhen, die auch für Bestan...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.5 Ausbildungssuche (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a)

Rz. 40 Neben Zeiten einer qualifizierten Arbeitslosigkeit (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3) können bei Vorliegen der in Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a, Abs. 2 genannten Voraussetzungen auch Zeiten der Ausbildungssuche als Anrechnungszeiten anerkannt werden. Dieser Anrechnungszeitentatbestand wurde durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4617) ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 124 Berech... / 2.2 Ermittlung von Renten/Rentenanwartschaften für Zeitabschnitte

Rz. 4 Abs. 2 enthält eine Regelung zur Berechnung von Renten oder Rentenanwartschaften, die auf einen bestimmten Zeitabschnitt entfallen. Sie ist insbesondere bei Durchführung eines Versorgungsausgleichs nach dem VersAusglG oder eines Rentensplittings unter Ehegatten oder Lebenspartnern nach §§ 120a, 120e anzuwenden. Rz. 5 Bei Durchführung eines Versorgungsausgleichs nach dem...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Der Monatsbetrag einer Rente ist von der Höhe der während eines Versicherungslebens gezahlten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie vom Umfang der anzurechnenden rentenrechtlichen Zeiten abhängig (§ 63 Abs. 1 und Abs. 3). Zu den rentenrechtlichen Zeiten zählen neben Pflicht- und freiwilligen Beitragszeiten auch beitragsfreie Zeiten und Berücksichtigungszei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tatsächliche Verständigung:... / 9 Beispiele aus der Praxis

Die tatsächliche Verständigung spielt in der Praxis dann eine Rolle, wenn für das Finanzamt nach der Abgabenordnung Spielraum für Schätzungen, Bewertungen bzw. Ermessen besteht.[1] § 162 AO lässt die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen (= Tatsachen) ausdrücklich zu, wenn diese nicht ermittelt werden können. Bei einer tatsächlichen Verständigung kommt es dann zu "einvernehmli...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Chancengleichheit: Förderma... / 1.3 Bedeutung von Gleichstellungsmaßnahmen (Studie 2)

Teilnehmerinnen Jüngere Frauen und auch Frauen, welche ihre Führungsrolle noch nicht allzu lange wahrnehmen, verfügen laut Aussage der früheren Gleichstellungsbeauftragten des Jobcenters Frankfurt/Main über kein sehr großes Verständnis der Wichtigkeit von Gleichstellungsmaßnahmen, nehmen diese vielmehr selbstverständlich, da sie einen Arbeitsalltag ohne sie nie erleben musste...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Chancengleichheit: Förderma... / 1.4 Ansichten zur gesetzlich festgelegten Frauenquote

Seit 2015 ist das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst (FüPoG) in Kraft, welches insbesondere für verschiedene Führungsposten der Privatwirtschaft, aber auch für Aufsichtsgremien des Bundes eine feste Quotenregelung zum Hinwirken auf Gleichstellung vorschreibt. Solche Quotenre...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
OKR: Grundlagen / 2.2 Kernelemente von OKR

Wie der Name besagt, sind die Kernelemente des OKR-Frameworks "Objectives und Key Results": Objectives (deutsch: "Ziele") sind qualitative und richtungsweisende Ziele mit einer emotionalen und motivierenden Funktion. Diese werden von den Teams selbst formuliert. Idealerweise werden sie an die strategischen Jahresziele des Unternehmens angeknüpft. Bei Key Results (deutsch: "Erg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249 Tragung... / 2.1.3 Sozialversicherungsrechtlicher Arbeitsentgeltbegriff

Rz. 12 Der für die Beitragsbemessung geltende Begriff des Arbeitsentgelts ist für den Bereich der Sozialversicherung eigenständig geregelt, damit keine Bindung an die arbeitsrechtliche Beurteilung und Ausgestaltung der Vergütungsregelung stattfinden muss. Vielmehr sind im Sozialversicherungsrecht ebenso wie im Steuerrecht, die tatsächlichen Verhältnisse vorrangig maßgeblich....mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Florist/Floristin (Professi... / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 3.2 Anrechnungsverfahren

Rz. 80 In der Bundesrepublik galt von 1977 bis 2001 (für Ausschüttungen für 2000 und früher) ein Vollanrechnungsverfahren. Bei diesem Verfahren wurde die gesamte von der Körperschaft auf das ausgeschüttete Einkommen gezahlte KSt beim Anteilseigner angerechnet. Die Doppelbelastung wurde damit effektiv und vollständig ausgeschlossen. Wirtschaftlich war das gesamte Einkommen de...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anonymitätsgrundsatz und Überdenkungsverfahren in der schriftlichen Steuer­beraterprüfung

Leitsatz 1. § 18 Abs. 1 Satz 4 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB) ist mit höherrangigem (Verfassungs‐)Recht vereinbar. Insbesondere gebietet der prüfungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit unter besonderer Berücksichtigung des Verbots geschlechtsspezifischer Diskriminieru...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerkanzleimanagement: St... / 3.1.3 Entscheiden zwischen Strategieoptionen

Beim Entscheiden zwischen den verschiedenen erarbeiteten Strategieoptionen gilt es, eine gesunde Mischung aus rationalen Methoden, die auf Zahlen, Daten und Fakten beruhen, und Bauchgefühl einzusetzen. Das Ziel ist es letztlich, dass alle Beteiligten, die die Strategie umsetzen sollen, eine sichere Grundüberzeugung gewonnen haben. Das gilt insbesondere für die komplette Part...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerkanzleimanagement: Ta... / 2.1 Geben und Nehmen zwischen Kanzlei und Mitarbeiter

Mitarbeiter sind motiviert und fühlen sich der Kanzlei verpflichtet, wenn für sie der Austausch in der Arbeitsbeziehung unter dem Strich stimmt: "Was gebe ich der Kanzlei, was bekomme ich dafür?" Diese wahrgenommenen gegenseitigen Versprechen und Verpflichtungen zwischen Mitarbeiter und Kanzlei sind die sog. Psychologischen Verträge. Sie sind grundlegend für die Motivation v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerkanzleimanagement: St... / 4 Integration strategischer Themen in die Regelkommunikation der Kanzlei

Betrachtet man die Strategieschleife mit etwas Abstand, stellt man fest, dass die ganzheitliche strategische Entwicklung der Kanzlei komplex ist. Üblicherweise sind Kanzleien dauerhaft und im Zeitverlauf mit den einzelnen Themen, die es zu entwickeln gilt – z. B. Qualitätsmanagement, Dienstleistungsentwicklung, Marketing, Personalentwicklung–, zu unterschiedlichen Zeiten unt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 3.4 Bewertung des Anfangs- und Endvermögens

Rz. 102 Ein wesentlicher Punkt zur Ermittlung des für die Zugewinnausgleichsberechnung relevanten Anfangs- und Endvermögens und damit für die Ermittlung des Zugewinnausgleichsanspruchs ist die Bewertung der einzelnen Vermögenspositionen. Die Bewertung der Vermögenspositionen bereitet in der Praxis regelmäßig die größten Schwierigkeiten. Nachfolgend werden die in der Praxis hä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 3.4.35 Unternehmensbeteiligungen

Rz. 165 Für die Bewertung des Endvermögens nach § 1376 Abs. 2 BGB ist der objektive (Verkehrs-)Wert der Vermögensgegenstände maßgebend. Ziel der Wertermittlung ist es deshalb bei der Bewertung von Unternehmen, diese mit ihrem "vollen, wirklichen" Wert anzusetzen. Grundsätze darüber, nach welcher Methode das zu geschehen hat, enthält das Gesetz nicht. Die sachverhaltsspezifis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 3.4.23 Lebensversicherungen

Rz. 141 Bei den Lebensversicherungen sind die verschiedenen Arten der Lebensversicherung zu berücksichtigen. Ferner ist zu prüfen, ob die Lebensversicherungen nicht möglicherweise dem Versorgungsausgleich unterfallen. Denn nach § 2 Abs. 4 VersAusglG finden die güterrechtlichen Regelungen dann keine Anwendung, wenn der Versorgungsausgleich stattfindet. Rz. 142 Reine Risiko-Leb...mehr

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Güterrecht / 3.4.29 Sammlungen

Rz. 155 Bei der Bewertung von Sammlungen – die regelmäßig nicht zu den Haushaltsgegenständen gehören – ist bei der Bewertung ebenfalls wie bei den Kunstgegenständen auf den Verkehrswert abzustellen. Sofern es sich um Briefmarken- oder Münzsammlungen handelt, existieren entsprechende Kataloge, aus denen sich für diesen Wert Anhaltspunkte ergeben können. Die Erfahrung zeigt, d...mehr

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Güterrecht / 3.4.35.2 Hinweise zu einzelnen Unternehmensarten

Rz. 172 Bei Gewerbe- und Handelsbetrieben wird im Regelfall auf die Ertragswertmethode zurückgegriffen. Rz. 173 Bezüglich der Bewertung einer freiberuflichen Praxis im Rahmen des Zugewinnausgleichs hat der BGH[186] sich nunmehr festgelegt, dass die Bewertung nach zwei Komponenten erfolgen soll (modifiziertes Ertragswertverfahren). Maßgeblich sind demnach der Substanzwert sowi...mehr

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Güterrecht / 3.4.18 Immobilien

Rz. 130 Immobilien, also Grundstücke, bebaute Grundstücke und Eigentumswohnungen, werden selbstverständlich bei der Ermittlung des Vermögens berücksichtigt. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, Einsicht in das Grundbuch oder die Einholung eines Grundbuchaufzuges zur Aufklärung der Eigentumsverhältnisse einzuholen. Rz. 131 Die Bewertung von Immobilien richtet sich nach dem Verke...mehr

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Güterrecht / 3.4.2 Ansprüche

Rz. 106 Das Vermögen umfasst alle dem Ehegatten zum Stichtag zustehenden rechtlich geschützten Positionen mit wirtschaftlichem Wert. Dazu zählen beispielsweise auch der Anspruch auf Rückzahlung eines seitens des Ehegatten gewährten Darlehens oder der Restbetrag einer in Raten zahlbaren Kaufpreisforderung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Anspruch bereits fällig ist.[14...mehr

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Güterrecht / 3.4.14 Gesamtschulden

Rz. 125 Ist im Rahmen des Zugewinnausgleichs eine Gesamtschuld der Ehegatten zu berücksichtigen, für die sie im Innenverhältnis anteilig haften, so kommt es für die Ermittlung des jeweiligen Endvermögens darauf an, ob die Ausgleichsforderung nach § 426 BGB realisierbar ist. Das ist auch dann der Fall, wenn ein Ehegatte erst aufgrund des Zugewinnausgleichs imstande ist, die i...mehr

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Güterrecht / 3.4.16 Haushaltsgegenstände/Aussteuer

Rz. 127 Bei Haushaltsgegenständen muss zunächst überprüft werden, ob diese überhaupt im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen sind. Durch das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom 6.7.2009 ist zum 1.9.2009 auch die Hausratsverordnung aufgehoben und § 1568b BGB eingeführt worden. Nach der Neuregelung in § 1568b BGB besteht ein Ans...mehr

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Güterrecht / 3.4.40 Wohnrecht

Rz. 182 Dass einem Ehegatten an einem Grundstück eingeräumte Wohnrecht ist ebenfalls als rechtlich geschützte Position mit wirtschaftlichem Wert im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen. Bei der Bewertung ist von dem Mietwert auszugehen, der unter Berücksichtigung der Lebenserwartung des Berechtigten zu kapitalisieren ist. Der Zeitwert künftiger Leistungen ist mit...mehr

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Güterrecht / 3.4.9 Darlehensansprüche

Rz. 118 Darlehensansprüche gehören zu den Aktiva, Darlehensverbindlichkeiten sind in die Passiva einzustellen. Die bis zum Stichtag aufgelaufenen Zinsen sind hinzuzurechnen.[149] Schwierigkeiten ergeben sich hier nur dann, wenn ein noch nicht fälliges Darlehen unverzinslich gewährt wurde. In solchen Fällen ist daran zu denken, diese Forderung entsprechend abzuzinsen. Zudem i...mehr

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Güterrecht / 3.4.22 Leasingverträge

Rz. 138 Grundsätzlich sind Leasingverträge so gestaltet, dass als Gegenleistung für die Nutzung der Sache eine monatliche Rate zu zahlen ist, die dem Nutzungswert entspricht. In diesen Fällen ergibt sich kein vermögenswerter Anspruch des Leasingnehmers aus dem Leasingvertrag, so dass dieses Nutzungsrecht zugewinnausgleichsrechtlich unbeachtlich ist. Rz. 139 Andererseits gibt ...mehr

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Güterrecht / 3.4.37 Versicherungsagentur

Rz. 179 Bei einer Versicherungsagentur ist regelmäßig nur der Substanzwert maßgeblich für die Bewertung. Dieser setzt sich beispielsweise aus den Einrichtungsgegenständen, dem PKW und den wahren Vorräten zusammen. Ein so genannter Goodwill ist bei einer Versicherungsagentur allerdings regelmäßig nicht anzusetzen.[188] Nach Auffassung der Rechtsprechung hat die vom Handelsver...mehr

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Güterrecht / 3.4.4 Anwartschaftsrechte

Rz. 109 Bei Anwartschaften handelt es sich um Vermögenswerte, die einen Anspruch auf eine künftige Leistung gewähren, sofern dieser nicht mehr von einer Gegenleistung abhängig und nach wirtschaftlichen Maßstäben bewertbar ist. Der Wert muss nicht zwingend gleich verfügbar sein.[145] Rz. 110 Demgegenüber gehören noch in der Entwicklung begriffene Rechte, die noch nicht zur Anw...mehr

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Güterrecht / 3.4.20 Kraftfahrzeuge

Rz. 135 Kraftfahrzeuge unterliegen grundsätzlich dem Zugewinnausgleich, wobei eine Klassifizierung als Haushaltsgegenstand nicht ausgeschlossen ist. In der Praxis ergeben sich hier oftmals Abgrenzungsschwierigkeiten. Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch und der Verkehrsauffassung ist ein PKW grundsätzlich kein Haushaltsgegenstand.[163] Wird der PKW allerdings Kraft der gemein...mehr

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Güterrecht / 3.4.19 Kaufvertrag

Rz. 134 Hat einer der Ehegatten zum Stichtag Ansprüche aus einem Kaufvertrag, also entweder Ansprüche auf Kaufpreiszahlung oder Ansprüche auf Übereignung der gekauften Sache, so sind diese Ansprüche in der Berechnung des Vermögens zu berücksichtigen.mehr

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Güterrecht / 3.4.13 Geldstrafen

Rz. 124 Eine Geldstrafe ist als Passiva in die Zugewinnausgleichsbilanz einzustellen, wenn diese am Stichtag rechtskräftig gegen einen Ehegatten festgesetzt ist.[153]mehr

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Güterrecht / 3.4.36 Verbindlichkeiten

Rz. 178 Entstandene Verbindlichkeiten sind bei den Passiva zu berücksichtigen, auch wenn sie noch nicht fällig sind. Für bedingte oder unsichere Verbindlichkeiten gilt dasselbe wie für bedingte oder unsichere Ansprüche. Noch nicht fällige und verzinsliche Verbindlichkeiten müssen abgezinst werden. Besteht ein Anspruch eines Ehegatten gegen den anderen, so ist der Anspruch au...mehr

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Güterrecht / 3.4.38 Wertmetalle

Rz. 180 Für Gold, Silber und andere Wertmetalle ist der Verkehrswert in Ansatz zu bringen, also der Preis, der zum Stichtag für das Wertmetall gezahlt worden wäre.mehr

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Güterrecht / 3.4.12 Erbanteile

Rz. 123 Erbt ein Ehegatte, ist sein Erbe bzw. sein Erbanteil mit dem Wert zum Zeitpunkt des Erbfalls in die Vermögensermittlung einzustellen und – bei der Ermittlung des Anfangsvermögens – zu indexieren. Empfehlung: Hilfreiche Hinweise für den Wert des Erbes oder Erbanteils können sich aus dem Nachlassverzeichnis ergeben.mehr

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Güterrecht / 3.4.25 Mietkaution

Rz. 151 Der aus einer Mietkaution resultierende Kautionsrückzahlungsanspruch ist als unsicherer bzw. bedingter Anspruch nicht grundsätzlich mit seinem vollen Wert in das Vermögen einzustellen. Vielmehr ist der Wert zu schätzen. Dabei ist die Wahrscheinlichkeit der vollständigen Rückzahlung der Kaution einzuschätzen. Anhaltspunkte hierfür können beispielsweise sein, ob das Mi...mehr

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Güterrecht / 3.4.28 Rentenanwartschaften

Rz. 154 Rentenanwartschaften, die regelmäßig den größten Teil des Vermögens der Ehegatten ausmachen, unterfallen gemäß § 2 Abs. 4 VersAusglG nicht dem Zugewinnausgleich.mehr

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Güterrecht / 3.4.31 Schmuck

Rz. 158 Genau wie bei Sammlungen und Kunstgegenständen ist auch bei Schmuck auf den Verkehrswert abzustellen. Empfehlung: Hier bietet es sich an, entsprechende Angebote von Juwelieren einzuholen.mehr

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Güterrecht / 3.4.34 Unterhaltsansprüche

Rz. 164 Unterhaltsansprüche, die am Stichtag fällig waren aber noch nicht bedient wurden, sind beim Berechtigten als Aktivvermögen und beim Verpflichteten als Verbindlichkeit zu berücksichtigen. Ebenso sind Kontoüberziehungen zu berücksichtigen,[179] die infolge von Unterhaltszahlungen entstanden sind. Soweit es sich um zukünftige Unterhaltsansprüche handelt, sind diese dage...mehr

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Güterrecht / 3.4.7 Bausparverträge

Rz. 116 Befindet sich der Bausparvertrag in der Ansparphase, sind die zum Stichtag angesparten Prämien zuzüglich der zum Stichtag angefallenen Zinsen in die Aktiva aufzunehmen. Sind die Bausparverträge vorfinanziert worden, ist das zur Vorfinanzierung aufgenommene Darlehen bei den Passiva anzusetzen.mehr

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Güterrecht / 3.4.15 Güterrechtliche Ansprüche

Rz. 126 Bestanden zum Zeitpunkt der Eheschließung güterrechtliche Ansprüche gegen den früheren Ehegatten, sind diese zu den Aktiva des Anfangsvermögens hinzuzurechnen, es sei denn, die Ausgleichsansprüche waren zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits verjährt.mehr

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Güterrecht / 3.4.17 Hochzeitsgeschenke

Rz. 129 Hochzeitsgeschenke gehören nur dann in das Anfangsvermögen der Ehegatten, wenn sie ihnen im Zeitpunkt der Eheschließung bereits übergeben waren. Geschenke, die zwar anlässlich der Hochzeit gemacht werden, aber erst nach der standesamtlichen Trauung überreicht werden, fallen nicht in das Anfangsvermögen. Zu prüfen ist aber, ob sie möglicherweise in den privilegierten ...mehr

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Güterrecht / 3.4.24 Lotteriegewinn

Rz. 150 Im Hinblick auf die einer Analogie nicht zugänglichen privilegierten Erwerbe ist ein Lottogewinn, der während der Ehezeit erzielt wird, nicht dem Anfangsvermögen hinzuzurechnen.[170] Soweit der Gewinn zum Stichtag noch vorhanden ist, erhöht er das Endvermögen. Auch wenn der Lottogewinn erst längere Zeit nach der Trennung erzielt worden ist, rechtfertigt dies für sich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 3.4.26 Nießbrauch

Rz. 152 In der Praxis relativ häufig ist der Fall, dass einem der Ehegatten von seinen Eltern zu deren Lebzeiten ein Grundstück gemäß § 1374 Abs. 2 BGB unter Nießbrauchvorbehalt übertragen wurde. Die Schwierigkeit ergibt sich in derartigen Fällen daraus, dass der Wert des die Immobilie belastenden Nießbrauchrechts mit steigendem Alter der nießbrauchberechtigten Eltern ständi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 3.4.21 Kunstgegenstände

Rz. 137 Auch bei Kunstgegenständen stellt sich die Abgrenzungsfrage. Bei Kunstgegenständen ist regelmäßig davon auszugehen, dass sie dem Zugewinnausgleich unterfallen. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn die Kunstgegenstände Teile einer Sammlung sind und der Kapitalanlage dienen sollen. In anderen Fällen kann es aber auch sein, dass Bilder, Skulpturen, Antiquitäten oder ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 3.4.30 Schadensersatzansprüche/Schmerzensgeld

Rz. 156 Schadensersatzansprüche sind mit dem zum Stichtag bestehenden Wert bei der Ermittlung des Vermögens zu berücksichtigen. Erhält einer der Ehegatten eine Schadensersatzrente, fällt das Recht nicht in den Zugewinnausgleich. Die Abfindung für eine solche Schadensersatzrente, soweit sie innerhalb der Ehezeit vereinbart oder bezahlt wird, ist – genauso wie ein Schmerzensge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 3.4.10 Direktversicherung

Rz. 119 Unter einer Direktversicherung werden Lebensversicherungsverträge verstanden, die ein Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung für den Arbeitnehmer abschließt, wobei der Arbeitgeber Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer nur Bezugsberechtigter ist. Die Besonderheit dabei ist, dass ein widerruflich als bezugsberechtigt Bezeichneter das Recht auf die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 3.4.6 Bankguthaben/-verbindlichkeiten

Rz. 114 Bankguthaben und -verbindlichkeiten sind im Rahmen der Berechnung des jeweiligen Vermögens mit ihrem jeweiligen Wert zum Stichtag in die Berechnung einzubeziehen. Aufgrund des strengen Stichtagsprinzips kann es dabei zu hinzunehmenden Ungerechtigkeiten kommen, beispielsweise wenn am Ende des Monats der Stichtag gesetzt ist und zu dem Stichtag gerade Arbeitseinkünfte ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 3.4.8 Bürgschaft

Rz. 117 Bürgschaften sind grundsätzlich bei der Ermittlung des Vermögens zu berücksichtigen. Die eigentliche Frage in diesem Zusammenhang ist, wie die Verpflichtung aus einer Bürgschaft zu bewerten ist. Hier kommt es auf die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme des Bürgen an. Je besser es demjenigen, zu dessen Gunsten die Bürgschaft gegeben wurde, finanziell geht, umso ger...mehr