Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.3.3.1 Allgemeines

Rz. 183 Ein Bewertungswahlrecht steht dem Einbringenden auch dann zu, wenn die Voraussetzungen des Art. 8 der Fusionsrichtlinie erfüllt sind. Sollte der Einbringende das Bewertungswahlrecht in Anspruch nehmen, dann wird nach § 21 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 Hs. 2 UmwStG der Gewinn aus einer späteren Veräußerung der erhaltenen Anteile ungeachtet eines etwaigen DBA so besteuert, wie der...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.4.3.1 Verhältnis zur offenen Einlage

Rz. 76 Die offene Einlage, d. h. die Einlage gegen Gewährung neuer Geschäftsanteile, ist nach der Rechtsprechung des BFH als Tauschgeschäft anzusehen. Aufgrund der spezialgesetzlichen Regelung des § 21 UmwStG ist jedoch im Fall der "Einlage" von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft gegen Gewährung neuer Anteile § 21 UmwStG vorrangig anzuwenden. Rz. 77 Vor...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.4.1 Allgemeines

Rz. 206 Unabhängig von der Ausübung des Bewertungswahlrechts durch die übernehmende Gesellschaft kann der Einbringende als Veräußerungspreis der eingebrachten Anteile und als Anschaffungskosten der erhaltenen Anteile unter den weiteren Voraussetzungen zwischen dem Buchwert oder einem höheren Wert, höchstens jedoch dem gemeinen Wert, wählen. Sofern die eingebrachten Anteile b...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.5 Minderung der Anschaffungskosten bei Gewährung auch sonstiger Gegenleistungen (§ 21 Abs. 2 S. 6 UmwStG)

Rz. 216 Nach § 21 Abs. 2 S. 6 UmwStG i. V. m. § 20 Abs. 3 S. 3 UmwStG ist der gemeine Wert sonstiger, neben den neuen Anteilen gewährter Gegenleistungen bei der Bemessung der Anschaffungskosten der erhaltenen Anteile von dem sich nach § 21 Abs. 2 S. 1–5 UmwStG ergebenden Wert "als letzter Akt" abzuziehen. Rz. 217 Fraglich ist, ob die Minderung der Anschaffungskosten zu negati...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6 (Mit-)Einbringung von Anteilen an Kapitalgesellschaften i. S. d. § 17 EStG

Rz. 227 Werden Anteile i. S. d. § 17 Abs. 1 S. 1 EStG miteingebracht und wird nicht der gemeine Wert angesetzt, so gelten nach § 17 Abs. 6 ggf. i. V. m. Abs. 7 EStG die erhaltenen Anteile quotal auch als Anteile i. S. d. § 17 Abs. 1 S. 1 EStG.mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.1 Allgemeines

Rz. 9 Die Anwendung des § 21 UmwStG setzt voraus, dass sowohl die persönlichen als auch die sachlichen Anwendungsvoraussetzungen des § 1 Abs. 3 u. 4 UmwStG (allgemeine Anwendungsvoraussetzungen) sowie des § 21 Abs. 1 S. 1 UmwStG (besondere Anwendungsvoraussetzungen) erfüllt sind. Sofern alle Anwendungsvoraussetzungen erfüllt sind, treten die in § 21 UmwStG genannten Rechtsfo...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.1 Allgemeines

Rz. 144 § 21 Abs. 2 UmwStG ist aufgrund seiner Ausnahmen und Rückausnahmen schwierig zu lesen. Das Gesetz differenziert nach den Rechtsfolgen. Rz. 145 Generell gilt nach § 21 Abs. 2 S. 1 UmwStG der Grundsatz der Wertverknüpfung. Dies bedeutet, dass der Wertansatz bei der übernehmenden Gesellschaft auf der Ebene des Einbringenden als Veräußerungspreis der eingebrachten Anteile...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.2 Neue Gesellschaftsanteile

Rz. 55 Damit die allgemeinen Anwendungsvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 UmwStG erfüllt sind, muss die übernehmende Gesellschaft dem Einbringenden als Gegenleistung neue Anteile an der übernehmenden Gesellschaft gewähren.[1] Rz. 56 Damit verstößt die Regelung gegen die Fusionsrichtlinie, die auch die Gewährung eigener, also nicht "neuer" Anteile erfasst.[2] Rz. 57 Neben den...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.4 Gewährung auch sonstiger Gegenleistungen

Rz. 60 Die Kapitalerhöhung bei der übernehmenden Gesellschaft muss nicht dem Buchwert bzw. den Anschaffungskosten der eingebrachten Anteile entsprechen. Es reicht aus, wenn das Gesellschaftskapital sich um den gesellschaftsrechtlich vorgeschriebenen Mindestbetrag erhöht. In Höhe des überschießenden Anteils kann eine Zuführung zu einer Rücklage erfolgen und/oder es können dem...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.4.1 Verhältnis zu § 20 UmwStG

Rz. 63 Infrage steht, ob § 21 UmwStG nur dann zur Anwendung kommt, wenn die Anteile an einer Kapitalgesellschaft in einem isolierten Vorgang übertragen werden, der auch nicht in einem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Einbringung eines Unternehmensteils steht[1], oder ob § 21 UmwStG vorrangig – ggf. neben § 20 UmwStG – auch dann anzuwenden ist, wenn Anteile an e...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.3.3.4 Erweitertes Besteuerungsrecht an den erhaltenen Anteilen bei Ansatz des gemeinen Werts (§ 21 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 Hs. 2 UmwStG)

Rz. 199 Nach der hier vertretenen Auffassung kann sich die Formulierung des § 21 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 Hs. 2 UmwStG "in diesem Fall" nur auf den Fall des § 21 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 Hs. 1 UmwStG insgesamt beziehen, sodass das erweiterte Besteuerungsrecht an den erhaltenen Anteilen nur greift, wenn die Voraussetzungen der Fusionsrichtlinie erfüllt sind und wenn der Einbringende einen ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.4.2 Einschränkung des Bewertungswahlrechts bei Gewährung auch sonstiger Gegenleistungen

Rz. 208 Das Bewertungswahlrecht der übernehmenden Gesellschaft nach § 21 Abs. 1 S. 2 UmwStG wird nach § 21 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UmwStG ggf. i. V. m. S. 4 UmwStG bei der Gewährung auch sonstiger Gegenleistungen eingeschränkt. Durch die Bezugnahme des § 21 Abs. 2 S. 3 UmwStG auf die Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 2 UmwStG wird durch die Nr. 2 ebenso das originäre Bewertungswa...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5 (Mit-)Einbringung von einbringungsgeborenen Anteilen (§ 21 Abs. 2 S. 6 UmwStG)

Rz. 221 Bei den eingebrachten Anteilen kann es sich (anteilig) auch um einbringungsgeborene Anteile i. S. d. § 21 UmwStG a. F. handeln. Nach§ 21 Abs. 2 S. 6 UmwStG i. V. m. § 20 Abs. 3 S. 4 UmwStG gelten insoweit auch die erhaltenen neuen Anteile als (derivativ) einbringungsgeborene Anteile i. S. d. § 21 UmwStG a. F.[1] Rz. 222 – 226 einstweilen freimehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.2 Einbringender

Rz. 22 Aus der Formulierung des § 21 Abs. 1 S. 3 UmwStG kann der Rückschluss gezogen werden, dass Einbringender (zumindest auch) derjenige ist, dem die neuen Gesellschaftsanteile gewährt werden. Unstreitig dürfte sein, dass in den Fällen, in denen der Ausgangsrechtsträger eine natürliche Person oder eine Kapitalgesellschaft ist, der Ausgangsrechtsträger mit der Person des Ei...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.2 Einbringungsvorgang

Rz. 37 Nach § 21 Abs. 1 S. 1 UmwStG i. V. m. § 1 Abs. 3 Nr. 5 UmwStG kann sich das Einbringen grundsätzlich sowohl im Wege der (partiellen) Gesamtrechtsnachfolge als auch im Wege der Einzelrechtsnachfolge vollziehen. Rz. 38 Die Einbringung kann auch durch Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums erfolgen.[1] Rz. 39 Für jeden Einbringungsvorgang sind die Anwendungsvoraussetzu...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 1 Inhalt und Zweck von § 21 UmwStG

Rz. 1 § 21 UmwStG gehört zum Sechsten Teil des UmwStG, der die Einbringung von Unternehmensteilen in einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft und den Anteilstausch regelt. § 21 UmwStG regelt als eigenständige Vorschrift den Anteilstausch. Der "Anteilstausch" wird in § 21 Abs. 1 S. 1 UmwStG definiert als Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Genossen...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.1 Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft als Gegenstand der Einbringung

Rz. 29 Die Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft fällt nach § 21 Abs. 1 UmwStG grundsätzlich immer in den Anwendungsbereich des § 21 UmwStG, ungeachtet dessen, ob es sich um mehrheitsvermittelnde Anteile, um Anteile in einem Privat- bzw. Betriebsvermögen oder um Anteile an einer inl. bzw. ausl. Gesellschaft handelt. Die Frage der mehrheits...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.2 Anwendungsbereich

Rz. 172 Die von § 21 Abs. 2 S. 3 UmwStG geregelten Fälle sind unzweifelhaft Unterfälle des § 21 Abs. 2 S. 2 UmwStG ("in den Fällen des Satzes 2"). § 21 Abs. 1 S. 1 UmwStG erfasst unstrittig alle Fälle des Anteilstauschs nach § 21 Abs. 1 UmwStG. Fraglich ist aufgrund des reinen Wortlauts allerdings, ob § 21 Abs. 2 S. 2 UmwStG auch noch alle Fälle des § 21 Abs. 1 UmwStG erfass...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 99 Liegen die Voraussetzungen des qualifizierten Anteilstauschs vor, darf die übernehmende Gesellschaft die eingebrachten Anteile auf Antrag ausnahmsweise mit ihrem Buchwert bzw. ihren Anschaffungskosten oder einem Zwischenwert ansetzen. Rz. 99a Liegt der gemeine Wert unter dem Buchwert der eingebrachten Anteile, ist nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] und der wohl h....mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.1 Qualifizierter Anteilstausch

Rz. 103 Nach § 21 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UmwStG ist Voraussetzung für das Bewertungswahlrecht der übernehmenden Gesellschaft, dass sie aufgrund ihrer Beteiligung einschließlich der übernommenen Anteile nachweisbar unmittelbar die Mehrheit der Stimmrechte an der Gesellschaft hat, deren Anteile eingebracht werden. Rz. 104 Zweck der Beschränkung der Steuervergünstigung auf mehrheitsv...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.3.3.3 Erweitertes Besteuerungsrecht an den erhaltenen Anteilen bei Buchwert- oder Zwischenwertansatz (§ 21 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 Hs. 2, 3 UmwStG)

Rz. 189 Sofern die Voraussetzungen der Fusionsrichtlinie erfüllt sind und der Einbringende einen Antrag auf Ansatz des Buch- oder eines Zwischenwerts als Veräußerungspreis bzw. Anschaffungskosten gestellt hat, ist der Gewinn aus einer späteren Veräußerung der erhaltenen Anteile ungeachtet der Bestimmungen eines DBA so zu besteuern, wie die Veräußerung der eingebrachten Antei...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.3.4 Antrag (§ 21 Abs. 2 S. 3, 4 UmwStG)

Rz. 200 Letzte Voraussetzung für das Bewertungswahlrecht des Einbringenden ist ein Antrag bei dem für die Besteuerung des Einbringenden zuständigen FA spätestens bis zur erstmaligen Abgabe der Steuererklärung.[1] Rz. 201 Der Antrag ist bei dem für die Besteuerung des Einbringenden zuständigen FA zu stellen. Damit kann nur das deutsche FA gemeint sein, das für die Steuern vom ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 8 Zeitpunkt der Einbringung

Rz. 234 Im Gegensatz zu § 20 Abs. 6 UmwStG enthält § 21 UmwStG keine unmittelbare Regelung zur möglichen Rückbeziehung des Einbringungsvorgangs. Auch ist eine Rückbeziehungsmöglichkeit nach § 2 UmwStG nicht möglich.[1] Möglicherweise wollte der Gesetzgeber dadurch vermeiden, dass bei einer unterjährigen Einbringung die Voraussetzungen für eine körperschaftsteuerliche Organsc...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.1 Ausgangsrechtsträger

Rz. 12 Ausgangsrechtsträger ist nach der hier verwendeten Terminologie derjenige Rechtsträger, der zivilrechtlicher und/oder wirtschaftlicher Eigentümer der einzubringenden Anteile ist und der diese Anteile in das zivilrechtliche und/oder wirtschaftliche Eigentum der übernehmenden Gesellschaft überträgt. Der Ausgangsrechtsträger ist nicht zwangsläufig identisch mit der Perso...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.3 Übernehmende Gesellschaft

Rz. 26 Die übernehmende Gesellschaft muss nach § 21 Abs. 1 S. 1 UmwStG eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft sein, die nach § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 i. V. m. § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UmwStG nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats der EU oder des EWR gegründet wurde und deren Sitz und Ort der Geschäftsleitung sich innerhalb des Hoheitsgebiets eines dieser Staaten be...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3 Möglichkeiten der Einbringung

Rz. 43 § 1 Abs. 3 UmwStG zählt alle Einbringungsmöglichkeiten auch für § 21 UmwStG abschließend auf.[1] Allerdings nennt § 1 Abs. 3 Nr. 5 UmwStG den dem "Anteilstausch" inhaltsgleichen Begriff "Austausch von Anteilen", sodass sich aus § 1 Abs. 3 UmwStG keine Konkretisierung bzw. Einschränkung der Einbringungsmöglichkeiten ableiten lässt.[2] Daher können grundsätzlich alle Vo...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.2 Ausschluss/Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts an den eingebrachten Anteilen

Rz. 163 Obgleich der Wortlaut "nach der Einbringung … ausgeschlossen oder beschränkt ist" auch anders verstanden werden könnte, scheint wohl unstreitig zu sein, dass es hier nicht um eine statische Betrachtung des Besteuerungsrechts nach der Einbringung, sondern vielmehr um eine vergleichende Betrachtung der Besteuerungsrechte vor und nach der Einbringung geht.[1] Rz. 164 Der...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.3.1 Allgemeines

Rz. 176 Das Bewertungswahlrecht des Einbringenden für einen qualifizierten Anteilstausch setzt voraus, dass entweder das Recht der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile im Vergleich zum deutschen Besteuerungsrecht an den eingebrachten Anteilen vor der Einbringung weder ausgeschlossen noch beschränkt ist ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.3.3.2 Anwendungsbereich des Art. 8 der Fusionsrichtlinie (§ 21 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 Hs. 1 UmwStG)

Rz. 184 Nach Art. 8 Abs. 1, 3 der Fusionsrichtlinie darf der Anteilstausch unter den weiteren Voraussetzungen der Fusionsrichtlinie auf der Ebene des Einbringenden keine Besteuerung eines Veräußerungsgewinns auslösen. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Finanzverwaltung die Ausnahmeregelung des § 21 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 UmwStG tatsächlich nur auf die Sachverhalte beschrä...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.4.3.2 Verhältnis zur (teilweise) verdeckten Einlage nach § 4 Abs. 1 S. 8 Hs. 1 i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG

Rz. 79 § 21 UmwStG ist nicht anwendbar auf die verdeckte Einlage von Gesellschaftsanteilen, weil der Einbringende hier per definitionem als Gegenleistung keine neuen Anteile erhält. Rz. 80 Auch soweit die Übertragung von Anteilen i. S. d. § 17 EStG anteilig ohne Gewährung einer Gegenleistung erfolgt, stellt sich der Vorgang nach § 17 Abs. 1 S. 2 i. V. m. Abs. 2 S. 2 EStG aus ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7 Besteuerung eines Einbringungsgewinns (§ 21 Abs. 3 UmwStG)

Rz. 228 Der Anteilstausch ist grundsätzlich als Veräußerung der eingebrachten Anteile zu beurteilen, mit den Besonderheiten, dass die Höhe des Einbringungsgewinns in Abhängigkeit von der Ausübung der Bewertungswahlrechte variieren kann und die Anwendung einiger Steuervergünstigungen durch § 21 Abs. 3 UmwStG reglementiert wird. Rz. 229 Der Einbringungsgewinn ermittelt sich aus d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.1 Anwendungsbereich

Rz. 157 Nach § 21 Abs. 2 S. 2 UmwStG gilt abweichend von S. 1 für den Einbringenden grundsätzlich der gemeine Wert der eingebrachten Anteile als Veräußerungspreis der eingebrachten und als Anschaffungskosten der erhaltenen Anteile, wenn nach der Einbringung das Recht der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der eingebrachten...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Verbindliche Zusage nach Lohnsteuer-Außenprüfung (§§ 204–207 AO)

Rz. 65 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Auskünfte des FA zu Rechtsfragen sind grundsätzlich unverbindlich. Dem Stpfl wird mitgeteilt, wie künftig nach derzeitiger Auffassung zu entscheiden sein wird (vgl H/H/Sp/Schallmoser, vor §§ 204–207 AO Rz 3). Neben der lohnsteuerlichen Anrufungsauskunft nach § 42e EStG (> Rz 5 ff) und der allgemeinen verbindlichen Auskunft (§ 89 Abs 2 AO; > ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 5 Sanktionen für fehlende Zuständigkeit

Die fehlende Regelung der Zuständigkeit gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 LkSG kann nach § 24 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2 LkSG mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 EUR geahndet werden. Dieser Betrag kann sich nach § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG verzehnfachen. Sanktioniert werden können hier neben der Geschäftsleitung alle Entscheidungsträger im Unternehmen, die für Zuständigkeitsregelungen b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.1 Allgemeines

Rz. 11 § 23 Abs. 1 UmwStG regelt den Fall, dass die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen mit einem unter dem gemeinen Wert liegenden Wert ansetzt. Damit werden sowohl der Ansatz mit dem Buchwert (ggf. den Anschaffungskosten) als auch der Ansatz mit einem Zwischenwert erfasst. Rz. 12 § 23 Abs. 1 UmwStG gilt sowohl für die Einbringungen i. S. d. § 20 UmwS...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Verbindliche Auskunft nach § 89 Abs 2 bis 7 AO

Rz. 55 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Mit § 89 Abs 2 AO wurde eine allgemeine verbindliche Auskunft für das Besteuerungsverfahren (> Rz 56) eingeführt (Gesetz vom 05.09.2006, BGBl 2006 I, 2098 = BStBl 2006 I, 506; Bruschke, DStZ 2007, 267; Dißars/Bürkle, StB 2007 54; Brühl/Süß, DStR 2016, 2617; Dannecker/Werder, BB 2017, 284; grundlegend zB Horst, Die verbindliche Auskunft nach ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Finanzverwaltung und Gericht

Rz. 32 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die Anrufungsauskunft ist mit ihrer Bekanntgabe eine das Betriebsstätten-FA grundsätzlich bindende Zusage, einen bestimmten Sachverhalt steuerlich in bestimmter Weise zu behandeln. Diese Bindung ergibt sich unmittelbar aus § 42e EStG iVm § 118ff AO; der Grundsätze von > Treu und Glauben (> Rz 8) bedarf es insoweit nicht mehr. Das > Betriebss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Bewertung

ca) Die verschiedenen Bewertungsmethoden Rn. 253 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Die zum Betrieb gehörigen Tiere sind entsprechend den handelsrechtlichen GoB zum jeweiligen Bilanzstichtag grundsätzlich einzeln zu bewerten, denn selbstständig nutzbares WG ist grds das einzelne Tier (BFH v 15.02.2001, BStBl II 2001, 594 unter 1.a.). Jedes Tier ist danach mit den ihm zurechenbaren AK...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ah) Bewertung des Feldinventars bei Biogaserzeugung durch KapGes

Rn. 58i Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Der im Rahmen des ESt-Rechts zugelassene Verzicht auf die Bewertung des Feldinventars (R 14 Abs 3 S 1 EStR 2012) gilt über R 8.3 S 2 KStR 2015 auch für Betriebe, die kraft Rechtsform gewerbliche Einkünfte erzielen, wenn sich der Betrieb der Körperschaft entweder ausschließlich auf die LuF beschränkt oder einen verselbstständigten Betriebste...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Pauschale Bewertung der Außenanlagen

Rz. 76 [Autor/Stand] Laut Finanzverwaltung ist es auch zulässig, bei der Bewertung der Außenanlagen von Geschäftsgrundstücken von detaillierten Ermittlungen abzusehen.[2] In diesem Fall wird der Wert der Außenanlage pauschal mit 2 bis 8 % des Gebäudewerts angesetzt. Rz. 77 [Autor/Stand] In den Fällen, in denen ein Gebäudesachwert wegen nachhaltiger Nutzung für Reklamezwecke n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cba) Betriebsindividuelle Bewertung mit AK bzw HK

Rn. 254 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Die AK für die einzelnen Tiere bestimmen sich nach § 255 Abs 1 HGB iVm R 6.2 EStR 2012. Demzufolge gehören zu den AK nicht nur der reine Kaufpreis, sondern auch Nebenkosten (wie zB Frachtkosten u Wiegekosten), wenn sie dem jeweiligen Tier zugeordnet werden können (BFH v 13.10.1983, BStBl II 1984, 101), während gewährte Preisnachlässe bzw Ra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. Bewertung des Viehvermögens

Schrifttum: Hiller, Ertragsteuerliche Bewertung von Tieren, INF 1995, 161; Hiller, Der IV. Senat im Labyrinth der eigenen Rspr zur Bewertung von Tieren, INF 1997, 557; Engel, Bewertungsratgeber in der Tierhaltung, 2. Aufl, 1995. Verwaltungsanweisungen: BMF v 14.11.2001, BStBl I 2001, 864 (LuF: Bewertung von Tieren). 1. Rechtslage bis einschließlich Wj 1993/94 bzw Kj 1994 Rn. 250 St...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bewertung der Schulden und sonstigen Abzüge

1. Rechtslage vom 1.1.1993 bis 31.12.2008 a) Bilanzierende Unternehmer Rz. 866 [Autor/Stand] Bei bilanzierenden Gewerbetreibenden und Freiberuflern wurde für den Schuldenabzug, soweit die Schulden dem Grunde nach auch in der Vermögensaufstellung zu erfassen waren, grundsätzlich an die Steuerbilanzwerte angeknüpft. Entsprechendes galt für die passiven Rechnungsabgrenzungsposten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Bewertung von Fischbeständen

Rn. 264 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Für die in Teichen bzw in künstlichen Behältern gehaltenen Fischbestände hat die FinVerw weder auf deren Bewertung verzichtet noch gibt es hierfür von ihr festgelegte Richtwerte (zB Fischbesatz je qm Teichfläche). Begrifflich gehören die Zuchttiere (geschlechtsreife Elterntiere bzw in Aufzucht befindliche Tiere) zum abnutzbaren AV, die nach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ag) Bewertung des UV und der Vorräte

Rn. 58h Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die eingelagerten Vorräte an Biomasse (zB Ernte) sind grds mit den AK/HK zu bewerten. Jedoch kann wegen R 14 Abs 3 EStR auf die Bewertung im landwirtschaftlichen Unternehmen verzichtet werden. Biomasse (Substrat) im Fermenter hingegen stellt ein "unfertiges Erzeugnis" Biogas dar, sodass auf die Bewertung nicht verzichtet werden kann. Die Fin...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / e) Bewertung der geplanten Neuregelungen

Neben der Anfechtung durch den mutmaßlich leiblichen Vater zukünftig auch die Anfechtung durch die Geburtsmutter oder das Kind unter den Vorbehalt des Nichtbestehens einer sozial-familiären Beziehung zu stellen, erscheint überzeugend. Die gelebte familiäre Beziehung des Kindes zu seinen rechtlichen Eltern ist schützenswert. Richtigerweise nimmt das Eckpunktepapier hiervon ab...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / b) Bewertung

Im Grundsatz erscheint es sinnvoll, (Wunsch-)Eltern bereits vor der Zeugung des Kindes die Möglichkeit einzuräumen, Absprachen hinsichtlich ihrer künftigen Elternstellung zu treffen. Es besteht insbesondere in den Fällen der Samenspende ein nachvollziehbares Bedürfnis nach Rechtsicherheit, und zwar schon vor und nicht erst nach der Zeugung des Kindes.[57] Gibt es neben der Ge...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / b) Bewertung

Die geplante Öffnung des Abstammungsrechts zugunsten der Mitmutterschaft überzeugt.[21] Der bisherige generelle Ausschluss zweier Frauen von der Elternschaft ist insbesondere dann schwer nachvollziehbar, wenn die Mitmutter auch die genetische Mutter des Kindes ist und der genetische Vater kein Interesse an der Übernahme der Elternschaft hat. Richtig ist, dass ein solcher Fal...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Informationen zur 169. Ergänzungslieferung

Leserhinweis zur Lieferung 169 Sehr geehrte Leserinnen und Leser, mit der 169. Ergänzungslieferung werden Kommentierungen des BewG und des ErbStG aktualisiert bzw. neu gefasst. Bearbeiter sind die Autoren Bruschke, Dötsch, Högl, Knittel, Krause und Loose. Ab 1.1.2025 kommen beim Sachwertfahren für Zwecke der Grundsteuer die §§ 258 ff. BewG auch bei Außenanlagen zur Anwendung. D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 171 Umlaufende Betriebsmittel

Schrifttum: Bahrs, Die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaftsteuer, HLBS-Report 2008, 120; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Eisele, ErbStRG: Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2009, 3997; Eisele, Erbschaftsteuerliches Bewertungsrecht: Bewertungsvergleich für Z...mehr